lib-maly-2022-07-29-ke

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verfügbar. Staatenlose erhalten in Malaysia keinen Zugang zu Staatsleistungen wie der
Gesundheitsvorsorge und können kein Eigentum besitzen. Seit 2020 ist es staatenlosen Kindern
zudem nicht gestattet eine öffentliche Schule zu besuchen (USDOS 12.4.2022).
Quellen:
-AI – Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22: Malaysia 2021, 
https://www.amnesty.org/en/location/asia-and-the-pacific/south-east-asia-and-the-pacific/
malaysia/report-malaysia/, Zugriff 18.7.2022
-BS – Bertelsmann Stiftung (2022): Bertelsmann Transformation Index 2022 Country Report - 
Malaysia, https://bti-project.org/en/reports/country-report/MYS, Zugriff 18.7.2022
-DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (29.6.2021): DFAT Country 
Information Report Malaysia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2057577/malaysia-dfat-country-
information-report-29-june-2021.pdf, Zugriff 18.7.2022
-FH – Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 – Malaysia, 
https://freedomhouse.org/country/malaysia/freedom-world/2022, Zugriff 18.7.2022
-HRW – Human Rights Watch (13.1.2022): World Report 2022 – Malaysia, 
https://www.hrw.org/world-report/2022/country-chapters/malaysia#df0e58, Zugriff 18.7.2022
-USDOS – US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights 
Practices: Malaysia, https://www.state.gov/reports/2021-country-reports-on-human-rights-
practices/malaysia/, Zugriff 18.7.2022
 20. Grundversorgung und Wirtschaft
Seit  der  Unabhängigkeit  entwickelte  sich  Malaysia  von  einer  Rohstoffwirtschaft  hin  zu  einer
Exportwirtschaft,  in  welcher  Industriegüter  86,5%  der  Gesamtexporte  ausmachen.  Zu  den
wichtigsten zählen Elektronikbauteile und weitere elektronische Produkte (DFAT 29.6.2021, S.
10f.).  Seine  außenhandelsorientierte  Wirtschaft  wird  von  hochtechnologischen  und  kapital-
intensiven Industrien angetrieben, die weiter zügig ausgebaut werden. Malaysia ist außerdem reich
an  Bodenschätzen  (WKO  8.2021). Es  ist  heutzutage  der weltweit  zweitgrößte  Produzent  von
Palmöl  und  seine  Erdöl-  und  Erdgasexporte,  welche  die  staatliche  Haupteinnahmequelle
darstellen, machen das Land zum größten Energieexporteur innerhalb des Verbandes Südost-
asiatischer Nationen, ASEAN. Zwischen der asiatischen Finanzkrise 1997/98 und der COVID-19-
Pandemie  konnte  Malaysia  stets  ein  beständiges,  jährliches  Wirtschaftswachstum  von
durchschnittlich 5,4% vorweisen (DFAT 29.6.2021, S. 10f.). Laut der Weltbank, WB, die Malaysia
als  Wirtschaft mit höherem mittleren  Einkommen  klassifiziert,  betrug  2020  das  BIP rund  337
Milliarden  USD  und  das  BIP  per  capita  ca.  10.400  USD  (WB  2022).  Der  Einbruch  des
Wirtschaftswachstums von 2020 um -5,6% im Vergleich zum Vorjahr 2019 lässt sich sowohl auf die
COVID-19-Pandemie als auch auf sinkende Rohölpreise zurückführen (BS 2022, S. 26f., vgl.
DFAT  29.6.2021,  S.  11).  Hierzu  verabschiedete  die  malaysische  Regierung  verschiedene
Stimulationspakete (DFAT 29.6.2021, S. 11).
 Nachdem die Restriktionen, die aufgrund COVID-19 festgelegt wurden, zum größten Teil außer
Kraft gesetzt sind, setzt die malaysische Wirtschaft ihr starkes Wachstum fort. Für das Jahr 2021
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wurde ein Plus von real 3,1 Prozent ausgewiesen. Für 2022 geht das Gros der Analysten von einer
Zunahme des Bruttoinlandsprodukts von 6,1 Prozent (GTA 14.7.2022). Aufgrund der
Gesamtentwicklung schätzt die WB, dass Malaysia zwischen 2024 und 2028 in den Kreis der
Länder mit hohem Einkommen aufsteigen wird. Es ist jedoch anzumerken, dass divergierende
Einschätzungen existieren und, dass die ökonomischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
eine Verspätung jener Prognose zur Folge haben könnte (DFAT 29.6.2021, S. 11).
Die Armut konnte signifikant verringert werden in den letzten Dekaden (DFAT 29.6.2021, S. 11).
Armut und soziale Ungleichheit kommen in Malaysia heutzutage nur in eingeschränktem Ausmaß
vor  (BS  2022,  S.  18).  Nachdem  die  ökonomischen  Auswirkungen  der  COVID-19  Pandemie
besonders die ärmeren Haushalte betrafen, liegt der Anteil der Bevölkerung, der in absoluter Armut
lebt, nun bei 5,6 Prozent (WB 21.5.2021). Die Armutsraten im ländlichen Raum sind dabei höher,
vor allem in den Bundesstaaten Kelantan, Sabah, Sarawak und Kedah (DFAT 29.6.2021, S. 11).
Auch  weisen  einige  indigene  Gemeinschaften  wie  z.B.  die  Orang  Asli  einen  geringeren
Entwicklungsgrad auf (BS 2022, S. 18). Für jene ärmsten 40%, welche staatliche Sozialleistungen
erhalten, aber ebenso für indigene Gruppen ist auch weiterhin eine andauernde Ungleichheit
festzumachen (DFAT 29.6.2021, S. 11). Die Einkommensungleichheit ist weiterhin hoch, was zur
Wahrnehmung  des  „Zurückgelassenwerdens“ der  ärmeren  40%  der  Bevölkerung  im
Wirtschaftswachstum führte. Die Regierung hat ihre Förderungspolitik deshalb von Zuschüssen für
die breite Allgemeinheit auf spezifische Hilfsleistungen für die Ärmsten geändert. Die Regierung
setzt sich damit für die Verbesserung der Bedingungen der ärmsten 40 Prozent („the bottom 40“)
ein (WB 21.5.2021).
Das Departement für soziale Wohlfahrt des Ministeriums für Familien, Frauen und Entwicklung
unterstützt  ältere  Personen,  ökonomische  Benachteiligte,  Kinder,  Menschen  mit  Behinderung,
Menschen,  die  von  Naturkatastrophen  betroffen  sind,  Opfer  von  häuslicher  Gewalt  oder  von
Menschenhandel und andere bedürftige Personengruppen. Die Regierung unterhält Unterkünfte
für Bedürftige und auch NGOs oder Unternehmen unterhalten Programme zur Unterstützung der
Armen. Die malaysische Kultur setzt darüber hinaus auch eine starke Betonung auf Unterstützung
innerhalb der Familie. Um die sozialen Auswirkungen der COVID-19 Krise zu mildern, setzte die
Regierung einige Maßnahmen der sozialen Wohlfahrt ein, wie Direktzahlungen an die ärmsten
Haushalte, Steuernachlässe für Geringverdiener oder Lohnersatzzahlungen (DFAT 29.6.2021, S.
11).
Die Netze der sozialen Sicherheit sind im Allgemeinen gut entwickelt, obwohl sie nicht alle Risiken
für  alle  Teile  der  Bevölkerung  gleich  abdecken.  Verschiedene  Sozialversicherungsprogramme
sehen  Leistungen  für  verschiedene  Gruppen  von  Arbeitern  vor.  Während  Staatsangestellte
allerdings daraus die großzügigsten Leistungen erhalten, bekommen Arbeitnehmer des kleinen
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informellen Sektors so gut wie nichts (BS 2022, S. 24). Arbeitslosenunterstützungen sehen
finanzielle Beihilfen und Fortbildungen vor (DFAT 29.6.2021, S. 11).
2021 betrug die Arbeitslosenquote 4,6% (WB 2022), vor der COVID-19-Pandemie, im Jahr 2019,
lag sie bei 3,3%. Die Arbeitslosenquote variiert je nach ethnischer Zugehörigkeit: 2018 betrug sie
für indische Malaysier 4,7%, für Bumiputera 4% und für chinesische Malaysier 2,4%. Rund 30%,
ca.  3  Millionen,  der  gesamten,  in  Malaysia  tätigen  Arbeitskräfte  waren  2020  des  Weiteren
Arbeitsmigranten, von welchen 2017 ungefähr 1,7 Millionen angemeldet und 1,9 undokumentiert
waren  (DFAT  29.6.2021,  S.  11).  Gerade  Arbeitsmigranten,  aber  auch  Landbewohner  können
ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen, welche Zwangsarbeit und Schuldknechtschaft umfassen,
ausgesetzt sein (FH 28.2.2022, vgl. DFAT 29.6.2021, S. 12).
Das  Entwicklungsprogramm  der  Vereinten  Nationen,  UNDP,  Malaysia  reiht  Malaysia  auf  den
weltweiten 62. Rang von 189 Staaten am Human Development Index (BS 2022, S. 3 und 18).
Quellen:
-BS –Bertelsmann Stiftung  (2022): Bertelsmann Transformation Index BTI 2022 Country Report - 
Malaysia, https://bti-project.org/en/reports/country-report/MYS, Zugriff 29.6.2022
-DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (29.6.2021): DFAT Country 
Information Report Malaysia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2057577/malaysia-dfat-country-
information-report-29-june-2021.pdf, Zugriff 29.6.2022
-FH – Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 – Malaysia, 
https://freedomhouse.org/country/malaysia/freedom-world/2022, Zugriff 29.6.2022
-GTA – German Trade and Investment (14.7.2022): Wirtschaftsausblick, Malaysia - Die 
Wirtschaftserholung geht rasant weiter, https://www.gtai.de/de/trade/taiwan/wirtschaftsumfeld/die-
wirtschaftserholung-geht-rasant-weiter—255954, Zugriff 27.7.2022 
- WB – World Bank (21.5.2022): The World Bank In Malaysia, Overview, 
https://www.worldbank.org/en/country/malaysia/overview#1, Zugriff 27.7.2022
-WB – World Bank (2022): World Bank Data – Malaysia, 
https://data.worldbank.org/country/malaysia, Zugriff 29.6.2022
-WKO – Wirtschaftskammer Österreich (8.2021): Malaysia – Los gehtś – Länderreport Austria, 
https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/malaysia-laenderreport.pdf, Zugriff 27.7.2022
 21. Medizinische Versorgung
In Großstädten besteht eine allgemein befriedigende Gesundheitsversorgung mit oft im Ausland
ausgebildeten Fachärzten. Westliche Arzneimittel, auch viele deutsche Präparate, sind in
städtischen Gebieten erhältlich (AA 28.4.2022). Vor allem in Kuala Lumpur ist die ärztliche
Versorgung  sehr  gut.  Es  existieren  mehrere  gute  Spitäler  und  Kliniken  mit  in  Europa
ausgebildetem Fachpersonal (BMeiA 7.7.2022). An der Westküste der Malaiischen Halbinsel findet
man weitgehend gute hygienische Verhältnisse vor (AA 28.4.2022). Im Allgemeinen haben alle
Stadtbewohner  der  Malaiischen  Halbinsel  Zugang  zur  Gesundheitsversorgung,  wobei
Gesundheitseinrichtungen im Regelfall in einem Umkreis von 5km des Wohnortes zu finden sind.
Im Gegensatz dazu ist das Gesundheitswesen auf Borneo dürftig ausgebaut und Bewohner von
Sabah und Sarawak müssen oftmals längere Distanzen auf sich nehmen, um eine medizinische
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Grundversorgung zu erhalten. Laut Berichten sind viele der dortigen Krankenhäuser außerdem
überfüllt (DFAT 29.6.2021, S. 13).
Die jährlichen Ausgaben Malaysias für die medizinische Versorgung belaufen sich ungefähr auf
3,9%  des  BIP  (DFAT  29.6.2021,  S.  13).  Die  staatlichen  Ausgaben  werden  jedoch  als
vergleichsweise niedrig beschrieben (BS 2022, S. 26). Malaysia verfügt über ein gut etabliertes,
universelles staatliches Gesundheitssystem, welches dem britischen Model nachempfunden ist
und zu welchem ca. 78% der Gesamtbevölkerung Zugang haben. Daneben wächst der private
Gesundheitssektor, welcher vor allem im urbanen Bereich vorzufinden ist, stetig. Ausländer, aber
auch Asylwerber, Flüchtlinge und Staatenlose besitzen zwar eigentlich denselben Zugang zum
staatlichen  Gesundheitswesen  wie  Malaysier,  aber  sie  müssen  für  die  tatsächlichen
Behandlungskosten aufkommen, was bis zum Zehnfachen sein kann, was ein Malaysier beitragen
muss (DFAT 29.6.2021, S. 13). Es ist jedoch anzumerken, dass Flüchtlinge, die bei UNHCR
registriert sind, einen Preisnachlass von 50% erhalten. Es gibt außerdem stationäre wie mobile
Kliniken, welche von  NGOs betrieben werden (USDOS  12.4.2022). Psychische  Erkrankungen
werden  sowohl  von  staatlichen  als  auch  von  privaten  Gesundheitsversicherungen  nicht
ausreichend  gedeckt.  Es  herrscht  darüber  hinaus  ein  Mangel  an  spezifisch  ausgebildetem
Personal und psychische Leiden sind innerhalb der malaysischen Gesellschaft stark stigmatisiert
(DFAT 29.6.2021, S. 14). 
Quellen:
-AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (28.7.2022): Malaysia: Reise- und Sicherheitshinweise, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/malaysia-node/malaysiasicherheit/
223616#content_1, Zugriff 28.7.2022
-BMeiA –  Bundesministerium  für  Europäische  und  internationale  Angelegenheiten  [Österreich]
(28.7.2022):  Malaysia,  https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/malaysia/,
Zugriff 28.7.2022
-BS –Bertelsmann Stiftung  (2022): Bertelsmann Transformation Index BTI 2022 Country Report - 
Malaysia, https://bti-project.org/en/reports/country-report/MYS, Zugriff 14.7.2022
-DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (29.6.2021): DFAT Country 
Information Report Malaysia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2057577/malaysia-dfat-country-
information-report-29-june-2021.pdf, Zugriff 14.7.2022
-USDOS – US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights 
Practices: Malaysia, https://www.state.gov/reports/2021-country-reports-on-human-rights-
practices/malaysia/, Zugriff 14.7.2022
 22. Rückkehr
Quellen zufolge besitzt Malaysia mindestens 59 offizielle Eingangs- und Ausgangspunkte. Täglich
betreten wie verlassen tausende Malaysier das Land und die Behörden beachten im Allgemeinen
nur wenig, ob Malaysier bei ihrer Rückkehr ihre Arbeits- oder Touristenvisa in anderen Länder
überzogen  bzw.  andere  Visabestimmungen  gebrochen  haben.  Daher  geht  das  australische
Außenministerium  davon  aus,  dass  die  Rückkehr von  Malaysiern,  deren  Asylantrag  in  einem
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anderen Staat abgelehnt wurde, nur unwahrscheinlich auffallen würde, vor allem, weil die
Behörden üblicherweise nicht wissen, dass ein Rückkehrer ein erfolgloser Asylwerber ist. Letzteres
gilt zumindest für solche Fälle, in denen der malaysische Staatsbürger nicht von einem anderen
Land offiziell abgeschoben wurde und in denen keine Reisepasserneuerung in einer malaysischen
Auslandsvertretung  beantragt  wurde.  Nichtsdestotrotz  könnten  Rückkehrer  befragt  oder  ihre
Einreise  könnte  verzögert  werden,  vornehmlich  wenn  deren  Reisepass  während  des
Auslandsaufenthaltes  abgelaufen  ist.  Es  ist  außerdem  anzumerken,  dass  das  malaysische
Einwanderungsgesetz  Strafen  wie  die  Prävention  weiterer  Reisen,  üblicherweise  für  einen
Zeitraum bis zu 2 Jahren, bei Visumsüberziehungen vorsieht. Auch eine Rückkehr mit einem
abgelaufenen Reisepass kann eine Geldstrafe nach sich ziehen. Falls ein Malaysier vor seiner
Abreise in Malaysia eine Straftat beging, könnte er nach seiner Rückkehr wegen dieser vor Gericht
gestellt werden (DFAT 29.6.2021, S. 62-64). 
Quellen:
-DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (29.6.2021): DFAT Country 
Information Report Malaysia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2057577/malaysia-dfat-country-
information-report-29-june-2021.pdf, Zugriff 18.7.2022
 23. Dokumente
Jede Person muss ab dem 12. Lebensjahr einen Personalausweis, der unter dem Namen MyKad
bekannt ist, besitzen. Die MyKad muss stets mitgeführt werden und eine Missachtung kann zu
einer Geld- oder zu einer Haftstrafe von bis zu 3 Jahren führen (UKHO 15.1.2019, S. 12, vgl. DFAT
29.6.2021, S. 64f.). Die Ausstellung von Reisepässen in Malaysia zählt zu den schnellsten der
Welt und jeder Bundesstaat besitzt eine Ausstellungsbehörde. Reisepässe sind 5 Jahre gültig und
kosten ca. EUR 66 (MYR300). Inländischen Berichten zufolge kommen offizielle Dokumente, die
durch  Betrug  oder  Bestechung  erlangt  wurden,  häufiger  als  gefälschte  Dokumente  vor.  Der
malaysische  Staat  geht  gegen  Betrug  und  Korruption  vor.  Seit  2018  geht  die  Zahl  falscher
Dokumente zurück, vor allem, weil Beamte der Einwanderungsbehörde wegen Bestechlichkeit
verhaftet  wurden (DFAT 29.6.2021, S. 65f., vgl. UKHO 15.1.2019, S. 12f.).
Quellen:
-DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (29.6.2021): DFAT Country 
Information Report Malaysia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2057577/malaysia-dfat-country-
information-report-29-june-2021.pdf, Zugriff 18.7.2022
-UKHO – UK Home Office [Vereinigtes Königreich] (15.1.2019): Country Background Note 
Malaysia, https://assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/
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