kolu-lib-2025-02-10-ke

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Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und 
Asyl wurde gemäß den vom Staatendokumentationsbeirat beschlossenen Standards und der
Methodologie der Staatendokumentation erstellt.
Ein Länderinformationsblatt (LIB) der Staatendokumentation ist ein COI-Dokument, das beruhend auf
den  Bedürfnissen  in  Verfahren  des  Asyl-  und  Fremdenwesens  (RD,  EASt,  ASt,  BVwG)  mittels 
Recherche von vorhandenen, vertrauenswürdigen und vorrangig öffentlichen Informationen gemäß
den  Standards  der  Staatendokumentation  erstellt  wird.  Ein  LIB  gibt  eine  einzelfallunabhängige
Darstellung über  die  Lage  betreffend  relevanter  Tatsachen  in  Herkunftsländern  bzw.  in  EU-
Mitgliedsstaaten.
Die LIB dienen den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Für sie gilt § 5 Abs. 
5 letzter Satz BFA-G, d.h. sie sind als solche nicht Teil der allgemein zugänglichen, öffentlichen 
Staatendokumentation. Sie werden aber durch Verwendung im Verfahren (Parteiengehör, Verwendung 
im Bescheid) der jeweiligen Partei zugänglich und durch Verwendung im Bescheid öffentlich gemacht.
Dieses Produkt ist als Arbeitsbehelf für österreichische Behörden und Gerichte entwickelt worden. In 
diesem Sinne stehen Lesbarkeit, flexible Nutzbarkeit und einfache Verwertbarkeit in Entscheidungen
im  Vordergrund.  Grundsätzlich  wird  jede  Information  mit  mindestens  einer  Quelle  belegt;  aus 
vorgenannten Gründen wird jedoch auf die Hervorhebung von Originalzitaten verzichtet – nicht zuletzt 
auch deshalb, weil sich daraus für die Entscheidungsfindung kein Mehrwert ergibt.
Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen keinen
Anspruch auf Vollständigkeit. Aus dem vorliegenden Produkt ergeben sich keine Schlussfolgerungen
für  die  rechtliche  Beurteilung  eines  konkreten  Verfahrens.  Das  LIB  stellt  keine  allgemeine  oder
individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument kann insbesondere auch nicht als
politische  Stellungnahme  seitens  der  Staatendokumentation  oder  des  Bundesamtes  für
Fremdenwesen und Asyl gewertet werden.
Zugunsten  der  besseren  Les-  und  Verwendbarkeit  wird  im  vorliegenden  Produkt  auf  eine 
genderneutrale Schreibweise verzichtet. So nicht explizit angemerkt, sind immer alle Geschlechter
gemeint.
Qualitäts- und Aktualisierungshinweis
Das  LIB  beinhaltet  Arbeitsübersetzungen  fremdsprachiger  Quellen.  Auswahl,  Verwertung  und 
Verwendung von Informationen im vorliegenden Produkt unterliegen dem Qualitätsmanagement der
Staatendokumentation.
Eine Aktualisierung des LIB erfolgt bei gegebenem Bedarf auf Anfrage. Die Aktualität der verwendeten 
Quellen wird seitens der Staatendokumentation überprüft. Daher können auch im LIB verwendete 
Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet werden.
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Länderspezifische Anmerkungen
keine.
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Inhaltsverzeichnis
 1.   Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen                                                                          ......................................................................  5   
 2.   Politische Lage                                                                                                                                    ...............................................................................................................................  6   
 3.   Sicherheitslage                                                                                                                                    ...............................................................................................................................  7   
 4.   Rechtsschutz / Justizwesen                                                                                                             .........................................................................................................  10   
 5.   Sicherheitsbehörden                                                                                                                          .....................................................................................................................  11   
 6.   Folter und unmenschliche Behandlung                                                                                           ........................................................................................  12   
 7.   Korruption                                                                                                                                          .....................................................................................................................................  13   
 8.   NGOs und Menschenrechtsaktivisten, Ombudsperson                                                                 ...............................................................  13   
 9.   Wehrdienst und Rekrutierungen                                                                                                       ...................................................................................................  14   
 10.   Allgemeine Menschenrechtslage                                                                                                ...............................................................................................  14   
 11.   Meinungs- und Pressefreiheit                                                                                                         .....................................................................................................  16   
 12.   Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition                                                                   ...............................................................  17   
 13.   Haftbedingungen                                                                                                                             ........................................................................................................................  18   
 14.   Todesstrafe                                                                                                                                      .................................................................................................................................  19   
 15.   Religionsfreiheit                                                                                                                               ..........................................................................................................................  19   
15.1.   Religiöse Gruppen                                                                                                                    ...............................................................................................................  19   
 16.   Ethnische Minderheiten                                                                                                                 ..............................................................................................................  20   
 17.   Relevante Bevölkerungsgruppen                                                                                                  ...............................................................................................  22   
17.1.   Frauen                                                                                                                                    .................................................................................................................................  22   
17.2.   Kinder                                                                                                                                      ..................................................................................................................................  24   
17.3.   Sexuelle Minderheiten                                                                                                              .........................................................................................................  25   
 18.   Bewegungsfreiheit                                                                                                                           ......................................................................................................................  27   
 19.   IDPs und Flüchtlinge                                                                                                                       ..................................................................................................................  27   
 20.   Grundversorgung und Wirtschaft                                                                                                ...............................................................................................  28   
20.1.   Sozialbeihilfen                                                                                                                           ......................................................................................................................  29   
 21.   Medizinische Versorgung                                                                                                               ...........................................................................................................  30   
 22.   Rückkehr                                                                                                                                         ....................................................................................................................................  31   
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1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen
Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden.
 2. Politische Lage
Kolumbien gehört zu den ältesten Demokratien Lateinamerikas (FH 2024).
Der Präsident wird direkt für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Im Rahmen einer Reihe von 
Verfassungsänderungen im Jahr 2015 wurde die Wiederwahl des Präsidenten abgeschafft (FH 
2024). Nach den Präsidentschaftswahlen 2022 wurde Oppositionsführer Gustavo Petro der erste 
linksgerichtete Präsident Kolumbiens (FH 2024).
Der Kongress besteht aus dem Senat und der Abgeordnetenkammer, wobei alle Sitze alle vier 
Jahre  zur  Wahl  stehen.  Die  Nation  wählt  insgesamt  100  Senatsmitglieder  nach  einem 
Verhältniswahlsystem; zwei weitere Mitglieder werden von indigenen Gemeinschaften gewählt, ein 
Sitz wird an den Zweitplatzierten der Präsidentschaftswahlen vergeben und weitere fünf Sitze 
wurden 2018  und 2022 für die linksgerichtete Rebellengruppe  der Revolutionären Streitkräfte 
Kolumbiens  (FARC) im  Rahmen des  Friedensabkommens  reserviert.  Nach den  Wahlen 2022 
zählte die Abgeordnetenkammer 188 Mitglieder: 162 wurden nach dem Verhältniswahlrecht in 
Wahlkreisen mit mehreren Sitzen gewählt, zwei wurden von afro-kolumbianischen Gemeinschaften 
gewählt, je einer von indigenen und ausländischen Wählern, ein Sitz war für den
Vizepräsidentschaftskandidaten mit der zweithöchsten Stimmenzahl reserviert, fünf Sitze waren für 
die FARC reserviert und 16 Sitze waren für Vertreter der Opfer des internen Konflikts des Landes 
reserviert; letztere wurden nach einem Gesetz vom August 2021 zur Umsetzung einer Bestimmung 
des Friedensabkommens eingeführt (FH 2024).
Die  Parlamentswahlen  im  März  2022  verliefen  friedlich.  Unabhängige  Beobachter  hielten  die 
Wahlen und Ergebnisse für glaubwürdig (FH 2024).
Öffentliche Institutionen haben gezeigt, dass sie in der Lage sind, die Exekutive zu kontrollieren, 
und die wichtigste linksgerichtete Guerillagruppe des Landes hat 2016 ein Friedensabkommen 
unterzeichnet (FH 2024).
Gewählte Amtsträger bestimmen im Allgemeinen ohne Einmischung die Regierungspolitik. Der 
kolumbianische Staat hat jedoch seit langem Schwierigkeiten, in allen Teilen seines Hoheitsgebiets 
eine sichere Präsenz zu etablieren, was bedeutet, dass die Politikgestaltung und -umsetzung in 
einigen Regionen und Orten durch Bedrohungen durch Guerillagruppen und kriminelle Banden 
gestört werden kann (FH 2024).
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Sowohl  der  Senat  als  auch  das  Repräsentantenhaus  verfügten  über  aktive 
Menschenrechtsausschüsse,  die  als  Diskussionsforen  für  Menschenrechtsprobleme  dienten 
(USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  –  Colombia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108033.html, Zugriff 30.1.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Colombia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107648.html, Zugriff 28.1.2025
 3. Sicherheitslage
Bewaffnete  Gruppen  begehen  weiterhin  schwere  Übergriffe  gegen  Zivilisten  und  weiten  ihre 
Präsenz im ganzen Land aus (HRW 16.1.2025).
Die  Kriminalitätsrate und die  Gewaltbereitschaft sind hoch (EDA 10.2.2025; vgl. AA 10.2.2025). 
Das Land sieht sich mit organisierter Kriminalität und anderen Formen der Gewalt konfrontiert 
(EDA 10.2.2025). Spontane Streiks, Demonstrationen und Unruhen sind jederzeit möglich (EDA
10.2.2025; vgl. AA 10.2.2025). Die Sicherheitslage in Kolumbien hat sich in den letzten Jahren 
insgesamt wieder verschlechtert (AA 10.2.2025).
Am 24.01.2025 rief der kolumbianische Präsident Gustavo Petro nach Angriffen der Guerillagruppe 
Ejército de Liberación Nacional (ELN) in der Region Catatumbo im Nordosten Kolumbiens den 
Ausnahmezustand „estado de conmoción interior“ aus. Diese Maßnahme, die seit 2008 nicht mehr 
angewendet wurde, gilt für 90 Tage und nur für die ländliche Region von Catatumbo. Laut des 
Dekrets  werden  dem  Präsidenten  Notstandsbefugnisse  zur  Wiederherstellung  der  Ordnung 
eingeräumt. Demnach kann Petro u.a. Ausgangssperren verhängen, den Verkehr einschränken 
und andere Schritte unternehmen, die normalerweise die Bürgerrechte der Kolumbianer verletzen 
oder der Zustimmung des Kongresses bedürfen würden. Zudem hatte die Regierung mit einer 
Militäroffensive gegen die ELN begonnen und mehr als 9.000 Streitkräfte in die betroffene Region 
entsandt.  Diese  Schritte  erfolgten  nach  Zusammenstößen  der  ELN  mit  Splittergruppen  der 
früheren  FARC-Rebellengruppe  in  der  Region,  bei denen  mindestens  80  Menschen  getötet 
wurden. Zudem wurden rd. 36.000 Menschen aus ihren Dörfern nahe der Grenze zu Venezuela 
vertrieben. Am 20.1.2025 wurden mindestens 20 weitere Tote bei Kämpfen im Amazonasgebiet im 
Süden des Landes gemeldet (BAMF 27.1.2025).
In vielen ländlichen  Gebieten,  in denen die gefährlichsten  Gruppen aktiv sind, ist die Polizei 
weitgehend abwesend (FH 2024).
Einige Teile des Landes, insbesondere rohstoffreiche Gebiete und Drogenhandelskorridore, sind 
nach wie vor sehr unsicher. Reste der Guerilla – darunter sowohl die ELN als auch abtrünnige 
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Fraktionen  der  FARC  –  und  paramilitärische  Nachfolgegruppen  missbrauchen  regelmäßig  die 
Zivilbevölkerung, insbesondere in Koka-Anbaugebieten (FH 2024).
Nichtstaatliche  bewaffnete  Gruppen,  darunter  von  den  USA als  terroristische  Organisationen 
eingestufte  Dissidenten  der  ehemaligen  Revolutionären  Streitkräfte  Kolumbiens  und  der 
Nationalen  Befreiungsarmee,  Drogenhandelsorganisationen  und  kleine  kriminelle  Banden, 
begingen Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen, Entführungen,
Menschenhandel, Bombenanschläge, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, sexuelle Gewalt, 
rechtswidrige  Rekrutierung  und  Einsatz  von  Kindersoldaten  sowie  Gewaltandrohungen  gegen 
Journalisten, Frauen, Menschenrechtsverteidiger und religiöse Führer. Die Regierung untersuchte 
und verfolgte solche Handlungen in der Regel, wenn sie gemeldet wurden (USDOS 23.42024).
Die  Nationale  Befreiungsarmee  (ELN)  verübte  im  ganzen  Land  Verbrechen  und  Terrorakte, 
darunter  Bombenanschläge,  Gewalt  gegen  die  Zivilbevölkerung  und  gewalttätige  Angriffe  auf 
Militär- und Polizeieinrichtungen (USDOS 23.4.2024).
In einigen Regionen und Grenzgebieten sind weiterhin Guerillakämpfer des Ejército de Liberación 
Nacional (ELN) wie auch Splittergruppen der Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia 
(FARC) und weitere bewaffnete illegale Gruppierungen aktiv (EDA 10.2.2025),  die von illegalen 
Wirtschaftszweigen wie dem Drogenhandel und dem illegalen Bergbau profitieren. Dazu gehören 
die Guerillagruppe „Nationale Befreiungsarmee“ (ELN), eine in den 1960er Jahren gegründete 
Gruppe, mehrere „Dissidentengruppen“, die aus der Demobilisierung der FARC im Jahr 2017 
hervorgegangen  sind,  und  der  „Golf-Clan“.  Die  letztgenannte  Gruppe  entstand  aus  der 
Demobilisierung paramilitärischer Gruppen Mitte der 2000er Jahre und ist auch als Gaitanist Self-
Defense Forces of Colombia (AGC) bekannt. Viele dieser Gruppen haben fließende und komplexe 
Verbindungen zueinander, und einige sind an nicht internationalen bewaffneten Konflikten beteiligt 
(HRW 16.1.2025).
Im Rahmen ihrer Friedenspolitik setzte die Regierung im Jahr 2024 ihre Verhandlungen mit der 
ELN-Guerilla, einer Koalition aus FARC-Dissidentengruppen, die sich selbst als „Estado Mayor 
Central  (EMC)“  und  „Segunda  Marquetalia“  bezeichnen,  und  anderen  bewaffneten  Gruppen, 
darunter  der  „Golf-Clan“,  fort.  Die  Regierung  kündigte  mehrere  Waffenstillstände  mit  diesen 
Gruppen an, aber die Vorbereitungen und die Überwachung waren unzureichend, und in vielen 
Fällen hielten sich die bewaffneten Gruppen nicht daran (HRW 16.1.2025; vgl. FH 2024).
Das Verteidigungsministerium gab am 16.7.2024 bekannt, dass ein Waffenstillstand mit Einheiten 
der Guerillagruppe Estado Mayor Central (EMC), die unter der Führung des Kommandanten Iván 
Mordisco stehen, beendet wurde. Mordisco lehnt angeblich weiterhin Friedensgespräche mit der 
Regierung  ab  (BAMF  22.7.2024).  Am  3.8.2024  lief  der  vereinbarte  bilaterale  Waffenstillstand 
zwischen der Guerillagruppe Ejército de Liberación Nacional (ELN) und der Regierung, der im 
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August 2023 zunächst für sechs Monate beschlossen und im Februar 2024 um weitere sechs 
Monate verlängert worden war, aus. Während beide Parteien ihren Willen zum Friedensdialog 
bekunden, beschuldigen sie sich gegenseitig, getroffene Vereinbarungen nicht einzuhalten (BAMF 
5.8.2024).
Die Regierung und die FARC, die ehemals größte Guerilla-Aufstandsgruppe des Landes, setzten 
die Umsetzung des Friedensabkommens von 2016 fort (USDOS 23.4.2024; vgl. HRW 16.1.2025).
Das Friedensabkommen von 2016 legte einen Plan zur Verringerung der ländlichen Armut, zur 
Stärkung  der  Bürgerbeteiligung,  zur  Entwaffnung  und  Wiedereingliederung  ehemaliger  FARC-
Kämpfer, zur Trennung der Verbindungen zwischen Drogenhandel und politischer Gewalt und zur 
Wahrung der Rechte der Opfer durch Maßnahmen der Übergangsjustiz fest. Obwohl Präsident 
Petro  das  Friedensabkommen  unterstützt,  ist  seine  Umsetzung  nach  wie  vor  unklar  (HRW 
16.1.2025).  Die  Regierung  bekundete  auch  ihr  Interesse  daran,  mit  diesen  Gruppen  neue 
Mechanismen der Übergangsjustiz auszuhandeln (HRW 16.1.2025).
Im Jahr 2017 schloss die FARC ihre Entwaffnung ab, und im Juli waren fast 13.000 ehemalige 
Mitglieder  in  Wiedereingliederungsmaßnahmen  eingebunden,  darunter  die  Teilnahme  an  einer 
politischen Partei. Schätzungsweise 800 bis 1.500 FARC-Dissidenten beteiligten sich von Anfang 
an nicht am Friedensprozess (USDOS 23.4.2024).
Die kolumbianische Regierung unterzeichnete 2016 ein Friedensabkommen mit der FARC, doch 
einige ehemalige Mitglieder (sogenannte Dissidenten) sind in den Kampf zurückgekehrt (zu diesen 
Dissidentengruppen gehören die von den USA als ausländische Terroristen eingestuften Gruppen 
Revolutionäre Streitkräfte Kolumbiens - Volksarmee oder FARC-EP und Segunda Marquetalia). 
Seit  2017  führt  die  kolumbianische  Regierung  regelmäßig  Waffenstillstands-  und 
Friedensgespräche  mit  der  ELN  und  den  Dissidenten  der  FARC,  einschließlich  eines 
sechsmonatigen Waffenstillstands mit der ELN in den Jahren 2023-2024 (CIA 16.1.2025).
In den westlichen und südwestlichen Bundesstaaten Chocó, Cauca und Nariño wurden zwischen
Januar und Juli mehr als 34.000 Menschen durch Kämpfe zwischen dem Militär und bewaffneten 
Gruppen vertrieben (HRW 16.1.2025).
Illegale Gruppierungen (Guerilla und organisierte Kriminalität im Bereich Drogen) haben in weiten 
Landstrichen Landminen gelegt (AA 10.2.2025).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (10.2.2025): Kolumbien: Reise- und Sicherheitshinweise, 
Sicherheit,   https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/kolumbien-node/
kolumbiensicherheit-201516, Zugriff 10.2.2025
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (27.1.2025): Briefing Notes, 
Kolumbien,  https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/
BriefingNotes/2025/briefingnotes-kw05-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=3, Zugriff 4.2.2025
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- BAMF  –  Bundesamt  für  Migration  und  Flüchtlinge  [Deutschland]  (5.8.2024):  Briefing  Notes, 
Kolumbien,  https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/
BriefingNotes/2024/briefingnotes-kw32-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=3, Zugriff 4.2.2025
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (22.7.2024): Briefing Notes, 
Kolumbien,  https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/
BriefingNotes/2024/briefingnotes-kw30-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 4.2.2025
- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (16.1.2025): The World Factbook, Colombia, Military and 
Security,  https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/colombia/#military-and-security, Zugriff 
4.2.2025
- EDA –  Eidgenösisches  Departement  für  auswärtige  Angelegenheiten  [Schweiz]  (10.2.2025): 
Reisehinweise  für  Kolumbien,  Grundsätzliche  Einschätzung, 
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/kolumbien/
reisehinweise-fuerkolumbien.html, Zugriff 10.2.2025
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  –  Colombia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108033.html, Zugriff 30.1.2025
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (16.1.2025):  World  Report  2025  –  Colombia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2120069.html, Zugriff 30.1.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Colombia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107648.html, Zugriff 28.1.2025
 4. Rechtsschutz / Justizwesen
Das Gesetz verbot willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen und sah das Recht jeder Person 
vor, die Rechtmäßigkeit ihrer Festnahme oder Inhaftierung vor Gericht anzufechten. Es gab jedoch 
Vorwürfe, dass die Behörden Bürger willkürlich festnahmen (USDOS 23.4.2024).
Beamte waren verpflichtet, inhaftierte Personen innerhalb von 36 Stunden nach der Festnahme 
einem Richter vorzuführen, innerhalb von 30 Tagen Anklage zu erheben und innerhalb von 90 
Tagen  nach  der  ersten  Inhaftierung  ein  Gerichtsverfahren  einzuleiten.  Vom  Büro  des 
Ombudsmanns beauftragte Pflichtverteidiger unterstützten mittellose Angeklagte, waren jedoch mit 
Fällen  überlastet.  Inhaftierte  erhielten,  wie  gesetzlich  vorgesehen  umgehend  Zugang  zu 
Rechtsbeistand  und  Familienangehörigen.  Eine  Kaution  war  in  der  Regel  möglich,  außer  bei 
schweren Straftaten wie Mord, Rebellion oder Drogenhandel. Die Behörden respektierten diese 
Rechte im Allgemeinen (USDOS 23.4.2024).
Das zivile Justizsystem litt unter einem erheblichen Rückstau an Fällen, was zu einer großen Zahl 
von Untersuchungshäftlingen führte (USDOS 23.4.2024).
Der  Schutz  durch  ein  ordnungsgemäßes  Verfahren  ist  nach  wie  vor  schwach  und  die 
Gerichtsverfahren verlaufen sehr schleppend (FH 2024).
Das Gesetz sah eine unabhängige Justiz vor, und die Regierung respektierte im Allgemeinen die 
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024).
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Ein  Großteil  des  Justizsystems  war  überlastet  und  ineffizient  (USDOS  23.4.2024).  Die 
Unabhängigkeit  der  Justiz  wurde  durch  Bestechung,  Korruption  und  Einschüchterung  von 
Richtern, Staatsanwälten und Zeugen behindert (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024).
Das Gesetz sah das Recht auf ein faires und öffentliches Verfahren vor, und die Justiz setzte 
dieses Recht im Allgemeinen durch. Die Anwendung von Verzögerungstaktiken durch Verteidiger, 
die hohe Arbeitsbelastung der Staatsanwälte und andere Probleme beeinträchtigten die Effizienz 
der Justiz (USDOS 23.4.2024).
Richter in Militärprozessen mussten innerhalb von acht Tagen nach einer Anhörung vor  dem 
Kriegsgericht ein Urteil fällen (USDOS 23.4.2024).
Der  Rahmen  für  die  Übergangsjustiz  des  Friedensabkommens  von  2016  richtete  die 
Sondergerichtsbarkeit für den Frieden (JEP) als Rechenschaftsmechanismus ein, um schwere 
Verbrechen zu untersuchen, die während des 52-jährigen internen bewaffneten Konflikts zwischen 
der  Regierung  und  der  FARC  begangen  wurden.  JEP-Verfahren  umfassten  neben 
außergerichtlichen Tötungen auch Fälle von erzwungenem Verschwindenlassen. Das JEP förderte 
die Versöhnung und unternahm Schritte, um die Gewalttäter während des bewaffneten Konflikts 
zur Rechenschaft zu ziehen (USDOS 23.4.2024). Die Sondergerichtsbarkeit für den Frieden (JEP) 
hat  bei  der  Untersuchung  und  Verfolgung  von  Kriegsverbrechen  und  Verbrechen  gegen  die 
Menschlichkeit erhebliche Fortschritte erzielt und ehemalige FARC-Kommandeure und mehrere 
Armeeoffiziere angeklagt (HRW 16.1.2025).
Quellen:
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  –  Colombia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108033.html, Zugriff 30.1.2025
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (16.1.2025):  World  Report  2025  –  Colombia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2120069.html, Zugriff 30.1.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights
Practices: Colombia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107648.html, Zugriff 28.1.2025
 5. Sicherheitsbehörden
Die militärischen Streitkräfte Kolumbiens (Fuerzas Militares de Colombia) bestehen aus: Nationale 
Armee (Ejercito Nacional), Marine der Republik Kolumbien (Armada Republica de Colombia, ARC; 
einschließlich Küstenwache und Marineinfanterie), Kolumbianische Luftwaffe (Fuerza Aerea de 
Colombia, FAC); Kolumbianische Nationalpolizei (PNC). Die PNC ist eine zivile Streitkraft, die dem 
Verteidigungsministerium untersteht (CIA 16.1.2025).
Das kolumbianische Militär ist für die Verteidigung und Aufrechterhaltung der Unabhängigkeit, der 
nationalen Souveränität und der territorialen Integrität des Landes verantwortlich, hat aber auch
eine bedeutende Rolle im Bereich der inneren Sicherheit, die den Schutz der Zivilbevölkerung 
sowie privater und staatlicher Vermögenswerte und die Gewährleistung eines sicheren Umfelds 
umfasst. Das Militär konzentriert sich in erster Linie auf die Durchführung von Operationen gegen 
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illegale  bewaffnete  Gruppen  im  Lande,  darunter  Drogenhändler,  mehrere  Fraktionen  der 
ehemaligen  Terrorgruppe  Revolutionäre  Streitkräfte  Kolumbiens  (FARC)  und  die 
aufständische/terroristische Gruppe Nationale Befreiungsarmee (ELN). Diese Operationen werden 
durch die schwierige Topographie und die langen und durchlässigen Landesgrenzen erschwert 
(CIA 16.1.2025).
Seit Präsident Petro im August 2022 sein Amt angetreten hat, ist die Zahl der gemeldeten Verstöße
durch  Sicherheitskräfte  in  Kolumbien  zurückgegangen.  Die  Verantwortlichkeit  für  vergangene 
Missbräuche und Reformen zur Sicherstellung, dass sich diese nicht wiederholen, sind jedoch 
nach wie vor begrenzt (HRW 16.1.2025).
Das Verteidigungsministerium hat zwar die Protokolle für den Einsatz von Gewalt reformiert und 
einige  Polizeibeamte,  die  für  Missbräuche  verantwortlich  sind,  suspendiert,  hat  es  jedoch 
versäumt, umfassendere Reformen einzuführen (HRW 16.1.2025; vgl. AI 24.4.2024), darunter die 
Einschränkung  der  Zuständigkeit  des  Militärjustizsystems  bei  Ermittlungen  zu 
Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte und die Herauslösung der Polizei aus dem 
Zuständigkeitsbereich des Verteidigungsministeriums, um die Trennung zwischen den Rollen von 
Polizei und Militär zu gewährleisten (HRW 16.1.2025).
Es gab Berichte, dass die Regierung oder ihre Vertreter im Laufe des Jahres 2023 willkürliche und 
rechtswidrige  Tötungen,  einschließlich außergerichtlicher Tötungen, begangen  haben  (USDOS 
23.4.2024).
Menschenrechtsorganisationen, Opfer und Ermittler der Regierung beschuldigten einige Mitglieder 
der  staatlichen  Sicherheitskräfte,  mit  kriminellen  Banden  zusammenzuarbeiten  oder  deren 
Aktivitäten zu tolerieren, darunter auch einige ehemalige Mitglieder paramilitärischer Einheiten 
(USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- AI – Amnesty International (24.4.2024):  Amnesty International Report 2023/24; Zur weltweiten 
Lage  der  Menschenrechte;  Kolumbien  2023,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2107864.html, 
Zugriff 3.2.2025
- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (16.1.2025): The World Factbook, Colombia, Military and 
Security,  https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/colombia/#military-and-security, Zugriff 
4.2.2025
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (16.1.2025):  World  Report  2025  –  Colombia, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2120069.html, Zugriff 30.1.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights
Practices: Colombia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107648.html, Zugriff 28.1.2025
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