kuwe-lib-2025-05-02-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
bevorzugt werden. Fehlende Sicherheitskarten hielten manche Bidun-Kinder auch vom Besuch von privaten Schulen ab. Während ein staatlicher Wohlfahrtsfonds die Kosten für Bidun-Schüler in öffentlichen und privaten Schulen übernahm, konnten glaubwürdigen Berichten zufolge im Jahr 2023 dennoch Hunderte von Kinder nicht zur Schule gehen (USDOS 23.4.2024). Die schlimmsten Formen der Kinderarbeit und die Beschäftigung von Personen unter 15 Jahren sind in Kuwait gesetzlich verboten. Für Heranwachsende zwischen 15 und 18 Jahren gelten bestimmte Schutzvorschriften. Nach Angaben des US-amerikanischen Außenministeriums hielten die Behörden die Gesetzesbestimmungen im Allgemeinen ein. Manchmal können Jugendliche unter 15 beobachtet werden, wie sie an Kreuzungen oder anderen öffentlichen Orten Essen oder kleine Geschenke verkaufen (USDOS 23.4.2024). Quellen: - BS – Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report Kuwait, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105906/country_report_2024_KWT.pdf, Zugriff 16.4.2025 - CRC – United Nations Committee on the Rights of the Child (12.1.2022): Replies of Kuwait to the list of issues in relation to its combined third to sixth reports *, https://docstore.ohchr.org/SelfServices/FilesHandler.ashx? enc=qNAkjGNu8c16BrQYGx2HLy37l8n3qzJ8zvOvNtrTsVBMOLjOCvUYWd8V4GYQ7I3YCq3p9n Xj21VjnpPSrVeKxw%3D%3D, Zugriff 23.4.2025 - CRS – Congressional Research Center (28.3.2025): Kuwait: Issues for the 119th Congress, https://www.congress.gov/crs-product/R47390, Zugriff 17.4.2025 - Gov.uk (12.2.2025): Information on child abduction in Kuwait, https://www.gov.uk/government/publications/kuwait-child-abduction/information-on-child- abduction-in-kuwait, Zugriff 22.4.2025 - Gov.uk (1.5.2024): Kuwait: Knowledge Base profile, https://www.gov.uk/government/publications/kuwait-knowledge-base-profile/kuwait-knowledge- base-profile, Zugriff 22.4.2025 - HRW – Human Rights Watch (11.10.2024): Submission to the Universal Periodic Review of Kuwait, https://www.hrw.org/news/2024/10/11/submission-universal-periodic-review-kuwait, Zugriff 22.4.2025 - Landinfo (24.8.2020): Kuwait: The Biduns’ review cards, https://landinfo.no/wp-content/uploads/2020/10/Query-response-Kuwait-The-Biduns-review- cards-2020.pdf, Zugriff 23.4.2025 - UKHO – UK Home Office (8.2024): Country Policy and Information Note Kuwait: Bidoons, https://www.ecoi.net/en/file/local/2113868/KWT+CPIN+Bidoons__1_.pdf, Zugriff 24.4.2025 - UNICEF – United Nations Children's Fund (6.7.2021): Background Note on Sex Discrimination in Birth Registration, https://www.ecoi.net/en/file/local/2056289/60e2d0554.pdf, Zugriff 22.4.2025 - USDOS – United States Department of State (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Kuwait, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights- practices/kuwait/, Zugriff 17.4.2025 - USDOS – United States Department of State (o.D.): Kuwait, State of Kuwait, Reciprocity Schedule, https://travel.state.gov/content/travel/en/us-visas/Visa-Reciprocity-and-Civil- Documents-by-Country/Kuwait.html, Zugriff 23.4.2025 12.5. Sexuelle Orientierung und Genderidentität Wie in anderen Golfstaaten gelten gleichgeschlechtliche Beziehungen in Kuwait als unmoralisch und sind gesetzlich verboten (BS 2024). Das Strafgesetzbuch kriminalisiert Ehebruch unter Androhung von bis zu fünf Jahren Haft und einer Geldstrafe (HRW 11.1.2024), wobei .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 30 von 36

gleichgeschlechtliche Ehen nicht möglich sind (ILGA o.D., Equaldex o.D.). Artikel 193 bestraft einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen zwischen Männern mit bis zu sieben Jahren Haft (HRW 11.1.2024), bzw. zehn Jahren, wenn ein Geschlechtspartner jünger als 21 Jahre alt ist (USDOS 23.4.2024). Die rechtliche Anerkennung eines vom biologischen Geschlecht abweichenden Geschlechts für Menschen mit Transgender- oder diverser Identität ist in Kuwait nicht möglich (ILGA o.D.; vgl. USDOS 23.4.2024). Gerichte haben wiederholt Anträge von Personen abgelehnt, die eine Änderung ihres Geschlechtsmerkmals beantragten (ILGA o.D.). Human Rights Watch hob dagegen als positive Entwicklung hervor, dass das Verfassungsgericht im Februar 2022 Artikel 198 des Strafgesetzbuchs aus dem Jahr 2007 für verfassungswidrig erklärte, der „die Nachahmung des anderen Geschlechts“ verbot (HRW 11.1.2024). Transgender-Personen sind jedoch weiterhin Drohungen und Schikanen ausgesetzt, u.a. durch die Sicherheitsbehörden (HRW 11.1.2024; vgl. USDOS 23.4.2024). Im Juni 2022 stellte die kuwaitische Regierung eine Initiative zur Zensur von LGBTQ+-Symbolen wie der Regenbogenfahne vor. Begleitet wurde dies von mehreren Anti-LGBTQ+-Kampagnen in verschiedenen Teilen der Gesellschaft (BS 2024). Gesellschaftliche und rechtliche Diskriminierung von LGBTQ+-Personen hindert diese daran, eine offene Rolle in politischen Angelegenheiten zu übernehmen (FH 2025). Quellen: - BS – Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report Kuwait, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105906/country_report_2024_KWT.pdf, Zugriff 16.4.2025 - Equaldex (o.D.): LGBT Rights in Kuwait, https://www.equaldex.com/region/kuwait, Zugriff 23.4.2025 - FH – Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 – Kuwait, https://freedomhouse.org/country/kuwait/freedom-world/2025, Zugriff 16.4.2025 - HRW – Human Rights Watch (11.1.2024): Kuwait – Events of 2023, https://www.hrw.org/world- report/2024/country-chapters/kuwait, Zugriff 22.4.2025 - ILGA – International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (o.D.): Kuwait, https://database.ilga.org/kuwait-lgbti, Zugriff 23.4.2025 - USDOS – United States Department of State (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Kuwait, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights- practices/kuwait/, Zugriff 17.4.2025 13. Bewegungsfreiheit Kuwait schränkt die Bewegungsfreiheit seiner Bürger im Allgemeinen nicht ein, Arbeitsmigranten sehen sich aber häufig faktischen Beschränkungen hinsichtlich ihrer Reisefreiheit und ihres Wohnsitzes ausgesetzt. Das Arbeitssponsoring-System [Kafala-System] schränkt die Freiheit von Arbeitsmigranten ein, ohne Genehmigung ihres Arbeitgebers den Arbeitsplatz zu wechseln (FH 2025). Bidun verfügen in der Regel über keine Reisedokumente (FH 2025; vgl. USDOS 23.4.2024), auch wenn die Behörden manchen Bidun Auslandsreisen zu Ausbildungszwecken, zur medizinischen Behandlung oder für Hajj-Pilgerreisen nach Saudi Arabien erlaubten. Den Behörden .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 31 von 36

ist es gesetzlich erlaubt, Staatsangehörige wie auch Nichtstaatsangehörige mit Reisebeschränkungen zu belegen, wenn diese in Verdacht stehen, einen Gesetzesbruch begangen zu haben (USDOS 23.4.2024). Die Behörden schränken manchmal die Reisefreiheit einzelner Menschenrechtsverteidiger und Forscher ein. Seit August 2023 dürfen Nichtstaatsangehörige das Land nicht verlassen, wenn sie Wasser- oder Stromrechnungen nicht bezahlt haben, und sie haben keine Möglichkeit, bei Meinungsverschiedenheiten über die Rechnungen Rechtsmittel einzulegen (FH 2025). Die Behörden haben die Bestimmungen zur Verhängung von Reisebeschränkungen manchmal willkürlich angewendet, was zu Verzögerungen und Schwierigkeiten für Staatsangehörige und Nichtstaatsangehörige führte, die das Land verlassen wollten (USDOS 23.4.2024). Anm.: Informationen zu Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit, denen Frauen ausgesetzt sind, sind dem Kapitel „Frauen“ zu entnehmen, Informationen zu Artikel-17-Reisepässen für Bidun können dem Kapitel „Bidun“ entnommen werden. Quellen: - FH – Freedom House (2025): Freedom in the World 2025 – Kuwait, https://freedomhouse.org/country/kuwait/freedom-world/2025, Zugriff 16.4.2025 - USDOS – United States Department of State (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Kuwait, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights- practices/kuwait/, Zugriff 17.4.2025 14. IDPs und Flüchtlinge Kuwait ist keine Vertragspartei der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und des Zusatzprotokolls von 1967. Das Gesetz sieht keine Gewährung von Asyl oder Flüchtlingsstatus vor, und die Regierung verfügt über kein System zum Schutz von Flüchtlingen (USDOS 23.4.2024). Es gibt Berichte über grenznahe Aufgriffe von Personen, die internationalen Schutz suchen oder benötigen, und die wegen illegaler Einreise in das Hoheitsgebiet inhaftiert werden. Ihnen werden Asylverfahren oder die Prüfung ihrer Schutzanträge verweigert und sie werden unter Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung (non-refoulement) in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt. Es wird zudem über eine große Zahl von administrativen Abschiebungen berichtet, die manchmal aufgrund geringfügiger Vergehen oder aus unklaren Gründen unter der Zuständigkeit des Innenministeriums ohne gerichtliche Kontrolle oder Rechtsbehelf durchgeführt werden (UNCAT 6.12.2024). Die Regierung arbeitet im Allgemeinen jedoch mit UNHCR und humanitären Organisationen zusammen, um Flüchtlingen, zurückkehrenden Flüchtlingen oder Asylsuchenden sowie anderen Personen im Land, die Hilfe benötigen, Schutz und Unterstützung zu gewähren (USDOS 23.4.2024; vgl. UNHCR o.D.). Quellen: .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 32 von 36

- UNCAT – United Nations Committee Against Torture (6.12.2024): Concluding observations on the fourth periodic report of Kuwait*, https://www.ecoi.net/en/file/local/2119216/G2421724.pdf, Zugriff 18.4.2025 - UNHCR – United Nations High Commissioner for Refugees (o.D.): Kuwait, https://www.unhcr.org/countries/kuwait, Zugriff 23.4.2025 - USDOS – United States Department of State (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Kuwait, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights- practices/kuwait/, Zugriff 17.4.2025 15. Grundversorgung und Wirtschaft Kuwait verfügt über immense Reichtümer und erreicht aufgrund seiner reichhaltigen Erdölvorkommen – 6 % bis 8 % der weltweiten Reserven – ein hohes sozioökonomisches und menschliches Entwicklungsniveau (BS 2024). Der Human Development Index (HDI) des United Nations Development Programme (UNDP), der die Dimensionen „langes und gesundes Leben“, „Zugang zu Wissen“ und „angemessener Lebensstandard“ berücksichtigt, bescheinigt Kuwait mit einem Wert von 0,847 im Jahr 2022 einen „sehr hohen“ Entwicklungsstand [Anm.: letztverfügbare Daten; der HDI kann Werte zwischen 0 und 1 annehmen, je höher der Wert, desto höher der Entwicklungsstand] (UNDP 13.3.2024). Die Wirtschaft des Landes ist stark vom Erdöl abhängig, etwa 80 % bis 90 % der Staatseinnahmen stammen aus dem Export von Erdöl und Erdölprodukten (BS 2024; vgl. CRS 28.3.2025). Der aus den Erdöleinnahmen gewonnene Reichtum hat bemerkenswerte Fortschritte in wichtigen Bereichen der menschlichen Entwicklung ermöglicht. Die Armut wurde minimiert, und in der Bildung herrscht Gleichstellung der Geschlechter (BS 2024). Wie andere Golfstaaten auch verfügt Kuwait über ein rentenbasiertes Sozialsystem, in dem der Staat die Hauptverantwortung für das Wohlergehen seiner Bürger trägt. Der Großteil der Einnahmen aus dem Ölexport fließt in die Gehälter der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, einschließlich Transferleistungen und Pensionen. Darüber hinaus werden diese Mittel zur Subventionierung grundlegender Versorgungsleistungen, zur Förderung öffentlicher Investitionen im Inland, beispielsweise im Gesundheits- und Bildungswesen, sowie zur Unterstützung staatlicher Wohnungsbauinitiativen verwendet. Verschiedene staatliche Stellen überwachen die Verteilung von Sozialleistungen, wie z.B. Wohnbauprogramme, Sozialhilfen und Lebensmittelzuschüsse. Im Jahr 2013 hat Kuwait auch ein Arbeitslosenversicherungssystem eingeführt (BS 2024). Trotz Kuwaits Reichtum und robustem Sozialsystem bleibt die Armutsbekämpfung ein Problem, insbesondere unter Nichtstaatsangehörigen (TBP 27.9.2024). So garantiert Artikel 11 der Verfassung allen Staatsangehörigen gleiche Sozialleistungen, Hilfe und medizinische Versorgung. Viele der großzügigen Sozialleistungen des Landes sind für die marginalisierte Gruppe der Bidun (BS 2024) bzw. Personen ohne kuwaitische Staatsbürgerschaft allerdings nicht zugänglich (FR24 15.3.2025), auch wenn Bidun gesetzlichen Anspruch auf bestimmte staatliche Leistungen haben – darunter kostenlose Gesundheitsversorgung, Bildung und Lebensmittelkarten. Mitglieder der Bidun-Gemeinschaft gaben an, dass es für sie aufgrund bürokratischer Anforderungen oft .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 33 von 36

schwierig sei, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen, und die Leistungen wurden von den Behörden nicht einheitlich gewährt. Wie andere Nichtstaatsangehörige hatten auch die Bidun kein Recht auf Eigentum (USDOS 23.4.2024). Anm.: Informationen zur wirtschaftlichen Teilhabe der Bidun können auch dem Kapitel „Bidun“ entnommen werden. Quellen: - BS – Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report Kuwait, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105906/country_report_2024_KWT.pdf, Zugriff 16.4.2025 - CRS – Congressional Research Center (28.3.2025): Kuwait: Issues for the 119th Congress, https://www.congress.gov/crs-product/R47390, Zugriff 17.4.2025 - FR24 – France 24 (15.3.2025): 'Stateless overnight': Authoritarian crackdown strips 42,000 Kuwaitis of nationality, https://www.france24.com/en/middle-east/20250315-an-authoritarian-shift- in-kuwait-stripps-42-000-citizens-of-their-nationality, Zugriff 23.4.2025 - TBP – The Borgen Project (27.9.2024): Innovations in Poverty Eradication in Kuwait, https://borgenproject.org/poverty-eradication-in-kuwait/, Zugriff 23.4.2025 - UNDP – United Nations Development Index (13.3.2024): Kuwait – Human Development Index, https://hdr.undp.org/data-center/specific-country-data#/countries/KWT, Zugriff 23.4.2025 - USDOS – United States Department of State (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Kuwait, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights- practices/kuwait/, Zugriff 17.4.2025 16. Medizinische Versorgung Kuwait hat ein entwickeltes und ausgebautes Gesundheitssystem mit öffentlichen und privaten Einrichtungen (EXPAT 2.8.2024). Für kuwaitische Staatsangehörige ist der Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem kostenlos. Bewohner ohne kuwaitische Staatsbürgerschaft müssen eine jährliche Gebühr für die Gesundheitsversorgung, und gesonderte Gebühren für spezialisierte Behandlungen bezahlen. Aufgrund von Beschwerden kuwaitischer Bürger über lange Warteschlangen in öffentlichen Krankenhäusern ist es für Nichtstaatsangehörige schwieriger und teurer geworden, die öffentlichen Gesundheitseinrichtungen Kuwaits zu nutzen. So wurden die Gebühren für die Nutzung dieser Einrichtungen erhöht und in manchen Fällen wurden Nichtstaatsangehörige in öffentlichen Krankenhäusern bestimmte Zeiten zugewiesen. Diese Maßnahmen haben zu einem Rückgang der Nutzung öffentlicher Gesundheitseinrichtungen durch Nichtstaatsangehörige geführt (Palier et al. 22.10.2021). Gemäß der NGO Minority Rights Group (MRG) besteht für Bidun die Möglichkeit, kostengünstige staatliche Versicherungspläne zu erwerben, die ihnen die Behandlung in öffentlichen Krankenhäusern ermöglichen. Diese Krankenversicherungen schließen jedoch viele Arten von Untersuchungen, Medikamenten und Operationen aus. Darüber hinaus kann Bidun ohne Referenzkarte [Anm.: reference card; in anderen Quellen review oder security card] die Behandlung in staatlichen Krankenhäusern gänzlich verweigert werden. Die einzige andere Möglichkeit für Bidun ohne Papiere ist dann die Behandlung in einem der privaten Krankenhäuser, die für viele unerschwinglich sind (MRG 16.10.2023c). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 34 von 36

Quellen: - EXPAT – Expat.com (2.8.2024): The healthcare system in Kuwait, https://www.expat.com/en/guide/middle-east/kuwait/15771-healthcare-in-kuwait.html, Zugriff 23.4.2025 - MRG – Minority Rights Group (16.10.2023c): Bidoon in Kuwait: Current Issues, https://minorityrights.org/communities/bidoon/, Zugriff 23.4.2025 - Palier, Bruno/Azoulay, Rivka/Louer, Laurence (22.10.2021): Kuwait’s Welfare System, https://sciencespo.hal.science/hal-03396220/document, Zugriff 23.4.2025 17. Rückkehr Nach Angaben des kuwaitischen Innenministeriums ist eine Rückkehr mit gültigem Reisepass möglich. Bei abgelaufenem Reisepass wird von einer kuwaitischen Botschaft ein Reisedokument zur Rückkehr nach Kuwait ausgestellt. Eine von der österreichischen Botschaft in Kuwait befragte Quelle bezweifelte allerdings, dass die kuwaitischen Behörden staatenlosen Personen die Erlaubnis zur Einreise nach Kuwait erteilen würden (ÖB Kuwait 24.1.2018). Darüber hinaus sind auch Einreisebeschränkungen für Personen möglich, welche von den Behörden als Sicherheitsrisiko eingestuft werden, beispielsweise aufgrund der Mitgliedschaft in einer gewalttätigen Gruppe oder der Teilnahme an gewaltsamen Handlungen [Anm.: ob sich dies auch auf kuwaitische Staatsbürger bezieht, wird nicht explizit erwähnt] (Tour de Gulf 25.1.2025). Das US-amerikanische Außenministerium hielt in seinem Bericht über die Menschenrechtslage in Kuwait im Jahr 2023 fest, dass die kuwaitischen Behörden nicht immer sofort gegen Äußerungen von kuwaitischen Bürgern in den sozialen Medien vorgingen, sondern sich vorbehielten, dies nach deren Rückkehr zu tun (USDOS 23.4.2024). Im Jänner 2025 wurde über den Fall eines kuwaitischen Dissidenten berichtet, der sich in den sozialen Medien kritisch gegenüber der Regierung geäußert hatte, und der kurz vor Beginn eines Gerichtsprozesses in das Vereinigte Königreich geflohen war, um dort einen Asylantrag zu stellen. Als er in den Irak reiste, wurde er von den dortigen Behörden festgenommen und nach Kuwait ausgeliefert, wo er inhaftiert wurde (TNR 2.1.2025). Im Februar wurde berichtet, dass der Dissident in eine psychiatrische Klinik gebracht worden sei, wobei es zuvor Gerüchte in den sozialen Medien gegeben hatte, dass er gefoltert worden war, was die Behörden dementierten (Al-Mashhad 10.2.2025). Anm.: Mit Ausnahme eines Einzelfalls, der im Kapitel „Bidun“ geschildert wird, konnten im Rahmen einer zeitlich begrenzten Recherche durch ACCORD keine Informationen zu Personen gefunden werden, die lediglich aufgrund eines Asylantrags Repressalien ausgesetzt waren. Zur Frage der Wiedereinreise von Bidun s. Kap. „Bidun“. Wiedereinreiseverbote für ausländische Staatsangehörige, die zuvor in Kuwait gelebt haben, bleiben hier unberücksichtigt. Im Fall eines Informationsbedarfs wird auf die Möglichkeit, eine Anfrage an die Staatendokumentation zu stellen, verwiesen. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 35 von 36

Quellen: - Al-Mashhad (10.2.2025): إحالةسلمانالخالديإلىعياداتالطبالنفسي [Salman Al-Khalidi an psychiatrische Klinik überwiesen], https://almashhad.com/article/773112298002792-News/263840348817985- %D8%A5%D8%AD%D8%A7%D9%84%D8%A9-%D8%B3%D9%84%D9%85%D8%A7%D9%86- %D8%A7%D9%84%D8%AE%D8%A7%D9%84%D8%AF%D9%8A-%D8%A5%D9%84%D9%89- %D8%B9%D9%8A%D8%A7%D8%AF%D8%A7%D8%AA- %D8%A7%D9%84%D8%B7%D8%A8-%D8%A7%D9%84%D9%86%D9%81%D8%B3%D9%8A/, Zugriff 2.5.2025 - ÖB Kuwait – Österreichische Botschaft in Kuwait (24.01.2018): Auskunft der Botschaft, per E- Mail - TNR – The New Region (2.1.2025): Iraq’s extradition of Kuwaiti dissident sparks controversy, https://thenewregion.com/posts/1364/iraq-s-extradition-of-kuwaiti-dissident-sparks-controversy, Zugriff 2.5.2025 - Tour de Gulf (25.1.2025): Travel Ban in Kuwait- How to Check Immigration Ban in 2025, https://tourdegulf.com/travel-ban-in-kuwait-how-to-check-immigration-ban-in-2025/, Zugriff 29.4.2025 - USDOS – United States Department of State (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Kuwait, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights- practices/kuwait/, Zugriff 17.4.2025 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 36 von 36
