kirg-lib-2025-01-23-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
kirgisischen Staatsangehörigkeit garantiert. Kirgisistan erlaubt Doppelstaatsangehörigkeit mit Ausnahme von Staatsangehörigkeit der Grenzstaaten China, Kasachstan, Usbekistan und Tadschikistan. Jedes Jahr beantragen etwa 2.000 ethnische Kirgisen (zumeist aus Tadschikistan, Usbekistan, China und Afghanistan) die Übersiedlung nach Kirgisistan und Erlangung des Status eines „Kayrylman“ (eines Rückkehrers mit Recht u.a. auf soziale und medizinische Versorgung bis zur Erlangung der kirgisischen Staatsangehörigkeit). Laut offiziellen Angaben werden den Rückkehrern u. a. folgende Unterstützungsleistungen gewährt: medizinische Leistungen, Quotenplätze in den Kinderbetreuungs-, Vorschul- und Schuleinrichtungen sowie in Einrichtungen der mittleren und höheren Berufsbildung, Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche, Renten- und Beihilfenzahlungen, Sprachkurse für Kirgisisch, zoll- und steuerfreier Transfer von persönlichen Gütern bei der Übersiedlung nach Kirgisistan. Prinzipiell ist nicht automatisch mit Problemen wegen Asylantragstellung im Ausland zu rechnen. Strafbarkeit von im Ausland gesetzten Handlungen und tatsächliche Exekution/Vollziehung allfälliger Strafen, etwa bei illegaler Ausreise, ist grundsätzlich gegeben, wobei es von der Art der Handlung und auch vom Begehungsort abhängt (ÖB 1.2023). Quellen: •ÖB - Österreichische Botschaft in Astana [Österreich] (1.2023): Asylländerbericht Kirgisistan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2085308/KIRG_%C3%96B- Bericht_2023_01.pdf, Zugriff 13.1.2025 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 43 von 43
