kuwe-lib-2025-05-02-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
den letzten Jahren immer weiter verkürzt wurde (Landinfo 24.8.2020), oftmals auf weniger als ein Jahr, manchmal auf nur drei Monate (UKHO 8.2024; vgl. Landinfo 24.8.2020). Ohne gültige Überprüfungskarten ist es für Bidun sehr schwierig, staatliche Leistungen zu erhalten (Landinfo 24.8.2020; vgl. AI 23.4.2024). Lediglich in Bezug auf die medizinische Grundversorgung gab eine vom UK Home Office befragte Quelle an, dass möglicherweise eine Behandlung mit abgelaufener Karte gestattet würde (UKHO 8.2024). Viele Bidun erneuern die Karten jedoch nicht, da sie dabei Gefahr laufen, eine falsche, nicht kuwaitische Staatsangehörigkeit zugewiesen zu bekommen, was es für sie noch schwieriger macht, ihre Staatenlosigkeit jemals zu beenden (AI 23.4.2024). Das Zentrale System stellte häufig Karten aus, die den Inhaber als irakischen, saudischen, iranischen oder anderen Staatsangehörigen auswiesen, wobei es unklar schien, wie die Behörde zu dieser Feststellung gelangt ist, und es kein ordnungsgemäßes Verfahren zu geben scheint, mit dem Bidun diese Feststellungen anfechten können (HRW 11.1.2024). Anekdotischen Berichten zufolge üben Beamte des Zentralen Systems auch Druck auf Antragsteller aus, eine alternative Staatsangehörigkeit anzugeben (oder „offenzulegen“), wobei ihnen mit der Sperrung ihrer Bankkonten und dem Entzug ihrer Führerscheine gedroht wurde, falls sie dies nicht akzeptieren würden (UKHO 8.2024). Bidun mit Referenzkarten müssen beim Zentralen System eine Genehmigung beantragen, um grundlegende zivile Dokumente wie Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden zu erhalten. Bidun, die solche Dokumente beantragen, werden jedoch häufig mit der Begründung abgelehnt, die Behörden hätten Hinweise darauf, dass sie eine andere Staatsangehörigkeit besitzen. Andere haben Menschenrechtsgruppen berichtet, dass sie für die Ausstellung solcher Dokumente Bestechungsgelder zahlen mussten. Vielen wird dann gesagt, sie müssten „ihren Status klären“, indem sie ihre andere Staatsangehörigkeit bestätigen, um die beantragten zivilrechtlichen Dokumente zu erhalten (MRG 16.10.2023c). Bidun verfügen im Allgemeinen über keine Reisedokumente (FH 2025; vgl. UKHO 8.2024). Grundsätzlich besteht die Möglichkeit zur Ausstellung von so genannten Artikel-17-Pässen (temporäre Reisedokumente, die keine Staatsbürgerschaft verleihen) zu bestimmten Zwecken, wie z.B. für medizinische Behandlungen, Hajj-Pilgerreisen oder Auslandsstudien (UKHO 8.2024). Im Juni 2024 stellte das kuwaitische Innenministerium die Ausstellung und Verlängerung von Reisedokumenten gemäß Artikel 17 jedoch ein (TNA 15.4.2025), laut Ankündigung mit Ausnahme von Anträgen aus humanitären Gründen, wie z.B. für medizinische Behandlungen und zu Ausbildungszwecken (Zawiya 12.7.2024). Auch annullierten die Behörden alle bestehenden Artikel-17-Pässe. Das Innenministerium kündigte an, dass Inhaber bei humanitären Fällen einen Termin mit den Behörden ausmachen sollten (ATK 13.7.2024). Als Ausnahme wurden im Juli 2024 Dokumente an Bidun-Sportler ausgestellt (UKHO 8.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 21 von 36

Es existieren nur wenige Informationen zur Frage, ob Bidun nach einer Ausreise wieder nach Kuwait zurückkehren können. Die schwedische Länderinformationseinheit LIFOS geht davon aus, dass nur als „echt“ klassifizierte Bidun (d.h. Personen, welche nicht aus einem anderen Staat stammen) mit Zustimmung der kuwaitischen Behörden wieder nach Kuwait zurückkehren können (LIFOS 27.6.2017). Das kuwaitische Innenministerium gibt an, dass eine Rückkehr nach Kuwait mit gültigem Reisepass möglich ist. Bei abgelaufenem Reisepass wird von einer kuwaitischen Botschaft ein Reisedokument zur Rückkehr nach Kuwait ausgestellt. Eine von der österreichischen Boschaft in Kuwait befragte Quelle bezweifelte allerdings, dass die kuwaitischen Behörden staatenlosen Personen die Erlaubnis zur Einreise nach Kuwait erteilen würden (ÖB Kuwait 24.1.2018) und auch ein Forscher, der sich mit der Lage der Bidun beschäftigt, gab an, dass Bidun ohne Reisedokumente nicht nach Kuwait zurückkehren können (ENS 2.6.2023). Ein von Amnesty International (AI) veröffentlichter Artikel aus dem Jahr 2023 schildert den Fall eines Bidun, der mit gefälschten Reisedokumenten ausreiste und im Ausland um Asyl ansuchte, das ihm nicht gewährt wurde. Nach seiner Abschiebung nach Kuwait [Anm.: genauere Details sind hierzu nicht bekannt] wurde er verhaftet, ebenso wie seine Brüder und sein Vater, wobei sie in Haft gefoltert wurden und ihnen langjährige Haftstrafen angedroht wurden, sollten sie noch einmal auffällig werden (AI 12.6.2023). Zugang zu staatlichen Leistungen Der Zugang zu staatlichen Leistungen ist für Bidun mit der Überprüfungs- oder Sicherheitskarte verknüpft (AI 17.8.2023). Bidun [mit Überprüfungskarte] haben einen gesetzlichen Anspruch auf staatliche Leistungen wie z.B. Gesundheitsversorgung, Bildung und Lebensmittelkarten. Mitglieder der Gemeinschaft gaben allerdings an, dass es für sie aufgrund bürokratischer Anforderungen oft schwierig sei, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen. Bidun und internationale NGOs berichteten, dass die Regierung den Bidun staatliche Leistungen und Vorteile nicht einheitlich gewährte (USDOS 23.4.2024). Auch Bidun mit Überprüfungskarte haben gemäß anekdotischen Berichten manchmal Probleme, Leistungen in Anspruch zu nehmen, wobei es schwierig ist, hierzu generelle Aussagen zu treffen (UKHO 8.2024). Eine von Landinfo im Jahr 2019 befragte Quelle wies darauf hin, dass Bidun generell eine vulnerable Gruppe seien, d.h. sie haben selbst mit Dokumenten, die ihren langfristigen Aufenthalt bestätigen, keinen Zugang zu Grundrechten. Dennoch geht es einigen Teilen der Bidun vermutlich besser als anderen, beispielsweise jenen, die über Dokumente aus der Volkszählung von 1965 verfügen, und jenen, die in der Armee oder Polizei gedient haben (Landinfo 24.8.2020). Bezüglich letzterer Gruppe kündigten die Behörden im September 2024 allerdings beispielsweise an, dass sie, anders als Armeeangehörige mit kuwaitischer Staatsbürgerschaft, ihr Recht auf staatliche Wohnungen nun beim Eintritt in den Ruhestand verlieren würden, was auf eine Diskriminierung von pensionierten Bidun-Armeeangehörigen gegenüber Armeeangehörigen mit Staatsbürgerschaft .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 22 von 36

hinausläuft (AI 29.4.2025). Ein Netzwerk informeller Kontakte kann ebenfalls den Zugang zu Beschäftigung und staatlichen Leistungen erleichtern. Darüber hinaus gibt es prominente kuwaitische Fürsprecher für die Rechte der Bidun, darunter auch Parlamentsabgeordnete (Landinfo 24.8.2020). Laut einer vom UK Home Office im Jahr 2024 befragten Quelle ist „Wasta“ (d.h. Nepotismus, der Rückgriff auf persönliche Beziehungen) für Bidun ohne Überprüfungskarte oftmals der einzige Weg, um staatliche Leistungen wie Gesundheitsversorgung, Ausbildung oder Dokumente zu erhalten (UKHO 8.2024). Einige Aktivisten gaben auch an, dass ihnen oder ihren Familienangehörigen der Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Arbeitsplätzen verwehrt wurde, weil sie sich für die Bidun einsetzten (USDOS 23.4.2024). Wirtschaftliche Teilhabe Wie andere Nichtstaatsangehörige haben auch die Bidun kein Recht auf Eigentum. Kinder von Staatsbürgerinnen, die mit Nichtstaatsangehörigen, darunter auch Bidun, verheiratet sind, konnten das Vermögen ihrer Mutter, einschließlich des Familienhauses, nicht erben (USDOS 23.4.2024). Die Sicherheits- oder Überprüfungskarte gewährt einen legalen Zugang zum Arbeitsmarkt (UKHO 8.2024). Unabhängig von ihrem Bildungsniveau werden Bidun aufgrund ihres „illegalen“ Status bei der Beschäftigung allerdings diskriminiert. Zwar stellen viele Ministerien Bidun ein, jedoch in der Regel auf der Grundlage von „Entgeltverträgen“, die kaum Arbeitsplatzsicherheit bieten und keine der gesetzlich vorgesehenen Leistungen für Staatsangehörige und ausländische Arbeitnehmer wie bezahlten Krankenstand, Jahresurlaub und Renten vorsehen. Darüber hinaus sind die Gehälter, die Bidun sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor angeboten werden, in der Regel niedriger als die Gehälter von Staatsangehörigen und ausländischen Arbeitnehmern. In der Realität sind viele Bidun gezwungen, ihren Lebensunterhalt im informellen Sektor zu verdienen (MRG 16.10.2023c). Diskriminierende Maßnahmen gegenüber den Bidun haben langfristig zur relativen Armut und sozialen Ausgrenzung dieser Gemeinschaft beigetragen. Die meisten Bidun leben in slumähnlichen Siedlungen am Rande von Kuwait-Stadt, Tayma, Sulaibiyya und Ahmadi, wo sie keine angemessenen Unterkünfte haben und den extremen Wetterbedingungen Kuwaits schutzlos ausgeliefert sind. Obwohl die Regierung in den 1970er Jahren in diesen Gebieten Sozialwohnungen gebaut hat, gab es seitdem keine weiteren Entwicklungen, was zu Überbelegung und dem Wachstum von Slums geführt hat (MRG 16.10.2023c). Berichten zufolge ist die Selbstmordrate innerhalb der Bidun-Gemeinschaft hoch (MRG 16.10.2023c; vgl. Alshammiry 28.7.2021). Quellen: - AI – Amnesty International (29.4.2025): Kuwait 2024, https://www.ecoi.net/de/dokument/2124737.html, Zugriff 2.5.2025 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 23 von 36

- AI – Amnesty International (23.4.2024): Kuwait 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107946.html, Zugriff 22.4.2025 - AI – Amnesty International (17.8.2023): Kuwait: “I don’t have a future”: Stateless Kuwaitis and the right to education, https://www.amnesty.org/en/documents/mde17/6990/2023/en/#:~:text=Kuwait%3A%20%E2%80 %9CI%20don%27t,the%20free%20government%20educational%20system, Zugriff 24.4.2025 - AI – Amnesty International (12.6.2023): Staatenlos am Golf, https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-journal/kuwait-staatenlosigkeit-bidun-staatenlos-am- golf, Zugriff 2.5.2025 - Alshammiry, Areej (28.7.2021): COVID-19 and the Bidoon in Kuwait, in: The Statelessness & Citizenship Review, Jg. 3 Nr. 1, S. 123-130, https://statelessnessandcitizenshipreview.com/index.php/journal/article/view/301, Zugriff 2.5.2025 - ATK – Arab Times Kuwait (13.7.2024): All Article 17 passports annulled, clarification by MoI, https://www.arabtimesonline.com/news/all-article-17-passports-annulled-clarification-by-moi/, Zugriff 24.4.2025 - ENS – European Network on Statelessness (2.6.2023): Talking mental health among Kuwaiti Bidoon living in the UK, https://www.statelessness.eu/updates/blog/talking-mental-health-among- kuwaiti-bidoon-living-uk, Zugriff 2.5.2025 - HRW – Human Rights Watch (11.1.2024): Kuwait – Events of 2023, https://www.hrw.org/world- report/2024/country-chapters/kuwait, Zugriff 22.4.2025 - Landinfo (24.8.2020): Kuwait: The Biduns’ review cards, https://landinfo.no/wp-content/uploads/2020/10/Query-response-Kuwait-The-Biduns-review- cards-2020.pdf, Zugriff 23.4.2025 - LIFOS – Center för landinformation och landanalys inom migrationsområdet (27.6.2017): “Bidooner” i Kuwait, https://www.ecoi.net/en/file/local/1404451/1226_1500965236_170627601.pdf, Zugriff 29.4.2025 - MRG – Minority Rights Group (16.10.2023a): Bidoon in Kuwait: Profile, https://minorityrights.org/communities/bidoon/, Zugriff 24.4.2025 - MRG – Minority Rights Group (16.10.2023b): Bidoon in Kuwait: Historical context, https://minorityrights.org/communities/bidoon/, Zugriff 24.4.2025 - MRG – Minority Rights Group (16.10.2023c): Bidoon in Kuwait: Current Issues, https://minorityrights.org/communities/bidoon/, Zugriff 23.4.2025 - ÖB Kuwait – Österreichische Botschaft in Kuwait (24.01.2018): Auskunft der Botschaft, per E- Mail - TNA – The New Arab (15.4.2025): From citizen to stateless: Kuwait's mass revocation campaign grows, https://www.newarab.com/news/prominent-figures-among-42000-stripped- kuwaiti-citizenship, Zugriff 24.4.2025 - UKHO – UK Home Office (8.2024): Country Policy and Information Note Kuwait: Bidoons, https://www.ecoi.net/en/file/local/2113868/KWT+CPIN+Bidoons__1_.pdf, Zugriff 24.4.2025 - USDOS – United States Department of State (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Kuwait, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights- practices/kuwait/, Zugriff 17.4.2025 - Zawiya (12.7.2024): Kuwait Orders Suspension of Article 17 Passports, https://www.zawya.com/en/world/middle-east/kuwait-orders-suspension-of-article-17-passports- e5lqx3vl, Zugriff 24.4.2025 12.2. Palästinenser In den frühen 1990ern lebten rund 450.000 Palästinenser in Kuwait, fast 45 % der Bevölkerung des Golfemirats (BADIL 31.10.2022) – die größte Exilgemeinde außerhalb Jordaniens. Gekommen waren sie als Flüchtlinge nach dem Palästinakrieg 1948/49 (NZZ 15.12.2015) oder als Bürger Jordaniens (NZZ 15.12.2015; vgl. BADIL 31.10.2022). Nach dem Zweiten Golfkrieg 1991 wurde ein Großteil der Palästinenser vertrieben, weil die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 24 von 36

und viele in Kuwait lebende Palästinenser – wenn auch nicht alle – die irakische Invasion Kuwaits unterstützt hatten (NZZ 15.12.2015; vgl. BADIL 2010). Nach einer offiziellen Entschuldigung der PLO für die Unterstützung Saddam Husseins im Jahr 2004 kehrten einige ehemalige palästinensische Bewohner Kuwaits zurück, zudem siedelten sich auch Palästinenser in Kuwait an, die bislang keinen Bezug zum Land hatten (NZZ 15.12.2015). Im Jahr 2015 lebten nach Angaben der palästinensischen Botschaft in Kuwait rund 10.000 Palästinenser in Kuwait, wie auch rund 70.000 Personen mit jordanischem Pass, von denen viele Palästinenser sind (NZZ 15.12.2015). Eine NGO bezifferte die Anzahl an palästinensischen Flüchtlingen in Kuwait im Jahr 2021 dagegen auf 60.000 [Anm.: ohne den Begriff „Flüchtling“ näher zu definieren oder Angaben zum rechtlichen Aufenthaltsstatus der Betroffenen zu machen] (BADIL 19.5.2022). Kuwait ist keine Vertragspartei der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und des Zusatzprotokolls von 1967. Das Gesetz sieht keine Gewährung von Asyl oder Flüchtlingsstatus vor (USDOS 23.4.2024). Kuwait hat allerdings das „Casablanca-Protokoll“ unterzeichnet, wenn auch mit Einschränkungen (BADIL 31.10.2022). Das Protokoll gewährte Palästinensern einen Aufenthaltsstatus und Zugang zum Arbeitsmarkt in den Vertragsstaaten, in denen sie zum Zeitpunkt der Unterzeichnung im Jahr 1965 lebten (Casablanca Protocol 11.9.1965). Kuwait hat allerdings auch die Resolution Nr. 5093 der Liga der Arabischen Staaten verabschiedet (BADIL 31.10.2022), die 1991 in Kraft trat (IPS/TPM o.D.), und das Land von der Verpflichtung befreit, dem Protokoll in der Praxis vor nationalem Recht Vorrang einzuräumen (BADIL 31.10.2022; vgl. IPS/TPM o.D.). Palästinenser in Kuwait haben nie die kuwaitische Staatsbürgerschaft oder eine Gleichstellung mit kuwaitischen Staatsbürgern erhalten (BADIL 31.10.2022). Sie benötigen eine Arbeitsgenehmigung und einen Sponsor, um in Kuwait leben zu können (ECDHR 21.5.2024). Das Sponsor- oder Kafala-System, das den legalen Aufenthalt an einen Arbeitgeber bindet, erhöht die Vulnerabilität, da es die Betroffenen der Willkür ihrer Sponsoren ausliefert und sie für Ausbeutung und Missbrauch anfällig macht (ECDHR 21.5.2024; vgl. CFR 18.11.2022). Trotz jüngster Fortschritte, wie der Aufhebung des Einstellungsverbots für palästinensische Lehrer, bestehen weiterhin Ungleichheiten (ECDHR 21.5.2024). Palästinenser können sich beispielsweise nur an privaten Schulen und Universitäten einschreiben. Auch haben Palästinenser, die mit Arbeitsgenehmigungen im Land leben, keinen Zugang zur [kostenlosen] staatlichen Gesundheitsversorgung (BADIL 31.10.2022). Im Jahr 2016 erkannte Kuwait den palästinensischen Reisepass offiziell an und erzielte mit der Palästinensischen Autonomiebehörde eine Einigung über ein Verfahren, nach dem in Kuwait lebende Palästinenser palästinensische Pässe bei der Botschaft erhalten können. Es wurde auch vereinbart, dass sie ihre Ehefrauen nachholen können, wenn diese einen palästinensischen Pass besitzen. Dies geschah, um den Aufenthaltsstatus von etwa 8.000 Palästinensern in Kuwait zu regularisieren, die ihre von Syrien, Ägypten, Irak oder Libanon ausgestellten Reisedokumente nicht .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 25 von 36

mehr aktualisieren konnten (BADIL 31.10.2022). Die Mehrheit der in Kuwait lebenden Palästinenser hat laut einem Bericht eines kuwaitischen Nachrichtenportals aus dem Jahr 2022 allerdings auch weiterhin Reisedokumente wie z.B. temporäre jordanische Reisepässe oder Dokumente, die von den oben genannten Staaten ausgestellt wurden (TTK 8.2.2022). Quellen: - BADIL – Resource Center for Palestinian Residency and Refugee Rights (31.10.2022): Survey of Palestinian Refugees and Internally Displaced Persons 2019-2021, https://badil.org/publications/survey-of-palestinian-refugees, Zugriff 25.4.2025 - BADIL – Resource Center for Palestinian Residency and Refugee Rights (19.5.2022): Palestinian Refugees and IDPs Worldwide: 2021, https://badil.org/cached_uploads/view/2022/05/19/map-pal-ref-worldwide-2022- en-1652945725.pdf, Zugriff 25.4.2025 - BADIL – Resource Center for Palestinian Residency and Refugee Rights (2010): Palestinian Forced Displacement from Kuwait: The Overdue Accounting, https://badil.org/publications/al- majdal/issues/items/1355.html, Zugriff 25.4.2025 - Casablanca Protocol - Protocol for the Treatment of Palestinians in Arab States [Liga der Arabischen Staaten] (11.9.1965): Protocol for the Treatment of Palestinians in Arab States ("Casablanca Protocol"), https://www.refworld.org/legal/agreements/las/1965/en/36716, Zugriff 25.4.2025 - CFR – Council of Foreign Relations (18.11.2022): What Is the Kafala System?, https://www.cfr.org/backgrounder/what-kafala-system, Zugriff 25.4.2025 - ECDHR - European Centre for Democracy and Human Rights (21.5.2024): The Struggle for Rights: Stateless Palestinians in Kuwait, https://www.ecdhr.org/the-struggle-for-rights-stateless- palestinians-in-kuwait/, Zugriff 25.4.2025 - IPS/TPM – Institute for Palestinian Studies/The Palestinian Museum (o.D.): 3 August 1966: Reservations of Lebanon, Kuwait and Libya to the Casablanca Protocol on the Treatment of Palestinians in Arab States, https://questdev.palestine-studies.org/en/overallchronology%3F%26sideid%3D24682#, Zugriff 25.4.2025 - NZZ – Neue Zürcher Zeitung (15.12.2015): Vertreibung aus dem Ölparadies, https://www.nzz.ch/international/naher-osten-und-nordafrika/vertreibung-aus-dem-oelparadies- ld.1082833, Zugriff 25.4.2025 - TTK – The Times Kuwait (9.2.2022): Non-graduate Palestinians (60s and above) face hurdles in renewing work permits, https://timeskuwait.com/news/non-graduate-palestinians-60s-and- above-face-hurdles-in-renewing-work-permits/, Zugriff 25.4.2025 - USDOS – United States Department of State (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Kuwait, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights- practices/kuwait/, Zugriff 17.4.2025 12.3. Frauen Der Emir erkannte die politischen Rechte von Frauen im Jahr 2005 an, nachdem das Parlament eine frühere Initiative dazu blockiert hatte (CRS 28.3.2025). Obwohl Frauen damit seit dem Jahr 2005 das aktive und passive Wahlrecht haben, behindern tief verwurzelte gesellschaftliche Einstellungen ihre Teilhabe. Darüber hinaus haben sie oft keinen Zugang zu von Männern dominierten Foren wie den Diwaniya (BS 2024), traditionellen Versammlungen von Männern zum Austausch über politische, wirtschaftliche oder Alltagsthemen (TTK 7.4.2025), und werden von politischen Gruppen oder Stämmen selten gefördert (BS 2024). Nach Einschätzung des US- .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 26 von 36

Außenministeriums sehen sich Frauen in Kuwait kulturellen, sozialen und finanziellen Hindernissen für eine uneingeschränkte politische Teilhabe gegenüber. Bei den Wahlen im Juni 2023 gewann eine Frau einen Parlamentssitz (CRS 28.3.2025). Im Sommer 2024 wurden drei Frauen zu Ministerinnen ernannt, ein bisheriger Höchstwert für das Land (Qantara 10.12.2024; vgl. Al-Araby al-Jadeed 25.8.2024). Sowohl in öffentlichen als auch in privaten Bildungsinstitutionen sind mehr Frauen als Männer eingeschrieben, insbesondere im Hochschulbereich. Auf dem Arbeitsmarkt sind Frauen jedoch unterrepräsentiert (BS 2024). Ihre Erwerbsquote lag im Jahr 2023 bei knapp unter 50 % (WB 2023b), während jene der Männer über 15 Jahren beinahe 90 % betrug. Rund 24 % aller Erwerbspersonen waren Frauen (WKO 2.2025). Die kuwaitischen Personenstandsgesetze diskriminieren Frauen in Fragen der Ehe, Scheidung und des Sorgerechts für Kinder, unter anderem, indem sie Frauen die Zustimmung eines männlichen Vormunds zur Eheschließung vorschreiben. Frauen können nur aus bestimmten Gründen die Scheidung vor Gericht beantragen, während sich Männer ohne Einschränkungen scheiden lassen können. Kuwaitische Frauen, die mit Nichtkuwaitern verheiratet sind, können die kuwaitische Staatsangehörigkeit nicht gleichberechtigt mit kuwaitischen Männern an ihre Kinder oder Ehepartner weitergeben (HRW 11.1.2024). Häusliche Gewalt und Vergewaltigung in der Ehe sind gesetzlich nicht ausdrücklich verboten. Vergewaltiger können einer Strafe entgehen, wenn sie ihre Opfer heiraten. Ein Gesetz aus dem Jahr 2020 zur Bekämpfung häuslicher Gewalt sieht unter anderem Schutzunterkünfte, einstweilige Verfügungen und Rechtsbeistand für Opfer vor. Es stellt jedoch häusliche Gewalt nicht unter Strafe und gilt nicht für geschlechtsspezifische Gewalt außerhalb des unmittelbaren Haushalts (FH 2025). Artikel 153 des Strafgesetzbuchs, der Strafmilderungen im Fall von Ehrenmorden vorsah, wurde im März 2025 per Dekret abgeschafft (CRS 28.3.2025). Frauen unterliegen in Kuwait Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit. Ein männlicher Vormund oder andere Familienangehörige können Frauen bei der Polizei als „abwesend“ melden, was zu ihrer Festnahme und zwangsweisen Rückführung oder Inhaftierung führen kann (HRW 11.10.2024). Sie benötigen keine Erlaubnis ihres Vormunds, um alleine ins Ausland zu reisen, aber eine Frau kann ihren Anspruch auf Unterhalt durch ihren Ehemann verlieren, wenn ihre Auslandsreise von einem Gericht als Ungehorsam gegenüber ihrem Ehemann gewertet wird (HRW 11.1.2024). Quellen: - Al-Araby al-Jadeed (25.8.2024): تعديلوزاريفيالكويت 4 وزراءجددوتوسيعمشاركةالمرأة [Kabinettsumbildung in Kuwait: 4 neue Minister und mehr Frauenbeteiligung], https://www.alaraby.co.uk/politics/%D8%AA%D8%B9%D8%AF%D9%8A%D9%84- %D9%88%D8%B2%D8%A7%D8%B1%D9%8A-%D9%81%D9%8A- %D8%A7%D9%84%D9%83%D9%88%D9%8A%D8%AA-4- %D9%88%D8%B2%D8%B1%D8%A7%D8%A1-%D8%AC%D8%AF%D8%AF- .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 27 von 36

%D9%88%D8%AA%D9%88%D8%B3%D9%8A%D8%B9- %D9%85%D8%B4%D8%A7%D8%B1%D9%83%D8%A9- %D8%A7%D9%84%D9%85%D8%B1%D8%A3%D8%A9, Zugriff 22.4.2025 - BS – Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report Kuwait, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105906/country_report_2024_KWT.pdf, Zugriff 16.4.2025 - CRS – Congressional Research Center (28.3.2025): Kuwait: Issues for the 119th Congress, https://www.congress.gov/crs-product/R47390, Zugriff 17.4.2025 - FH – Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 – Kuwait, https://freedomhouse.org/country/kuwait/freedom-world/2025, Zugriff 16.4.2025 - HRW – Human Rights Watch (11.10.2024): Submission to the Universal Periodic Review of Kuwait, https://www.hrw.org/news/2024/10/11/submission-universal-periodic-review-kuwait, Zugriff 22.4.2025 - HRW – Human Rights Watch (11.1.2024): Kuwait – Events of 2023, https://www.hrw.org/world- report/2024/country-chapters/kuwait, Zugriff 22.4.2025 - Qantara – Qantara.de (10.12.2024): Ist die „Halbdemokratie“ am Ende?, https://qantara.de/artikel/kuwait-unter-neuem-emir-ist-die-halbdemokratie-am-ende, Zugriff 16.4.2025 - TTK – The Times Kuwait (7.4.2025): Diwaniya in Kuwait and the Gulf: A heritage renewed through generations, https://timeskuwait.com/diwaniya-in-kuwait-and-the-gulf-a-heritage- renewed-through-generations/, Zugriff 22.4.2025 - WB – Weltbank (2023b): Labor force participation rate, female (% of female population ages 15+) (modeled ILO estimate), https://data360.worldbank.org/en/economy/KWT, Zugriff 22.4.2025 - WKO – Wirtschaftskammer Österreich (2.2025): Länderprofil Kuwait, https://www.wko.at/statistik/laenderprofile/lp-kuwait.pdf, Zugriff 23.4.2025 12.4. Kinder Zur Geburtsregistrierung ist die Vorlage einer Heiratsurkunde notwendig (UNICEF 6.7.2021; vgl. USDOS o.D.), wobei zwischen der Heirat und der Geburt des Kindes mindestens sechs Monate liegen müssen, damit die Geburt als legitim gilt. Die Kinder von staatenlosen Eltern sowie Kinder, die weniger als sechs Monate nach der Hochzeit der Eltern geboren werden, erhalten lediglich eine Bestätigung des Krankenhauses über die Geburt (Gov.uk 1.5.2024). Eine Geburtsurkunde ist notwendig, um eine Zivil-ID-Nummer (UKHO 8.2024), einen Personalausweis (USDOS o.D.) oder eine Überprüfungs- bzw. Sicherheitskarte zu erhalten (UKHO 8.2024; vgl. USDOS 23.4.2024). Die Zivil-ID-Nummer ist notwendig, um Zugang zu staatlichen Leistungen, wie dem Gesundheitssystem zu erhalten, oder auch um ein Bankkonto zu eröffnen, Land zu erwerben oder sich an Schulen und Universitäten einzuschreiben. Auch ist sie notwendig, um eine Überprüfungskarte zu erhalten (UKHO 8.2024). Die Sicherheitskarten, bzw. offiziell Überprüfungskarten („review cards“), werden an Bidun ausgestellt und sollen ihnen den Zugang zu bestimmten Rechten, wie der Ausstellung persönlicher Dokumente und den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen ermöglichen (Landinfo 24.8.2020). Ohne diesen Karten erhalten die Kinder keinen Zugang zu staatlichen Leistungen wie Bildung und Gesundheitsversorgung (USDOS 23.4.2024). Bidun-Eltern und in einigen Fällen auch Bürgerinnen, die mit Bidun oder Ausländern verheiratet sind, können manchmal selbst nach langwierigen Verwaltungsverfahren keine Geburtsurkunden für ihre Kinder erhalten (USDOS 23.4.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 28 von 36

Männliche Staatsangehörige können ihre Staatsbürgerschaft an ihre Kinder weitergeben, Staatsbürgerinnen dagegen nicht. In Ausnahmefällen gewährte der Emir einigen Kindern von verwitweten oder geschiedenen Staatsbürgerinnen die Staatsangehörigkeit, dies war jedoch ein Ermessensakt (USDOS 23.4.2024). Weitere Ausnahmen bestehen nach kuwaitischen staatlichen Angaben ggf. bei unbekannten Eltern (CRC 12.1.2022). Nur Männer können die Vormundschaft für Kinder übernehmen (HRW 11.10.2024). Mütter sunnitischen Glaubens können die Obsorge über ihre Söhne bis zu deren Pubertät und über ihre Töchter bis zu deren Heirat erhalten. Für Schiiten gilt ja’afaritisches [zwölferschiitisches] Recht, womit schiitische Mütter das Recht auf die Obsorge über Töchter bis zu einem Alter von neun, und im Fall von Söhnen bis zu einem Alter von 15 Jahren erhalten können. Nichtmuslimische Mütter verlieren das Obsorgerecht wenn ihre Kinder das Alter von sieben Jahren erreichen. Bei einer erneuten Heirat verlieren Frauen [muslimische wie nichtmuslimische] ebenfalls das Recht auf die Obsorge über ihre Kinder aus der früheren Ehe (Gov.uk 12.2.2025). Es sind gesetzliche Schutzmaßnahmen für misshandelte Kinder vorgesehen, darunter auch für Kinder ohne Staatsbürgerschaft. Das Kinderschutzamt des Gesundheitsministeriums überwacht Fälle von Kindesmisshandlung. Die meisten Misshandlungen finden innerhalb der Familie statt, und die Fälle verteilten sich etwa gleichmäßig auf Buben und Mädchen. In Fällen von gemeldeter Kindesmisshandlung wurden die Kinder bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens zur medizinischen Untersuchung in ein Krankenhaus eingewiesen. Es gibt gesetzliche Verbote, die Kinder vor einer kommerziellen sexuellen Ausbeutung schützen sollen, allerdings gibt es kein Gesetz zum Schutz von Minderjährigen vor sexueller Nötigung, wobei voreheliche sexuelle Beziehungen in Kuwait illegal sind. Das Amt für Kinderschutz befasst sich mit Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern und stellt in solchen Fällen medizinische, soziale und psychologische Dienste bereit, unabhängig davon, ob das Kind die kuwaitische Staatsbürgerschaft besitzt oder nicht. Die Behörden setzten die gesetzlichen Bestimmungen nach Angaben des US- Außenministeriums im Jahr 2023 im Allgemeinen um (USDOS 23.4.2024). Im März 2025 kündigten die Behörden einen Zusatz zum Familiengesetz an, durch den das gesetzliche Mindestalter für Hochzeiten auf 18 Jahre angehoben wurde (CRS 28.3.2025). Kuwaitische Staatsangehörige haben das Recht auf kostenfreie, verpflichtende Schulbildung, wobei der Unterricht ab der Primärstufe nach Geschlechtern getrennt ist. Nichtstaatsangehörige und marginalisierte Gruppen haben keinen Zugang zur kostenfreien Bildung und sind oftmals nicht in der Lage, öffentliche Schulen zu besuchen (BS 2024). Nichtstaatsangehörige unterliegen auch nicht der Schulpflicht (USDOS 23.4.2024). Bidun haben laut einem Bericht der Bertelsmann Stiftung keinen Zugang zu kostenlosen öffentlichen Schulen, für sie besteht jedoch die Möglichkeit, private Bildungseinrichtungen zu ermäßigten Kosten zu besuchen (BS 2024). Laut dem US- Außenministerium bestehen dagegen Quoten, die es einer bestimmten Anzahl an Bidun-Kindern ermöglichen, eine öffentliche Schule zu besuchen, wobei die Kinder von Staatsbürgerinnen .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 29 von 36

bevorzugt werden. Fehlende Sicherheitskarten hielten manche Bidun-Kinder auch vom Besuch von privaten Schulen ab. Während ein staatlicher Wohlfahrtsfonds die Kosten für Bidun-Schüler in öffentlichen und privaten Schulen übernahm, konnten glaubwürdigen Berichten zufolge im Jahr 2023 dennoch Hunderte von Kinder nicht zur Schule gehen (USDOS 23.4.2024). Die schlimmsten Formen der Kinderarbeit und die Beschäftigung von Personen unter 15 Jahren sind in Kuwait gesetzlich verboten. Für Heranwachsende zwischen 15 und 18 Jahren gelten bestimmte Schutzvorschriften. Nach Angaben des US-amerikanischen Außenministeriums hielten die Behörden die Gesetzesbestimmungen im Allgemeinen ein. Manchmal können Jugendliche unter 15 beobachtet werden, wie sie an Kreuzungen oder anderen öffentlichen Orten Essen oder kleine Geschenke verkaufen (USDOS 23.4.2024). Quellen: - BS – Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report Kuwait, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105906/country_report_2024_KWT.pdf, Zugriff 16.4.2025 - CRC – United Nations Committee on the Rights of the Child (12.1.2022): Replies of Kuwait to the list of issues in relation to its combined third to sixth reports *, https://docstore.ohchr.org/SelfServices/FilesHandler.ashx? enc=qNAkjGNu8c16BrQYGx2HLy37l8n3qzJ8zvOvNtrTsVBMOLjOCvUYWd8V4GYQ7I3YCq3p9n Xj21VjnpPSrVeKxw%3D%3D, Zugriff 23.4.2025 - CRS – Congressional Research Center (28.3.2025): Kuwait: Issues for the 119th Congress, https://www.congress.gov/crs-product/R47390, Zugriff 17.4.2025 - Gov.uk (12.2.2025): Information on child abduction in Kuwait, https://www.gov.uk/government/publications/kuwait-child-abduction/information-on-child- abduction-in-kuwait, Zugriff 22.4.2025 - Gov.uk (1.5.2024): Kuwait: Knowledge Base profile, https://www.gov.uk/government/publications/kuwait-knowledge-base-profile/kuwait-knowledge- base-profile, Zugriff 22.4.2025 - HRW – Human Rights Watch (11.10.2024): Submission to the Universal Periodic Review of Kuwait, https://www.hrw.org/news/2024/10/11/submission-universal-periodic-review-kuwait, Zugriff 22.4.2025 - Landinfo (24.8.2020): Kuwait: The Biduns’ review cards, https://landinfo.no/wp-content/uploads/2020/10/Query-response-Kuwait-The-Biduns-review- cards-2020.pdf, Zugriff 23.4.2025 - UKHO – UK Home Office (8.2024): Country Policy and Information Note Kuwait: Bidoons, https://www.ecoi.net/en/file/local/2113868/KWT+CPIN+Bidoons__1_.pdf, Zugriff 24.4.2025 - UNICEF – United Nations Children's Fund (6.7.2021): Background Note on Sex Discrimination in Birth Registration, https://www.ecoi.net/en/file/local/2056289/60e2d0554.pdf, Zugriff 22.4.2025 - USDOS – United States Department of State (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Kuwait, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights- practices/kuwait/, Zugriff 17.4.2025 - USDOS – United States Department of State (o.D.): Kuwait, State of Kuwait, Reciprocity Schedule, https://travel.state.gov/content/travel/en/us-visas/Visa-Reciprocity-and-Civil- Documents-by-Country/Kuwait.html, Zugriff 23.4.2025 12.5. Sexuelle Orientierung und Genderidentität Wie in anderen Golfstaaten gelten gleichgeschlechtliche Beziehungen in Kuwait als unmoralisch und sind gesetzlich verboten (BS 2024). Das Strafgesetzbuch kriminalisiert Ehebruch unter Androhung von bis zu fünf Jahren Haft und einer Geldstrafe (HRW 11.1.2024), wobei .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 30 von 36
