kirg-lib-2025-01-23-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
friedlichen Versammlungen kommt es auch häufig zu Verhaftungen und Anklagen von Aktivisten, die von ihrem Versammlungsrecht und Recht auf freie Meinung Gebrauch machen möchten (IPHR 5.11.2024). Das Justizministerium zählt derzeit 226 registrierte politische Parteien. Viele davon sind inaktiv, aber einige Dutzend sind weiterhin aktiv und nehmen an Präsidentschafts- und Parlamentswahlen teil (FPRI 12.4.2024). Bei oppositioneller Tätigkeit außerhalb des Parlaments bzw. nicht durch Abgeordnete ist die Schutzfähigkeit nur eingeschränkt gegeben. Der Spielraum der Zivilgesellschaft wurde in den letzten Jahren schrittweise stark eingeschränkt. Mit der Machtübernahme durch Dschaparow steht nunmehr auch in Kirgistan analog zu anderen zentralasiatischen Staaten ein starker Mann an der Spitze des Staates (ÖB 1.2023). Wie bereits bei den vorherigen, 2011 und 2017 gewählten, Regierungen verfolgt auch die aktuelle Regierung politische Gegner unter dem Vorwand, Amtsmissbrauch zu bekämpfen. Im Visier der aktuellen Regierung stehen u. a. die Spitzenpolitiker früherer Regierungen und offen auftretende Mitglieder der Opposition (BS 19.3.2024). Oppositionsparteien in Kirgisistan sind stark auf einzelne Personen zugeschnitten und von diesen abhängig. In einer solchen Situation kann das juristische Vorgehen und eine Verurteilung der Parteiführung schnell dazu führen, dass die gesamte Partei zum Schweigen gebracht wird. Seit 2022 wurden jährlich mehrere Oppositionspolitiker verhaftet und strafrechtlich verfolgt, darunter Mitglieder der Oppositionsparteien Butun Kyrgyzstan oder Eldik Kenesh (FPRI 12.4.2024). Eldik Kenesh wird von Freedom House und in den Medien als obskure Partei bezeichnet. 2023 wurden die Parteivorsitzende Rosa Nurmatova und 30 weitere Personen wegen Verschwörung und Umsturzplänen verhaftet (FH 29.2.2024; vgl. Eurasianet 6.6.2023). Am 26.3.2024 wurde Adakhan Madumarov, Vorsitzender von Butun Kyrgyzstan, der bis dahin wichtigsten Oppositionspartei im kirgisischen Parlament, und ehemaliger Präsidentschaftskandidat bei den Wahlen 2021 (FPRI 12.4.2024), wegen Hochverrats für schuldig befunden, nachdem er 2009, als Vorsitzender des kirgisischen Sicherheitsrates, ein Grenzprotokoll mit Tadschikistan unterzeichnet hatte (CPC 22.11.2024). Aufgrund der bereits abgelaufenen Verjährungsfrist blieb die Verurteilung ohne rechtliche Bestrafung, sein Parlamentsmandat wurde ihm allerdings entzogen (CPC 22.11.2024). Derzeit laufen Ermittlungen wegen Stimmenkaufs gegen die Sozialdemokratische Partei Kirgisistans (SDPK), im Zuge derer es auch bereits zu zahlreichen Verhaftungen gekommen ist. Aufgrund dieser Anschuldigungen wurde die SDPK von den Wahlen zum Stadtrat von Bischkek am 17.11.2024 ausgeschlossen. Der inhaftierte Anführer der Partei Temirlan Sultanbekov befindet sich im Hungerstreik (DIP 14.1.2025; vgl. HRW 10.12.2024). Quellen: •BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Kyrgyzstan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105908/country_report_2024_KGZ.pdf, Zugriff 21.11.2024 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 23 von 43

•CPC - Caspian Policy Center (22.11.2024): Central Asia in Focus: Kyrgyz Authorities target another Opposition Party, https://www.caspianpolicy.org/research/central-asia/central-asia- in-focus-kyrgyz-authorities-target-another-opposition-party, Zugriff 15.1.2025 •DIP - Diplomat, The (14.1.2025): Kyrgyzstan’s Social Democrats Under Pressure, https://thediplomat.com/2025/01/kyrgyzstans-social-democrats-under-pressure/, Zugriff 15.1.2025 •EUR-Lex - Publications Office of the European Union (8.11.2023): Civil Society Organisation, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/ALL/? uri=LEGISSUM:civil_society_organisation, Zugriff 23.1.2025 •Eurasianet (6.6.2023): Kyrgyzstan: Security services arrest alleged coup plotters from obscure party, https://eurasianet.org/kyrgyzstan-security-services-arrest-alleged-coup- plotters-from-obscure-party, Zugriff 21.1.2025 •FH - Freedom House (29.2.2024): Freedom in the World 2024 - Kyrgyzstan, https://www.ecoi.net/en/document/2108023.html, Zugriff 18.11.2024 •FPRI - Foreign Policy Research Institute (12.4.2024): Kyrgyzstan - Central Asia’s Island of Democrazy sinks into Authoritarianism, https://www.fpri.org/wp-content/uploads/2024/04/kyrgyzstan-island-of-democracy-sinks-1- 1.pdf, Zugriff 15.1.2025 •HRW - Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025 - Kyrgyzstan, https://www.ecoi.net/en/document/2120094.html, Zugriff 20.1.2025 •HRW – Human Rights Watch (10.12.2024): Kyrgyzstan is Relentless in its Crackdown on Civil and Political Rights, https://www.hrw.org/news/2024/12/10/kyrgyzstan-relentless-its- crackdown-civil-and-political-rights, Zugriff 15.1.2025 •ICNL - The International Center for Not-for-Profit Law (7.11.2024): Civic Freedom Monitor Kyrgyz Republic, https://www.icnl.org/resources/civic-freedom-monitor/kyrgyz, Zugriff 23.1.2025 •ICNL - The International Center for Not-for-Profit Law (4.4.2024): Analysis, Law of the Kyrgyz Republic on Amendments to the Law of the Kyrgyz Republic on Noncommercial Organizations (also known as the Law on Foreign Representatives), https://www.icnl.org/wp-content/uploads/2024.04-Final-Analysis-of-the-KR-Law-on-Foreign- Representatives_eng-vf.pdf, Zugriff 11.12.2024 •IPHR - International Partnership for Human Rights (5.11.2024): The Protection Of Funda- mental Freedoms and Civic Space in Kyrgyzstan: Key Concerns And Recommendations, Briefing paper for the EU, November 2024, https://iphronline.org/wp-content/uploads/2024/11/iphr-briefing-on-civic-space-in- kyrgyzstan-november-2024.pdf, Zugriff 5.12.2024 •IPHR - International Partnership for Human Rights (26.4.2024): Kyrgyzstan: Civic space de- teriorates further as „foreign agent“-style NGO law is adopted and media crackdown widens, https://iphronline.org/articles/kyrgyzstan-civic-space-deteriorates-further-as-foreign- agent-style-ngo-law-is-adopted-and-media-crackdown-widens/, Zugriff 5.12.2024 •ÖB - Österreichische Botschaft in Astana [Österreich] (1.2023): Asylländerbericht Kirgisistan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2085308/KIRG_%C3%96B- Bericht_2023_01.pdf, Zugriff 13.1.2025 •USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices - Kyrgyz Republic, https://www.ecoi.net/en/document/2107749.html, Zu- griff 12.11.2024 12. Todesstrafe Artikel 25 der Verfassung von 2021 verbietet die Todesstrafe in Kirgisistan (Verf KIRG 5.5.2021). Quellen: .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 24 von 43

•Verf KIRG – Verfassung Kirgisistan [Kirgisistan] (5.5.2024): The Constitution of the Kyrgyz Republic , https://legislationline.org/sites/default/files/2023-04/The%20Kyrgyz%20Republic%E2%80% 99s%20Constitution%2005.05.2021%20%28in%20English%29.pdf, Zugriff 12.12.2024 13. Religionsfreiheit Circa 90 % der Bevölkerung bekennen sich zum Islam, davon die Mehrheit zum sunnitischen Islam (Hanafi) und nur 1 % zum schiitischen Islam. Die nicht muslimische Bevölkerung setzt sich aus 7 % Christen zusammen, wovon wiederum 40 % russisch-orthodox sind. Andere christliche Gruppen sind beispielsweise Katholiken, Baptisten und Zeugen Jehovas. Zudem sind 3 % Personen jüdischer Herkunft, Buddhisten, Bahai sowie Mitglieder der Internationalen Gesellschaft für Krishna-Bewusstsein und Tengristen (USCIRF 1.5.2024). Die Verfassung garantiert Gewissens- und Religionsfreiheit und verbietet religiösen Gruppen, religiösen Hass zu schüren. Sie schreibt die Trennung von Religion und Staat fest und verbietet religiösen Gruppen, politische Ziele zu verfolgen (USDOS 26.6.2024). Das Gesetz über „Religions- und Glaubensfreiheit in der Kirgisischen Republik“ von 2008 verbietet nicht registrierte Aktivitäten, schreibt aufwendige Registrierungsverfahren vor, schränkt religiöses Material ein und verlangt von religiösen Organisationen regelmäßige Tätigkeitsberichte. Seit dem Amtsantritt von Präsident Dschaparow exekutiert die kirgisische Regierung verstärkt Gesetze, die Religionen regulieren und generell die Rechte aller religiösen Gruppen verletzen, inklusive Muslime (USCIRF 1.5.2024; vgl. USDOS 26.6.2024). Derzeit befindet sich ein weiteres Religionsgesetz in Ausarbeitung, das religiöse Organisationen verpflichten würde, sich alle fünf Jahre neu zu registrieren. Außerdem soll ein abgestuftes Registrierungssystem eingeführt, die SAMK (Spiritual Administration of Muslims in Kyrgyzstan [Geistliche Verwaltung der Muslime in Kirgisistan]) bestätigt, die Registrierung von Gebetsstätten vorgeschrieben und religiös orientierte politische Parteien verboten werden (USCIRF 1.5.2024; vgl. ER 13.9.2024). Die Behörden nehmen insbesondere Muslime ins Visier, die eine Form des Islam praktizieren, die von der vom Staat bevorzugten Auslegung abweicht. Ihr Glaube wird von der Regierung oft als extremistisch, fremd oder nicht traditionell bezeichnet. Seit Mitte 2023 kam es zu Masseninspektionen von Moscheen und Madrasas [islamische Bildungseinrichtung, siehe EB 29.5.2023], dabei wurden Geldstrafen verhängt und Hunderte von religiösen Einrichtungen im ganzen Land geschlossen (USCIRF 1.5.2024). Immer wieder kommt es auch zu Verhaftungen, besonders von Mitgliedern der verbotenen Hizb ut-Tahrir und Yakyn Inkar. Insgesamt hat die Regierung 21 religiös orientierte Gruppierungen als extremistisch eingestuft und verboten (USDOS 26.6.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 25 von 43

Christliche Kirchen und Gruppen werden häufig wegen illegaler Missionstätigkeit belangt und mit Geldstrafen belegt, wenn sie unregistrierte ausländische Staatsbürger oder Ordensmitglieder predigen lassen (USDOS 26.6.2024). Die Zeugen Jehovas sind in Kirgisistan seit 1998 registriert und die Religionsausübung ist auch legal. Die erste lokale Gemeinde nahm ihre Tätigkeit 1993 auf. Die Zahl der aktiven Mitglieder der Zeugen Jehovas in Kirgisistan mit insgesamt 41 Gemeinden (darunter in Bischkek und in Gebieten Osch, Talas und Jalalabad) liegt bei 5.282 Menschen (Stand: 2021) (ÖB 1.2023). Am 25. März 2021 durchsuchte die Polizei das nationale Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Bischkek. In dem Durchsuchungsbefehl hieß es, die Zeugen Jehovas schüren religiösen Hass und sind an extremistischen Aktivitäten beteiligt. Die Beamten beschlagnahmten religiöse Literatur, Computer und einen Server (EAJW 29.9.2022). Darüber hinaus verweigern die Behörden die Registrierung neuer Gemeinden der Zeugen Jehovas in den Regionen Osh, Naryn und Jalalabad (USDOS 26.6.2024). Im August 2024 kam es bei Treffen der Zeugen Jehovas in Kyzyl-Kyia und Naryn zu neuerlichen Durchsuchungen und Verhaftungen (USCIRF 22.11.2024). Quellen: •EAJW - European Assciation of Jehovah’s Witnesses (29.9.2022): Kyrgyzstan: Jehovah’s Witnesses Religious Freedom Report. OSCE Warsaw Human Dimension Conference 26.9.-7.10.2022, https://meetings.odihr.pl/resources/download-file-dds/188/220930163859_0094.pdf, Zugriff 9.12.2024 •EB - Encyclopaedia Britannica (29.5.2023): Madrash, Muslim educational institution, https://www.britannica.com/topic/madrasah, Zugriff 9.12.2024 •ER - Eurasia Review (13.9.2024): Kyrgyzstan: Public Discussion Of Latest Repressive Draft Religion Law – Analysis, https://www.eurasiareview.com/13092024-kyrgyzstan-public- discussion-of-latest-repressive-draft-religion-law-analysis/, Zugriff 9.12.2024 •ÖB - Österreichische Botschaft in Astana [Österreich] (1.2023): Asylländerbericht Kirgisistan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2085308/KIRG_%C3%96B- Bericht_2023_01.pdf, Zugriff 13.1.2025 •USCIRF - US Commission on International Religious Freedom [USA] (22.11.2024): Reli- gious Freedom Challenges for Jehovah’s Witnesses, https://www.uscirf.gov/sites/default/files/2024- 11/2024%20Jehovah%27s%20Witness%20Issue%20Update.pdf, Zugriff 9.12.2024 •USCIRF - US Commission on International Religious Freedom [USA] (1.5.2024): Annual re- port on religious freedom (covering 2023), Recommended for Special Watch List: Kyrgyzs- tan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2112007/Kyrgyzstan.pdf, Zugriff 9.12.2024 •USDOS - US Department of State [USA] (26.6.2024): 2023 Report on International Reli- gious Freedom: Kyrgyzstan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2111899.html, Zugriff 9.12.2024 14. Ethnische Minderheiten Kirgisistan hat circa 7,1 Millionen Einwohner, von denen 74 % der ethnischen Gruppe der Kirgisen angehören. Die restlichen 26 % verteilen sich auf andere Ethnien. Die fünf größten ethnischen .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 26 von 43

Minderheiten sind Usbeken (999.300; 14% der Gesamtbevölkerung), Russen (335.237; 5%), Dunganen (76.573; 1,13%), Tadschiken (61.033; 0,9%) und Uiguren (61.000; 0,9%) (IOM 12.2023; vgl. NSC o.D.), gefolgt von weiteren größeren Gruppen von u.a. Türken, Kasachen, Tataren, Ukrainern, Koreanern und Deutschen (CIA 19.1.2025; vgl. NSC o.D.). Ethnische Minderheiten, insbesondere Usbeken, sehen sich mit politischer Marginalisierung und Diskriminierung in wirtschaftlichen, sicherheitspolitischen und anderen Bereichen konfrontiert (FH 29.2.2024). Nur 5,2 % der öffentlich Bediensteten des Staates und der Kommunen sind Mitglieder ethnischer Minderheiten (CERD 15.6.2023). Quellen: •CERD - United Nations Committee on the Elimination of Racial Discrimination (15.6.2023): Combined eleventh and twelfth periodic reports submitted by •Kyrgyzstan under article 9 of the Convention, due in 2022, https://www.ecoi.net/en/file/local/2100343/G2312217.pdf, Zugriff 15.1.2025 •CIA - Central Intelligence Agency [USA] (19.1.2025): The World Factbook - Kyrgyzstan, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/kyrgyzstan/, Zugriff 23.1.2025 •FH - Freedom House (29.2.2024): Freedom in the World 2024 – Kyrgyzstan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2108023.html, Zugriff 9.1.2025 •IOM - International Organization for Migration (12.2023): Migration Situation Report – Kyr- gyzstan, https://kyrgyzstan.iom.int/sites/g/files/tmzbdl1321/files/documents/2024-04/ compilation_report_dec_2023.pdf, Zugriff 9.1.2025 •NSC - National Statistical Committee of the Kyrgyz Republic [Kirgisistan] (o.D.): Total popu- lation by nationality, https://www.stat.gov.kg/en/opendata/category/312/, Zugriff 9.1.2025 14.1. Usbeken Die zahlenmäßig größte Minderheit Kirgisistans konzentriert sich hauptsächlich auf die südlichen und westlichen Teile des Landes, insbesondere das Ferghana-Tal und die drei Verwaltungsbezirke Batken, Osch und Jalalabad (ISPI 2.2.2021). Die Spannungen zwischen ethnischen Usbeken und ethnischen Kirgisen werden als problematisch eingestuft, besonders in der südlichen Oblast [Region] Osch, wo Usbeken fast die Hälfte der Bevölkerung stellen (USDOS 23.4.2024). Usbeken sind aufgrund fragwürdiger Terrorismus- oder Extremismusvorwürfe häufig Ziel von Schikanen, Verhaftungen und Misshandlungen durch die Strafverfolgungsbehörden (FH 29.2.2024; vgl. USDOS 23.4.2024). Zudem gibt es Berichte von anhaltenden Festnahmen und strafrechtlichen Verfolgungen von Personen, die des Besitzes und der Verbreitung von Literatur der Hizb ut-Tahrir beschuldigt wurden. Die meisten dieser Festnahmen mutmaßlicher Mitglieder der Hizb ut-Tahrir erfolgten im Süden des Landes und betrafen ethnische Usbeken (USDOS 23.4.2024). Südkirgisistan hat sich noch nicht vollständig von den ethnischen Unruhen des Jahres 2010 erholt. In diesem Zusammenhang wurden zahlreiche Fälle dokumentiert, in denen die Regierung in Gewalttaten gegen Usbeken in der Region verwickelt war oder diese zumindest duldete. Neben zahlreichen Todesopfern und Verletzten wurden viele usbekische Häuser und Geschäfte zerstört oder beschlagnahmt. Obwohl auch weiterhin von Einschüchterungen berichtet wird, sind doch .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 27 von 43

Schritte unternommen worden, um zum Beispiel die usbekischsprachigen Medien in der Region wiederherzustellen (FH 29.2.2024). Zur Stärkung der nationalen Einheit und interethnischer Beziehungen gibt es zahlreiche Initiativen, wie Theateraufführungen, Kulturveranstaltungen, Volksmusikgruppen oder Volkstanzgruppen von Russen, Uiguren, Ukrainern, Dunganen und vielen mehr. In der Provinz Osch führt das Babur Academy Music und Drama Theater Stücke sowohl in Kirgisisch als auch Usbekisch auf (CERD 15.6.2023). Die Angst vor weiteren Unruhen ist allerdings weiterhin vorhanden (FH 29.2.2024). Zudem berichten Usbeken in Südkirgisistan über Diskriminierung bei der Registrierung ihrer Unternehmen durch lokale Behörden, wodurch die Gründung kleiner Betriebe erschwert wird (USDOS 23.4.2024). Es gibt derzeit an 161 Schulen die Möglichkeit, Usbekisch zu lernen, davon sind 22 reine usbekischsprachige Schulen und 139 gemischtsprachige Schulen, mit Unterricht in Kirgisisch, Russisch und Usbekisch. Vor dem Hintergrund der verstärkten Migration in die Russische Föderation oder andere Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion ziehen es viele usbekische Familien verstärkt vor, ihre Kinder in Schulen mit Unterrichtssprachen Kirgisisch und Russisch zu schicken (CERD 15.6.2023). Quellen: •CERD - United Nations Committee on the Elimination of Racial Discrimination (15.6.2023): Kirgistan - Staatenbericht über die Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung von Rassendiskriminierung, https://www.ecoi.net/en/file/local/2100343/G2312217.pdf, Zugriff 15.1.2025 •FH - Freedom House (29.2.2024): Freedom in the World 2024 – Kyrgyzstan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2108023.html, Zugriff 9.1.2025 •ISPI - Italian Institute for International Political Studies (2.2.2021): Uzbek Communities in Central Asia as Human Connectivity Factor: Elements for a Kin-State Policy, https://www.ispionline.it/en/publication/uzbek-communities-central-asia-human-connectivity- factor-elements-kin-state-policy-29131, Zugriff 16.1.2025 •USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices - Kyrgyz Republic, https://www.ecoi.net/en/document/2107749.html, Zu- griff 12.11.2024 14.2. Uiguren Die in Kirgisistan ansässige uigurische Bevölkerung wird als relativ gut integriert beschrieben und ist weniger Feindseligkeiten seitens der einheimischen kirgisischen Bevölkerung ausgesetzt, als im Vergleich die Uiguren in Kasachstan. Uiguren in Kirgisistan können sich auch direkter politisch betätigen, insbesondere durch ihre Kulturorganisation Ittipaq (Uigurisch für „Einheit“). Dennoch sehen sich die einheimischen Uiguren in Kirgisistan zunehmender Überwachung und staatlicher Kontrolle ausgesetzt und empfinden ihre Lage im Land als immer unsicherer und ungewisser (REX / Steenberg 2.4.2024). Das in den USA ansässige UHRP (Uyghur Human Rights Project) berichtet über transnationale Repression gegen Uiguren weltweit und geht davon aus, dass China als wichtigster Handelspartner und Gläubiger Kirgisistans vermehrt Druck auf die Regierung ausüben .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 28 von 43

könnte, um kritische Uiguren rückzuführen (UHRP 1.2.2023; vgl. UHRP 24.6.2021, GAM 9.12.2024). Im Oktober 2023 verhafteten die kirgisischen Behörden den Geschäftsmann, ehemaligen Parlamentsabgeordneten (RA 9.10.2023) und im März 2023 gewählten Vorsitzenden von Ittipaq (TP 12.10.2023), Tursuntai Salimov, wegen angeblicher Verbindungen zur organisierten Kriminalität (REX / Steenberg 2.4.2024). Die Verhaftung löste unter den einheimischen Uiguren Besorgnis aus und viele sehen Salimov als Opfer eines Erpressungsversuches. Vor seiner Verhaftung hatten die kirgisischen Sicherheitskräfte ihn und andere, in uigurischen Organisationen engagierte Uiguren, davor gewarnt, nach Japan zu reisen, um an einer Konferenz teilzunehmen, die vom Weltkongress der Uiguren und den ihm angeschlossenen Organisationen organisiert worden war. Der kirgisische Sicherheitsdienst hatte Ittipaq bereits seit einiger Zeit infiltriert, doch haben die direkten Eingriffe 2023 zugenommen (REX / Steenberg 2.4.2024). Im März 2024 wurde Salimov, nach Zahlung von 15 Millionen US Dollar (OCCRP 2.11.2024) und mit der Auflage, die Stadt nicht zu verlassen, aus der Gefangenschaft entlassen (24.kg 26.3.2024). Salimovs Unternehmen und das Land, auf dem es steht, wechselten zwei Monate später zu einem Sohn von Khabibula Abdukadyr, welcher wiederum ein mit dem Sohn des Präsidenten Dschaparow befreundeter Geschäftspartner ist. Auch gegen Salimovs Söhne wird ermittelt (OCCRP 2.11.2024). Neben der autochthonen uigurischen Bevölkerung Kirgisistans leben und arbeiten auch Uiguren aus XUAR (Xinjiang Uygur Autonomous Region) in Kirgisistan, mehrheitlich in Bischkek und um Karasuu in der Nähe von Osch. Die genaue Anzahl dieser XUAR-Uiguren ist nicht bekannt, wird aber auf 500-1.000 Personen geschätzt, die vorwiegend als Händler von Kleidung und im Dienstleistungssektor, in Restaurants, am Bazar oder in Bäckereien arbeiten. Jedes Jahr müssen XUAR-Uiguren in Kirgisistan für mehrere hundert Dollar ihre Visa verlängern. Einige XUAR- Uiguren heiraten deshalb einheimische Kirgisinnen, um eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung oder die kirgisische Staatsbürgerschaft zu erhalten (REX / Steenberg 2.4.2024). Quellen: •GAM - Global and Mail, The (9.12.2024): First Uyghur refugee arrives under Canadian ef- fort to resettle persecuted minority groups from China, https://www.theglobeandmail.com/politics/article-first-uyghur-refugee-arrives-under- canadian-effort-to-resettle/, Zugriff 16.1.2025 •OCCRP - Organized Crime and Corruption Reporting Project (2.11.2024): Kyrgyz Elite Tar- geted as Japarov Allies Gain Key Assets, https://www.occrp.org/en/news/kyrgyz-elite- targeted-as-japarov-allies-gain-key-assets, Zugriff 21.1.2025 •RA – Radio Azattyk (9.10.2023): В КР задержан экс-депутат парламента, сват убитого кримавторитета Турсунтай Салимов [Ehemaliger Parlamentsabgeordneter und Zeuge des ermordeten Gangsterbosses Tursuntai Salimov in Kirgisistan festgenommen], https://rus.azathabar.com/a/v-kr-zaderzhan-eks-deputat-parlamenta-svat-ubitogo- krimavtoriteta-tursuntay-salimov/32629187.html, Zugriff 23.1.2025 •REX / Steenberg - Remote Ethnography XUAR, Steenberg R. (2.4.2024): Remote Ethno- graphic Glances Across the Chinese Border: Part 2, .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 29 von 43

https://www.remote-xuar.com/post/remote-ethnographic-glances-across-the-chinese- border-part-2, Zugriff 16.1.2025 •TP – Turkistan Press (12.10.2023): Uyghur businessman was detained in Kyrgysztan, https://turkistanpress.com/en/page/uyghur-businessman-was-detained-in-kyrgyzstan/833, Zugriff 23.1.2025 •UHRP - Uyghur Human Rights Project (1.2.2023): “On the Fringe of Society”: Humanitarian Needs of the At-Risk Uyghur Diaspora, https://uhrp.org/report/on-the-fringe-of-society/, Zu- griff 16.1.2025 •UHRP - Uyghur Human Rights Project (24.6.2021): No Space Left to Run: China’s Transnational Repression of Uyghurs, https://uhrp.org/report/no-space-left-to-run-chinas- transnational-repression-of-uyghurs/, Zugriff 16.1.2025 •24.kg (26.3.2024): Founder of Madina market Tursuntai Salimov released under travel re- strictions, https://24.kg/english/289828__Founder_of_Madina_market_Tursuntai_Salimov_released_u nder_travel_restrictions/, Zugriff 20.1.2025 15. Relevante Bevölkerungsgruppen 15.1. Frauen Geschlechterspezifische Gewalt ist ein kritisches Problem und es wird berichtet, dass die häusliche Gewalt zunimmt. Im Jahr 2024 kam es in Kirgisistan zu zahlreichen tödlichen Fällen geschlechtsbezogener und häuslicher Gewalt gegen Frauen (HRW 16.1.2025). Vergewaltigung, auch innerhalb der Ehe, sowie häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen und Mädchen sind im Gesetz ausdrücklich verboten. Die Strafen für eine Verurteilung wegen sexueller Übergriffe reichen von drei bis acht Jahren Haft und jene für häusliche Gewalt reichen von Geldstrafen bis hin zu 15 Jahren Haft, bei Missbrauch mit Todesfolge (USDOS 23.4.2024). Im August 2024 unterzeichnete Präsident Sadir Dschaparow ein neues Gesetz zur Änderung mehrerer Gesetze, um den Schutz vor familiärer, sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt zu verbessern. Die Änderungen schließen die Möglichkeit einer Versöhnung in Fällen von Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch aus, erhöhen die Strafen für Körperverletzung und schaffen die Möglichkeit einer Bewährungsstrafe für Personen ab, die wegen sexueller Handlungen mit Kindern unter 16 Jahren, Brautraub und Zwangsheirat verurteilt wurden (HRW 16.1.2025). Viele Fälle von Gewalt gegen Frauen und Mädchen werden nicht ausreichend gemeldet. Überlebende sehen sich beim Zugang zu Dienstleistungen und zur Justiz mit zahlreichen Hindernissen konfrontiert (HRW 11.1.2024; vgl. USDOS 23.4.2024). Dazu gehören unzureichende Unterbringungsmöglichkeiten und andere grundlegende Dienstleistungen, abweisende Reaktionen von Behörden, Stigmatisierung und Einstellungen, die schädliche Stereotypen und Praktiken aufrechterhalten, unter anderem von Polizei, Justizbeamten sowie Regierungs- und Religionsführern (HRW 11.1.2024; vgl. USDOS 23.4.2024). So werden Vergewaltigungsfälle selten vor Gericht gebracht. Stattdessen werden Fälle häuslicher Gewalt oftmals als Ordnungswidrigkeiten oder Vergehen eingestuft, die mit einer geringeren Strafe geahndet werden. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 30 von 43

Die Polizei betrachtet eheliche Vergewaltigung im Allgemeinen als ein Verwaltungsvergehen und nicht als Straftat. Es gibt auch Berichte über Vergeltungsmaßnahmen von Ehepartnern gegen Frauen, die über Missbrauch berichten (USDOS 23.4.2024). Die Regierung hat in Bischkek ein Hilfszentrum eröffnet, das Opfern und Überlebenden von häuslicher und geschlechterspezifischer Gewalt medizinische, psychologische und juristische Hilfe an einem Ort bietet (HRW 16.1.2025). Die Regierung stellte der Organisation „Ayalzat“ Büros für eine Unterkunft für Opfer von häuslichem Missbrauch zur Verfügung und übernahm die Kosten. Im ganzen Land gibt es insgesamt 17 Krisenzentren, wovon acht begrenzte staatliche Mittel erhalten, der Großteil der Finanzmittel stammt von internationalen Organisationen und NGOs. NGOs stellen das Engagement der Regierung zur Lösung des Problems in Frage. Experten berichten von Unterfinanzierung und Unterbesetzung der Zentren (USDOS 23.4.2024). Obwohl Kirgisistan ein säkularer Staat ist, befindet sich der religiöse Fundamentalismus auf dem Vormarsch und wird dazu benutzt, Druck auf Frauen auszuüben, damit diese ihre Autonomie aufgeben, gehorsamer und unterwürfiger werden. Der zunehmende religiöse Fundamentalismus stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Bemühungen des Landes dar, die Gleichstellung der Geschlechter voranzutreiben, indem er diskriminierende Normen und Praktiken verstärkt, die Frauen und Mädchen von der vollen Teilnahme am wirtschaftlichen, sozialen und öffentlichen Leben abhalten. Der schrumpfende Spielraum für zivilgesellschaftliche Organisationen und die wiederholten Versuche, Gesetze einzuführen, die ihre Aktivitäten effektiv einschränken würden, sind ein großes Problem. Zahlreiche Gesprächspartner der UNO-Arbeitsgruppe zur Diskriminierung von Frauen und Mädchen wiesen darauf hin, dass diskriminierende patriarchale Ansichten über die Geschlechterrollen in der kirgisischen Gesellschaft, im Namen von Religion und Kultur, weithin akzeptiert sind und sich negativ auf alle Bereiche des Lebens von Frauen und Mädchen auswirken (HRC 8.5.2023). Obwohl gesetzlich verboten, sind Entführung und Zwangsehe von Frauen und Mädchen in Kirgisistan weit verbreitet (HRC 8.5.2023). Entführte Bräute sind eher Opfer von häuslichem Missbrauch (USDOS 23.4.2024). Nach dem Familiengesetz von 2005 beträgt das gesetzliche Mindestalter zur Eheschließung 18 Jahre, kann aber mit Erlaubnis örtlicher Behörden für einzelne Personen auf 17 Jahre herabgesetzt werden. Schätzungsweise 13 Prozent der Frauen unter 24 Jahren wurden durch irgendeine Form von Zwang verheiratet (HRC 8.5.2023). Beobachter berichten, dass es im Zusammenhang mit nicht eingetragenen religiösen Ehen häufiger zu Frühehen, Polygamie und Brautraub kommt (USDOS 23.4.2024). Frauen, die in einer religiösen Zeremonie (Nikah) ohne standesamtliche Trauung verheiratet sind, sind von den im Familiengesetz garantierten Schutzbestimmungen ausgeschlossen und haben bei einer Auflösung der Ehe keinerlei Rechte oder Schutz. Sie können die Vormundschaft für ihre Kinder ohne die Bestätigung ihres Ehemanns nicht nachweisen und haben daher kein formelles Recht, das .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 31 von 43

Sorgerecht zu beanspruchen. Darüber hinaus haben sie einen ungleichen Zugang zu Eigentum und Erbschaft (HRC 8.5.2023), aber auch zu Bildung und Beschäftigung. Die negativen Effekte dieser Praxis erstrecken sich auch auf Kinder entführter Bräute. Einige Opfer von Brautentführungen gehen zur örtlichen Polizei, um Schutz zu erhalten, aber die Behörden setzen Anweisungen zum Opferschutz oft mangelhaft durch. NGOs berichten, dass Staatsanwälte Entführer wegen Brautraubs nur selten verfolgen. Das Gesetz sieht für Brautraub sieben Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe vor, für den Brautraub eines Kindes bis zu zehn Jahre Gefängnis (USDOS 23.4.2024). Für die von Entführung und Zwangsehe betroffenen Frauen und Mädchen erhöht sich das Risiko von Sexhandel und Zwangsarbeit. Die Zahl der gemeldeten Fälle von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, darunter auch solche mit Behinderungen, hat in der Kirgisischen Republik erheblich zugenommen. Dies kann die Opfer wiederum dazu veranlassen, unsichere Beschäftigungsmöglichkeiten zu suchen und anzunehmen, sowie über inoffizielle Migrationskanäle auszuwandern, die wiederum von Menschenhändlern ausgenutzt werden können. Menschenhändler beuten kirgisische Frauen und Mädchen im Sexhandel im Ausland und im Inland aus (USDOS 24.6.2024). Quellen: •HRC - UN Human Rights Council (8.5.2023): Visit to Kyrgyzstan – Report of the Working Group on discrimination against women and girls, https://www.ecoi.net/en/file/local/2093261/G2309690.pdf, Zugriff 12.11.2024 •HRW - Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025 – Kyrgyzstan, https://www.ecoi.net/en/document/2120094.html, Zugriff 17.1.2025 •HRW - Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 - Kyrgyzstan, https://www.ecoi.net/en/document/2103184.html, Zugriff 13.11.2024 •USDOS - US Department of State [USA] (24.6.2024): 2024 Trafficking in Persons Report: Kyrgyzstan, https://www.ecoi.net/en/document/2111699.html, Zugriff 13.11.2024 •USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices - Kyrgyz Republic, https://www.ecoi.net/en/document/2107749.html, Zu- griff 12.11.2024 15.2. Kinder Kirgisistan ist ein junges Land und die rund 2,1 Millionen Kinder machen 36,5% der Bevölkerung aus. Kinderarmut ist ein ernstes Problem. Fast 900.000 Kinder in Kirgisistan leben in Armut. Kinder, die in Armut leben, versäumen die Vorschul- und Schulbildung sowie die Gesundheitsversorgung und sind von Unterernährung betroffen. Die ärmsten Kinder leben hauptsächlich in ländlichen Gebieten im Süden des Landes. Viele gehören Familien mit drei und mehr Kindern und Familien mit arbeitslosen Erwachsenen an. Fast 73% der Kinder berichten von Missbrauch oder Vernachlässigung in der Familie. Es gibt jedoch einige Verbesserungen, um .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 32 von 43
