lib-viet-2024-09-02-ke

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Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und 
Asyl wurde gemäß den vom Staatendokumentationsbeirat beschlossenen Standards und der
Methodologie der Staatendokumentation erstellt.
Ein Länderinformationsblatt (LIB) der Staatendokumentation ist ein COI-Dokument, das beruhend auf
den  Bedürfnissen  in  Verfahren  des  Asyl-  und  Fremdenwesens  (RD,  EASt,  ASt,  BVwG)  mittels 
Recherche von vorhandenen, vertrauenswürdigen und vorrangig öffentlichen Informationen gemäß
den  Standards  der  Staatendokumentation  erstellt  wird.  Ein  LIB  gibt  eine  einzelfallunabhängige
Darstellung über  die  Lage  betreffend  relevanter  Tatsachen  in  Herkunftsländern  bzw.  in  EU-
Mitgliedsstaaten.
Die LIB dienen den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Für sie gilt § 5 Abs. 
5 letzter Satz BFA-G, d.h. sie sind als solche nicht Teil der allgemein zugänglichen, öffentlichen 
Staatendokumentation. Sie werden aber durch Verwendung im Verfahren (Parteiengehör, Verwendung 
im Bescheid) der jeweiligen Partei zugänglich und durch Verwendung im Bescheid öffentlich gemacht.
Dieses Produkt ist als Arbeitsbehelf für österreichische Behörden und Gerichte entwickelt worden. In 
diesem Sinne stehen Lesbarkeit, flexible Nutzbarkeit und einfache Verwertbarkeit in Entscheidungen
im  Vordergrund.  Grundsätzlich  wird  jede  Information  mit  mindestens  einer  Quelle  belegt;  aus 
vorgenannten Gründen wird jedoch auf die Hervorhebung von Originalzitaten verzichtet – nicht zuletzt 
auch deshalb, weil sich daraus für die Entscheidungsfindung kein Mehrwert ergibt.
Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen keinen
Anspruch auf Vollständigkeit. Aus dem vorliegenden Produkt ergeben sich keine Schlussfolgerungen
für  die  rechtliche  Beurteilung  eines  konkreten  Verfahrens.  Das  LIB  stellt  keine  allgemeine  oder
individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument kann insbesondere auch nicht als
politische  Stellungnahme  seitens  der  Staatendokumentation  oder  des  Bundesamtes  für
Fremdenwesen und Asyl gewertet werden.
Zugunsten  der  besseren  Les-  und  Verwendbarkeit  wird  im  vorliegenden  Produkt  auf  eine 
genderneutrale Schreibweise verzichtet. So nicht explizit angemerkt, sind immer alle Geschlechter
gemeint.
Qualitäts- und Aktualisierungshinweis
Das  LIB  beinhaltet  Arbeitsübersetzungen  fremdsprachiger  Quellen.  Auswahl,  Verwertung  und 
Verwendung von Informationen im vorliegenden Produkt unterliegen dem Qualitätsmanagement der
Staatendokumentation.
Eine Aktualisierung des LIB erfolgt bei gegebenem Bedarf auf Anfrage. Die Aktualität der verwendeten 
Quellen wird seitens der Staatendokumentation überprüft. Daher können auch im LIB verwendete 
Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet werden.
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Länderspezifische Anmerkungen
keine
Hinweis:
COVID-19:
Zur aktuellen Anzahl der Krankheits- und Todesfälle in den einzelnen Ländern empfiehlt die 
Staatendokumentation bei Interesse/Bedarf folgende Websites der WHO: 
https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/situation-reports.
Für historische Daten bis zum 10.3.2023 s. die Datenbank der Johns-Hopkins-Universität:
https://gisanddata.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html#/bda7594740fd4029942
3467b48e9ecf6.
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Inhaltsverzeichnis
 1.   Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen                                                                          ......................................................................  5   
 2.   COVID-19                                                                                                                                            .......................................................................................................................................  6   
 3.   Politische Lage                                                                                                                                    ...............................................................................................................................  6   
 4.   Sicherheitslage                                                                                                                                    ...............................................................................................................................  8   
 5.   Rechtsschutz / Justizwesen                                                                                                               ...........................................................................................................  9   
 6.   Sicherheitsbehörden                                                                                                                          .....................................................................................................................  11   
 7.   Folter und unmenschliche Behandlung                                                                                           ........................................................................................  12   
 8.   Korruption                                                                                                                                          .....................................................................................................................................  13   
 9.   NGOs und Menschenrechtsaktivisten                                                                                              ..........................................................................................  14   
 10.   Wehrdienst und Rekrutierungen                                                                                                     .................................................................................................  15   
 11.   Allgemeine Menschenrechtslage                                                                                                    ................................................................................................  15   
 12.   Meinungs- und Pressefreiheit                                                                                                         .....................................................................................................  16   
 13.   Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition                                                                   ...............................................................  18   
 14.   Haftbedingungen                                                                                                                             ........................................................................................................................  20   
 15.   Todesstrafe                                                                                                                                      .................................................................................................................................  21   
 16.   Religionsfreiheit                                                                                                                               ..........................................................................................................................  22   
 17.   Minderheiten                                                                                                                                    ...............................................................................................................................  24   
 18.   Relevante Bevölkerungsgruppen                                                                                                  ...............................................................................................  25   
18.1.   Frauen                                                                                                                                     .................................................................................................................................  25   
18.2.   Kinder                                                                                                                                      ..................................................................................................................................  27   
18.3.   Sexuelle Minderheiten                                                                                                              .........................................................................................................  29   
 19.   Bewegungsfreiheit                                                                                                                           ......................................................................................................................  30   
19.1.   Meldewesen                                                                                                                              .........................................................................................................................  31   
 20.   IDPs und Flüchtlinge                                                                                                                       ..................................................................................................................  32   
 21.   Grundversorgung und Wirtschaft                                                                                                ...............................................................................................  32   
 22.   Medizinische Versorgung                                                                                                               ...........................................................................................................  34   
 23.   Rückkehr                                                                                                                                         ....................................................................................................................................  37   
 24.   Dokumente                                                                                                                                      .................................................................................................................................  38   
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1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen
Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden.
 2. COVID-19
In Vietnam wurden bislang 11.624.000 COVID-19 Infektionen erfasst, bei 43.206 Todesfällen an 
oder mit Corona (Stand: 05.08.2024). Dies entspricht einer Infektionsrate von 11,66 % sowie einer 
Todes-  bzw.  Letalitätsrate  von  0,37  %.  Insgesamt  wurden  bislang  90.497.674  COVID-19 
Erstimpfungen  durchgeführt  (Stand:  30.06.2023).  Dies  entspricht  einer  Impfquote  mindestens 
einmal geimpfter Personen von 92,2 %. Grundimmunisiert sind 87,6 % der Bevölkerung. Eine 
Auffrischungsimpfung haben 59,1 % bekommen (CiZ 5.8.2024).
Trotz der Auswirkungen von COVID-19 lag die Wachstumsrate Vietnams im Jahr 2020 bei 2,91 %, 
im Jahr 2021 bei 2,58 % und im Jahr 2022 bei 8,3 %, womit das Land zu den wenigen Ländern 
gehört, die während der COVID-19-Pandemie ein positives Wirtschaftswachstum verzeichneten 
(BS 2024).
Quellen:
- BS  -  Bertelsmann  Stiftung  (2024):  BTI  2022  Country  Report  Vietnam, 
https://bti-project.org/de/reports/country-report/VNM, Zugriff 8.8.2024
- CiZ - Corona in Zahlen (5.8.2024): Corona-Zahlen für Vietnam, https://www.corona-in-
zahlen.de/weltweit/vietnam/, Zugriff 29.8.2024
 3. Politische Lage
Die  Sozialistische  Republik  Vietnam  ist  ein  Einparteienstaat,  der  seit  Jahrzehnten  von  der 
Kommunistischen  Partei  Vietnams  (KPV)  regiert  wird  (FH  2024;  vgl.  BS  2024).  Vietnam  ist 
gekennzeichnet einerseits durch das Machtmonopol der Kommunistischen Partei (AA 12.2.2024; 
vgl. FH 2024, BS 2024) sowie andererseits durch eine weitgehende Öffnung der Wirtschaft hin zu 
marktwirtschaftlichen Strukturen. Andere Parteien sind neben der Kommunistischen Partei  nicht 
zugelassen (FH 2024). Reformen konzentrieren sich somit überwiegend auf den Wirtschaftssektor; 
in der Politik hält die KPV an ihrem politischen Machtmonopol unbedingt fest (AA 12.2.2024; vgl.
BS  2024).  Die  in  der  Verfassung  festgeschriebenen  Prinzipien  zu  Rechtsstaatlichkeit, 
Gewaltenteilung und Grundrechtsschutz finden indes kaum Niederschlag in einfachgesetzlichen 
Regelungen, im Verwaltungshandeln oder in der Rechtsprechungspraxis (AA 12.2.2024).
Die  Bürger  können ihre  Regierung  nicht  in  freien  und  fairen  Wahlen  wählen.  Obwohl  die 
Verfassung die Möglichkeit vorsieht, die Abgeordneten der Nationalversammlung, der Volksräte 
und anderer staatlicher Institutionen direkt zu wählen, wurde durch verfassungsrechtliche und 
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gesetzliche Bestimmungen ein politisches Machtmonopol für die KPV geschaffen, die selbst alle 
Wahlen beaufsichtigt (USDOS 23.4.2024).
Der Präsident wird von der Nationalversammlung für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt und ist 
für die Ernennung des Premierministers zuständig, der von der Legislative bestätigt wird. In der 
Praxis werden jedoch alle Ernennungen für Spitzenpositionen in der Exekutive durch das Politbüro 
und das Zentralkomitee der KPV im Voraus festgelegt (FH 2024; vgl. BS 2024). Die Wahlgesetze
und deren Rahmenbedingungen sorgen dafür, dass die KPV als einzige gesetzlich anerkannte 
Partei jede Wahl dominiert. Die Partei kontrolliert alle Wahlorgane und prüft alle Kandidaten, was 
dazu führt, dass diejenigen, die wirklich unabhängig sind, disqualifiziert werden (FH 2024).
Die Nationalversammlung bestätigte formell Pham Minh Chinh als Premierminister und Nguyễn 
Xuân Phúc als Staatspräsident (FH 2024). Nguyễn Xuân Phúc musste im Januar 2023 inmitten 
weitreichender  Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen  von  seinem  Amt  als  Staatspräsident 
zurücktreten,  nachdem  die  Partei  ihn  für  „Verstöße  und  Verfehlungen“  von  ihm  unterstellten 
Beamten  verantwortlich  machte.  Im  März  2023  wählte  das  Parlament  Võ  Văn  Thưởng  zum 
jüngsten Präsidenten Vietnams (FH 2024; vgl. BS 2024). Im März und Mai 2024 führte schließlich 
ein  seit  langem  andauernder  Machtkampf,  getarnt  durch  eine  breit  angelegte  Anti-
Korruptionskampagne,  zur  plötzlichen  Entlassung  des  Präsidenten  Võ  Văn  Thưởng  und  des 
Vorsitzenden der Nationalversammlung (Chatham House 9.5.2024). Am 22.5.2024 wurde To Lam 
zum neuen Präsidenten gewählt [Anm.: Er ist per 3.8.2024 auch Generalsekretär der KPV – siehe 
einen Absatz weiter oben] (AA.com.tr 22.5.2024).
Die Wahlen zum Quoc Hoi, der Nationalversammlung mit 499 Sitzen, werden von der KPV streng 
kontrolliert,  die  bei  den Wahlen  2021  485  Sitze  errang.  Die  übrigen  14  Sitze  wurden  von 
Kandidaten eingenommen, die technisch gesehen unabhängig waren, aber in Wirklichkeit von der 
KPV überprüft worden waren (FH 2024).
In der Region sind die Rolle und der Einfluss Vietnams im Verband Südostasiatischer Nationen 
(ASEAN) kontinuierlich gewachsen. Die Beziehungen zwischen Vietnam und China haben sich seit 
dem Besuch des damaligen Generalsekretärs der KPV, Nguyen Phu Trong, nach dem Abschluss 
des 20. Parteikongresses verbessert. Im Jahr 2020 übernahm Vietnam den turnusmäßigen Vorsitz 
der  ASEAN  und  begann  seine  zweite  zweijährige  Amtszeit  als  nichtständiges  Mitglied  im 
Sicherheitsrat  der  Vereinten  Nationen.  Darüber  hinaus  unterzeichnete  Vietnam  bilaterale  und 
regionale Freihandelsabkommen, darunter die Regionale Umfassende Wirtschaftspartnerschaft, 
und trat diesen bei (BS 2024).
Quellen:
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 6 von 36
6

- AA  -  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (12.2.2024):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante Lage in der Sozialistischen Republik Vietnam (Stand: November 2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2104342/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_
die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Sozialistischen_Republik_Vietnam%2C_12.02.2024.
pdf, Zugriff 8.8.2024
- AA.com.tr (22.5.2024): Vietnam elects To Lam as new president, https://www.aa.com.tr/en/asia-
pacific/vietnam-elects-to-lam-as-new-president/3226536, Zugirff 29.8.2024
- BS  -  Bertelsmann  Stiftung  (2024):  BTI  2022  Country  Report  Vietnam, 
https://bti-project.org/de/reports/country-report/VNM, Zugriff 8.8.2024
- Chatham House (9.5.2024): Vietnam’s political turmoil reveals a turn towards China - and away 
from  the  West,  https://www.chathamhouse.org/2024/05/vietnams-political-turmoil-reveals-turn-
towards-china-and-away-west, Zugriff 28.8.2024
- FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Vietnam,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108078.html , Zugriff 8.8.2024
- USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: Vietnam, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107615.html, Zugriff 8.8.2024
- Vietnam  Law  (3.8.2024):  Party  Central  Committee  elects  General  Secretary, 
https://vietnamlawmagazine.vn/party-central-committee-elects-general-secretary-72292.html, 
Zugirff 29.8.2024
 4. Sicherheitslage
Vietnam  kann  als  stabil  bezeichnet  werden   (EDA  5.4.2024).  Vietnam  hat  ein  politisches 
Einparteiensystem,  in  dem  Menschen,  die  nicht  mit  der  Regierung  einverstanden  sind,  nicht 
willkommen  sind.  In  den  letzten  Jahren  ist  es  bei  einigen  Protesten  zu  gewalttätigen 
Ausschreitungen  gekommen  bzw.  wurden  diese  von  den  Behörden  gewaltsam  unterdrückt 
(UKFCDO 20.8.2024).
Vietnam  hat  zwar  Meinungsverschiedenheiten  mit  China,  vor  allem  in  Bezug  auf  das 
Südchinesische Meer (Chatham House 9.5.2024; vgl. BS 2024), insbesondere da Peking seine 
Präsenz in den Gewässern, die Vietnam für sich beansprucht, weiter militarisiert (BS 2024). Aber 
die regierenden kommunistischen Parteien beider Länder haben ein gemeinsames leninistisches 
Erbe  und  politische  Verbindungen,  die  ein  Jahrhundert  zurückreichen.  Dies  steht  in  krassem 
Gegensatz zur öffentlichen Meinung, die China im Allgemeinen eher feindlich gesinnt ist. Die KPV 
und ihr chinesisches Pendant tauschen sich jedoch häufig darüber aus, wie man die öffentliche 
Meinung am besten beeinflussen kann (Chatham House 9.5.2024).
Quellen:
- BS  -  Bertelsmann  Stiftung  (2024):  BTI  2022  Country  Report  Vietnam, 
https://bti-project.org/de/reports/country-report/VNM, Zugriff 8.8.2024
- Chatham House (9.5.2024): Vietnam’s political turmoil reveals a turn towards China - and away 
from  the  West,  https://www.chathamhouse.org/2024/05/vietnams-political-turmoil-reveals-turn-
towards-china-and-away-west, Zugriff 28.8.2024
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 7 von 36
7

- Crisis  24  (17.5.2022):  Vietnam  Country  Report, 
https://crisis24.garda.com/insights-intelligence/intelligence/country-reports/vietnam?
origin=de_riskalert, Zugriff 28.8.2024
- EDA  -  Eidgenössisches  Department  für  auswärtige  Angelegenheiten  [Schweiz]  (5.4.2024): 
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/vietnam/reisehinweise-
fuervietnam.html#edab80ad1, Zugriff 28.8.2024
- UKFCDO - UK Foreign, Commonwealth & Development Office [United Kingdom] (20.8.2024): 
Foreign  travel  advice  -  Vietnam  -  Safety  and  Security, 
https://www.gov.uk/foreign-travel-advice/vietnam/safety-and-security, Zugriff 28.8.2024
- USIP  -  United  States  Institute  for  Peace  (16.4.2024):  The  Current  Situation  in  Vietnam, 
https://www.usip.org/publications/2024/04/current-situation-vietnam, Zugriff 28.8.2024
 5. Rechtsschutz / Justizwesen
Das Justizwesen umfasst ein Höchstgericht (Supreme People's Court) sowie Hohe Gerichte (für 
Verwaltung, Ziviles, Strafrechtliches, Arbeit, Familie und Jugend), Bezirks- und Provinzgerichte und 
Militärgerichte (CIA 7.8.2024; vgl. CACJ o.D.a). Die Möglichkeit eines Berufungsprozesses und 
einer Kassationsüberprüfung existiert (CACJ o.D.b).
Die Justiz ist nicht unabhängig, sondern steht unter der vollen Kontrolle der Partei (BS 2024; vgl. 
FH 2024), die die Gerichte aller Ebenen kontrolliert (FH 2024). Unabhängige Staatsanwälte und 
Richter  sind  in  dem  sozialistischen  Staat  autoritärer  Prägung  systemfremd  (AA 12.2.2024). 
Oberste und andere Richter sind Parteimitglieder und an die Entscheidungen der Parteigremien
gebunden (BS 2024). Die Auswahl und Ernennung von Richtern wird von den Parteigremien, in 
denen sie angestellt sind, geprüft und kontrolliert (BS 2024; vgl. USDOS 23.4.2024). Es gibt 
glaubwürdige Berichte über endemische Korruption durch den Missbrauch von politischem Einfluss 
und Bestechung sowie über die Ineffizienz der Justiz, wodurch deren Unabhängigkeit erheblich 
beeinträchtigt wird (USDOS 23.4.2024).
Die in der Verfassung festgeschriebenen Prinzipien zu Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und 
Grundrechtsschutz  finden  indes  kaum  Niederschlag  in  einfachgesetzlichen  Regelungen,  im 
Verwaltungshandeln oder in der Rechtsprechungspraxis. Erhebliche Defizite bestehen in puncto 
Rechtsstaatlichkeit, insbesondere mit Blick auf ein faires Verfahren im Stadium der Ermittlungen 
und im Strafprozess. Das bezieht sich zum Teil auf Mängel der Strafprozessordnung selbst, zum 
Teil auf Missachtung strafprozessualer Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote durch 
Ermittlungsbehörden  und  Gerichte.  Die  Justizorgane  kommen  wegen  häufig  unzureichender 
Ausbildung,  mangelhafter  (Personal-)  Ausstattung,  Korruption  und  politischer  Vorgaben  ihrem 
Auftrag der Zivil- und Strafrechtspflege sowie der Kontrolle exekutiver Entscheidungen nicht im 
verfassungsrechtlich gebotenen Maße nach (AA 12.2.2024).
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Kennzeichen deutlicher diesbezüglicher Defizite ist auch die Zahl der in Vietnam zugelassenen 
Rechtsanwälte  (etwa  15.000  bei  99  Mio.  Einwohnern,  in  Deutschland  sind  etwa  166.000 
Rechtsanwälte zugelassen). Kann ein Angeklagter sich keinen Anwalt leisten, besteht Anspruch 
auf einen (Pflicht-)  Verteidiger nur dann, wenn eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren oder mehr bzw. 
lebenslang  droht,  der  Beschuldigte  behindert  ist  und  sich  aus  diesem  Grund  nicht  selbst 
verteidigen kann oder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Zur Verteidigung in politischen 
Strafprozessen sind nur sehr wenige Anwälte bereit (AA 12.2.2024). Laut Gesetz benötigt die
Polizei  für  die  Festnahme  eines  Verdächtigen  in  der  Regel  einen  von  einem  Staatsanwalt 
ausgestellten  Haftbefehl,  in  einigen  Fällen  ist  ein  Gerichtsbeschluss  erforderlich.  Nach  dem 
Strafgesetzbuch kann die Polizei bei Vorliegen „dringender Umstände“ eine Person auch ohne 
Haftbefehl festhalten, z.B. wenn es Beweise dafür gibt, dass eine Person eine Straftat vorbereitet, 
oder wenn die Polizei eine Person auf frischer Tat ertappt. Menschenrechtsanwälte behaupten 
jedoch, dass Verhaftungen ohne Haftbefehl eine gängige Praxis sind. Es gibt zahlreiche Fälle, in 
denen Aktivisten ohne Haftbefehl in Gewahrsam genommen werden (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- AA  -  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (12.2.2024):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante Lage in der Sozialistischen Republik Vietnam (Stand: November 2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2104342/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_
die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Sozialistischen_Republik_Vietnam%2C_12.02.2024.
pdf, Zugriff 8.8.2024
- BS  -  Bertelsmann  Stiftung  (2024):  BTI  2022  Country  Report  Vietnam, 
https://bti-project.org/de/reports/country-report/VNM, Zugriff 8.8.2024
- CACJ - Council  of  ASEAN  Chief Justices (o.D.a):  Overview  of Judicial System,  https://cacj-
ajp.org/vietnam/judiciary/overview-of-judicial-system/, Zugriff 8.8.2024
- CACJ - Council of ASEAN Chief Justices (o.D.b): Judicial Proceedings in Vietnam, https://cacj-
ajp.org/vietnam/legal-system/legal-system-of-vietnam/judicial-proceedings-in-vietnam/,  Zugriff 
8.8.2024
- CIA  -  Central  Intelligence  Agency  [USA]  (7.8.2024):  The  World  Factbook  -  Vietnam, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/vietnam/#people-and-society, Zugriff 8.8.2024
- FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Vietnam,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108078.html , Zugriff 8.8.2024
- USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human
Rights Practices: Vietnam, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107615.html, Zugriff 8.8.2024
 6. Sicherheitsbehörden
Das  Ministerium  für  öffentliche  Sicherheit  (MPS)  ist  für  die  innere  Sicherheit  zuständig  und 
kontrolliert die nationale Polizei, eine spezielle nationale Ermittlungsbehörde für Sicherheit, und 
andere  innere  Sicherheitsabteilungen  einschließlich  spezialisierter  Regimenter  der 
Bereitschaftspolizei (CIA 7.8.2024).
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Das MPS ist eine mächtige Institution, die sich vor allem über den Schutz des Machtanspruchs der 
KPV definiert. Entsprechend umfassend ist der Einfluss des MPS, der in fast alle Regierungs- und 
Gesellschaftsbereiche  hineinreicht.  Dem  MPS  unterstehen  u.a.  Geheimdienste,  Polizei  und 
Strafvollzug.  Die  Polizei  genießt  fast  uneingeschränkte  Befugnisse  im  strafrechtlichen 
Ermittlungsverfahren. Die Vietnamesische Volksarmee (VPA) hat den Auftrag, die KPV und deren 
Machtmonopol zu schützen. Sie ist Machtgarant und Kaderschmiede. Dabei ist sie jedoch – wie in 
sozialistischen Systemen üblich – mehr Instrument als eigenständiger Akteur. Die VPA ist auch
wirtschaftlich aktiv (AA 12.2.2024). Einschränkungen bürgerlicher und politischer Rechte werden 
insbesondere durch den vietnamesischen Sicherheitsapparat durchgesetzt (AA 12.2.2024).
Die Regierung zieht gelegentlich Beamte zur Verantwortung, die Menschenrechtsverletzungen 
begangen  haben,  aber  die  Sicherheitsbehörden  und  andere  Staatsbeamte  handeln  häufig 
ungestraft (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- AA  -  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (12.2.2024):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante Lage in der Sozialistischen Republik Vietnam (Stand: November 2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2104342/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_
die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Sozialistischen_Republik_Vietnam%2C_12.02.2024.
pdf, Zugriff 8.8.2024
- CIA - Central Intelligence Agency [USA] (7.8.2024): The World Factbook - Vietnam,
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/vietnam/#military-and-security, Zugriff 9.8.2024 
- USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: Vietnam, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107615.html, Zugriff 8.8.2024
 7. Folter und unmenschliche Behandlung
Vietnam hat im Februar 2015 das Übereinkommen gegen Folter und grausame, unmenschliche 
oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ratifiziert – nicht jedoch das Fakultativprotokoll zur 
Antifolterkonvention. Das bedeutet, dass etwa der Unterausschuss gegen Folter Vietnam nicht 
besuchen  kann,  um  die  Implementierung  des  Fakultativprotokolls  zur  Antifolterkonvention  zu 
überwachen (AA 12.2.2024). Folter ist auch nach Art. 20 der Verfassung ausdrücklich verboten (AA 
12.2.2024; vgl. USDOS 23.4.2024). Es liegen keine Informationen über systematische oder
regelhafte Anwendung von Folter oder bestimmte Foltermethoden vor (AA 12.2.2024). Hingegen 
gibt es regelmäßig konkrete Berichte über Übergriffe von Sicherheitsorganen bei der Festnahme, 
in der Haft und während der Vernehmung an Inhaftierten oder Verdächtigen (AA 12.2.2024; vgl. 
USDOS 23.4.2024). Laut Amnesty International waren in früheren Jahren zahlreiche Todesfälle 
mutmaßlich nach Folter oder polizeilicher Misshandlung zu beklagen (AA 12.2.2024).
Menschenrechtsbeobachtungsgruppen berichten mehrfach über übermäßige Gewaltanwendung 
durch die Polizei während des Dienstes und über behauptete Folterungen von Häftlingen durch 
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Ermittler. Obwohl Straffreiheit bei den Sicherheitskräften ein erhebliches Problem darstellt und 
Polizei, Staatsanwaltschaft und staatliche Aufsichtsbehörden nur selten konkreten Berichten über 
Misshandlungen  nachgehen,  verfolgten  die  Behörden  in  einigen  Fällen  Polizisten  wegen 
Amtsmissbrauchs (USDOS 23.4.2024).
Die Regierung unternimmt – häufig in Kooperation mit internationalen Partnern (Deutschland, 
Belgien, Niederlande, USA) – Anstrengungen, die Angehörigen der Sicherheitsbehörden im
korrekten Umgang, etwa mit Straftätern, zu schulen (AA 12.2.2024).
Quellen:
- AA  -  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (12.2.2024):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante Lage in der Sozialistischen Republik Vietnam (Stand: November 2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2104342/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_
die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Sozialistischen_Republik_Vietnam%2C_12.02.2024.
pdf, Zugriff 8.8.2024
- USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: Vietnam, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107615.html, Zugriff 8.8.2024
 8. Korruption
Vietnam scheint im Korruptionswahrnehmungsindex 2023 von Transparency International auf Platz 
83 von insgesamt 180 Ländern auf (TI 2024). Allgegenwärtige Korruption zerstört das Vertrauen in 
staatliches Handeln (AA 12.2.2024). Obwohl das Gesetz strafrechtliche Sanktionen für Korruption 
durch Beamte vorsieht, wird das Gesetz von der Regierung nicht wirksam umgesetzt und Beamte 
beteiligen  sich  häufig  an  korrupten  Praktiken.  Dies  betrifft  unter  anderem  amtierende  und 
pensionierte  Beamte  des  Politbüros,  der  zentralen  Partei,  des  Militärs  und  der  öffentlichen 
Sicherheitsdienste. Es gibt glaubwürdige Berichte, wonach politische Einflussnahme, endemische 
Korruption und Bestechung das Justizsystem stark verzerren (USDOS 23.4.2024).
Die  KPV  (Kommunistische  Partei  Vietnams)  und  die  Regierung  räumen  die  wachsende 
Unzufriedenheit der Öffentlichkeit mit der Korruption ein, und in den letzten Jahren hat die Zahl der 
Festnahmen im Zusammenhang mit Korruption zugenommen. Hochrangige Funktionäre, darunter
auch  Mitglieder  des  Zentralkomitees,  müssen  mit  Disziplinarmaßnahmen  der  Partei  und 
Gefängnisstrafen  rechnen  (FH  2024).  Im  Frühjahr  2017  begann  eine  öffentlichkeitswirksame 
Kampagne  der  KPV  gegen  die  Korruption,  die  mittlerweile  zahlreiche  KPV-Kader  sowie 
Spitzenkräfte der staatseigenen Unternehmen trifft (z.T. mit Todes- und lebenslangen Haftstrafen). 
Häufig scheinen die Strafverfahren mit parteiinternen Machtkämpfen zusammenzuhängen. Die 
Kampagne führt zu Entscheidungsschwäche aus Angst vor korruptionsrechtlichen Ermittlungen 
und damit einer weitgehenden Lähmung der gesamten Verwaltung (AA 12.2.2024).
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