kuwe-lib-2025-05-02-ke

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bevorzugt werden. Fehlende Sicherheitskarten hielten manche Bidun-Kinder auch vom Besuch
von privaten Schulen ab. Während ein staatlicher Wohlfahrtsfonds die Kosten für Bidun-Schüler in 
öffentlichen und privaten Schulen übernahm, konnten glaubwürdigen Berichten zufolge im Jahr 
2023 dennoch Hunderte von Kinder nicht zur Schule gehen (USDOS 23.4.2024).
Die schlimmsten Formen der Kinderarbeit und die Beschäftigung von Personen unter 15 Jahren 
sind in Kuwait gesetzlich verboten. Für Heranwachsende zwischen 15 und 18 Jahren  gelten 
bestimmte Schutzvorschriften. Nach Angaben des US-amerikanischen Außenministeriums hielten 
die Behörden die Gesetzesbestimmungen im Allgemeinen ein. Manchmal können Jugendliche 
unter 15 beobachtet werden, wie sie an Kreuzungen oder anderen öffentlichen Orten Essen oder 
kleine Geschenke verkaufen (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (2024):  BTI  2024  Country  Report  Kuwait, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105906/country_report_2024_KWT.pdf, Zugriff 16.4.2025
- CRC – United Nations Committee on the Rights of the Child (12.1.2022): Replies of Kuwait to 
the  list  of  issues  in  relation  to  its  combined  third  to  sixth  reports  *, 
https://docstore.ohchr.org/SelfServices/FilesHandler.ashx?
enc=qNAkjGNu8c16BrQYGx2HLy37l8n3qzJ8zvOvNtrTsVBMOLjOCvUYWd8V4GYQ7I3YCq3p9n
Xj21VjnpPSrVeKxw%3D%3D, Zugriff 23.4.2025
- CRS – Congressional Research Center (28.3.2025): Kuwait: Issues for the 119th Congress, 
https://www.congress.gov/crs-product/R47390, Zugriff 17.4.2025
- Gov.uk  (12.2.2025):  Information  on  child  abduction  in  Kuwait, 
https://www.gov.uk/government/publications/kuwait-child-abduction/information-on-child-
abduction-in-kuwait, Zugriff 22.4.2025
- Gov.uk  (1.5.2024):  Kuwait:  Knowledge  Base  profile, 
https://www.gov.uk/government/publications/kuwait-knowledge-base-profile/kuwait-knowledge-
base-profile, Zugriff 22.4.2025
- HRW – Human Rights Watch (11.10.2024):  Submission to the Universal Periodic Review of 
Kuwait, https://www.hrw.org/news/2024/10/11/submission-universal-periodic-review-kuwait, Zugriff 
22.4.2025
- Landinfo (24.8.2020): Kuwait: The Biduns’ review cards,
https://landinfo.no/wp-content/uploads/2020/10/Query-response-Kuwait-The-Biduns-review-
cards-2020.pdf, Zugriff 23.4.2025
- UKHO – UK Home Office (8.2024): Country Policy and Information Note Kuwait: Bidoons, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2113868/KWT+CPIN+Bidoons__1_.pdf, Zugriff 24.4.2025
- UNICEF – United Nations Children's Fund (6.7.2021): Background Note on Sex Discrimination 
in Birth Registration, https://www.ecoi.net/en/file/local/2056289/60e2d0554.pdf, Zugriff 22.4.2025
- USDOS – United States Department of State (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights  Practices:  Kuwait,  https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-
practices/kuwait/, Zugriff 17.4.2025
- USDOS – United States Department of State (o.D.): Kuwait, State  of Kuwait, Reciprocity 
Schedule,  https://travel.state.gov/content/travel/en/us-visas/Visa-Reciprocity-and-Civil-
Documents-by-Country/Kuwait.html, Zugriff 23.4.2025
12.5. Sexuelle Orientierung und Genderidentität
Wie in anderen Golfstaaten gelten gleichgeschlechtliche Beziehungen in Kuwait als unmoralisch 
und  sind  gesetzlich  verboten  (BS  2024).  Das  Strafgesetzbuch  kriminalisiert  Ehebruch  unter 
Androhung  von  bis  zu  fünf  Jahren  Haft  und  einer  Geldstrafe  (HRW  11.1.2024),  wobei 
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gleichgeschlechtliche Ehen nicht möglich sind (ILGA o.D., Equaldex o.D.). Artikel 193 bestraft
einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen zwischen Männern mit bis zu sieben Jahren 
Haft (HRW 11.1.2024), bzw. zehn Jahren, wenn ein Geschlechtspartner jünger als 21 Jahre alt ist 
(USDOS 23.4.2024).
Die rechtliche Anerkennung eines vom biologischen Geschlecht abweichenden Geschlechts für 
Menschen mit Transgender- oder diverser Identität ist in Kuwait nicht möglich (ILGA o.D.; vgl. 
USDOS  23.4.2024).  Gerichte  haben  wiederholt  Anträge  von  Personen  abgelehnt,  die  eine 
Änderung  ihres  Geschlechtsmerkmals  beantragten  (ILGA  o.D.).  Human  Rights  Watch  hob 
dagegen als positive Entwicklung hervor, dass das Verfassungsgericht im Februar 2022 Artikel 198 
des Strafgesetzbuchs aus dem Jahr 2007 für verfassungswidrig erklärte, der „die Nachahmung 
des anderen Geschlechts“ verbot (HRW 11.1.2024). Transgender-Personen sind jedoch weiterhin 
Drohungen und Schikanen ausgesetzt, u.a. durch die Sicherheitsbehörden (HRW 11.1.2024; vgl. 
USDOS 23.4.2024).
Im Juni 2022 stellte die kuwaitische Regierung eine Initiative zur Zensur von LGBTQ+-Symbolen 
wie der Regenbogenfahne vor. Begleitet wurde dies von mehreren Anti-LGBTQ+-Kampagnen in 
verschiedenen Teilen der Gesellschaft (BS 2024). Gesellschaftliche und rechtliche Diskriminierung 
von LGBTQ+-Personen hindert diese daran, eine offene Rolle in politischen Angelegenheiten zu 
übernehmen (FH 2025).
Quellen:
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (2024):  BTI  2024  Country  Report  Kuwait, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105906/country_report_2024_KWT.pdf, Zugriff 16.4.2025
- Equaldex  (o.D.):  LGBT  Rights  in  Kuwait,  https://www.equaldex.com/region/kuwait,  Zugriff 
23.4.2025
- FH  –  Freedom  House  (2025):  Freedom  in  the  World  2025  –  Kuwait, 
https://freedomhouse.org/country/kuwait/freedom-world/2025, Zugriff 16.4.2025
- HRW – Human Rights Watch (11.1.2024): Kuwait – Events of 2023, https://www.hrw.org/world-
report/2024/country-chapters/kuwait, Zugriff 22.4.2025
- ILGA – International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (o.D.): Kuwait, 
https://database.ilga.org/kuwait-lgbti, Zugriff 23.4.2025
- USDOS – United States Department of State (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights  Practices:  Kuwait,  https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-
practices/kuwait/, Zugriff 17.4.2025
 13. Bewegungsfreiheit
Kuwait schränkt die Bewegungsfreiheit seiner Bürger im Allgemeinen nicht ein, Arbeitsmigranten 
sehen  sich  aber  häufig  faktischen  Beschränkungen  hinsichtlich  ihrer  Reisefreiheit  und  ihres 
Wohnsitzes ausgesetzt. Das Arbeitssponsoring-System [Kafala-System] schränkt die Freiheit von 
Arbeitsmigranten ein, ohne Genehmigung ihres Arbeitgebers den Arbeitsplatz zu wechseln (FH 
2025).  Bidun  verfügen  in  der  Regel  über  keine  Reisedokumente  (FH  2025;  vgl.  USDOS 
23.4.2024), auch wenn die Behörden manchen Bidun Auslandsreisen zu Ausbildungszwecken, zur 
medizinischen Behandlung oder für Hajj-Pilgerreisen nach Saudi Arabien erlaubten. Den Behörden 
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ist es gesetzlich erlaubt, Staatsangehörige wie auch Nichtstaatsangehörige mit
Reisebeschränkungen  zu  belegen,  wenn  diese  in  Verdacht  stehen,  einen  Gesetzesbruch 
begangen zu haben (USDOS 23.4.2024). Die Behörden schränken manchmal die Reisefreiheit 
einzelner  Menschenrechtsverteidiger  und  Forscher  ein.  Seit  August  2023  dürfen 
Nichtstaatsangehörige das Land nicht verlassen, wenn sie Wasser- oder Stromrechnungen nicht 
bezahlt  haben,  und  sie  haben  keine  Möglichkeit,  bei  Meinungsverschiedenheiten  über  die 
Rechnungen Rechtsmittel einzulegen (FH 2025). Die Behörden haben die Bestimmungen zur 
Verhängung von Reisebeschränkungen manchmal willkürlich angewendet, was zu Verzögerungen 
und  Schwierigkeiten  für  Staatsangehörige  und  Nichtstaatsangehörige  führte,  die  das  Land 
verlassen wollten (USDOS 23.4.2024).
Anm.: Informationen zu Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit, denen Frauen ausgesetzt  
sind, sind dem Kapitel „Frauen“ zu entnehmen, Informationen zu Artikel-17-Reisepässen für Bidun  
können dem Kapitel „Bidun“ entnommen werden.
Quellen:
- FH  –  Freedom  House  (2025):  Freedom  in  the  World  2025  –  Kuwait, 
https://freedomhouse.org/country/kuwait/freedom-world/2025, Zugriff 16.4.2025
- USDOS – United States Department of State (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights  Practices:  Kuwait,  https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-
practices/kuwait/, Zugriff 17.4.2025
 14. IDPs und Flüchtlinge
Kuwait  ist  keine  Vertragspartei  der  Genfer  Flüchtlingskonvention  von  1951  und  des 
Zusatzprotokolls von 1967. Das Gesetz sieht keine Gewährung von Asyl oder Flüchtlingsstatus 
vor,  und  die  Regierung  verfügt  über  kein  System  zum  Schutz  von Flüchtlingen  (USDOS 
23.4.2024). Es gibt Berichte über grenznahe Aufgriffe von Personen, die internationalen Schutz 
suchen oder benötigen, und die wegen illegaler Einreise in das Hoheitsgebiet inhaftiert werden. 
Ihnen werden Asylverfahren oder die Prüfung ihrer Schutzanträge verweigert und sie werden unter 
Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung (non-refoulement) in ihre Herkunftsländer 
zurückgeschickt.  Es  wird  zudem  über  eine  große  Zahl  von  administrativen  Abschiebungen 
berichtet, die manchmal aufgrund geringfügiger Vergehen oder aus unklaren Gründen unter der
Zuständigkeit des Innenministeriums ohne gerichtliche Kontrolle oder Rechtsbehelf durchgeführt 
werden (UNCAT 6.12.2024).
Die  Regierung  arbeitet  im  Allgemeinen  jedoch  mit  UNHCR  und  humanitären  Organisationen 
zusammen, um Flüchtlingen, zurückkehrenden Flüchtlingen oder Asylsuchenden sowie anderen 
Personen  im  Land,  die  Hilfe  benötigen,  Schutz  und  Unterstützung  zu gewähren  (USDOS 
23.4.2024; vgl. UNHCR o.D.).
Quellen:
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- UNCAT – United Nations Committee Against Torture (6.12.2024): Concluding observations on
the  fourth  periodic  report  of  Kuwait*,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2119216/G2421724.pdf, 
Zugriff 18.4.2025
- UNHCR  –  United  Nations  High  Commissioner  for  Refugees  (o.D.):  Kuwait, 
https://www.unhcr.org/countries/kuwait, Zugriff 23.4.2025
- USDOS – United States Department of State (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights  Practices:  Kuwait,  https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-
practices/kuwait/, Zugriff 17.4.2025
 15. Grundversorgung und Wirtschaft
Kuwait  verfügt  über  immense  Reichtümer  und  erreicht  aufgrund  seiner  reichhaltigen 
Erdölvorkommen – 6 % bis 8 % der weltweiten Reserven – ein hohes sozioökonomisches und 
menschliches Entwicklungsniveau (BS 2024). Der Human Development Index (HDI) des United 
Nations Development Programme (UNDP), der die Dimensionen „langes und gesundes Leben“, 
„Zugang zu Wissen“ und „angemessener Lebensstandard“ berücksichtigt, bescheinigt Kuwait mit
einem Wert von 0,847 im Jahr 2022 einen „sehr hohen“ Entwicklungsstand [Anm.: letztverfügbare 
Daten; der HDI kann Werte zwischen 0 und 1 annehmen, je höher der Wert, desto höher der 
Entwicklungsstand] (UNDP 13.3.2024). Die Wirtschaft des Landes ist stark vom Erdöl abhängig, 
etwa 80 % bis 90 % der Staatseinnahmen stammen aus dem Export von Erdöl und Erdölprodukten 
(BS  2024;  vgl.  CRS  28.3.2025).  Der  aus  den  Erdöleinnahmen  gewonnene  Reichtum  hat 
bemerkenswerte Fortschritte in wichtigen Bereichen der menschlichen Entwicklung ermöglicht. Die 
Armut wurde minimiert, und in der Bildung herrscht Gleichstellung der Geschlechter (BS 2024).
Wie andere Golfstaaten auch verfügt Kuwait über ein rentenbasiertes Sozialsystem, in dem der 
Staat  die  Hauptverantwortung  für  das  Wohlergehen  seiner  Bürger  trägt.  Der  Großteil  der 
Einnahmen aus dem Ölexport fließt in die Gehälter der Beschäftigten im öffentlichen  Dienst, 
einschließlich  Transferleistungen  und  Pensionen.  Darüber  hinaus  werden  diese  Mittel  zur 
Subventionierung grundlegender Versorgungsleistungen, zur Förderung öffentlicher Investitionen 
im Inland, beispielsweise im Gesundheits- und Bildungswesen, sowie zur Unterstützung staatlicher 
Wohnungsbauinitiativen verwendet. Verschiedene staatliche Stellen überwachen die Verteilung 
von Sozialleistungen, wie z.B. Wohnbauprogramme, Sozialhilfen und Lebensmittelzuschüsse. Im 
Jahr 2013 hat Kuwait auch ein Arbeitslosenversicherungssystem eingeführt (BS 2024).
Trotz Kuwaits Reichtum und robustem Sozialsystem bleibt die Armutsbekämpfung ein Problem, 
insbesondere  unter  Nichtstaatsangehörigen  (TBP  27.9.2024).  So  garantiert  Artikel  11  der 
Verfassung allen Staatsangehörigen gleiche Sozialleistungen, Hilfe und medizinische Versorgung. 
Viele der großzügigen Sozialleistungen des Landes sind für die marginalisierte Gruppe der Bidun
(BS 2024) bzw. Personen ohne kuwaitische Staatsbürgerschaft allerdings nicht zugänglich (FR24 
15.3.2025), auch wenn Bidun gesetzlichen Anspruch auf bestimmte staatliche Leistungen haben – 
darunter  kostenlose  Gesundheitsversorgung,  Bildung  und  Lebensmittelkarten.  Mitglieder  der 
Bidun-Gemeinschaft  gaben  an,  dass  es  für  sie  aufgrund  bürokratischer  Anforderungen  oft 
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schwierig sei, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen, und die Leistungen wurden von den
Behörden nicht einheitlich gewährt. Wie andere Nichtstaatsangehörige hatten auch die Bidun kein 
Recht auf Eigentum (USDOS 23.4.2024).
Anm.: Informationen zur wirtschaftlichen Teilhabe der Bidun können auch dem Kapitel „Bidun“  
entnommen werden.
Quellen:
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (2024):  BTI  2024  Country  Report  Kuwait, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105906/country_report_2024_KWT.pdf, Zugriff 16.4.2025
- CRS – Congressional Research Center (28.3.2025): Kuwait: Issues for the 119th Congress, 
https://www.congress.gov/crs-product/R47390, Zugriff 17.4.2025
- FR24 – France 24 (15.3.2025):  'Stateless overnight': Authoritarian crackdown strips 42,000 
Kuwaitis of nationality, https://www.france24.com/en/middle-east/20250315-an-authoritarian-shift-
in-kuwait-stripps-42-000-citizens-of-their-nationality, Zugriff 23.4.2025
- TBP  –  The  Borgen  Project  (27.9.2024):  Innovations  in  Poverty  Eradication  in  Kuwait, 
https://borgenproject.org/poverty-eradication-in-kuwait/, Zugriff 23.4.2025
- UNDP – United Nations Development Index (13.3.2024): Kuwait – Human Development Index, 
https://hdr.undp.org/data-center/specific-country-data#/countries/KWT, Zugriff 23.4.2025
- USDOS – United States Department of State (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights  Practices:  Kuwait,  https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-
practices/kuwait/, Zugriff 17.4.2025
 16. Medizinische Versorgung
Kuwait hat ein entwickeltes und ausgebautes Gesundheitssystem mit öffentlichen und privaten 
Einrichtungen  (EXPAT  2.8.2024).  Für  kuwaitische  Staatsangehörige  ist  der  Zugang  zum 
öffentlichen  Gesundheitssystem  kostenlos.  Bewohner  ohne  kuwaitische  Staatsbürgerschaft 
müssen  eine  jährliche  Gebühr  für  die  Gesundheitsversorgung,  und  gesonderte  Gebühren  für 
spezialisierte Behandlungen bezahlen. Aufgrund von Beschwerden kuwaitischer Bürger über lange 
Warteschlangen in öffentlichen Krankenhäusern ist es für Nichtstaatsangehörige schwieriger und 
teurer geworden, die öffentlichen Gesundheitseinrichtungen Kuwaits zu nutzen. So wurden die 
Gebühren  für  die  Nutzung  dieser  Einrichtungen  erhöht  und  in  manchen  Fällen  wurden 
Nichtstaatsangehörige  in  öffentlichen  Krankenhäusern  bestimmte  Zeiten  zugewiesen.  Diese 
Maßnahmen haben zu einem Rückgang der Nutzung öffentlicher Gesundheitseinrichtungen durch 
Nichtstaatsangehörige geführt (Palier et al. 22.10.2021). Gemäß der NGO Minority Rights Group 
(MRG)  besteht  für  Bidun  die  Möglichkeit,  kostengünstige  staatliche  Versicherungspläne  zu 
erwerben,  die  ihnen  die  Behandlung  in  öffentlichen  Krankenhäusern  ermöglichen.  Diese 
Krankenversicherungen schließen jedoch viele Arten von Untersuchungen, Medikamenten und
Operationen  aus.  Darüber  hinaus  kann  Bidun  ohne  Referenzkarte  [Anm.:  reference  card;  in 
anderen  Quellen  review  oder  security  card]  die  Behandlung  in  staatlichen  Krankenhäusern 
gänzlich verweigert werden. Die einzige andere Möglichkeit für Bidun ohne Papiere ist dann die 
Behandlung  in  einem  der  privaten  Krankenhäuser,  die  für  viele  unerschwinglich  sind  (MRG 
16.10.2023c).
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Quellen:
- EXPAT  –  Expat.com  (2.8.2024):  The  healthcare  system  in  Kuwait, 
https://www.expat.com/en/guide/middle-east/kuwait/15771-healthcare-in-kuwait.html,  Zugriff 
23.4.2025 
- MRG  –  Minority  Rights  Group  (16.10.2023c):  Bidoon  in  Kuwait:  Current  Issues, 
https://minorityrights.org/communities/bidoon/, Zugriff 23.4.2025
- Palier,  Bruno/Azoulay,  Rivka/Louer,  Laurence  (22.10.2021):  Kuwait’s  Welfare  System, 
https://sciencespo.hal.science/hal-03396220/document, Zugriff 23.4.2025
 17. Rückkehr
Nach Angaben des kuwaitischen Innenministeriums ist eine Rückkehr mit gültigem Reisepass 
möglich. Bei abgelaufenem Reisepass wird von einer kuwaitischen Botschaft ein Reisedokument 
zur Rückkehr nach Kuwait ausgestellt. Eine von der österreichischen Botschaft in Kuwait befragte 
Quelle  bezweifelte  allerdings,  dass  die  kuwaitischen  Behörden  staatenlosen  Personen  die 
Erlaubnis zur Einreise nach Kuwait erteilen würden (ÖB Kuwait 24.1.2018). Darüber hinaus sind 
auch  Einreisebeschränkungen  für  Personen  möglich,  welche  von  den  Behörden  als 
Sicherheitsrisiko  eingestuft  werden,  beispielsweise  aufgrund  der  Mitgliedschaft  in  einer 
gewalttätigen Gruppe oder der Teilnahme an gewaltsamen Handlungen [Anm.: ob sich dies auch 
auf kuwaitische Staatsbürger bezieht, wird nicht explizit erwähnt] (Tour de Gulf 25.1.2025).
Das US-amerikanische Außenministerium hielt in seinem Bericht über die Menschenrechtslage in 
Kuwait im Jahr 2023 fest, dass die kuwaitischen Behörden nicht immer sofort gegen Äußerungen 
von kuwaitischen Bürgern in den sozialen Medien vorgingen, sondern sich vorbehielten, dies nach 
deren Rückkehr zu tun (USDOS 23.4.2024). 
Im Jänner 2025 wurde über den Fall eines kuwaitischen Dissidenten berichtet, der sich in den 
sozialen Medien kritisch gegenüber der Regierung geäußert hatte, und der kurz vor Beginn eines 
Gerichtsprozesses in das Vereinigte Königreich geflohen war, um dort einen Asylantrag zu stellen. 
Als er in den Irak reiste, wurde er von den dortigen Behörden festgenommen und nach Kuwait 
ausgeliefert, wo er inhaftiert wurde (TNR 2.1.2025). Im Februar wurde berichtet, dass der Dissident
in eine psychiatrische Klinik gebracht worden sei, wobei es zuvor Gerüchte in den sozialen Medien 
gegeben  hatte,  dass  er  gefoltert  worden  war,  was  die  Behörden  dementierten  (Al-Mashhad 
10.2.2025).
Anm.: Mit Ausnahme eines Einzelfalls, der im Kapitel „Bidun“ geschildert wird, konnten im Rahmen  
einer zeitlich begrenzten Recherche durch ACCORD keine Informationen zu Personen gefunden  
werden, die lediglich aufgrund eines Asylantrags Repressalien ausgesetzt waren.
Zur Frage der Wiedereinreise von Bidun s. Kap. „Bidun“.
Wiedereinreiseverbote  für  ausländische  Staatsangehörige,  die  zuvor  in  Kuwait  gelebt  haben,  
bleiben hier unberücksichtigt. Im Fall eines Informationsbedarfs wird auf die Möglichkeit, eine  
Anfrage an die Staatendokumentation zu stellen, verwiesen.
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Quellen:
- Al-Mashhad (10.2.2025):        إحالةسلمانالخالديإلىعياداتالطبالنفسي  
[Salman  Al-Khalidi  an  psychiatrische  Klinik  überwiesen], 
https://almashhad.com/article/773112298002792-News/263840348817985-
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%D8%A7%D9%84%D8%B7%D8%A8-%D8%A7%D9%84%D9%86%D9%81%D8%B3%D9%8A/, 
Zugriff 2.5.2025
- ÖB Kuwait – Österreichische Botschaft in Kuwait (24.01.2018): Auskunft der Botschaft, per E-
Mail
- TNR – The New Region (2.1.2025): Iraq’s extradition of Kuwaiti dissident sparks controversy, 
https://thenewregion.com/posts/1364/iraq-s-extradition-of-kuwaiti-dissident-sparks-controversy, 
Zugriff 2.5.2025
- Tour de Gulf (25.1.2025):  Travel Ban in Kuwait- How to Check Immigration Ban in 2025, 
https://tourdegulf.com/travel-ban-in-kuwait-how-to-check-immigration-ban-in-2025/,  Zugriff 
29.4.2025
- USDOS – United States Department of State (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights  Practices:  Kuwait,  https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-
practices/kuwait/, Zugriff 17.4.2025
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