lib-komo-2022-08-31-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
dass die Wahlbeteiligung in der ersten Runde bei 10 Prozent lag, die Wahlkommission CENI gibt diese hingegen mit 61,5 Prozent an (FH 2022). Quellen: -AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (29.8.2022): Komoren: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung), https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/komoren-node/komorensicherheit/ 226660#content_0, Zugriff 29.8.2022 - AFRIK.COM (25.3.2019): Lendemain de Présidentielle : Comoriennes et Comoriens violemment réprimés, https://www.afrik.com/lendemain-de-presidentielle-comoriennes-et- comoriens-violemment-reprimes, Zugriff 26.8.2022 - AFRIK.COM (24.3.2019): Comores: jour de vote, https://www.afrik.com/comores-jour-de-vote, Zugriff 26.8.2022 - CIA - Country Intelligence Agency [USA] (23.8.2022): Comoros, The World Factbook, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/comoros/, Zugriff 29.8.2022 - DW - Deutsche Welle (22.3.2019): Komoren. Alle gegen einen: Präsidentschaftswahl auf den Komoren, https://www.dw.com/de/alle-gegen-einen-pr%C3%A4sidentschaftswahl-auf-den- komoren/a-48013448, Zugriff 26.8.2022 - DW - Deutsche Welle (24.10.2018): Mysteriöse Rebellion auf den Komoren, https://www.dw.com/de/mysteri%C3%B6se-rebellion-auf-den-komoren/a-46031217, Zugriff 26.8.2022 - DW - Deutsche Welle (31.7.2018): Komoren: Präsident will Föderalismus abschaffen, https://www.dw.com/de/komoren-pr%C3%A4sident-will-f%C3%B6deralismus-abschaffen/a- 44898529, Zugriff 26.8.2022 - EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (29.8.2022): Reisehinweise für die Komoren, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und- reisehinweise/komoren/reisehinweise-fuerdiekomoren.html, Zugriff 29.8.2022 - FH - Freedom House (2022): Freedom in the World 2022, Comoros, https://freedomhouse.org/country/comoros/freedom-world/2022, Zugriff 29.8.2022 - FH - Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2020, Comoros, https://freedomhouse.org/country/comoros/freedom-world/2020, Zugriff 26.8.2022 - LZ - Luzerner Zeitung (28.3.2019): Politische Turbulenzen nach umstrittener Wahl im Inselstaat Komoren, https://www.luzernerzeitung.ch/newsticker/international/politische-turbulenzen-nach- umstrittener-wahl-im-inselstaat-komoren-ld.1106280, Zugriff 26.8.2022 - USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human Rights Practices: Comoros, https://www.state.gov/reports/2021-country-reports-on-human- rights-practices/comoros/, Zugriff 26.8.2022 4. Sicherheitslage Demonstrationen oder Versammlungen sollten gemieden werden (BMEIA 29.8.2022). Die Kriminalitätsrate ist gering. Es kann zu armutsbedingter Kriminalität kommen (AA 29.8.2022). Die Gefahr von Demonstrationen und Streiks besteht weiterhin (ÖB 5.7.2022b). Ein Wiederaufflammen gewalttätiger Ausschreitungen kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden, vor allem in der Hauptstadt Moroni sowie auf der Insel Anjouan (AA 29.8.2022). Spannungen bestehen weiterhin. Bei Demonstrationen sind Ausschreitungen, Straßenblockaden und gewaltsame Zusammenstöße mit den Sicherheitskräften möglich (EDA 29.8.2022). Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch auf den Komoren nicht ausgeschlossen werden (EDA 29.8.2022). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 27

Quellen: -AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (29.8.2022): Komoren: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung), https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/komoren-node/komorensicherheit/ 226660#content_0, Zugriff 29.8.2022 -BMEIA - Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten [Österreich] (29.8.2022): Komoren, Aktuelle Hinweise, Besondere Bestimmungen https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/komoren/, Zugriff 29.8.2022 -EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (29.8.2022): Reisehinweise für die Komoren, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und- reisehinweise/komoren/reisehinweise-fuerdiekomoren.html, Zugriff 29.8.2022 -ÖB - Österreichische Botschaft in Nairobi [Österreich] (5.7.2022b): EU Briefing – Dialogue politique UE-Comores, 5 juillet 2022, Zugriff 29.8.2022 5. Rechtsschutz / Justizwesen Die Verfassung und das Gesetz sehen eine unabhängige Justiz vor, und die Regierung respektiert im Allgemeinen die Unabhängigkeit der Justiz. Inkonsequenz, Unberechenbarkeit und Korruption stellen allerdings Probleme dar (USDOS 12.4.2022). Das Justizsystem basiert sowohl auf der Scharia (islamisches Recht) als auch auf dem französischen Gesetzbuch (FH 2022; vgl. USDOS 12.4.2022, ÖB 5.7.2022a). Richter werden in Frankreich ausgebildet (ÖB 5.7.2022a). Das Gesetz verlangt sowohl einen richterlichen Haftbefehl als auch die Zustimmung der Staatsanwaltschaft, um Personen länger als 24 Stunden ohne Anklage festzuhalten. Das Gesetz sieht vor, dass die Rechtmäßigkeit der Inhaftierung unverzüglich gerichtlich festgestellt wird und dass die Inhaftierten unverzüglich über die gegen sie erhobenen Anschuldigungen informiert werden müssen. Ein Haftrichter informiert die Inhaftierten über ihre Rechte, einschließlich des Rechts auf einen Rechtsbeistand. Einige Inhaftierte hatten keinen zeitnahen Zugang zu Anwälten oder ihren Familien (USDOS 12.4.2022). Angeklagte haben das Recht auf einen fairen und öffentlichen Prozess (USDOS 12.4.2022; vgl. FH 2022) und die Justiz setzte dieses Recht im Allgemeinen durch. Es gilt die Unschuldsvermutung (USDOS 12.4.2022). Die Angeklagten haben das Recht, unverzüglich über die Anklage informiert zu werden und einen zeitnahen Prozess zu erhalten, müssen aber lange Verzögerungen hinnehmen (USDOS 12.4.2022; vgl. FH 2022). Angeklagte haben das Recht, einen Anwalt zu konsultieren. Bedürftige Angeklagte haben das Recht auf einen Rechtsbeistand, der auf öffentliche Kosten zur Verfügung gestellt wird, obgleich dieses Recht nur selten eingehalten wird. Angeklagte haben das Recht, bei ihrer Verhandlung anwesend zu sein, Zeugen zu befragen und Zeugen und Beweise in ihrem eigenen Namen zu präsentieren. Obwohl das Gesetz die kostenlose Beiziehung eines Dolmetschers für jeden Angeklagten vorsieht, der die vor Gericht verwendete Sprache nicht versteht oder spricht, wird dies in der Praxis nicht immer umgesetzt. Es gibt einen Berufungsprozess (USDOS 12.4.2022). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 27

Obwohl das Gesetz Mechanismen für die Auswahl von Richtern und Anwälten festlegt, ignoriert die Exekutive diese häufig und ernennt einfach Personen zu ihren Positionen. Gerichtsentscheidungen werden nicht immer bestätigt. Es gibt Berichte über Korruption auf allen Ebenen, auch innerhalb der Justiz. Durch Korruption werden Verfahren beeinträchtigt bzw. wird ein ordnungsgemäßer Ablauf verhindert. So wurde etwa Oppositionsmitgliedern und Präsidentschaftskandidaten 2019 ein ordnungsgemäßes Verfahren verweigert (FH 2022). Trotz der eindeutigen Gesetzeslage wird, u.a. der frühere Präsident Sambi seit 2018 ohne Anklage oder Prozesse festgehalten (ÖB 5.7.2022b). Quellen: - FH - Freedom House (2022): Freedom in the World 2022, Comoros, https://freedomhouse.org/country/comoros/freedom-world/2022, Zugriff 29.8.2022 -ÖB - Österreichische Botschaft in Nairobi [Österreich] (5.7.2022a): Art-8-Konsultation, Politischer Dialog nach Art. 8 zwischen der EU und den Komoren, 5. Juli 2022 -ÖB - Österreichische Botschaft in Nairobi [Österreich] (5.7.2022b): EU Briefing – Dialogue politique UE-Comores, 5 juillet 2022 - USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human Rights Practices: Comoros, https://www.state.gov/reports/2021-country-reports-on-human- rights-practices/comoros/, Zugriff 26.8.2022 6. Sicherheitsbehörden Die Streitkräfte (National Development Army / AND) und die Bundespolizei sind für die Durchsetzung der Gesetze und die Aufrechterhaltung der Ordnung im Land verantwortlich. Die AND umfasst sowohl die Gendarmerie als auch die komorischen Verteidigungskräfte. Sie ist dem Kabinettsdirektor für Verteidigung des Präsidenten unterstellt. Die Nationale Direktion für Territoriale Sicherheit, welche die Einwanderung und den Zoll überwacht, untersteht dem Minister für Inneres, Information und Dezentralisierung. Die Bundespolizei ist dem Innenminister unterstellt. Der Einsatzzug der Gendarmerie kann auch unter der Autorität des Innenministers handeln. Wenn die Gendarmerie als Kriminalpolizei fungiert, untersteht sie dem Justizminister. Grundsätzlich üben zivile Behörden eine effektive Kontrolle über die Polizei und andere Sicherheitskräfte aus (USDOS 12.4.2022; vgl. CIA 23.8.2022). Allerdings gibt es Fragen hinsichtlich des Willens und der Fähigkeit der Armee, Fehlverhalten zu identifizieren und zu bestrafen (FH 2022). Quellen: - CIA - Country Intelligence Agency [USA] (23.8.2022): Comoros, The World Factbook, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/comoros/, Zugriff 29.8.2022 - FH - Freedom House (2022):Freedom in the World 2022, Comoros, https://freedomhouse.org/country/comoros/freedom-world/2022, Zugriff 29.8.2022 - USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human Rights Practices: Comoros, https://www.state.gov/reports/2021-country-reports-on-human- rights-practices/comoros/, Zugriff 26.8.2022 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 12 von 27

7. Folter und unmenschliche Behandlung Die Verfassung und das Gesetz verbieten solche Praktiken, aber es gab Berichte, dass Regierungsbeamte sie einsetzten (USDOS 12.4.2022). Im April 2021 verhaftete die Polizei auf der Insel Anjouan den ehemaligen Militäroffizier Hakim Bapale. Er starb am 7.4.2021 in Untersuchungshaft. Es gibt Anschuldigungen dahingehend, dass Bapale misshandelt worden war. Die Regierung verpflichtete sich, den Fall zu untersuchen, gab jedoch bis zum Jahresende 2021 keine Ergebnisse bekannt. Im September 2021 berichteten zwei Journalisten, dass Gendarmen sie nach ihrer Festnahme während eines Protests misshandelt hätten (USDOS 12.4.2022). Das Gesetz verbietet die widerrechtliche Anwendung physischer Gewalt, aber Sicherheitskräfte wenden exzessiv Gewalt an und werden diesbezüglich im Allgemeinen nicht zur Rechenschaft gezogen (FH 2022). Es gibt keine Berichte über das Verschwindenlassen von Personen durch oder im Auftrag von Regierungsbehörden (USDOS 12.4.2022). Es gibt allerdings Berichte über willkürliche Verhaftungen – etwa von Personen, die vorübergehend festgenommen wurden, weil sie politische Demonstrationen organisiert, ihre politischen Ansichten geäußert oder die Regierung kritisiert hatten (USDOS 12.4.2022). Quellen: - FH - Freedom House (2022): Freedom in the World 2022, Comoros, https://freedomhouse.org/country/comoros/freedom-world/2022, Zugriff 29.8.2022 - USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human Rights Practices: Comoros, https://www.state.gov/reports/2021-country-reports-on-human- rights-practices/comoros/, Zugriff 26.8.2022 8. Korruption Systemische Korruption stellt ein ernstes Problem dar. Es gibt Berichte über Korruption auf allen Ebenen, auch innerhalb der Justiz, des öffentlichen Dienstes und der Sicherheitskräfte (FH 2022; vgl. USDOS 12.4.2022) sowie in der Regierung Es werden z.B. Bestechungsgelder gezahlt, um Zollbestimmungen zu umgehen, um Verhaftungen zu vermeiden oder um gefälschte Polizeiberichte zu erhalten (USDOS 12.4.2022). Endemische Korruption und das Fehlen von Transparenz behindern eine normale Geschäftstätigkeit (FH 4.3.2020). Das Gesetz sieht strafrechtliche Sanktionen für Korruption durch Beamte vor, aber die Regierung setzt das Gesetz nicht effektiv um, und Beamte gehen häufig straffrei (USDOS 12.4.2022). Die Nationale Kommission für Korruptionsprävention und -bekämpfung (CNPLC) war eine unabhängige Verwaltungsbehörde, die zur Bekämpfung von Korruption eingerichtet wurde, unter anderem durch Aufklärung und Mobilisierung der Öffentlichkeit (USDOS 12.4.2022). 2016 löste die Regierung Präsident Azalis die CNPLC auf (FH 2022) und begründete dies damit, dass sie keine .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 27

Ergebnisse erzielt habe. Das Verfassungsgericht hat diese Entscheidung später für ungültig erklärt. Dennoch hat der Präsident weder die Mandate der Kommissionsmitglieder verlängert noch Ersatzmitglieder ernannt (USDOS 12.4.2022). Im Jahr 2018 wurde der frühere Präsident Sambi wegen Korruption, Unterschlagung öffentlicher Gelder und Fälschung im Zusammenhang mit einem groß angelegten Passverkaufsprogramm festgenommen. Ein parlamentarischer Bericht ergab, dass der Plan das Land bis zu 971 Millionen Dollar gekostet hatte. Sambi blieb Ende 2019 unter Hausarrest (FH 4.3.2020). Auf dem Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International belegten die Komoren im Jahr 2021 Rang 164 von 180 untersuchten Ländern (TI 2022). Quellen: - FH - Freedom House (2022): Freedom in the World 2022, Comoros, https://freedomhouse.org/country/comoros/freedom-world/2022, Zugriff 29.8.2022 - FH - Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2020, Comoros, https://freedomhouse.org/country/comoros/freedom-world/2020, Zugriff 26.8.2022 - USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human Rights Practices: Comoros, https://www.state.gov/reports/2021-country-reports-on-human- rights-practices/comoros/, Zugriff 26.8.2022 -TI - Transparency International (2022): Corruption Perceptions Index, https://www.transparency.org/en/countries/comoros, Zugriff 26.8.2022 9. NGOs und Menschenrechtsaktivisten Einige wenige inländische und internationale Menschenrechtsgruppen arbeiten im Allgemeinen ohne Einschränkungen durch die Regierung und untersuchen und veröffentlichen ihre Erkenntnisse über Menschenrechtsfälle. Regierungsbeamte sind oft kooperativ und gehen auf ihre Ansichten ein. Die staatliche Nationale Kommission für Menschenrechte und Freiheiten ist per Gesetz beauftragt, Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen und Empfehlungen an die zuständigen Behörden zu geben (USDOS 12.4.2022). NGOs sind manchmal bürokratischen Einschränkungen ausgesetzt, einschließlich der Anforderungen, Genehmigungen von hochrangigen Beamten einzuholen, um Gefängnisse besuchen zu können (FH 2022). Quellen: -FH - Freedom House (2022): Freedom in the World 2022, Comoros, https://freedomhouse.org/country/comoros/freedom-world/2022, Zugriff 29.8.2022 - USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human Rights Practices: Comoros, https://www.state.gov/reports/2021-country-reports-on-human- rights-practices/comoros/, Zugriff 26.8.2022 10. Allgemeine Menschenrechtslage Das Gesetz sieht die Gleichheit aller Personen ungeachtet des Geschlechts, des Glaubens, der Weltanschauung, der Herkunft, der Rasse oder der Religion vor, und die Behörden setzten das Gesetz im Allgemeinen wirksam durch (USDOS 12.4.2022). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 27

Die Verfassung und das Gesetz verbieten willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen und sehen das Recht jeder Person vor, die Rechtmäßigkeit einer Festnahme oder Inhaftierung vor Gericht anzufechten. Die Regierung hielt sich im Allgemeinen an diese Bestimmungen, obwohl es im Laufe des Jahres einige willkürliche Verhaftungen gab (USDOS 12.4.2022). Das Gesetz verbietet die widerrechtliche Anwendung physischer Gewalt. Trotzdem wenden Sicherheitskräfte exzessiv Gewalt an und werden im Allgemeinen nicht für ihr Verhalten zur Rechenschaft gezogen (FH 2022). Obwohl die Regierung Beamte davon abhält, Menschenrechtsverletzungen zu begehen und es auch manchmal zu Verhaftungen oder Entlassungen von Beamten kommt, werden diese selten vor Gericht gestellt. Generell bleibt Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen weit verbreitet (USDOS 12.4.2022). Das EU Briefing 2022 sieht im Allgemeinen eine Verschlechterung der Einhaltung der Menschenrechte seit 2016 und der Rückkehr von Staatspräsident Azali. Das Land entfernt sich demnach immer weiter von europäischen Positionen (ÖB 5.7.2022b). Zu den schwerwiegenden Menschenrechtsproblemen zählen u.a.: rechtswidrige oder willkürliche Tötungen durch die Regierung; Folter oder grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung durch die Regierung; harte und lebensbedrohliche Haftbedingungen; willkürliche Verhaftung oder Inhaftierung; politische Gefangene oder Häftlinge; schwerwiegende Einschränkungen der freien Meinungsäußerung und der Medien, einschließlich Gewalt, Androhung von Gewalt und ungerechtfertigter Verhaftung oder strafrechtlicher Verfolgung von Journalisten; erheblicher Eingriff in die Versammlungsfreiheit; starke Einschränkungen der Religionsfreiheit; Unfähigkeit der Bürger, ihre Regierung friedlich durch freie und faire Wahlen zu wechseln; mangelnde Untersuchung und Rechenschaftspflicht für geschlechtsspezifische Gewalt, einschließlich häusliche und sexuelle Gewalt (USDOS 12.4.2022). Gewalt an Frauen und sexuelle Belästigung sind verbreitet, aber die Gerichte verhängen nur selten Geld- oder Haftstrafen. Die Bemühungen der Regierung, Menschenhandel zu identifizieren und strafrechtlich zu verfolgen, sind minimal, und Fälle von Menschenhandel werden häufig durch informelle Vermittlungsprozesse durchgeführt. Zuweilen haben diese Mechanismen die Rückkehr von Opfern des Menschenhandels zu Menschenhändlern erleichtert (FH 2022). Quellen: - ÖB - Österreichische Botschaft in Nairobi [Österreich] (5.7.2022b): EU Briefing – Dialogue politique UE-Comores, 5 juillet 2022 -FH - Freedom House (2022): Freedom in the World 2022, Comoros, https://freedomhouse.org/country/comoros/freedom-world/2022, Zugriff 29.8.2022 - USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human Rights Practices: Comoros, https://www.state.gov/reports/2021-country-reports-on-human- rights-practices/comoros/, Zugriff 26.8.2022 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 27

11. Meinungs- und Pressefreiheit Die Verfassung und das Gesetz sehen Meinungsfreiheit vor, auch für die Presse (USDOS 12.4.2022). Allerdings gibt es Einschränkungen (FH 2022) und die Meinungsfreiheit gilt nicht für alle Medien (USDOS 12.4.2022). Einzelpersonen dürfen sich nicht kritisch über die Regierung äußern oder Angelegenheiten von öffentlichem Interesse ohne Einschränkung ansprechen. Das Gesetz kriminalisiert Verleumdung (USDOS 12.4.2022). Politischen Führungspersönlichkeiten, Journalisten, Aktivisten (u.a. Abdallah Agwa) und (friedliche, politische) Demonstranten werden seit Jahren oder Monaten ohne Verfahren festgehalten (ÖB 5.7.2022b). Der Einsatz von Zensurgesetzen zur Verfolgung legitimer journalistischer Arbeit und anderer Druck haben zu weit verbreiteter Selbstzensur geführt. Die Pressefreiheit wurde 2018 durch die Schließung privater Radiosender eingeschränkt, als die Kritik an Präsident Azali und dem Verfassungsreferendum an Bedeutung gewann. Die journalistische Tätigkeit blieb das ganze Jahr 2021 über eingeschränkt, und Journalisten waren weiterhin Schikanen und Einschüchterungen ausgesetzt, auch von Regierungsbeamten. Verhaftungen von Journalisten und Bloggern sind an der Tagesordnung. Mehrere von ihnen wurden 2021 festgenommen und mehrere Tage festgehalten (FH 2022; vgl. USDOS 12.4.2022). Mitunter kommt es auch zu Drohungen. Einige Journalisten übten sich aufgrund von Gewalt und Schikanen in Selbstzensur (USDOS 12.4.2022). Im Dezember 2020 wurde der ehemalige Präsident der komorischen Journalistenvereinigung, Ali Abdou, tot in seinem Haus in Moroni aufgefunden. Die Staatsanwaltschaft von Moroni kam zu dem Schluss, dass Ali eines natürlichen Todes gestorben ist. Es gab aber auch gegenteilige Behauptungen. Die Familie des Verstorbenen reichte Klage ein, diese wurde vom Gericht abgewiesen (USDOS 12.4.2022). Die Regierung hat den Zugang zum Internet nicht eingeschränkt oder gestört oder Online-Inhalte zensiert, und im Gegensatz zu 2020 gab es 2021 keine glaubwürdigen Berichte über die Überwachung privater Online-Kommunikation durch die Regierung ohne entsprechende gesetzliche Befugnis (USDOS 12.4.2022). Quellen: -FH - Freedom House (2022): Freedom in the World 2022, Comoros, https://freedomhouse.org/country/comoros/freedom-world/2022, Zugriff 29.8.2022 - ÖB - Österreichische Botschaft in Nairobi [Österreich] (5.7.2022b):EU Briefing – Dialogue politique UE-Comores, 5 juillet 2022 - USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human Rights Practices: Comoros, https://www.state.gov/reports/2021-country-reports-on-human- rights-practices/comoros/, Zugriff 26.8.2022 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 27

12. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition Die Verfassung und das Gesetz sehen die Freiheit der friedlichen Versammlung und der Vereinigung vor, aber die Regierung respektiert diese Rechte nicht immer (USDOS 12.4.2022; vgl. FH 2022). Die diesbezügliche Situation hat sich seit 2018 erheblich verschlechtert (FH 2022). Kundgebungen der Opposition vor und kurz nach den Präsidentschaftswahlen im März 2019 wurden gewaltsam aufgelöst. Öffentliche Versammlungen wurden im Jahr 2020 im Rahmen von Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 verboten und blieben 2021 großteils in Kraft und wurden zu Jahresende 2021 nicht aufgehoben (FH 2022). Anfang Jänner 2021 organisierten Demonstranten eine nicht genehmigte Kundgebung gegen die Regierung. Die Behörden nahmen mehrere Personen fest und verfolgten sie später strafrechtlich. Der Organisator wurde wegen Gefährdung der Staatssicherheit zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt (USDOS 12.4.2022). Politische Parteien werden hauptsächlich um bestimmte Führer gebildet und ihren Rückhalt auf bestimmten Inseln oder bei bestimmten Ethnien. In der Vergangenheit waren die Parteien im Allgemeinen in der Lage, frei zu agieren, obwohl die Regierung gelegentlich die Aktivitäten der Oppositionsparteien stört, indem sie ihnen Treffpunkte und Versammlungsräume verweigert (FH 2022). Am 26.5.2021 planten Mitglieder verschiedener politischer Parteien Demonstrationen, doch die örtlichen Behörden verweigerten die Genehmigung. Die Behörden behaupteten, die Demonstrationen seien illegal, weil die Oppositionsgruppe Common Front Against Democracy nicht ordnungsgemäß registriert sei (USDOS 12.4.2022). In der Vergangenheit hatten zahlreiche Oppositionsparteien eine realistische Chance, durch Wahlen an die Macht zu kommen, obwohl sie durch gelegentliche Einmischung der Regierung behindert wurden. Vorwürfe des Missbrauchs staatlicher Mittel durch etablierte Unternehmen waren keine Seltenheit. Die Verhaftungen, Verurteilungen und harten Urteile gegen Oppositionsführer, die sich gegen das Verfassungsreferendum 2018 aussprachen, behinderten jedoch die Fähigkeit der Oppositionsparteien, an Wahlen teilzunehmen. Die Parlamentswahlen 2020, die von einem Boykott der Opposition überschattet wurden, endeten damit, dass regierungsfreundliche Kandidaten alle Sitze gewannen (FH 2022). Quellen: -FH - Freedom House (2022): Freedom in the World 2022, Comoros, https://freedomhouse.org/country/comoros/freedom-world/2022, Zugriff 29.8.2022 - USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human Rights Practices: Comoros, https://www.state.gov/reports/2021-country-reports-on-human- rights-practices/comoros/, Zugriff 26.8.2022 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 27

13. Haftbedingungen Die Bedingungen in den Gefängnissen und Haftanstalten sind weiterhin schlecht, besonders im Gefängnis auf Anjouan. Das Staatsgefängnis in Moroni ist das größte von drei Gefängnissen im Land. Das dritte befindet sich in Moheli (USDOS 12.4.2022). Überbelegung stellt ein Problem dar. Im September 2021 waren im Gefängnis von Moroni 277 Insassen, darunter fünf Frauen und 15 Minderjährige, untergebracht, obwohl die Kapazität nach den Standards des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz bei 60 Insassen liegt. Im Gefängnis von Anjouan waren 110 Gefangene inhaftiert, darunter eine Frau und keine Minderjährigen. Häftlinge und Gefangene erhalten in der Regel eine einzige Mahlzeit pro Tag, bestehend aus 1,8 Unzen Reis und einem Ei (in Moroni) oder roten Bohnen, wenn diese verfügbar sind (auf Anjouan). Das Rote Kreuz versorgt die Gefangenen auf Anjouan mit wöchentlichen Mahlzeiten. Diejenigen, die keine zusätzliche Nahrung von Familienmitgliedern erhalten, leiden unter Nahrungsmangel. Weitere häufige Probleme sind unzureichende Trinkwasserversorgung, sanitäre Einrichtungen, Belüftung, Beleuchtung und medizinische Versorgung. Es gab 2021 keine gemeldeten Todesfälle, die auf die physischen Bedingungen zurückzuführen waren (USDOS 12.4.2022). Alarmiert durch die verheerenden Haftbedingungen in komorischen Gefängnissen hat die EU die Zahlung von 340.000 EUR zugesagt. Vorgespräche zur konkreten Verwendung der Gelder wurden mit den lokalen Behörden bereits geführt (Reinigung, Hilfe zur Resozialisierung, Verbesserung der alimentären und medizinischen Verpflegung, Umgestaltung der Innen- und Außenflächen). In keinem Fall soll mit den Geldern ein neues Gefängnisgebäude errichtet werden (ÖB 5.7.2022b). Das Gesetz sieht vor, dass Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren in der Strafjustiz wie Erwachsene behandelt werden. Jugendliche und erwachsene Häftlinge werden gemeinsam festgehalten (USDOS 12.4.2022). Überlange Untersuchungshaft bleibt ein Problem. Obwohl nach dem Gesetz Häftlinge nicht länger als vier Monate in Untersuchungshaft gehalten werden dürfen, werden viele länger festgehalten. Ein Richter oder Staatsanwalt kann die Frist verlängern. Einige Verlängerungen ziehen sich über mehrere Jahre hin (USDOS 12.4.2022). Gefangene können Beschwerden einreichen, aber Untersuchungen und Folgemaßnahmen finden fast nie statt. Die Regierung erlaubt dem IKRK und diplomatischen Vertretungen, Gefängnisse zu überwachen (USDOS 12.4.2022). Die Behörden verlangen von NGOs, eine Besuchserlaubnis beim Generalstaatsanwalt zu beantragen (USDOS 12.4.2022; vgl. FH 2022). Quellen: -FH - Freedom House (2022): Freedom in the World 2022, Comoros, https://freedomhouse.org/country/comoros/freedom-world/2022, Zugriff 29.8.2022 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 18 von 27

-ÖB - Österreichische Botschaft in Nairobi [Österreich] (5.7.2022b): EU Briefing – Dialogue politique UE-Comores, 5 juillet 2022 - USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human Rights Practices: Comoros, https://www.state.gov/reports/2021-country-reports-on-human- rights-practices/comoros/, Zugriff 26.8.2022 14. Todesstrafe Die Todesstrafe ist weiterhin verfassungsrechtlich erlaubt (LDI o.D.a). Im Jahr 2021 wurden keine Todesurteile ausgesprochen und es gab auch keine Hinrichtungen (AI 5.2022). 2020 kam es zu einer Verurteilung (LDI o.D.b). Quellen: -AI - Amnesty International (5.2022): Death Sentences and Executions 2021 https://www.ecoi.net/en/file/local/2073393/ACT5054182022ENGLISH.pdf, Zugriff 26.8.2022 - LDI - Länderdaten.info (o.D. a): Komoren, Politische Indikatoren, Todesstrafe, https://www.laenderdaten.info/Afrika/Komoren/index.php, Zugriff26.8.2022 - LDI - Länderdaten.info (o.D. b): Komoren, Todesstrafe, https://www.laenderdaten.info/todesstrafe.php, Zugriff 26.8.2022 15. Religionsfreiheit Auf den Komoren ist der sunnitische Islam Staatsreligion (EDA 29.8.2022; vgl. FH 2022, USDOS 2.6.2022). Konkret wurde der sunnitische Islam 2018 zur Staatsreligion ernannt, davor war „der Islam“ als Staatsreligion definiert (FH 4.3.2020). Diese Änderung hat bei Anhängern von Minderheitsreligionen zu Vorbehalten gegenüber der Regierung geführt. Einige Beobachter vermuten, dass die Änderung Präsident Azalis Bemühungen widerspiegelt, die Komoren näher an Saudi-Arabien heranzuführen und dem Einfluss des ehemaligen Präsidenten Sambi entgegenzuwirken, der als dem Iran nahestehend gilt. Einige Regierungsmitglieder haben sich öffentlich antischiitisch geäußert, während viele Christen ihren Glauben privat halten, um Schikanen zu vermeiden (FH 2022). Im Juli 2018 verabschiedete das Land eine Verfassung, und das Gesetz legt den sunnitischen Islam unter der Shafi'i-Schule als "offizielle religiöse Referenz" fest. Die Durchführung von nicht- sunnitischen religiösen Ritualen an öffentlichen Orten wird mit der Begründung untersagt, dass solche religiösen Praktiken den Zusammenhalt der Gesellschaft beleidigen und die nationale Einheit gefährden würden. Die Verfassung definiert die nationale Identität als auf einer einzigen Religion - dem sunnitischen Islam - basierend, verkündet aber die Gleichheit der Rechte und Pflichten für alle, unabhängig vom religiösen Glauben. Die Verfassung legt auch fest, dass die Prinzipien und Bestimmungen zur Regelung des Gottesdienstes und des gesellschaftlichen Lebens auf dem sunnitischen Islam unter der Shafi'i-Doktrin basieren. Die Präambel "bekräftigt den Willen des komorischen Volkes", eine nationale Identität zu pflegen, die auf einer einzigen Religion, dem sunnitischen Islam, basiert. Sie proklamiert die Gleichheit von Rechten und Pflichten für alle Individuen, unabhängig von Religion oder Glauben. Das Gesetz sieht Strafen von fünf .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 19 von 27
