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Länderspezifische Anmerkungen
Hinweis:
Das Länderinformationsblatt geht nur eingeschränkt auf die Auswirkungen der COVID-19-
Pandemie sowie auf eventuelle Maßnahmen gegen diese ein - wie etwa Einstellungen des
Reiseverkehrs in oder aus einem Land oder Bewegungseinschränkungen im Land. Dies 
betrifft insbesondere auch Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung, die 
Möglichkeiten zur Selbst-Quarantäne, die Versorgungslage, wirtschaftliche, politische und 
andere Folgen, die derzeit nicht absehbar sind. Diese Informationen werden in einem 
eigenen Kapitel zur Verfügung gestellt, sind jedoch aufgrund der Möglichkeit schneller 
Änderungen im Land als Momentaufnahme zu sehen.
Zur aktuellen Anzahl der Krankheits- und Todesfälle in den einzelnen Ländern empfiehlt die 
Staatendokumentation bei Interesse/Bedarf folgende Websites der WHO: 
https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/situation-reports oder der 
Johns-Hopkins-Universität:
https://gisanddata.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html#/
bda7594740fd40299423467b48e9ecf6 
mit täglich aktualisierten Zahlen zu kontaktieren.
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Inhaltsverzeichnis
 1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen...............................................................6
 2. COVID-19...............................................................................................................................7
3. Politische Lage........................................................................................................................7
 4. Sicherheitslage......................................................................................................................10
 5. Rechtsschutz / Justizwesen...................................................................................................11
 6. Sicherheitsbehörden.............................................................................................................12
 7. Folter und unmenschliche Behandlung.................................................................................13
8. Korruption.............................................................................................................................13
 9. NGOs und Menschenrechtsaktivisten...................................................................................14
 10. Allgemeine Menschenrechtslage...........................................................................................14
 11. Meinungs- und Pressefreiheit................................................................................................16
 12. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition...........................................................17
13. Haftbedingungen...................................................................................................................18
 14. Todesstrafe............................................................................................................................19
 15. Religionsfreiheit.....................................................................................................................19
 16. Relevante Bevölkerungsgruppen..........................................................................................21
16.1. Frauen, Kinder..................................................................................................................21
16.2. Kinder...............................................................................................................................22
16.3. Homosexuelle...................................................................................................................23
 17. Bewegungsfreiheit.................................................................................................................24
 18. Grundversorgung und Wirtschaft...........................................................................................24
 19. Medizinische Versorgung......................................................................................................26
20. Rückkehr...............................................................................................................................26
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1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen
Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden.
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2. COVID-19
Bei Einreise in das Land muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter ist als 72 
Stunden  sein  darf  (BMEIA  29.8.2022;  vgl.  AA  29.8.2022).  Es  kommt  zu  verstärkter 
Temperaturprüfung  am  Flughafen.  Gegebenenfalls  wird  ein  weiterer  Test  bzw.  Quarantäne 
angeordnet(BMEIA 29.8.2022).
Es besteht eine Ausgangssperre von 23:00 bis 05:00 Uhr (BMEIA 29.8.2022; vgl. AA 29.8.2022). 
Des Weiteren ist das Tragen eines Mundschutzes bei Menschenansammlungen in geschlossenen 
Räumen,  in  medizinischen  Einrichtungen,  in  Apotheken,  in  den  Abfertigungshallen  und 
Warteräumen von Häfen und Flughäfen, etc. erforderlich. Am Eingang der meisten öffentlichen 
Verwaltungen sowie für den Zugang zu Flughäfen ist ein Impfausweis erforderlich. Zudem werden 
bei der Ankunft auf der Insel Moheli systematisch ein Antigentest sowie ein Malaria-Schnelltest 
durchgeführt (AA 29.8.2022).
Ein  Impfnachweis  ist  an  vielen  Orten  erforderlich.  Antigen-Tests  können  von  den  Behörden 
jederzeit angeordnet werden (BMEIA 29.8.2022). 
Die Komoren haben eine Impflicht gegen COVID-19 vorgeschrieben (Welt 1.4.2022). Im Rahmen
der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie halten die komorischen Behörden im gesamten
Hoheitsgebiet  restriktive  Maßnahmen  aufrecht,  die  je  nach  positiver  Entwicklung  der 
Gesundheitslage gelockert werden können (AA 29.8.2022).
Quellen:
-AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (29.8.2022): Komoren: Reise- und Sicherheitshinweise 
(COVID-19-bedingte Reisewarnung), 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/komoren-node/komorensicherheit/
226660#content_0, Zugriff 29.8.2022
- BMEIA - Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten [Österreich]
(29.8.2022): Komoren (Union der Komoren), Aktuelle Hinweise, https://www.bmeia.gv.at/reise-
services/reiseinformation/land/komoren/, Zugriff 29.8.2022
-Welt (1.4.2022): Die strengste Impfpflicht der Welt, 
https://www.welt.de/politik/ausland/plus237804759/Komoren-Die-strengste-Impfpflicht-der-
Welt.html, Zugriff 29.8.2022
 3. Politische Lage
Der Inselarchipel der Komoren im Indischen Ozean besteht aus den Inseln Mayotte, Anjouan, 
Moheli  und  Grande  Comore  und  erklärte  am  6.7.1975  seine  Unabhängigkeit  von  Frankreich. 
Mayotte stimmte für den Verbleib bei Frankreich, und wurde zu einem französischen Departement. 
Seit der Unabhängigkeit  herrscht auf den Komoren politische Instabilität (CIA  23.8.2022). Die 
volatile  politische  Geschichte  der  Komoren,  ist  durch  eine  Reihe  von  Staatsstreichen  und 
Putschversuchen geprägt (FH 2022; vgl. EDA 29.8.2022, CIA 23.8.2022). Im Jahr 1997 erklärten
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die Inseln Anjouan und Moheli ihre Unabhängigkeit von den Komoren. Im Jahr 1999 übernahm der
Militärchef Oberst Azali Assoumani in einem weitgehend friedlichen Putsch die Macht über die
gesamte Regierung; er initiierte im Jahr 2000 das Fomboni-Abkommen, eine Vereinbarung zur 
Machtteilung, in der die Bundespräsidentschaft zwischen den drei Inseln rotiert und jede Insel ihre 
lokale Regierung behält (CIA 23.8.2022).
Gemäß der Verfassung von 2001 sollte der Präsident direkt und nur für eine einzige fünfjährige 
Amtszeit gewählt werden, wobei die Wahlberechtigung zwischen den Hauptinseln Grande Comore 
(Ngazidja),  Anjouan  und  Mohéli  rotiert.  Die  bei  einem  umstrittenen  und  von  der  Opposition 
boykottierten  Referendum  im  Jahr  2018  angenommene  neue  Verfassung  erlaubt  es  dem 
Präsidenten  nunmehr,  für  zwei  aufeinanderfolgende  fünfjährige  Amtszeiten  zu  kandidieren. 
Gleichzeitig wurden das System der rotierenden Macht zwischen den Inseln sowie die drei
Vizepräsidentenposten – einer pro Insel – abgeschafft. Andererseits wurde der sunnitische Islam
zur Staatsreligion erklärt (FH 2022). Die neue Verfassung, die am 30.7.2018 in Kraft getreten ist, 
regelt das föderalistische Verhältnis zwischen den Inseln Anjouan, Grande Comore und Mohéli. Sie 
hat jedoch zu politischen Spannungen zwischen dem Präsidenten und der Opposition geführt. So 
sind Mitte Oktober 2018 auf der Insel Anjouan bei gewaltsamen Protesten mehrere Personen 
getötet oder verletzt worden (EDA 29.8.2022; vgl. DW 24.10.2018).
Die neue Verfassung übertrug auch die Zuständigkeiten des Verfassungsgerichts, das bei der 
Entscheidung  über  Wahlangelegenheiten  als  unparteiisch  angesehen  wurde,  auf  eine  neue 
Kammer des Obersten Gerichtshofs (FH 2022). All diese Änderungen ermöglichten es Präsident 
Azali Assoumani von der Partei der Konvention zur Erneuerung der Komoren (CRC / Convention
pour le Renouveau des Comores), an den Präsidentschaftswahlen im März 2019 teilzunehmen
und diese zu gewinnen. Er wurde im Mai 2021 für eine zweite Amtszeit vereidigt (FH 2022).
Nach Ansicht der Opposition war das Referendum nicht rechtmäßig. Doch von der Justiz hat Azali 
keinen Widerstand zu erwarten. Bereits im April 2018 hatte er das Verfassungsgericht wegen 
„Inkompetenz“ aufgelöst. Im Mai 2018 verbot der Präsident Demonstrationen. Kritiker werfen Azali 
deshalb  einen  zunehmend  autoritären  Regierungsstil  vor.  Und  die  Verfassungsänderungen 
schafften nicht nur den Föderalismus auf den Komoren ab, auch die Klausel zur Trennung von 
Religion und Staat fiel weg (DW 31.7.2018).
Die  innenpolitische  Lage  ist  angespannt  und  fragil (AA  29.8.2022).  Am  24.3.2019  fanden 
Präsidentschafts- und Gouverneurswahlen statt. Der Oberste Gerichtshof erklärte Azali Assoumani 
nach dem ersten Wahlgang mit 59 Prozent der Stimmen zum Sieger der Präsidentschaftswahlen 
(USDOS  12.4.2022).  Die Wahlen waren weder frei noch fair, und internationale und nationale 
Beobachter  der  Afrikanischen  Union  (AU),  des  Gemeinsamen  Marktes  für  das  östliche  und 
südliche  Afrika  (COMESA)  und  der  East  Africa  Standby  Force  (EASF),  einer  von  der  AU 
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unterstützten regionalen Verteidigungsorganisation, erklärten, dass die Wahlen von erheblichen
Unregelmäßigkeiten geprägt waren (USDOS 12.4.2022; vgl. FH 2022). Zudem wurden die Wahlen
von der Opposition boykottiert (FH 2022).
Zudem  untersagte der  Oberste  Gerichtshof  sieben  Kandidaten die  Teilnahme  an  der  Wahl, 
darunter dem ehemaligen Präsidenten Ahmed Abdallah Mohamed Sambi (FH 2022). Auch die 
Kandidatur von Azalis Hauptkonkurrenten, dem ehemaligen Finanzminister, Mohamed Ali Soilih, 
und  Ibrahim  Mohamed  Soule  von  der  Juwa-Partei,  wurde  vom  Obersten  Gerichtshof,  der 
ausschließlich aus Azalis Verbündeten besteht, abgelehnt (DW 22.3.2019). 
Die  12  Oppositionskandidaten  lehnten  die  Ergebnisse  ab  und  beurteilten  die  Wahlen  als 
unglaubwürdig (FH 2022) bzw. erkannte die Opposition die Wahlen nicht an (USDOS 12.4.2022). 
Am Nachmittag des Wahltages protestierte die Opposition wegen vollgestopfter Wahlurnen und 
des Fehlens von Beobachtern in den Wahllokalen (USDOS 12.4.2022; vgl. FH 2022). Auf Anjouan 
und – in geringerem Maße – auf Grande Comore wurden Wahlurnen zerstört (USDOS 12.4.2022). 
In einigen Regionen wurden auch Gewaltakte und Einschüchterungen gemeldet (FH 2022).  Am 
25.3.2019 wurden bei Protesten in Moroni zwölf Menschen verletzt. Die Polizei zerstreute Proteste 
von  Oppositionskandidaten  und  deren  Anhängern  gewaltsam  mit  Tränengas  und 
Gummigeschossen (LZ 28.3.2019; vgl. AFRIK.COM 25.3.2019).
Zwei Oppositionsführer wurden in den Tagen nach der Abstimmung festgenommen (FH 2022). Am 
24.3.2019 gründete der Präsidentschaftskandidat Soilihi Mohamed zusammen mit allen anderen 
Oppositionskandidaten  einen  Nationalen  Übergangsrat  und  rief  die  Bevölkerung  zu  zivilem 
Ungehorsam  auf,  falls  die  Regierung  die  Wahl  nicht  für  ungültig  erklären  sollte.  Die  Polizei 
verhaftete Soilihi Mohamed am 28.3.2019 wegen Gefährdung der Staatssicherheit.  Es kam zu 
einer Schießerei, bei der drei Personen getötet wurden (USDOS 12.4.2022). Nach 12 Tagen Haft 
ließ die Regierung Soilihi Mohamed frei. Er erkannte Azali Assoumani als Präsidenten an und trat 
von seinem Amt als Vorsitzender des Nationalen Übergangsrats zurück (USDOS 12.4.2022).
Die Einkammerversammlung der Union besteht aus 24 direkt gewählten Mitgliedern, die eine 
Amtszeit von fünf Jahren haben. Weitere 9 Mitglieder wurden zuvor von den Versammlungen der 
drei Inseln ausgewählt, aber diese Sitze wurden durch eine Verordnung von 2019 eliminiert. Die 
Parlamentswahlen 2020, die in zwei Runden im Jänner und Feber stattfanden, wurden von den 
großen  Oppositionsparteien  boykottiert.  Pro-Regierungs-Kandidaten  gewannen  alle  Sitze;  die 
Convention for the Renewal of the Comoros (CRC) gewann 20, die verbündete Orange Party 2 
und  regierungsunabhängige  Kandidaten  die  restlichen  2.  AU-Beobachter,  welche  die  Wahlen 
beobachteten, nannten den Wettbewerb im Allgemeinen friedlich, stellten jedoch einen Mangel an 
öffentlichem Interesse aufgrund des Oppositionsboykotts fest. Oppositionsgruppen behaupteten, 
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dass die Wahlbeteiligung in der ersten Runde bei 10 Prozent lag, die Wahlkommission CENI gibt
diese hingegen mit 61,5 Prozent an (FH 2022).
Quellen:
-AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (29.8.2022): Komoren: Reise- und Sicherheitshinweise 
(COVID-19-bedingte Reisewarnung), 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/komoren-node/komorensicherheit/
226660#content_0, Zugriff 29.8.2022
- AFRIK.COM (25.3.2019): Lendemain de Présidentielle : Comoriennes et Comoriens 
violemment réprimés, https://www.afrik.com/lendemain-de-presidentielle-comoriennes-et-
comoriens-violemment-reprimes, Zugriff 26.8.2022
- AFRIK.COM (24.3.2019): Comores: jour de vote, https://www.afrik.com/comores-jour-de-vote, 
Zugriff 26.8.2022
- CIA - Country Intelligence Agency [USA] (23.8.2022): Comoros, The World Factbook, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/comoros/, Zugriff 29.8.2022
- DW - Deutsche Welle (22.3.2019): Komoren. Alle gegen einen: Präsidentschaftswahl auf den 
Komoren, https://www.dw.com/de/alle-gegen-einen-pr%C3%A4sidentschaftswahl-auf-den-
komoren/a-48013448, Zugriff 26.8.2022
- DW - Deutsche Welle (24.10.2018): Mysteriöse Rebellion auf den Komoren, 
https://www.dw.com/de/mysteri%C3%B6se-rebellion-auf-den-komoren/a-46031217, Zugriff 
26.8.2022
- DW - Deutsche Welle (31.7.2018): Komoren: Präsident will Föderalismus abschaffen, 
https://www.dw.com/de/komoren-pr%C3%A4sident-will-f%C3%B6deralismus-abschaffen/a-
44898529, Zugriff 26.8.2022
- EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (29.8.2022): 
Reisehinweise für die Komoren, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-
reisehinweise/komoren/reisehinweise-fuerdiekomoren.html, Zugriff 29.8.2022
- FH - Freedom House (2022): Freedom in the World 2022, Comoros, 
https://freedomhouse.org/country/comoros/freedom-world/2022, Zugriff 29.8.2022
- FH - Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2020, Comoros,
https://freedomhouse.org/country/comoros/freedom-world/2020, Zugriff 26.8.2022
- LZ - Luzerner Zeitung (28.3.2019): Politische Turbulenzen nach umstrittener Wahl im Inselstaat 
Komoren, https://www.luzernerzeitung.ch/newsticker/international/politische-turbulenzen-nach-
umstrittener-wahl-im-inselstaat-komoren-ld.1106280, Zugriff 26.8.2022
- USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human 
Rights Practices: Comoros, https://www.state.gov/reports/2021-country-reports-on-human-
rights-practices/comoros/, Zugriff 26.8.2022
 4. Sicherheitslage
Demonstrationen  oder  Versammlungen  sollten  gemieden  werden  (BMEIA  29.8.2022).  Die 
Kriminalitätsrate ist gering. Es kann zu armutsbedingter Kriminalität kommen (AA 29.8.2022). Die 
Gefahr von Demonstrationen und Streiks besteht weiterhin (ÖB 5.7.2022b). Ein Wiederaufflammen 
gewalttätiger  Ausschreitungen  kann  weiterhin  nicht  ausgeschlossen  werden,  vor  allem  in  der 
Hauptstadt Moroni sowie auf der Insel Anjouan (AA 29.8.2022). Spannungen bestehen weiterhin. 
Bei Demonstrationen sind Ausschreitungen, Straßenblockaden und gewaltsame Zusammenstöße 
mit den Sicherheitskräften möglich (EDA 29.8.2022).
Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch auf den Komoren nicht ausgeschlossen 
werden (EDA 29.8.2022). 
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Quellen:
-AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (29.8.2022): Komoren: Reise- und Sicherheitshinweise 
(COVID-19-bedingte Reisewarnung),
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/komoren-node/komorensicherheit/
226660#content_0, Zugriff 29.8.2022
-BMEIA - Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten [Österreich] 
(29.8.2022): Komoren, Aktuelle Hinweise, Besondere Bestimmungen 
https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/komoren/, Zugriff 29.8.2022
-EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (29.8.2022): 
Reisehinweise für die Komoren, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-
reisehinweise/komoren/reisehinweise-fuerdiekomoren.html, Zugriff 29.8.2022
-ÖB - Österreichische Botschaft in Nairobi [Österreich] (5.7.2022b): EU Briefing – Dialogue 
politique UE-Comores, 5 juillet 2022, Zugriff 29.8.2022
 5. Rechtsschutz / Justizwesen
Die Verfassung und das Gesetz sehen eine unabhängige Justiz vor, und die Regierung respektiert 
im Allgemeinen die Unabhängigkeit der Justiz. Inkonsequenz, Unberechenbarkeit und Korruption 
stellen allerdings Probleme dar (USDOS 12.4.2022).  Das Justizsystem basiert sowohl auf der 
Scharia (islamisches Recht) als auch auf dem französischen Gesetzbuch (FH 2022; vgl. USDOS 
12.4.2022, ÖB 5.7.2022a). Richter werden in Frankreich ausgebildet (ÖB 5.7.2022a).
Das  Gesetz  verlangt  sowohl  einen  richterlichen  Haftbefehl  als  auch  die  Zustimmung  der 
Staatsanwaltschaft, um Personen länger als 24 Stunden ohne Anklage festzuhalten. Das Gesetz 
sieht vor, dass die Rechtmäßigkeit der Inhaftierung unverzüglich gerichtlich festgestellt wird und 
dass  die  Inhaftierten  unverzüglich  über  die  gegen  sie  erhobenen  Anschuldigungen  informiert 
werden müssen. Ein Haftrichter informiert die Inhaftierten über ihre Rechte, einschließlich des 
Rechts auf einen Rechtsbeistand. Einige Inhaftierte hatten keinen zeitnahen Zugang zu Anwälten 
oder ihren Familien (USDOS 12.4.2022).
Angeklagte haben das Recht auf einen fairen und öffentlichen Prozess (USDOS 12.4.2022; vgl. 
FH  2022)  und  die  Justiz  setzte  dieses  Recht  im  Allgemeinen  durch.  Es  gilt  die 
Unschuldsvermutung (USDOS 12.4.2022). Die Angeklagten haben das Recht, unverzüglich über 
die Anklage informiert zu werden und einen zeitnahen Prozess zu erhalten, müssen aber lange 
Verzögerungen hinnehmen (USDOS 12.4.2022; vgl. FH 2022). Angeklagte haben das Recht, einen 
Anwalt zu konsultieren. Bedürftige Angeklagte haben das Recht auf einen Rechtsbeistand, der auf 
öffentliche Kosten zur Verfügung gestellt wird, obgleich dieses Recht nur selten eingehalten wird. 
Angeklagte haben das Recht, bei ihrer Verhandlung anwesend zu sein, Zeugen zu befragen und 
Zeugen und Beweise in ihrem eigenen Namen zu präsentieren. Obwohl das Gesetz die kostenlose 
Beiziehung eines Dolmetschers für jeden Angeklagten vorsieht, der die vor Gericht verwendete 
Sprache nicht versteht oder spricht, wird dies in der Praxis nicht immer umgesetzt. Es gibt einen 
Berufungsprozess (USDOS 12.4.2022).
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Obwohl das Gesetz Mechanismen für die Auswahl von Richtern und Anwälten festlegt, ignoriert die
Exekutive diese häufig und ernennt einfach Personen zu ihren Positionen. Gerichtsentscheidungen
werden nicht immer bestätigt. Es gibt Berichte über Korruption auf allen Ebenen, auch innerhalb 
der Justiz. Durch Korruption werden Verfahren beeinträchtigt bzw. wird ein ordnungsgemäßer 
Ablauf verhindert. So wurde etwa Oppositionsmitgliedern und Präsidentschaftskandidaten 2019 ein 
ordnungsgemäßes Verfahren verweigert (FH 2022). Trotz der eindeutigen Gesetzeslage wird, u.a. 
der frühere Präsident Sambi seit 2018 ohne Anklage oder Prozesse festgehalten (ÖB 5.7.2022b).
Quellen:
- FH - Freedom House (2022): Freedom in the World 2022, Comoros, 
https://freedomhouse.org/country/comoros/freedom-world/2022, Zugriff 29.8.2022
-ÖB - Österreichische Botschaft in Nairobi [Österreich] (5.7.2022a): Art-8-Konsultation, 
Politischer Dialog nach Art. 8 zwischen der EU und den Komoren, 5. Juli 2022
-ÖB - Österreichische Botschaft in Nairobi [Österreich] (5.7.2022b): EU Briefing – Dialogue 
politique UE-Comores, 5 juillet 2022
- USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human 
Rights Practices: Comoros, https://www.state.gov/reports/2021-country-reports-on-human-
rights-practices/comoros/, Zugriff 26.8.2022
 6. Sicherheitsbehörden
Die  Streitkräfte  (National  Development  Army  /  AND)  und  die  Bundespolizei  sind  für  die 
Durchsetzung der Gesetze und die Aufrechterhaltung der Ordnung im Land verantwortlich. Die 
AND umfasst sowohl die Gendarmerie als auch die komorischen Verteidigungskräfte. Sie ist dem 
Kabinettsdirektor  für  Verteidigung  des  Präsidenten  unterstellt.  Die  Nationale  Direktion  für 
Territoriale Sicherheit, welche die Einwanderung und den Zoll überwacht, untersteht dem Minister 
für Inneres, Information und Dezentralisierung. Die Bundespolizei ist dem Innenminister unterstellt. 
Der Einsatzzug der Gendarmerie kann auch unter der Autorität des Innenministers handeln. Wenn 
die Gendarmerie als Kriminalpolizei fungiert, untersteht sie dem Justizminister. Grundsätzlich üben 
zivile Behörden eine effektive Kontrolle über die Polizei und andere Sicherheitskräfte aus (USDOS 
12.4.2022; vgl. CIA 23.8.2022). Allerdings gibt es Fragen hinsichtlich des Willens und der Fähigkeit
der Armee, Fehlverhalten zu identifizieren und zu bestrafen (FH 2022).
Quellen:
- CIA - Country Intelligence Agency [USA] (23.8.2022): Comoros, The World Factbook, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/comoros/, Zugriff 29.8.2022
- FH - Freedom House (2022):Freedom in the World 2022, Comoros,
https://freedomhouse.org/country/comoros/freedom-world/2022, Zugriff 29.8.2022
- USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human 
Rights Practices: Comoros, https://www.state.gov/reports/2021-country-reports-on-human-
rights-practices/comoros/, Zugriff 26.8.2022
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7. Folter und unmenschliche Behandlung
Die  Verfassung  und  das  Gesetz  verbieten  solche  Praktiken,  aber  es  gab  Berichte,  dass 
Regierungsbeamte sie einsetzten (USDOS 12.4.2022). Im April 2021 verhaftete die Polizei auf der 
Insel  Anjouan  den  ehemaligen  Militäroffizier  Hakim  Bapale.  Er starb  am  7.4.2021  in 
Untersuchungshaft. Es gibt Anschuldigungen dahingehend, dass Bapale misshandelt worden war.
Die Regierung verpflichtete sich, den Fall zu untersuchen, gab jedoch bis zum Jahresende 2021
keine Ergebnisse bekannt. Im September 2021 berichteten zwei Journalisten, dass Gendarmen sie 
nach ihrer Festnahme während eines Protests misshandelt hätten (USDOS 12.4.2022).
Das Gesetz verbietet die widerrechtliche Anwendung physischer Gewalt, aber Sicherheitskräfte 
wenden exzessiv Gewalt an und werden diesbezüglich im Allgemeinen nicht zur Rechenschaft 
gezogen (FH 2022).
Es gibt keine Berichte über das Verschwindenlassen von Personen durch oder im Auftrag von 
Regierungsbehörden  (USDOS  12.4.2022).  Es  gibt  allerdings  Berichte  über  willkürliche 
Verhaftungen – etwa von Personen, die vorübergehend festgenommen wurden, weil sie politische 
Demonstrationen  organisiert,  ihre  politischen  Ansichten  geäußert  oder  die  Regierung  kritisiert 
hatten (USDOS 12.4.2022).
Quellen:
- FH - Freedom House (2022): Freedom in the World 2022, Comoros, 
https://freedomhouse.org/country/comoros/freedom-world/2022, Zugriff 29.8.2022
- USDOS - U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Reports on Human 
Rights Practices: Comoros, https://www.state.gov/reports/2021-country-reports-on-human-
rights-practices/comoros/, Zugriff 26.8.2022
 8. Korruption
Systemische Korruption stellt ein ernstes Problem dar. Es gibt Berichte über Korruption auf allen 
Ebenen, auch innerhalb der Justiz, des öffentlichen Dienstes und der Sicherheitskräfte (FH 2022; 
vgl. USDOS 12.4.2022) sowie in der Regierung  Es werden z.B. Bestechungsgelder gezahlt, um 
Zollbestimmungen  zu  umgehen,  um  Verhaftungen  zu  vermeiden  oder  um  gefälschte 
Polizeiberichte  zu  erhalten  (USDOS  12.4.2022).  Endemische  Korruption  und  das  Fehlen  von 
Transparenz behindern eine normale Geschäftstätigkeit (FH 4.3.2020).
Das Gesetz sieht strafrechtliche Sanktionen für Korruption durch Beamte vor, aber die Regierung 
setzt das Gesetz nicht effektiv um, und Beamte gehen häufig straffrei (USDOS 12.4.2022). 
Die  Nationale  Kommission  für  Korruptionsprävention  und  -bekämpfung  (CNPLC)  war  eine 
unabhängige Verwaltungsbehörde, die zur Bekämpfung von Korruption eingerichtet wurde, unter 
anderem durch Aufklärung und Mobilisierung der Öffentlichkeit (USDOS 12.4.2022). 2016 löste die 
Regierung Präsident Azalis die CNPLC auf (FH 2022) und begründete dies damit, dass sie keine 
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