kasa-lib-2024-08-12-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

/ 28
PDF herunterladen
1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen
Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden.
 2. Politische Lage
Die  Republik  Kasachstan  ist  ein  Einheitsstaat  mit  präsidialer  Regierungsform  (Verf  KASA 
30.8.1995,  Art.  2;  vgl.  AA  23.4.2024a)  und  proklamiert  sich  als  demokratischer,  säkularer, 
rechtlicher und sozialer Staat, dessen höchste Werte das Individuum, sein Leben, seine Rechte 
und Freiheiten sind (Verf KASA 30.8.1995, Art. 1). Die einheitliche Staatsgewalt soll auf der
Grundlage der Verfassung und der Gesetze in Übereinstimmung mit dem Prinzip ihrer Aufteilung in 
Legislative,  Exekutive  und  Judikative  und  dem  System  der  gegenseitigen  Kontrolle  ausgeübt 
werden (Verf KASA 30.8.1995, Art. 3). Das Parlament nimmt als höchstes Vertretungsorgan der 
Republik  legislative  Aufgaben  wahr  (Verf  KASA 30.8.1995,  Art.  49),  die  Regierung  übt  die 
Exekutivgewalt aus (Verf KASA 30.8.1995, Art. 64) und die rechtsprechende Gewalt wird durch 
zivilrechtliche, strafrechtliche und andere gesetzlich geregelte Verfahren ausgeübt (Verf KASA 
30.8.1995, Art. 75).
Das Land ist eine Republik mit starker Stellung des Präsidenten (AA 23.4.2024b), der gemäß dem 
Verfassungsgesetz in allgemeiner, gleicher und direkter Wahl für eine Amtszeit von sieben Jahren 
gewählt wird (Verf KASA 30.8.1995, Art. 41). Der Präsident Kasachstans ist das Staatsoberhaupt 
und  der  höchste  Beamte,  der  die  Hauptrichtungen  der  Innen-  und  Außenpolitik  des  Staates 
bestimmt  und  Kasachstan  im  Inland  und in  den  internationalen  Beziehungen  vertritt.  Weiters 
gewährleistet  er  das  koordinierte  Funktionieren  aller  Zweige  der  Staatsgewalt  und  die 
Rechenschaftspflicht der Machtorgane gegenüber dem Volk (Verf KASA 30.8.1995, Art. 40). Unter 
anderem  schlägt  der  Präsident  den  Ministerpräsidenten  vor,  ernennt  und  entlässt  ihn;  auf 
Vorschlag des Ministerpräsidenten legt der Präsident des Landes die Struktur der Regierung fest 
und ernennt ihre Mitglieder; selbstständig ernennt er die Außen-, Verteidigungs- und Innenminister; 
er führt bei Bedarf den Vorsitz bei Regierungssitzungen zu besonders wichtigen Themen. Der 
Präsident  ernennt  mit  Zustimmung  des  Senats  des  Parlaments  den  Vorsitzenden  des 
Verfassungsgerichts, den Vorsitzenden der Nationalbank, den Vorsitzenden des Obersten
Justizrates, den Generalstaatsanwalt und den Vorsitzenden des Nationalen Sicherheitskomitees 
und  entlässt  diese  aus  ihren  Ämtern;  er  ernennt  den  Vorsitzenden  und  zwei  Mitglieder  des 
Zentralen  Wahlausschusses  sowie  den  Vorsitzenden  und  zwei  Mitglieder  der  Obersten 
Rechnungskammer  für  eine  Amtszeit  von  fünf  Jahren  (Verf  KASA 30.8.1995,  Art.  44).  Die 
Verfassung konzentriert die Macht auf das Präsidentenamt. Institutionen wie die Mäjilis und der 
Senat  bestätigen  stets  die  Ernennungen  des  Präsidenten  (USDOS  23.4.2024).  Die 
Regierungspolitik wird von der Exekutive bestimmt, ungeachtet der verfassungsmäßig festgelegten 
Gewaltenteilung.  Das  Parlament  dient  nicht  als  wirksame  Kontrollinstanz  für  die  Exekutive, 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 5 von 28
5

sondern erteilt stattdessen weitgehend die formale Zustimmung zu den Gesetzesinitiativen der
Regierung (FH 2024).
Das seit 20.3.2019 amtierende Staatsoberhaupt ist Kassym-Schomart Tokajew (AA 23.4.2024a; 
PRK  o.D.).  Er  wurde  im  November  2022  in  einer  Stichwahl  vor  dem  Ende  seiner  Amtszeit 
wiedergewählt und erhielt nach Angaben der Wahlkommission 81,3 Prozent der Stimmen (FH 
2024; vgl. AA 23.4.2024b). Die Wahlbeobachtungsmission der Organisation für Sicherheit und 
Zusammenarbeit  in  Europa  (OSZE)  erklärte  am  Tag  nach  der  Wahl,  dass  die  vorgezogenen 
Präsidentschaftswahlen vom 20. November in einem politischen Umfeld stattfanden, dem es an 
Wettbewerb mangelte. Die Wahlen wurden zwar effizient vorbereitet, doch wurde deutlich, dass 
weitere  Reformen  erforderlich  sind,  um  die  einschlägigen  Rechtsvorschriften  und  deren 
Umsetzung mit den OSZE-Verpflichtungen in Einklang zu bringen und einen echten Pluralismus zu 
gewährleisten (OSCE 14.7.2023a; vgl. FH 2024).
Im Januar 2023 stimmte das Parlament dafür, dem ehemaligen Präsidenten Nursultan Nasarbajew 
seinen  exklusiven  Status  als  Führer  der  Nation  (Elbasy)  zu  entziehen,  der  ihm  (und  seiner 
unmittelbaren Familie) seit 2010 Immunität vor Strafverfolgung und eine aktive politische Rolle, 
auch im Ruhestand, garantiert hatte. Nasarbajew hat zwar immer noch Anspruch auf eine von der 
Regierung garantierte Sonderbehandlung, doch ist diese eingeschränkter als zuvor und durch ein 
Gesetz  begrenzt,  das  für  alle  derzeitigen  und  künftigen  Präsidenten  im  Ruhestand  gilt  (BS 
19.3.2024).
Das  Parlament  hat  zwei  Kammern:  den  Senat  (Oberhaus)  mit  50  Sitzen  und  die  Mäjilis 
(Unterhaus) mit 98 Sitzen (AA 23.4.2024b; vgl. CEC o.D.). Am 19. März 2023 fanden in
Kasachstan vorgezogene Parlamentswahlen statt (AA 23.4.2024b; vgl. OSCE 14.7.2023b). Die 
dominante politische Kraft, die Partei „Amanat“ (ehem. „Nur Otan“, bis 01.03.2022) erhielt 53,9 
Prozent  der  Stimmen  (AA  23.4.2024b).  Die  Parlamentswahlen  entsprachen  nicht  den 
demokratischen  Standards  (HRW  11.1.2024;  vgl.  USDOS  23.4.2024).  Die 
Wahlbeobachtungsmission  des  ODHIR  merkte  an,  dass,  während  die  Wahlverwaltung  die 
Vorbereitungen effizient abwickelte und die Stimmabgabe insgesamt reibungslos verlief, erhebliche 
Verfahrensunregelmäßigkeiten  beobachtet  und  wichtige  Sicherheitsvorkehrungen  während  der 
Auszählung  und  Tabellierung  häufig  missachtet  wurden,  was  die  Transparenz  des  Prozesses 
untergrub (OSCE 19.7.2023b).
Beim Verfassungsreferendum am 5.6.2022 stimmten 77,18 Prozent der Wahlberechtigten für die 
vom  Staatspräsidenten  Tokajew  vorgelegten  Verfassungsänderungen.  Zentrale  Elemente  der 
Reform waren die Stärkung der Mäjilis, eine Wahlrechtsreform (70 Prozent Verhältnis-, 30 Prozent 
Mehrheitswahlrecht),  die  Gründung  eines  Verfassungsgerichts  sowie  eines  obersten 
Rechnungshofs, Zulassung neuer Parteien und die Abschaffung der Todesstrafe (AA 23.4.2024b).
Der Verfassung nach übt das Volk seine Macht direkt durch Volksabstimmungen und freie Wahlen 
auf der Grundlage des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts in geheimer Abstimmung 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 6 von 28
6

aus und delegiert die Ausübung seiner Befugnisse an staatliche Institutionen (Verf KASA
30.8.1995, Art. 3, 41, 51). Das politische Spektrum lässt sich nicht eindeutig in rechts, links und 
Mitte einteilen. Zusätzlich zu den sechs registrierten Parteien wurden im November/Dezember 
2022  zwei  weitere  registriert  –  Respublika  und  Baitak  (Die  Grünen),  die  jedoch 
regierungsfreundlich  sein  müssen,  um  zu  überleben  (BS  19.3.2024). Die  Ausübung  der 
verfassungsmäßig  garantierten  Grundfreiheiten  ist  aber  nach  wie  vor  eingeschränkt.  Einige 
politische  Gruppierungen  werden  weiterhin  daran  gehindert  –  etwa  durch  die  Praxis  der 
Deregistrierung –, als politische Partei an Wahlen teilzunehmen (OSCE 14.7.2023b; vgl. USDOS 
23.4.2024). Häufig werden politische Gegner und Kritiker festgenommen und inhaftiert, manchmal 
wegen geringfügiger Verstöße (USDOS 23.4.2024), aber auch wegen Vorwürfen der Mitgliedschaft 
in verbotenen extremistischen Gruppen (HRW 11.1.2024; vgl. FH 2024). Politische Parteien und 
öffentliche Vereinigungen können suspendiert oder geschlossen werden, wenn sie die Arbeit der 
Sicherheitskräfte behindern (USDOS 23.4.2024).
Die  Beteiligung  von  Frauen  oder  Angehörigen  von  Minderheitengruppen  ist  gesetzlich  nicht 
einschränkt,  und  sie  haben  auch  am  politischen  Leben  teilgenommen.  Gesellschaftliche 
Einstellungen hindern Frauen manchmal daran, ein hohes Amt zu bekleiden oder eine aktive Rolle 
im politischen Leben zu spielen (USDOS 23.4.2024).
Das politische System wird in Kasachstan von einer kleinen Gruppe von Eliten beherrscht (FH 
2024). Es ist für Außenstehende verschlossen und lässt wenig Raum für politischen Wettbewerb 
(BS 19.3.2024).
Kasachstan ist u.a. Mitglied der Vereinten Nationen, der Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa, der Welthandelsorganisation, der Eurasischen Wirtschaftsunion, der 
Organisation zur kollektiven Sicherheit, der Organisation der Turkstaaten und der Shanghaier 
Organisation für Zusammenarbeit.  Kasachstan ist von 2022-2024 zum zweiten Mal Mitglied im 
Menschenrechtsrat  der  Vereinten  Nationen.  Mit  der  EU  hat  Kasachstan  im  Jahr  2015  ein 
erweitertes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen abgeschlossen, das am 01.03.2020 in 
Kraft  getreten  ist  (AA  23.4.2024b;  vgl.  ÖB  Astana  o.D.).  Das  Ausmaß  des  Einflusses  der 
russischen Regierung auf die kasachische Politik ist unbekannt (FH 2024).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (23.4.2024a):  Kasachstan:  Steckbrief, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/kasachstan-node/steckbrief/206340, 
Zugriff 12.8.2024
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (23.4.2024b):  Kasachstan:  Politisches  Porträt, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/kasachstan-node/politisches-portrait/
206674, Zugriff 12.8.2024
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (19.3.2024):  BTI  2024  Country  Report  Kazakhstan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105892/country_report_2024_KAZ.pdf, Zugriff 12.8.2024
- CEC – Central election commission of the Republic of Kazakhstan [Kasachstan] (o.D.): Brief 
information about electoral system of the RK, https://www.election.gov.kz/eng/electoral-system-of-
the-rk/brief-information-about-electoral-system-of-the-rk.php, Zugriff 12.8.2024
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 7 von 28
7

- FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Kazakhstan,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2105042.html, Zugriff 12.8.2024
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (11.1.2024):  World  Report  2024  -  Kazakhstan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2103174.html, Zugriff 12.8.2024
- ÖB  Astana  –  Österreichische  Botschaft  in  Astana  [Österreich]  (o.D.):  Politik  und  Recht, 
https://www.bmeia.gv.at/oeb-astana/bilaterale-beziehungen/kasachstan/politik-und-recht,  Zugriff 
12.8.2024
- OSCE  –  Organization  for  Security  and  Co-operation  in  Europe  (14.7.2023a):  Republic  of 
Kazakhstan, Early Presidential Election 20 November 2022, ODIHR Election Observation Mission 
Final Report, https://www.osce.org/files/f/documents/8/d/548593.pdf, Zugriff 12.8.2024
- OSCE  –  Organization  for  Security  and  Co-operation  in  Europe  (14.7.2023b):  Republic  of 
Kazakhstan, Early Parliamentary Elections 19 March 2023, ODIHR Election Observation Mission 
Final Report, https://www.osce.org/files/f/documents/6/9/548599.pdf, Zugriff 12.8.2024
- PRK – Official Website of the President of the Republic of Kazakhstan [Kasachstan] (o.D.): The 
President of the Republic of Kazakhstan,  https://www.akorda.kz/en/president/president, Zugriff 
12.8.2024
- USDOS – United States Department of State [USA] (23.4.2024):  2023 Country Report on 
Human  Rights  Practices:  Kazakhstan,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2107744.html,  Zugriff 
12.8.2024
- Verf KASA – Verfassung Kasachstans [Kasachstan] (30.8.1995): Constitution of the Republic of 
Kazakhstan (unofficial translation), https://adilet.zan.kz/eng/docs/K950001000_, Zugriff 12.8.2024
 3. Sicherheitslage
Die Sicherheitslage im gesamten Land ist stabil (AA 12.8.2024; vgl. BMEIA 21.6.2024), obwohl 
Kleinkriminalität in den größeren Städten ein Problem darstellt (C24 12.7.2023; vgl. AA 12.8.2024). 
Begrenzte  Gebiete,  insbesondere  im  Westen  und  Süden  Kasachstans,  werden  teilweise  von 
organisierten  kriminellen  Gruppen  kontrolliert,  die  ihre  Einnahmen  aus  Öldiebstahl, 
Waffenschmuggel, Schmuggel und Steuerbetrug beziehen (BS 19.3.2024).
Bei den Unruhen im Januar 2022 verlor die Regierung vorübergehend die Kontrolle über die 
ehemalige Hauptstadt Almaty und mehrere Provinzen. Das Zentrum der Hauptstadt wurde von 
bewaffneten Demonstranten gestürmt, und die Präsidentenresidenz und das Hauptquartier der 
Stadtregierung brannten nieder. Nach offiziellen Angaben starben 238 Menschen. Die öffentliche 
Ordnung  im  ganzen  Land  wurde  dann  nach  einer  unblutigen  Intervention  der  von  Russland 
geführten Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit (OVKS) auf Ersuchen Kasachstans 
wiederhergestellt (BS 19.3.2024). Die Unruhen bezeichnete die Regierung als Terroranschlag und 
später als Putschversuch (USDOS 30.11.2023).
In Kasachstan gab es vereinzelt und selten terroristische Angriffe (AA 12.8.2024; vgl. FH 2024).
Dem US-amerikanischen Außenministerium nach ist das Land weiterhin auf der Hut vor möglichen 
Terroranschlägen,  die  sowohl  von  außen  als  auch  von  innen  kommen  können  (USDOS 
30.11.2023). Die Strafverfolgungsbehörden sind nachweislich in der Lage, terroristische Vorfälle 
aufzudecken,  abzuschrecken  und  darauf  zu  reagieren  (USDOS  30.11.2023).  Die  Behörden 
nehmen  regelmäßig  mutmaßliche  Mitglieder  von  terroristischen  und  extremistischen 
Organisationen fest (BS 19.3.2024).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 8 von 28
8

Es gibt einen umfassenden Rechtsrahmen für die Terrorismusbekämpfung. Dabei ist das Komitee
für Nationale Sicherheit (KNB) federführend, das die Bemühungen auf zentraler und lokaler Ebene 
koordiniert.  Dessen  Strafverfolgungsbeamte  und  Staatsanwälte  haben  einen  großen 
Ermessensspielraum  bei  der  Festlegung,  was  als  Terrorismus  oder  Extremismus  gilt,  sodass 
politische  Gegner  und  Anhänger  gewaltloser,  aber  nicht-registrierter  religiöser  Gruppen 
strafrechtlich verfolgt werden können (USDOS 30.11.2023).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (12.8.2024): Kasachstan: Reise- und Sicherheitshinweise, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/kasachstan-node/kasachstansicherheit/
206342, Zugriff 12.8.2024
- BMEIA – Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten [Österreich] 
(21.6.2024):  Kasachstan,  Sicherheit  &  Kriminalität, 
https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/kasachstan, Zugriff 12.8.2024
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (19.3.2024):  BTI  2024  Country  Report  Kazakhstan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105892/country_report_2024_KAZ.pdf, Zugriff 12.8.2024
- C24  –  Crisis24  (12.7.2023):  Kazakhstan  Country  Report,  Security, 
https://crisis24.garda.com/insights-intelligence/intelligence/country-reports/kazakhstan,  Zugriff 
12.8.2024
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Kazakhstan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2105042.html, Zugriff 12.8.2024
- USDOS – United States Department of State [USA] (30.11.2023): Country Report on Terrorism 
2022  -  Chapter  1  -  Kazakhstan,   https://www.ecoi.net/de/dokument/2101568.html,  Zugriff 
12.8.2024
 4. Rechtsschutz / Justizwesen
Das  Recht,  Gesetze  zu  erlassen,  die  die  wichtigsten  öffentlichen  Beziehungen  regeln  und 
grundlegende Prinzipien und Normen in Bezug auf Fragen der Justiz und des Gerichtsverfahrens 
festlegen, hat das Parlament (Verf KASA 30.8.1995, Art. 61). Das Justizsystem der Republik 
Kasachstan  ist  durch  die  Verfassung  und  das  Verfassungsrecht  geregelt.  Es  verbietet  die 
Einrichtung  von  Sonder-  oder  Ausnahmegerichten.  Die  Rechtsprechung  erfolgt  ausschließlich 
durch  Gerichte  und  umfasst  zivil-  und  strafrechtliche  sowie  andere  gesetzlich  festgelegte 
Verfahrensformen.  In  bestimmten  Fällen  können  Strafverfahren  unter  Beteiligung  von 
Geschworenen durchgeführt werden (Verf KASA 30.8.1995, Art. 75).
Der Oberste Justizrat, dessen Vorsitzender vom Präsidenten mit der Zustimmung des Senats 
ernannt  wird  (Verf  KASA  30.8.1995,  Art.  82),  ist  eine  autonome  staatliche  Institution,  die 
eingerichtet wurde, um die verfassungsmäßigen Befugnisse des Präsidenten der Republik zur 
Bildung von Gerichten zu gewährleisten und die Unabhängigkeit der Richter und ihre Immunität 
sicherzustellen.  Die  Verordnung  über  die  Arbeitsweise  des  Obersten  Justizrates  wird  vom 
Präsidenten genehmigt (GOJ KASA 4.12.2015, Art. 1). Der Rat übt seine Tätigkeit nach den 
Prinzipien der Unabhängigkeit, Rechtmäßigkeit, Kollegialität, Öffentlichkeit und Unparteilichkeit aus 
(GOJ KASA 4.12.2015, Art. 2). Die Mitglieder des Rates sind unabhängig und gehorchen nur der 
Verfassung, den Gesetzen und Akten des Präsidenten der Republik (GOJ KASA 4.12.2015, Art. 4).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 9 von 28
9

Die Gerichte bestehen aus ständigen Richtern, deren Unabhängigkeit durch die Verfassung und
das  Gesetz  geschützt  ist.  Die  Befugnisse  eines  Richters  können  nur  aus  den  im  Gesetz 
festgelegten Gründen beendet oder ausgesetzt werden. Ein Richter kann nur mit Zustimmung des 
Präsidenten  auf  der  Grundlage  einer  Stellungnahme  des  Obersten  Justizrates  verhaftet,  vor 
Gericht gestellt, mit Verwaltungsmaßnahmen belegt oder strafrechtlich zur Verantwortung gezogen 
werden (Verf KASA 30.8.1995, Art. 79). 
An der Spitze der Gerichtshierarchie steht das Oberste Gericht, das als höchste Instanz für Zivil-, 
Straf-  und  andere  Fälle  fungiert.  Er  beaufsichtigt  die  Tätigkeit  der  unteren  Gerichte  und  gibt 
Erläuterungen  zur  Rechtsprechung  (Verf  KASA 30.8.1995,  Art.  81).  Der  Vorsitzende  und  die 
Richter  des  Obersten  Gerichts  werden  vom  Senat  auf  Vorschlag  des  Präsidenten  und  auf 
Empfehlung des Hohen Justizrats gewählt (Verf KASA 30.8.1995, Art. 82).
Die  Staatsanwaltschaft  in  der  Republik  Kasachstan  überwacht  im  Namen  des  Staates  die 
Einhaltung der Gesetze, vertritt die Interessen des Staates vor Gericht und führt Strafverfolgungen 
durch. Sie bildet ein zentralisiertes System, in dem niedrigere Staatsanwälte den höheren und dem 
Generalstaatsanwalt  unterstellt  sind.  Die  Staatsanwaltschaft  agiert  unabhängig  von  anderen 
staatlichen  Organen  und  ist  nur  dem  Präsidenten  der  Republik  rechenschaftspflichtig.  Der 
Generalstaatsanwalt  genießt  während  seiner  fünfjährigen  Amtszeit  besondere  rechtliche 
Immunität,  die  nur  unter  bestimmten  Umständen  aufgehoben  werden  kann.  Die  genauen 
Kompetenzen, die Organisation und die Verfahrensweise der Staatsanwaltschaft werden durch ein 
Verfassungsgesetz geregelt (Verf KASA 30.8.1995, Art. 83).
Nicht zuletzt trägt der Menschenrechtsbeauftragte in der Republik Kasachstan zur
Wiederherstellung verletzter Rechte und Freiheiten eines Menschen und Bürgers bei, er fördert die 
Rechte und Freiheiten eines Menschen und Bürgers. Bei der Ausübung seiner Befugnisse ist der 
Menschenrechtsbeauftragte unabhängig und nicht rechenschaftspflichtig gegenüber staatlichen 
Organen  und  Amtsträgern.  Während  seiner  Amtszeit  genießt  er  Immunität  vor  Verhaftung, 
Vorführung vor Gericht, administrativen Strafen und strafrechtlicher Verfolgung ohne Zustimmung 
des  Senats,  außer  bei  Festnahme  am  Tatort  oder  bei  schweren  Verbrechen.  Die  rechtliche 
Stellung  und  Organisation  der  Tätigkeit  des  Menschenrechtsbeauftragten  werden  durch  ein 
Verfassungsgesetz bestimmt (Verf KASA 30.8.1995, Art. 83-1).
Freedom  House  nach  ist  die  Justiz  in  Kasachstan  faktisch  der  Exekutive  unterstellt,  da  der 
Präsident die Richter auf Empfehlung des Obersten Justizrats, der seinerseits vom Präsidenten 
ernannt wird, nominiert oder direkt ernennt. Die Richter unterliegen der politischen Einflussnahme 
(FH 2024; vgl. C24 29.7.2024, BS 19.3.2024). Laut dem US-amerikanischen Außenministerium 
sieht das Gesetz keine unabhängige Justiz vor, welche in der Praxis sowohl von der Exekutive als 
auch von Justizzweigen eingeschränkt wird (USDOS 23.4.2024).
Die  Justiz  gilt  nach  Angaben  von  Crisis24  als  korrupt  (C24  29.7.2024;  vgl.  FH  2024,  BS 
19.3.2024).  Obwohl  Richter  zu  den  bestbezahlten  Regierungsangestellten  gehören,  geben 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 28
10

Menschenrechtsbeobachter an, dass Richter, Staatsanwälte und andere Beamte
Bestechungsgelder als Gegenleistung für günstige Urteile in Straf- und Zivilprozessen verlangen 
(USDOS 23.4.2024).
Das  Gesetz  sieht  das  Recht  auf  ein  faires  Verfahren  vor  (USDOS  23.4.2024).  Gemäß  der 
Verfassung gilt eine Person so lange als unschuldig, bis ihre Schuld durch ein rechtskräftiges 
Gerichtsurteil festgestellt wird (Verf KASA 30.8.1995, Art. 77). Gerichtsverfahren sind in der Regel 
öffentlich, außer in Fällen, in denen Staatsgeheimnisse gefährdet werden könnten, oder wenn dies 
zum  Schutz  des  Privatlebens  oder  persönlicher  Familienangelegenheiten  eines  Bürgers 
erforderlich ist. Jedoch ist das Fehlen eines ordnungsgemäßen Verfahrens weiterhin ein Problem, 
insbesondere  bei  Fällen,  die  aus  Bürgerprotesten  resultieren  (USDOS  23.4.2024).  Die 
strafrechtliche Verfolgung von Teilnehmern an den Ereignissen vom Januar 2022 werden von 
Kritikern als politisch motiviert (FH 2024) und einseitig angesehen (HRW 11.1.2024). Beobachtern 
zufolge dominieren die Staatsanwälte die Prozesse, während die Verteidiger eine untergeordnete 
Rolle  spielen.  Verteidiger  in  Menschenrechtsfällen  berichten,  dass  sie  von  den  Behörden 
schikaniert  werden.  Die  Anwälte  beklagen  sich  auch  manchmal  darüber,  dass  sie  und  die 
Angeklagten nicht immer ausreichend Zeit oder Möglichkeiten haben, sich vorzubereiten (USDOS 
23.4.2024). Freisprüche sind mit einer Quote von etwa 2 Prozent sehr selten (BS 19.3.2024).
Schließlich berichten nationale und internationale Menschenrechtsorganisationen über zahlreiche 
Probleme  im  Justizsystem,  darunter  der  fehlende  Zugang  zu  Gerichtsverfahren,  der  fehlende 
Zugang zu Beweisen, die sich im Besitz der Regierung befinden, häufige Verfahrensverstöße, 
ungerechtfertigte Ablehnung von Anträgen der Verteidiger und das Versäumnis der Richter,
Behauptungen  nachzugehen  (USDOS  23.4.2024),  wonach  die  Behörden  Geständnisse  durch 
Folter oder Zwang erzwungen haben (USDOS 23.4.2024; vgl. BS 19.3.2024).
Quellen:
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (19.3.2024):  BTI  2024  Country  Report  Kazakhstan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105892/country_report_2024_KAZ.pdf, Zugriff 12.8.2024
- C24  –  Crisis24  (29.7.2024):  Kazakhstan  Country  Report,  Political, 
https://crisis24.garda.com/insights-intelligence/intelligence/country-reports/kazakhstan,  Zugriff 
12.8.2024
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Kazakhstan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2105042.html, Zugriff 12.8.2024
- GOJ KASA – Gesetz über den Obersten Justizrat [Kasachstan] (4.12.2015): On the Supreme 
Judicial  Council  of  the  Republic  of  Kazakhstan  (unofficial  translation), 
https://adilet.zan.kz/eng/docs/Z1500000436, Zugriff 12.8.2024
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (11.1.2024):  World  Report  2024  -  Kazakhstan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2103174.html, Zugriff 12.8.2024
- USDOS – United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on 
Human  Rights  Practices:  Kazakhstan,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2107744.html,  Zugriff 
12.8.2024
- Verf KASA – Verfassung Kasachstans [Kasachstan] (30.8.1995): Constitution of the Republic of 
Kazakhstan (unofficial translation), https://adilet.zan.kz/eng/docs/  K950001000   _, Zugriff 12.8.2024
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 28
11

5. Sicherheitsbehörden
Zu den kasachischen Sicherheitskräften gehören: die Streitkräfte; die Behörden für innere
Angelegenheiten  wie  der  Antikorruptionsdienst,  der  staatliche  Feuerwehrdienst,  der 
Wirtschaftsermittlungsdienst und die Rettungsdienste; Sonderorgane, die nachrichtendienstliche 
und  spionageabwehrende  Tätigkeiten ausüben; und nicht zuletzt ein Komplex rechtlicher und 
organisatorischer Maßnahmen, die auf die Sicherheit von geschützten Personen und Objekten 
gerichtet sind (GNS KASA 6.1.2012, Art. 9).
Die  Streitkräfte  der  Republik  bestehen  aus  den  Land-,  See-  sowie  Luft-  und 
Luftverteidigungsstreitkräften.  Die  Hauptverantwortung  des  Militärs  liegt  in  der  territorialen 
Verteidigung.  Die  Landstreitkräfte  sind  in  Kampfbrigaden  für  Luftangriffe  und  mechanisierte 
Infanterie, Panzer, Artillerie und Boden-Boden-Raketen organisiert. Die Seestreitkräfte umfassen 
eine Marine-Infanteriebrigade und Patrouillenboote für Operationen auf dem Kaspischen Meer. Die 
Luftverteidigungskräfte  verfügen  über  100  Kampfflugzeuge,  die  größtenteils  sowjetischen 
Ursprungs sind. Das Inventar des kasachischen Militärs besteht größtenteils aus älterer russischer 
und  sowjetischer  Ausrüstung,  und  Russland  ist  weiterhin  der  führende  Waffenlieferant  (CIA 
13.6.2024).
Die kasachischen Streitkräfte umfassen nach Schätzungen von 2023 etwa 40.000 aktive Soldaten, 
davon 25.000 in den Landstreitkräften, 3.000 in den Seestreitkräften und 12.000 in den Luft- und 
Luftverteidigungsstreitkräften, sowie zusätzlich rund 30.000 Angehörige der Nationalgarde (CIA 
13.6.2024).
Das Innenministerium beaufsichtigt die Nationalpolizei und die Nationalgarde. Das Komitee für 
nationale Sicherheit (KNB) verwaltet den Grenzschutzdienst. Die Nationalpolizei, Nationalgarde,
das Komitee für nationale Sicherheit und der Grenzschutz tragen die Hauptverantwortung für die 
innere Sicherheit, wobei das Militär bei Bedarf Unterstützung leisten kann. Die Nationalgarde 
untersteht  als  gendarmerieartige  Einheit  sowohl  dem  Innen-  als  auch  dem 
Verteidigungsministerium, wobei sie für Verbrechensbekämpfung, öffentliche Ordnung, Sicherheit, 
Anti-Terror-Einsätze, Gefängnisbewachung, Aufstandsbekämpfung und territoriale Verteidigung im 
Kriegsfall zuständig ist (CIA 13.6.2024).
Nach  den  Unruhen  im  Januar  2022  leitete  Präsident  Tokajew  umgehend  eine  grundlegende 
Reform des Sicherheitsapparats ein, welche aber seit langem aussteht (BS 19.3.2024; vgl. CH 
29.2.2024).
Das Militär beteiligt sich auch an humanitären und friedenserhaltenden Einsätzen. Im Jahr 2008 
eröffnete Kasachstan das erste zentralasiatische Ausbildungszentrum für Friedenstruppen, das 
sich an Militärs aus Kasachstan, der NATO und anderen Partnern richtet (CIA 13.6.2024).
Kasachstan ist seit 1994 Mitglied der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit (OVKS) 
und hat Truppen für die schnelle Eingreiftruppe der OVKS abgestellt; das Land unterhält auch 
Beziehungen zur NATO, die sich auf demokratische, institutionelle und verteidigungspolitische 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 12 von 28
12

Reformen konzentrieren; die Beziehungen zur NATO wurden 1992 aufgenommen, und
Kasachstan trat 1995 dem NATO-Programm „Partnerschaft für den Frieden“ bei (CIA 13.6.2024).
Quellen:
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (19.3.2024):  BTI  2024  Country  Report  Kazakhstan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105892/country_report_2024_KAZ.pdf, Zugriff 12.8.2024
- CH – Chatham House (29.2.2024): Russia’s influence in Kazakhstan is increasing despite the
war in Ukraine, https://www.chathamhouse.org/2024/02/russias-influence-kazakhstan-increasing-
despite-war-ukraine, Zugriff 12.8.2024
- CIA –  Central  Intelligence  Agency  [USA]  (13.6.2024):  The  World  Factbook:  Kazakhastan, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/kazakhstan/#introduction, Zugriff 12.8.2024
- GNS  KASA –  Gesetz  über  die  nationale  Sicherheit  [Kasachstan]  (6.1.2012):  On  national 
security  of  the  Republic  of  Kazakhstan  (unofficial  translation), 
https://adilet.zan.kz/eng/docs/Z1200000527, Zugriff 12.8.2024
 6. Folter und unmenschliche Behandlung
Das  Strafgesetzbuch  Kasachstans  unterschiedet  Folter  von  grausamer,  unmenschlicher  oder 
erniedrigender Behandlung (CAT 8.6.2023; vgl. StGB KASA 3.7.2014, Art. 146). Folter wird als die 
vorsätzliche  Zufügung körperlicher  und/oder  psychischer  Leiden  zwecks  Erlangens  von 
Informationen,  Bestrafung  oder  Einschüchterung  oder  basierend  auf  Diskriminierung  definiert, 
während eine grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung als die vorsätzliche
Zufügung körperlichen und/oder psychischen Leidens ohne Anzeichen von Folter beschrieben 
wird. Für beides sind Geldstrafen, Arbeit im Strafvollzug, gemeinnützige Arbeit oder Freiheitsstrafe 
u.a.,  und  im  Falle  einer  schweren  Gesundheitsschädigung  oder  des  Todes  des  Opfers,  eine 
Freiheitsstrafe von sieben bis zwölf Jahren u.a. vorgesehen (StGB 3.7.2014, Art. 146). Human 
Rights  Watch  nach  besteht  ein  gravierender  Mangel  an  Rechenschaftspflicht  für  Folter  und 
Misshandlung (HRW 11.1.2024).
Dem UN-Ausschuss gegen Folter liegen zahlreiche übereinstimmende Berichte über verschiedene 
Formen von Folter und Misshandlung vor, darunter übermäßige Gewaltanwendung mit Tod und 
Verletzung  als  Folge,  Schläge,  Elektroschocks  und  sexuelle  Gewalt  in  der  Haft,  sowie 
Einschüchterungen, Bedrohungen und willkürliche Festnahmen von Menschenrechtsverteidigern 
im Zusammenhang mit ihrer Menschenrechtsarbeit (HRW 11.1.2024; vgl. USDOS 23.4.2024, BS 
19.3.2024).
Quellen:
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (19.3.2024):  BTI  2024  Country  Report  Kazakhstan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105892/country_report_2024_KAZ.pdf, Zugriff 12.8.2024
- CAT  –  UN  Committee  Against  Torture  (8.6.2023):  Concluding  observations  on  the  fourth 
periodic  report  of  Kazakhstan  [CAT/C/KAZ/CO/4], 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2093853/G2310421.pdf, Zugriff 12.8.2024
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (11.1.2024):  World  Report  2024  -  Kazakhstan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2103174.html, Zugriff 12.8.2024
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 28
13

- StGB KASA – Strafgesetzbuch Kasachstans [Kasachstan] (3.7.2014): Penal Code of the
Republic  of  Kazakhstan  (unofficial  translation),  https://adilet.zan.kz/eng/docs/K1400000226, 
Zugriff 12.8.2024
- USDOS – United States Department of State [USA] (23.4.2024):  2023 Country Report on 
Human  Rights  Practices:  Kazakhstan,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2107744.html,  Zugriff 
12.8.2024
 7. Korruption
Gemäß Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International wird Kasachstan mit 39 
von 100 Punkten bewertet (0 = sehr korrupt, 100 = sehr wenig korrupt) (TI 2024).
Der Missbrauch von Amtsgewalt, einschließlich der Annahme, Gewährung wie auch Vermittlung 
von Bestechung, etc., kann gesetzlich mit einer Geldstrafe oder Strafarbeit bzw. gemeinnütziger 
Arbeit oder Freiheitsbeschränkung oder mit Freiheitsentzug, mit Beschlagnahme des Vermögens 
oder mit lebenslänglichem Entzug des Rechts, bestimmte Ämter zu bekleiden oder eine bestimmte 
Tätigkeit auszuüben, bestraft werden (StGB 3.7.2014, Art. 361, 366ff). Das Gesetz wird jedoch 
nicht wirksam umgesetzt. Die Korruption ist in der Exekutive, den Strafverfolgungsbehörden, den 
lokalen Verwaltungen, dem Bildungssystem und der Justiz verbreitet (USDOS 23.4.2024; vgl. BS 
19.3.2024, FH 2024). Der Kampf gegen die Korruption ist seit mehreren Jahrzehnten ein ständiger 
Slogan der kasachischen Behörden. Dennoch kommen politische Korruption und Vetternwirtschaft 
oft vor und untergraben die Bemühungen des Landes, die öffentlichen Ausgaben zu optimieren, 
verschwenderische  Managementpraktiken  auszumerzen  und  die  öffentliche  Verwaltung  zu 
professionalisieren (BS 19.3.2024).
Für  die  Korruptionsbekämpfung  in  Kasachstan  ist  die  Anti-Korruptionsbehörde  zuständig.  Sie 
wurde im Juni 2019 als Nachfolgerin des Nationalen Antikorruptionsbüros (NAB) im Rahmen der 
Agentur für den öffentlichen Dienst und die Korruptionsbekämpfung eingerichtet. Die Behörde ist 
dem Präsidenten unterstellt und berichtet direkt an ihn. Kasachstan hat in den letzten Jahren 
verstärkt Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung ergriffen, darunter die Nutzung sozialer Medien,
öffentliche Räte, ein Gesetz zum Informationszugang und E-Government. Das Land trat 2020 der 
Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) des Europarats bei und schuf eine neue unabhängige 
Finanzüberwachungsbehörde  zur  Bekämpfung  von  Wirtschaftskriminalität.  Schrittweise  werden 
universelle  Vermögens-  und  Einkommenserklärungen  eingeführt,  beginnend  mit  öffentlichen 
Amtsträgern  und  ihren  Ehepartnern.  Trotz  dieser  Fortschritte  bestehen  weiterhin 
Herausforderungen, wie die begrenzte Entwicklung der Zivilgesellschaft und die Notwendigkeit, die 
Maßnahmen in konkretere Ergebnisse umzusetzen (BS 19.3.2024).
Quellen:
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (19.3.2024):  BTI  2024  Country  Report  Kazakhstan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105892/country_report_2024_KAZ.pdf, Zugriff 12.8.2024
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Kazakhstan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2105042.html, Zugriff 12.8.2024
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 28
14

Go to next pages