lib-maly-2022-07-29-ke

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informellen Sektors so gut wie nichts (BS 2022, S. 24). Arbeitslosenunterstützungen sehen
finanzielle Beihilfen und Fortbildungen vor (DFAT 29.6.2021, S. 11).
2021 betrug die Arbeitslosenquote 4,6% (WB 2022), vor der COVID-19-Pandemie, im Jahr 2019,
lag sie bei 3,3%. Die Arbeitslosenquote variiert je nach ethnischer Zugehörigkeit: 2018 betrug sie
für indische Malaysier 4,7%, für Bumiputera 4% und für chinesische Malaysier 2,4%. Rund 30%,
ca.  3  Millionen,  der  gesamten,  in  Malaysia  tätigen  Arbeitskräfte  waren  2020  des  Weiteren
Arbeitsmigranten, von welchen 2017 ungefähr 1,7 Millionen angemeldet und 1,9 undokumentiert
waren  (DFAT  29.6.2021,  S.  11).  Gerade  Arbeitsmigranten,  aber  auch  Landbewohner  können
ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen, welche Zwangsarbeit und Schuldknechtschaft umfassen,
ausgesetzt sein (FH 28.2.2022, vgl. DFAT 29.6.2021, S. 12).
Das  Entwicklungsprogramm  der  Vereinten  Nationen,  UNDP,  Malaysia  reiht  Malaysia  auf  den
weltweiten 62. Rang von 189 Staaten am Human Development Index (BS 2022, S. 3 und 18).
Quellen:
-BS –Bertelsmann Stiftung  (2022): Bertelsmann Transformation Index BTI 2022 Country Report - 
Malaysia, https://bti-project.org/en/reports/country-report/MYS, Zugriff 29.6.2022
-DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (29.6.2021): DFAT Country 
Information Report Malaysia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2057577/malaysia-dfat-country-
information-report-29-june-2021.pdf, Zugriff 29.6.2022
-FH – Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 – Malaysia, 
https://freedomhouse.org/country/malaysia/freedom-world/2022, Zugriff 29.6.2022
-GTA – German Trade and Investment (14.7.2022): Wirtschaftsausblick, Malaysia - Die 
Wirtschaftserholung geht rasant weiter, https://www.gtai.de/de/trade/taiwan/wirtschaftsumfeld/die-
wirtschaftserholung-geht-rasant-weiter—255954, Zugriff 27.7.2022 
- WB – World Bank (21.5.2022): The World Bank In Malaysia, Overview, 
https://www.worldbank.org/en/country/malaysia/overview#1, Zugriff 27.7.2022
-WB – World Bank (2022): World Bank Data – Malaysia, 
https://data.worldbank.org/country/malaysia, Zugriff 29.6.2022
-WKO – Wirtschaftskammer Österreich (8.2021): Malaysia – Los gehtś – Länderreport Austria, 
https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/malaysia-laenderreport.pdf, Zugriff 27.7.2022
 21. Medizinische Versorgung
In Großstädten besteht eine allgemein befriedigende Gesundheitsversorgung mit oft im Ausland
ausgebildeten Fachärzten. Westliche Arzneimittel, auch viele deutsche Präparate, sind in
städtischen Gebieten erhältlich (AA 28.4.2022). Vor allem in Kuala Lumpur ist die ärztliche
Versorgung  sehr  gut.  Es  existieren  mehrere  gute  Spitäler  und  Kliniken  mit  in  Europa
ausgebildetem Fachpersonal (BMeiA 7.7.2022). An der Westküste der Malaiischen Halbinsel findet
man weitgehend gute hygienische Verhältnisse vor (AA 28.4.2022). Im Allgemeinen haben alle
Stadtbewohner  der  Malaiischen  Halbinsel  Zugang  zur  Gesundheitsversorgung,  wobei
Gesundheitseinrichtungen im Regelfall in einem Umkreis von 5km des Wohnortes zu finden sind.
Im Gegensatz dazu ist das Gesundheitswesen auf Borneo dürftig ausgebaut und Bewohner von
Sabah und Sarawak müssen oftmals längere Distanzen auf sich nehmen, um eine medizinische
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Grundversorgung zu erhalten. Laut Berichten sind viele der dortigen Krankenhäuser außerdem
überfüllt (DFAT 29.6.2021, S. 13).
Die jährlichen Ausgaben Malaysias für die medizinische Versorgung belaufen sich ungefähr auf
3,9%  des  BIP  (DFAT  29.6.2021,  S.  13).  Die  staatlichen  Ausgaben  werden  jedoch  als
vergleichsweise niedrig beschrieben (BS 2022, S. 26). Malaysia verfügt über ein gut etabliertes,
universelles staatliches Gesundheitssystem, welches dem britischen Model nachempfunden ist
und zu welchem ca. 78% der Gesamtbevölkerung Zugang haben. Daneben wächst der private
Gesundheitssektor, welcher vor allem im urbanen Bereich vorzufinden ist, stetig. Ausländer, aber
auch Asylwerber, Flüchtlinge und Staatenlose besitzen zwar eigentlich denselben Zugang zum
staatlichen  Gesundheitswesen  wie  Malaysier,  aber  sie  müssen  für  die  tatsächlichen
Behandlungskosten aufkommen, was bis zum Zehnfachen sein kann, was ein Malaysier beitragen
muss (DFAT 29.6.2021, S. 13). Es ist jedoch anzumerken, dass Flüchtlinge, die bei UNHCR
registriert sind, einen Preisnachlass von 50% erhalten. Es gibt außerdem stationäre wie mobile
Kliniken, welche von  NGOs betrieben werden (USDOS  12.4.2022). Psychische  Erkrankungen
werden  sowohl  von  staatlichen  als  auch  von  privaten  Gesundheitsversicherungen  nicht
ausreichend  gedeckt.  Es  herrscht  darüber  hinaus  ein  Mangel  an  spezifisch  ausgebildetem
Personal und psychische Leiden sind innerhalb der malaysischen Gesellschaft stark stigmatisiert
(DFAT 29.6.2021, S. 14). 
Quellen:
-AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (28.7.2022): Malaysia: Reise- und Sicherheitshinweise, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/malaysia-node/malaysiasicherheit/
223616#content_1, Zugriff 28.7.2022
-BMeiA –  Bundesministerium  für  Europäische  und  internationale  Angelegenheiten  [Österreich]
(28.7.2022):  Malaysia,  https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/malaysia/,
Zugriff 28.7.2022
-BS –Bertelsmann Stiftung  (2022): Bertelsmann Transformation Index BTI 2022 Country Report - 
Malaysia, https://bti-project.org/en/reports/country-report/MYS, Zugriff 14.7.2022
-DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (29.6.2021): DFAT Country 
Information Report Malaysia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2057577/malaysia-dfat-country-
information-report-29-june-2021.pdf, Zugriff 14.7.2022
-USDOS – US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights 
Practices: Malaysia, https://www.state.gov/reports/2021-country-reports-on-human-rights-
practices/malaysia/, Zugriff 14.7.2022
 22. Rückkehr
Quellen zufolge besitzt Malaysia mindestens 59 offizielle Eingangs- und Ausgangspunkte. Täglich
betreten wie verlassen tausende Malaysier das Land und die Behörden beachten im Allgemeinen
nur wenig, ob Malaysier bei ihrer Rückkehr ihre Arbeits- oder Touristenvisa in anderen Länder
überzogen  bzw.  andere  Visabestimmungen  gebrochen  haben.  Daher  geht  das  australische
Außenministerium  davon  aus,  dass  die  Rückkehr von  Malaysiern,  deren  Asylantrag  in  einem
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anderen Staat abgelehnt wurde, nur unwahrscheinlich auffallen würde, vor allem, weil die
Behörden üblicherweise nicht wissen, dass ein Rückkehrer ein erfolgloser Asylwerber ist. Letzteres
gilt zumindest für solche Fälle, in denen der malaysische Staatsbürger nicht von einem anderen
Land offiziell abgeschoben wurde und in denen keine Reisepasserneuerung in einer malaysischen
Auslandsvertretung  beantragt  wurde.  Nichtsdestotrotz  könnten  Rückkehrer  befragt  oder  ihre
Einreise  könnte  verzögert  werden,  vornehmlich  wenn  deren  Reisepass  während  des
Auslandsaufenthaltes  abgelaufen  ist.  Es  ist  außerdem  anzumerken,  dass  das  malaysische
Einwanderungsgesetz  Strafen  wie  die  Prävention  weiterer  Reisen,  üblicherweise  für  einen
Zeitraum bis zu 2 Jahren, bei Visumsüberziehungen vorsieht. Auch eine Rückkehr mit einem
abgelaufenen Reisepass kann eine Geldstrafe nach sich ziehen. Falls ein Malaysier vor seiner
Abreise in Malaysia eine Straftat beging, könnte er nach seiner Rückkehr wegen dieser vor Gericht
gestellt werden (DFAT 29.6.2021, S. 62-64). 
Quellen:
-DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (29.6.2021): DFAT Country 
Information Report Malaysia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2057577/malaysia-dfat-country-
information-report-29-june-2021.pdf, Zugriff 18.7.2022
 23. Dokumente
Jede Person muss ab dem 12. Lebensjahr einen Personalausweis, der unter dem Namen MyKad
bekannt ist, besitzen. Die MyKad muss stets mitgeführt werden und eine Missachtung kann zu
einer Geld- oder zu einer Haftstrafe von bis zu 3 Jahren führen (UKHO 15.1.2019, S. 12, vgl. DFAT
29.6.2021, S. 64f.). Die Ausstellung von Reisepässen in Malaysia zählt zu den schnellsten der
Welt und jeder Bundesstaat besitzt eine Ausstellungsbehörde. Reisepässe sind 5 Jahre gültig und
kosten ca. EUR 66 (MYR300). Inländischen Berichten zufolge kommen offizielle Dokumente, die
durch  Betrug  oder  Bestechung  erlangt  wurden,  häufiger  als  gefälschte  Dokumente  vor.  Der
malaysische  Staat  geht  gegen  Betrug  und  Korruption  vor.  Seit  2018  geht  die  Zahl  falscher
Dokumente zurück, vor allem, weil Beamte der Einwanderungsbehörde wegen Bestechlichkeit
verhaftet  wurden (DFAT 29.6.2021, S. 65f., vgl. UKHO 15.1.2019, S. 12f.).
Quellen:
-DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (29.6.2021): DFAT Country 
Information Report Malaysia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2057577/malaysia-dfat-country-
information-report-29-june-2021.pdf, Zugriff 18.7.2022
-UKHO – UK Home Office [Vereinigtes Königreich] (15.1.2019): Country Background Note 
Malaysia, https://assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/
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