kuba-lib-2023-12-01-ke

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Kubanern kann ihre Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden, außer aus gesetzlich festgelegten
Gründen.  Das  Gesetz  legt  das  Verfahren  fest,  das  für  die  Formalisierung  des  Verlusts  und 
Verzichts auf die Staatsbürgerschaft zu befolgen ist, und die Behörden, die befugt sind, darüber zu 
entscheiden.  Die  kubanische  Staatsbürgerschaft  kann  nach  Erfüllung  der  gesetzlich 
vorgeschriebenen Anforderungen und Formalitäten wiedererlangt werden. Gemäß telefonischer 
Auskunft der Abteilung für Internationale Beziehungen im kubanischen Justizministerium existiert 
jedoch bisher kein Gesetz, das Gründe für Verlust und Erfüllung für Wiedererwerb regelt. Lt. 
Erfahrung der Botschaft ist der Erhalt einer Bestätigung über den Verzicht oder die Zurücklegung 
der  Staatsbürgerschaft  nicht  möglich  (wie  dies  in  einigen  Fällen  bei  Verleihung  der 
österreichischen Staatsbürgerschaft und dazu verlangter Bestätigung über den Austritt aus dem 
kubanischen Staatsverband gefordert war) (ÖB 27.3.2023).
Quellen:
- FH  -  Freedom  House  (2023):  Freedom  in  the  World  2023  -  Cuba, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088504.html, Zugriff  28.11.2023
- ÖB - Österreichische Botschaft Havanna [Österreich] (27.3.2023), Antwort der ÖB, übermittelt 
via E-Mail am Datum 27.3.2023
- USDOS - US Deparmtent of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Cuba, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089110.html, Zugriff 1.12.2023
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 27 von 27
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