lib-komo-2022-08-31-ke

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19. Medizinische Versorgung
Krankenhäuser  entsprechen  nicht  dem  europäischen  Standard  (BMEIA  29.8.2022;  vgl.  AA 
29.8.2022).  Die  medizinische  Versorgung  ist  örtlich  technisch,  apparativ  und  hygienisch 
problematisch.  Es  fehlt  eine  adäquate  Notfallversorgung  (AA 29.8.2022).  Außerhalb  der  auf 
Grande Comore gelegenen Hauptstadt Moroni ist die medizinische Grundversorgung nicht
gewährleistet (EDA 29.8.2022). Die medizinische Versorgung durch Ärzte und Krankenhäuser auf
den Komoren ist im Vergleich zur Weltbevölkerung unterdurchschnittlich. Pro 1.000 Einwohner 
stehen im Land 2,2 Krankenhausbetten zur Verfügung. Mit rund 145 ausgebildeten Ärzten stehen 
pro 1.000 Einwohner rund 0,17 Ärzte zur Verfügung (LDI o.D.c). Im Jänner 2021 kam es zu einem 
Stromausfall auf der Insel   Moheli, an der Nordküste zu einem Stromausfall. Zwei COVID-19-
Patienten mit Sauerstoffanschluss verstarben im Krankenhaus Fomboni (CI 6.1.2021).
Krankenhäuser  verlangen  einen  Kostenvorschuss, bevor  sie  Patienten  behandeln  (EDA 
29.8.2022).
Quellen:
-AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (29.8.2022): Komoren: Reise- und Sicherheitshinweise 
(COVID-19-bedingte Reisewarnung), 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/komoren-node/komorensicherheit/
226660#content_0, Zugriff29.8.2022
- BMEIA - Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten [Österreich]
(29.8.2022): Komoren (Union der Komoren), Aktuelle Hinweise, https://www.bmeia.gv.at/reise-
services/reiseinformation/land/komoren/, Zugriff 29.8.2022
- CI - Comores-infos.net (6.1.2021): Coupure d’électricité à l’hôpital de Fomboni, 2 patients sous 
oxygène meurent, http://www.comores-infos.net/coupure-delectricite-a-lhopital-de-fomboni-2-
patients-sous-oxygene-meurent/, Zugriff 29.8.2022
- EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (29.8.2022): 
Reisehinweise für die Komoren, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-
reisehinweise/komoren/reisehinweise-fuerdiekomoren.html, Zugriff 29.8.2022
- LDI - Länderdaten.info (o.D.c): Komoren, Medizinische Versorgung, 
https://www.laenderdaten.info/Afrika/Komoren/gesundheit.php, Zugriff 29.8.2022
 20. Rückkehr
Schätzungen zufolge leben um die 300.000 Komorer außerhalb der Komoren, die meisten in 
Frankreich. Viele besitzen auch eine Doppelstaatsbürgerschaft, u.a. mit den USA (ÖB 5.7.2022a).
Weder UNHCR noch IOM haben Programme, die sich mit der unfreiwilligen Rückkehr komorischer 
Flüchtlinge befassen. Die Frage nach Unterstützung von unfreiwilligen Rückkehrern stelle sich laut 
der Leiterin des IOM-Büros in Moroni nicht. Erst einmal wurde ein Hassprediger – ein Imam – 
zurück nach Grande Comore deportiert und wurde von seiner Gemeinde in Empfang genommen
und von ihr versorgt (ÖB 4.7.2022). Es gibt ein von Deutschland finanziertes „Assisted Voluntary
Return” (AVR) Programm, welches sich vor allem auf Personen bezieht, die in Ägypten und Libyen 
aufgegriffen wurden. Diesen Personen wird üblicherweise eine Ausbildung finanziert und/oder die 
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Gründung eines Unternehmens ermöglicht. Italien finanziert ein solches freiwilliges
Rückkehrprogramm für komorische Flüchtlinge in Tunesien. Abgesehen davon, betreibt IOM keine
weiteren Projekte und verfügt über keine Gelder für Unterstützungsleistungen (ÖB 4.7.2022). Nach 
einer zwangsweisen Rückführung müssten laut des Leiterin des IOM Büros, die Familien für ihre 
zurückkehrenden Mitglieder sorgen. Als kollektivistische Gesellschaft ist der Zusammenhalt in der 
Familie relativ groß und Familienbande haben eine große emotionale/motivationale Bedeutung 
(ÖB 4.7.2022).
In  der  komorischen  Bevölkerung  werden  Rückkehrer  als  Versager  angesehen  und  sozial 
stigmatisiert. Familien üben großen Druck aus, nicht zurückzukehren. Das Risiko die Sahara zu 
durchqueren ist, nach Ansicht der Familien, vertretbar. Das ultimative Ziel ist es, das „Paradies“ 
Frankreich. zu erreichen, und selbst der Tod wird dafür in Kauf genommen. Am bedeutendsten ist
die Auswanderung in Richtung Mayotte. Mayotte wird von der komorischen Regierung als
komorische Insel angesehen. Eine Rückkehrhilfe aus Mayotte nach Grande Comore oder eine 
andere Insel sei daher undenkbar und wird von der Regierung erst gar nicht verhandelt (ÖB 
4.7.2022).
Quellen:
-ÖB - Österreichische Botschaft in Nairobi [Österreich] (5.7.2022a): Art-8-Konsultation, 
Politischer Dialog nach Art. 8 zwischen der EU und den Komoren am 5. Juli 2022, Quelle liegt 
in der Staatendokumentation auf
-ÖB - Österreichische Botschaft in Nairobi [Österreich] (4.7.2022): IOM, Gespräch Bot. Christian 
Fellner mit der Leiterin des IOM-Büros in Moroni am 4. Juli 2022, Quelle liegt in der 
Staatendokumentation auf
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 27 von 27
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