kong-lib-2024-09-20-ke

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Gruppen werden in der offiziellen Politik weitgehend ignoriert, wobei ethnoregionale Spaltungen
die kongolesische Politik und die Prioritäten des Staates weiterhin dominieren (BS 20.3.2024).
Quellen:
- BS  -  Bertelsmann  Stiftung  (20.3.2024):  BTI  2024  Country  Report  Congo,  Rep.,
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105836/country_report_2024_COG.pdf, Zugriff 11.9.2024 
- FH - Freedom House (15.5.2024): Freedom in the World 2024 - Republic of the Congo, 2024
https://www.ecoi.net/en/document/2109001.html, Zugriff 11.9.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (20.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices:  Republic  of  the  Congo,  https://www.ecoi.net/en/document/2107738.html,  Zugriff 
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 14. Relevante Bevölkerungsgruppen
14.1. Frauen und Kinder
Per  Gesetz  haben  Frauen  den  gleichen  rechtlichen  Status  wie  Männer,  individuelle 
Voreingenommenheit und Überzeugungen trugen jedoch zum gesellschaftlichen Druck bei, die 
Rechte von Frauen einzuschränken (USDOS 23.4.2024).
Männer  gelten  rechtlich  als  Haushaltsvorstand  und  werden  bei  Scheidungen  bevorzugt  (FH 
15.5.2024). Ehebruch ist sowohl für Männer als auch für Frauen strafbar, aber Frauen, die des 
Verbrechens überführt werden, müssen mit einer Gefängnisstrafe rechnen, während Männern nur 
eine Geldstrafe droht (FH 15.5.2024; vgl. USDOS 23.4.2024). Frauen erfahren Diskriminierung, 
v.a. in Bezug auf Landbesitz und Vermögen (USDOS 23.4.2024).
Gewalt gegen Frauen, einschließlich häuslicher Gewalt und Vergewaltigung, ist weit verbreitet, 
wird  aber  selten  angezeigt  (FH  15.5.2024). Das  Gesetz  verbietet  Vergewaltigungen, auch 
innerhalb der Ehe, und sieht Strafen zwischen 10 und 20 Jahren Gefängnis und Geldstrafen 
aufgrund der Schwere des Verbrechens vor (USDOS 23.4.2024). Abgesehen von den allgemeinen 
Gesetzen, die Übergriffe verbieten, gibt es keine spezifischen Gesetze, die häusliche Gewalt 
verbieten (FH 15.5.2024).
Obwohl es keine gesetzlichen Beschränkungen für die politische Beteiligung von Frauen gibt, 
bleibt deren politische Beteiligung durch gesellschaftliche Zwänge eingeschränkt. Frauen sind in 
der Regierung unterrepräsentiert. Bei den Wahlen 2022 errangen Frauen nur 25 Sitze in der 
Nationalversammlung; nach den Wahlen im August 2023 hatten sie 22 Sitze im Senat. Evelyne
Tchitchelle  von  der  PCT wurde  2022  in  Pointe-Noire  zur  ersten  Bürgermeisterin  des  Landes 
gewählt (FH 15.5.2024).
Frauen stellen 49,4 % der Erwerbsbevölkerung dar (BS 20.3.2024), aber die Diskriminierung von 
Frauen in der Arbeitswelt besteht fort (FH 15.5.2024; vgl. BS 20.3.2024). Obwohl das Gesetz 
Geschlechterdiskriminierung verbietet, werden Frauen in Bezug auf Beschäftigung, Kredit, gleiche 
Bezahlung und den Besitz oder die Verwaltung von Unternehmen diskriminiert. Frauen arbeiteten 
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in überproportional hoher Zahl im informellen Sektor und in schlechter bezahlten Jobs, wo sie
weniger wahrscheinlich von Rechtsschutz profitierte (USDOS 23.4.2024).
In einem im März veröffentlichten Bericht der Weltbank mit dem Titel Women, Business and the 
Law 2023 wird die Verabschiedung des Mouebera-Gesetzes 2022 zur Bekämpfung von Gewalt 
gegen Frauen begrüßt. Er stellte jedoch fest, dass Frauen während des Mutterschaftsurlaubs nicht 
den vollen Lohn von ihrem Arbeitgeber erhalten, und empfahl eine Reform des Arbeitsgesetzes 
und  des  Sozialversicherungsgesetzes,  um  die  Diskriminierung  zu  beenden,  einschließlich  der 
Entlassung von Arbeitnehmerinnen aufgrund von Schwangerschaft (AI 24.4.2024).
Die Alphabetisierungsquote von Frauen liegt bei 74,6 %, die der Männer bei 86,1 % (2018). Im 
Gender Parity Index (GPI) erreichte das Land einen Wert von 1,0 in der Primarstufe, 0,9 in der 
Sekundarstufe  und  0,7  in  der  Tertiärstufe,  was  auf  eine  zunehmende  Benachteiligung  von 
Mädchen beim Durchlaufen der Bildungsstufen hinweist (BS 20.3.2024).
Es  gab  Gesetze  gegen  Kindesmissbrauch.  NGOs  berichteten,  dass  Kindesmissbrauch  weit 
verbreitet ist, aber selten den Behörden gemeldet wird, was eine effektive Durchsetzung des 
Gesetzes behinderte (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- AI - Amnesty International (24.4.2024): The State of the World's Human Rights; Congo 2023, 
https://www.ecoi.net/en/document/2107865.html, Zugriff 17.1.2024
- BS  -  Bertelsmann  Stiftung  (20.3.2024):  BTI  2024  Country  Report  Congo,  Rep.,
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105836/country_report_2024_COG.pdf, Zugriff 11.9.2024
- FH - Freedom House (15.5.2024): Freedom in the World 2024 - Republic of the Congo, 2024
https://www.ecoi.net/en/document/2109001.html, Zugriff 11.9.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices:  Republic  of  the  Congo,  https://www.ecoi.net/en/document/2107738.html,  Zugriff 
11.9.2024
14.2. Homosexuelle/Sexuelle Minderheiten
Es  gibt  kein  Gesetz,  welches  Homosexualität  oder  homosexuelles  Verhalten  ausdrücklich 
verbietet. Das Strafgesetzbuch sieht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zwei Jahren und 
eine Geldstrafe für Personen vor, die eine "öffentliche Empörung gegen den Anstand" verüben. 
Des Weiteren sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren und eine 
Geldstrafe für Personen vor, welche "eine schamlose Handlung oder eine Handlung gegen die
Natur mit einer Person des gleichen Geschlechts unter einem Alter von 21 Jahren begehen". Die 
Behörden wenden diese Bestimmungen nicht zur Verhaftung oder Verfolgung von Homosexuellen 
an (USDOS 23.4.2024). Sexuelle Minderheiten werden gelegentlich von der Polizei belästigt (FH 
15.5.2024).  Gelegentlich  schikanieren  Polizisten  jedoch  schwule  Männer  auf  Grund  dieser 
Bestimmungen,  um  ihnen  kleine  Bestechungsgelder  zu  entlocken.  Es  gibt  keine  Gesetze,  in 
welchen  die  Rede-  oder  Versammlungsfreiheit  für  Angehörige  sexueller  Minderheiten 
eingeschränkt wird (USDOS 23.4.2024).
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Sexuelle Minderheiten sehen sich dennoch einer weit verbreiteten Diskriminierung beim Zugang zu
Gesundheitsversorgung, Wohnen, Beschäftigung, Bildung und anderen sozialen Dienstleistungen 
ausgesetzt (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- FH - Freedom House (15.5.2024): Freedom in the World 2024 - Republic of the Congo, 2024
https://www.ecoi.net/en/document/2109001.html, Zugriff 11.9.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices:  Republic  of  the  Congo,  https://www.ecoi.net/en/document/2107738.html,  Zugriff 
11.9.2024
 15. Bewegungsfreiheit
Die Verfassung und die Gesetze garantieren Reisefreiheit innerhalb des Landes, das Recht auf 
Auslandsreisen, Auswanderung und Rückkehr und die Regierung respektiert diese Rechte im 
Allgemeinen auch in der Praxis (USDOS 23.4.2024). Während Privatpersonen im Allgemeinen 
Reisefreiheit genießen, müssen Aktivisten und Oppositionsführer mit Einschränkungen und der 
Beschlagnahme ihrer Pässe rechnen (FH 15.5.2024).
Quellen:
- FH - Freedom House (15.5.2024): Freedom in the World 2024 - Republic of the Congo, 2024
https://www.ecoi.net/en/document/2109001.html, Zugriff 11.9.2024
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices:  Republic  of  the  Congo,  https://www.ecoi.net/en/document/2107738.html,  Zugriff 
11.9.2024
 16. Grundversorgung und Wirtschaft
Die Republik Kongo hat nach jahrelangem Rückgang der Wirtschaftsleistung zuletzt wieder an 
Wachstumsdynamik  gewonnen.  Noch  immer  dominiert  der  Erdölsektor  die  Wirtschaft  (AGB 
2.2024), und macht etwa die Hälfte des Bruttoinlandsprodukts (BIP) des Landes und 80 % seiner 
Exporte  aus,  was  es  zum  drittgrößten  Produzenten  in  Subsahara-Afrika  macht.  Die  Republik 
Kongo verfügt auch über reichlich Bodenschätze, von denen die meisten noch ungenutzt sind (BM 
8.4.2024).  Da  die  Wirtschaft  von  der  Abhängigkeit  vom  Erdöl  geprägt  ist,  bleiben  andere 
Wirtschaftssektoren vergleichsweise unterentwickelt. Die Gesamtarbeitslosenquote wird auf 23 % 
der Erwerbsbevölkerung geschätzt, wobei 34 % der Beschäftigten in der Landwirtschaft, 21 % in 
der Industrie und rund 45 % im Dienstleistungssektor tätig sind (BS 20.3.2024). Es wird geschätzt, 
dass die Wirtschaftstätigkeit im Kongo im Jahr 2023 um 1,9 % zugenommen hat, verglichen mit 
einer Schätzung von 1,5 % im Jahr 2022, angetrieben durch den Nicht-Öl-Sektor. Das reale 
Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr 2023 blieb jedoch negativ und die Armut  stieg 
leicht auf schätzungsweise 46,8 % der Bevölkerung an.  Die Lebensmittelinflation verlangsamte 
sich 2023, blieb aber mit 4,3 % hoch, was die ärmere Bevölkerung weiterhin stärker betraf  (BM 
8.4.2024).
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Die Republik Kongo ist nach wie vor verschuldet, aber höhere Ölpreise, eine Umschuldung mit
externen Gläubigern und ein verbessertes Schuldenmanagement haben zu einem Rückgang der 
öffentlichen Verschuldung von 113 % des BIP im Jahr 2020 auf 102 % Ende 2021 geführt (BS 
20.3.2024).
Laut dem Index für menschliche Entwicklung (HDI) des UNDP wird die Republik Kongo mit einen 
HDI-Wert von 0,571, weist das Land ein „mittleres“ Niveau der menschlichen Entwicklung auf. Das 
Land  rangiert  beim  HDI  auf  Platz  153  von  189  Ländern.  Selbst  in  Zeiten  wirtschaftlicher 
Überschüsse oder hoher Öleinnahmen konnte die Republik Kongo ihren HDI-Wert im Laufe der 
Jahre kaum verändern, da sich die Gewinne aus den Schlüsselsektoren kaum auf das tägliche 
Leben der Bürger auswirken. Es wird geschätzt, dass die extreme Armut angesichts sinkender 
Einnahmen und Ölproduktion von 50,2 % der Bevölkerung im Jahr 2020 auf 52 % im Jahr 2021 
gestiegen  ist,  und  die  Lebensmittelpreise  sind  um  etwa  3,4  %  gestiegen,  was  die 
Ernährungsunsicherheit verschärft (BS 20.3.2024). 
Obwohl nur wenige Daten vorliegen, ist die Ungleichheit in der Republik Kongo nach wie vor ein 
großes  Problem.  Der  Einkommensanteil  der  obersten  10  %  beträgt  37,9  %  des 
Gesamteinkommens, verglichen mit 4,2 % für die untersten 20 %. Wie schon zuvor ist die Republik 
Kongo ein Land, das durch einen Mangel an wirtschaftlicher Diversifizierung, Industrialisierung 
oder Umverteilung  gekennzeichnet  ist,  so  dass  ein  Großteil  der  Bevölkerung  von  der 
Subsistenzwirtschaft abhängig ist und mehr als die Hälfte der Bevölkerung in extremer Armut lebt. 
Unterdessen profitieren die Eliten des Landes, darunter auch Präsident Denis Sassou Nguesso, 
von den unrechtmäßig erzielten Gewinnen aus den wichtigsten Wirtschaftssektoren des Landes
(BS 20.3.2024).  Zuletzt konnte Kongo die Erdölförderung wieder steigern und mit Mitte 2023 
sollten neue Erdgasfelder ausgebaut worden sein. Darüber hinaus bieten größere Vorkommen von 
Eisenerz  und  Kali  gute  Voraussetzungen  für  die  Förderung  von  Rohstoffen.  Außerhalb  des 
Rohstoffsektors  haben  sich  Dienstleistungen  insbesondere  in  der  Informations-  und 
Kommunikationstechnologie gut entwickelt. Die Landwirtschaft konnte zuletzt ebenfalls zulegen 
(ABG 2.2023). 
Quellen:
- AGB - Africa Business Guide (2.2023):  Länderprofil Wirtschaft in Kongo,  https://www.africa-
business-guide.de/de/maerkte/kongo, Zugriff 17.9.2024
- BM  -  Banque  Mondiale  (8.4.2024):  République  du  Congo  -  Vue  d'ensemble, 
https://www.banquemondiale.org/fr/country/congo/overview, Zugriff 11.9.2024
- BS  -  Bertelsmann  Stiftung  (20.3.2024):  BTI  2024  Country  Report  Congo,  Rep.,
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105836/country_report_2024_COG.pdf, Zugriff 11.9.2024
 17. Medizinische Versorgung
Die medizinische Grundversorgung ist in den Städten (Brazzaville und Pointe-Noire) gewährleistet 
(EDA 2.2.2024;  vgl. AA 8.8.2024),  jedoch nicht mit europäischen Standards vergleichbar (AA 
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8.8.2024; vgl. BMEIA 4.9.2024). Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch
unzureichend. Oft fehlen auch fachlich gut ausgebildetes medizinisches Personal (AA 8.8.2024). 
Mit rund 611 ausgebildeten Ärzten im Kongo stehen pro 1000 Einwohner rund 0,10 Ärzte zur 
Verfügung (LI 9.2024a).
Krankenhäuser  verlangen  vor  Behandlungen  eine  Vorschusszahlung  (Bargeld). Ernsthafte 
Erkrankungen oder Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden (EDA 2.2.2024).
Durch die medizinische Versorgung kann die Sterblichkeit wesentlicher, bekannter Krankheiten 
weitestgehend reduziert werden. So sterben nach aktuellem Stand nur etwa 23 % aller Menschen, 
die an Krebs, Diabetes, Herzkreislauferkrankungen oder der Chylomikronen-Retentions-Krankheit 
(CRD) leiden (LI 9.2024a). Das österreichische Außenministerium weist auf steigende Fallzahlen 
der Viruserkrankung Mpox (Affenpocken) hin (BMEIA 4.9.2024).
Quellen:
- AA  -  Auswärtiges  Amt  [Deutschland] (8.8.2024):  Republik  Kongo:  Reise-  und 
Sicherheitshinweise, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/kongorepubliksicherheit/
208542#content_0, Zugriff 11.9.2024
- BMEIA -  Bundesministerium  Europäische  und  internationale  Angelegenheiten  [Österreich] 
(4.9.2024):  Reiseinformationen  -  Kongo  (Republik  Kongo),  https://www.bmeia.gv.at/reise-
services/reiseinformation/land/kongo, Zugriff 11.9.2024
- EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (2.2.2024): 
Reisehinweise  für  die  Republik  Kongo  (Brazzaville), 
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/republik-kongo/
reisehinweise-fuerdierepublikkongo.html#edad678d4, Zugriff 11.9.2024
- LI  -  Laenderdaten.info  (9.2024a):  Gesundheitswesen  im  Kongo, 
https://www.laenderdaten.info/Afrika/Kongo-Brazzaville/gesundheit.php, Zugriff 19.9.2024
 18. Rückkehr
Die Regierung arbeitet mit dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen 
(UNHCR) und anderen humanitären Organisationen zusammen, um Flüchtlingen, Rückkehrern 
oder Asylbewerbern, sowie weiteren gefährdeten Personen Schutz und Hilfe zu bieten (USDOS 
23.4.2024).
Der lokale Partner der österreichischen Rückkehr-Beratung (BBU) in der Republik Kongo ist OFII - 
das französische Büro für Immigration und Integration (BMI 2024).
Die Leistungen nach der Rückkehr werden von OFII organisiert. Das OFII ermöglicht mitunter, 
dass sowohl Zugang zu Rückkehrhilfen als auch zu Hilfen für die soziale Wiedereingliederung 
durch  Beschäftigung  oder  Unternehmensgründung.  Rückkehrer  erhalten  Sachleistungen  (kein 
Bargeld)  in  der  Höhe  von  3.000  Euro.  Sachleistungen  können  sein:  Unterbringung  für  eine 
bestimmte  Zeit;  Medizinische  und  soziale  Unterstützung;  Beratung  bei  behördlichen  und  bei 
rechtlichen Angelegenheiten; Unterstützung, wenn Sie ein Klein-Unternehmen gründen wollen; 
Finanzierung einer Schulausbildung und Berufliche Ausbildung oder berufliche Weiterbildung  (BMI 
2024).
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Quellen:
- BMI - Bundesministerium für Inneres [Österreich] (2024): Bundesagentur für Betreuungs- und 
Unterstützungsleistungen (BBU GmbH) - Kongo Brazzaville - So funktioniert die Rückreise in Ihre 
Heimat,  https://www.returnfromaustria.at/kongo_brazzaville/kongo_brazzaville_deutsch.html, 
Zugriff 18.92024
- USDOS - US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices:  Republic  of  the  Congo,  https://www.ecoi.net/en/document/2107738.html,  Zugriff 
11.9.2024
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