kasa-lib-2024-08-12-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
ausländische Spezialisten für Behandlungen in kasachischen Einrichtungen zu gewinnen (EGRK 29.12.2023; vgl. EOHSP 2022). Die Gesundheitsabteilungen der Oblaste (Regionen) sind für die Erbringung von Primär-, Sekundär- und Tertiärversorgung zuständig (mit Ausnahme der Forschungszentren, die vom Gesundheitsministerium geleitet werden). Einige private Anbieter sind sowohl im Bereich der Primärversorgung als auch im Krankenhaussektor tätig, und die meisten von ihnen schließen Verträge mit dem Sozialen Krankenversicherungsfonds ab, um öffentlich bezahlte Gesundheitsdienstleistungen zu erbringen. Spezialisierte und tertiäre Dienste werden in einer Reihe verschiedener Einrichtungen angeboten, die sich in Größe und Struktur unterscheiden. Dabei handelt es sich um Polikliniken, ländliche Krankenhäuser, Oblast- und Stadtkrankenhäuser, spezialisierte Krankenhäuser und nationale republikanische Krankenhäuser (EOHSP 2022). Manchen europäischen Quellen zufolge entspricht die ärztliche Versorgung in Kasachstan nicht europäischen Verhältnissen (AA 12.8.2024; vgl. BMEIA 7.8.2024). Leichte Erkrankungen können in den größeren Städten des Landes behandelt werden. Inzwischen gibt es vor allem in Almaty und Astana vereinzelt kleinere Kliniken mit internationalem Standard (SOS International, IMC, Interteach). Auch die Ausstattung der Apotheken entspricht nicht europäischem Standard, jedoch sind in der Regel ausreichend Medikamente zur Behandlung unkomplizierter Krankheiten vorhanden (AA 12.8.2024). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (12.8.2024): Kasachstan: Reise- und Sicherheitshinweise, https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/kasachstansicherheit/ 206342#content_4, Zugriff 12.8.2024 - BMEIA – Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten [Österreich] (7.8.2024): Kasachstan, Gesundheit & Impfungen, https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/kasachstan, Zugriff 12.8.2024 - EGRK – Electronic government of the Republic of Kazakhstan [Kasachstan] (29.12.2023): Mandatory Social Health Insurance (MSHI), https://egov.kz/cms/en/articles/health_care/osms, Zugriff 12.8.2024 - EOHSP – European Observatory on Health Systems and Policies (2022): Health Systems in Action, Kazakhastan, https://iris.who.int/bitstream/handle/10665/362324/9789289059145- eng.pdf?sequence=1, Zugriff 12.8.2024 16. Rückkehr Gemäß der Verfassung haben die Bürger Kasachstans das Recht, frei in die Republik zurückzukehren (Verf KASA 30.8.1995, Art. 21). Hierzu sieht das Gesetz über Ausweisdokumente zur Identifizierung und Bestätigung des Rechts des Inhabers auf einmalige Einreise in die Republik Kasachstan eine Rückkehrbescheinigung vor (GAD KASA 29.1.2013, Art. 1). Die Regierung arbeitet mit dem Büro des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) und anderen humanitären Organisationen zusammen, um Flüchtlingen, zurückkehrenden Flüchtlingen .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 27 von 28

oder Asylsuchenden sowie anderen betreffenden Personen Schutz und Hilfe zu bieten (USDOS 23.4.2024). Laut Schätzungen der International Organization for Migration (IOM) stieg die Zahl der Rückkehrer im Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 um 31 Prozent an. Die meisten Rückkehrer kamen aus der Russischen Föderation (69,4 Prozent), gefolgt von 12,6 Prozent der Rückkehrer aus Usbekistan und der Republik Korea (6,1 Prozent). An vierter Stelle stand die Türkei mit 167 Rückkehrern und an fünfter Stelle Schweden mit 144 Rückkehrern. Zu den Hauptgründen für die Rückkehr gehören das Auslaufen der Arbeitserlaubnis bzw. die hohen Kosten dafür, gefolgt von familiären Problemen, Konflikten sowie der allgemeinen Sicherheitslage, der teilweisen Mobilisierung in der Russischen Föderation wie aber auch aufgrund von abgeschlossener Ausbildung, beendeter Arbeit unter Anderem (IOM 1.2024). Der Bertelsmann Stiftung zufolge sehen sich die Kandasy (Oralmans), die aus China, der Mongolei, Zentralasien und Afghanistan zurückgekehrt sind, mit gewissen Herausforderungen bei der Integration in eine neue Gesellschaft konfrontiert, in der die Beherrschung der russischen Sprache und eine Grundbildung Voraussetzung für die Verbesserung ihres sozialen Status sind. Andere Gruppen, wie Rückkehrer aus Syrien und dem Irak und ehemalige gewalttätige Extremisten, sind mit Stigmatisierung und fehlenden Grundrechten konfrontiert (BS 19.3.2024). Quellen: - BS – Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Kazakhstan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105892/country_report_2024_KAZ.pdf, Zugriff 12.8.2024 - GAD KASA – Gesetz über Ausweisdokumente [Kasachstan] (29.1.2013): On Documents of Identification (unofficial translation), https://adilet.zan.kz/eng/docs/Z1300000073, Zugriff 12.8.2024 - IOM – International Organization for Migration (1.2024): Baseline Mobility Assessment (BMA), Round 3 - January 2024, https://dtm.iom.int/sites/g/files/tmzbdl1461/files/reports/IOM%20DTM %20KAZ%20BASELINE%20MOBILITY%20ASSESSMENT%20ROUND%203%20-%20JAN %202024.pdf, Zugriff 12.8.2024 - Verf KASA – Verfassung Kasachstans [Kasachstan] (30.8.1995): Constitution of the Republic of Kazakhstan (unofficial translation), https://adilet.zan.kz/eng/docs/K950001000_, Zugriff 12.8.2024 - USDOS – United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Kazakhstan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107744.html, Zugriff 12.8.2024 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 28 von 28
