kuba-lib-2023-12-01-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Länderinformationsblatt der Staatendokumentation Kuba Gesamtaktualisierung am 01.12.2023 Aktualität überprüft am XX.XX.XXXX letzte Kurzinformation eingefügt am XX.XX.XXXX
Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde gemäß den vom Staatendokumentationsbeirat beschlossenen Standards und der Methodologie der Staatendokumentation erstellt. Ein Länderinformationsblatt (LIB) der Staatendokumentation ist ein COI-Dokument, das beruhend auf den Bedürfnissen in Verfahren des Asyl- und Fremdenwesens (RD, EASt, ASt, BVwG) mittels Recherche von vorhandenen, vertrauenswürdigen und vorrangig öffentlichen Informationen gemäß den Standards der Staatendokumentation erstellt wird. Ein LIB gibt eine einzelfallunabhängige Darstellung über die Lage betreffend relevanter Tatsachen in Herkunftsländern bzw. in EU- Mitgliedsstaaten. Die LIB dienen den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Für sie gilt § 5 Abs. 5 letzter Satz BFA-G, d.h. sie sind als solche nicht Teil der allgemein zugänglichen, öffentlichen Staatendokumentation. Sie werden aber durch Verwendung im Verfahren (Parteiengehör, Verwendung im Bescheid) der jeweiligen Partei zugänglich und durch Verwendung im Bescheid öffentlich gemacht. Dieses Produkt ist als Arbeitsbehelf für österreichische Behörden und Gerichte entwickelt worden. In diesem Sinne stehen Lesbarkeit, flexible Nutzbarkeit und einfache Verwertbarkeit in Entscheidungen im Vordergrund. Grundsätzlich wird jede Information mit mindestens einer Quelle belegt; aus vorgenannten Gründen wird jedoch auf die Hervorhebung von Originalzitaten verzichtet – nicht zuletzt auch deshalb, weil sich daraus für die Entscheidungsfindung kein Mehrwert ergibt. Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aus dem vorliegenden Produkt ergeben sich keine Schlussfolgerungen für die rechtliche Beurteilung eines konkreten Verfahrens. Das LIB stellt keine allgemeine oder individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument kann insbesondere auch nicht als politische Stellungnahme seitens der Staatendokumentation oder des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gewertet werden. Zugunsten der besseren Les- und Verwendbarkeit wird im vorliegenden Produkt auf eine genderneutrale Schreibweise verzichtet. So nicht explizit angemerkt, sind immer alle Geschlechter gemeint. Qualitäts- und Aktualisierungshinweis Das LIB beinhaltet Arbeitsübersetzungen fremdsprachiger Quellen. Auswahl, Verwertung und Verwendung von Informationen im vorliegenden Produkt unterliegen dem Qualitätsmanagement der Staatendokumentation. Eine Aktualisierung des LIB erfolgt bei gegebenem Bedarf auf Anfrage. Die Aktualität der verwendeten Quellen wird seitens der Staatendokumentation überprüft. Daher können auch im LIB verwendete Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet werden. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 2 von 27
Länderspezifische Anmerkungen Keine Hinweis: COVID-19: Zur aktuellen Anzahl der Krankheits- und Todesfälle in den einzelnen Ländern empfiehlt die Staatendokumentation bei Interesse/Bedarf folgende Websites der WHO: https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/situation-reports. Für historische Daten bis zum 10.3.2023 s. die Datenbank der Johns-Hopkins-Universität: https://gisanddata.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html#/bda7594740fd4029942 3467b48e9ecf6 . .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 3 von 27
Inhaltsverzeichnis 1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen................................................................5 2. COVID-19..................................................................................................................................6 3. Politische Lage..........................................................................................................................6 4. Sicherheitslage..........................................................................................................................7 5. Rechtsschutz / Justizwesen...................................................................................................... 8 6. Sicherheitsbehörden.................................................................................................................9 7. Folter und unmenschliche Behandlung...................................................................................10 8. Korruption................................................................................................................................ 11 9. Wehrdienst und Rekrutierungen.............................................................................................12 10. Allgemeine Menschenrechtslage............................................................................................13 11. Haftbedingungen.....................................................................................................................16 12. Todesstrafe..............................................................................................................................16 13. Religionsfreiheit.......................................................................................................................17 14. Minderheiten........................................................................................................................... 18 15. Relevante Bevölkerungsgruppen............................................................................................ 19 15.1. Frauen................................................................................................................................19 15.2. Kinder.................................................................................................................................20 15.3. Homosexuelle/Sexuelle Minderheiten................................................................................21 16. Bewegungsfreiheit...................................................................................................................21 17. Grundversorgung und Wirtschaft............................................................................................22 18. Medizinische Versorgung........................................................................................................ 25 19. Rückkehr................................................................................................................................. 26 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 4 von 27
1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 5 von 27
2. COVID-19 In Kuba wurden bislang 1.115.103 COVID-19 Infektionen erfasst, bei 8.530 Todesfällen an oder mit Corona (Stand: 23.11.2023). Dies entspricht einer Infektionsrate von 9,95 % sowie eine Todes- bzw. Letalitätsrate von 0,76 % (CIZ 23.11.2023). Es wurden bislang 10.768.788 COVID-19 Erstimpfungen durchgeführt (Stand: 08.09.2023). Dies entspricht einer Impfquote mindestens einmal geimpfter Personen von 96,0%. Grundimmunisiert sind 89,5% der Bevölkerung. Eine Auffrischungsimpfung haben 78,2% bekommen (CIZ 23.11.2023). Seit 6.4.2022 werden bei der Einreise keinerlei Nachweise über COVID-19-Impfungen und/oder negative PCR-Tests verlangt. Nach wie vor werden allerdings an den Flughäfen und Häfen Temperaturkontrollen vorgenommen und Schnelltests nach dem Zufallsprinzip gemacht. Nur bei positivem Testergebnis ist Quarantäne verpflichtend (BMEIA 29.8.2023). Quellen: - BMEIA - Bundesministerium Europäische und Innere Angelegenheiten [Österreich] (29.8.2023): Reiseinformationen Kuba, https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/kuba, Zugriff 28.11.2023 - CIZ - Corona in Zahlen.de (23.11.2023): Corona-Zahlen für Kuba, https://www.corona-in- zahlen.de/weltweit/kuba/, Zugriff 28.11.2023 3. Politische Lage Kuba ist ein zentralistisch organisierter, sozialistischer Inselstaat (AA 18.9.2023); die führende Rolle der Kommunistischen Partei (PCC) ist per Verfassung festgeschrieben (AA 19.8.2023; vgl. BS 2022). Der Staat bezieht seine Legitimität aus der Revolution von 1959 unter Fidel Castro sowie der Abgrenzung zu den USA und deren harte Sanktionspolitik. Die neue Verfassung von 2019 enthält u.a. erstmals eine Garantie des Privateigentums (AA 18.9.2023). Kuba ist ein autoritärer Staat. In der Verfassung von 2019 ist festgelegt, dass Kuba ein Einparteiensystem bleibt, in dem die Kommunistische Partei die einzige legale politische Partei ist. Bei den nationalen Wahlen im Oktober 2019 wurde Miguel Díaz-Canel zum Sieger der Präsidentenwahl erklärt. Er übernahm die Präsidentschaft, ein Amt, das nach einem Verfassungsreferendum im Februar 2019 neu geschaffen wurde, nachdem er Raul Castro als Ersten Sekretär der Kommunistischen Partei Kubas abgelöst hatte, die bis dahin per Gesetz die höchste politische Instanz des Staates war. Die Wahlen waren weder frei noch fair noch wettbewerbsorientiert (USDOS 20.3.2023). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 6 von 27
Der kommunistische Einparteienstaat Kuba verbietet politischen Pluralismus, er verbietet unabhängige Medien, unterdrückt abweichende Meinungen und schränkt grundlegende bürgerliche Freiheiten stark ein. Trotz der jüngsten Reformen, die einige Aktivitäten des Privatsektors zulassen, dominiert die Regierung weiterhin die Wirtschaft. Der undemokratische Charakter des Regimes hat sich trotz des zwischen 2018 und 2021 in der politischen Führung erfolgten Generationswechsels und der Einführung einer neuen Verfassung nicht geändert (FH 2023). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.9.2023): Kuba: Politisches Porträt, https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/kuba-node/politisches-portraet/212242, Zugriff 28.11.2023 - BS - Bertelsmann Stiftung (2022): BTI Country Report Cuba 2022, https://bti-project.org/en/reports/country-report/CUB#pos5, Zugriff 21.11.2023 - FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Cuba, https://www.ecoi.net/de/dokument/2088504.html, Zugriff 28.11.2023 - USDOS - US Deparmtent of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Cuba, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089110.html, Zugriff 28.11.2023 4. Sicherheitslage Die soziale und politische Lage ist angespannt (EDA 20.7.2023). In Kuba gibt es ein hohes Maß an sozialer Kontrolle und eine starke Polizeipräsenz. Im Juli 2021 fanden in Kuba Proteste statt, und weitere Proteste sind möglich (FCDO 20.11.2023). Bei Demonstrationen kann es zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen; Mitte Juli 2021 sind ein Todesopfer und zahlreiche Verletzte gemeldet worden. Ende September 2022 kam es nach einer mehrtägigen Stromunterbrechung erneut zu größeren Demonstrationen. Streiks und Demonstrationen können zu Straßenblockaden führen. Die Kriminalitätsrate nimmt zwar zu (EDA 20.7.2023); die Gewaltverbrechensrate ist dennoch nach wie vor sehr niedrig. Kuba arbeitet mit den Vereinigten Staaten und anderen Ländern bei der Unterbindung des Drogenhandels zusammen und bestraft Drogenhändler hart (BS 2022). Quellen: - BS - Bertelsmann Stiftung (2022): BTI Country Report Cuba 2022, https://bti-project.org/en/reports/country-report/CUB#pos5, Zugriff 20.11.2023 - EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (20.7.2023): Reisehinweise Kuba, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/ kuba/reisehinweise-fuerkuba.html#eda1f0d00, Zugriff 28.11.2023 - FCDO - Foreign, Commonweaelth & Development Office [Großbritannien] (20.11.2023): Foreign Travel Advice - Cuba - Safety and security, https://www.gov.uk/foreign-travel-advice/cuba/safety-and-security, Zugriff 28.11.2023 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 7 von 27
5. Rechtsschutz / Justizwesen
Obwohl die Verfassung die Unabhängigkeit der Justiz anerkennt, ist die Justiz direkt der
Nationalversammlung und der Kommunistischen Partei Kubas (PCC) unterstellt, die jederzeit
Richter absetzen oder ernennen kann. Politische Erwägungen beeinflussen gerichtliche
Entscheidungen, und die Gewaltenteilung zwischen der Justiz, der PCC und dem Staatsrat ist
nicht wirksam (USDOS 20.3.2023; vgl. BS 2022, FH 2023).
Zivilgerichte gibt es auf kommunaler, provinzieller und nationaler Ebene. Sondergerichte tagen
hinter verschlossenen Türen für politische ("konterrevolutionäre") Fälle und andere Fälle, die als
"sensibel für die Staatssicherheit" gelten. Militärgerichte können für Zivilisten zuständig sein, wenn
einer der Angeklagten aktiver oder ehemaliger Angehöriger des Militärs, der Polizei oder anderer
Strafverfolgungsbehörden ist oder wenn es sich um zivile Angestellte eines Militärunternehmens
handelt, die den größten Teil der Wirtschaftstätigkeit des Landes ausmachen (USDOS 20.3.2023).
In der Praxis sind die Gerichte der Exekutive untergeordnet (HRW 12.1.2023).
Die Justiz ist institutionell differenziert, aber nicht unabhängig, da ihre Entscheidungen und
Doktrinen der politischen Autorität untergeordnet sind, die letztlich bei der Kommunistischen Partei
liegt. Sie ist Teil eines autoritären Einparteiensystems, in dem die politische Opposition bei Bedarf
verfolgt wird. Die Gerichte können nur in nicht-politischen Fragen gerecht urteilen und die mittlere
Verwaltungsebene und staatliche Unternehmen für Rechtsverstöße zur Verantwortung ziehen (BS
2022).
Das Gesetz sieht das Recht auf ein öffentliches Verfahren vor, aber politisch motivierte
"Schnellverfahren" werden zuweilen im Geheimen abgehalten, wobei die Behörden Ausnahmen für
Verbrechen im Zusammenhang mit der "Staatssicherheit" oder "außergewöhnlichen Umständen"
anführen (USDOS 20.3.2023). Dass das Regime systematisch gegen ein ordnungsgemäßes
Verfahren verstößt, zeigt sich immer wieder an den erfundenen Strafverfahren gegen Dissidenten
und unabhängige Journalisten. Kubaner, die vor Gericht stehen, können nicht mit zügigen
Verfahren rechnen (FH 2023).
Bestimmte Verfahren können von Richtern ohne Staatsanwälte oder Verteidiger durchgeführt
werden, sofern die mögliche Strafe weniger als ein Jahr beträgt. Bei einer möglichen Strafe von
mehr als einem Jahr wird den Angeklagten ein Anwalt beigeordnet. Das Recht auf ein
ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren gilt für Staatsbürger und Ausländer gleichermaßen, aber die
Gerichte versäumen regelmäßig, diese Rechte zu schützen oder zu beachten. Laut Gesetz gilt ein
Angeklagter als unschuldig, solange seine Schuld nicht bewiesen ist, doch die Behörden
ignorieren dies häufig und legen den Angeklagten die Last auf, ihre Unschuld zu beweisen. In
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summarischen Verfahren können Angeklagte den vom Staat vorgetragenen Sachverhalt nicht anfechten, sondern nur begründen, warum sie die angebliche Straftat begangen haben (USDOS 20.3.2023). Das Gesetz schreibt vor, dass Angeklagte durch einen Anwalt vertreten werden müssen, gegebenenfalls auf Kosten der Allgemeinheit. Private Anwälte sind nicht berechtigt, vor Strafgerichten aufzutreten. Angeklagte können nur von Verteidigern einer Gruppe, die dem Justizministerium untersteht, Rechtsbeistand erhalten. Folglich müssen sich die Angeklagten auf Anwälte verlassen, die für die Regierung arbeiten, die sie verfolgt. Die Kriterien für die Zulassung von Beweismitteln sind willkürlich und diskriminierend. Im Allgemeinen ließ die Regierung die Aussagen von Zeugen der Verteidigung außer Acht, wenn sie Informationen lieferten, die für die Argumentation der Regierung nicht hilfreich waren. Verteidiger haben das Recht, die Ermittlungsakten eines Angeklagten einzusehen, es sei denn, es handelt sich um "Straftaten gegen die Sicherheit des Staates". In Fällen, die die "Staatssicherheit" betreffen, wird den Verteidigern erst dann Einsicht in die Ermittlungsakten gewährt, wenn Anklage erhoben wird. Das Gesetz erkennt das Recht auf Berufung an, beschränkt dieses Recht jedoch häufig auf Fälle, die mit langen Haftstrafen oder der Todesstrafe verbunden sind (USDOS 20.3.2023). Quellen: - BS - Bertelsmann Stiftung (2022): BTI Country Report Cuba 2022, https://bti-project.org/en/reports/country-report/CUB#pos5, Zugriff 20.11.2023 - FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Cuba, https://www.ecoi.net/de/dokument/2088504.html, Zugriff 28.11.2023 - HRW - Human Rights Watch (12.1.2023): World Report 2023 - Cuba, https://www.ecoi.net/de/dokument/2085407.html, Zugriff 28.11.2023 - USDOS - US Deparmtent of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Cuba, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089110.html, Zugriff 28.11.2023 6. Sicherheitsbehörden Seit 1965 hat der Staat das Gewaltmonopol inne. Seine Verwaltungs- und Sicherheitseinrichtungen sind im ganzen Land präsent. Es gibt keine bewaffneten Gruppen außerhalb der Kontrolle des Staates (BS 2022). Das Innenministerium kontrolliert die Polizei, die internen Sicherheitskräfte und das Gefängniswesen. Die Nationale Revolutionspolizei des Ministeriums ist die wichtigste Strafverfolgungsorganisation. Spezialisierte Einheiten der Abteilung für Staatssicherheit des Innenministeriums sind für die Überwachung, Unterwanderung und Unterdrückung unabhängiger politischer Aktivitäten zuständig. Die nationale Führung, einschließlich der Mitglieder des Militärs, behält eine wirksame Kontrolle über die Sicherheitskräfte. Es wird berichtet, dass Angehörige der Sicherheitskräfte zahlreiche Übergriffe begangen haben (USDOS 20.3.2023). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 9 von 27
Die Revolutionären Streitkräfte (FAR) sind ein zentraler Pfeiler des kubanischen Regimes und werden als Hüter der kubanischen Revolution angesehen; sie spielen eine große Rolle in der Politik und Wirtschaft des Landes; viele hochrangige Regierungsämter werden von Militäroffizieren bekleidet, und ein von der FAR kontrolliertes Dachunternehmen, die Armed Forces Business Group (Grupo de Administración Empresarial oder GAESA), hat Beteiligungen in den Bereichen Banken und Finanzen, Bauwesen, Import/Export, Häfen, Immobilien, Einzelhandel, Schifffahrt, Transport und Tourismus (CIA 14.11.2023). Die FAR konzentriert sich weitgehend auf den Schutz der territorialen Integrität und des Staates und sieht die USA als ihre Hauptbedrohung an. Der Zusammenbruch der Sowjetunion 1991 und das anschließende Ende der sowjetischen Militärhilfe hatten weitreichende Folgen für die FAR und verwandelten sie von einer der größten und fähigsten Streitkräfte in der Region, die während des Kalten Krieges stark an Auslandseinsätzen, insbesondere in Afrika, beteiligt war, in eine viel kleinere, im Inland stationierte und defensive Streitkraft mit begrenzten Fähigkeiten; die Armee, die einst über 200.000 Mann stark war, heute aber nur noch schätzungsweise 40.000 Mann umfasst, ist eine Wehrpflichtigenarmee, die mit Waffen und Ausrüstung aus der Sowjetzeit ausgerüstet ist (CIA 14.11.2023). Quellen: - BS - Bertelsmann Stiftung (2022): BTI Country Report Cuba 2022, https://bti-project.org/en/reports/country-report/CUB#pos5, Zugriff 21.11.2023 - CIA - Central Intelligence Agency (14.11.2023): The World Factbook - Cuba, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/cuba/#military-and-security, Zugriff 28.11.2023 - USDOS - US Deparmtent of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Cuba, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089110.html, Zugriff 28.11.2023 7. Folter und unmenschliche Behandlung Der Schutz der Bürger vor willkürlicher Verhaftung ist äußerst mangelhaft. Kurzfristige Verhaftungen sind zur Routine der Regierung geworden, um Dissidenten einzuschüchtern und langfristige Haftstrafen zu vermeiden, die in der Regel mehr Aufmerksamkeit der internationalen Medien auf sich ziehen. Wenn der Staat repressiv vorgeht, überschreitet er jedoch nicht das Gebot der Achtung des Lebens. Politische Gegner müssen nicht befürchten, ermordet zu werden oder zu "verschwinden". Die Haftbedingungen sind hart, aber es gibt keine Hinweise auf systematische Folter (BS 2022). Die Regierung setzt weiterhin willkürliche Verhaftungen ein, um Kritiker, unabhängige Aktivisten, politische Gegner und andere Personen zu schikanieren und einzuschüchtern. Sicherheitsbeamte legen bei der Festnahme von Kritikern nur selten einen Haftbefehl vor. Die Beamten hindern .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 27