kasa-lib-2024-08-12-ke

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ausländische Spezialisten für Behandlungen in kasachischen Einrichtungen zu gewinnen (EGRK
29.12.2023; vgl. EOHSP 2022).
Die  Gesundheitsabteilungen  der  Oblaste  (Regionen)  sind  für  die  Erbringung  von  Primär-, 
Sekundär-  und  Tertiärversorgung  zuständig  (mit  Ausnahme  der  Forschungszentren,  die  vom 
Gesundheitsministerium  geleitet  werden).  Einige  private  Anbieter  sind  sowohl  im  Bereich  der 
Primärversorgung als auch im Krankenhaussektor tätig, und die meisten von ihnen schließen 
Verträge  mit  dem  Sozialen  Krankenversicherungsfonds  ab,  um  öffentlich  bezahlte 
Gesundheitsdienstleistungen  zu  erbringen.  Spezialisierte  und  tertiäre  Dienste  werden  in  einer 
Reihe verschiedener Einrichtungen angeboten, die sich in Größe und Struktur unterscheiden. 
Dabei handelt es sich um Polikliniken, ländliche Krankenhäuser, Oblast- und Stadtkrankenhäuser, 
spezialisierte Krankenhäuser und nationale republikanische Krankenhäuser (EOHSP 2022).
Manchen europäischen Quellen zufolge entspricht die ärztliche Versorgung in Kasachstan nicht 
europäischen Verhältnissen (AA 12.8.2024; vgl. BMEIA 7.8.2024). Leichte Erkrankungen können in 
den größeren Städten des Landes behandelt werden. Inzwischen gibt es vor allem in Almaty und 
Astana  vereinzelt  kleinere  Kliniken  mit  internationalem  Standard  (SOS  International,  IMC, 
Interteach). Auch die Ausstattung der Apotheken entspricht nicht europäischem Standard, jedoch 
sind  in  der  Regel  ausreichend  Medikamente  zur Behandlung  unkomplizierter  Krankheiten 
vorhanden (AA 12.8.2024).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (12.8.2024): Kasachstan: Reise- und Sicherheitshinweise, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/kasachstansicherheit/
206342#content_4, Zugriff 12.8.2024
- BMEIA – Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten [Österreich] 
(7.8.2024):  Kasachstan,  Gesundheit  &  Impfungen, 
https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/kasachstan, Zugriff 12.8.2024
- EGRK – Electronic government of the Republic of Kazakhstan [Kasachstan] (29.12.2023): 
Mandatory  Social  Health  Insurance  (MSHI),  https://egov.kz/cms/en/articles/health_care/osms, 
Zugriff 12.8.2024
- EOHSP – European Observatory on Health Systems and Policies (2022): Health Systems in 
Action,  Kazakhastan,  https://iris.who.int/bitstream/handle/10665/362324/9789289059145-
eng.pdf?sequence=1, Zugriff 12.8.2024
 16. Rückkehr
Gemäß  der  Verfassung  haben  die  Bürger  Kasachstans  das  Recht,  frei  in  die  Republik 
zurückzukehren (Verf KASA 30.8.1995, Art. 21). Hierzu sieht das Gesetz über Ausweisdokumente 
zur Identifizierung und Bestätigung des Rechts des Inhabers auf einmalige Einreise in die Republik 
Kasachstan  eine  Rückkehrbescheinigung  vor  (GAD  KASA 29.1.2013,  Art.  1).  Die  Regierung 
arbeitet mit dem Büro des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) und 
anderen humanitären Organisationen zusammen, um Flüchtlingen, zurückkehrenden Flüchtlingen 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 27 von 28
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oder Asylsuchenden sowie anderen betreffenden Personen Schutz und Hilfe zu bieten (USDOS
23.4.2024).
Laut Schätzungen der International Organization for Migration (IOM) stieg die Zahl der Rückkehrer 
im Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 um 31 Prozent an. Die meisten Rückkehrer kamen aus der 
Russischen Föderation (69,4 Prozent), gefolgt von 12,6 Prozent der Rückkehrer aus Usbekistan 
und der Republik Korea (6,1 Prozent). An vierter Stelle stand die Türkei mit 167 Rückkehrern und 
an fünfter Stelle Schweden mit 144 Rückkehrern. Zu den Hauptgründen für die Rückkehr gehören 
das Auslaufen der Arbeitserlaubnis bzw. die hohen Kosten dafür, gefolgt von familiären Problemen, 
Konflikten sowie der allgemeinen Sicherheitslage, der teilweisen Mobilisierung in der Russischen 
Föderation  wie  aber  auch  aufgrund  von  abgeschlossener  Ausbildung,  beendeter  Arbeit  unter 
Anderem (IOM 1.2024).
Der  Bertelsmann  Stiftung  zufolge  sehen  sich  die  Kandasy  (Oralmans),  die  aus  China,  der 
Mongolei, Zentralasien und Afghanistan zurückgekehrt sind, mit gewissen Herausforderungen bei 
der Integration in eine neue Gesellschaft konfrontiert, in der die Beherrschung der russischen 
Sprache und eine Grundbildung Voraussetzung für die Verbesserung ihres sozialen Status sind. 
Andere  Gruppen,  wie  Rückkehrer  aus  Syrien  und  dem  Irak  und  ehemalige  gewalttätige 
Extremisten, sind mit Stigmatisierung und fehlenden Grundrechten konfrontiert (BS 19.3.2024).
Quellen:
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (19.3.2024):  BTI  2024  Country  Report  Kazakhstan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105892/country_report_2024_KAZ.pdf, Zugriff 12.8.2024
- GAD KASA – Gesetz über Ausweisdokumente [Kasachstan] (29.1.2013): On Documents of 
Identification  (unofficial  translation),  https://adilet.zan.kz/eng/docs/Z1300000073,  Zugriff 
12.8.2024
- IOM – International Organization for Migration (1.2024): Baseline Mobility Assessment (BMA), 
Round  3  -  January  2024,  https://dtm.iom.int/sites/g/files/tmzbdl1461/files/reports/IOM%20DTM
%20KAZ%20BASELINE%20MOBILITY%20ASSESSMENT%20ROUND%203%20-%20JAN
%202024.pdf, Zugriff 12.8.2024
- Verf KASA – Verfassung Kasachstans [Kasachstan] (30.8.1995): Constitution of the Republic of 
Kazakhstan (unofficial translation), https://adilet.zan.kz/eng/docs/K950001000_, Zugriff 12.8.2024
- USDOS – United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on 
Human  Rights  Practices:  Kazakhstan,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2107744.html,  Zugriff 
12.8.2024
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 28 von 28
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