kolu-lib-2025-02-10-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde gemäß den vom Staatendokumentationsbeirat beschlossenen Standards und der Methodologie der Staatendokumentation erstellt. Ein Länderinformationsblatt (LIB) der Staatendokumentation ist ein COI-Dokument, das beruhend auf den Bedürfnissen in Verfahren des Asyl- und Fremdenwesens (RD, EASt, ASt, BVwG) mittels Recherche von vorhandenen, vertrauenswürdigen und vorrangig öffentlichen Informationen gemäß den Standards der Staatendokumentation erstellt wird. Ein LIB gibt eine einzelfallunabhängige Darstellung über die Lage betreffend relevanter Tatsachen in Herkunftsländern bzw. in EU- Mitgliedsstaaten. Die LIB dienen den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Für sie gilt § 5 Abs. 5 letzter Satz BFA-G, d.h. sie sind als solche nicht Teil der allgemein zugänglichen, öffentlichen Staatendokumentation. Sie werden aber durch Verwendung im Verfahren (Parteiengehör, Verwendung im Bescheid) der jeweiligen Partei zugänglich und durch Verwendung im Bescheid öffentlich gemacht. Dieses Produkt ist als Arbeitsbehelf für österreichische Behörden und Gerichte entwickelt worden. In diesem Sinne stehen Lesbarkeit, flexible Nutzbarkeit und einfache Verwertbarkeit in Entscheidungen im Vordergrund. Grundsätzlich wird jede Information mit mindestens einer Quelle belegt; aus vorgenannten Gründen wird jedoch auf die Hervorhebung von Originalzitaten verzichtet – nicht zuletzt auch deshalb, weil sich daraus für die Entscheidungsfindung kein Mehrwert ergibt. Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aus dem vorliegenden Produkt ergeben sich keine Schlussfolgerungen für die rechtliche Beurteilung eines konkreten Verfahrens. Das LIB stellt keine allgemeine oder individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument kann insbesondere auch nicht als politische Stellungnahme seitens der Staatendokumentation oder des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gewertet werden. Zugunsten der besseren Les- und Verwendbarkeit wird im vorliegenden Produkt auf eine genderneutrale Schreibweise verzichtet. So nicht explizit angemerkt, sind immer alle Geschlechter gemeint. Qualitäts- und Aktualisierungshinweis Das LIB beinhaltet Arbeitsübersetzungen fremdsprachiger Quellen. Auswahl, Verwertung und Verwendung von Informationen im vorliegenden Produkt unterliegen dem Qualitätsmanagement der Staatendokumentation. Eine Aktualisierung des LIB erfolgt bei gegebenem Bedarf auf Anfrage. Die Aktualität der verwendeten Quellen wird seitens der Staatendokumentation überprüft. Daher können auch im LIB verwendete Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet werden. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 2 von 30

Länderspezifische Anmerkungen keine. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 3 von 30

Inhaltsverzeichnis 1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen ...................................................................... 5 2. Politische Lage ............................................................................................................................... 6 3. Sicherheitslage ............................................................................................................................... 7 4. Rechtsschutz / Justizwesen ......................................................................................................... 10 5. Sicherheitsbehörden ..................................................................................................................... 11 6. Folter und unmenschliche Behandlung ........................................................................................ 12 7. Korruption ..................................................................................................................................... 13 8. NGOs und Menschenrechtsaktivisten, Ombudsperson ............................................................... 13 9. Wehrdienst und Rekrutierungen ................................................................................................... 14 10. Allgemeine Menschenrechtslage ............................................................................................... 14 11. Meinungs- und Pressefreiheit ..................................................................................................... 16 12. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition ............................................................... 17 13. Haftbedingungen ........................................................................................................................ 18 14. Todesstrafe ................................................................................................................................. 19 15. Religionsfreiheit .......................................................................................................................... 19 15.1. Religiöse Gruppen ............................................................................................................... 19 16. Ethnische Minderheiten .............................................................................................................. 20 17. Relevante Bevölkerungsgruppen ............................................................................................... 22 17.1. Frauen ................................................................................................................................. 22 17.2. Kinder .................................................................................................................................. 24 17.3. Sexuelle Minderheiten ......................................................................................................... 25 18. Bewegungsfreiheit ...................................................................................................................... 27 19. IDPs und Flüchtlinge .................................................................................................................. 27 20. Grundversorgung und Wirtschaft ............................................................................................... 28 20.1. Sozialbeihilfen ...................................................................................................................... 29 21. Medizinische Versorgung ........................................................................................................... 30 22. Rückkehr .................................................................................................................................... 31 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 4 von 30

1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden. 2. Politische Lage Kolumbien gehört zu den ältesten Demokratien Lateinamerikas (FH 2024). Der Präsident wird direkt für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Im Rahmen einer Reihe von Verfassungsänderungen im Jahr 2015 wurde die Wiederwahl des Präsidenten abgeschafft (FH 2024). Nach den Präsidentschaftswahlen 2022 wurde Oppositionsführer Gustavo Petro der erste linksgerichtete Präsident Kolumbiens (FH 2024). Der Kongress besteht aus dem Senat und der Abgeordnetenkammer, wobei alle Sitze alle vier Jahre zur Wahl stehen. Die Nation wählt insgesamt 100 Senatsmitglieder nach einem Verhältniswahlsystem; zwei weitere Mitglieder werden von indigenen Gemeinschaften gewählt, ein Sitz wird an den Zweitplatzierten der Präsidentschaftswahlen vergeben und weitere fünf Sitze wurden 2018 und 2022 für die linksgerichtete Rebellengruppe der Revolutionären Streitkräfte Kolumbiens (FARC) im Rahmen des Friedensabkommens reserviert. Nach den Wahlen 2022 zählte die Abgeordnetenkammer 188 Mitglieder: 162 wurden nach dem Verhältniswahlrecht in Wahlkreisen mit mehreren Sitzen gewählt, zwei wurden von afro-kolumbianischen Gemeinschaften gewählt, je einer von indigenen und ausländischen Wählern, ein Sitz war für den Vizepräsidentschaftskandidaten mit der zweithöchsten Stimmenzahl reserviert, fünf Sitze waren für die FARC reserviert und 16 Sitze waren für Vertreter der Opfer des internen Konflikts des Landes reserviert; letztere wurden nach einem Gesetz vom August 2021 zur Umsetzung einer Bestimmung des Friedensabkommens eingeführt (FH 2024). Die Parlamentswahlen im März 2022 verliefen friedlich. Unabhängige Beobachter hielten die Wahlen und Ergebnisse für glaubwürdig (FH 2024). Öffentliche Institutionen haben gezeigt, dass sie in der Lage sind, die Exekutive zu kontrollieren, und die wichtigste linksgerichtete Guerillagruppe des Landes hat 2016 ein Friedensabkommen unterzeichnet (FH 2024). Gewählte Amtsträger bestimmen im Allgemeinen ohne Einmischung die Regierungspolitik. Der kolumbianische Staat hat jedoch seit langem Schwierigkeiten, in allen Teilen seines Hoheitsgebiets eine sichere Präsenz zu etablieren, was bedeutet, dass die Politikgestaltung und -umsetzung in einigen Regionen und Orten durch Bedrohungen durch Guerillagruppen und kriminelle Banden gestört werden kann (FH 2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 5 von 30

Sowohl der Senat als auch das Repräsentantenhaus verfügten über aktive Menschenrechtsausschüsse, die als Diskussionsforen für Menschenrechtsprobleme dienten (USDOS 23.4.2024). Quellen: - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Colombia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2108033.html, Zugriff 30.1.2025 - USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Colombia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107648.html, Zugriff 28.1.2025 3. Sicherheitslage Bewaffnete Gruppen begehen weiterhin schwere Übergriffe gegen Zivilisten und weiten ihre Präsenz im ganzen Land aus (HRW 16.1.2025). Die Kriminalitätsrate und die Gewaltbereitschaft sind hoch (EDA 10.2.2025; vgl. AA 10.2.2025). Das Land sieht sich mit organisierter Kriminalität und anderen Formen der Gewalt konfrontiert (EDA 10.2.2025). Spontane Streiks, Demonstrationen und Unruhen sind jederzeit möglich (EDA 10.2.2025; vgl. AA 10.2.2025). Die Sicherheitslage in Kolumbien hat sich in den letzten Jahren insgesamt wieder verschlechtert (AA 10.2.2025). Am 24.01.2025 rief der kolumbianische Präsident Gustavo Petro nach Angriffen der Guerillagruppe Ejército de Liberación Nacional (ELN) in der Region Catatumbo im Nordosten Kolumbiens den Ausnahmezustand „estado de conmoción interior“ aus. Diese Maßnahme, die seit 2008 nicht mehr angewendet wurde, gilt für 90 Tage und nur für die ländliche Region von Catatumbo. Laut des Dekrets werden dem Präsidenten Notstandsbefugnisse zur Wiederherstellung der Ordnung eingeräumt. Demnach kann Petro u.a. Ausgangssperren verhängen, den Verkehr einschränken und andere Schritte unternehmen, die normalerweise die Bürgerrechte der Kolumbianer verletzen oder der Zustimmung des Kongresses bedürfen würden. Zudem hatte die Regierung mit einer Militäroffensive gegen die ELN begonnen und mehr als 9.000 Streitkräfte in die betroffene Region entsandt. Diese Schritte erfolgten nach Zusammenstößen der ELN mit Splittergruppen der früheren FARC-Rebellengruppe in der Region, bei denen mindestens 80 Menschen getötet wurden. Zudem wurden rd. 36.000 Menschen aus ihren Dörfern nahe der Grenze zu Venezuela vertrieben. Am 20.1.2025 wurden mindestens 20 weitere Tote bei Kämpfen im Amazonasgebiet im Süden des Landes gemeldet (BAMF 27.1.2025). In vielen ländlichen Gebieten, in denen die gefährlichsten Gruppen aktiv sind, ist die Polizei weitgehend abwesend (FH 2024). Einige Teile des Landes, insbesondere rohstoffreiche Gebiete und Drogenhandelskorridore, sind nach wie vor sehr unsicher. Reste der Guerilla – darunter sowohl die ELN als auch abtrünnige .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 6 von 30

Fraktionen der FARC – und paramilitärische Nachfolgegruppen missbrauchen regelmäßig die Zivilbevölkerung, insbesondere in Koka-Anbaugebieten (FH 2024). Nichtstaatliche bewaffnete Gruppen, darunter von den USA als terroristische Organisationen eingestufte Dissidenten der ehemaligen Revolutionären Streitkräfte Kolumbiens und der Nationalen Befreiungsarmee, Drogenhandelsorganisationen und kleine kriminelle Banden, begingen Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen, Entführungen, Menschenhandel, Bombenanschläge, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, sexuelle Gewalt, rechtswidrige Rekrutierung und Einsatz von Kindersoldaten sowie Gewaltandrohungen gegen Journalisten, Frauen, Menschenrechtsverteidiger und religiöse Führer. Die Regierung untersuchte und verfolgte solche Handlungen in der Regel, wenn sie gemeldet wurden (USDOS 23.42024). Die Nationale Befreiungsarmee (ELN) verübte im ganzen Land Verbrechen und Terrorakte, darunter Bombenanschläge, Gewalt gegen die Zivilbevölkerung und gewalttätige Angriffe auf Militär- und Polizeieinrichtungen (USDOS 23.4.2024). In einigen Regionen und Grenzgebieten sind weiterhin Guerillakämpfer des Ejército de Liberación Nacional (ELN) wie auch Splittergruppen der Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia (FARC) und weitere bewaffnete illegale Gruppierungen aktiv (EDA 10.2.2025), die von illegalen Wirtschaftszweigen wie dem Drogenhandel und dem illegalen Bergbau profitieren. Dazu gehören die Guerillagruppe „Nationale Befreiungsarmee“ (ELN), eine in den 1960er Jahren gegründete Gruppe, mehrere „Dissidentengruppen“, die aus der Demobilisierung der FARC im Jahr 2017 hervorgegangen sind, und der „Golf-Clan“. Die letztgenannte Gruppe entstand aus der Demobilisierung paramilitärischer Gruppen Mitte der 2000er Jahre und ist auch als Gaitanist Self- Defense Forces of Colombia (AGC) bekannt. Viele dieser Gruppen haben fließende und komplexe Verbindungen zueinander, und einige sind an nicht internationalen bewaffneten Konflikten beteiligt (HRW 16.1.2025). Im Rahmen ihrer Friedenspolitik setzte die Regierung im Jahr 2024 ihre Verhandlungen mit der ELN-Guerilla, einer Koalition aus FARC-Dissidentengruppen, die sich selbst als „Estado Mayor Central (EMC)“ und „Segunda Marquetalia“ bezeichnen, und anderen bewaffneten Gruppen, darunter der „Golf-Clan“, fort. Die Regierung kündigte mehrere Waffenstillstände mit diesen Gruppen an, aber die Vorbereitungen und die Überwachung waren unzureichend, und in vielen Fällen hielten sich die bewaffneten Gruppen nicht daran (HRW 16.1.2025; vgl. FH 2024). Das Verteidigungsministerium gab am 16.7.2024 bekannt, dass ein Waffenstillstand mit Einheiten der Guerillagruppe Estado Mayor Central (EMC), die unter der Führung des Kommandanten Iván Mordisco stehen, beendet wurde. Mordisco lehnt angeblich weiterhin Friedensgespräche mit der Regierung ab (BAMF 22.7.2024). Am 3.8.2024 lief der vereinbarte bilaterale Waffenstillstand zwischen der Guerillagruppe Ejército de Liberación Nacional (ELN) und der Regierung, der im .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 7 von 30

August 2023 zunächst für sechs Monate beschlossen und im Februar 2024 um weitere sechs Monate verlängert worden war, aus. Während beide Parteien ihren Willen zum Friedensdialog bekunden, beschuldigen sie sich gegenseitig, getroffene Vereinbarungen nicht einzuhalten (BAMF 5.8.2024). Die Regierung und die FARC, die ehemals größte Guerilla-Aufstandsgruppe des Landes, setzten die Umsetzung des Friedensabkommens von 2016 fort (USDOS 23.4.2024; vgl. HRW 16.1.2025). Das Friedensabkommen von 2016 legte einen Plan zur Verringerung der ländlichen Armut, zur Stärkung der Bürgerbeteiligung, zur Entwaffnung und Wiedereingliederung ehemaliger FARC- Kämpfer, zur Trennung der Verbindungen zwischen Drogenhandel und politischer Gewalt und zur Wahrung der Rechte der Opfer durch Maßnahmen der Übergangsjustiz fest. Obwohl Präsident Petro das Friedensabkommen unterstützt, ist seine Umsetzung nach wie vor unklar (HRW 16.1.2025). Die Regierung bekundete auch ihr Interesse daran, mit diesen Gruppen neue Mechanismen der Übergangsjustiz auszuhandeln (HRW 16.1.2025). Im Jahr 2017 schloss die FARC ihre Entwaffnung ab, und im Juli waren fast 13.000 ehemalige Mitglieder in Wiedereingliederungsmaßnahmen eingebunden, darunter die Teilnahme an einer politischen Partei. Schätzungsweise 800 bis 1.500 FARC-Dissidenten beteiligten sich von Anfang an nicht am Friedensprozess (USDOS 23.4.2024). Die kolumbianische Regierung unterzeichnete 2016 ein Friedensabkommen mit der FARC, doch einige ehemalige Mitglieder (sogenannte Dissidenten) sind in den Kampf zurückgekehrt (zu diesen Dissidentengruppen gehören die von den USA als ausländische Terroristen eingestuften Gruppen Revolutionäre Streitkräfte Kolumbiens - Volksarmee oder FARC-EP und Segunda Marquetalia). Seit 2017 führt die kolumbianische Regierung regelmäßig Waffenstillstands- und Friedensgespräche mit der ELN und den Dissidenten der FARC, einschließlich eines sechsmonatigen Waffenstillstands mit der ELN in den Jahren 2023-2024 (CIA 16.1.2025). In den westlichen und südwestlichen Bundesstaaten Chocó, Cauca und Nariño wurden zwischen Januar und Juli mehr als 34.000 Menschen durch Kämpfe zwischen dem Militär und bewaffneten Gruppen vertrieben (HRW 16.1.2025). Illegale Gruppierungen (Guerilla und organisierte Kriminalität im Bereich Drogen) haben in weiten Landstrichen Landminen gelegt (AA 10.2.2025). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (10.2.2025): Kolumbien: Reise- und Sicherheitshinweise, Sicherheit, https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/kolumbien-node/ kolumbiensicherheit-201516, Zugriff 10.2.2025 - BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (27.1.2025): Briefing Notes, Kolumbien, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/ BriefingNotes/2025/briefingnotes-kw05-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=3, Zugriff 4.2.2025 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 8 von 30

- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (5.8.2024): Briefing Notes, Kolumbien, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/ BriefingNotes/2024/briefingnotes-kw32-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=3, Zugriff 4.2.2025 - BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (22.7.2024): Briefing Notes, Kolumbien, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/ BriefingNotes/2024/briefingnotes-kw30-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 4.2.2025 - CIA – Central Intelligence Agency [USA] (16.1.2025): The World Factbook, Colombia, Military and Security, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/colombia/#military-and-security, Zugriff 4.2.2025 - EDA – Eidgenösisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (10.2.2025): Reisehinweise für Kolumbien, Grundsätzliche Einschätzung, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/kolumbien/ reisehinweise-fuerkolumbien.html, Zugriff 10.2.2025 - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Colombia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2108033.html, Zugriff 30.1.2025 - HRW – Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025 – Colombia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2120069.html, Zugriff 30.1.2025 - USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Colombia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107648.html, Zugriff 28.1.2025 4. Rechtsschutz / Justizwesen Das Gesetz verbot willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen und sah das Recht jeder Person vor, die Rechtmäßigkeit ihrer Festnahme oder Inhaftierung vor Gericht anzufechten. Es gab jedoch Vorwürfe, dass die Behörden Bürger willkürlich festnahmen (USDOS 23.4.2024). Beamte waren verpflichtet, inhaftierte Personen innerhalb von 36 Stunden nach der Festnahme einem Richter vorzuführen, innerhalb von 30 Tagen Anklage zu erheben und innerhalb von 90 Tagen nach der ersten Inhaftierung ein Gerichtsverfahren einzuleiten. Vom Büro des Ombudsmanns beauftragte Pflichtverteidiger unterstützten mittellose Angeklagte, waren jedoch mit Fällen überlastet. Inhaftierte erhielten, wie gesetzlich vorgesehen umgehend Zugang zu Rechtsbeistand und Familienangehörigen. Eine Kaution war in der Regel möglich, außer bei schweren Straftaten wie Mord, Rebellion oder Drogenhandel. Die Behörden respektierten diese Rechte im Allgemeinen (USDOS 23.4.2024). Das zivile Justizsystem litt unter einem erheblichen Rückstau an Fällen, was zu einer großen Zahl von Untersuchungshäftlingen führte (USDOS 23.4.2024). Der Schutz durch ein ordnungsgemäßes Verfahren ist nach wie vor schwach und die Gerichtsverfahren verlaufen sehr schleppend (FH 2024). Das Gesetz sah eine unabhängige Justiz vor, und die Regierung respektierte im Allgemeinen die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 9 von 30

Ein Großteil des Justizsystems war überlastet und ineffizient (USDOS 23.4.2024). Die Unabhängigkeit der Justiz wurde durch Bestechung, Korruption und Einschüchterung von Richtern, Staatsanwälten und Zeugen behindert (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024). Das Gesetz sah das Recht auf ein faires und öffentliches Verfahren vor, und die Justiz setzte dieses Recht im Allgemeinen durch. Die Anwendung von Verzögerungstaktiken durch Verteidiger, die hohe Arbeitsbelastung der Staatsanwälte und andere Probleme beeinträchtigten die Effizienz der Justiz (USDOS 23.4.2024). Richter in Militärprozessen mussten innerhalb von acht Tagen nach einer Anhörung vor dem Kriegsgericht ein Urteil fällen (USDOS 23.4.2024). Der Rahmen für die Übergangsjustiz des Friedensabkommens von 2016 richtete die Sondergerichtsbarkeit für den Frieden (JEP) als Rechenschaftsmechanismus ein, um schwere Verbrechen zu untersuchen, die während des 52-jährigen internen bewaffneten Konflikts zwischen der Regierung und der FARC begangen wurden. JEP-Verfahren umfassten neben außergerichtlichen Tötungen auch Fälle von erzwungenem Verschwindenlassen. Das JEP förderte die Versöhnung und unternahm Schritte, um die Gewalttäter während des bewaffneten Konflikts zur Rechenschaft zu ziehen (USDOS 23.4.2024). Die Sondergerichtsbarkeit für den Frieden (JEP) hat bei der Untersuchung und Verfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erhebliche Fortschritte erzielt und ehemalige FARC-Kommandeure und mehrere Armeeoffiziere angeklagt (HRW 16.1.2025). Quellen: - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Colombia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2108033.html, Zugriff 30.1.2025 - HRW – Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025 – Colombia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2120069.html, Zugriff 30.1.2025 - USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Colombia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107648.html, Zugriff 28.1.2025 5. Sicherheitsbehörden Die militärischen Streitkräfte Kolumbiens (Fuerzas Militares de Colombia) bestehen aus: Nationale Armee (Ejercito Nacional), Marine der Republik Kolumbien (Armada Republica de Colombia, ARC; einschließlich Küstenwache und Marineinfanterie), Kolumbianische Luftwaffe (Fuerza Aerea de Colombia, FAC); Kolumbianische Nationalpolizei (PNC). Die PNC ist eine zivile Streitkraft, die dem Verteidigungsministerium untersteht (CIA 16.1.2025). Das kolumbianische Militär ist für die Verteidigung und Aufrechterhaltung der Unabhängigkeit, der nationalen Souveränität und der territorialen Integrität des Landes verantwortlich, hat aber auch eine bedeutende Rolle im Bereich der inneren Sicherheit, die den Schutz der Zivilbevölkerung sowie privater und staatlicher Vermögenswerte und die Gewährleistung eines sicheren Umfelds umfasst. Das Militär konzentriert sich in erster Linie auf die Durchführung von Operationen gegen .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 30

illegale bewaffnete Gruppen im Lande, darunter Drogenhändler, mehrere Fraktionen der ehemaligen Terrorgruppe Revolutionäre Streitkräfte Kolumbiens (FARC) und die aufständische/terroristische Gruppe Nationale Befreiungsarmee (ELN). Diese Operationen werden durch die schwierige Topographie und die langen und durchlässigen Landesgrenzen erschwert (CIA 16.1.2025). Seit Präsident Petro im August 2022 sein Amt angetreten hat, ist die Zahl der gemeldeten Verstöße durch Sicherheitskräfte in Kolumbien zurückgegangen. Die Verantwortlichkeit für vergangene Missbräuche und Reformen zur Sicherstellung, dass sich diese nicht wiederholen, sind jedoch nach wie vor begrenzt (HRW 16.1.2025). Das Verteidigungsministerium hat zwar die Protokolle für den Einsatz von Gewalt reformiert und einige Polizeibeamte, die für Missbräuche verantwortlich sind, suspendiert, hat es jedoch versäumt, umfassendere Reformen einzuführen (HRW 16.1.2025; vgl. AI 24.4.2024), darunter die Einschränkung der Zuständigkeit des Militärjustizsystems bei Ermittlungen zu Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte und die Herauslösung der Polizei aus dem Zuständigkeitsbereich des Verteidigungsministeriums, um die Trennung zwischen den Rollen von Polizei und Militär zu gewährleisten (HRW 16.1.2025). Es gab Berichte, dass die Regierung oder ihre Vertreter im Laufe des Jahres 2023 willkürliche und rechtswidrige Tötungen, einschließlich außergerichtlicher Tötungen, begangen haben (USDOS 23.4.2024). Menschenrechtsorganisationen, Opfer und Ermittler der Regierung beschuldigten einige Mitglieder der staatlichen Sicherheitskräfte, mit kriminellen Banden zusammenzuarbeiten oder deren Aktivitäten zu tolerieren, darunter auch einige ehemalige Mitglieder paramilitärischer Einheiten (USDOS 23.4.2024). Quellen: - AI – Amnesty International (24.4.2024): Amnesty International Report 2023/24; Zur weltweiten Lage der Menschenrechte; Kolumbien 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107864.html, Zugriff 3.2.2025 - CIA – Central Intelligence Agency [USA] (16.1.2025): The World Factbook, Colombia, Military and Security, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/colombia/#military-and-security, Zugriff 4.2.2025 - HRW – Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025 – Colombia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2120069.html, Zugriff 30.1.2025 - USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Colombia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107648.html, Zugriff 28.1.2025 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 30
