kong-lib-2024-09-20-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
und andere Beschränkungen für digitale Medien sowie deren Überwachung. Personen, die sich kritisch über die Regierung äußern, befürchten Repressalien oder willkürliche Verhaftungen, vor allem angesichts der zunehmenden Überwachung von Privatpersonen durch die Geheimpolizei, lokale Informanten und andere Instrumente eines umfangreichen Überwachungsapparats (BS 20.3.2024). Die Verfassung und das Gesetz sehen die Freiheit vor, sich friedlich zu versammeln, jedoch kommt es zu erheblichen Eingriffen in die Versammlungsfreiheit (USDOS 23.4.2024; vgl. BS 20.3.2024); die Vereinigungsfreiheit wird aber im Allgemeinen respektiert (USDOS 23.4.2024). In der Praxis werden diese Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit von der Regierung häufig ignoriert, wenn sie auf Widerstand oder Kritik stößt (BS 20.3.2024); und die Regierung verlangt für Versammlungen und Demonstrationen eine Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Dezentralisierung und der zuständigen örtlichen Behörden (USDOS 23.4.2024). Es gibt politische Gruppierungen, aber die Regierung unterdrückt diejenigen, die nicht mit der PCT verbündet sind, unter anderem durch die Verfolgung ihrer Anführer. Die beiden prominentesten Gegner von Sassou Nguesso bei den Präsidentschaftswahlen 2016, der pensionierte General Jean-Marie Michel Mokoko und André Okombi Salissa, wurden nach der Wahl zu Haftstrafen verurteilt. Mokoko wurde 2018 wegen Bedrohung der Staatssicherheit zu 20 Jahren Haft verurteilt. Im Jahr 2019 wurde Okombi Salissa, der die Oppositionskoalition Initiative für Demokratie im Kongo angeführt hatte, wegen desselben Vorwurfs zu 20 Jahren Zwangsarbeit verurteilt (FH 15.5.2024). Das Verfassungsgericht und andere hochrangige Gerichte wurden von Sassou Nguesso häufig als politisches Instrument eingesetzt, so waren Oppositionelle häufig Zielscheibe von Misshandlungen durch die Regierung im Zusammenhang mit Wahlen, insbesondere die anhaltende Inhaftierung von Jean-Marie Michel Mokoko und Andre Okombi Salissa (BS 20.3.2024). Die Opposition hat kaum Möglichkeiten, durch Wahlen an die Macht zu kommen, und Oppositionsführer sind häufig Schikanen, Einschüchterungen und Verhaftungen ausgesetzt (FH 15.5.2024). Die Regierung sieht sich nach wie vor mit dem Vorwurf konfrontiert, politische Gefangene, Aktivisten und Journalisten zu foltern, und es gibt Berichte über den Tod wichtiger Kritiker in amtlichem Gewahrsam. Trotz der Versuche in- und ausländischer Gruppen, Rechenschaft abzulegen, lehnt die politische Führung des Landes generell eine Konsultation der Zivilgesellschaft ab, insbesondere in Bereichen, in denen sie die Regierung und ihre wichtigsten Vertreter kritisiert (BS 20.3.2024). Die Regierung hat in begrenztem jedoch nicht konsequenten Umfang glaubwürdige Schritte unternommen, um gegen Beamte zu ermitteln und sie zu bestrafen (USDOS 23.4.2024). In der Republik Kongo gibt es eine große und funktionierende Zivilgesellschaft (FH 15.5.2024). Zivilgesellschaftliche Organisationen, Interessengruppen und NGO sind in der Republik Kongo rechtlich geschützt und funktionieren bis zu einem gewissen Grad (BS 20.3.2024). Allerdings .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 22

werden ihre Aktionen und ihr Einfluss und damit auch ihre Zusammenarbeit durch erhebliche staatliche Eingriffe und Verfolgung behindert (BS 20.3.2024; vgl. FH 15.5.2024), und sie schränken in der Regel ihre Berichterstattung über Menschenrechtsverletzungen ein oder formulieren Kritik an den Behörden vorsichtig, um Repressalien oder Schikanen zu vermeiden (FH 15.5.2024). Mehrere nationale und internationale Menschenrechtsgruppen sahen sich während ihrer Aktivitäten und der Veröffentlichung ihrer Ergebnisse mit Regierungsbeschränkungen konfrontiert. Regierungsbeamte sind nicht kooperativ oder reagieren ebensowenig auf ihre Ansichten. Laut Freedom House berichten einige inländische Menschenrechtsgruppen nicht über spezifische Menschenrechtsverletzungen aus Angst vor Repressalien durch die Regierung (USDOS 23.4.2024). Die Verfassung legt fest, dass die Republik Kongo ein säkulares Land ist, verbietet religiöse Diskriminierung und sieht die Glaubensfreiheit vor. Ferner enthält die Verfassung weiterhin die Verbote, Religion für politische Zwecke anzuwenden und politische Parteien, die sich einer bestimmten religiösen Gruppe zuordnen (USDOS 30.6.2024). Der Rat der Kirchen Kongo und der Holistische Rat des Kongo organisierten weiterhin mehrere Diskussionssitzungen zur interreligiösen Zusammenarbeit. In bedeutenden Teilen der Bevölkerung beeinflussen traditionelle Überzeugungen religiöse Praktiken, einschließlich Ahnenverehren und einen weit verbreiteten Glauben an Hexerei oder Ki ndoki. Es gibt eine sehr kleine jüdische Gemeinde, vor allem in Pointe Noire (USDOS 30.6.2024). Quellen: - BS - Bertelsmann Stiftung (20.3.2024): BTI 2024 Country Report Congo, Rep., https://www.ecoi.net/en/file/local/2105836/country_report_2024_COG.pdf, Zugriff 11.9.2024 - EUC - European Commission (24.5.2024): EU Annual Report on Human Rights and Democracy in the World; 2023 Country Updates [Ref. Ares(2024)3743899], https://www.ecoi.net/en/file/local/2110897/2023 EU country updates on human rights and democracy_4.pdf, Zugriff 12.9.2024 - FH - Freedom House (15.5.2024): Freedom in the World 2024 - Republic of the Congo, 2024 https://www.ecoi.net/en/document/2109001.html, Zugriff 11.9.2024 - USDOS - US Department of State [USA] (30.6.2024): 2023 Report on International Religious Freedom: Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2111945.html, Zugriff 12.9.2024 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107738.html, Zugriff 11.9.2024 11. Haftbedingungen Die Haftbedingungen in den Gefängnissen sind hart und lebensbedrohlich (USDOS 23.4.2024) und entsprechen weiterhin nicht den internationalen Standards. Die Anwendung von Folter, insbesondere auf Polizeistationen und in Gefängnissen, sind weiterhin weit verbreitet. Die Bedingungen, unter denen Personen festgehalten werden, bevor sie einem Richter vorgeführt werden, entsprechen weiterhin nicht den internationalen Standards (EUC 24.5.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 22

Es mangelt an Nahrungsmitteln und Trinkwasser, die Gefängnisse sind stark überfüllt und die sanitären Bedingungen sind unzureichend (USDOS 23.4.2024). Ferner entspricht die Verpflegung der Insassen nicht den Mindestanforderungen an Kaloriengehalt und Nährwert, aber die Gefängnisbehörden erlaubten den Familien der Insassen in der Regel, sie mit zusätzlichen Nahrungsmitteln zu versorgen. Es kommt häufig zu Krankheitsausbrüchen, und es herrscht ein großer Mangel an medizinischer und psychologischer Betreuung. Eine einheimische NGO behauptete, dass Gefangene aufgrund von Misshandlung, Vernachlässigung und Überbelegung starben (USDOS 23.4.2024). Laut Gefängnisvorschriften dürfen Gefangene und Häftlinge ohne Zensur Beschwerden bei den Justizbehörden einreichen, aber die Beamten halten sich nicht an dieses Recht. Berichten zufolge gehen die Behörden glaubwürdigen Vorwürfen über Missstände, die von NGOs und Familienangehörigen von Gefangenen erhoben werden, nicht nach (USDOS 23.4.2024). Die Regierung gewährt inländischen Menschenrechtsgruppen nur begrenzten Zugang zu Gefängnissen und Haftanstalten. Die Behörden verweigerten beispielsweise einer einheimischen NGO wiederholt den Zugang zu den Innenräumen mehrerer Gefängnisse und andere Menschenrechtsorganisationen, die die Haftbedingungen beobachteten, baten das Justizministerium um eine schriftliche Genehmigung für den Besuch von Gefängnissen. Ihre wiederholten Anfragen blieben unbeantwortet (USDOS 23.4.2024). Quellen: - EUC - European Commission (24.5.2024): EU Annual Report on Human Rights and Democracy in the World; 2023 Country Updates [Ref. Ares(2024)3743899], https://www.ecoi.net/en/file/local/2110897/2023 EU country updates on human rights and democracy_4.pdf, Zugriff 12.9.2024 - USDOS - US Department of State [USA] (20.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107738.html, Zugriff 11.9.2024 12. Todesstrafe Die Todesstrafe wurde 2015 abgeschafft (LI 9.2024b) und ist gesetzlich seit dem Jahr 2015 verboten (Stand: 2023) (AI o.D.) Quellen: - AI – Amnesty International (o.D.): Map of death penalties and executions around the world, https://amnestywebsite.github.io/amnesty-death-penalty/?lang=en, Zugriff 20.9.2024 - LI - Laenderdaten.info (9.2024b): Republik Kongo, https://www.laenderdaten.info/Afrika/Kongo- Brazzaville/index.php, Zugriff 19.9.2024 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 22

13. Minderheiten Das Gesetz verbietet die Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, aber die Regierung unternimmt wenig, um es durchzusetzen (USDOS 23.4.2024). Ethnische Minderheiten (vor allem indigene Völker/Pygmäen) sind besonders gefährdet, von den Regierungstruppen unverhältnismäßig behandelt zu werden (BS 20.3.2024). Die meisten indigenen Gemeinschaften leben in ländlichen oder abgelegenen Teilen des Landes und haben nur begrenzten Zugang zur Regierung oder ihren Vertretern. Nach einer gemeinsamen Erhebung der Regierung und der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2017, den jüngsten verfügbaren Daten, machten indigene Völker 10 % der Gesamtbevölkerung des Landes aus (USDOS 23.4.2024). Das Gesetz sah einen besonderen Status und eine besondere Anerkennung für die indigenen Völker vor. Außerdem wurde in der Verfassung festgelegt, dass der Staat die Rechte der indigenen Völker fördern und schützen soll (USDOS 23.4.2024). Im Jahr 2019 richtete die Regierung einen interministeriellen Ausschuss für die Überwachung und Bewertung der Rechte indigener Völker, den Schutz von Kulturgütern, den Status bestimmter ziviler Maßnahmen und die Förderung von Bildung, Alphabetisierung und grundlegenden sozialen Dienstleistungen ein (USDOS 23.4.2024). Dennoch werden ethnische Minderheiten in den Bereichen Beschäftigung, Wohnen und Bildung stark diskriminiert. Einige Gemeinschaften leben oft in Substandard-Unterkünften am Rande der Dörfer und werden gelegentlich zur Zielscheibe von Gewalttaten, die von Mitgliedern der Bantu-Mehrheitsbevölkerung verübt werden (FH 15.5.2024; vgl. BS 20.3.2024). Ethnische Minderheiten, insbesondere indigene Völker (Pygmäen) und Menschen aus dem Süden, werden auf dem Arbeitsmarkt stark diskriminiert, wobei Menschen aus dem Norden bevorzugt werden. In einigen Fällen werden diese Gruppen sogar von der Bantu- Mehrheit zur Arbeit gezwungen. Die Regierung fördert weiterhin die Interessen der nördlichen Regionen gegenüber denen der südlichen Gebiete, so dass letztere nicht über die notwendige Gesundheits-, Infrastruktur-, Bildungs- und andere wichtige Dienstleistungen zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse verfügen (BS 20.3.2024). Laut einheimischen NGO's, marginalisierten die geografische Isolation, die kulturellen Unterschiede und die fehlende politische Einbindung die indigenen Völker im ganzen Land und berichten von episodischer Diskriminierung, Zwangsarbeit und Gewalt gegenüber Mitglieder indigener Gemeinschaften. Laut UNICEF ist das Armutsniveau in den indigenen Gemeinschaften nach wie vor hoch und der fehlende Zugang zu sozialen Diensten bleibt das größte sozioökonomische Hindernis für diese Bevölkerungsgruppen (USDOS 23.4.2024). Die kongolesische Politik ist stark von ethnischer Bevorzugung geprägt, wodurch die Spaltung des Landes fortgesetzt wird. Die Belange von Minderheiten, indigenen (Pygmäen) und südlichen .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 22

Gruppen werden in der offiziellen Politik weitgehend ignoriert, wobei ethnoregionale Spaltungen die kongolesische Politik und die Prioritäten des Staates weiterhin dominieren (BS 20.3.2024). Quellen: - BS - Bertelsmann Stiftung (20.3.2024): BTI 2024 Country Report Congo, Rep., https://www.ecoi.net/en/file/local/2105836/country_report_2024_COG.pdf, Zugriff 11.9.2024 - FH - Freedom House (15.5.2024): Freedom in the World 2024 - Republic of the Congo, 2024 https://www.ecoi.net/en/document/2109001.html, Zugriff 11.9.2024 - USDOS - US Department of State [USA] (20.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107738.html, Zugriff 11.9.2024 14. Relevante Bevölkerungsgruppen 14.1. Frauen und Kinder Per Gesetz haben Frauen den gleichen rechtlichen Status wie Männer, individuelle Voreingenommenheit und Überzeugungen trugen jedoch zum gesellschaftlichen Druck bei, die Rechte von Frauen einzuschränken (USDOS 23.4.2024). Männer gelten rechtlich als Haushaltsvorstand und werden bei Scheidungen bevorzugt (FH 15.5.2024). Ehebruch ist sowohl für Männer als auch für Frauen strafbar, aber Frauen, die des Verbrechens überführt werden, müssen mit einer Gefängnisstrafe rechnen, während Männern nur eine Geldstrafe droht (FH 15.5.2024; vgl. USDOS 23.4.2024). Frauen erfahren Diskriminierung, v.a. in Bezug auf Landbesitz und Vermögen (USDOS 23.4.2024). Gewalt gegen Frauen, einschließlich häuslicher Gewalt und Vergewaltigung, ist weit verbreitet, wird aber selten angezeigt (FH 15.5.2024). Das Gesetz verbietet Vergewaltigungen, auch innerhalb der Ehe, und sieht Strafen zwischen 10 und 20 Jahren Gefängnis und Geldstrafen aufgrund der Schwere des Verbrechens vor (USDOS 23.4.2024). Abgesehen von den allgemeinen Gesetzen, die Übergriffe verbieten, gibt es keine spezifischen Gesetze, die häusliche Gewalt verbieten (FH 15.5.2024). Obwohl es keine gesetzlichen Beschränkungen für die politische Beteiligung von Frauen gibt, bleibt deren politische Beteiligung durch gesellschaftliche Zwänge eingeschränkt. Frauen sind in der Regierung unterrepräsentiert. Bei den Wahlen 2022 errangen Frauen nur 25 Sitze in der Nationalversammlung; nach den Wahlen im August 2023 hatten sie 22 Sitze im Senat. Evelyne Tchitchelle von der PCT wurde 2022 in Pointe-Noire zur ersten Bürgermeisterin des Landes gewählt (FH 15.5.2024). Frauen stellen 49,4 % der Erwerbsbevölkerung dar (BS 20.3.2024), aber die Diskriminierung von Frauen in der Arbeitswelt besteht fort (FH 15.5.2024; vgl. BS 20.3.2024). Obwohl das Gesetz Geschlechterdiskriminierung verbietet, werden Frauen in Bezug auf Beschäftigung, Kredit, gleiche Bezahlung und den Besitz oder die Verwaltung von Unternehmen diskriminiert. Frauen arbeiteten .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 22

in überproportional hoher Zahl im informellen Sektor und in schlechter bezahlten Jobs, wo sie weniger wahrscheinlich von Rechtsschutz profitierte (USDOS 23.4.2024). In einem im März veröffentlichten Bericht der Weltbank mit dem Titel Women, Business and the Law 2023 wird die Verabschiedung des Mouebera-Gesetzes 2022 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen begrüßt. Er stellte jedoch fest, dass Frauen während des Mutterschaftsurlaubs nicht den vollen Lohn von ihrem Arbeitgeber erhalten, und empfahl eine Reform des Arbeitsgesetzes und des Sozialversicherungsgesetzes, um die Diskriminierung zu beenden, einschließlich der Entlassung von Arbeitnehmerinnen aufgrund von Schwangerschaft (AI 24.4.2024). Die Alphabetisierungsquote von Frauen liegt bei 74,6 %, die der Männer bei 86,1 % (2018). Im Gender Parity Index (GPI) erreichte das Land einen Wert von 1,0 in der Primarstufe, 0,9 in der Sekundarstufe und 0,7 in der Tertiärstufe, was auf eine zunehmende Benachteiligung von Mädchen beim Durchlaufen der Bildungsstufen hinweist (BS 20.3.2024). Es gab Gesetze gegen Kindesmissbrauch. NGOs berichteten, dass Kindesmissbrauch weit verbreitet ist, aber selten den Behörden gemeldet wird, was eine effektive Durchsetzung des Gesetzes behinderte (USDOS 23.4.2024). Quellen: - AI - Amnesty International (24.4.2024): The State of the World's Human Rights; Congo 2023, https://www.ecoi.net/en/document/2107865.html, Zugriff 17.1.2024 - BS - Bertelsmann Stiftung (20.3.2024): BTI 2024 Country Report Congo, Rep., https://www.ecoi.net/en/file/local/2105836/country_report_2024_COG.pdf, Zugriff 11.9.2024 - FH - Freedom House (15.5.2024): Freedom in the World 2024 - Republic of the Congo, 2024 https://www.ecoi.net/en/document/2109001.html, Zugriff 11.9.2024 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107738.html, Zugriff 11.9.2024 14.2. Homosexuelle/Sexuelle Minderheiten Es gibt kein Gesetz, welches Homosexualität oder homosexuelles Verhalten ausdrücklich verbietet. Das Strafgesetzbuch sieht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zwei Jahren und eine Geldstrafe für Personen vor, die eine "öffentliche Empörung gegen den Anstand" verüben. Des Weiteren sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren und eine Geldstrafe für Personen vor, welche "eine schamlose Handlung oder eine Handlung gegen die Natur mit einer Person des gleichen Geschlechts unter einem Alter von 21 Jahren begehen". Die Behörden wenden diese Bestimmungen nicht zur Verhaftung oder Verfolgung von Homosexuellen an (USDOS 23.4.2024). Sexuelle Minderheiten werden gelegentlich von der Polizei belästigt (FH 15.5.2024). Gelegentlich schikanieren Polizisten jedoch schwule Männer auf Grund dieser Bestimmungen, um ihnen kleine Bestechungsgelder zu entlocken. Es gibt keine Gesetze, in welchen die Rede- oder Versammlungsfreiheit für Angehörige sexueller Minderheiten eingeschränkt wird (USDOS 23.4.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 18 von 22

Sexuelle Minderheiten sehen sich dennoch einer weit verbreiteten Diskriminierung beim Zugang zu Gesundheitsversorgung, Wohnen, Beschäftigung, Bildung und anderen sozialen Dienstleistungen ausgesetzt (USDOS 23.4.2024). Quellen: - FH - Freedom House (15.5.2024): Freedom in the World 2024 - Republic of the Congo, 2024 https://www.ecoi.net/en/document/2109001.html, Zugriff 11.9.2024 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107738.html, Zugriff 11.9.2024 15. Bewegungsfreiheit Die Verfassung und die Gesetze garantieren Reisefreiheit innerhalb des Landes, das Recht auf Auslandsreisen, Auswanderung und Rückkehr und die Regierung respektiert diese Rechte im Allgemeinen auch in der Praxis (USDOS 23.4.2024). Während Privatpersonen im Allgemeinen Reisefreiheit genießen, müssen Aktivisten und Oppositionsführer mit Einschränkungen und der Beschlagnahme ihrer Pässe rechnen (FH 15.5.2024). Quellen: - FH - Freedom House (15.5.2024): Freedom in the World 2024 - Republic of the Congo, 2024 https://www.ecoi.net/en/document/2109001.html, Zugriff 11.9.2024 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107738.html, Zugriff 11.9.2024 16. Grundversorgung und Wirtschaft Die Republik Kongo hat nach jahrelangem Rückgang der Wirtschaftsleistung zuletzt wieder an Wachstumsdynamik gewonnen. Noch immer dominiert der Erdölsektor die Wirtschaft (AGB 2.2024), und macht etwa die Hälfte des Bruttoinlandsprodukts (BIP) des Landes und 80 % seiner Exporte aus, was es zum drittgrößten Produzenten in Subsahara-Afrika macht. Die Republik Kongo verfügt auch über reichlich Bodenschätze, von denen die meisten noch ungenutzt sind (BM 8.4.2024). Da die Wirtschaft von der Abhängigkeit vom Erdöl geprägt ist, bleiben andere Wirtschaftssektoren vergleichsweise unterentwickelt. Die Gesamtarbeitslosenquote wird auf 23 % der Erwerbsbevölkerung geschätzt, wobei 34 % der Beschäftigten in der Landwirtschaft, 21 % in der Industrie und rund 45 % im Dienstleistungssektor tätig sind (BS 20.3.2024). Es wird geschätzt, dass die Wirtschaftstätigkeit im Kongo im Jahr 2023 um 1,9 % zugenommen hat, verglichen mit einer Schätzung von 1,5 % im Jahr 2022, angetrieben durch den Nicht-Öl-Sektor. Das reale Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr 2023 blieb jedoch negativ und die Armut stieg leicht auf schätzungsweise 46,8 % der Bevölkerung an. Die Lebensmittelinflation verlangsamte sich 2023, blieb aber mit 4,3 % hoch, was die ärmere Bevölkerung weiterhin stärker betraf (BM 8.4.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 19 von 22

Die Republik Kongo ist nach wie vor verschuldet, aber höhere Ölpreise, eine Umschuldung mit externen Gläubigern und ein verbessertes Schuldenmanagement haben zu einem Rückgang der öffentlichen Verschuldung von 113 % des BIP im Jahr 2020 auf 102 % Ende 2021 geführt (BS 20.3.2024). Laut dem Index für menschliche Entwicklung (HDI) des UNDP wird die Republik Kongo mit einen HDI-Wert von 0,571, weist das Land ein „mittleres“ Niveau der menschlichen Entwicklung auf. Das Land rangiert beim HDI auf Platz 153 von 189 Ländern. Selbst in Zeiten wirtschaftlicher Überschüsse oder hoher Öleinnahmen konnte die Republik Kongo ihren HDI-Wert im Laufe der Jahre kaum verändern, da sich die Gewinne aus den Schlüsselsektoren kaum auf das tägliche Leben der Bürger auswirken. Es wird geschätzt, dass die extreme Armut angesichts sinkender Einnahmen und Ölproduktion von 50,2 % der Bevölkerung im Jahr 2020 auf 52 % im Jahr 2021 gestiegen ist, und die Lebensmittelpreise sind um etwa 3,4 % gestiegen, was die Ernährungsunsicherheit verschärft (BS 20.3.2024). Obwohl nur wenige Daten vorliegen, ist die Ungleichheit in der Republik Kongo nach wie vor ein großes Problem. Der Einkommensanteil der obersten 10 % beträgt 37,9 % des Gesamteinkommens, verglichen mit 4,2 % für die untersten 20 %. Wie schon zuvor ist die Republik Kongo ein Land, das durch einen Mangel an wirtschaftlicher Diversifizierung, Industrialisierung oder Umverteilung gekennzeichnet ist, so dass ein Großteil der Bevölkerung von der Subsistenzwirtschaft abhängig ist und mehr als die Hälfte der Bevölkerung in extremer Armut lebt. Unterdessen profitieren die Eliten des Landes, darunter auch Präsident Denis Sassou Nguesso, von den unrechtmäßig erzielten Gewinnen aus den wichtigsten Wirtschaftssektoren des Landes (BS 20.3.2024). Zuletzt konnte Kongo die Erdölförderung wieder steigern und mit Mitte 2023 sollten neue Erdgasfelder ausgebaut worden sein. Darüber hinaus bieten größere Vorkommen von Eisenerz und Kali gute Voraussetzungen für die Förderung von Rohstoffen. Außerhalb des Rohstoffsektors haben sich Dienstleistungen insbesondere in der Informations- und Kommunikationstechnologie gut entwickelt. Die Landwirtschaft konnte zuletzt ebenfalls zulegen (ABG 2.2023). Quellen: - AGB - Africa Business Guide (2.2023): Länderprofil Wirtschaft in Kongo, https://www.africa- business-guide.de/de/maerkte/kongo, Zugriff 17.9.2024 - BM - Banque Mondiale (8.4.2024): République du Congo - Vue d'ensemble, https://www.banquemondiale.org/fr/country/congo/overview, Zugriff 11.9.2024 - BS - Bertelsmann Stiftung (20.3.2024): BTI 2024 Country Report Congo, Rep., https://www.ecoi.net/en/file/local/2105836/country_report_2024_COG.pdf, Zugriff 11.9.2024 17. Medizinische Versorgung Die medizinische Grundversorgung ist in den Städten (Brazzaville und Pointe-Noire) gewährleistet (EDA 2.2.2024; vgl. AA 8.8.2024), jedoch nicht mit europäischen Standards vergleichbar (AA .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 20 von 22

8.8.2024; vgl. BMEIA 4.9.2024). Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch unzureichend. Oft fehlen auch fachlich gut ausgebildetes medizinisches Personal (AA 8.8.2024). Mit rund 611 ausgebildeten Ärzten im Kongo stehen pro 1000 Einwohner rund 0,10 Ärzte zur Verfügung (LI 9.2024a). Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung (Bargeld). Ernsthafte Erkrankungen oder Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden (EDA 2.2.2024). Durch die medizinische Versorgung kann die Sterblichkeit wesentlicher, bekannter Krankheiten weitestgehend reduziert werden. So sterben nach aktuellem Stand nur etwa 23 % aller Menschen, die an Krebs, Diabetes, Herzkreislauferkrankungen oder der Chylomikronen-Retentions-Krankheit (CRD) leiden (LI 9.2024a). Das österreichische Außenministerium weist auf steigende Fallzahlen der Viruserkrankung Mpox (Affenpocken) hin (BMEIA 4.9.2024). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (8.8.2024): Republik Kongo: Reise- und Sicherheitshinweise, https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/kongorepubliksicherheit/ 208542#content_0, Zugriff 11.9.2024 - BMEIA - Bundesministerium Europäische und internationale Angelegenheiten [Österreich] (4.9.2024): Reiseinformationen - Kongo (Republik Kongo), https://www.bmeia.gv.at/reise- services/reiseinformation/land/kongo, Zugriff 11.9.2024 - EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (2.2.2024): Reisehinweise für die Republik Kongo (Brazzaville), https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/republik-kongo/ reisehinweise-fuerdierepublikkongo.html#edad678d4, Zugriff 11.9.2024 - LI - Laenderdaten.info (9.2024a): Gesundheitswesen im Kongo, https://www.laenderdaten.info/Afrika/Kongo-Brazzaville/gesundheit.php, Zugriff 19.9.2024 18. Rückkehr Die Regierung arbeitet mit dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) und anderen humanitären Organisationen zusammen, um Flüchtlingen, Rückkehrern oder Asylbewerbern, sowie weiteren gefährdeten Personen Schutz und Hilfe zu bieten (USDOS 23.4.2024). Der lokale Partner der österreichischen Rückkehr-Beratung (BBU) in der Republik Kongo ist OFII - das französische Büro für Immigration und Integration (BMI 2024). Die Leistungen nach der Rückkehr werden von OFII organisiert. Das OFII ermöglicht mitunter, dass sowohl Zugang zu Rückkehrhilfen als auch zu Hilfen für die soziale Wiedereingliederung durch Beschäftigung oder Unternehmensgründung. Rückkehrer erhalten Sachleistungen (kein Bargeld) in der Höhe von 3.000 Euro. Sachleistungen können sein: Unterbringung für eine bestimmte Zeit; Medizinische und soziale Unterstützung; Beratung bei behördlichen und bei rechtlichen Angelegenheiten; Unterstützung, wenn Sie ein Klein-Unternehmen gründen wollen; Finanzierung einer Schulausbildung und Berufliche Ausbildung oder berufliche Weiterbildung (BMI 2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 21 von 22

Quellen: - BMI - Bundesministerium für Inneres [Österreich] (2024): Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU GmbH) - Kongo Brazzaville - So funktioniert die Rückreise in Ihre Heimat, https://www.returnfromaustria.at/kongo_brazzaville/kongo_brazzaville_deutsch.html, Zugriff 18.92024 - USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Republic of the Congo, https://www.ecoi.net/en/document/2107738.html, Zugriff 11.9.2024 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 22 von 22
