kasa-lib-2024-08-12-ke

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- StGB KASA – Strafgesetzbuch Kasachstans [Kasachstan] (3.7.2014): Penal Code of the
Republic  of  Kazakhstan  (unofficial  translation),  https://adilet.zan.kz/eng/docs/K1400000226, 
Zugriff 12.8.2024
- Verf KASA – Verfassung Kasachstans [Kasachstan] (30.8.1995): Constitution of the Republic of 
Kazakhstan (unofficial translation), https://adilet.zan.kz/eng/docs/K950001000_, Zugriff 12.8.2024
 12. Relevante Bevölkerungsgruppen
12.1. Frauen
Präventiven  gesetzlichen  Maßnahmen  gegen  häusliche  Gewalt  in  Kasachstan  liegen  die 
Verfassung, internationale Verträge und andere Rechtsakte zugrunde, wobei die Grundprinzipien 
wie der Schutz der Rechte und Freiheiten der Bürger, die Unzulässigkeit von physischer und 
psychischer Gewalt eine grundsätzliche Bedeutung gewinnen. Überdies sieht das Gesetz die 
Bereitstellung spezieller sozialer Dienste von den lokalen Exekutivorganen für Opfer häuslicher 
Gewalt vor, die als Personen in schwierigen Lebenssituationen anerkannt werden. Die häusliche 
Gewalt  umfasst  im  gesetzlichen  Sinne  die  Formen  von  physischer  (absichtliche  körperliche 
Verletzungen),  psychischer  (gezielte  psychische  Einwirkung,  Erniedrigung  und  Bedrohung), 
sexueller  (rechtswidrige  Handlungen  gegen  die  sexuelle  Integrität)  und  ökonomischer  Gewalt 
(vorsätzlicher  Entzug  lebensnotwendiger  Ressourcen),  die  alle  darauf  abzielen,  einer  Person 
Schaden zuzufügen oder sie zu kontrollieren (GPHG KASA 4.12.2009, Art. 2-5). Eine Bedeutung 
kommt Hilfsorganisationen zu, welchen vielfältige Aufgaben wie die Aufnahme von Opfern, die 
Bereitstellung  von  psychologischer,  pädagogischer,  medizinischer  und  juristischer  Hilfe  sowie 
vorübergehender Unterkunft, die Durchführung von verhaltenstherapeutischen Programmen für 
Täter  und  die  Zusammenarbeit  mit  Behörden  zugeschrieben  werden.  Diese  Organisationen 
können  von  lokalen  Exekutivorganen,  juristischen  oder  natürlichen  Personen  gemäß  der 
Gesetzgebung  der  Republik  Kasachstan  gegründet  werden  und  finanzieren  sich  aus  dem 
Staatshaushalt sowie anderen gesetzlich erlaubten Quellen (GPHG KASA 4.12.2009, Art. 15).
Die gesellschaftliche Intoleranz gegenüber Gewalt gegen Frauen und Kinder nimmt zu, was sich in
der nationalen Ansprache des Präsidenten im September 2023 und der öffentlichen Debatte über 
die Kriminalisierung von häuslicher Gewalt zeigt. Im Jahr 2023 wurden die Gesetze zur Meldung 
und rechtlichen Verfolgung von häuslicher Gewalt geändert, was zu einem Anstieg der polizeilich 
registrierten familiären Straftaten um 67,5 Prozent im Vergleich zu 2022 führte, während kindliche 
Opfer aufgrund fehlender Daten und Schutzdienste weiterhin unsichtbar bleiben (UNICEF 4.2024).
Sexueller Missbrauch und Vergewaltigung werden unter Strafe gestellt (USDOS 23.4.2024), wofür 
gesetzlich Freiheitsstrafen von mehreren Jahren vorgesehen sind (StGB KASA 3.7.2014, Art. 
120f).  Nach  Angaben  von  Menschenrechtsaktivisten  kommen  weniger  als  1  Prozent  der 
Vergewaltigungsanzeigen vor Gericht (USDOS 23.4.2024).
Frauen haben Zugang zu Notfallverhütung nach einer Vergewaltigung. Obwohl es Protokolle für 
die Postexpositionsprophylaxe gibt, behindern verschiedene Faktoren wie Stigmatisierung durch 
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medizinisches Personal und eingeschränkter Zugang für bestimmte Gruppen die effektive
Versorgung von Vergewaltigungsopfern. In ländlichen Gebieten und traditionellen Gemeinschaften 
sind  Frauen  oft  weniger  über  Verhütungsmethoden  informiert  und  haben  eingeschränkte 
Wahlmöglichkeiten, wobei die hohen Kosten für viele Verhütungsmittel ein zusätzliches Hindernis 
darstellen (USDOS 23.4.2024).
Amnesty  International  zufolge  ist  die  Gewalt  gegen  Frauen  und  Mädchen  im  ganzen  Land 
verbreitet. Von den 64 offiziell registrierten Tötungsdelikten im häuslichen Bereich zwischen Januar 
und August 2023 betrafen die meisten davon Frauen (AI 24.4.2024). Die Regierung unterhält in 
jeder Region Schutzräume für häusliche Gewalt. Nach Angaben des Innenministeriums gibt es 49 
Krisenzentren, von denen 39 über Schutzräume verfügen (USDOS 23.4.2024).
Sexuelle Belästigung bleibt ein Problem. Kein Gesetz schützt Frauen vor sexueller Belästigung, 
und nur die Anwendung von Gewalt oder das Ausnutzen der körperlichen Hilflosigkeit eines Opfers 
bei sexuellen Übergriffen ist strafbar. Opfer von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zögern aus 
Scham oder Angst vor Arbeitsplatzverlust, Anzeige zu erstatten (USDOS 23.4.2024).
Wenngleich es gesetzlich verboten ist, werden in einigen abgelegenen Gebieten weiterhin Frauen 
und Mädchen entführt und zwangsverheiratet. Möglicherweise aufgrund des sozialen Drucks, der 
mit dem Scheitern einer potenziellen Ehe verbunden ist, weigern die Frauen sich, ihre Entführer 
anzuzeigen (USDOS 23.4.2024).
Auch  Diskriminierung  aufgrund  des  Geschlechts  bleibt  ein  Problem.  Es  bestehen  weiterhin 
erhebliche Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen. In ländlichen Gebieten werden 
Frauen stärker diskriminiert als in städtischen Gebieten, und sie leiden da häufiger unter häuslicher
Gewalt,  eingeschränkten  Bildungs-  und  Beschäftigungsmöglichkeiten,  begrenztem  Zugang  zu 
Informationen  und  Diskriminierung  bei  Land-  und  Eigentumsrechten.  In  einigen  Gemeinden 
bestimmen kulturelle und religiöse Normen die sozialen Rollen von Frauen und Mädchen sowie die 
Art  der  zulässigen  Interaktionen  zwischen  Männern  und  Frauen,  wodurch  die 
Beschäftigungsmöglichkeiten von Frauen eingeschränkt werden (USDOS 23.4.2024).
Human Rights Watch nach muss eine alleinerziehende Mutter, wenn ihr Kind 3 Jahre alt wird, eine 
formelle Arbeit finden, um bedingte staatliche Bargeldunterstützung zu erhalten. Aktivisten zufolge 
hat die Regierung die Voraussetzungen nicht geschaffen, um diese Frauen zu unterstützen. Einer 
alleinerziehenden Mutter von mehreren Kindern reichen staatliche Leistungen für die Deckung der 
Grundbedürfnisse der Kinder nicht (HRW 5.10.2022). Laut Freedom House werden Frauen jedoch 
ermutigt, große Familien zu unterstützen. Wer mindestens sechs Kinder großzieht, erhält von der 
Regierung  eine  Medaille,  Steuererleichterungen  und  bescheidene  monatliche  Leistungen  (FH 
2024).
Quellen:
- AI – Amnesty International (24.4.2024): The State of the World's Human Rights; Kazakhstan 
2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107941.html, Zugriff 12.8.2024
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- FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Kazakhstan,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2105042.html, Zugriff 12.8.2024
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (5.10.2022):  Kazakhstan:  Families  Struggle  to  Enjoy  Basic 
Rights,  https://www.hrw.org/news/2022/10/05/kazakhstan-families-struggle-enjoy-basic-rights, 
Zugriff 12.8.2024
- GPHG  KASA –  Gesetz  zur  Prävention  von  häuslicher  Gewalt  [Kasachstan]  (4.12.2009): 
Concerning  Prevention  of  domestic  violence  (unofficial  translation), 
https://adilet.zan.kz/eng/docs/Z090000214_, Zugriff 12.8.2024
- StGB  KASA –  Strafgesetzbuch  Kasachstans  [Kasachstan]  (3.7.2014):  Penal  Code  of  the 
Republic  of  Kazakhstan  (unofficial  translation),  https://adilet.zan.kz/eng/docs/K1400000226, 
Zugriff 12.8.2024
- UNICEF – United Nations International Children’s Emergency Fund (4.2024): Country Office 
Annual  Report  2023,  Kazakhstan,  December  2023, 
https://www.unicef.org/kazakhstan/en/media/11836/file/Annual
%20Report_2023_Final_ENG.pdf.pdf, Zugriff  2024
- USDOS – United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on 
Human  Rights  Practices:  Kazakhstan,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2107744.html,  Zugriff 
12.8.2024
12.2. Kinder
Im Jahr 2023 verabschiedete Kasachstan das Sozialgesetzbuch, das das Anspruchsalter für
Kindergeldzahlungen von zwölf auf achtzehn Monate anhebt (UNICEF 4.2024; vgl. SozGB KASA 
20.4.2023).  Durch  diese  Maßnahme  erhöht  sich  die  Zahl  der  Kinder,  die  Anspruch  auf  die 
sogenannte gezielte Sozialhilfe („Targeted Social Assistance“, TSA) haben (UNICEF 4.2024).
Im Jahr 2023 integrierte das Bildungsministerium Instrumente zur Bewertung der frühkindlichen 
Bildung in sein Qualitätssicherungssystem und unterstützte die Schulung von 300 Fachkräften zur 
Verbesserung der frühkindlichen Entwicklungsüberwachung und der Kommunikation mit Eltern. Bei 
einer  Bewertung  der  inklusiven  Bildungsprogramme  in  der  primären  und  sekundären  Bildung 
zeigten sich 2023 Fortschritte für Kinder mit besonderen Bildungsbedürfnissen, jedoch ergab sich 
dabei wenig Augenmerk auf Kinder mit Migrationshintergrund sowie auf jene, die mit dem Gesetz 
in Konflikt geraten sind, und nicht zuletzt auf die Förderung der Geschlechtergleichheit (UNICEF 
4.2024). Eine obligatorische medizinische Untersuchung und andere Barrieren behindern weiterhin 
den Zugang von Kindern zu inklusiver Bildung. Kinder mit Behinderungen sind in getrennten 
Sonderschulen oder Heimen mit Isolation, Gewalt, Vernachlässigung, körperlicher Fixierung und 
Übermedikation konfrontiert (HRW 11.1.2024).
Ab August 2023 erhalten alle Neugeborenen eine individuelle Identifikationsnummer (IIN), die mit 
dem  medizinischen  Geburtsregistrierungssystem  zusammenfällt.  Das  System  sammelt  auch 
proaktiv zusätzliche Informationen von den Müttern, um Geburtsurkunden auszustellen (UNICEF 
4.2024). Seit 2019 erhalten die meisten Kinder, die von Müttern ohne legalen Status oder Ausweis 
geboren  wurden,  Geburtsurkunden.  Laut  dem  US-amerikanischen  Außenministerium  können 
einige Kinder aus Migrantenfamilien, insbesondere Migranten ohne Dokumente und Staatenlose,
aufgrund  ihres  fehlenden  Rechtsstatus  nicht  in  der  Schule  eingeschrieben  werden  (USDOS 
23.4.2024).
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Die Unterernährung ist ein Problem, da 20,6 Prozent der 6- bis 9-jährigen Kinder im Jahr 2020
übergewichtig  oder  fettleibig  sind;  die  Regierung  hat  daraufhin  die  Ernährungsstandards 
überarbeitet und ein kostenloses Schulessensprogramm für bedürftige Kinder eingeführt (UNICEF 
4.2024).
Obwohl Gesetze Kindesmissbrauch verbieten, werden solche Vorfälle gemeldet. Kinder werden in 
Familien, Schulen (insbesondere in Sonderschulen für straffällige Kinder) und Internaten mitunter 
missbräuchlich, grausam und herabsetzend behandelt (USDOS 23.4.2024).
Das gesetzliche Mindestalter für die Eheschließung beträgt 18 Jahre, kann aber im Falle einer 
Schwangerschaft  oder  im  gegenseitigen  Einvernehmen,  auch  zwischen  Eltern  oder 
Erziehungsberechtigten, auf 16 Jahre herabgesetzt werden. Viele Paare heiraten zunächst in 
Moscheen und lassen sich dann offiziell registrieren, wenn die Braut das gesetzliche Alter erreicht 
hat (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024).
Das Gesetz sieht kein Mindestalter für einvernehmlichen Geschlechtsverkehr vor. Es stellt die 
Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie unter Strafe und sieht Verwaltungsstrafen für 
den Verkauf von pornografischem Material an Minderjährige vor. Zusätzlich zu den strafrechtlichen 
Sanktionen sieht Kasachstan auch Verwaltungsstrafen für Kinderpornografie vor. Täter, die wegen 
Sexualdelikten an Minderjährigen verurteilt werden, erhalten ein lebenslanges Verbot, mit Kindern 
zu arbeiten. Im Allgemeinen werden diese Gesetze auch durchgesetzt (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Kazakhstan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2105042.html, Zugriff 12.8.2024
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (11.1.2024):  World  Report  2024  -  Kazakhstan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2103174.html, Zugriff 12.8.2024
- SozGB KASA – Ministry of Justice of the Republic of Kazakhstan [Kasachstan] (20.4.2023): 
Social  Code  of  the  Republic  of  Kazakhstan  (unofficial  translation), 
https://adilet.zan.kz/eng/docs/K2300000224, Zugriff 12.8.2024
- UNICEF – United Nations International Children’s Emergency Fund (4.2024): Country Office 
Annual  Report  2023,  Kazakhstan,  December  2023, 
https://www.unicef.org/kazakhstan/en/media/11836/file/Annual
%20Report_2023_Final_ENG.pdf.pdf, Zugriff  2024
- USDOS – United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on 
Human  Rights  Practices:  Kazakhstan,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2107744.html,  Zugriff 
12.8.2024
 13. Bewegungsfreiheit
Die Bewegungsfreiheit in Kasachstan, Auslandsreisen, Auswanderung und Rückführung sind
gesetzlich garantiert. Bei Verweigerung, Geldstrafen im Zusammenhang mit religiösen Aktivitäten 
zu zahlen, kann die Ausreise untersagt werden (USDOS 23.4.2024). Bürger Kasachstans können 
frei  reisen,  müssen  jedoch  ihren  ständigen  Wohnsitz  bei  den  örtlichen  Behörden  registrieren 
lassen (FH 2024).
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Im gesetzlichen Sinne ist eine Bescheinigung über die Staatsangehörigkeit der Republik
Kasachstan der Personalausweis oder Reisepass. Die Staatsbürgerschaft eines Kindes unter 16 
Jahren wird durch seine (ihre) Geburtsurkunde und den Reisepass eines Elternteils bestätigt (GSta 
KASA 20.12.1991, Art. 4).
Quellen:
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Kazakhstan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2105042.html, Zugriff 12.8.2024
- GSta KASA –  Staatsbürgerschaftsgesetz [Kasachstan] (20.12.1991): On citizenship of the 
Republic  of  Kazakhstan  (unofficial  translation),  https://adilet.zan.kz/eng/docs/Z910004800_, 
Zugriff 12.8.2024
- USDOS – United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on 
Human  Rights  Practices:  Kazakhstan,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2107744.html,  Zugriff 
12.8.2024
 14. Grundversorgung und Wirtschaft
Kasachstans Wirtschaft bleibt auf Wachstumskurs, trotz schwieriger Rahmenbedingungen (GTAI 
25.7.2024). Die Wirtschaftsleistung im ersten Quartal 2024 war schwächer als erwartet, mit einem 
realen BIP-Wachstum von 3,7 Prozent im Jahresvergleich, gegenüber 5,5 Prozent im vierten 
Quartal 2023 (WIIW o.D.). Für unerwartete Probleme sorgten schwere Überschwemmungen im 
Frühjahr 2024. Der mittlerweile angelaufene Wiederaufbau ist aufgrund der hohen Kosten für 
Kasachstan sehr herausfordernd (GTAI 25.7.2024).
Im  Sozialbereich  führte  Kasachstan  2023  die  „Digitale  Familienkarte“  ein,  ein 
Informationsmanagementsystem  für  19,7  Millionen  Personen.  Es  soll  die  Überwachung  von 
Familien verbessern, den Zugang zu Sozialleistungen vereinfachen und die Bürger proaktiv über 
ihre Ansprüche informieren (UNICEF 4.2024).
Gesetzlich sind folgende Personen sozialversicherungspflichtig in Kasachstan:  1) Arbeitnehmer 
sowie Personen,  welche bezahlte Arbeiten ausüben; 2) Einzelunternehmer; 3) Personen, die in 
freier Praxis tätig sind; 4) Fremde und Staatenlose sowie Rückkehrer [Anm.: Letzteres meint die 
ethnischen  Kasachen  „Kandasy/Oralmans“,  die  seit  der  Unabhängigkeit  des  Landes  von  der 
Sowjetunion wieder nach Kasachstan eingewandert sind], die dauerhaft in Kasachstan leben und 
hier einer einkommensschaffenden Tätigkeit nachgehen (EGRK 28.11.2023).
Die Mindestbemessungskennziffern sind für 2024 mit folgenden Beträgen angesetzt:
Mindesteinkommen 85.000 KZT [kasachische Tenge] [ca. 163 Euro]; Mindestpension 57.853 KZT 
[ca.  110  Euro];  staatliche  Grundrentenleistung  28.215  KZT  [ca.  54  Euro];  Höhe  des 
Existenzminimums  zur  Berechnung  von  Grundsozialleistungen  43.407  KZT  [ca.  83  Euro]; 
Monatsbemessungskennziffer (MRP) zur Berechnung von Sozialleistungen, Strafgeldern, Steuern 
usw. 3.692 KZT [ca. 7 EUR] (EGRK 29.12.2023). Im Jahr 2023 betrug der durchschnittliche 
Bruttomonatslohn in Kasachstan 735 Euro (WIIW o.D.).
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Sozialleistungen im Falle eines Einkommensausfalls wegen Schwangerschaft, Geburt oder
Adoption  eines  Neugeborenen  werden  als  Einmalbeträge  gewährt.  Die  Sozialleistung  bei 
Mutterschaft wird auf einmal gezahlt, die Sozialleistung für die Betreuung eines Kindes nach 
Vollendung des ersten Lebensjahres monatlich. Anlässlich der Geburt eines Kindes wird für das 
erste bis dritte Kind das 38-fache der Monatsbemessungskennziffer (140.296 KZT [ca. 269 Euro]) 
und  für  das  vierte  und  weitere  Kinder  das  63-fache  des  MRP-Wertes  (232.596  [ca.  446]) 
ausbezahlt (EGRK 29.2.2024).
Gemäß dem Sozialgesetzbuch der Republik Kasachstan wird Einzelpersonen (Familien), deren 
durchschnittliches Pro-Kopf-Einkommen die Armutsgrenze nicht überschreitet, bei Vorliegen der 
Voraussetzungen ein Sozialschutz in Form von gezielter Sozialhilfe („Targeted Social Assistance“, 
TSA) gewährt (SozGB 20.4.2023, Art. 10). Je nach sozialem Status einer Familie oder einer 
Einzelperson  wird  die  Unterstützung  in  zwei  Arten  unterteilt:  bedingungslos  und  bedingt.  Die 
bedingungslose  Geldleistung  richtet  sich  in  Form  von  monatlichen  Geldzahlungen  an 
einkommensschwache  Personen  (Familien)  mit  Behinderungen  zur  Teilnahme  an 
Beschäftigungsförderungsmaßnahmen,  während  die  bedingte  Geldleistung  monatliche 
Barzahlungen an alleinstehende und einkommensschwache erwerbsfähige Personen sowie an 
einkommensschwache  Familien  mit  einem  erwerbsfähigen  Mitglied  (bzw.  mehreren 
erwerbsfähigen  Mitgliedern)  sind,  einschließlich  Personen,  die  eine  einmalige  Gesamtzahlung 
leisten,  sofern  sie  an  Maßnahmen  zur  Förderung  der  Beschäftigung  und  gegebenenfalls  der 
sozialen  Anpassung  teilnehmen  (GOV.KZ  23.2.2024).  Human  Rights  Watch  nach  haben  die 
Anspruchskriterien des TSA-Programms viele Menschen, die Unterstützung benötigen,
ausgeschlossen.  Auch  Familien  mit  geringem  Einkommen  sind  mit  Stigmatisierung  und 
Diskriminierung konfrontiert, wenn sie versuchen, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen (HRW 
11.1.2024).
Der Bertelsmann Stiftung zufolge hat sich die Regierung bei der Bekämpfung der landesweiten 
Armut als weitgehend ineffizient erwiesen. Der Zugang zu den sozialen Sicherheitsnetzen ist im 
Prinzip garantiert, bleibt aber problematisch für Menschen, die gerade genug verdienen, um über 
der nationalen Armutsgrenze zu bleiben, aber dennoch viele grundlegende Ausgaben nicht leisten 
können. Weitere Anspruchsvoraussetzungen können eine offizielle Beschäftigung, der Nachweis 
von  Sozialversicherungsbeiträgen  und  eine  offizielle  Wohnadresse  sein,  während  das 
Antragsverfahren selbst unnötig kompliziert ist. Für Fremde und Staatenlose ist der Zugang zu 
Sozialleistungen im Allgemeinen schwieriger als für Staatsbürger (BS 19.3.2024).
Quellen:
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (19.3.2024):  BTI  2024  Country  Report  Kazakhstan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105892/country_report_2024_KAZ.pdf, Zugriff 12.8.2024
- EGRK – Electronic government of the Republic of Kazakhstan [Kasachstan] (29.2.2024): Going 
on  maternity  leave  in  Kazakhstan,  https://egov.kz/cms/en/articles/child/ui_decret,  Zugriff 
12.8.2024
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 25 von 28
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- EGRK – Electronic government of the Republic of Kazakhstan [Kasachstan] (29.12.2023):
Minimum  calculated  indexes,  Minimum  calculation  index  on  2024, 
https://egov.kz/cms/en/articles/taxation/article_mci_2012, Zugriff 12.8.2024
- EGRK – Electronic government of the Republic of Kazakhstan [Kasachstan] (28.11.2023): 
Benefits  and  social  payments  in  Kazakhstan, 
https://egov.kz/cms/en/articles/taxation/article_mci_2012, Zugriff 12.8.2024
- GOV.KZ – Websites of Government Bodies [Kasachstan] (23.2.2024): Types of targeted social 
assistance, https://www.gov.kz/situations/11/55?lang=en, Zugriff 12.8.2024
- GTAI – Germany Trade & Invest [Deutschland] (25.7.2024): Kasachstans Konjunktur trotzt 
schweren  Überschwemmungen, 
https://www.gtai.de/de/trade/kasachstan/wirtschaftsumfeld/kasachstans-konjunktur-trotzt-
schweren-ueberschwemmungen-252614, Zugriff 12.8.2024
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (11.1.2024):  World  Report  2024  -  Kazakhstan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2103174.html, Zugriff 12.8.2024
- SozGB KASA – Ministry of Justice of the Republic of Kazakhstan [Kasachstan] (20.4.2023): 
Social  Code  of  the  Republic  of  Kazakhstan  (unofficial  translation), 
https://adilet.zan.kz/eng/docs/K2300000224, Zugriff 12.8.2024
- UNICEF – United Nations International Children’s Emergency Fund (4.2024): Country Office 
Annual  Report  2023,  Kazakhstan,  December  2023, 
https://www.unicef.org/kazakhstan/en/media/11836/file/Annual
%20Report_2023_Final_ENG.pdf.pdf, Zugriff  2024
- WIIW  –  Wiener  Institut  für  Internationale  Wirtschaftsvergleiche  (o.D.):  Kazakhstan, 
https://wiiw.ac.at/kazakhstan-overview-ce-53.html, Zugriff 12.8.2024
 15. Medizinische Versorgung
Seit  der  Unabhängigkeit  hat  das  Gesundheitssystem  in  Kasachstan  verschiedene 
Dezentralisierungsschritte  durchlaufen,  wobei  die  Zentralregierung  jedoch  weiterhin  über 
erhebliche Befugnisse verfügt. Das Gesundheitsministerium ist für die Entwicklung der nationalen 
Gesundheitspolitik  und  -gesetzgebung  sowie  für  die  Förderung  der  internationalen 
Zusammenarbeit  zuständig  (EOHSP  2022).  Im  Januar  2020  begann  die  Einführung  der 
obligatorischen sozialen Krankenversicherung (EGRK 29.12.2023), um die Abdeckung und die 
Qualität der Gesundheitsdienste zu verbessern und informelle Zahlungen und Zuzahlungen zu 
reduzieren.  Bürgerinnen  und  Bürger  sowie  Personen  mit  ständigem  Wohnsitz  in  Kasachstan 
haben Zugang zu zwei Paketen medizinischer Versorgung: dem staatlich garantierten Basispaket, 
das aus dem Staatshaushalt finanziert wird, und dem sozialen Krankenversicherungspaket. Der 
Soziale  Krankenversicherungsfonds  ist  der  einzige  öffentliche  Auftraggeber  für  beide 
Leistungspakete (EOHSP 2022).
Die gesetzliche kostenlose medizinische Hilfe (Statutory Free Medical Assistance, SFMA), die 
allen  Bürgern  unabhängig  vom  Versicherungsstatus  zusteht,  umfasst  Notfall-  und 
Primärversorgung, einschließlich Diagnostizierung, Behandlung häufiger Krankheiten, Impfungen, 
Gesundheitsförderung,  sowie  Versorgung  von  Patienten  mit  infektiösen  und  chronischen 
Erkrankungen. Darüber hinaus beinhaltet die SFMA die Bereitstellung von Medikamenten und 
medizinischen  Produkten  sowie  die  Möglichkeit,  Patienten  ins  Ausland  zu  schicken  oder 
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ausländische Spezialisten für Behandlungen in kasachischen Einrichtungen zu gewinnen (EGRK
29.12.2023; vgl. EOHSP 2022).
Die  Gesundheitsabteilungen  der  Oblaste  (Regionen)  sind  für  die  Erbringung  von  Primär-, 
Sekundär-  und  Tertiärversorgung  zuständig  (mit  Ausnahme  der  Forschungszentren,  die  vom 
Gesundheitsministerium  geleitet  werden).  Einige  private  Anbieter  sind  sowohl  im  Bereich  der 
Primärversorgung als auch im Krankenhaussektor tätig, und die meisten von ihnen schließen 
Verträge  mit  dem  Sozialen  Krankenversicherungsfonds  ab,  um  öffentlich  bezahlte 
Gesundheitsdienstleistungen  zu  erbringen.  Spezialisierte  und  tertiäre  Dienste  werden  in  einer 
Reihe verschiedener Einrichtungen angeboten, die sich in Größe und Struktur unterscheiden. 
Dabei handelt es sich um Polikliniken, ländliche Krankenhäuser, Oblast- und Stadtkrankenhäuser, 
spezialisierte Krankenhäuser und nationale republikanische Krankenhäuser (EOHSP 2022).
Manchen europäischen Quellen zufolge entspricht die ärztliche Versorgung in Kasachstan nicht 
europäischen Verhältnissen (AA 12.8.2024; vgl. BMEIA 7.8.2024). Leichte Erkrankungen können in 
den größeren Städten des Landes behandelt werden. Inzwischen gibt es vor allem in Almaty und 
Astana  vereinzelt  kleinere  Kliniken  mit  internationalem  Standard  (SOS  International,  IMC, 
Interteach). Auch die Ausstattung der Apotheken entspricht nicht europäischem Standard, jedoch 
sind  in  der  Regel  ausreichend  Medikamente  zur Behandlung  unkomplizierter  Krankheiten 
vorhanden (AA 12.8.2024).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (12.8.2024): Kasachstan: Reise- und Sicherheitshinweise, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/kasachstansicherheit/
206342#content_4, Zugriff 12.8.2024
- BMEIA – Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten [Österreich] 
(7.8.2024):  Kasachstan,  Gesundheit  &  Impfungen, 
https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/kasachstan, Zugriff 12.8.2024
- EGRK – Electronic government of the Republic of Kazakhstan [Kasachstan] (29.12.2023): 
Mandatory  Social  Health  Insurance  (MSHI),  https://egov.kz/cms/en/articles/health_care/osms, 
Zugriff 12.8.2024
- EOHSP – European Observatory on Health Systems and Policies (2022): Health Systems in 
Action,  Kazakhastan,  https://iris.who.int/bitstream/handle/10665/362324/9789289059145-
eng.pdf?sequence=1, Zugriff 12.8.2024
 16. Rückkehr
Gemäß  der  Verfassung  haben  die  Bürger  Kasachstans  das  Recht,  frei  in  die  Republik 
zurückzukehren (Verf KASA 30.8.1995, Art. 21). Hierzu sieht das Gesetz über Ausweisdokumente 
zur Identifizierung und Bestätigung des Rechts des Inhabers auf einmalige Einreise in die Republik 
Kasachstan  eine  Rückkehrbescheinigung  vor  (GAD  KASA 29.1.2013,  Art.  1).  Die  Regierung 
arbeitet mit dem Büro des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) und 
anderen humanitären Organisationen zusammen, um Flüchtlingen, zurückkehrenden Flüchtlingen 
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oder Asylsuchenden sowie anderen betreffenden Personen Schutz und Hilfe zu bieten (USDOS
23.4.2024).
Laut Schätzungen der International Organization for Migration (IOM) stieg die Zahl der Rückkehrer 
im Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 um 31 Prozent an. Die meisten Rückkehrer kamen aus der 
Russischen Föderation (69,4 Prozent), gefolgt von 12,6 Prozent der Rückkehrer aus Usbekistan 
und der Republik Korea (6,1 Prozent). An vierter Stelle stand die Türkei mit 167 Rückkehrern und 
an fünfter Stelle Schweden mit 144 Rückkehrern. Zu den Hauptgründen für die Rückkehr gehören 
das Auslaufen der Arbeitserlaubnis bzw. die hohen Kosten dafür, gefolgt von familiären Problemen, 
Konflikten sowie der allgemeinen Sicherheitslage, der teilweisen Mobilisierung in der Russischen 
Föderation  wie  aber  auch  aufgrund  von  abgeschlossener  Ausbildung,  beendeter  Arbeit  unter 
Anderem (IOM 1.2024).
Der  Bertelsmann  Stiftung  zufolge  sehen  sich  die  Kandasy  (Oralmans),  die  aus  China,  der 
Mongolei, Zentralasien und Afghanistan zurückgekehrt sind, mit gewissen Herausforderungen bei 
der Integration in eine neue Gesellschaft konfrontiert, in der die Beherrschung der russischen 
Sprache und eine Grundbildung Voraussetzung für die Verbesserung ihres sozialen Status sind. 
Andere  Gruppen,  wie  Rückkehrer  aus  Syrien  und  dem  Irak  und  ehemalige  gewalttätige 
Extremisten, sind mit Stigmatisierung und fehlenden Grundrechten konfrontiert (BS 19.3.2024).
Quellen:
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (19.3.2024):  BTI  2024  Country  Report  Kazakhstan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105892/country_report_2024_KAZ.pdf, Zugriff 12.8.2024
- GAD KASA – Gesetz über Ausweisdokumente [Kasachstan] (29.1.2013): On Documents of 
Identification  (unofficial  translation),  https://adilet.zan.kz/eng/docs/Z1300000073,  Zugriff 
12.8.2024
- IOM – International Organization for Migration (1.2024): Baseline Mobility Assessment (BMA), 
Round  3  -  January  2024,  https://dtm.iom.int/sites/g/files/tmzbdl1461/files/reports/IOM%20DTM
%20KAZ%20BASELINE%20MOBILITY%20ASSESSMENT%20ROUND%203%20-%20JAN
%202024.pdf, Zugriff 12.8.2024
- Verf KASA – Verfassung Kasachstans [Kasachstan] (30.8.1995): Constitution of the Republic of 
Kazakhstan (unofficial translation), https://adilet.zan.kz/eng/docs/K950001000_, Zugriff 12.8.2024
- USDOS – United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on 
Human  Rights  Practices:  Kazakhstan,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2107744.html,  Zugriff 
12.8.2024
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