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- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (16.1.2025): The World Factbook – Cameroon, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/cameroon/, Zugriff 22.1.2025
- SFH - Schweizerische Flüchtlingshilfe (18.12.2024): Factsheet Kamerun, 
https://www.fluechtlingshilfe.ch/fileadmin/user_upload/Publikationen/Factsheets/
241218_KAM_Factsheet_DE_web.pdf, Zugriff 20.1.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107637.html, Zugriff 20.1.2025
17.3. Albinos
Albinos  leiden  unter  einem  sozialen  Stigma  (BS  19.3.2024),  sie  werden  in  ihren  Gemeinden 
ausgegrenzt. Mitunter kommt es auch zur Aussetzung von Babys und Kindern mit Albinismus. 
Besonders  akut  ist  das  Problem  in  der  Region  Extrême-Nord.  Auch  beim  Zugang  zu 
angemessener  Gesundheitsversorgung  sowie  bei  der  Anstellung  und  im  Beruf  kommt  es  zu 
Diskriminierung (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Cameroon, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105824/country_report_2024_CMR.pdf, Zugriff 20.1.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107637.html, Zugriff 20.1.2025
17.4. Homosexuelle
Gesetzeslage:Artikel 347-1 des Strafgesetzbuches sieht für homosexuelle Handlungen
Gefängnisstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren sowie Geldstrafen zwischen umgerechnet 
ca. 30 und 300 Euro vor (AA 22.2.2024; vgl. USDOS 23.4.2024, HRW 2024). Nach anderen 
Angaben  gibt  es  zwei  unterschiedliche  Gesetze,  welche  Homosexualität  mit  Freiheitsstrafen 
belegen, diese reichen demnach von einem Monat bis zu fünf Jahren Haft (SEM 7.3.2024).
Rechtspraxis: Laut einer Quelle setzt die Regierung die Gesetze auch durch. Es kommt zur 
willkürlichen  Verhaftung  von  Angehörigen  sexueller  Minderheiten  (USDOS  23.4.2024).  Nach 
anderen Angaben werden homosexuelle Handlungen nur in Einzelfällen verfolgt bzw. kommen 
Festnahmen, v.a. auf Basis von Denunziationen oder wenn sie in der Öffentlichkeit vorkommen, 
vor (AA 22.2.2024; vgl. AA 27.1.2025). Eine Quelle berichtet wiederum, das die Polizei Angehörige 
sexueller Minderheiten oft alleine aufgrund von Wahrnehmungen – z.B. des dargestellten
Geschlechts – festnimmt, darunter auch Personen, die polizeiliche Hilfe suchen, nachdem sie 
Opfer von Gewaltverbrechen geworden sind (USDOS 23.4.2024). 
Im  Jahr  2022  wurden  rund  50  Festnahmen  wegen  Homosexualität  gemeldet.  Einige  der 
Festgenommenen wurden nach wenigen Stunden oder Tagen freigelassen, andere erhielten eine 
Freiheitsstrafe  (SEM  7.3.2024).  Laut  einer  Quelle  gibt  es  nur  selten  Verurteilungen  wegen 
Homosexualität alleine. I.d.R. wird dieser Personenkreis in Verbindung mit anderen Straftaten 
verurteilt,  wie  etwa  Bestechung  oder  –  aus  dem  Bereich  der  sog.  offenses  sexuelles –  die 
Verletzung des Schamgefühls Dritter im privaten Bereich, was den Tatbestand der Nötigung mit 
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einschließt (outrage privé à la pudeur, Art. 295) (AA 22.2.2024). Die geltenden Gesetze werden
überproportional  gegen  Betroffene  aus  armen  Bevölkerungsteilen  angewendet.  Reichtum  und 
Beziehungen können hingegen einen Schutzschild darstellen (BAMF 22.7.2024).
Gesellschaft,  Alltag,  Gewalt: Angehörige  sexueller  Minderheiten  sind  einer  erheblichen 
Stigmatisierung bis hin zu Gewalt durch Gemeinden und die Regierung (einschließlich der Polizei) 
ausgesetzt.  Manchmal  schikanieren  und  verhaften  Sicherheitskräfte  Angehörige  sexueller 
Minderheiten  oder  greifen  diese  aufgrund  ihrer  vermeintlichen  sexuellen  Orientierung  oder 
Geschlechtsidentität an, darunter auch Personen, bei denen Kondome und Gleitmittel gefunden 
werden (USDOS 23.4.2024). 
Aufgrund der Rechtslage sind Homosexuelle gezwungen, ihre Beziehungen zu verbergen. In der 
öffentlichen  Wahrnehmung wird Homosexualität in Zusammenhang mit Gewaltverbrechen und 
Drogenmissbrauch gebracht, geächtet und verurteilt (AA 22.2.2024). Eine große Mehrheit der 
Bevölkerung lehnt Homosexualität ab, verurteilt sie als aus dem Ausland kommend oder bringt sie 
mit Okkultismus in Zusammenhang. Diesbezüglich gibt es keine wesentlichen ethnischen oder 
geographischen  Unterschiede  (SEM  7.3.2024).  Nicht-heterosexuelle  Verhaltensweisen  werden 
gesellschaftlich tabuisiert und geächtet (AA 27.1.2025). Angehörige sexueller Minderheiten sind 
erheblicher gesellschaftlicher Diskriminierung ausgesetzt, auch im Arbeitsleben. Berichte deuten 
darauf hin, dass es in Einzelfällen zu sog. „korrigierende Vergewaltigungen“, zu Zwangsehen und 
erzwungene Schwangerschaften gekommen ist. Teils werden zur Umerziehung auch traditionelle 
Heiler oder Psychologen in Anspruch genommen (USDOS 23.4.2024). 
Gewalttätige Übergriffe auf Angehörige sexueller Minderheiten kommen häufig vor (AA 27.1.2025). 
Menschen, denen Homosexualität unterstellt wird, müssen damit rechnen, im öffentlichen Raum 
von Mitmenschen angegriffen (AA 22.2.2024), geschlagen und körperlich misshandelt zu werden. 
Auch durch die eigene Familie kommt es oft zu Stigmatisierung bis hin zu Gewalt (USDOS 
23.4.2024), zu Ächtung und Misshandlung (AA 22.2.2024). 
Gleichzeitig gibt es seitens der Regierung kaum einen Ansatz, diese Personen zu schützen oder 
Täter zu verfolgen. Eine NGO berichtet, dass sie zwischen Jänner und März 2023 129 Fälle von 
Gewalt und Belästigung durch nichtstaatliche Akteure festgestellt hat. Darunter fallen u.a. das 
Einbehalten  von  Gehältern,  psychische  Misshandlungen,  Ablehnung  durch  die  Familie  und 
körperliche Gewalt bis hin zu Vergewaltigung (USDOS 23.4.2024). Insgesamt wurden im Jahr 
2022 325 körperlicher Gewalt gegen Angehörige sexueller Minderheiten gemeldet (SEM 7.3.2024).
Eine Tochter von Präsident Biya, Brenda Biya, die als Rapperin in der Schweiz lebt, wurde nach 
ihrem  coming  out in  Kamerun  wegen  Förderung  und Anstiftung  zu  homosexuellen  Praktiken 
angezeigt.  Sie  selbst  gibt  an,  dass  ihre  Eltern  den  Kontakt  zu  ihr  eingestellt  haben  (BAMF 
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22.7.2024). Tatsächlich kann sich Brenda Biya weiterhin frei bewegen, in Kamerun ein- und
ausreisen und dort öffentliche Events veranstalten (CAMON 19.1.2025).
Toleranz, Unterstützung: Einige Angehörige sexueller Minderheiten werden von der eigenen 
Familie als solche akzeptiert. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die selbst über ein Einkommen 
verfügen und der Familie finanziell aushelfen können. Viele werden hingegen abgelehnt oder unter 
Druck  gesetzt,  ihre  sexuelle  Orientierung  oder  Geschlechtsidentität  zu  ändern.  Großstädte  – 
insbesondere Jaunde und Duala – sind sexuellen Minderheiten gegenüber im Allgemeinen weniger 
feindselig eingestellt als ländliche Gebiete, in denen die soziale Kontrolle stärker ist. In diesen 
Städten gibt es auch Bars, welche als bekannte Treffpunkte für Angehörige sexueller Minderheiten 
fungieren.  Zudem  gibt  es  Vereine,  die  Familienmediation,  Notunterkünfte  und  andere 
Unterstützung anbieten. Sie versuchen, Freilassungen auszuhandeln und leisten mitunter
Rechtsbeistand (SEM 7.3.2024). 
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (27.1.2025): Kamerun: Reise- und Sicherheitshinweise 
(Teilreisewarnung), 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/kamerun-node/kamerunsicherheit-
208874?isLocal=false&isPreview=false, Zugriff 28.2.2025
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (22.2.2024): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Kamerun (Stand: November 2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105298/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Kamerun,_22.02.2024.pdf, Zugriff 20.1.2025
- BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (22.7.2024): Briefing Notes, 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/
2024/briefingnotes-kw30-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=6, Zugriff 5.3.2025
- CAMON - Cameroon Online (19.1.2025): Brenda Biya: A Tale of Privilege Amidst Cameroon’s 
LGBTQ+ Crackdown, https://www.cameroononline.org/brenda-biya-a-tale-of-privilege-amidst-
cameroons-lgbtq-crackdown/, Zugriff 5.3.2025
- HRW - Human Rights Watch (2024): Cameroon – Events of 2023, https://www.hrw.org/world-
report/2024/country-chapters/cameroon, Zugriff 20.1.2025
- SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (7.3.2024): Focus Cameroun: Minorités 
sexuelles et de genre, 
https://www.sem.admin.ch/dam/sem/fr/data/internationales/herkunftslaender/afrika/cmr/CMR-
sexuelle-minderheiten-2024-f.pdf.download.pdf/CMR-sexuelle-minderheiten-2024-f.pdf, Zugriff 
20.1.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107637.html, Zugriff 20.1.2025
 18. Bewegungsfreiheit
Obwohl Verfassung und Gesetze die Bewegungsfreiheit innerhalb des Landes, die Freiheit von
Auslandsreisen, Auswanderung und Rückkehr vorsehen, schränken Regierung und nichtstaatliche 
bewaffnete  Gruppen  diese  Freiheiten  zeitweise  ein.  Die  Polizei  hält  Reisende  häufig  an,  um 
Dokumente  zu  überprüfen.  Unter  dem  Vorwand  kleinerer  Verstöße  erpressen  Polizisten, 
Gendarmen und Zollbeamte Bestechungsgelder und schikanieren Reisende an Straßensperren 
und bei Kontrollen in Städten und auf Straßen. Gewaltverbrechen, darunter Entführungen durch 
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Terroristen, Entführungen zum Erpressen von Lösegeld, bewaffneter Raubüberfall,
Körperverletzung und Autodiebstahl, stellen in den drei nördlichen Regionen sowie in Teilen der 
Region Ost große Hindernisse für die Bewegungsfreiheit dar (USDOS 23.4.2024).
Nordwest und Südwest:Auf allen Straßen innerhalb dieser Regionen besteht erhöhte Gefahr 
durch Sprengsätze, Überfälle an Straßensperren und Entführungen (AA 27.1.2025). ACLED zeigt 
auf einer Karte, dass es in beiden Regionen alleine in den Jahren 2017-2023 über hundert von 
Separatisten errichtete Checkpoints gegeben hat (ACLED 9.2024). Auch darüber hinaus kommt es 
zu  Einschränkungen  des  Personen-  und  Güterverkehrs  (UNOCHA  8.1.2025;  vgl.  USDOS 
23.4.2024). Beispiele dafür sind etwa ein zweimonatiges Fahrverbot auf der Straße Bamenda-Bali-
Mamfe in Nordwest oder aber die Ankündigung einer bewaffneten Gruppe im Oktober 2024, dass 
die Straße, die Ndu über Mbonso mit der Westregion verbindet, bis auf Weiteres geschlossen ist.
Zudem wurde die Bewegungsfreiheit entlang der Achse Bamenda – Batibo für zwei Monate an 
Dienstagen und Samstagen eingeschränkt (UNOCHA 20.12.2024a).
Mit  solchen  Maßnahmen  wird  die  lokale  Bevölkerung  manchmal  gezielt  schikaniert  und 
eingeschüchtert. Separatisten verfügen häufig sogenannte „Geisterstädte“ [ghost towns], das sind 
angeordnete Lockdowns mit Bewegungsbeschränkungen. Dabei fordern sie, dass alle Geschäfte, 
Schulen und Kirchen geschlossen und die Bewohner zu Hause bleiben. Die Separatisten setzen 
an Montagen sowie an zahlreichen Feiertagen und Tagen mit öffentlichen Veranstaltungen eine 
Abriegelung der Regionen Nordwest und Südwest durch. Während der Abriegelungszeiten ist dort 
allen Fahrzeugen das Befahren der Straßen verboten. Die Separatisten drohen, jede Person oder 
Personengruppe, die gegen das Verbot verstößt, zu bestrafen (USDOS 23.4.2024).
Meldewesen,  Haftbefehle,  Staatsbürgerschaft:  Ein  Meldewesen  oder  ein  zentrales 
Personenstandsregister  existieren  nicht.  Laut  Behörden  ist  Letzteres  aber  im  Aufbau.  Wer  in 
Wohnungen wohnt, ist nicht registriert. Hinzu kommen in den urbanen Zentren die zahlreichen 
IDPs, die bei Verwandten untergekommen sind, ohne angemeldet zu sein. Angemeldet ist man bei 
Wasser- und Stromlieferanten, dort werden aber bei einem Umzug die Namen der Bewohner nicht 
angepasst. Es gibt auch kein zentrales Fahndungs- und Strafregister. Daher können Personen, die 
auf Veranlassung lokaler Behörden hin verfolgt werden, dem durch Umzug nach Jaunde oder in 
einen entfernten Landesteil entgehen. Zwar können Sicherheitsbehörden theoretisch landesweit 
nach Personen fahnden, dies geschieht aber i.d.R. nicht (AA 22.2.2024).
Die Staatsangehörigkeit wird in erster Linie nach dem Prinzip des  ius sanguinis verliehen, d.h. 
durch  Abstammung  von  Eltern  mit  kamerunischer  Staatsangehörigkeit  (GPC  24.10.2024). 
Mindestens  ein  Elternteil  muss  kamerunischer  Staatsbürger  sein,  damit  ein  Kind  die 
Staatsbürgerschaft erhält. Doppelstaatsbürgerschaft wird nicht anerkannt (CIA 16.1.2025). Dabei 
gilt eine Geburtsurkunde als Beweis der Abstammung von kamerunischen Eltern (AA 22.2.2024). 
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Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (27.1.2025): Kamerun: Reise- und Sicherheitshinweise 
(Teilreisewarnung), 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/kamerun-node/kamerunsicherheit-
208874?isLocal=false&isPreview=false, Zugriff 28.2.2025
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (22.2.2024): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Kamerun (Stand: November 2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105298/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Kamerun,_22.02.2024.pdf, Zugriff 20.1.2025
- ACLED - Armed Conflict Location & Event Data Project, GI-TOC - Global Initiative against 
Organized Crime (9.2024): Non-State Armed Groups and Illicit Economies in West Africa: 
Anglophone separatists, https://www.ecoi.net/en/file/local/2114957/d4248905-7022-462d-a85a-
5d2645fc5b22.pdf, Zugriff 20.1.2025
- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (16.1.2025): The World Factbook – Cameroon, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/cameroon/, Zugriff 22.1.2025
- GPC - Global Protection Cluster (24.10.2024): Protection Response to Civil Documentation 
and Birth Registration needs in NWSW Cameroon (Jan – Sept 2024), 
https://globalprotectioncluster.org/sites/default/files/2024-10/civil_documentation_factsheet_fina
l.pdf, Zugriff 20.1.2025 
- UNOCHA - UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (8.1.2025): North-West and 
South-West - Situation Report No. 71 (November 2024), 
https://reliefweb.int/attachments/79d20a59-f3b0-455b-9f01-e115a6f71bed/
SITREP_NWSW_November%202024_Final.pdf, Zugriff 20.1.2025
- UNOCHA - UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (20.12.2024a): North-West 
and South-West - Situation Report No. 70 (October 2024), 
https://reliefweb.int/attachments/0043eb66-dc08-42fa-9394-5cd5a00f6f10/OCHA
%20Cameroon%20SITREP%2370%20NWSW%20Oct%202024.pdf, Zugriff 20.1.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107637.html, Zugriff 20.1.2025
 19. IDPs und Flüchtlinge
IDPs: Der UNHCR schätzt die Zahl der Binnenvertriebenen (IDPs) im Jänner 2025 auf etwas mehr 
als eine Million (UNHCR 31.1.2025). Die meisten IDPs werden nicht registriert, was u.a. dazu führt, 
dass  sie  nicht  an  Wahlen  teilnehmen  können  und  keinen  Zugang  zu  staatlicher  Versorgung 
(Schulen, Renten) besitzen (AA 22.2.2024). Berichten zufolge sind v.a. Mädchen dieser Population 
von sexueller Ausbeutung bedroht (USDOS 23.4.2024).
Flüchtlinge: Im Jänner 2025 wurden in Kamerun 411.000 Flüchtlinge gezählt. Mehr als 95% 
stammen aus der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) und Nigeria (UNHCR 31.1.2025). Aufgrund 
begrenzter Ressourcen ist das Land bei der Aufnahme von Flüchtlingen auf die Unterstützung der
Vereinten Nationen angewiesen (CIA 16.1.2025). So erfolgt etwa die Versorgung der Flüchtlinge, 
die vor allem in Lagern in den Regionen Ost und Adamaoua untergebracht sind, weitgehend durch 
die  Vereinten  Nationen  und  internationale  NGOs.  Eine  Rückkehr  ist  angesichts  der  weiterhin 
prekären Sicherheitslage in der ZAR derzeit nicht zu erwarten. In den Aufnahmegemeinden kommt 
es zunehmend zu Spannungen aufgrund knapper Ressourcen (AA 22.2.2024). 
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Die Regierung arbeitet mit dem UNHCR und anderen humanitären Organisationen zusammen, um
Flüchtlingen und Asylwerbern sowie anderen betroffenen Personen Schutz und Hilfe zu bieten. Es 
gibt einen Schutzstatus, und die Regierung verfügt über ein System zum Schutz von Flüchtlingen. 
Dessen Umsetzung ist jedoch schwach (USDOS 23.4.2024). Allerdings zeigt das Land bei der 
Aufnahme von Flüchtlingen eine hohe Toleranz. Die Grenzen sind für diese Menschen geöffnet, 
sie sind keiner staatlichen Diskriminierung ausgesetzt. Auch im nichtstaatlichen Bereich kommt es 
zu keiner signifikanten oder systematischen Diskriminierung (AA 22.2.2024).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (22.2.2024): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Kamerun (Stand: November 2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105298/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Kamerun,_22.02.2024.pdf, Zugriff 20.1.2025
- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (16.1.2025): The World Factbook – Cameroon, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/cameroon/, Zugriff 22.1.2025
- UNHCR - UN High Commissioner for Refugees (31.1.2025): UNHCR Cameroon - Statistics - 
January 2025, https://data.unhcr.org/en/documents/download/114217, Zugriff 26.2.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107637.html, Zugriff 20.1.2025
 20. Grundversorgung und Wirtschaft
Kamerun war 2024 von folgenden Krisen maßgeblich betroffen: Den bewaffneten Konflikten in den 
Regionen Extrême-Nord sowie Nordwest und Südwest, von Überschwemmungen in Extrême-Nord 
und  vom  Eintreffen  von  Flüchtlingen  aus  der  Zentralafrikanischen  Republik  in  den  Regionen 
Adamaoua, Ost und Nord (WFP 24.12.2024).
Die  Landwirtschaft  trug  im  Jahr  2023  17,3%  zum  BIP  bei,  die  Industrie  25,5%  und  der 
Dienstleistungssektor  50,2%.  Die  Inflation  lag  2023  bei  7,4%,  im  Jahr  2022  bei  6,3%.  Die 
Gesamtarbeitslosigkeit betrug im Jahr 2023 geschätzte 3,65%, die Jugendarbeitslosigkeit 6,4% 
(CIA 16.1.2025). Fast 90% der Bevölkerung sind im informellen Sektor beschäftigt (BS 19.3.2024).
Die  Wirtschaft  hat  unter  der  COVID-19-Pandemie  und  den  dadurch  entstandenen 
Handelseinschränkungen  gelitten.  Hinzu  kommen  die  Auswirkungen  aus  dem  russischen 
Angriffskrieg  gegen  die  Ukraine,  die  sich  in  deutlich  gestiegenen  Lebensmittelpreisen 
niederschlagen. Die Regierung subventioniert u.a. Brot und Energieträger, was den öffentlichen 
Haushalt erheblich belastet (AA 22.2.2024). Trotz des Wirtschaftswachstums in einigen Regionen 
nimmt die Armut zu und ist vor allem in ländlichen Gebieten verbreitet. Diese leiden besonders an 
einem  Mangel  an  Arbeitsplätzen,  sinkenden  Einkommen,  schlechter  Schul-  und 
Gesundheitsinfrastruktur sowie einem Mangel an sauberem Wasser und sanitären Einrichtungen. 
Fehlende  Investitionen  in  soziale  Sicherheitsnetze  und  ineffektives  öffentliches 
Finanzmanagement tragen ebenfalls zur hohen Armutsrate im Land bei (CIA 16.1.2025).
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Eine verbesserte Trinkwasserversorgung können in städtischen Gebieten mehr als 95% der
Bevölkerung in Anspruch nehmen, in ländlichen Gebieten nur ca. 56%. Auch beim Zugang zu 
Strom gibt es Unterschiede: In städtischen Gebieten haben 94% Zugang, auf dem Lande sind es 
hingegen nur 25% (CIA 16.1.2025). Nach anderen Angaben haben 60% der Bevölkerung Zugang 
zu sauberem Trinkwasser, 39% Zugang zu einfachsten sanitären Anlagen (AA 22.2.2024). Nach 
wieder  anderen  Angaben  hatten  im  Jahr  2020  44,6%  der  Bevölkerung  Zugang  zu  sanitären 
Einrichtungen, 65,7% zu Trinkwasser und 64,7% zu Elektrizität (BS 19.3.2024).
Nahrung, Armut: Laut einer Quelle ist die Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln 
grundsätzlich durch eigene landwirtschaftliche Produktion und Lebensmittelimporte gesichert (AA 
22.2.2024).  Nach  anderen  Angaben  geben  Haushalte  ca.  45,2%  des  Einkommens  für 
Nahrungsmittel aus (CIA 16.1.2025). Steigende Preise bei Lebensmitteln und Energieträgern
lassen viele Haushalte in Armut abrutschen; die Zahl der Personen, die auf humanitäre Hilfe 
angewiesen sind, steigt deutlich (AA 22.2.2024). Aufgrund der Zerstörungen in den ländlichen 
Gebieten der Regionen Nordwest und Südwest sah sich ein Teil der Zivilbevölkerung gezwungen, 
in städtische Gebiete zu ziehen. Dies hat dort zu einem Bevölkerungswachstum geführt, wodurch 
die Lebensmittelpreise und Mieten gestiegen sind (GPC 30.10.2024).
Im  Zeitraum  Juli-August  2024  waren  2,5  Millionen  Menschen  von  Ernährungsunsicherheit 
betroffen. Insgesamt waren im Jahr 2024 3,4 Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen 
(WFP  24.12.2024).  Die  FAO  hat  in  einer  Studie  im  Oktober  2024  festgestellt,  dass 
Ernährungsunsicherheit weiterhin ein Problem darstellt und große Teile der Bevölkerung davon – 
in unterschiedlichem Ausmaß – betroffen sind. 45% der Haushalte waren zu diesem Zeitpunkt
moderat von Ernährungsunsicherheit betroffen, 17% Prozent schwer. Dabei gab es auch regionale 
Unterschiede: Die Regionen Nordwest (81%), Südwest (74%), Extrême-Nord (70%), Ost (64%) 
und  Nord  (61%)  wiesen  ein  alarmierendes  Ausmaß  an  moderater  oder  schwerer 
Ernährungsunsicherheit auf (FAO 31.10.2024). Mehrere Quellen bestätigen, dass insbesondere 
die Konfliktregionen Nordwest, Südwest und Extrême-Nord von Ernährungsunsicherheit betroffen 
sind (CIA 16.1.2025; vgl. SFH 18.12.2024). Auch die IPC-Prognosen für 2025 zeigen dies:
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(FEWS 2.11.2024)
Hilfe: Wer in soziale Not gerät, kann in Kamerun nicht mit staatlicher Unterstützung rechnen (AA 
22.2.2024). Die öffentliche Sozialversicherung (Caisse Nationale de Prévoyance Sociale, CNPS)
deckt nur den kleinen formellen Sektor ab und ist zudem überlastet und wird schlecht verwaltet. 
Notlagen werden i.d.R. von funktionierenden, informellen sozialen Netzen aufgefangen, wie etwa 
der (Groß-)Familie, anderen Solidaritätsnetzwerken oder religiösen Institutionen (BS 19.3.2024). In 
ganz Kamerun gibt es karitative Einrichtungen, insbesondere Missionsstationen, die in besonderen 
Notlagen helfen. Eine längere Abwesenheit kann soziale Netze gefährden (AA 22.2.2024). 
Im  Oktober  2024  wurden  vom  WFP  mehr  als  262.000  Menschen  mit  Nahrungsmittel-  oder 
Geldhilfe  unterstützt,  darunter  mehr  als  117.000  IDPs  und  Opfer  der  Überschwemmungen  in 
Extrême-Nord (WFP 24.12.2024). Im November 2024 wurden in allen Bezirken der Regionen 
Nordwest und Südwest insgesamt 188.000 vulnerable Menschen versorgt (UNOCHA 8.1.2025). Im 
Dezember 2024 unterstützte das WFP 320.810 IDPs, Flüchtlinge und gefährdete einheimische
Menschen mit Nahrungsmittelhilfe und Wertgutscheinen. Dazu gehören 131.000 Menschen, denen 
im Rahmen der Hochwasserhilfe geholfen wurde. Zudem hat das WFP in diesem Monat von den 
Überschwemmungen  in  Extrême-Nord  betroffene  Personen  unterstützt  (WFP  25.2.2025).  Der 
laufenden Mission der Vereinten Nationen mangelt es insgesamt aber an Finanzierung (UNOCHA 
8.1.2025; vgl. UNOCHA 11.2.2025a). Zudem kommt es in den Regionen Nordwest und Südwest 
zu Verkehrsbeschränkungen und Straßensperren. Dies schränkt den Zugang für humanitäre Hilfe 
erheblich ein und beeinträchtigt die rechtzeitige Bereitstellung von Hilfe (UNOCHA 8.1.2025).
Überschwemmungen:  Beginnend  mit  August  2024  wurden  Teile  des  Landes  von  schweren 
Überschwemmungen  heimgesucht.  Besonders  betroffen  war  die  Region  Extrême-Nord  (IFRC 
10.12.2024). In den Bezirken Mayo Danay und Logone-et-Chari haben sie erhebliche Schäden
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verursacht. Bis Ende Oktober waren rund 459.000 Menschen (65.945 Haushalte) von
sintflutartigen Regenfällen und über die Ufer tretenden Flüssen betroffen, fast 56.000 Häuser 
wurden  zerstört,  Zehntausende  Hektar  Ackerland  überflutet.  Tausende  Tiere  wurden  getötet 
(UNOCHA 20.12.2024b; vgl. IFRC 10.12.2024, SFH 18.12.2024, WFP 24.12.2024). Auch der 
Gesundheitssektor  ist  stark  betroffen,  weil  Gesundheitszentren  beschädigt  oder  unzugänglich 
gemacht wurden (IFRC 10.12.2024).
Im November, als es keine starken Regenfälle mehr gab, waren 448.000 Menschen in der Region 
weiterhin  von  Überschwemmungen  betroffen,  weil  eben  Häuser,  Infrastruktur  und 
landwirtschaftliche Flächen erheblich beschädigt worden sind. Dies hat zu Fluchtbewegungen, 
Nahrungsmittelknappheit und erhöhten Gesundheitsrisiken für gefährdete Bevölkerungsgruppen 
geführt (UNFPA 23.12.2024). Mit dem Ende der Regenzeit war eine allmähliche Normalisierung
der Lage zu beobachten (UNOCHA 20.12.2024b). 
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (22.2.2024): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Kamerun (Stand: November 2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105298/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Kamerun,_22.02.2024.pdf, Zugriff 20.1.2025
- BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Cameroon, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105824/country_report_2024_CMR.pdf, Zugriff 20.1.2025
- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (16.1.2025): The World Factbook – Cameroon, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/cameroon/, Zugriff 22.1.2025
- FAO - Food and Agriculture Organization of the United Nations (31.10.2024): Cameroon: Data 
in Emergencies Monitoring (DIEM-Monitoring) brief - round 6 - Results and recommendations, 
https://reliefweb.int/attachments/46c7a0e6-8377-4979-9399-4dc3ba285fa0/cd3763en.pdf, 
Zugriff 20.1.2025
- FEWS NET - Famine Early Warning System Network (2.11.2024): Cameroon - Food Security 
Outlook: October harvests bring temporary relief to conflict-affected households, October 2024 
- May 2025, https://reliefweb.int/attachments/0be68872-f204-47ec-8c45-10831f0118df/cm-fso-
2024-10-1730587635.pdf, Zugriff 20.1.2025
- GPC - Global Protection Cluster (30.10.2024): Protection Monitoring Update; July - September 
2024, https://globalprotectioncluster.org/sites/default/files/2024-10/pm_quarterly_update_jul-
sept.pdf, Zugriff 20.1.2025
- IFRC - International Federation of Red Cross and Red Crescent Societies (10.12.2024): Floods 
2024 Emergency Appeal, Operational Strategy: MDRCM039, 
https://reliefweb.int/attachments/52ebe1b4-695f-4f01-8179-9d82cc3e1cb1/MDRCM039%20OS
%20%281%29.pdf, Zugriff 20.1.2025
- SFH - Schweizerische Flüchtlingshilfe (18.12.2024): Factsheet Kamerun, 
https://www.fluechtlingshilfe.ch/fileadmin/user_upload/Publikationen/Factsheets/
241218_KAM_Factsheet_DE_web.pdf, Zugriff 20.1.2025
- UNFPA - United Nations Population Fund (23.12.2024): Cameroon Situation Report #26 - 
December 2024: The humanitarian crisis remains a critical concern, 
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%20Cameroon%20SitRep%20%2326%20-%20November%202024.pdf, Zugriff 20.1.2025
- UNOCHA - UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (11.2.2025a): Extrême-Nord, 
Rapport de situation No.51 - decembre 2024, https://reliefweb.int/attachments/9f547f3e-ebf2-
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- UNOCHA - UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (8.1.2025): North-West and 
South-West - Situation Report No. 71 (November 2024), 
https://reliefweb.int/attachments/79d20a59-f3b0-455b-9f01-e115a6f71bed/
SITREP_NWSW_November%202024_Final.pdf, Zugriff 20.1.2025
- UNOCHA - UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (20.12.2024b): Extrême-
Nord, Rapport de situation No.49 - octobre 2024, https://reliefweb.int/attachments/e2f55030-
5447-42e2-b748-e16dd72776d9/OCHA%20Cameroon%20Extr%C3%Aame%20Nord
%20SitRep%2349%20Oct%202024.pdf, Zugriff 20.1.2025
- WFP - World Food Programme (25.2.2025): WFP Cameroon Country Brief, December 2024, 
https://reliefweb.int/attachments/4e4588be-6da9-402d-b191-e3d2fb370eb1/
WFP_Cameroon_CountryBrief_Dec2024.pdf, Zugriff 6.3.2025
- WFP - World Food Programme (24.12.2024): WFP Cameroon Country Brief, October 2024, 
https://reliefweb.int/attachments/3cdd905d-7834-4610-a2e0-6c9a39af2668/
WFP_Cameroon_CountryBrief_Oct2024.pdf, Zugriff 20.1.2025
 21. Medizinische Versorgung
Aufgrund  der  hohen  Verbreitung  von  HIV  und  AIDS  und  einer  seit  1990  hohen 
Müttersterblichkeitsrate ist die Lebenserwartung mit etwa 55 Jahren weiterhin niedrig, wobei sie 
derzeit bei der Geburt bei 64,2 Jahren liegt (CIA 16.1.2025). Nach anderen Angaben beträgt sie für 
Männer rund 60 Jahre, für Frauen 63 Jahre (AA 22.2.2024). Im Jahr 2017 gab die WHO die 
Müttersterblichkeit bei Geburten mit einer Rate von 529/100.000 an. Mit ein Grund dafür sind auch 
Armut und Sicherheitskrisen sowie die großen Entfernungen, welche Schwangere in ländlichen 
Gebieten bis zur nächsten medizinischen Einrichtung zurücklegen müssen (USDOS 23.4.2024). 
Verfügbarkeit und Qualität: Die medizinische Versorgung ist in Jaunde und Duala besser, als im 
Landesinneren (AA 27.1.2025), entspricht aber bei weitem nicht dem europäischen Standard (AA 
27.1.2025;  vgl.  BMEIA  18.2.2025).  Insgesamt  ist  das  Gesundheitssystem  in  Kamerun 
unterfinanziert (AA 22.2.2024). Das Land gibt nur 5% des BIP für sein Gesundheitssystem aus (BS 
19.3.2024).  Das  Gesundheitspersonal  im  öffentlichen  Dienst  erhält  oftmals  über  Monate  kein 
Gehalt, wobei Ärztegehälter deutlich unter jenem in Europa liegen (AA 22.2.2024). 
Auf  dem  Land  ist  die  Situation  prekär.  Dorfbewohner  müssen  häufig  mehrere  Kilometer  auf 
unbefestigten  Straßen  zurücklegen,  um  zu  einer  einfachen  Krankenstation  zu  gelangen,  die 
oftmals  von  kirchlichen  Einrichtungen  oder  internationalen  NGOs  betrieben  werden.  Nur  die 
Behandlung einfacher Verletzungen oder Krankheiten ist dort möglich. Schwer erkrankte oder 
verletzte  Personen  müssen  in  die  Städte  transportiert  werden.  Krankenwagen  sind  kaum 
vorhanden.  In  den  Städten  gibt  es  hingegen  Krankenhäuser  und  andere  medizinische 
Einrichtungen,  in  denen  überlebensnotwendige  Maßnahmen  durchgeführt  werden  können, 
allerdings auf einfachem Niveau und für die hohe Zahl an Einwohnern nicht ausreichend (AA 
22.2.2024). Mit Stand 2019 kamen im Land nur 0,13 Ärzte und 1,3 Krankenhausbetten auf 1.000 
Einwohner  (CIA  16.1.2025).  Die  Behandlung  chronischer  Krankheiten,  insbesondere  in  den 
Bereichen Innere Medizin und Psychiatrie, wird in den öffentlichen Krankenhäusern der größeren 
Städte vorgenommen (AA 22.2.2024). In den Regionen Nordwest, Südwest (UNOCHA 8.1.2025) 
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