kuwe-lib-2025-05-02-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

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schwierig sei, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen, und die Leistungen wurden von den
Behörden nicht einheitlich gewährt. Wie andere Nichtstaatsangehörige hatten auch die Bidun kein 
Recht auf Eigentum (USDOS 23.4.2024).
Anm.: Informationen zur wirtschaftlichen Teilhabe der Bidun können auch dem Kapitel „Bidun“  
entnommen werden.
Quellen:
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (2024):  BTI  2024  Country  Report  Kuwait, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105906/country_report_2024_KWT.pdf, Zugriff 16.4.2025
- CRS – Congressional Research Center (28.3.2025): Kuwait: Issues for the 119th Congress, 
https://www.congress.gov/crs-product/R47390, Zugriff 17.4.2025
- FR24 – France 24 (15.3.2025):  'Stateless overnight': Authoritarian crackdown strips 42,000 
Kuwaitis of nationality, https://www.france24.com/en/middle-east/20250315-an-authoritarian-shift-
in-kuwait-stripps-42-000-citizens-of-their-nationality, Zugriff 23.4.2025
- TBP  –  The  Borgen  Project  (27.9.2024):  Innovations  in  Poverty  Eradication  in  Kuwait, 
https://borgenproject.org/poverty-eradication-in-kuwait/, Zugriff 23.4.2025
- UNDP – United Nations Development Index (13.3.2024): Kuwait – Human Development Index, 
https://hdr.undp.org/data-center/specific-country-data#/countries/KWT, Zugriff 23.4.2025
- USDOS – United States Department of State (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights  Practices:  Kuwait,  https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-
practices/kuwait/, Zugriff 17.4.2025
 16. Medizinische Versorgung
Kuwait hat ein entwickeltes und ausgebautes Gesundheitssystem mit öffentlichen und privaten 
Einrichtungen  (EXPAT  2.8.2024).  Für  kuwaitische  Staatsangehörige  ist  der  Zugang  zum 
öffentlichen  Gesundheitssystem  kostenlos.  Bewohner  ohne  kuwaitische  Staatsbürgerschaft 
müssen  eine  jährliche  Gebühr  für  die  Gesundheitsversorgung,  und  gesonderte  Gebühren  für 
spezialisierte Behandlungen bezahlen. Aufgrund von Beschwerden kuwaitischer Bürger über lange 
Warteschlangen in öffentlichen Krankenhäusern ist es für Nichtstaatsangehörige schwieriger und 
teurer geworden, die öffentlichen Gesundheitseinrichtungen Kuwaits zu nutzen. So wurden die 
Gebühren  für  die  Nutzung  dieser  Einrichtungen  erhöht  und  in  manchen  Fällen  wurden 
Nichtstaatsangehörige  in  öffentlichen  Krankenhäusern  bestimmte  Zeiten  zugewiesen.  Diese 
Maßnahmen haben zu einem Rückgang der Nutzung öffentlicher Gesundheitseinrichtungen durch 
Nichtstaatsangehörige geführt (Palier et al. 22.10.2021). Gemäß der NGO Minority Rights Group 
(MRG)  besteht  für  Bidun  die  Möglichkeit,  kostengünstige  staatliche  Versicherungspläne  zu 
erwerben,  die  ihnen  die  Behandlung  in  öffentlichen  Krankenhäusern  ermöglichen.  Diese 
Krankenversicherungen schließen jedoch viele Arten von Untersuchungen, Medikamenten und
Operationen  aus.  Darüber  hinaus  kann  Bidun  ohne  Referenzkarte  [Anm.:  reference  card;  in 
anderen  Quellen  review  oder  security  card]  die  Behandlung  in  staatlichen  Krankenhäusern 
gänzlich verweigert werden. Die einzige andere Möglichkeit für Bidun ohne Papiere ist dann die 
Behandlung  in  einem  der  privaten  Krankenhäuser,  die  für  viele  unerschwinglich  sind  (MRG 
16.10.2023c).
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Quellen:
- EXPAT  –  Expat.com  (2.8.2024):  The  healthcare  system  in  Kuwait, 
https://www.expat.com/en/guide/middle-east/kuwait/15771-healthcare-in-kuwait.html,  Zugriff 
23.4.2025 
- MRG  –  Minority  Rights  Group  (16.10.2023c):  Bidoon  in  Kuwait:  Current  Issues, 
https://minorityrights.org/communities/bidoon/, Zugriff 23.4.2025
- Palier,  Bruno/Azoulay,  Rivka/Louer,  Laurence  (22.10.2021):  Kuwait’s  Welfare  System, 
https://sciencespo.hal.science/hal-03396220/document, Zugriff 23.4.2025
 17. Rückkehr
Nach Angaben des kuwaitischen Innenministeriums ist eine Rückkehr mit gültigem Reisepass 
möglich. Bei abgelaufenem Reisepass wird von einer kuwaitischen Botschaft ein Reisedokument 
zur Rückkehr nach Kuwait ausgestellt. Eine von der österreichischen Botschaft in Kuwait befragte 
Quelle  bezweifelte  allerdings,  dass  die  kuwaitischen  Behörden  staatenlosen  Personen  die 
Erlaubnis zur Einreise nach Kuwait erteilen würden (ÖB Kuwait 24.1.2018). Darüber hinaus sind 
auch  Einreisebeschränkungen  für  Personen  möglich,  welche  von  den  Behörden  als 
Sicherheitsrisiko  eingestuft  werden,  beispielsweise  aufgrund  der  Mitgliedschaft  in  einer 
gewalttätigen Gruppe oder der Teilnahme an gewaltsamen Handlungen [Anm.: ob sich dies auch 
auf kuwaitische Staatsbürger bezieht, wird nicht explizit erwähnt] (Tour de Gulf 25.1.2025).
Das US-amerikanische Außenministerium hielt in seinem Bericht über die Menschenrechtslage in 
Kuwait im Jahr 2023 fest, dass die kuwaitischen Behörden nicht immer sofort gegen Äußerungen 
von kuwaitischen Bürgern in den sozialen Medien vorgingen, sondern sich vorbehielten, dies nach 
deren Rückkehr zu tun (USDOS 23.4.2024). 
Im Jänner 2025 wurde über den Fall eines kuwaitischen Dissidenten berichtet, der sich in den 
sozialen Medien kritisch gegenüber der Regierung geäußert hatte, und der kurz vor Beginn eines 
Gerichtsprozesses in das Vereinigte Königreich geflohen war, um dort einen Asylantrag zu stellen. 
Als er in den Irak reiste, wurde er von den dortigen Behörden festgenommen und nach Kuwait 
ausgeliefert, wo er inhaftiert wurde (TNR 2.1.2025). Im Februar wurde berichtet, dass der Dissident
in eine psychiatrische Klinik gebracht worden sei, wobei es zuvor Gerüchte in den sozialen Medien 
gegeben  hatte,  dass  er  gefoltert  worden  war,  was  die  Behörden  dementierten  (Al-Mashhad 
10.2.2025).
Anm.: Mit Ausnahme eines Einzelfalls, der im Kapitel „Bidun“ geschildert wird, konnten im Rahmen  
einer zeitlich begrenzten Recherche durch ACCORD keine Informationen zu Personen gefunden  
werden, die lediglich aufgrund eines Asylantrags Repressalien ausgesetzt waren.
Zur Frage der Wiedereinreise von Bidun s. Kap. „Bidun“.
Wiedereinreiseverbote  für  ausländische  Staatsangehörige,  die  zuvor  in  Kuwait  gelebt  haben,  
bleiben hier unberücksichtigt. Im Fall eines Informationsbedarfs wird auf die Möglichkeit, eine  
Anfrage an die Staatendokumentation zu stellen, verwiesen.
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 35 von 36
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Quellen:
- Al-Mashhad (10.2.2025):        إحالةسلمانالخالديإلىعياداتالطبالنفسي  
[Salman  Al-Khalidi  an  psychiatrische  Klinik  überwiesen], 
https://almashhad.com/article/773112298002792-News/263840348817985-
%D8%A5%D8%AD%D8%A7%D9%84%D8%A9-%D8%B3%D9%84%D9%85%D8%A7%D9%86-
%D8%A7%D9%84%D8%AE%D8%A7%D9%84%D8%AF%D9%8A-%D8%A5%D9%84%D9%89-
%D8%B9%D9%8A%D8%A7%D8%AF%D8%A7%D8%AA-
%D8%A7%D9%84%D8%B7%D8%A8-%D8%A7%D9%84%D9%86%D9%81%D8%B3%D9%8A/, 
Zugriff 2.5.2025
- ÖB Kuwait – Österreichische Botschaft in Kuwait (24.01.2018): Auskunft der Botschaft, per E-
Mail
- TNR – The New Region (2.1.2025): Iraq’s extradition of Kuwaiti dissident sparks controversy, 
https://thenewregion.com/posts/1364/iraq-s-extradition-of-kuwaiti-dissident-sparks-controversy, 
Zugriff 2.5.2025
- Tour de Gulf (25.1.2025):  Travel Ban in Kuwait- How to Check Immigration Ban in 2025, 
https://tourdegulf.com/travel-ban-in-kuwait-how-to-check-immigration-ban-in-2025/,  Zugriff 
29.4.2025
- USDOS – United States Department of State (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights  Practices:  Kuwait,  https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-
practices/kuwait/, Zugriff 17.4.2025
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 36 von 36
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