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mehr aktualisieren konnten (BADIL 31.10.2022). Die Mehrheit der in Kuwait lebenden Palästinenser hat laut einem Bericht eines kuwaitischen Nachrichtenportals aus dem Jahr 2022 allerdings auch weiterhin Reisedokumente wie z.B. temporäre jordanische Reisepässe oder Dokumente, die von den oben genannten Staaten ausgestellt wurden (TTK 8.2.2022). Quellen: - BADIL – Resource Center for Palestinian Residency and Refugee Rights (31.10.2022): Survey of Palestinian Refugees and Internally Displaced Persons 2019-2021, https://badil.org/publications/survey-of-palestinian-refugees, Zugriff 25.4.2025 - BADIL – Resource Center for Palestinian Residency and Refugee Rights (19.5.2022): Palestinian Refugees and IDPs Worldwide: 2021, https://badil.org/cached_uploads/view/2022/05/19/map-pal-ref-worldwide-2022- en-1652945725.pdf, Zugriff 25.4.2025 - BADIL – Resource Center for Palestinian Residency and Refugee Rights (2010): Palestinian Forced Displacement from Kuwait: The Overdue Accounting, https://badil.org/publications/al- majdal/issues/items/1355.html, Zugriff 25.4.2025 - Casablanca Protocol - Protocol for the Treatment of Palestinians in Arab States [Liga der Arabischen Staaten] (11.9.1965): Protocol for the Treatment of Palestinians in Arab States ("Casablanca Protocol"), https://www.refworld.org/legal/agreements/las/1965/en/36716, Zugriff 25.4.2025 - CFR – Council of Foreign Relations (18.11.2022): What Is the Kafala System?, https://www.cfr.org/backgrounder/what-kafala-system, Zugriff 25.4.2025 - ECDHR - European Centre for Democracy and Human Rights (21.5.2024): The Struggle for Rights: Stateless Palestinians in Kuwait, https://www.ecdhr.org/the-struggle-for-rights-stateless- palestinians-in-kuwait/, Zugriff 25.4.2025 - IPS/TPM – Institute for Palestinian Studies/The Palestinian Museum (o.D.): 3 August 1966: Reservations of Lebanon, Kuwait and Libya to the Casablanca Protocol on the Treatment of Palestinians in Arab States, https://questdev.palestine-studies.org/en/overallchronology%3F%26sideid%3D24682#, Zugriff 25.4.2025 - NZZ – Neue Zürcher Zeitung (15.12.2015): Vertreibung aus dem Ölparadies, https://www.nzz.ch/international/naher-osten-und-nordafrika/vertreibung-aus-dem-oelparadies- ld.1082833, Zugriff 25.4.2025 - TTK – The Times Kuwait (9.2.2022): Non-graduate Palestinians (60s and above) face hurdles in renewing work permits, https://timeskuwait.com/news/non-graduate-palestinians-60s-and- above-face-hurdles-in-renewing-work-permits/, Zugriff 25.4.2025 - USDOS – United States Department of State (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Kuwait, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights- practices/kuwait/, Zugriff 17.4.2025 12.3. Frauen Der Emir erkannte die politischen Rechte von Frauen im Jahr 2005 an, nachdem das Parlament eine frühere Initiative dazu blockiert hatte (CRS 28.3.2025). Obwohl Frauen damit seit dem Jahr 2005 das aktive und passive Wahlrecht haben, behindern tief verwurzelte gesellschaftliche Einstellungen ihre Teilhabe. Darüber hinaus haben sie oft keinen Zugang zu von Männern dominierten Foren wie den Diwaniya (BS 2024), traditionellen Versammlungen von Männern zum Austausch über politische, wirtschaftliche oder Alltagsthemen (TTK 7.4.2025), und werden von politischen Gruppen oder Stämmen selten gefördert (BS 2024). Nach Einschätzung des US- .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 26 von 36

Außenministeriums sehen sich Frauen in Kuwait kulturellen, sozialen und finanziellen Hindernissen für eine uneingeschränkte politische Teilhabe gegenüber. Bei den Wahlen im Juni 2023 gewann eine Frau einen Parlamentssitz (CRS 28.3.2025). Im Sommer 2024 wurden drei Frauen zu Ministerinnen ernannt, ein bisheriger Höchstwert für das Land (Qantara 10.12.2024; vgl. Al-Araby al-Jadeed 25.8.2024). Sowohl in öffentlichen als auch in privaten Bildungsinstitutionen sind mehr Frauen als Männer eingeschrieben, insbesondere im Hochschulbereich. Auf dem Arbeitsmarkt sind Frauen jedoch unterrepräsentiert (BS 2024). Ihre Erwerbsquote lag im Jahr 2023 bei knapp unter 50 % (WB 2023b), während jene der Männer über 15 Jahren beinahe 90 % betrug. Rund 24 % aller Erwerbspersonen waren Frauen (WKO 2.2025). Die kuwaitischen Personenstandsgesetze diskriminieren Frauen in Fragen der Ehe, Scheidung und des Sorgerechts für Kinder, unter anderem, indem sie Frauen die Zustimmung eines männlichen Vormunds zur Eheschließung vorschreiben. Frauen können nur aus bestimmten Gründen die Scheidung vor Gericht beantragen, während sich Männer ohne Einschränkungen scheiden lassen können. Kuwaitische Frauen, die mit Nichtkuwaitern verheiratet sind, können die kuwaitische Staatsangehörigkeit nicht gleichberechtigt mit kuwaitischen Männern an ihre Kinder oder Ehepartner weitergeben (HRW 11.1.2024). Häusliche Gewalt und Vergewaltigung in der Ehe sind gesetzlich nicht ausdrücklich verboten. Vergewaltiger können einer Strafe entgehen, wenn sie ihre Opfer heiraten. Ein Gesetz aus dem Jahr 2020 zur Bekämpfung häuslicher Gewalt sieht unter anderem Schutzunterkünfte, einstweilige Verfügungen und Rechtsbeistand für Opfer vor. Es stellt jedoch häusliche Gewalt nicht unter Strafe und gilt nicht für geschlechtsspezifische Gewalt außerhalb des unmittelbaren Haushalts (FH 2025). Artikel 153 des Strafgesetzbuchs, der Strafmilderungen im Fall von Ehrenmorden vorsah, wurde im März 2025 per Dekret abgeschafft (CRS 28.3.2025). Frauen unterliegen in Kuwait Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit. Ein männlicher Vormund oder andere Familienangehörige können Frauen bei der Polizei als „abwesend“ melden, was zu ihrer Festnahme und zwangsweisen Rückführung oder Inhaftierung führen kann (HRW 11.10.2024). Sie benötigen keine Erlaubnis ihres Vormunds, um alleine ins Ausland zu reisen, aber eine Frau kann ihren Anspruch auf Unterhalt durch ihren Ehemann verlieren, wenn ihre Auslandsreise von einem Gericht als Ungehorsam gegenüber ihrem Ehemann gewertet wird (HRW 11.1.2024). Quellen: - Al-Araby al-Jadeed (25.8.2024): تعديلوزاريفيالكويت 4 وزراءجددوتوسيعمشاركةالمرأة [Kabinettsumbildung in Kuwait: 4 neue Minister und mehr Frauenbeteiligung], https://www.alaraby.co.uk/politics/%D8%AA%D8%B9%D8%AF%D9%8A%D9%84- %D9%88%D8%B2%D8%A7%D8%B1%D9%8A-%D9%81%D9%8A- %D8%A7%D9%84%D9%83%D9%88%D9%8A%D8%AA-4- %D9%88%D8%B2%D8%B1%D8%A7%D8%A1-%D8%AC%D8%AF%D8%AF- .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 27 von 36

%D9%88%D8%AA%D9%88%D8%B3%D9%8A%D8%B9- %D9%85%D8%B4%D8%A7%D8%B1%D9%83%D8%A9- %D8%A7%D9%84%D9%85%D8%B1%D8%A3%D8%A9, Zugriff 22.4.2025 - BS – Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report Kuwait, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105906/country_report_2024_KWT.pdf, Zugriff 16.4.2025 - CRS – Congressional Research Center (28.3.2025): Kuwait: Issues for the 119th Congress, https://www.congress.gov/crs-product/R47390, Zugriff 17.4.2025 - FH – Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 – Kuwait, https://freedomhouse.org/country/kuwait/freedom-world/2025, Zugriff 16.4.2025 - HRW – Human Rights Watch (11.10.2024): Submission to the Universal Periodic Review of Kuwait, https://www.hrw.org/news/2024/10/11/submission-universal-periodic-review-kuwait, Zugriff 22.4.2025 - HRW – Human Rights Watch (11.1.2024): Kuwait – Events of 2023, https://www.hrw.org/world- report/2024/country-chapters/kuwait, Zugriff 22.4.2025 - Qantara – Qantara.de (10.12.2024): Ist die „Halbdemokratie“ am Ende?, https://qantara.de/artikel/kuwait-unter-neuem-emir-ist-die-halbdemokratie-am-ende, Zugriff 16.4.2025 - TTK – The Times Kuwait (7.4.2025): Diwaniya in Kuwait and the Gulf: A heritage renewed through generations, https://timeskuwait.com/diwaniya-in-kuwait-and-the-gulf-a-heritage- renewed-through-generations/, Zugriff 22.4.2025 - WB – Weltbank (2023b): Labor force participation rate, female (% of female population ages 15+) (modeled ILO estimate), https://data360.worldbank.org/en/economy/KWT, Zugriff 22.4.2025 - WKO – Wirtschaftskammer Österreich (2.2025): Länderprofil Kuwait, https://www.wko.at/statistik/laenderprofile/lp-kuwait.pdf, Zugriff 23.4.2025 12.4. Kinder Zur Geburtsregistrierung ist die Vorlage einer Heiratsurkunde notwendig (UNICEF 6.7.2021; vgl. USDOS o.D.), wobei zwischen der Heirat und der Geburt des Kindes mindestens sechs Monate liegen müssen, damit die Geburt als legitim gilt. Die Kinder von staatenlosen Eltern sowie Kinder, die weniger als sechs Monate nach der Hochzeit der Eltern geboren werden, erhalten lediglich eine Bestätigung des Krankenhauses über die Geburt (Gov.uk 1.5.2024). Eine Geburtsurkunde ist notwendig, um eine Zivil-ID-Nummer (UKHO 8.2024), einen Personalausweis (USDOS o.D.) oder eine Überprüfungs- bzw. Sicherheitskarte zu erhalten (UKHO 8.2024; vgl. USDOS 23.4.2024). Die Zivil-ID-Nummer ist notwendig, um Zugang zu staatlichen Leistungen, wie dem Gesundheitssystem zu erhalten, oder auch um ein Bankkonto zu eröffnen, Land zu erwerben oder sich an Schulen und Universitäten einzuschreiben. Auch ist sie notwendig, um eine Überprüfungskarte zu erhalten (UKHO 8.2024). Die Sicherheitskarten, bzw. offiziell Überprüfungskarten („review cards“), werden an Bidun ausgestellt und sollen ihnen den Zugang zu bestimmten Rechten, wie der Ausstellung persönlicher Dokumente und den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen ermöglichen (Landinfo 24.8.2020). Ohne diesen Karten erhalten die Kinder keinen Zugang zu staatlichen Leistungen wie Bildung und Gesundheitsversorgung (USDOS 23.4.2024). Bidun-Eltern und in einigen Fällen auch Bürgerinnen, die mit Bidun oder Ausländern verheiratet sind, können manchmal selbst nach langwierigen Verwaltungsverfahren keine Geburtsurkunden für ihre Kinder erhalten (USDOS 23.4.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 28 von 36

Männliche Staatsangehörige können ihre Staatsbürgerschaft an ihre Kinder weitergeben, Staatsbürgerinnen dagegen nicht. In Ausnahmefällen gewährte der Emir einigen Kindern von verwitweten oder geschiedenen Staatsbürgerinnen die Staatsangehörigkeit, dies war jedoch ein Ermessensakt (USDOS 23.4.2024). Weitere Ausnahmen bestehen nach kuwaitischen staatlichen Angaben ggf. bei unbekannten Eltern (CRC 12.1.2022). Nur Männer können die Vormundschaft für Kinder übernehmen (HRW 11.10.2024). Mütter sunnitischen Glaubens können die Obsorge über ihre Söhne bis zu deren Pubertät und über ihre Töchter bis zu deren Heirat erhalten. Für Schiiten gilt ja’afaritisches [zwölferschiitisches] Recht, womit schiitische Mütter das Recht auf die Obsorge über Töchter bis zu einem Alter von neun, und im Fall von Söhnen bis zu einem Alter von 15 Jahren erhalten können. Nichtmuslimische Mütter verlieren das Obsorgerecht wenn ihre Kinder das Alter von sieben Jahren erreichen. Bei einer erneuten Heirat verlieren Frauen [muslimische wie nichtmuslimische] ebenfalls das Recht auf die Obsorge über ihre Kinder aus der früheren Ehe (Gov.uk 12.2.2025). Es sind gesetzliche Schutzmaßnahmen für misshandelte Kinder vorgesehen, darunter auch für Kinder ohne Staatsbürgerschaft. Das Kinderschutzamt des Gesundheitsministeriums überwacht Fälle von Kindesmisshandlung. Die meisten Misshandlungen finden innerhalb der Familie statt, und die Fälle verteilten sich etwa gleichmäßig auf Buben und Mädchen. In Fällen von gemeldeter Kindesmisshandlung wurden die Kinder bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens zur medizinischen Untersuchung in ein Krankenhaus eingewiesen. Es gibt gesetzliche Verbote, die Kinder vor einer kommerziellen sexuellen Ausbeutung schützen sollen, allerdings gibt es kein Gesetz zum Schutz von Minderjährigen vor sexueller Nötigung, wobei voreheliche sexuelle Beziehungen in Kuwait illegal sind. Das Amt für Kinderschutz befasst sich mit Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern und stellt in solchen Fällen medizinische, soziale und psychologische Dienste bereit, unabhängig davon, ob das Kind die kuwaitische Staatsbürgerschaft besitzt oder nicht. Die Behörden setzten die gesetzlichen Bestimmungen nach Angaben des US- Außenministeriums im Jahr 2023 im Allgemeinen um (USDOS 23.4.2024). Im März 2025 kündigten die Behörden einen Zusatz zum Familiengesetz an, durch den das gesetzliche Mindestalter für Hochzeiten auf 18 Jahre angehoben wurde (CRS 28.3.2025). Kuwaitische Staatsangehörige haben das Recht auf kostenfreie, verpflichtende Schulbildung, wobei der Unterricht ab der Primärstufe nach Geschlechtern getrennt ist. Nichtstaatsangehörige und marginalisierte Gruppen haben keinen Zugang zur kostenfreien Bildung und sind oftmals nicht in der Lage, öffentliche Schulen zu besuchen (BS 2024). Nichtstaatsangehörige unterliegen auch nicht der Schulpflicht (USDOS 23.4.2024). Bidun haben laut einem Bericht der Bertelsmann Stiftung keinen Zugang zu kostenlosen öffentlichen Schulen, für sie besteht jedoch die Möglichkeit, private Bildungseinrichtungen zu ermäßigten Kosten zu besuchen (BS 2024). Laut dem US- Außenministerium bestehen dagegen Quoten, die es einer bestimmten Anzahl an Bidun-Kindern ermöglichen, eine öffentliche Schule zu besuchen, wobei die Kinder von Staatsbürgerinnen .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 29 von 36

bevorzugt werden. Fehlende Sicherheitskarten hielten manche Bidun-Kinder auch vom Besuch von privaten Schulen ab. Während ein staatlicher Wohlfahrtsfonds die Kosten für Bidun-Schüler in öffentlichen und privaten Schulen übernahm, konnten glaubwürdigen Berichten zufolge im Jahr 2023 dennoch Hunderte von Kinder nicht zur Schule gehen (USDOS 23.4.2024). Die schlimmsten Formen der Kinderarbeit und die Beschäftigung von Personen unter 15 Jahren sind in Kuwait gesetzlich verboten. Für Heranwachsende zwischen 15 und 18 Jahren gelten bestimmte Schutzvorschriften. Nach Angaben des US-amerikanischen Außenministeriums hielten die Behörden die Gesetzesbestimmungen im Allgemeinen ein. Manchmal können Jugendliche unter 15 beobachtet werden, wie sie an Kreuzungen oder anderen öffentlichen Orten Essen oder kleine Geschenke verkaufen (USDOS 23.4.2024). Quellen: - BS – Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report Kuwait, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105906/country_report_2024_KWT.pdf, Zugriff 16.4.2025 - CRC – United Nations Committee on the Rights of the Child (12.1.2022): Replies of Kuwait to the list of issues in relation to its combined third to sixth reports *, https://docstore.ohchr.org/SelfServices/FilesHandler.ashx? enc=qNAkjGNu8c16BrQYGx2HLy37l8n3qzJ8zvOvNtrTsVBMOLjOCvUYWd8V4GYQ7I3YCq3p9n Xj21VjnpPSrVeKxw%3D%3D, Zugriff 23.4.2025 - CRS – Congressional Research Center (28.3.2025): Kuwait: Issues for the 119th Congress, https://www.congress.gov/crs-product/R47390, Zugriff 17.4.2025 - Gov.uk (12.2.2025): Information on child abduction in Kuwait, https://www.gov.uk/government/publications/kuwait-child-abduction/information-on-child- abduction-in-kuwait, Zugriff 22.4.2025 - Gov.uk (1.5.2024): Kuwait: Knowledge Base profile, https://www.gov.uk/government/publications/kuwait-knowledge-base-profile/kuwait-knowledge- base-profile, Zugriff 22.4.2025 - HRW – Human Rights Watch (11.10.2024): Submission to the Universal Periodic Review of Kuwait, https://www.hrw.org/news/2024/10/11/submission-universal-periodic-review-kuwait, Zugriff 22.4.2025 - Landinfo (24.8.2020): Kuwait: The Biduns’ review cards, https://landinfo.no/wp-content/uploads/2020/10/Query-response-Kuwait-The-Biduns-review- cards-2020.pdf, Zugriff 23.4.2025 - UKHO – UK Home Office (8.2024): Country Policy and Information Note Kuwait: Bidoons, https://www.ecoi.net/en/file/local/2113868/KWT+CPIN+Bidoons__1_.pdf, Zugriff 24.4.2025 - UNICEF – United Nations Children's Fund (6.7.2021): Background Note on Sex Discrimination in Birth Registration, https://www.ecoi.net/en/file/local/2056289/60e2d0554.pdf, Zugriff 22.4.2025 - USDOS – United States Department of State (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Kuwait, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights- practices/kuwait/, Zugriff 17.4.2025 - USDOS – United States Department of State (o.D.): Kuwait, State of Kuwait, Reciprocity Schedule, https://travel.state.gov/content/travel/en/us-visas/Visa-Reciprocity-and-Civil- Documents-by-Country/Kuwait.html, Zugriff 23.4.2025 12.5. Sexuelle Orientierung und Genderidentität Wie in anderen Golfstaaten gelten gleichgeschlechtliche Beziehungen in Kuwait als unmoralisch und sind gesetzlich verboten (BS 2024). Das Strafgesetzbuch kriminalisiert Ehebruch unter Androhung von bis zu fünf Jahren Haft und einer Geldstrafe (HRW 11.1.2024), wobei .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 30 von 36

gleichgeschlechtliche Ehen nicht möglich sind (ILGA o.D., Equaldex o.D.). Artikel 193 bestraft einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen zwischen Männern mit bis zu sieben Jahren Haft (HRW 11.1.2024), bzw. zehn Jahren, wenn ein Geschlechtspartner jünger als 21 Jahre alt ist (USDOS 23.4.2024). Die rechtliche Anerkennung eines vom biologischen Geschlecht abweichenden Geschlechts für Menschen mit Transgender- oder diverser Identität ist in Kuwait nicht möglich (ILGA o.D.; vgl. USDOS 23.4.2024). Gerichte haben wiederholt Anträge von Personen abgelehnt, die eine Änderung ihres Geschlechtsmerkmals beantragten (ILGA o.D.). Human Rights Watch hob dagegen als positive Entwicklung hervor, dass das Verfassungsgericht im Februar 2022 Artikel 198 des Strafgesetzbuchs aus dem Jahr 2007 für verfassungswidrig erklärte, der „die Nachahmung des anderen Geschlechts“ verbot (HRW 11.1.2024). Transgender-Personen sind jedoch weiterhin Drohungen und Schikanen ausgesetzt, u.a. durch die Sicherheitsbehörden (HRW 11.1.2024; vgl. USDOS 23.4.2024). Im Juni 2022 stellte die kuwaitische Regierung eine Initiative zur Zensur von LGBTQ+-Symbolen wie der Regenbogenfahne vor. Begleitet wurde dies von mehreren Anti-LGBTQ+-Kampagnen in verschiedenen Teilen der Gesellschaft (BS 2024). Gesellschaftliche und rechtliche Diskriminierung von LGBTQ+-Personen hindert diese daran, eine offene Rolle in politischen Angelegenheiten zu übernehmen (FH 2025). Quellen: - BS – Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report Kuwait, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105906/country_report_2024_KWT.pdf, Zugriff 16.4.2025 - Equaldex (o.D.): LGBT Rights in Kuwait, https://www.equaldex.com/region/kuwait, Zugriff 23.4.2025 - FH – Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 – Kuwait, https://freedomhouse.org/country/kuwait/freedom-world/2025, Zugriff 16.4.2025 - HRW – Human Rights Watch (11.1.2024): Kuwait – Events of 2023, https://www.hrw.org/world- report/2024/country-chapters/kuwait, Zugriff 22.4.2025 - ILGA – International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (o.D.): Kuwait, https://database.ilga.org/kuwait-lgbti, Zugriff 23.4.2025 - USDOS – United States Department of State (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Kuwait, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights- practices/kuwait/, Zugriff 17.4.2025 13. Bewegungsfreiheit Kuwait schränkt die Bewegungsfreiheit seiner Bürger im Allgemeinen nicht ein, Arbeitsmigranten sehen sich aber häufig faktischen Beschränkungen hinsichtlich ihrer Reisefreiheit und ihres Wohnsitzes ausgesetzt. Das Arbeitssponsoring-System [Kafala-System] schränkt die Freiheit von Arbeitsmigranten ein, ohne Genehmigung ihres Arbeitgebers den Arbeitsplatz zu wechseln (FH 2025). Bidun verfügen in der Regel über keine Reisedokumente (FH 2025; vgl. USDOS 23.4.2024), auch wenn die Behörden manchen Bidun Auslandsreisen zu Ausbildungszwecken, zur medizinischen Behandlung oder für Hajj-Pilgerreisen nach Saudi Arabien erlaubten. Den Behörden .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 31 von 36

ist es gesetzlich erlaubt, Staatsangehörige wie auch Nichtstaatsangehörige mit Reisebeschränkungen zu belegen, wenn diese in Verdacht stehen, einen Gesetzesbruch begangen zu haben (USDOS 23.4.2024). Die Behörden schränken manchmal die Reisefreiheit einzelner Menschenrechtsverteidiger und Forscher ein. Seit August 2023 dürfen Nichtstaatsangehörige das Land nicht verlassen, wenn sie Wasser- oder Stromrechnungen nicht bezahlt haben, und sie haben keine Möglichkeit, bei Meinungsverschiedenheiten über die Rechnungen Rechtsmittel einzulegen (FH 2025). Die Behörden haben die Bestimmungen zur Verhängung von Reisebeschränkungen manchmal willkürlich angewendet, was zu Verzögerungen und Schwierigkeiten für Staatsangehörige und Nichtstaatsangehörige führte, die das Land verlassen wollten (USDOS 23.4.2024). Anm.: Informationen zu Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit, denen Frauen ausgesetzt sind, sind dem Kapitel „Frauen“ zu entnehmen, Informationen zu Artikel-17-Reisepässen für Bidun können dem Kapitel „Bidun“ entnommen werden. Quellen: - FH – Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 – Kuwait, https://freedomhouse.org/country/kuwait/freedom-world/2025, Zugriff 16.4.2025 - USDOS – United States Department of State (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Kuwait, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights- practices/kuwait/, Zugriff 17.4.2025 14. IDPs und Flüchtlinge Kuwait ist keine Vertragspartei der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und des Zusatzprotokolls von 1967. Das Gesetz sieht keine Gewährung von Asyl oder Flüchtlingsstatus vor, und die Regierung verfügt über kein System zum Schutz von Flüchtlingen (USDOS 23.4.2024). Es gibt Berichte über grenznahe Aufgriffe von Personen, die internationalen Schutz suchen oder benötigen, und die wegen illegaler Einreise in das Hoheitsgebiet inhaftiert werden. Ihnen werden Asylverfahren oder die Prüfung ihrer Schutzanträge verweigert und sie werden unter Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung (non-refoulement) in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt. Es wird zudem über eine große Zahl von administrativen Abschiebungen berichtet, die manchmal aufgrund geringfügiger Vergehen oder aus unklaren Gründen unter der Zuständigkeit des Innenministeriums ohne gerichtliche Kontrolle oder Rechtsbehelf durchgeführt werden (UNCAT 6.12.2024). Die Regierung arbeitet im Allgemeinen jedoch mit UNHCR und humanitären Organisationen zusammen, um Flüchtlingen, zurückkehrenden Flüchtlingen oder Asylsuchenden sowie anderen Personen im Land, die Hilfe benötigen, Schutz und Unterstützung zu gewähren (USDOS 23.4.2024; vgl. UNHCR o.D.). Quellen: .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 32 von 36

- UNCAT – United Nations Committee Against Torture (6.12.2024): Concluding observations on the fourth periodic report of Kuwait*, https://www.ecoi.net/en/file/local/2119216/G2421724.pdf, Zugriff 18.4.2025 - UNHCR – United Nations High Commissioner for Refugees (o.D.): Kuwait, https://www.unhcr.org/countries/kuwait, Zugriff 23.4.2025 - USDOS – United States Department of State (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Kuwait, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights- practices/kuwait/, Zugriff 17.4.2025 15. Grundversorgung und Wirtschaft Kuwait verfügt über immense Reichtümer und erreicht aufgrund seiner reichhaltigen Erdölvorkommen – 6 % bis 8 % der weltweiten Reserven – ein hohes sozioökonomisches und menschliches Entwicklungsniveau (BS 2024). Der Human Development Index (HDI) des United Nations Development Programme (UNDP), der die Dimensionen „langes und gesundes Leben“, „Zugang zu Wissen“ und „angemessener Lebensstandard“ berücksichtigt, bescheinigt Kuwait mit einem Wert von 0,847 im Jahr 2022 einen „sehr hohen“ Entwicklungsstand [Anm.: letztverfügbare Daten; der HDI kann Werte zwischen 0 und 1 annehmen, je höher der Wert, desto höher der Entwicklungsstand] (UNDP 13.3.2024). Die Wirtschaft des Landes ist stark vom Erdöl abhängig, etwa 80 % bis 90 % der Staatseinnahmen stammen aus dem Export von Erdöl und Erdölprodukten (BS 2024; vgl. CRS 28.3.2025). Der aus den Erdöleinnahmen gewonnene Reichtum hat bemerkenswerte Fortschritte in wichtigen Bereichen der menschlichen Entwicklung ermöglicht. Die Armut wurde minimiert, und in der Bildung herrscht Gleichstellung der Geschlechter (BS 2024). Wie andere Golfstaaten auch verfügt Kuwait über ein rentenbasiertes Sozialsystem, in dem der Staat die Hauptverantwortung für das Wohlergehen seiner Bürger trägt. Der Großteil der Einnahmen aus dem Ölexport fließt in die Gehälter der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, einschließlich Transferleistungen und Pensionen. Darüber hinaus werden diese Mittel zur Subventionierung grundlegender Versorgungsleistungen, zur Förderung öffentlicher Investitionen im Inland, beispielsweise im Gesundheits- und Bildungswesen, sowie zur Unterstützung staatlicher Wohnungsbauinitiativen verwendet. Verschiedene staatliche Stellen überwachen die Verteilung von Sozialleistungen, wie z.B. Wohnbauprogramme, Sozialhilfen und Lebensmittelzuschüsse. Im Jahr 2013 hat Kuwait auch ein Arbeitslosenversicherungssystem eingeführt (BS 2024). Trotz Kuwaits Reichtum und robustem Sozialsystem bleibt die Armutsbekämpfung ein Problem, insbesondere unter Nichtstaatsangehörigen (TBP 27.9.2024). So garantiert Artikel 11 der Verfassung allen Staatsangehörigen gleiche Sozialleistungen, Hilfe und medizinische Versorgung. Viele der großzügigen Sozialleistungen des Landes sind für die marginalisierte Gruppe der Bidun (BS 2024) bzw. Personen ohne kuwaitische Staatsbürgerschaft allerdings nicht zugänglich (FR24 15.3.2025), auch wenn Bidun gesetzlichen Anspruch auf bestimmte staatliche Leistungen haben – darunter kostenlose Gesundheitsversorgung, Bildung und Lebensmittelkarten. Mitglieder der Bidun-Gemeinschaft gaben an, dass es für sie aufgrund bürokratischer Anforderungen oft .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 33 von 36

schwierig sei, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen, und die Leistungen wurden von den Behörden nicht einheitlich gewährt. Wie andere Nichtstaatsangehörige hatten auch die Bidun kein Recht auf Eigentum (USDOS 23.4.2024). Anm.: Informationen zur wirtschaftlichen Teilhabe der Bidun können auch dem Kapitel „Bidun“ entnommen werden. Quellen: - BS – Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report Kuwait, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105906/country_report_2024_KWT.pdf, Zugriff 16.4.2025 - CRS – Congressional Research Center (28.3.2025): Kuwait: Issues for the 119th Congress, https://www.congress.gov/crs-product/R47390, Zugriff 17.4.2025 - FR24 – France 24 (15.3.2025): 'Stateless overnight': Authoritarian crackdown strips 42,000 Kuwaitis of nationality, https://www.france24.com/en/middle-east/20250315-an-authoritarian-shift- in-kuwait-stripps-42-000-citizens-of-their-nationality, Zugriff 23.4.2025 - TBP – The Borgen Project (27.9.2024): Innovations in Poverty Eradication in Kuwait, https://borgenproject.org/poverty-eradication-in-kuwait/, Zugriff 23.4.2025 - UNDP – United Nations Development Index (13.3.2024): Kuwait – Human Development Index, https://hdr.undp.org/data-center/specific-country-data#/countries/KWT, Zugriff 23.4.2025 - USDOS – United States Department of State (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Kuwait, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights- practices/kuwait/, Zugriff 17.4.2025 16. Medizinische Versorgung Kuwait hat ein entwickeltes und ausgebautes Gesundheitssystem mit öffentlichen und privaten Einrichtungen (EXPAT 2.8.2024). Für kuwaitische Staatsangehörige ist der Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem kostenlos. Bewohner ohne kuwaitische Staatsbürgerschaft müssen eine jährliche Gebühr für die Gesundheitsversorgung, und gesonderte Gebühren für spezialisierte Behandlungen bezahlen. Aufgrund von Beschwerden kuwaitischer Bürger über lange Warteschlangen in öffentlichen Krankenhäusern ist es für Nichtstaatsangehörige schwieriger und teurer geworden, die öffentlichen Gesundheitseinrichtungen Kuwaits zu nutzen. So wurden die Gebühren für die Nutzung dieser Einrichtungen erhöht und in manchen Fällen wurden Nichtstaatsangehörige in öffentlichen Krankenhäusern bestimmte Zeiten zugewiesen. Diese Maßnahmen haben zu einem Rückgang der Nutzung öffentlicher Gesundheitseinrichtungen durch Nichtstaatsangehörige geführt (Palier et al. 22.10.2021). Gemäß der NGO Minority Rights Group (MRG) besteht für Bidun die Möglichkeit, kostengünstige staatliche Versicherungspläne zu erwerben, die ihnen die Behandlung in öffentlichen Krankenhäusern ermöglichen. Diese Krankenversicherungen schließen jedoch viele Arten von Untersuchungen, Medikamenten und Operationen aus. Darüber hinaus kann Bidun ohne Referenzkarte [Anm.: reference card; in anderen Quellen review oder security card] die Behandlung in staatlichen Krankenhäusern gänzlich verweigert werden. Die einzige andere Möglichkeit für Bidun ohne Papiere ist dann die Behandlung in einem der privaten Krankenhäuser, die für viele unerschwinglich sind (MRG 16.10.2023c). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 34 von 36

Quellen: - EXPAT – Expat.com (2.8.2024): The healthcare system in Kuwait, https://www.expat.com/en/guide/middle-east/kuwait/15771-healthcare-in-kuwait.html, Zugriff 23.4.2025 - MRG – Minority Rights Group (16.10.2023c): Bidoon in Kuwait: Current Issues, https://minorityrights.org/communities/bidoon/, Zugriff 23.4.2025 - Palier, Bruno/Azoulay, Rivka/Louer, Laurence (22.10.2021): Kuwait’s Welfare System, https://sciencespo.hal.science/hal-03396220/document, Zugriff 23.4.2025 17. Rückkehr Nach Angaben des kuwaitischen Innenministeriums ist eine Rückkehr mit gültigem Reisepass möglich. Bei abgelaufenem Reisepass wird von einer kuwaitischen Botschaft ein Reisedokument zur Rückkehr nach Kuwait ausgestellt. Eine von der österreichischen Botschaft in Kuwait befragte Quelle bezweifelte allerdings, dass die kuwaitischen Behörden staatenlosen Personen die Erlaubnis zur Einreise nach Kuwait erteilen würden (ÖB Kuwait 24.1.2018). Darüber hinaus sind auch Einreisebeschränkungen für Personen möglich, welche von den Behörden als Sicherheitsrisiko eingestuft werden, beispielsweise aufgrund der Mitgliedschaft in einer gewalttätigen Gruppe oder der Teilnahme an gewaltsamen Handlungen [Anm.: ob sich dies auch auf kuwaitische Staatsbürger bezieht, wird nicht explizit erwähnt] (Tour de Gulf 25.1.2025). Das US-amerikanische Außenministerium hielt in seinem Bericht über die Menschenrechtslage in Kuwait im Jahr 2023 fest, dass die kuwaitischen Behörden nicht immer sofort gegen Äußerungen von kuwaitischen Bürgern in den sozialen Medien vorgingen, sondern sich vorbehielten, dies nach deren Rückkehr zu tun (USDOS 23.4.2024). Im Jänner 2025 wurde über den Fall eines kuwaitischen Dissidenten berichtet, der sich in den sozialen Medien kritisch gegenüber der Regierung geäußert hatte, und der kurz vor Beginn eines Gerichtsprozesses in das Vereinigte Königreich geflohen war, um dort einen Asylantrag zu stellen. Als er in den Irak reiste, wurde er von den dortigen Behörden festgenommen und nach Kuwait ausgeliefert, wo er inhaftiert wurde (TNR 2.1.2025). Im Februar wurde berichtet, dass der Dissident in eine psychiatrische Klinik gebracht worden sei, wobei es zuvor Gerüchte in den sozialen Medien gegeben hatte, dass er gefoltert worden war, was die Behörden dementierten (Al-Mashhad 10.2.2025). Anm.: Mit Ausnahme eines Einzelfalls, der im Kapitel „Bidun“ geschildert wird, konnten im Rahmen einer zeitlich begrenzten Recherche durch ACCORD keine Informationen zu Personen gefunden werden, die lediglich aufgrund eines Asylantrags Repressalien ausgesetzt waren. Zur Frage der Wiedereinreise von Bidun s. Kap. „Bidun“. Wiedereinreiseverbote für ausländische Staatsangehörige, die zuvor in Kuwait gelebt haben, bleiben hier unberücksichtigt. Im Fall eines Informationsbedarfs wird auf die Möglichkeit, eine Anfrage an die Staatendokumentation zu stellen, verwiesen. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 35 von 36
