liba-lib-2023-03-01-ke

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schriftliche Aufforderungen zur Ausreise. Diese werden nun zunehmend auch vollstreckt,
insbesondere bei Syrer, die nach April 2019 irregulär eingereist sind (AA 5.12.2022).
Q   uellen:   
-AA  -  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (5.12.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante Lage in Libanon (Stand 7.10.2022), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2083550/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_
%C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Libanon_
%28Stand_07.10.2022%29%2C_05.12.2022.pdf, Zugriff 25.1.2023
-AI - Amnesty International (14.10.2022): Lebanon: Stop the so-called voluntary returns of 
Syrian  refugees,  https://www.amnesty.org/en/latest/news/2022/10/lebanon-stop-the-so-called-
voluntary-returns-of-syrian-refugees/, Zugriff 26.1.2023
-AI  -  Amnesty  International  (29.3.2022):  Lebanon 2021, 
https://www.amnesty.org/en/location/middle-east-and-north-africa/lebanon/report-lebanon/, Zugriff 
26.1.2023
-AI - Amnesty International (23.3.2022): Lebanon: ‘I Wished I Would Die’ - Syrian refugees 
arbitrarily  detained  on  terrorism-related  charges  and  tortured  in  Lebanon, 
https://www.amnesty.org/en/documents/mde18/3671/2021/en/?
utm_source=annual_report&utm_medium=epub&utm_campaign=2021&utm_term=english, Zugriff 
26.1.2023
-SACD - Syrian Association for Citizens’ Dignity (7.11.2022):  The Myth of “Voluntary” Return 
from  Lebanon:  Despite  Facing  Horrendous  Conditions,  Syrians  Reject  Premature  Return, 
https://syacd.org/wp-content/uploads/2022/11/Lebanon-Report-En.pdf, Zugriff 25.1.2023
-SD - Syria Direct (19.10.2022): Facing a dead end in Lebanon, 1,600 Syrian families sign up 
for  ‘voluntary  return’,  https://syriadirect.org/facing-a-dead-end-in-lebanon-1600-syrian-families-
sign-up-for-voluntary-return/, Zugriff 26.1.2023
-TIMEP - The Tahir Institute for Middle East Policy (8.12.2022): Lebanon’s Refugee and Asylum
Legal  Framework,  https://timep.org/explainers/lebanons-refugee-and-asylum-legal-framework/, 
Zugriff 26.1.2023
-TIMEP - The Tahir Institute for Middle East Policy (23.1.2023): The Selective Return of Syrian 
Refugees,  https://timep.org/commentary/analysis/the-selective-return-of-syrian-refugees/,  Zugriff 
26.1.2023
-TNA - Tasnim News Agency (26.10.2022): First Phase of Voluntary Return of Syrian Refugees 
Kicks Off in Lebanon,  https://www.tasnimnews.com/en/news/2022/10/26/2794116/first-phase-of-
voluntary-return-of-syrian-refugees-kicks-off-in-lebanon, Zugriff 26.1.2023
-OHCHR - United Nations  Office of the High Commissioner for Human Rights (17.8.2022): 
Report of the Independent International Commission on Inquiry on the Syrian Arab Republic, 
https://documents-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/G22/463/09/PDF/G2246309.pdf?
OpenElement, Zugriff 26.1.2023
-UNHCR  - United Nations High Commissioner for Refugees (31.12.2022): Operational Data 
Portal – Syrian Regional Refugee Response, https://data.unhcr.org/en/situations/syria/location/71, 
Zugriff 26.1.2023
-UNHCR  -  United  Nations  High  Commissioner  for  Refugees  /  UNICEF  -  United  Nations 
Children’s  Fund  /  WFP -  World  Food  Programme  (25.1.2022):  VASYR  2021  -  Vulnerability 
Assessment  of  Syrian  Refugees  in  Lebanon,  https://reliefweb.int/report/lebanon/vasyr-2021-
vulnerability-assessment-syrian-refugees-lebanon, Zugriff 26.1.2023
-USDOS - United States Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on
Human  Rights  Practices:  Lebanon,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2071165.html,  Zugriff 
26.1.2023
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20.2. Palästinensische Flüchtlinge
Die palästinensischen Flüchtlinge sind meist Nachkommen jener Flüchtlingen, die in den 1940er 
und 1950er Jahren ins Land kamen. Die meisten sind sunnitische Muslime, aber einige sind auch 
Christen (USDOS 2.6.2022). Im Libanon leben rund 210.000 Palästinensische Flüchtlinge. Dazu 
zählen 180.000 Palästina-Flüchtlinge aus dem Libanon (PRL) und 30.000 Palästina-Flüchtlinge
aus Syrien (PRS), die dort als Ausländer betrachtet werden (UNRWA 21.10.2022; vgl. UNICEF 
o.D.a, ECHO 11.11.2022). Laut Angaben der Volks- und Wohnungszählung in palästinensischen 
Lagern  und  Versammlungen  im  Libanon  (PHHCCG),  die  vom  libanesisch-palästinensischen 
Dialogkomitee (LPDC) in Zusammenarbeit mit der Zentralverwaltung für Statistik (CAS) und dem 
palästinensischen  Zentralbüro  für  Statistik  (PCBS)  durchgeführt  wurde,  lebten  im  Jahr  2017 
174.422 palästinensische Flüchtlinge im Libanon (Al-Shabaka 7.3.2022; vgl. PCBS 21.12.2017). 
Es gibt vier Gruppen von palästinensischen Flüchtlingen im Libanon (UNRWA 6.12.2022; vgl. 
UNHCR 2.2016):
„Registrierte“ Flüchtlinge („Palestinensische Flüchtlinge“) (PRL) , sind beim Hilfswerk der Vereinten 
Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) und den libanesischen Behörden 
registriert (UNHCR 2.2016). Im Libanon sind mehr als 479.000 Flüchtlinge beim UNRWA registriert 
(UNRWA o.D.a; vgl. AA 5.12.2022). Es wird jedoch geschätzt, dass sich viele von ihnen nicht mehr 
im Land aufhalten (UNHCR 2.2016; vgl. AA 5.12.2022). UNRWA definiert Palästina-Flüchtlinge als 
Personen, die zwischen dem 1. Juni 1946 und dem 15. Mai 1948 ihren gewöhnlichen Wohnsitz in 
Palästina hatten und die infolge des Konflikts von 1948 [Nakba] sowohl ihre Heimat als auch ihre 
Lebensgrundlage verloren haben (UNRWA o.D.b; vgl. UNRWA 6.12.2022).
„Nicht registrierte“ palästinensische Flüchtlinge ,sind nicht beim UNRWA registriert sind, aber bei
den libanesischen Behörden (UNHCR 2.2016). Dazu zählen vor allem Palästinenser, die infolge 
des  Sechs-Tage-Kriegs  von  1967  und  danach  vertrieben  wurden  ( UNRWA  6.12.2022). 
Schätzungsweise 35.000 palästinensische Flüchtlinge sind beim Directorate General of Political 
and Refugees Affairs (DPRA), nicht aber beim UNRWA registriert. Nicht registrierte Palästinenser 
erhalten  Berichten  zufolge dieselben  Aufenthaltsgenehmigungen  wie  die  beim  UNRWA 
registrierten; allerdings wird ihnen ein anderes Reisedokument (Laissez Passer) ausgestellt, das 
für ein Jahr gültig ist und dreimal verlängert werden kann (UNHCR 2.2016). 
„Non-ID“ palästinensische Flüchtlinge, haben keine Ausweispapiere und sind weder beim UNRWA 
noch bei den libanesischen Behörden registriert (UNRWA 6.12.2022; vgl. UNHCR 2.2016). Die 
schätzungsweise  3.000  bis  5.000  „Non-ID“-Palästinenser  werden  oft  als  die  am  meisten 
gefährdeten Palästinenser im Libanon angesehen werden. Diese Palästinenser kamen in den 
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1960er Jahren in das Land und besitzen keine formal gültigen Ausweispapiere (USDOS 12.4.2022;
vgl. UNRWA o.D.c). In den meisten Fällen bot das UNRWA den Palästinensern ohne Papiere 
dennoch medizinische Grundversorgung, Schul- und Berufsausbildung an. Bei den meisten dieser 
Personen handelte es sich um Männer, von denen viele mit vom UNRWA registrierten Flüchtlingen 
oder  libanesischen  Staatsbürgerinnen  verheiratet  waren,  die  den  Flüchtlingsstatus  oder  die 
Staatsbürgerschaft nicht auf ihre Ehemänner oder Kinder übertragen konnten (USDOS 12.4.2022). 
„Non-ID“-Palästinenser laufen Gefahr, wegen illegalen Aufenthalts verhaftet zu werden, sobald sie 
die  Lager  verlassen.  Auch  wenn  auf  Drängen  (nicht  zuletzt  der  EU)  bisher  ca.  1.000 
Identitätsnachweise  ausgestellt  wurden,  bleibt  die  Rechtsstellung  der  betroffenen  Personen 
unverändert prekär (AA 5.12.2022). 
Palästinensische Flüchtlinge aus Syrien (PRS) , sind ab 2011 in den Libanon gekommen (UNHCR 
2.2016). Die Direktion für allgemeine Sicherheit (DGS) erleichterte die Einreise von PRS in den 
Libanon in der Anfangsphase (2011-2013) des Syrien-Konflikts. Seit 2013 wurden PRS, die in den 
Libanon  einreisen  wollten,  Beschränkungen  auferlegt.  Seit  2014  werden  Einreisevisa  an  der 
syrisch-libanesischen  Grenze  nur  noch  an  PRS  erteilt,  die  entweder  einen  verifizierten 
Botschaftstermin im Libanon, ein vorab genehmigtes Visum der DGS oder ein Flugticket und ein 
Visum für ein Drittland haben. Die meisten Visa wurden nur für einen 24-stündigen Transit erteilt. 
Es gibt keine offiziellen Bewegungsbeschränkungen für PRS im Land. PRS ohne legalen Status 
waren jedoch de facto mit Hindernissen konfrontiert, vor allem mit der Gefahr der Verhaftung an 
Kontrollpunkten (USDOS 12.4.2022). Berichten zufolge sind palästinensische Flüchtlinge aus
Syrien  aufgrund  ihres  fehlenden  Rechtsstatus  im  Libanon  von  Inhaftierung  und  Geldstrafen 
und/oder der gewaltsamen Rückkehr nach Syrien bedroht (UNRWA 21.10.2022). PRS erhalten 
von  UNRWA  eine  begrenzte  Grundunterstützung,  darunter  Nahrungsmittelhilfe,  Bargeld  und 
Winterhilfe,  z.B.  in  Form  von  Bargeld  zum  Kauf  von  Heizmaterial  (USDOS  12.4.2022).  Das 
UNRWA stellt PRS-Familien einen monatlichen Mehrzweck-Barzuschuss in Höhe von 100 USD 
pro  Familie  und  zusätzlich  27  USD  für  jedes  Familienmitglied  pro  Monat  zur Deckung  der 
Lebensmittelkosten zur Verfügung (UNRWA o.D.d). [Anm.: Durch die hohe Inflation nimmt die 
Kaufkraft des Geldes stark ab vgl. hierzu auch Kapitel 21 Grundversorgung und Wirtschaft].
Lebensbedingungen und rechtliche Lage
Nach der jüngsten UNRWA-Erhebung gelten 93 % aller Palästina-Flüchtlinge im Libanon als arm. 
Sehr viele palästinensische Flüchtlingsfamilien sind nicht mehr in der Lage, sich eine sekundäre 
Gesundheitsversorgung  zu  leisten.  Einige  lassen  lebensrettende  Behandlungen  ausfallen,  um 
keine Schulden anzuhäufen (UNRWA 21.10.2022). 
Repressionen allein aufgrund der palästinensischen Volkszugehörigkeit sind nicht bekannt (AA 
5.12.2022). Palästinensische Flüchtlinge, darunter auch Kinder, haben aber nur eingeschränkte 
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soziale und bürgerliche Rechte und keinen Zugang zu staatlich bereitgestellten Gesundheits-,
Bildungs- oder anderen sozialen Diensten (USDOS 12.4.2022). Sie dürfen, anders als andere 
Ausländer, im Libanon seit 2001 keinen Grund und Boden erwerben (AA 5.12.2022).  Palästina-
Flüchtlinge  dürfen  im  Libanon  39  Berufe  nicht  ausüben,  unter  anderem  in  den  Bereichen 
Allgemeinmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Ergotherapie und Recht (UNRWA 21.10.2022). Für 
ihre  Schulbildung  und  gesundheitliche  Versorgung  hängt  die  palästinensische  Bevölkerung 
ausschließlich  vom  UNRWA-Hilfswerk  bzw.  Hilfsleistungen  anderer  NGOs  (z.B.  des 
Palästinensischen  Roten  Halbmondes)  ab  (AA  5.12.2022).  Da  sie  formell  nicht  die 
Staatsbürgerschaft  eines  anderen  Staates  besitzen,  können  die  palästinensischen  Flüchtlinge 
auch  nicht  die  gleichen  Rechte  wie  andere  im  Libanon  lebende  und  arbeitende  Ausländer 
beanspruchen  (UNRWA  o.D.a).  Palästinenserinnen  können  per  Gesetz  durch  Heirat  die 
libanesische Staatsbürgerschaft erlangen, doch werden ihnen häufig gesetzlich nicht vorgesehene 
administrative Hürden in den Weg gestellt (z.B. Einbürgerung erst nach Geburt eines Sohnes). 
Libanesische Frauen, die mit einem Palästinenser (oder anderem Ausländer) verheiratet sind, 
können ihre Staatsangehörigkeit weder an ihren Ehemann noch an ihre Kinder weitergeben (AA 
5.12.2022).
Am  3.6.2019  stellte  der  ehemalige  libanesische  Arbeitsminister  Camille  Abu  Suleiman  eine 
Kampagne mit dem Titel „Nur Ihre Landsleute können Ihnen helfen, Ihr Geschäft anzukurbeln“ vor. 
Im Rahmen dieser Kampagne, die angeblich Teil der Bemühungen zur Regulierung ausländischer 
Arbeitskräfte ist, wurde Unternehmen und anderen Einrichtungen eine einmonatige Frist
eingeräumt,  um  Mitarbeiterlisten  zu  „korrigieren“  und  undokumentierte  nicht-libanesische 
Arbeitnehmer  zu  registrieren.  Am  10.7.2019  begann  eine  landesweite  Razzia,  bei  der  viele 
Unternehmen in ausländischem Besitz, insbesondere syrische und palästinensische, gewaltsam 
geschlossen wurden. Daraufhin kam es unter anderem in den großen Lagern von Rashidieh und 
Ein el-Hilweh im Südlibanon sowie in Nahr el-Bared im Norden zu Massendemonstrationen. Am 
8.12.2021 kündigte der aktuelle geschäftsführende libanesische Arbeitsminister Mustafa Bayram 
einen  Ministerbeschluss  an,  der  es  Palästinensern,  die  im  Libanon  geboren  und  beim 
Innenministerium  registriert  sind,  ermöglichen  würde,  in  Berufen  zu  arbeiten,  die  bisher  nur 
libanesischen  Staatsangehörigen  offen  standen.  Im  Februar  2022  focht  die  Maroniten-Liga 
Bayrams die Entscheidung an und legte beim Schura-Rat Einspruch ein, um die Entscheidung 
rückgängig zu machen. Der Schura-Rat gab dem Einspruch statt und setzte die Umsetzung des 
Beschlusses aus (Al-Shabaka 7.3.2022). 
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Palästinensische Flüchtlingslager
45  %  der  palästinensischen  Flüchtlinge  im  Libanon  leben  in  den  zwölf  Flüchtlingslagern  des 
Landes: in der Nähe von Beirut (Mar Elias Camp, Burj Barajneh Camp, Dbayeh Camp, Shatila 
Camp), von Tripoli (Nahr el-Bared Camp, Beddawi Camp), von Sidon (Ein El Hilweh Camp, Mieh 
Mieh Camp), von Tyros (El-Buss Camp, Rashidieh Camp, Burj Shemali Camp) und von Baalbek 
(Wavel Camp). Die Bedingungen in den Lagern sind katastrophal und gekennzeichnet durch 
Überbelegung,  schlechte  Wohnverhältnisse,  Arbeitslosigkeit,  Armut  und  fehlenden  Zugang  zur 
Justiz. Das UNRWA verwaltet und kontrolliert die Lager nicht, da dies in die Zuständigkeit der 
Behörden des Gastlandes fällt (UNRWA o.D.a). Die Sicherheitsbedingungen in einigen Lagern 
haben sich im Laufe der Jahre verschlechtert. Die Gewalt und der Gebrauch von Waffen haben 
zugenommen. Viele Flüchtlinge haben auf negative Bewältigungsmechanismen zurückgegriffen, 
unter anderem auf den Konsum von Drogen (UNRWA 21.10.2022). Die zwölf über das ganze Land 
verteilten palästinensischen Flüchtlingslager sind der Kontrolle durch staatliche Gewalt weitgehend 
entzogen. Die Sicherheit innerhalb der Lager wird teilweise durch palästinensische bewaffnete 
Ordnungskräfte  und  Volkskomitees  gewährleistet,  die  von  der  jeweils  politisch  bestimmenden 
Fraktion gestellt werden. Ausnahme stellt das Lager Nahr El Bared dar, das unter libanesischer 
Kontrolle steht. Die libanesische Armee beschränkt sich auf Zugangskontrollen und die Sicherung 
der Umgebung (AA 5.12.2022). Die den zwölf offiziellen palästinensischen Flüchtlingslagern im 
Land  zugewiesene  Fläche  hat  sich  seit  1948  nur  geringfügig  verändert,  obwohl  sich  die 
Bevölkerungszahl vervierfacht hat. Folglich leben die meisten palästinensischen Flüchtlinge in 
überbevölkerten Lagern, von denen einige in den vergangenen Konflikten schwer beschädigt
wurden (USDOS 12.4.2022). Immer wieder kommt es speziell in den Lagern Mieh-Mieh und Ein El 
Hilweh zu schweren bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen extremistischen Gruppierungen 
(Jund al-Scham, Abdullah-Azzam-Brigaden, Ansar Allah etc.). Die libanesischen Sicherheitskräfte 
greifen in diese Auseinandersetzungen entgegen der bisherigen per Abkommen geregelten Praxis, 
immer  häufiger  ein,  weil  die  eigentlich  zuständigen  palästinensischen  Sicherheitsbehörden 
zunehmend  überfordert  scheinen  (AA 5.12.2022).  Die  Gebäude  in  den  Lagern  sind  alt  und 
jederzeit einsturzgefährdet, die Infrastruktur ist unzureichend, die Wasserqualität schlecht und die 
Abfallentsorgung nicht vorhanden. Aufgrund der schlechten Wohnverhältnisse und der fehlenden 
sanitären  Einrichtungen  in  den  Lagern  sind  übertragbare  Krankheiten  unter  den  Flüchtlingen 
ebenfalls weit verbreitet (WRMEA 28.1.2022). Einzelne Hinweise deuten auch darauf hin, dass 
Kinderarbeit in den palästinensischen Flüchtlingslagern weit verbreitet ist (USDOS 12.4.2022). 
Quellen:
-AA  -  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (5.12.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante Lage in Libanon (Stand 7.10.2022), 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 57 von 68
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https://www.ecoi.net/en/file/local/2083550/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_
%C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Libanon_
%28Stand_07.10.2022%29%2C_05.12.2022.pdf, Zugriff 25.1.2023
-Al-Shabaka  (7.3.2022):  The  Mobilizing  Power  of  Palestinians  in  Lebanon,  https://al-
shabaka.org/commentaries/the-mobilizing-power-of-palestinians-in-lebanon/, Zugriff 24.1.2023
-ECHO  -  Directorate-General  for  European  Civil  Protection  and  Civil  Aid  Operations 
(11.11.2022):  Where  We  Work  –  Lebanon, 
https://civil-protection-humanitarian-aid.ec.europa.eu/where/middle-east/lebanon_en,  Zugriff 
24.1.2023
-PCBS - Palestinian Central Bureau of Statistics (21.12.2017): New census: 174422 Palestinian 
refugees in Lebanon, http://www.pcbs.gov.ps/post.aspx?lang=en&ItemID=3013, Zugriff 24.1.2023
-UNHCR  -  United  Nations  High  Commissioner  for  Refugees  (2.2016):  The  situation  of 
Palestinian Refugees in Lebanon, http://www.refworld.org/pdfid/56cc95484.pdf, Zugriff 25.1.2023
-UNRWA -  United  Nations  Relief  and  Works  Agency  for  Palestine  Refugees  (21.10.2022): 
Hitting Rock Bottom - Palestine Refugees in Lebanon Risk their Lives in Search of Dignity, 
https://reliefweb.int/report/lebanon/hitting-rock-bottom-palestine-refugees-lebanon-risk-their-lives-
search-dignity-enar, Zugriff 24.1.2023
-UNRWA - United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees (o.D.a): Where We 
Work, https://www.unrwa.org/where-we-work/lebanon, Zugriff 24.1.2023
-UNRWA - United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees (o.D.b): Palestine 
Refugees, https://www.unrwa.org/palestine-refugees, Zugriff 25.1.2023
-UNRWA - United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees (o.D.c): Protection 
Baseline  Study  of  Non  -  ID  Palestinians  in  Lebanon  (Local/International), 
https://www.unrwa.org/sites/default/files/isp_protection_baseline_study_of_non_id_palestinians_i
n_lebanon.pdf, Zugriff 25.1.2023
-UNRWA - United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees (o.D.d): Palestine 
refugees from Syria in Lebanon, https://www.unrwa.org/palestine-refugees-syria-lebanon, Zugriff 
25.1.2023
-USDOS - United States Department of State [USA] (2.6.2022): 2021 Report on International 
Religious Freedom: Lebanon, https://www.ecoi.net/de/dokument/2074032.html, Zugriff 25.1.2023
-USDOS - United States Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on 
Human  Rights  Practices:  Lebanon,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2071165.html,  Zugriff 
25.1.2023
-WRMEA - Washington Report On Middle East Affairs (28.1.2022): Palestinians Continue to 
Suffer  in  Lebanese  Refugee  Camps,  https://www.wrmea.org/jordan-lebanon-syria/palestinians-
continue-to-suffer-in-lebanese-refugee-camps.html, Zugriff 25.1.2023
 21. Grundversorgung und Wirtschaft
Der Libanon befindet sich seit drei Jahren in einer Wirtschafts- und Finanzkrise, die zu den 
schlimmsten der Welt zählt (WB 14.4.2022; vgl. NPR 5.6.2022). Die wirtschaftliche Situation hat
sich seit Oktober 2019 immer weiter verschlechtert (EUI 12.1.2022; vgl. AA 5.12.2022). Mitten in 
dieser Krise forderte die Explosion im August 2021 im Hafen von Beirut mehr als 200 Tote, mehr 
als 6.500 Verletzte und 300.000 Obdachlose. Dieses verheerende Ereignis verschlimmerte die 
ohnehin schon katastrophale sozioökonomische Lage im Land (EUI 12.1.2022). 
Die Währung des krisengeschüttelten Libanon, die einst einen Wert von 1.500 pro USD hatte, ist 
seit  Ende  2019  auf  Talfahrt  und  hat  seitdem  über  90  %  ihres  Wertes  verloren  (ABCNEWS 
19.1.2023; vgl. TNN 19.1.2023, KAKE 20.1.2023). Die Finanzkrise hat drei Viertel der Bevölkerung 
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in die Armut gestürzt, und Millionen von Menschen haben mit einer der höchsten Inflationsraten
der Welt zu kämpfen (ABCNews 19.1.2023). Der drastische Verfall der Währung treibt die Inflation 
weiter in die Höhe, die sich seit Juli 2020 im dreistelligen Bereich bewegt. Die Inflation lag im Jahr 
2021 bei durchschnittlich 150 % und in der ersten Hälfte des Jahres 2022 bei durchschnittlich 218 
% und erreichte im Januar 2022 einen Höchststand von 240 % (im Vergleich zum Vorjahr). Der 
Inflationsdruck  wurde  durch  den  Anstieg  der  weltweiten  Lebensmittelpreise  seit  Beginn  des 
Ukraine-Kriegs noch verschärft. Die Inflation wirkt wie eine höchst regressive Steuer, die die Armen 
und  Schwachen  der  libanesischen  Gesellschaft  unverhältnismäßig  stark  trifft,  zumal 
Grunderzeugnisse,  darunter  Lebensmittel,  die  Haupttreiber  der  Gesamtinflation  sind  (WB 
23.11.2022). Im Juni 2022 lag die Inflation bei Lebensmitteln bei 332 % (WB 23.11.2022; vgl. HRW 
12.1.2023).  Der  Libanon  zählt  zu  den  weltweit  am  stärksten  verschuldeten  Staaten  (WZ 
4.11.2022). Die wirtschaftliche Schrumpfung und die Währungsabwertung tragen zu einer ohnehin 
schon  unhaltbaren  Schuldendynamik  bei.  Die  öffentliche  Verschuldung  im  Verhältnis  zum 
Bruttoinlandsprodukt erreicht den Prognosen zufolge im Jahr 2021 172,5 % und im Jahr 2022 
180,7 % (WB 23.11.2022). Im Jahr 2020 trugen Auslandsüberweisungen in der Höhe von 6,63 
Mrd. USD zu ungefähr 25,6 % des BIP im Libanon bei. Für Familien, die Gelder aus dem Ausland 
erhalten, machen die Überweisungen im Durchschnitt 40 % des gesamten Haushaltseinkommens 
aus und ermöglichen dadurch den Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung, die sonst nur 
schwer leistbar wären (WKO 10.2022). 
Am 4.4.2022 gab der stellvertretende Premierminister die Illiquidität des Libanon und der
Libanesischen Zentralbank (Banque de Liban, BDL) bekannt, nachdem der Staat seine Schulden 
nicht  begleichen  konnte  (WKO  10.2022).  Der  Zusammenbruch  der  Banken,  der  durch 
ausbleibende Investoren und nicht gedeckte Schulden ausgelöst wurde, hat für einen Großteil der 
Menschen  gravierende  Auswirkungen.  Die  Staatsanwaltschaft  fror  kurzerhand  über  Nacht 
sämtliche Guthaben von 20 Banken ein. Betroffen sind auch Fremdwährungen. Es werden im 
Höchstfall  an  Sparer  nur  wenige  hundert  Dollar  pro  Monat  ausgezahlt.  Die  nie  per  Gesetz 
legalisierte Kapitalkontrolle betrifft alle Bürger, sofern diese noch nicht in die Armut abgerutscht 
sind (WZ 4.11.2022). Inmitten der sich verschärfenden und ausweitenden Bankenkrise im Libanon, 
hat die Frustration bei einigen Anlegern zu radikalen Maßnahmen geführt, als die Landeswährung 
auf dem Schwarzmarkt einen neuen Tiefstand gegenüber dem Dollar erreichte (WKO 10.2022). So 
kam  es  zu  vermehrten  Banküberfällen  von  verzweifelten  Kunden,  die  ihre  Geldeinlagen 
einforderten  um  ihre  Ersparnisse  gegen  den  Kursverfall  zu  retten  (WKO  10.2022;  vgl.  WZ 
4.11.2022; PC 27.12.2022). Infolgedessen erklärten die libanesischen Banken Mitte September 
2022 einen Generalstreik und verlangten staatliche Maßnahmen, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu 
gewährleisten.  Nachdem  für  eine  Woche  sämtliche  Banken  geschlossen  waren,  hat  der 
libanesische Bankenverband erklärt, dass die Banken in begrenzten Umfang für Unternehmen, 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 59 von 68
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Bildungseinrichtungen und Krankenhäusern wieder geöffnet sind (WKO 10.2022). Manche Banken
haben Betonmauern und Stacheldraht um ihre Gebäude gezogen, damit aufgebrachte Bürger sie 
nicht mehr stürmen können (WZ 9.1.2023). 
Laut einer von der Staatendokumentation des BFA in Auftrag gegebenen Umfrage des Instituts 
Statistics Lebanon sind lediglich 34,84 % der in der Studie befragten Libanesen durchgehend 
erwerbstätig,  während  17,74  %  einer  Gelegenheitsarbeit  nachgehen  (SL  2022).  Steigende 
Arbeitslosigkeit, eine abwertende Landeswährung, eine explodierende Inflation und die Streichung 
von Subventionen haben es vielen Menschen erschwert, ihre Grundbedürfnisse zu decken (HRW 
12.12.2022).  Inzwischen  wurden  fast  alle  Subventionen  auf  Treibstoff,  Nahrungsmittel  und 
medizinische Güter abgebaut (AA 5.12.2022). Die Preise für Strom, Wasser und Gas sind in die 
Höhe geschnallt und stiegen zwischen Juni 2021 und Juni 2022 um 595 % (HRW 12.1.2023). 
Immer  mehr  Erwachsene  lassen  Mahlzeiten  ausfallen  oder  können  sich  keine  Medikamente 
leisten, gleichzeitig müssen immer mehr Kinder arbeiten gehen, um ihre Familien zu unterstützen. 
Erschwerend  kommt  hinzu,  dass  der  anhaltende  Krieg  in  der  Ukraine  die  Preise  für 
Grundnahrungsmittel und Energie weiter in die Höhe treibt. Vor dem Krieg bezog der Libanon 80 % 
der gesamten Weizeneinfuhren aus der Ukraine und 15 % aus Russland, wie aus libanesischen 
Zollangaben hervorgeht. Niedrige Einkommen und dreistellige Inflationsraten führen dazu, dass 
sich viele Menschen lebenswichtige Güter und Dienstleistungen nicht mehr leisten können (HRW 
12.12.2022). Dreiviertel der Bevölkerung, insb. im Nord-Libanon (Region Akkar), in der nördlichen 
Bekaa-Ebene (insb. Region Hermel) sowie in Süd-Libanon, leben an oder unter der Armutsgrenze
von ca. 4 USD pro Tag (AA 5.12.2022; vgl. ACAP 31.5.2022). 82 % der Bevölkerung leben in 
mehrdimensionaler  Armut  in  Bezug  auf  das  Einkommen  und  verschiedene  Aspekte  der 
Lebensbedingungen  (ACAP  31.5.2022;  vgl.  UNESCWA  3.9.2021).  Gefährdete 
Bevölkerungsgruppen, darunter vertriebene Syrer, palästinensische Flüchtlinge aus Syrien (PRS) 
und palästinensische Flüchtlinge im Libanon (PRL), sind besonders von einem starken Anstieg der 
Armut,  Lücken  in  wichtigen Versorgungsketten  und  Einschränkungen  beim  Zugang  zu 
Nahrungsmitteln, Gesundheitsversorgung, Bildung und anderen grundlegenden Dienstleistungen 
betroffen (GoL & UN 1.2022; vgl. HRW 12.1.2023). 
Rund  zwei  Millionen  Menschen  im  Libanon,  darunter  1,29  Millionen  Libanesen  und  700.000 
syrische Flüchtlinge, sind derzeit von Ernährungsunsicherheit betroffen (UN 19.1.2023; vgl. KAKE 
20.1.2023).  Die  erste  integrierte  Analyse  der  akuten  Ernährungsunsicherheit  im  Libanon 
(Integrated  Food  Security  Phase  Classification,  IPC)  prognostiziert,  dass  sich  die  Situation 
zwischen Januar und April 2023 weiter verschlechtern wird. Der Analyse zufolge ist die akute 
Ernährungsunsicherheit der libanesischen Bevölkerung im Bezirk Akkar am höchsten, gefolgt von 
Baabda,  Baalbek  und  Tripoli  (UN  19.1.2023).  Laut  Human  Rights  Watch  hat  die 
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Ernährungsunsicherheit ein alarmierendes Ausmaß erreicht, was dazu führt, dass viele Familien,
darunter auch Kinder, regelmäßig hungern müssen (HRW 12.12.2022). Laut der Umfrage von 
Statistics Lebanon schaffen es lediglich 13,55 % der Befragten, ihre Familien ausreichend mit 
Lebensmitteln zu versorgen. Eine Mehrheit von 71,94 % der Befragten kann ihren Haushalt gerade 
noch mit ausreichend Lebensmitteln versorgen (36,13 %) oder kann dies kaum noch tun (35,81 %) 
(SL 2022).
Auch die  Elektrizitätsversorgung im Libanon ist weiterhin unzureichend. Fast 34 % des Stroms 
geht durch „technische Verluste“ wie Netzausfälle und „nichttechnische Verluste“, einschließlich 
Diebstahl,  verloren.  Seit  der  Explosion  am  Beiruter  Hafen  hat  sich  im  ganzen  Land  die 
Stromversorgung, allem voran durch die immer schlimmer werdende finanzielle Situation, extrem 
verschlechtert. Zuletzt führte der Mangel an Treibstoff in den wichtigsten Kraftwerken des Landes 
zu einem flächendeckenden Zusammenbruch des Stromnetzes (WKO 10.2022). Des Weiteren 
kann sich die libanesische Regierung den Brennstoff für die lokalen Kraftwerke nicht leisten. Somit 
kommt es zu Stromausfällen, welche bis zu 22 Stunden pro Tag dauern (WKO 10.2022; vgl. HRW 
12.1.2023). Die meisten Haushalte besitzen trotz der nahezu täglichen Stromausfälle noch immer 
keinen Generator,  bzw.  kann  die  Hausgemeinschaft  sich  den  Treibstoff  für  den  Betrieb  der 
Aggregate nicht mehr leisten (WZ 15.1.2023). Während die weit verbreiteten Stromausfälle alle 
Libanesen betreffen, hat die Krise die Ungleichheit im Land noch verschärft (HRW 12.1.2023). 
Die Gespräche zwischen der libanesischen Regierung und dem Internationalen Währungsfonds
(IWF) haben zu einer Einigung über ein Unterstützungsprogramm im Wert von rund 3 Mrd. USD 
für die nächsten 46 Monate geführt. Ein finanzieller Sanierungsplan zum Schutz der schwächsten 
Mitglieder der Gesellschaft wurde jedoch nicht aufgenommen (DW 19.1.2023). Der Libanon muss 
außerdem noch entscheidende Struktur- und Finanzreformen durchführen, die erforderlich sind, 
um 3 Mrd. USD an IWF-Hilfe freizusetzen (TNN 17.1.2023).
Versicherungsdienstleistungen
Das libanesische Sozialschutzsystem ist ein zweigeteiltes Modell, das eine Sozialversicherung für 
die Bessergestellten und Sozialhilfe für die extrem Armen vorsieht, während ein großer Teil der 
Menschen mit mittlerem oder niedrigem Einkommen ausgeschlossen ist. Die Sozialversicherung
umfasst  eine  Reihe  von  beitragsabhängigen  Programmen  über  den  Nationalen 
Sozialversicherungsfonds  (NSSF),  die  an  eine  formelle  Beschäftigung  in  einem  Arbeitsmarkt 
gebunden sind, der überwiegend informell ist, sodass viele keinen Anspruch auf das Programm 
haben (HRW 12.12.2022). Laut einer Studie der Internationale Arbeitsorganisation (ILO) können 
lediglich 22,2 % der Beschäftigungsverhältnisse in der Stichprobe als formell bezeichnet werden, 
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während 67,4 % aller Beschäftigten im informellen Sektor tätig sind. Syrer und Palästinenser
weisen mit 95 % bzw. 93,9 % einen extrem hohen Anteil an informeller Beschäftigung auf (ILO 
12.8.2021).  Für  arme  Libanesen  besteht  bislang  nur  ein  rudimentäres  System  der  sozialen 
Sicherung  in  Form  des  nationalen  Armutsprogramms  (NPTP)  (AA  5.12.2022).  Trotz  des 
alarmierenden Ausmaßes der Ernährungsunsicherheit ist die Abdeckung gering: Nach eigenen 
Angaben  des  Programms  profitieren  3,5  %  der  Bevölkerung  von  dem  Programm  (HRW 
12.12.2022).  Anderen  Angaben  zufolge  erhalten  derzeit  lediglich  63.993  Familien 
Nahrungsmittelhilfe  in  Höhe  von  20  USD  pro  Kopf/pro  Monat  im  Rahmen  des  NPTP.  Die 
Unterstützung  macht  ca.  2/3  Drittel  des  im  August  2022  festgelegten  Survival  Minimum 
Expenditure Basket (SMEB) aus. Die Anzahl der Haushalte soll bis Januar 2023 auf 75.000 erhöht 
werden (AA 5.12.2022). Während der Covid-19-Pandemie initiierte die Regierung außerdem das 
Programm Emergency Social Safety Net (ESSN), das mit einem Weltbankdarlehen in Höhe von 
246 Millionen USD für drei Jahre finanziert wurde, um den Schutz und die Bereitstellung von 
Sozialleistungen für extrem arme Haushalte auszuweiten. Die Einführung des Programms begann 
im März 2022 mit dem Ziel, bis 2025 786.000 Personen, etwa 11,6 % der Bevölkerung, mit Bargeld 
zu unterstützen (HRW 12.12.2022). Die Einführung eines weiteren sozialen Sicherungsprogramms 
„ratio card“-System der Regierung für etwa 500.000 Haushalte wurde 2021 angekündigt, aber 
bislang  nicht  umgesetzt.  Es  existiert  zudem  weder  eine  allgemeine  Arbeitslosen-  noch  eine 
Rentenversicherung. Wesentliches Element sozialer Sicherung ist die Familie, daneben karitative 
und religiöse Einrichtungen (immer nur für die jeweilige Religionsgruppe) (AA 5.12.2022). 
Quellen:
-AA  -  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (5.12.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante Lage in Libanon (Stand 7.10.2022), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2083550/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_
%C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Libanon_
%28Stand_07.10.2022%29%2C_05.12.2022.pdf, Zugriff 23.1.2023
-ABCNews  (19.1.2023):  Lebanese  pound  hits  new  low  as  political  deadlock  persists, 
https://abcnews.go.com/International/wireStory/lebanese-pound-hits-time-low-deadlock-persists-
96527522, Zugriff 20.1.2023
-ACAP  -  The  Assessment  Capacities  Project  (31.5.2022): 
https://www.acaps.org/sites/acaps/files/products/files/20220531_acaps_briefing_note_lebanon_i
mpact_of_crisis_on_children.pdf, Zugriff 20.1.2023
-DW - Deutsche Welle (19.1.2023): Lebanon's middle class vanishes as economy collapses, 
https://www.dw.com/en/lebanons-middle-class-vanishes-as-economy-collapses/a-64442064, 
Zugriff 23.1.2023
-EUI - European Union Institute (12.1.2022): Lebanon: How the Post War’s Political Economy 
Led to the Current Economic and Social Crisis,
https://cadmus.eui.eu/bitstream/handle/1814/73856/QM-01-22-031-EN-N.pdf, Zugriff 20.1.2023
-GoL & UN - Government of Lebanon and the United Nations [Lebanon] (1.2022): Lebanon 
Crisis  Response  Plan  2022-2023, 
https://www.3rpsyriacrisis.org/wp-content/uploads/2022/06/LCRP-2022_FINAL.pdf,  Zugriff 
23.1.2023
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