kong-lib-2024-09-20-ke

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und andere Beschränkungen für digitale Medien sowie deren Überwachung. Personen, die sich
kritisch über die Regierung äußern, befürchten Repressalien oder willkürliche Verhaftungen, vor 
allem angesichts der zunehmenden Überwachung von Privatpersonen durch die Geheimpolizei, 
lokale  Informanten  und  andere  Instrumente  eines  umfangreichen  Überwachungsapparats  (BS 
20.3.2024).
Die Verfassung und das Gesetz sehen die Freiheit vor, sich friedlich zu versammeln, jedoch kommt 
es zu erheblichen Eingriffen in die Versammlungsfreiheit (USDOS 23.4.2024; vgl. BS 20.3.2024); 
die Vereinigungsfreiheit wird aber im Allgemeinen respektiert (USDOS 23.4.2024). In der Praxis 
werden diese Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit von der Regierung 
häufig ignoriert, wenn sie auf Widerstand oder Kritik stößt (BS 20.3.2024); und die Regierung 
verlangt  für  Versammlungen  und  Demonstrationen  eine  Genehmigung  des  Ministeriums  für 
Inneres und Dezentralisierung und der zuständigen örtlichen Behörden (USDOS 23.4.2024).
Es gibt politische Gruppierungen, aber die Regierung unterdrückt diejenigen, die nicht mit der PCT 
verbündet sind, unter anderem durch die Verfolgung ihrer Anführer. Die beiden prominentesten 
Gegner von Sassou Nguesso bei den Präsidentschaftswahlen 2016, der pensionierte General 
Jean-Marie Michel Mokoko und André Okombi Salissa, wurden nach der Wahl zu Haftstrafen 
verurteilt. Mokoko wurde 2018 wegen Bedrohung der Staatssicherheit zu 20 Jahren Haft verurteilt. 
Im Jahr 2019 wurde Okombi Salissa, der die Oppositionskoalition Initiative für Demokratie im 
Kongo  angeführt  hatte,  wegen  desselben  Vorwurfs  zu  20  Jahren  Zwangsarbeit  verurteilt  (FH 
15.5.2024).  Das  Verfassungsgericht  und  andere  hochrangige  Gerichte  wurden  von  Sassou 
Nguesso häufig als politisches Instrument eingesetzt, so waren Oppositionelle häufig Zielscheibe 
von  Misshandlungen  durch  die  Regierung  im  Zusammenhang  mit  Wahlen,  insbesondere  die 
anhaltende  Inhaftierung  von  Jean-Marie  Michel  Mokoko  und  Andre  Okombi  Salissa  (BS 
20.3.2024). Die Opposition hat kaum Möglichkeiten, durch Wahlen an die Macht zu kommen, und 
Oppositionsführer sind häufig Schikanen, Einschüchterungen und Verhaftungen ausgesetzt (FH 
15.5.2024).  Die  Regierung  sieht  sich  nach  wie  vor  mit  dem  Vorwurf  konfrontiert,  politische 
Gefangene, Aktivisten und Journalisten zu foltern, und es gibt Berichte über den Tod wichtiger
Kritiker  in  amtlichem  Gewahrsam.  Trotz  der  Versuche  in-  und  ausländischer  Gruppen, 
Rechenschaft abzulegen, lehnt die politische Führung des Landes generell eine Konsultation der 
Zivilgesellschaft ab, insbesondere in Bereichen, in denen sie die Regierung und ihre wichtigsten 
Vertreter kritisiert (BS 20.3.2024). Die Regierung hat in begrenztem jedoch nicht konsequenten 
Umfang glaubwürdige Schritte unternommen, um gegen Beamte zu ermitteln und sie zu bestrafen 
(USDOS 23.4.2024). 
In der Republik Kongo gibt es eine große und funktionierende Zivilgesellschaft (FH 15.5.2024). 
Zivilgesellschaftliche Organisationen, Interessengruppen und NGO sind in der Republik Kongo 
rechtlich geschützt und funktionieren bis zu einem gewissen Grad (BS 20.3.2024). Allerdings 
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werden ihre Aktionen und ihr Einfluss und damit auch ihre Zusammenarbeit durch erhebliche
staatliche Eingriffe und Verfolgung behindert (BS 20.3.2024; vgl. FH 15.5.2024), und sie schränken 
in der Regel ihre Berichterstattung über Menschenrechtsverletzungen ein oder formulieren Kritik 
an den Behörden vorsichtig, um Repressalien oder Schikanen zu vermeiden (FH 15.5.2024). 
Mehrere  nationale  und  internationale  Menschenrechtsgruppen  sahen  sich  während  ihrer 
Aktivitäten und der Veröffentlichung ihrer Ergebnisse mit Regierungsbeschränkungen konfrontiert. 
Regierungsbeamte sind nicht kooperativ oder reagieren ebensowenig auf ihre Ansichten. Laut 
Freedom  House  berichten  einige  inländische  Menschenrechtsgruppen  nicht  über  spezifische 
Menschenrechtsverletzungen  aus  Angst  vor  Repressalien  durch  die  Regierung  (USDOS 
23.4.2024).
Die Verfassung legt fest, dass die Republik Kongo ein säkulares Land ist, verbietet religiöse 
Diskriminierung und sieht die Glaubensfreiheit vor. Ferner enthält die Verfassung weiterhin die 
Verbote,  Religion  für  politische  Zwecke  anzuwenden  und  politische  Parteien,  die  sich  einer 
bestimmten religiösen Gruppe zuordnen (USDOS 30.6.2024). Der Rat der Kirchen Kongo und der
Holistische  Rat  des  Kongo  organisierten  weiterhin  mehrere  Diskussionssitzungen  zur 
interreligiösen Zusammenarbeit. In bedeutenden Teilen der Bevölkerung beeinflussen traditionelle 
Überzeugungen  religiöse  Praktiken,  einschließlich  Ahnenverehren  und  einen  weit  verbreiteten 
Glauben an Hexerei oder Ki ndoki. Es gibt eine sehr kleine jüdische Gemeinde, vor allem in Pointe 
Noire (USDOS 30.6.2024).
Quellen:
- BS  -  Bertelsmann  Stiftung  (20.3.2024):  BTI  2024  Country  Report  Congo,  Rep.,
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105836/country_report_2024_COG.pdf, Zugriff 11.9.2024
- EUC  -  European  Commission  (24.5.2024):  EU  Annual  Report  on  Human  Rights  and 
Democracy  in  the  World;  2023  Country  Updates  [Ref.  Ares(2024)3743899],
https://www.ecoi.net/en/file/local/2110897/2023  EU  country  updates  on  human  rights  and  
democracy_4.pdf, Zugriff 12.9.2024
- FH - Freedom House (15.5.2024): Freedom in the World 2024 - Republic of the Congo, 2024
https://www.ecoi.net/en/document/2109001.html, Zugriff 11.9.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (30.6.2024): 2023 Report on International Religious 
Freedom:  Republic  of  the  Congo,   https://www.ecoi.net/en/document/2111945.html,  Zugriff 
12.9.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices:  Republic  of  the  Congo,  https://www.ecoi.net/en/document/2107738.html,  Zugriff 
11.9.2024
 11. Haftbedingungen
Die Haftbedingungen in den Gefängnissen sind hart und lebensbedrohlich (USDOS 23.4.2024) 
und  entsprechen  weiterhin  nicht  den  internationalen  Standards.  Die  Anwendung  von  Folter, 
insbesondere  auf  Polizeistationen  und  in  Gefängnissen,  sind  weiterhin  weit  verbreitet.  Die 
Bedingungen, unter denen Personen festgehalten werden, bevor sie einem Richter vorgeführt 
werden, entsprechen weiterhin nicht den internationalen Standards (EUC 24.5.2024). 
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Es mangelt an Nahrungsmitteln und Trinkwasser, die Gefängnisse sind stark überfüllt und die
sanitären Bedingungen sind unzureichend (USDOS 23.4.2024). Ferner entspricht die Verpflegung 
der  Insassen  nicht  den  Mindestanforderungen  an  Kaloriengehalt  und  Nährwert,  aber  die 
Gefängnisbehörden  erlaubten  den  Familien  der  Insassen  in  der  Regel,  sie  mit  zusätzlichen 
Nahrungsmitteln zu versorgen. Es kommt häufig zu Krankheitsausbrüchen, und es herrscht ein 
großer  Mangel  an  medizinischer  und  psychologischer  Betreuung.  Eine  einheimische  NGO 
behauptete, dass Gefangene aufgrund von Misshandlung, Vernachlässigung und Überbelegung 
starben (USDOS 23.4.2024).
Laut Gefängnisvorschriften dürfen Gefangene und Häftlinge ohne Zensur Beschwerden bei den 
Justizbehörden einreichen, aber die Beamten halten sich nicht an dieses Recht. Berichten zufolge 
gehen  die  Behörden  glaubwürdigen  Vorwürfen  über  Missstände,  die  von  NGOs  und 
Familienangehörigen von Gefangenen erhoben werden, nicht nach (USDOS 23.4.2024).
Die  Regierung  gewährt  inländischen  Menschenrechtsgruppen  nur  begrenzten  Zugang  zu 
Gefängnissen und Haftanstalten. Die Behörden verweigerten beispielsweise einer einheimischen 
NGO  wiederholt  den  Zugang  zu  den  Innenräumen  mehrerer  Gefängnisse  und  andere 
Menschenrechtsorganisationen,  die  die  Haftbedingungen  beobachteten,  baten  das 
Justizministerium  um  eine  schriftliche  Genehmigung  für  den  Besuch  von  Gefängnissen.  Ihre 
wiederholten Anfragen blieben unbeantwortet (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- EUC  -  European  Commission  (24.5.2024):  EU  Annual  Report  on  Human  Rights  and 
Democracy  in  the  World;  2023  Country  Updates  [Ref.  Ares(2024)3743899],
https://www.ecoi.net/en/file/local/2110897/2023  EU  country  updates  on  human  rights  and  
democracy_4.pdf, Zugriff 12.9.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (20.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices:  Republic  of  the  Congo,  https://www.ecoi.net/en/document/2107738.html,  Zugriff 
11.9.2024
 12. Todesstrafe
Die Todesstrafe wurde 2015 abgeschafft (LI 9.2024b) und ist gesetzlich seit dem Jahr 2015 
verboten (Stand: 2023) (AI o.D.)
Quellen:
- AI – Amnesty International (o.D.): Map of death penalties and executions around the world, 
https://amnestywebsite.github.io/amnesty-death-penalty/?lang=en, Zugriff 20.9.2024
- LI - Laenderdaten.info (9.2024b): Republik Kongo, https://www.laenderdaten.info/Afrika/Kongo-
Brazzaville/index.php, Zugriff 19.9.2024
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13. Minderheiten
Das Gesetz verbietet die Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, aber die
Regierung unternimmt wenig, um es durchzusetzen (USDOS 23.4.2024). Ethnische Minderheiten 
(vor  allem  indigene  Völker/Pygmäen)  sind  besonders  gefährdet,  von  den  Regierungstruppen 
unverhältnismäßig behandelt zu werden (BS 20.3.2024).
Die meisten indigenen Gemeinschaften leben in ländlichen oder abgelegenen Teilen des Landes 
und haben nur begrenzten Zugang zur Regierung oder ihren Vertretern. Nach einer gemeinsamen 
Erhebung  der  Regierung  und  der  Vereinten  Nationen  aus  dem  Jahr  2017,  den  jüngsten 
verfügbaren  Daten,  machten  indigene  Völker  10  %  der  Gesamtbevölkerung  des  Landes  aus 
(USDOS 23.4.2024).
Das Gesetz sah einen besonderen Status und eine besondere Anerkennung für die indigenen 
Völker vor. Außerdem wurde in der Verfassung festgelegt, dass der Staat die Rechte der indigenen 
Völker fördern und schützen soll (USDOS 23.4.2024).
Im Jahr 2019 richtete die Regierung einen interministeriellen Ausschuss für die Überwachung und 
Bewertung der Rechte indigener Völker, den Schutz von Kulturgütern, den Status bestimmter 
ziviler Maßnahmen und die Förderung von Bildung, Alphabetisierung und grundlegenden sozialen 
Dienstleistungen  ein  (USDOS  23.4.2024).  Dennoch  werden  ethnische  Minderheiten  in  den 
Bereichen Beschäftigung, Wohnen und Bildung stark diskriminiert. Einige Gemeinschaften leben 
oft in Substandard-Unterkünften am Rande der Dörfer und werden gelegentlich zur Zielscheibe 
von  Gewalttaten,  die  von  Mitgliedern  der  Bantu-Mehrheitsbevölkerung  verübt  werden  (FH 
15.5.2024; vgl. BS 20.3.2024). Ethnische Minderheiten, insbesondere indigene Völker (Pygmäen) 
und Menschen aus dem Süden, werden auf dem Arbeitsmarkt stark diskriminiert, wobei Menschen
aus dem Norden bevorzugt werden. In einigen Fällen werden diese Gruppen sogar von der Bantu-
Mehrheit zur Arbeit gezwungen. Die Regierung fördert weiterhin die Interessen der nördlichen 
Regionen gegenüber denen der südlichen Gebiete, so dass letztere nicht über die notwendige 
Gesundheits-, Infrastruktur-, Bildungs- und andere wichtige Dienstleistungen zur Deckung ihrer 
Grundbedürfnisse verfügen (BS 20.3.2024).
Laut  einheimischen  NGO's,  marginalisierten  die  geografische  Isolation,  die  kulturellen 
Unterschiede und die fehlende politische Einbindung die indigenen Völker im ganzen Land und 
berichten  von  episodischer  Diskriminierung,  Zwangsarbeit  und  Gewalt  gegenüber  Mitglieder 
indigener Gemeinschaften. Laut UNICEF ist das Armutsniveau in den indigenen Gemeinschaften 
nach  wie  vor  hoch  und  der  fehlende  Zugang  zu  sozialen  Diensten  bleibt  das  größte 
sozioökonomische Hindernis für diese Bevölkerungsgruppen (USDOS 23.4.2024). 
Die kongolesische Politik ist stark von ethnischer Bevorzugung geprägt, wodurch die Spaltung des 
Landes  fortgesetzt  wird.  Die  Belange  von  Minderheiten,  indigenen  (Pygmäen)  und  südlichen 
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Gruppen werden in der offiziellen Politik weitgehend ignoriert, wobei ethnoregionale Spaltungen
die kongolesische Politik und die Prioritäten des Staates weiterhin dominieren (BS 20.3.2024).
Quellen:
- BS  -  Bertelsmann  Stiftung  (20.3.2024):  BTI  2024  Country  Report  Congo,  Rep.,
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105836/country_report_2024_COG.pdf, Zugriff 11.9.2024 
- FH - Freedom House (15.5.2024): Freedom in the World 2024 - Republic of the Congo, 2024
https://www.ecoi.net/en/document/2109001.html, Zugriff 11.9.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (20.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices:  Republic  of  the  Congo,  https://www.ecoi.net/en/document/2107738.html,  Zugriff 
11.9.2024
 14. Relevante Bevölkerungsgruppen
14.1. Frauen und Kinder
Per  Gesetz  haben  Frauen  den  gleichen  rechtlichen  Status  wie  Männer,  individuelle 
Voreingenommenheit und Überzeugungen trugen jedoch zum gesellschaftlichen Druck bei, die 
Rechte von Frauen einzuschränken (USDOS 23.4.2024).
Männer  gelten  rechtlich  als  Haushaltsvorstand  und  werden  bei  Scheidungen  bevorzugt  (FH 
15.5.2024). Ehebruch ist sowohl für Männer als auch für Frauen strafbar, aber Frauen, die des 
Verbrechens überführt werden, müssen mit einer Gefängnisstrafe rechnen, während Männern nur 
eine Geldstrafe droht (FH 15.5.2024; vgl. USDOS 23.4.2024). Frauen erfahren Diskriminierung, 
v.a. in Bezug auf Landbesitz und Vermögen (USDOS 23.4.2024).
Gewalt gegen Frauen, einschließlich häuslicher Gewalt und Vergewaltigung, ist weit verbreitet, 
wird  aber  selten  angezeigt  (FH  15.5.2024). Das  Gesetz  verbietet  Vergewaltigungen, auch 
innerhalb der Ehe, und sieht Strafen zwischen 10 und 20 Jahren Gefängnis und Geldstrafen 
aufgrund der Schwere des Verbrechens vor (USDOS 23.4.2024). Abgesehen von den allgemeinen 
Gesetzen, die Übergriffe verbieten, gibt es keine spezifischen Gesetze, die häusliche Gewalt 
verbieten (FH 15.5.2024).
Obwohl es keine gesetzlichen Beschränkungen für die politische Beteiligung von Frauen gibt, 
bleibt deren politische Beteiligung durch gesellschaftliche Zwänge eingeschränkt. Frauen sind in 
der Regierung unterrepräsentiert. Bei den Wahlen 2022 errangen Frauen nur 25 Sitze in der 
Nationalversammlung; nach den Wahlen im August 2023 hatten sie 22 Sitze im Senat. Evelyne
Tchitchelle  von  der  PCT wurde  2022  in  Pointe-Noire  zur  ersten  Bürgermeisterin  des  Landes 
gewählt (FH 15.5.2024).
Frauen stellen 49,4 % der Erwerbsbevölkerung dar (BS 20.3.2024), aber die Diskriminierung von 
Frauen in der Arbeitswelt besteht fort (FH 15.5.2024; vgl. BS 20.3.2024). Obwohl das Gesetz 
Geschlechterdiskriminierung verbietet, werden Frauen in Bezug auf Beschäftigung, Kredit, gleiche 
Bezahlung und den Besitz oder die Verwaltung von Unternehmen diskriminiert. Frauen arbeiteten 
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in überproportional hoher Zahl im informellen Sektor und in schlechter bezahlten Jobs, wo sie
weniger wahrscheinlich von Rechtsschutz profitierte (USDOS 23.4.2024).
In einem im März veröffentlichten Bericht der Weltbank mit dem Titel Women, Business and the 
Law 2023 wird die Verabschiedung des Mouebera-Gesetzes 2022 zur Bekämpfung von Gewalt 
gegen Frauen begrüßt. Er stellte jedoch fest, dass Frauen während des Mutterschaftsurlaubs nicht 
den vollen Lohn von ihrem Arbeitgeber erhalten, und empfahl eine Reform des Arbeitsgesetzes 
und  des  Sozialversicherungsgesetzes,  um  die  Diskriminierung  zu  beenden,  einschließlich  der 
Entlassung von Arbeitnehmerinnen aufgrund von Schwangerschaft (AI 24.4.2024).
Die Alphabetisierungsquote von Frauen liegt bei 74,6 %, die der Männer bei 86,1 % (2018). Im 
Gender Parity Index (GPI) erreichte das Land einen Wert von 1,0 in der Primarstufe, 0,9 in der 
Sekundarstufe  und  0,7  in  der  Tertiärstufe,  was  auf  eine  zunehmende  Benachteiligung  von 
Mädchen beim Durchlaufen der Bildungsstufen hinweist (BS 20.3.2024).
Es  gab  Gesetze  gegen  Kindesmissbrauch.  NGOs  berichteten,  dass  Kindesmissbrauch  weit 
verbreitet ist, aber selten den Behörden gemeldet wird, was eine effektive Durchsetzung des 
Gesetzes behinderte (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- AI - Amnesty International (24.4.2024): The State of the World's Human Rights; Congo 2023, 
https://www.ecoi.net/en/document/2107865.html, Zugriff 17.1.2024
- BS  -  Bertelsmann  Stiftung  (20.3.2024):  BTI  2024  Country  Report  Congo,  Rep.,
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105836/country_report_2024_COG.pdf, Zugriff 11.9.2024
- FH - Freedom House (15.5.2024): Freedom in the World 2024 - Republic of the Congo, 2024
https://www.ecoi.net/en/document/2109001.html, Zugriff 11.9.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices:  Republic  of  the  Congo,  https://www.ecoi.net/en/document/2107738.html,  Zugriff 
11.9.2024
14.2. Homosexuelle/Sexuelle Minderheiten
Es  gibt  kein  Gesetz,  welches  Homosexualität  oder  homosexuelles  Verhalten  ausdrücklich 
verbietet. Das Strafgesetzbuch sieht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zwei Jahren und 
eine Geldstrafe für Personen vor, die eine "öffentliche Empörung gegen den Anstand" verüben. 
Des Weiteren sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren und eine 
Geldstrafe für Personen vor, welche "eine schamlose Handlung oder eine Handlung gegen die
Natur mit einer Person des gleichen Geschlechts unter einem Alter von 21 Jahren begehen". Die 
Behörden wenden diese Bestimmungen nicht zur Verhaftung oder Verfolgung von Homosexuellen 
an (USDOS 23.4.2024). Sexuelle Minderheiten werden gelegentlich von der Polizei belästigt (FH 
15.5.2024).  Gelegentlich  schikanieren  Polizisten  jedoch  schwule  Männer  auf  Grund  dieser 
Bestimmungen,  um  ihnen  kleine  Bestechungsgelder  zu  entlocken.  Es  gibt  keine  Gesetze,  in 
welchen  die  Rede-  oder  Versammlungsfreiheit  für  Angehörige  sexueller  Minderheiten 
eingeschränkt wird (USDOS 23.4.2024).
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Sexuelle Minderheiten sehen sich dennoch einer weit verbreiteten Diskriminierung beim Zugang zu
Gesundheitsversorgung, Wohnen, Beschäftigung, Bildung und anderen sozialen Dienstleistungen 
ausgesetzt (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- FH - Freedom House (15.5.2024): Freedom in the World 2024 - Republic of the Congo, 2024
https://www.ecoi.net/en/document/2109001.html, Zugriff 11.9.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices:  Republic  of  the  Congo,  https://www.ecoi.net/en/document/2107738.html,  Zugriff 
11.9.2024
 15. Bewegungsfreiheit
Die Verfassung und die Gesetze garantieren Reisefreiheit innerhalb des Landes, das Recht auf 
Auslandsreisen, Auswanderung und Rückkehr und die Regierung respektiert diese Rechte im 
Allgemeinen auch in der Praxis (USDOS 23.4.2024). Während Privatpersonen im Allgemeinen 
Reisefreiheit genießen, müssen Aktivisten und Oppositionsführer mit Einschränkungen und der 
Beschlagnahme ihrer Pässe rechnen (FH 15.5.2024).
Quellen:
- FH - Freedom House (15.5.2024): Freedom in the World 2024 - Republic of the Congo, 2024
https://www.ecoi.net/en/document/2109001.html, Zugriff 11.9.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices:  Republic  of  the  Congo,  https://www.ecoi.net/en/document/2107738.html,  Zugriff 
11.9.2024
 16. Grundversorgung und Wirtschaft
Die Republik Kongo hat nach jahrelangem Rückgang der Wirtschaftsleistung zuletzt wieder an 
Wachstumsdynamik  gewonnen.  Noch  immer  dominiert  der  Erdölsektor  die  Wirtschaft  (AGB 
2.2024), und macht etwa die Hälfte des Bruttoinlandsprodukts (BIP) des Landes und 80 % seiner 
Exporte  aus,  was  es  zum  drittgrößten  Produzenten  in  Subsahara-Afrika  macht.  Die  Republik 
Kongo verfügt auch über reichlich Bodenschätze, von denen die meisten noch ungenutzt sind (BM 
8.4.2024).  Da  die  Wirtschaft  von  der  Abhängigkeit  vom  Erdöl  geprägt  ist,  bleiben  andere 
Wirtschaftssektoren vergleichsweise unterentwickelt. Die Gesamtarbeitslosenquote wird auf 23 % 
der Erwerbsbevölkerung geschätzt, wobei 34 % der Beschäftigten in der Landwirtschaft, 21 % in 
der Industrie und rund 45 % im Dienstleistungssektor tätig sind (BS 20.3.2024). Es wird geschätzt, 
dass die Wirtschaftstätigkeit im Kongo im Jahr 2023 um 1,9 % zugenommen hat, verglichen mit 
einer Schätzung von 1,5 % im Jahr 2022, angetrieben durch den Nicht-Öl-Sektor. Das reale 
Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr 2023 blieb jedoch negativ und die Armut  stieg 
leicht auf schätzungsweise 46,8 % der Bevölkerung an.  Die Lebensmittelinflation verlangsamte 
sich 2023, blieb aber mit 4,3 % hoch, was die ärmere Bevölkerung weiterhin stärker betraf  (BM 
8.4.2024).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 19 von 22
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Die Republik Kongo ist nach wie vor verschuldet, aber höhere Ölpreise, eine Umschuldung mit
externen Gläubigern und ein verbessertes Schuldenmanagement haben zu einem Rückgang der 
öffentlichen Verschuldung von 113 % des BIP im Jahr 2020 auf 102 % Ende 2021 geführt (BS 
20.3.2024).
Laut dem Index für menschliche Entwicklung (HDI) des UNDP wird die Republik Kongo mit einen 
HDI-Wert von 0,571, weist das Land ein „mittleres“ Niveau der menschlichen Entwicklung auf. Das 
Land  rangiert  beim  HDI  auf  Platz  153  von  189  Ländern.  Selbst  in  Zeiten  wirtschaftlicher 
Überschüsse oder hoher Öleinnahmen konnte die Republik Kongo ihren HDI-Wert im Laufe der 
Jahre kaum verändern, da sich die Gewinne aus den Schlüsselsektoren kaum auf das tägliche 
Leben der Bürger auswirken. Es wird geschätzt, dass die extreme Armut angesichts sinkender 
Einnahmen und Ölproduktion von 50,2 % der Bevölkerung im Jahr 2020 auf 52 % im Jahr 2021 
gestiegen  ist,  und  die  Lebensmittelpreise  sind  um  etwa  3,4  %  gestiegen,  was  die 
Ernährungsunsicherheit verschärft (BS 20.3.2024). 
Obwohl nur wenige Daten vorliegen, ist die Ungleichheit in der Republik Kongo nach wie vor ein 
großes  Problem.  Der  Einkommensanteil  der  obersten  10  %  beträgt  37,9  %  des 
Gesamteinkommens, verglichen mit 4,2 % für die untersten 20 %. Wie schon zuvor ist die Republik 
Kongo ein Land, das durch einen Mangel an wirtschaftlicher Diversifizierung, Industrialisierung 
oder Umverteilung  gekennzeichnet  ist,  so  dass  ein  Großteil  der  Bevölkerung  von  der 
Subsistenzwirtschaft abhängig ist und mehr als die Hälfte der Bevölkerung in extremer Armut lebt. 
Unterdessen profitieren die Eliten des Landes, darunter auch Präsident Denis Sassou Nguesso, 
von den unrechtmäßig erzielten Gewinnen aus den wichtigsten Wirtschaftssektoren des Landes
(BS 20.3.2024).  Zuletzt konnte Kongo die Erdölförderung wieder steigern und mit Mitte 2023 
sollten neue Erdgasfelder ausgebaut worden sein. Darüber hinaus bieten größere Vorkommen von 
Eisenerz  und  Kali  gute  Voraussetzungen  für  die  Förderung  von  Rohstoffen.  Außerhalb  des 
Rohstoffsektors  haben  sich  Dienstleistungen  insbesondere  in  der  Informations-  und 
Kommunikationstechnologie gut entwickelt. Die Landwirtschaft konnte zuletzt ebenfalls zulegen 
(ABG 2.2023). 
Quellen:
- AGB - Africa Business Guide (2.2023):  Länderprofil Wirtschaft in Kongo,  https://www.africa-
business-guide.de/de/maerkte/kongo, Zugriff 17.9.2024
- BM  -  Banque  Mondiale  (8.4.2024):  République  du  Congo  -  Vue  d'ensemble, 
https://www.banquemondiale.org/fr/country/congo/overview, Zugriff 11.9.2024
- BS  -  Bertelsmann  Stiftung  (20.3.2024):  BTI  2024  Country  Report  Congo,  Rep.,
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105836/country_report_2024_COG.pdf, Zugriff 11.9.2024
 17. Medizinische Versorgung
Die medizinische Grundversorgung ist in den Städten (Brazzaville und Pointe-Noire) gewährleistet 
(EDA 2.2.2024;  vgl. AA 8.8.2024),  jedoch nicht mit europäischen Standards vergleichbar (AA 
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8.8.2024; vgl. BMEIA 4.9.2024). Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch
unzureichend. Oft fehlen auch fachlich gut ausgebildetes medizinisches Personal (AA 8.8.2024). 
Mit rund 611 ausgebildeten Ärzten im Kongo stehen pro 1000 Einwohner rund 0,10 Ärzte zur 
Verfügung (LI 9.2024a).
Krankenhäuser  verlangen  vor  Behandlungen  eine  Vorschusszahlung  (Bargeld). Ernsthafte 
Erkrankungen oder Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden (EDA 2.2.2024).
Durch die medizinische Versorgung kann die Sterblichkeit wesentlicher, bekannter Krankheiten 
weitestgehend reduziert werden. So sterben nach aktuellem Stand nur etwa 23 % aller Menschen, 
die an Krebs, Diabetes, Herzkreislauferkrankungen oder der Chylomikronen-Retentions-Krankheit 
(CRD) leiden (LI 9.2024a). Das österreichische Außenministerium weist auf steigende Fallzahlen 
der Viruserkrankung Mpox (Affenpocken) hin (BMEIA 4.9.2024).
Quellen:
- AA  -  Auswärtiges  Amt  [Deutschland] (8.8.2024):  Republik  Kongo:  Reise-  und 
Sicherheitshinweise, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/kongorepubliksicherheit/
208542#content_0, Zugriff 11.9.2024
- BMEIA -  Bundesministerium  Europäische  und  internationale  Angelegenheiten  [Österreich] 
(4.9.2024):  Reiseinformationen  -  Kongo  (Republik  Kongo),  https://www.bmeia.gv.at/reise-
services/reiseinformation/land/kongo, Zugriff 11.9.2024
- EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (2.2.2024): 
Reisehinweise  für  die  Republik  Kongo  (Brazzaville), 
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/republik-kongo/
reisehinweise-fuerdierepublikkongo.html#edad678d4, Zugriff 11.9.2024
- LI  -  Laenderdaten.info  (9.2024a):  Gesundheitswesen  im  Kongo, 
https://www.laenderdaten.info/Afrika/Kongo-Brazzaville/gesundheit.php, Zugriff 19.9.2024
 18. Rückkehr
Die Regierung arbeitet mit dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen 
(UNHCR) und anderen humanitären Organisationen zusammen, um Flüchtlingen, Rückkehrern 
oder Asylbewerbern, sowie weiteren gefährdeten Personen Schutz und Hilfe zu bieten (USDOS 
23.4.2024).
Der lokale Partner der österreichischen Rückkehr-Beratung (BBU) in der Republik Kongo ist OFII - 
das französische Büro für Immigration und Integration (BMI 2024).
Die Leistungen nach der Rückkehr werden von OFII organisiert. Das OFII ermöglicht mitunter, 
dass sowohl Zugang zu Rückkehrhilfen als auch zu Hilfen für die soziale Wiedereingliederung 
durch  Beschäftigung  oder  Unternehmensgründung.  Rückkehrer  erhalten  Sachleistungen  (kein 
Bargeld)  in  der  Höhe  von  3.000  Euro.  Sachleistungen  können  sein:  Unterbringung  für  eine 
bestimmte  Zeit;  Medizinische  und  soziale  Unterstützung;  Beratung  bei  behördlichen  und  bei 
rechtlichen Angelegenheiten; Unterstützung, wenn Sie ein Klein-Unternehmen gründen wollen; 
Finanzierung einer Schulausbildung und Berufliche Ausbildung oder berufliche Weiterbildung  (BMI 
2024).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 21 von 22
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Quellen:
- BMI - Bundesministerium für Inneres [Österreich] (2024): Bundesagentur für Betreuungs- und 
Unterstützungsleistungen (BBU GmbH) - Kongo Brazzaville - So funktioniert die Rückreise in Ihre 
Heimat,  https://www.returnfromaustria.at/kongo_brazzaville/kongo_brazzaville_deutsch.html, 
Zugriff 18.92024
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices:  Republic  of  the  Congo,  https://www.ecoi.net/en/document/2107738.html,  Zugriff 
11.9.2024
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 22 von 22
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