lib-maly-2022-07-29-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Grundversorgung zu erhalten. Laut Berichten sind viele der dortigen Krankenhäuser außerdem überfüllt (DFAT 29.6.2021, S. 13). Die jährlichen Ausgaben Malaysias für die medizinische Versorgung belaufen sich ungefähr auf 3,9% des BIP (DFAT 29.6.2021, S. 13). Die staatlichen Ausgaben werden jedoch als vergleichsweise niedrig beschrieben (BS 2022, S. 26). Malaysia verfügt über ein gut etabliertes, universelles staatliches Gesundheitssystem, welches dem britischen Model nachempfunden ist und zu welchem ca. 78% der Gesamtbevölkerung Zugang haben. Daneben wächst der private Gesundheitssektor, welcher vor allem im urbanen Bereich vorzufinden ist, stetig. Ausländer, aber auch Asylwerber, Flüchtlinge und Staatenlose besitzen zwar eigentlich denselben Zugang zum staatlichen Gesundheitswesen wie Malaysier, aber sie müssen für die tatsächlichen Behandlungskosten aufkommen, was bis zum Zehnfachen sein kann, was ein Malaysier beitragen muss (DFAT 29.6.2021, S. 13). Es ist jedoch anzumerken, dass Flüchtlinge, die bei UNHCR registriert sind, einen Preisnachlass von 50% erhalten. Es gibt außerdem stationäre wie mobile Kliniken, welche von NGOs betrieben werden (USDOS 12.4.2022). Psychische Erkrankungen werden sowohl von staatlichen als auch von privaten Gesundheitsversicherungen nicht ausreichend gedeckt. Es herrscht darüber hinaus ein Mangel an spezifisch ausgebildetem Personal und psychische Leiden sind innerhalb der malaysischen Gesellschaft stark stigmatisiert (DFAT 29.6.2021, S. 14). Quellen: -AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (28.7.2022): Malaysia: Reise- und Sicherheitshinweise, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/malaysia-node/malaysiasicherheit/ 223616#content_1, Zugriff 28.7.2022 -BMeiA – Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten [Österreich] (28.7.2022): Malaysia, https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/malaysia/, Zugriff 28.7.2022 -BS –Bertelsmann Stiftung (2022): Bertelsmann Transformation Index BTI 2022 Country Report - Malaysia, https://bti-project.org/en/reports/country-report/MYS, Zugriff 14.7.2022 -DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (29.6.2021): DFAT Country Information Report Malaysia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2057577/malaysia-dfat-country- information-report-29-june-2021.pdf, Zugriff 14.7.2022 -USDOS – US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Practices: Malaysia, https://www.state.gov/reports/2021-country-reports-on-human-rights- practices/malaysia/, Zugriff 14.7.2022 22. Rückkehr Quellen zufolge besitzt Malaysia mindestens 59 offizielle Eingangs- und Ausgangspunkte. Täglich betreten wie verlassen tausende Malaysier das Land und die Behörden beachten im Allgemeinen nur wenig, ob Malaysier bei ihrer Rückkehr ihre Arbeits- oder Touristenvisa in anderen Länder überzogen bzw. andere Visabestimmungen gebrochen haben. Daher geht das australische Außenministerium davon aus, dass die Rückkehr von Malaysiern, deren Asylantrag in einem .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 33 von 34

anderen Staat abgelehnt wurde, nur unwahrscheinlich auffallen würde, vor allem, weil die Behörden üblicherweise nicht wissen, dass ein Rückkehrer ein erfolgloser Asylwerber ist. Letzteres gilt zumindest für solche Fälle, in denen der malaysische Staatsbürger nicht von einem anderen Land offiziell abgeschoben wurde und in denen keine Reisepasserneuerung in einer malaysischen Auslandsvertretung beantragt wurde. Nichtsdestotrotz könnten Rückkehrer befragt oder ihre Einreise könnte verzögert werden, vornehmlich wenn deren Reisepass während des Auslandsaufenthaltes abgelaufen ist. Es ist außerdem anzumerken, dass das malaysische Einwanderungsgesetz Strafen wie die Prävention weiterer Reisen, üblicherweise für einen Zeitraum bis zu 2 Jahren, bei Visumsüberziehungen vorsieht. Auch eine Rückkehr mit einem abgelaufenen Reisepass kann eine Geldstrafe nach sich ziehen. Falls ein Malaysier vor seiner Abreise in Malaysia eine Straftat beging, könnte er nach seiner Rückkehr wegen dieser vor Gericht gestellt werden (DFAT 29.6.2021, S. 62-64). Quellen: -DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (29.6.2021): DFAT Country Information Report Malaysia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2057577/malaysia-dfat-country- information-report-29-june-2021.pdf, Zugriff 18.7.2022 23. Dokumente Jede Person muss ab dem 12. Lebensjahr einen Personalausweis, der unter dem Namen MyKad bekannt ist, besitzen. Die MyKad muss stets mitgeführt werden und eine Missachtung kann zu einer Geld- oder zu einer Haftstrafe von bis zu 3 Jahren führen (UKHO 15.1.2019, S. 12, vgl. DFAT 29.6.2021, S. 64f.). Die Ausstellung von Reisepässen in Malaysia zählt zu den schnellsten der Welt und jeder Bundesstaat besitzt eine Ausstellungsbehörde. Reisepässe sind 5 Jahre gültig und kosten ca. EUR 66 (MYR300). Inländischen Berichten zufolge kommen offizielle Dokumente, die durch Betrug oder Bestechung erlangt wurden, häufiger als gefälschte Dokumente vor. Der malaysische Staat geht gegen Betrug und Korruption vor. Seit 2018 geht die Zahl falscher Dokumente zurück, vor allem, weil Beamte der Einwanderungsbehörde wegen Bestechlichkeit verhaftet wurden (DFAT 29.6.2021, S. 65f., vgl. UKHO 15.1.2019, S. 12f.). Quellen: -DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (29.6.2021): DFAT Country Information Report Malaysia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2057577/malaysia-dfat-country- information-report-29-june-2021.pdf, Zugriff 18.7.2022 -UKHO – UK Home Office [Vereinigtes Königreich] (15.1.2019): Country Background Note Malaysia, https://assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/ attachment_data/file/774875/Malaysia_-_Background-_CPIN_January_2019_ex.pdf#%5B%7B %22num%22%3A52%2C%22gen%22%3A0%7D%2C%7B%22name%22%3A%22XYZ%22%7D %2C69%2C660%2C0%5D, Zugriff 18.7.2022 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 34 von 34
