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den letzten Jahren immer weiter verkürzt wurde (Landinfo 24.8.2020), oftmals auf weniger als ein
Jahr,  manchmal  auf  nur  drei  Monate  (UKHO  8.2024;  vgl.  Landinfo  24.8.2020).  Ohne  gültige 
Überprüfungskarten ist es für Bidun sehr schwierig, staatliche Leistungen zu erhalten (Landinfo 
24.8.2020; vgl. AI 23.4.2024). Lediglich in Bezug auf die medizinische Grundversorgung gab eine 
vom UK Home Office befragte Quelle an, dass möglicherweise eine Behandlung mit abgelaufener 
Karte gestattet würde (UKHO 8.2024).
Viele Bidun erneuern die Karten jedoch nicht, da sie dabei Gefahr laufen, eine falsche, nicht 
kuwaitische  Staatsangehörigkeit  zugewiesen  zu  bekommen,  was  es  für  sie  noch  schwieriger 
macht, ihre Staatenlosigkeit jemals zu beenden (AI 23.4.2024). Das Zentrale System stellte häufig 
Karten  aus,  die  den  Inhaber  als  irakischen,  saudischen,  iranischen  oder  anderen 
Staatsangehörigen auswiesen, wobei es unklar schien, wie die Behörde zu dieser Feststellung 
gelangt ist, und es kein ordnungsgemäßes Verfahren zu geben scheint, mit dem Bidun diese 
Feststellungen  anfechten  können  (HRW  11.1.2024).  Anekdotischen  Berichten  zufolge  üben 
Beamte  des  Zentralen  Systems  auch  Druck  auf  Antragsteller  aus,  eine  alternative 
Staatsangehörigkeit  anzugeben  (oder  „offenzulegen“),  wobei  ihnen  mit  der  Sperrung  ihrer 
Bankkonten und dem Entzug ihrer Führerscheine gedroht wurde, falls sie dies nicht akzeptieren 
würden (UKHO 8.2024).
Bidun mit Referenzkarten müssen beim Zentralen System eine Genehmigung beantragen, um 
grundlegende zivile Dokumente wie Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden zu erhalten. Bidun, die 
solche  Dokumente  beantragen,  werden  jedoch  häufig  mit  der  Begründung  abgelehnt,  die 
Behörden hätten Hinweise darauf, dass sie eine andere Staatsangehörigkeit besitzen. Andere
haben  Menschenrechtsgruppen  berichtet,  dass  sie  für  die  Ausstellung  solcher  Dokumente 
Bestechungsgelder zahlen mussten. Vielen wird dann gesagt, sie müssten „ihren Status klären“, 
indem  sie  ihre  andere  Staatsangehörigkeit  bestätigen,  um  die  beantragten  zivilrechtlichen 
Dokumente zu erhalten (MRG 16.10.2023c).
Bidun  verfügen  im  Allgemeinen  über  keine  Reisedokumente  (FH  2025;  vgl.  UKHO  8.2024). 
Grundsätzlich  besteht  die  Möglichkeit  zur  Ausstellung  von  so  genannten  Artikel-17-Pässen 
(temporäre Reisedokumente, die keine Staatsbürgerschaft verleihen) zu bestimmten Zwecken, wie 
z.B. für medizinische Behandlungen, Hajj-Pilgerreisen oder Auslandsstudien (UKHO 8.2024). Im 
Juni  2024  stellte  das  kuwaitische  Innenministerium  die  Ausstellung  und  Verlängerung  von 
Reisedokumenten gemäß Artikel 17 jedoch ein (TNA 15.4.2025), laut Ankündigung mit Ausnahme 
von  Anträgen  aus  humanitären  Gründen,  wie  z.B.  für  medizinische  Behandlungen  und  zu 
Ausbildungszwecken  (Zawiya  12.7.2024).  Auch  annullierten  die  Behörden  alle  bestehenden 
Artikel-17-Pässe. Das Innenministerium kündigte an, dass Inhaber bei humanitären Fällen einen 
Termin mit den Behörden ausmachen sollten (ATK 13.7.2024). Als Ausnahme wurden im Juli 2024 
Dokumente an Bidun-Sportler ausgestellt (UKHO 8.2024).
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Es existieren nur wenige Informationen zur Frage, ob Bidun nach einer Ausreise wieder nach
Kuwait zurückkehren können. Die schwedische Länderinformationseinheit LIFOS geht davon aus, 
dass nur als „echt“ klassifizierte Bidun (d.h. Personen, welche nicht aus einem anderen Staat 
stammen) mit Zustimmung der kuwaitischen Behörden wieder nach Kuwait zurückkehren können 
(LIFOS 27.6.2017). Das kuwaitische Innenministerium gibt an, dass eine Rückkehr nach Kuwait 
mit gültigem Reisepass möglich ist. Bei abgelaufenem Reisepass wird von einer kuwaitischen 
Botschaft ein Reisedokument zur Rückkehr nach Kuwait ausgestellt. Eine von der österreichischen 
Boschaft  in  Kuwait  befragte  Quelle  bezweifelte  allerdings,  dass  die  kuwaitischen  Behörden 
staatenlosen  Personen  die  Erlaubnis  zur  Einreise  nach  Kuwait  erteilen  würden  (ÖB  Kuwait 
24.1.2018) und auch ein Forscher, der sich mit der Lage der Bidun beschäftigt, gab an, dass Bidun 
ohne Reisedokumente nicht nach Kuwait zurückkehren können (ENS 2.6.2023). 
Ein von Amnesty International (AI) veröffentlichter Artikel aus dem Jahr 2023 schildert den Fall 
eines Bidun, der mit gefälschten Reisedokumenten ausreiste und im Ausland um Asyl ansuchte, 
das ihm nicht gewährt wurde. Nach seiner Abschiebung nach Kuwait [Anm.: genauere Details sind 
hierzu nicht bekannt] wurde er verhaftet, ebenso wie seine Brüder und sein Vater, wobei sie in Haft 
gefoltert wurden und ihnen langjährige Haftstrafen angedroht wurden, sollten sie noch einmal 
auffällig werden (AI 12.6.2023). 
Zugang zu staatlichen Leistungen
Der Zugang zu staatlichen Leistungen ist für Bidun mit der Überprüfungs- oder Sicherheitskarte 
verknüpft (AI 17.8.2023). Bidun [mit Überprüfungskarte] haben einen gesetzlichen Anspruch auf 
staatliche Leistungen wie z.B. Gesundheitsversorgung, Bildung und Lebensmittelkarten. Mitglieder
der Gemeinschaft gaben allerdings an, dass es für sie aufgrund bürokratischer Anforderungen oft 
schwierig  sei,  diese  Leistungen  in  Anspruch  zu  nehmen.  Bidun  und  internationale  NGOs 
berichteten, dass die Regierung den Bidun staatliche Leistungen und Vorteile nicht einheitlich 
gewährte (USDOS 23.4.2024). Auch Bidun mit Überprüfungskarte haben gemäß anekdotischen 
Berichten manchmal Probleme, Leistungen in Anspruch zu nehmen, wobei es schwierig ist, hierzu 
generelle Aussagen zu treffen (UKHO 8.2024).
Eine  von  Landinfo  im  Jahr  2019  befragte  Quelle  wies  darauf  hin,  dass  Bidun generell  eine 
vulnerable Gruppe seien, d.h. sie haben selbst mit Dokumenten, die ihren langfristigen Aufenthalt 
bestätigen, keinen Zugang zu Grundrechten. Dennoch geht es einigen Teilen der Bidun vermutlich 
besser als anderen, beispielsweise jenen, die über Dokumente aus der Volkszählung von 1965 
verfügen, und jenen, die in der Armee oder Polizei gedient haben (Landinfo 24.8.2020). Bezüglich 
letzterer Gruppe kündigten die Behörden im September 2024 allerdings beispielsweise an, dass 
sie, anders als Armeeangehörige mit kuwaitischer Staatsbürgerschaft, ihr Recht auf staatliche 
Wohnungen nun beim Eintritt in den Ruhestand verlieren würden, was auf eine Diskriminierung 
von pensionierten Bidun-Armeeangehörigen gegenüber Armeeangehörigen mit Staatsbürgerschaft 
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hinausläuft (AI 29.4.2025). Ein Netzwerk informeller Kontakte kann ebenfalls den Zugang zu
Beschäftigung  und  staatlichen  Leistungen  erleichtern.  Darüber  hinaus  gibt  es  prominente 
kuwaitische  Fürsprecher  für  die  Rechte  der  Bidun,  darunter  auch  Parlamentsabgeordnete 
(Landinfo 24.8.2020). Laut einer vom UK Home Office im Jahr 2024 befragten Quelle ist „Wasta“ 
(d.h. Nepotismus, der Rückgriff auf persönliche Beziehungen) für Bidun ohne Überprüfungskarte 
oftmals der einzige Weg, um staatliche Leistungen wie Gesundheitsversorgung, Ausbildung oder 
Dokumente zu erhalten (UKHO 8.2024).
Einige Aktivisten gaben auch an, dass ihnen oder ihren Familienangehörigen der Zugang zu 
Bildung, Gesundheitsversorgung und Arbeitsplätzen verwehrt wurde, weil sie sich für die Bidun 
einsetzten (USDOS 23.4.2024).
Wirtschaftliche Teilhabe
Wie andere Nichtstaatsangehörige haben auch die Bidun kein Recht auf Eigentum. Kinder von 
Staatsbürgerinnen, die mit Nichtstaatsangehörigen, darunter auch Bidun, verheiratet sind, konnten 
das Vermögen ihrer Mutter, einschließlich des Familienhauses, nicht erben (USDOS 23.4.2024).
Die Sicherheits- oder Überprüfungskarte gewährt einen legalen Zugang zum Arbeitsmarkt (UKHO 
8.2024). Unabhängig von ihrem Bildungsniveau werden Bidun aufgrund ihres „illegalen“ Status bei 
der Beschäftigung allerdings diskriminiert. Zwar stellen viele Ministerien Bidun ein, jedoch in der 
Regel auf der Grundlage von „Entgeltverträgen“, die kaum Arbeitsplatzsicherheit bieten und keine 
der gesetzlich vorgesehenen Leistungen für Staatsangehörige und ausländische Arbeitnehmer wie 
bezahlten Krankenstand, Jahresurlaub und Renten vorsehen. Darüber hinaus sind die Gehälter, 
die Bidun sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor angeboten werden, in der Regel
niedriger  als  die  Gehälter  von  Staatsangehörigen  und  ausländischen  Arbeitnehmern.  In  der 
Realität sind viele Bidun gezwungen, ihren Lebensunterhalt im informellen Sektor zu verdienen 
(MRG 16.10.2023c).
Diskriminierende Maßnahmen gegenüber den Bidun haben langfristig zur relativen Armut und 
sozialen  Ausgrenzung  dieser  Gemeinschaft  beigetragen.  Die  meisten  Bidun  leben  in 
slumähnlichen Siedlungen am Rande von Kuwait-Stadt, Tayma, Sulaibiyya und Ahmadi, wo sie 
keine angemessenen Unterkünfte haben und den extremen Wetterbedingungen Kuwaits schutzlos 
ausgeliefert  sind.  Obwohl  die  Regierung  in  den  1970er  Jahren  in  diesen  Gebieten 
Sozialwohnungen  gebaut  hat,  gab  es  seitdem  keine  weiteren  Entwicklungen,  was  zu 
Überbelegung und dem Wachstum von Slums geführt hat (MRG 16.10.2023c). Berichten zufolge 
ist  die  Selbstmordrate  innerhalb  der  Bidun-Gemeinschaft  hoch  (MRG  16.10.2023c;  vgl. 
Alshammiry 28.7.2021).
Quellen:
- AI  –  Amnesty  International  (29.4.2025):  Kuwait  2024, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2124737.html, Zugriff 2.5.2025
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 23 von 36
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- AI – Amnesty International (23.4.2024): Kuwait 2023,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2107946.html, Zugriff 22.4.2025
- AI – Amnesty International (17.8.2023): Kuwait: “I don’t have a future”: Stateless Kuwaitis and 
the  right  to  education, 
https://www.amnesty.org/en/documents/mde17/6990/2023/en/#:~:text=Kuwait%3A%20%E2%80
%9CI%20don%27t,the%20free%20government%20educational%20system, Zugriff 24.4.2025
- AI  –  Amnesty  International  (12.6.2023):  Staatenlos  am  Golf, 
https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-journal/kuwait-staatenlosigkeit-bidun-staatenlos-am-
golf, Zugriff 2.5.2025
- Alshammiry, Areej (28.7.2021): COVID-19 and the Bidoon in Kuwait, in: The Statelessness & 
Citizenship  Review,  Jg.  3  Nr.  1,  S.  123-130, 
https://statelessnessandcitizenshipreview.com/index.php/journal/article/view/301, Zugriff 2.5.2025
- ATK – Arab Times Kuwait (13.7.2024): All Article 17 passports annulled, clarification by MoI, 
https://www.arabtimesonline.com/news/all-article-17-passports-annulled-clarification-by-moi/,
Zugriff 24.4.2025
- ENS – European Network on Statelessness (2.6.2023): Talking mental health among Kuwaiti 
Bidoon living in the UK, https://www.statelessness.eu/updates/blog/talking-mental-health-among-
kuwaiti-bidoon-living-uk, Zugriff 2.5.2025
- HRW – Human Rights Watch (11.1.2024): Kuwait – Events of 2023, https://www.hrw.org/world-
report/2024/country-chapters/kuwait, Zugriff 22.4.2025
- Landinfo (24.8.2020): Kuwait: The Biduns’ review cards,
https://landinfo.no/wp-content/uploads/2020/10/Query-response-Kuwait-The-Biduns-review-
cards-2020.pdf, Zugriff 23.4.2025
- LIFOS  –  Center  för  landinformation  och  landanalys  inom  migrationsområdet  (27.6.2017): 
“Bidooner”  i  Kuwait, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/1404451/1226_1500965236_170627601.pdf, Zugriff 29.4.2025
- MRG  –  Minority  Rights  Group  (16.10.2023a):  Bidoon  in  Kuwait:  Profile, 
https://minorityrights.org/communities/bidoon/, Zugriff 24.4.2025
- MRG  –  Minority  Rights  Group  (16.10.2023b):  Bidoon  in  Kuwait:  Historical  context, 
https://minorityrights.org/communities/bidoon/, Zugriff 24.4.2025
- MRG  –  Minority  Rights  Group  (16.10.2023c):  Bidoon  in  Kuwait:  Current  Issues, 
https://minorityrights.org/communities/bidoon/, Zugriff 23.4.2025
- ÖB Kuwait – Österreichische Botschaft in Kuwait (24.01.2018): Auskunft der Botschaft, per E-
Mail 
- TNA –  The  New  Arab  (15.4.2025):  From  citizen  to  stateless:  Kuwait's  mass  revocation 
campaign  grows,  https://www.newarab.com/news/prominent-figures-among-42000-stripped-
kuwaiti-citizenship, Zugriff 24.4.2025
- UKHO – UK Home Office (8.2024): Country Policy and Information Note Kuwait: Bidoons, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2113868/KWT+CPIN+Bidoons__1_.pdf, Zugriff 24.4.2025
- USDOS – United States Department of State (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: Kuwait, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-
practices/kuwait/, Zugriff 17.4.2025
- Zawiya  (12.7.2024):  Kuwait  Orders  Suspension  of  Article  17  Passports, 
https://www.zawya.com/en/world/middle-east/kuwait-orders-suspension-of-article-17-passports-
e5lqx3vl, Zugriff 24.4.2025
12.2. Palästinenser
In den frühen 1990ern lebten rund 450.000 Palästinenser in Kuwait, fast 45 % der Bevölkerung 
des Golfemirats (BADIL 31.10.2022) – die größte Exilgemeinde außerhalb Jordaniens. Gekommen 
waren sie als Flüchtlinge nach dem Palästinakrieg 1948/49 (NZZ 15.12.2015) oder als Bürger 
Jordaniens (NZZ 15.12.2015; vgl. BADIL 31.10.2022).  Nach dem Zweiten Golfkrieg 1991 wurde 
ein Großteil der Palästinenser vertrieben, weil die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) 
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und viele in Kuwait lebende Palästinenser – wenn auch nicht alle – die irakische Invasion Kuwaits
unterstützt hatten (NZZ 15.12.2015; vgl. BADIL 2010). Nach einer offiziellen Entschuldigung der 
PLO  für  die  Unterstützung  Saddam  Husseins im  Jahr  2004  kehrten  einige  ehemalige 
palästinensische Bewohner Kuwaits zurück, zudem siedelten sich auch Palästinenser in Kuwait 
an, die bislang keinen Bezug zum Land hatten (NZZ 15.12.2015). Im Jahr 2015 lebten nach 
Angaben der palästinensischen Botschaft in Kuwait rund 10.000 Palästinenser in Kuwait, wie auch 
rund  70.000  Personen  mit  jordanischem  Pass,  von  denen  viele  Palästinenser  sind  (NZZ 
15.12.2015). Eine NGO bezifferte die Anzahl an palästinensischen Flüchtlingen in Kuwait im Jahr 
2021 dagegen auf 60.000 [Anm.: ohne den Begriff „Flüchtling“ näher zu definieren oder Angaben 
zum rechtlichen Aufenthaltsstatus der Betroffenen zu machen] (BADIL 19.5.2022).
Kuwait  ist  keine  Vertragspartei  der  Genfer  Flüchtlingskonvention  von  1951  und  des 
Zusatzprotokolls von 1967. Das Gesetz sieht keine Gewährung von Asyl oder Flüchtlingsstatus vor 
(USDOS 23.4.2024). Kuwait hat allerdings das „Casablanca-Protokoll“ unterzeichnet, wenn auch 
mit  Einschränkungen  (BADIL  31.10.2022).  Das  Protokoll  gewährte Palästinensern  einen 
Aufenthaltsstatus  und  Zugang  zum  Arbeitsmarkt  in  den  Vertragsstaaten,  in  denen  sie  zum 
Zeitpunkt der Unterzeichnung im Jahr 1965 lebten (Casablanca Protocol 11.9.1965). Kuwait hat 
allerdings auch die Resolution Nr. 5093 der Liga der Arabischen Staaten verabschiedet (BADIL 
31.10.2022), die 1991 in Kraft trat (IPS/TPM o.D.), und das Land von der Verpflichtung befreit, dem 
Protokoll  in  der  Praxis  vor  nationalem  Recht  Vorrang  einzuräumen  (BADIL 31.10.2022;  vgl. 
IPS/TPM o.D.).
Palästinenser in Kuwait haben nie die kuwaitische Staatsbürgerschaft oder eine Gleichstellung mit
kuwaitischen Staatsbürgern erhalten (BADIL 31.10.2022). Sie benötigen eine Arbeitsgenehmigung 
und einen Sponsor, um in Kuwait leben zu können (ECDHR 21.5.2024). Das Sponsor- oder 
Kafala-System, das den legalen Aufenthalt an einen Arbeitgeber bindet, erhöht die Vulnerabilität, 
da  es  die  Betroffenen  der  Willkür  ihrer  Sponsoren  ausliefert  und  sie  für  Ausbeutung  und 
Missbrauch anfällig macht (ECDHR 21.5.2024; vgl. CFR 18.11.2022). Trotz jüngster Fortschritte, 
wie  der  Aufhebung  des  Einstellungsverbots  für  palästinensische  Lehrer,  bestehen  weiterhin 
Ungleichheiten (ECDHR 21.5.2024). Palästinenser können sich beispielsweise nur an privaten 
Schulen und Universitäten einschreiben. Auch haben Palästinenser, die mit Arbeitsgenehmigungen 
im  Land  leben,  keinen  Zugang  zur  [kostenlosen]  staatlichen  Gesundheitsversorgung   (BADIL 
31.10.2022).
Im Jahr 2016 erkannte Kuwait den palästinensischen Reisepass offiziell an und erzielte mit der 
Palästinensischen  Autonomiebehörde  eine  Einigung  über  ein  Verfahren,  nach  dem  in  Kuwait 
lebende Palästinenser palästinensische Pässe bei der Botschaft erhalten können. Es wurde auch 
vereinbart, dass sie ihre Ehefrauen nachholen können, wenn diese einen palästinensischen Pass 
besitzen. Dies geschah, um den Aufenthaltsstatus von etwa 8.000 Palästinensern in Kuwait zu 
regularisieren, die ihre von Syrien, Ägypten, Irak oder Libanon ausgestellten Reisedokumente nicht 
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mehr aktualisieren konnten (BADIL 31.10.2022). Die Mehrheit der in Kuwait lebenden
Palästinenser hat laut einem Bericht eines kuwaitischen Nachrichtenportals aus dem Jahr 2022 
allerdings  auch  weiterhin  Reisedokumente  wie  z.B.  temporäre  jordanische  Reisepässe  oder 
Dokumente, die von den oben genannten Staaten ausgestellt wurden (TTK 8.2.2022).
Quellen:
- BADIL – Resource Center for Palestinian Residency and Refugee Rights (31.10.2022): Survey 
of  Palestinian  Refugees  and  Internally  Displaced  Persons  2019-2021, 
https://badil.org/publications/survey-of-palestinian-refugees, Zugriff 25.4.2025
- BADIL  – Resource  Center  for  Palestinian Residency  and  Refugee  Rights  (19.5.2022): 
Palestinian  Refugees  and  IDPs  Worldwide:  2021, 
https://badil.org/cached_uploads/view/2022/05/19/map-pal-ref-worldwide-2022-
en-1652945725.pdf, Zugriff 25.4.2025
- BADIL – Resource Center for Palestinian Residency and Refugee Rights (2010): Palestinian 
Forced  Displacement  from  Kuwait:  The  Overdue  Accounting,  https://badil.org/publications/al-
majdal/issues/items/1355.html, Zugriff 25.4.2025
- Casablanca Protocol - Protocol for the Treatment of Palestinians in Arab States [Liga der 
Arabischen  Staaten]  (11.9.1965):  Protocol  for  the  Treatment  of  Palestinians  in  Arab  States 
("Casablanca  Protocol"),  https://www.refworld.org/legal/agreements/las/1965/en/36716,  Zugriff 
25.4.2025
- CFR  –  Council  of  Foreign  Relations  (18.11.2022):  What  Is  the  Kafala  System?, 
https://www.cfr.org/backgrounder/what-kafala-system, Zugriff 25.4.2025
- ECDHR - European Centre for Democracy and Human Rights (21.5.2024): The Struggle for
Rights: Stateless Palestinians in Kuwait,  https://www.ecdhr.org/the-struggle-for-rights-stateless-
palestinians-in-kuwait/, Zugriff 25.4.2025
- IPS/TPM – Institute for Palestinian Studies/The Palestinian Museum (o.D.): 3 August 1966: 
Reservations of Lebanon, Kuwait and Libya to the Casablanca Protocol on the Treatment of 
Palestinians  in  Arab  States, 
https://questdev.palestine-studies.org/en/overallchronology%3F%26sideid%3D24682#, Zugriff 
25.4.2025
- NZZ  –  Neue  Zürcher  Zeitung  (15.12.2015):  Vertreibung  aus  dem  Ölparadies, 
https://www.nzz.ch/international/naher-osten-und-nordafrika/vertreibung-aus-dem-oelparadies-
ld.1082833, Zugriff 25.4.2025
- TTK – The Times Kuwait (9.2.2022): Non-graduate Palestinians (60s and above) face hurdles 
in  renewing  work  permits,  https://timeskuwait.com/news/non-graduate-palestinians-60s-and-
above-face-hurdles-in-renewing-work-permits/, Zugriff 25.4.2025
- USDOS – United States Department of State (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights  Practices:  Kuwait,  https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-
practices/kuwait/, Zugriff 17.4.2025
12.3. Frauen
Der Emir erkannte die politischen Rechte von Frauen im Jahr 2005 an, nachdem das Parlament 
eine frühere Initiative dazu blockiert hatte (CRS 28.3.2025). Obwohl Frauen damit seit dem Jahr 
2005  das  aktive  und  passive  Wahlrecht  haben,  behindern  tief  verwurzelte  gesellschaftliche 
Einstellungen  ihre  Teilhabe.  Darüber  hinaus  haben  sie  oft  keinen  Zugang  zu  von  Männern 
dominierten Foren wie den Diwaniya (BS 2024), traditionellen Versammlungen von Männern zum 
Austausch über politische, wirtschaftliche oder Alltagsthemen (TTK 7.4.2025), und werden von 
politischen  Gruppen  oder  Stämmen  selten  gefördert  (BS  2024).  Nach  Einschätzung  des  US-
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Außenministeriums sehen sich Frauen in Kuwait kulturellen, sozialen und finanziellen Hindernissen
für eine uneingeschränkte politische Teilhabe gegenüber. Bei den Wahlen im Juni 2023 gewann 
eine  Frau  einen  Parlamentssitz  (CRS  28.3.2025).  Im  Sommer  2024  wurden  drei  Frauen  zu 
Ministerinnen ernannt, ein bisheriger Höchstwert für das Land (Qantara 10.12.2024; vgl. Al-Araby 
al-Jadeed 25.8.2024).
Sowohl in öffentlichen als auch in privaten Bildungsinstitutionen sind mehr Frauen als Männer 
eingeschrieben, insbesondere im Hochschulbereich. Auf dem Arbeitsmarkt sind Frauen jedoch 
unterrepräsentiert (BS 2024). Ihre Erwerbsquote lag im Jahr 2023 bei knapp unter 50 % (WB 
2023b),  während  jene  der  Männer  über  15  Jahren  beinahe  90 %  betrug.  Rund  24 %  aller 
Erwerbspersonen waren Frauen (WKO 2.2025).
Die kuwaitischen Personenstandsgesetze diskriminieren Frauen in Fragen der Ehe, Scheidung 
und  des  Sorgerechts  für  Kinder,  unter  anderem,  indem  sie  Frauen  die  Zustimmung  eines 
männlichen  Vormunds  zur  Eheschließung  vorschreiben.  Frauen  können  nur  aus  bestimmten 
Gründen die Scheidung vor Gericht beantragen, während sich Männer ohne Einschränkungen 
scheiden lassen können. Kuwaitische Frauen, die mit Nichtkuwaitern verheiratet sind, können die 
kuwaitische Staatsangehörigkeit nicht gleichberechtigt mit kuwaitischen Männern an ihre Kinder 
oder Ehepartner weitergeben (HRW 11.1.2024).
Häusliche Gewalt und Vergewaltigung in der Ehe sind gesetzlich nicht ausdrücklich verboten. 
Vergewaltiger können einer Strafe entgehen, wenn sie ihre Opfer heiraten. Ein Gesetz aus dem 
Jahr 2020 zur Bekämpfung häuslicher Gewalt sieht unter anderem Schutzunterkünfte, einstweilige 
Verfügungen und Rechtsbeistand für Opfer vor. Es stellt jedoch häusliche Gewalt nicht unter Strafe
und gilt nicht für geschlechtsspezifische Gewalt außerhalb des unmittelbaren Haushalts (FH 2025). 
Artikel 153 des Strafgesetzbuchs, der Strafmilderungen im Fall von Ehrenmorden vorsah, wurde 
im März 2025 per Dekret abgeschafft (CRS 28.3.2025).
Frauen unterliegen in Kuwait Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit. Ein männlicher Vormund 
oder andere Familienangehörige können Frauen bei der Polizei als „abwesend“ melden, was zu 
ihrer  Festnahme  und  zwangsweisen  Rückführung  oder  Inhaftierung  führen  kann  (HRW 
11.10.2024). Sie benötigen keine Erlaubnis ihres Vormunds, um alleine ins Ausland zu reisen, aber 
eine  Frau  kann  ihren  Anspruch  auf  Unterhalt  durch  ihren  Ehemann  verlieren,  wenn  ihre 
Auslandsreise  von  einem  Gericht  als  Ungehorsam  gegenüber  ihrem  Ehemann  gewertet  wird 
(HRW 11.1.2024).
Quellen:
- Al-Araby  al-Jadeed  (25.8.2024):     تعديلوزاريفيالكويت 4      وزراءجددوتوسيعمشاركةالمرأة  
[Kabinettsumbildung  in  Kuwait:  4  neue  Minister  und  mehr  Frauenbeteiligung], 
https://www.alaraby.co.uk/politics/%D8%AA%D8%B9%D8%AF%D9%8A%D9%84-
%D9%88%D8%B2%D8%A7%D8%B1%D9%8A-%D9%81%D9%8A-
%D8%A7%D9%84%D9%83%D9%88%D9%8A%D8%AA-4-
%D9%88%D8%B2%D8%B1%D8%A7%D8%A1-%D8%AC%D8%AF%D8%AF-
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%D9%88%D8%AA%D9%88%D8%B3%D9%8A%D8%B9-
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report/2024/country-chapters/kuwait, Zugriff 22.4.2025
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- TTK – The Times Kuwait (7.4.2025): Diwaniya in Kuwait and the Gulf: A heritage renewed 
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https://www.wko.at/statistik/laenderprofile/lp-kuwait.pdf, Zugriff 23.4.2025
12.4. Kinder
Zur Geburtsregistrierung ist die Vorlage einer Heiratsurkunde notwendig (UNICEF 6.7.2021; vgl. 
USDOS o.D.), wobei zwischen der Heirat und der Geburt des Kindes mindestens sechs Monate 
liegen müssen, damit die Geburt als legitim gilt. Die Kinder von staatenlosen Eltern sowie Kinder, 
die weniger als sechs Monate nach der Hochzeit der Eltern geboren werden, erhalten lediglich 
eine Bestätigung des Krankenhauses über die Geburt (Gov.uk 1.5.2024). Eine Geburtsurkunde ist 
notwendig, um eine Zivil-ID-Nummer (UKHO 8.2024), einen Personalausweis (USDOS o.D.) oder 
eine Überprüfungs- bzw. Sicherheitskarte zu erhalten (UKHO 8.2024; vgl. USDOS 23.4.2024). Die 
Zivil-ID-Nummer  ist  notwendig,  um  Zugang  zu  staatlichen  Leistungen,  wie  dem 
Gesundheitssystem zu erhalten, oder auch um ein Bankkonto zu eröffnen, Land zu erwerben oder 
sich  an  Schulen  und  Universitäten  einzuschreiben.  Auch  ist  sie  notwendig,  um  eine 
Überprüfungskarte  zu  erhalten  (UKHO  8.2024).  Die  Sicherheitskarten,  bzw.  offiziell 
Überprüfungskarten („review cards“), werden an Bidun ausgestellt und sollen ihnen den Zugang zu 
bestimmten Rechten, wie der Ausstellung persönlicher Dokumente und den Zugang zu öffentlichen 
Dienstleistungen  ermöglichen  (Landinfo  24.8.2020).  Ohne  diesen  Karten  erhalten  die  Kinder 
keinen  Zugang  zu  staatlichen  Leistungen  wie  Bildung  und  Gesundheitsversorgung  (USDOS 
23.4.2024). Bidun-Eltern und in einigen Fällen auch Bürgerinnen, die mit Bidun oder Ausländern 
verheiratet  sind,  können  manchmal  selbst  nach  langwierigen  Verwaltungsverfahren  keine 
Geburtsurkunden für ihre Kinder erhalten (USDOS 23.4.2024).
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Männliche Staatsangehörige können ihre Staatsbürgerschaft an ihre Kinder weitergeben,
Staatsbürgerinnen  dagegen  nicht.  In  Ausnahmefällen  gewährte  der  Emir  einigen  Kindern  von 
verwitweten oder geschiedenen Staatsbürgerinnen die Staatsangehörigkeit, dies war jedoch ein 
Ermessensakt (USDOS 23.4.2024). Weitere Ausnahmen bestehen nach kuwaitischen staatlichen 
Angaben ggf. bei unbekannten Eltern (CRC 12.1.2022).
Nur  Männer  können  die  Vormundschaft  für  Kinder  übernehmen  (HRW  11.10.2024).  Mütter 
sunnitischen Glaubens können die Obsorge über ihre Söhne bis zu deren Pubertät und über ihre 
Töchter bis zu deren Heirat erhalten. Für Schiiten gilt ja’afaritisches [zwölferschiitisches] Recht, 
womit schiitische Mütter das Recht auf die Obsorge über Töchter bis zu einem Alter von neun, und 
im Fall von Söhnen bis zu einem Alter von 15 Jahren erhalten können. Nichtmuslimische Mütter 
verlieren das Obsorgerecht wenn ihre Kinder das Alter von sieben Jahren erreichen. Bei einer 
erneuten Heirat verlieren Frauen [muslimische wie nichtmuslimische] ebenfalls das Recht auf die 
Obsorge über ihre Kinder aus der früheren Ehe (Gov.uk 12.2.2025).
Es sind gesetzliche Schutzmaßnahmen für misshandelte Kinder vorgesehen, darunter auch für 
Kinder ohne Staatsbürgerschaft. Das Kinderschutzamt des Gesundheitsministeriums überwacht 
Fälle von Kindesmisshandlung. Die meisten Misshandlungen finden innerhalb der Familie statt, 
und die Fälle verteilten sich etwa gleichmäßig auf Buben und Mädchen. In Fällen von gemeldeter 
Kindesmisshandlung  wurden  die  Kinder  bis  zum  Abschluss  des  Gerichtsverfahrens  zur 
medizinischen Untersuchung in ein Krankenhaus eingewiesen. Es gibt gesetzliche Verbote, die 
Kinder vor einer kommerziellen sexuellen Ausbeutung schützen sollen, allerdings gibt es kein 
Gesetz zum Schutz von Minderjährigen vor sexueller Nötigung, wobei voreheliche sexuelle
Beziehungen in Kuwait illegal sind. Das Amt für Kinderschutz befasst sich mit Fällen sexuellen 
Missbrauchs von Kindern und stellt in solchen Fällen medizinische, soziale und psychologische 
Dienste bereit, unabhängig davon, ob das Kind die kuwaitische Staatsbürgerschaft besitzt oder 
nicht.  Die  Behörden  setzten  die  gesetzlichen  Bestimmungen  nach  Angaben  des  US-
Außenministeriums  im  Jahr  2023  im  Allgemeinen  um  (USDOS  23.4.2024).  Im  März  2025 
kündigten  die  Behörden  einen  Zusatz  zum  Familiengesetz  an,  durch  den  das  gesetzliche 
Mindestalter für Hochzeiten auf 18 Jahre angehoben wurde (CRS 28.3.2025).
Kuwaitische  Staatsangehörige  haben  das  Recht  auf  kostenfreie,  verpflichtende  Schulbildung, 
wobei der Unterricht ab der Primärstufe nach Geschlechtern getrennt ist. Nichtstaatsangehörige 
und marginalisierte Gruppen haben keinen Zugang zur kostenfreien Bildung und sind oftmals nicht 
in der Lage, öffentliche Schulen zu besuchen (BS 2024). Nichtstaatsangehörige unterliegen auch 
nicht  der  Schulpflicht  (USDOS  23.4.2024).  Bidun  haben  laut  einem  Bericht  der  Bertelsmann 
Stiftung keinen Zugang zu kostenlosen öffentlichen Schulen, für sie besteht jedoch die Möglichkeit, 
private  Bildungseinrichtungen  zu  ermäßigten  Kosten  zu  besuchen  (BS  2024).  Laut  dem  US-
Außenministerium bestehen dagegen Quoten, die es einer bestimmten Anzahl an Bidun-Kindern 
ermöglichen,  eine  öffentliche  Schule  zu  besuchen,  wobei  die  Kinder  von  Staatsbürgerinnen 
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bevorzugt werden. Fehlende Sicherheitskarten hielten manche Bidun-Kinder auch vom Besuch
von privaten Schulen ab. Während ein staatlicher Wohlfahrtsfonds die Kosten für Bidun-Schüler in 
öffentlichen und privaten Schulen übernahm, konnten glaubwürdigen Berichten zufolge im Jahr 
2023 dennoch Hunderte von Kinder nicht zur Schule gehen (USDOS 23.4.2024).
Die schlimmsten Formen der Kinderarbeit und die Beschäftigung von Personen unter 15 Jahren 
sind in Kuwait gesetzlich verboten. Für Heranwachsende zwischen 15 und 18 Jahren  gelten 
bestimmte Schutzvorschriften. Nach Angaben des US-amerikanischen Außenministeriums hielten 
die Behörden die Gesetzesbestimmungen im Allgemeinen ein. Manchmal können Jugendliche 
unter 15 beobachtet werden, wie sie an Kreuzungen oder anderen öffentlichen Orten Essen oder 
kleine Geschenke verkaufen (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (2024):  BTI  2024  Country  Report  Kuwait, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105906/country_report_2024_KWT.pdf, Zugriff 16.4.2025
- CRC – United Nations Committee on the Rights of the Child (12.1.2022): Replies of Kuwait to 
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- CRS – Congressional Research Center (28.3.2025): Kuwait: Issues for the 119th Congress, 
https://www.congress.gov/crs-product/R47390, Zugriff 17.4.2025
- Gov.uk  (12.2.2025):  Information  on  child  abduction  in  Kuwait, 
https://www.gov.uk/government/publications/kuwait-child-abduction/information-on-child-
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- Gov.uk  (1.5.2024):  Kuwait:  Knowledge  Base  profile, 
https://www.gov.uk/government/publications/kuwait-knowledge-base-profile/kuwait-knowledge-
base-profile, Zugriff 22.4.2025
- HRW – Human Rights Watch (11.10.2024):  Submission to the Universal Periodic Review of 
Kuwait, https://www.hrw.org/news/2024/10/11/submission-universal-periodic-review-kuwait, Zugriff 
22.4.2025
- Landinfo (24.8.2020): Kuwait: The Biduns’ review cards,
https://landinfo.no/wp-content/uploads/2020/10/Query-response-Kuwait-The-Biduns-review-
cards-2020.pdf, Zugriff 23.4.2025
- UKHO – UK Home Office (8.2024): Country Policy and Information Note Kuwait: Bidoons, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2113868/KWT+CPIN+Bidoons__1_.pdf, Zugriff 24.4.2025
- UNICEF – United Nations Children's Fund (6.7.2021): Background Note on Sex Discrimination 
in Birth Registration, https://www.ecoi.net/en/file/local/2056289/60e2d0554.pdf, Zugriff 22.4.2025
- USDOS – United States Department of State (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights  Practices:  Kuwait,  https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-
practices/kuwait/, Zugriff 17.4.2025
- USDOS – United States Department of State (o.D.): Kuwait, State  of Kuwait, Reciprocity 
Schedule,  https://travel.state.gov/content/travel/en/us-visas/Visa-Reciprocity-and-Civil-
Documents-by-Country/Kuwait.html, Zugriff 23.4.2025
12.5. Sexuelle Orientierung und Genderidentität
Wie in anderen Golfstaaten gelten gleichgeschlechtliche Beziehungen in Kuwait als unmoralisch 
und  sind  gesetzlich  verboten  (BS  2024).  Das  Strafgesetzbuch  kriminalisiert  Ehebruch  unter 
Androhung  von  bis  zu  fünf  Jahren  Haft  und  einer  Geldstrafe  (HRW  11.1.2024),  wobei 
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