kuwe-lib-2025-05-02-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
schwierig sei, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen, und die Leistungen wurden von den Behörden nicht einheitlich gewährt. Wie andere Nichtstaatsangehörige hatten auch die Bidun kein Recht auf Eigentum (USDOS 23.4.2024). Anm.: Informationen zur wirtschaftlichen Teilhabe der Bidun können auch dem Kapitel „Bidun“ entnommen werden. Quellen: - BS – Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report Kuwait, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105906/country_report_2024_KWT.pdf, Zugriff 16.4.2025 - CRS – Congressional Research Center (28.3.2025): Kuwait: Issues for the 119th Congress, https://www.congress.gov/crs-product/R47390, Zugriff 17.4.2025 - FR24 – France 24 (15.3.2025): 'Stateless overnight': Authoritarian crackdown strips 42,000 Kuwaitis of nationality, https://www.france24.com/en/middle-east/20250315-an-authoritarian-shift- in-kuwait-stripps-42-000-citizens-of-their-nationality, Zugriff 23.4.2025 - TBP – The Borgen Project (27.9.2024): Innovations in Poverty Eradication in Kuwait, https://borgenproject.org/poverty-eradication-in-kuwait/, Zugriff 23.4.2025 - UNDP – United Nations Development Index (13.3.2024): Kuwait – Human Development Index, https://hdr.undp.org/data-center/specific-country-data#/countries/KWT, Zugriff 23.4.2025 - USDOS – United States Department of State (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Kuwait, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights- practices/kuwait/, Zugriff 17.4.2025 16. Medizinische Versorgung Kuwait hat ein entwickeltes und ausgebautes Gesundheitssystem mit öffentlichen und privaten Einrichtungen (EXPAT 2.8.2024). Für kuwaitische Staatsangehörige ist der Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem kostenlos. Bewohner ohne kuwaitische Staatsbürgerschaft müssen eine jährliche Gebühr für die Gesundheitsversorgung, und gesonderte Gebühren für spezialisierte Behandlungen bezahlen. Aufgrund von Beschwerden kuwaitischer Bürger über lange Warteschlangen in öffentlichen Krankenhäusern ist es für Nichtstaatsangehörige schwieriger und teurer geworden, die öffentlichen Gesundheitseinrichtungen Kuwaits zu nutzen. So wurden die Gebühren für die Nutzung dieser Einrichtungen erhöht und in manchen Fällen wurden Nichtstaatsangehörige in öffentlichen Krankenhäusern bestimmte Zeiten zugewiesen. Diese Maßnahmen haben zu einem Rückgang der Nutzung öffentlicher Gesundheitseinrichtungen durch Nichtstaatsangehörige geführt (Palier et al. 22.10.2021). Gemäß der NGO Minority Rights Group (MRG) besteht für Bidun die Möglichkeit, kostengünstige staatliche Versicherungspläne zu erwerben, die ihnen die Behandlung in öffentlichen Krankenhäusern ermöglichen. Diese Krankenversicherungen schließen jedoch viele Arten von Untersuchungen, Medikamenten und Operationen aus. Darüber hinaus kann Bidun ohne Referenzkarte [Anm.: reference card; in anderen Quellen review oder security card] die Behandlung in staatlichen Krankenhäusern gänzlich verweigert werden. Die einzige andere Möglichkeit für Bidun ohne Papiere ist dann die Behandlung in einem der privaten Krankenhäuser, die für viele unerschwinglich sind (MRG 16.10.2023c). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 34 von 36

Quellen: - EXPAT – Expat.com (2.8.2024): The healthcare system in Kuwait, https://www.expat.com/en/guide/middle-east/kuwait/15771-healthcare-in-kuwait.html, Zugriff 23.4.2025 - MRG – Minority Rights Group (16.10.2023c): Bidoon in Kuwait: Current Issues, https://minorityrights.org/communities/bidoon/, Zugriff 23.4.2025 - Palier, Bruno/Azoulay, Rivka/Louer, Laurence (22.10.2021): Kuwait’s Welfare System, https://sciencespo.hal.science/hal-03396220/document, Zugriff 23.4.2025 17. Rückkehr Nach Angaben des kuwaitischen Innenministeriums ist eine Rückkehr mit gültigem Reisepass möglich. Bei abgelaufenem Reisepass wird von einer kuwaitischen Botschaft ein Reisedokument zur Rückkehr nach Kuwait ausgestellt. Eine von der österreichischen Botschaft in Kuwait befragte Quelle bezweifelte allerdings, dass die kuwaitischen Behörden staatenlosen Personen die Erlaubnis zur Einreise nach Kuwait erteilen würden (ÖB Kuwait 24.1.2018). Darüber hinaus sind auch Einreisebeschränkungen für Personen möglich, welche von den Behörden als Sicherheitsrisiko eingestuft werden, beispielsweise aufgrund der Mitgliedschaft in einer gewalttätigen Gruppe oder der Teilnahme an gewaltsamen Handlungen [Anm.: ob sich dies auch auf kuwaitische Staatsbürger bezieht, wird nicht explizit erwähnt] (Tour de Gulf 25.1.2025). Das US-amerikanische Außenministerium hielt in seinem Bericht über die Menschenrechtslage in Kuwait im Jahr 2023 fest, dass die kuwaitischen Behörden nicht immer sofort gegen Äußerungen von kuwaitischen Bürgern in den sozialen Medien vorgingen, sondern sich vorbehielten, dies nach deren Rückkehr zu tun (USDOS 23.4.2024). Im Jänner 2025 wurde über den Fall eines kuwaitischen Dissidenten berichtet, der sich in den sozialen Medien kritisch gegenüber der Regierung geäußert hatte, und der kurz vor Beginn eines Gerichtsprozesses in das Vereinigte Königreich geflohen war, um dort einen Asylantrag zu stellen. Als er in den Irak reiste, wurde er von den dortigen Behörden festgenommen und nach Kuwait ausgeliefert, wo er inhaftiert wurde (TNR 2.1.2025). Im Februar wurde berichtet, dass der Dissident in eine psychiatrische Klinik gebracht worden sei, wobei es zuvor Gerüchte in den sozialen Medien gegeben hatte, dass er gefoltert worden war, was die Behörden dementierten (Al-Mashhad 10.2.2025). Anm.: Mit Ausnahme eines Einzelfalls, der im Kapitel „Bidun“ geschildert wird, konnten im Rahmen einer zeitlich begrenzten Recherche durch ACCORD keine Informationen zu Personen gefunden werden, die lediglich aufgrund eines Asylantrags Repressalien ausgesetzt waren. Zur Frage der Wiedereinreise von Bidun s. Kap. „Bidun“. Wiedereinreiseverbote für ausländische Staatsangehörige, die zuvor in Kuwait gelebt haben, bleiben hier unberücksichtigt. Im Fall eines Informationsbedarfs wird auf die Möglichkeit, eine Anfrage an die Staatendokumentation zu stellen, verwiesen. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 35 von 36

Quellen: - Al-Mashhad (10.2.2025): إحالةسلمانالخالديإلىعياداتالطبالنفسي [Salman Al-Khalidi an psychiatrische Klinik überwiesen], https://almashhad.com/article/773112298002792-News/263840348817985- %D8%A5%D8%AD%D8%A7%D9%84%D8%A9-%D8%B3%D9%84%D9%85%D8%A7%D9%86- %D8%A7%D9%84%D8%AE%D8%A7%D9%84%D8%AF%D9%8A-%D8%A5%D9%84%D9%89- %D8%B9%D9%8A%D8%A7%D8%AF%D8%A7%D8%AA- %D8%A7%D9%84%D8%B7%D8%A8-%D8%A7%D9%84%D9%86%D9%81%D8%B3%D9%8A/, Zugriff 2.5.2025 - ÖB Kuwait – Österreichische Botschaft in Kuwait (24.01.2018): Auskunft der Botschaft, per E- Mail - TNR – The New Region (2.1.2025): Iraq’s extradition of Kuwaiti dissident sparks controversy, https://thenewregion.com/posts/1364/iraq-s-extradition-of-kuwaiti-dissident-sparks-controversy, Zugriff 2.5.2025 - Tour de Gulf (25.1.2025): Travel Ban in Kuwait- How to Check Immigration Ban in 2025, https://tourdegulf.com/travel-ban-in-kuwait-how-to-check-immigration-ban-in-2025/, Zugriff 29.4.2025 - USDOS – United States Department of State (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Kuwait, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights- practices/kuwait/, Zugriff 17.4.2025 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 36 von 36
