kame-lib-2025-03-07-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

/ 51
PDF herunterladen
- SFH - Schweizerische Flüchtlingshilfe (18.12.2024): Factsheet Kamerun, 
https://www.fluechtlingshilfe.ch/fileadmin/user_upload/Publikationen/Factsheets/
241218_KAM_Factsheet_DE_web.pdf, Zugriff 20.1.2025
- UNFPA - United Nations Population Fund (23.12.2024): Cameroon Situation Report #26 - 
December 2024: The humanitarian crisis remains a critical concern, 
https://reliefweb.int/attachments/59f4abe2-c661-423f-ab47-be0899f143d0/UNFPA
%20Cameroon%20SitRep%20%2326%20-%20November%202024.pdf, Zugriff 20.1.2025
- UNOCHA - UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (8.1.2025): North-West and 
South-West - Situation Report No. 71 (November 2024), 
https://reliefweb.int/attachments/79d20a59-f3b0-455b-9f01-e115a6f71bed/
SITREP_NWSW_November%202024_Final.pdf, Zugriff 20.1.2025
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Cameroon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107637.html, Zugriff 20.1.2025
 22. Rückkehr
Es  sind  keine  Fälle  bekannt,  in  denen  kamerunische  Staatsangehörige  nach  ihrer  Rückkehr 
festgenommen oder misshandelt worden sind oder in denen eine politische Betätigung im Ausland 
zu einer Strafverfolgung in Kamerun geführt hätte. Eine staatliche Verfolgung allein wegen der 
Stellung eines Asylantrags im Ausland erfolgt nicht (AA 22.2.2024)
Die Einreise nach Kamerun ohne Pass ist für kamerunische Staatsangehörige unproblematisch, 
wenn ein von der kamerunischen Botschaft ausgestelltes laissez-passer vorliegt; andernfalls wird 
die Einreise i.d.R. nicht gestattet (AA 22.2.2024).
Rückkehrer können durch gemeinsame Projekte der EU und von IOM unterstützt werden. IOM hat 
mit Unterstützung der EU 2021 ein Aufnahmeheim für freiwillig zurückkehrende Familien eröffnet, 
das als erste Anlaufstelle genutzt werden kann und die Familien bei der Suche nach permanenter 
Unterkunft und Reintegration unterstützt (AA 22.2.2024). Für kamerunische Staatsbürger, die aus 
Österreich zurückkehren wollen, gibt es entsprechende Unterstützungsangebote (BBU 2025).
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (22.2.2024): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Kamerun (Stand: November 2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105298/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Kamerun,_22.02.2024.pdf, Zugriff 20.1.2025
- BBU - Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (2025): Return from 
Austria – Kamerun, https://www.returnfromaustria.at/kamerun/kamerun_deutsch.html, Zugriff 
6.3.2025
 23. Dokumente
Die erste Grundlage für die kamerunische Staatsangehörigkeit ist die Geburtsurkunde und damit 
der Beweis der Abstammung von kamerunischen Eltern (AA 22.2.2024). Die Geburtsurkunde ist 
das  Schlüsseldokument  für  den  Zugang  zu  allen  anderen  Dokumenten,  wie  etwa  dem 
Personalausweis und der Wahlkarte. Eine Geburtsurkunde ist z.B. auch erforderlich, um Kinder in 
der Schule anzumelden, an öffentlichen Prüfungen teilzunehmen und zwischen der Grundschule, 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 49 von 51
49

der weiterführenden Schule und der Hochschule zu wechseln (GPC 24.10.2024).
Personenstandsurkunden sowie Geburtsurkunden können auf legalem Weg neu beschafft werden, 
wenn  sich  die  betreffende  Person  an  ein  Gericht  wendet  und  um  eine  Anordnung  zur 
(Nach-)Beurkundung ersucht (AA 22.2.2024). 
Fälschungen und falscher Inhalt:Unechte und verfälschte echte Dokumente und Urkunden sind 
leicht erhältlich. Authentische, aber inhaltlich falsche Identitätsnachweise sind käuflich (oder sogar 
nach kamerunischem Recht legal) beschaffbar. Zudem gibt es für jede Art von Urkunde und 
Dokument professionelle Fälschungen. Die Fälschung von Dokumenten wird in der Bevölkerung 
oft als Notwendigkeit erachtet, die Dokumentenlage an die aktuelle Lebenssituation anzupassen. 
Der Unterschied von Fälschungen zur Ausstellung von echten Dokumenten wird häufig als reine 
Aufwands- und Kostenfrage betrachtet. Von den Behörden ist keine weitreichende Initiative
bekannt, um diese Praxis einzudämmen. Gleichzeitig kommt es vor, dass gefälschte Dokumente 
zu offiziellen Registern beigefügt werden. Eine Fälschung kann somit auch bei Dokumenten, die im 
Register vorhanden sind, nicht vollkommen ausgeschlossen werden (AA 22.2.2024).
Von den Behörden wird wenig Sorgfalt auf die formal korrekte Ausstellung von Urkunden und 
Dokumenten verwandt, selbst materielle Fehler sind nicht unüblich. Ein formaler oder materieller 
Fehler im Dokument ist somit nicht immer ein Fälschungsmerkmal. Gleichzeitig kann auch bei 
echten Dokumenten nicht zwingend von der inhaltlichen Richtigkeit ausgegangen werden. Zum 
einen  lässt  sich  die  Ausstellung  von  Gefälligkeitsbescheinigungen  bzw.  der  Erkauf  von 
Dokumenten auch bei offiziellen Stellen nicht ausschließen. Zum anderen ist der Prüfungsumfang 
der Behörden vor der Ausstellung von Dokumenten häufig nicht aus den Unterlagen
nachvollziehbar  oder  aufgrund  gesetzlicher  Vorgaben  sowie  der  örtlichen  Bedingungen  sehr 
eingeschränkt. Z.B. reicht zur Erwirkung nachträglich ausgestellter Geburtsurkunden die Aussage 
zweier Zeugen zur Bestätigung deren Inhalts aus. Eine Veränderung der Personendaten ist daher 
bei  formal  echten,  nachträglich  ausgestellten  Geburtsurkunden  relativ  einfach  möglich.  Ohne 
bestehende zentrale Register können kamerunische Behörden im Zweifel auch selbst nicht prüfen, 
ob für eine Person bereits Dokumente anderen Inhalts ausgestellt wurden (AA 22.2.2024).
Parteiausweise: Beliebig datierte Partei- und Mitgliedsausweise können günstig auf dem Markt 
erworben  werden.  Parteiregister  belegen  nur  die  Zahlung  des  Mitgliedsbeitrages;  von  einem 
politischen  Engagement  kann  allein  aufgrund  eines  Mitgliedsausweises  oder  eines 
Parteiregisterauszugs nicht ausgegangen werden (AA 22.2.2024).
Zeitungsartikel: Gefälligkeitsbescheinigungen sowie auf Bestellung angefertigte Artikel in lokalen 
Zeitungen, mit denen eine angebliche Verfolgung bewiesen werden soll, sind ebenfalls käuflich 
erwerbbar (AA 22.2.2024).
Quellen:
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 50 von 51
50

- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (22.2.2024): Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Kamerun (Stand: November 2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105298/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Kamerun,_22.02.2024.pdf, Zugriff 20.1.2025
- GPC - Global Protection Cluster (24.10.2024): Protection Response to Civil Documentation 
and Birth Registration needs in NWSW Cameroon (Jan – Sept 2024), 
https://globalprotectioncluster.org/sites/default/files/2024-10/civil_documentation_factsheet_fina
l.pdf, Zugriff 20.1.2025 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 51 von 51
51