liba-lib-2023-03-01-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

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zu verlängernde palästinensische Reisedokumente sowie die Ausstellung von Laissez-passer für
PRLs werden vom libanesischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Emigranten auf 
Eis gelegt. Es begründet dies damit, dass der Libanon bereits genug Flüchtlinge beherbergt und 
von der internationalen Gemeinschaft angesichts der großen Anzahl von Flüchtlingen im Libanon 
keine ausreichende Unterstützung erhält (DIS 9.3.2020). Laut offiziellen Angaben der libanesischer 
Botschaft Berlin ist für die Ausstellung eines Reisedokuments [DDV – Document de Voyage] für 
Palästinensische Volkszugehörige aus dem Libanon ein Aufenthaltstitel für Deutschland bzw. eine 
Bescheinigung der zuständigen Ausländerbehörde, dass ein Aufenthaltstitel vorliegt bzw. erteilt 
werden  kann,  notwendig  (BL 11.2021).  Ausländische  Staatsangehörige,  vor  allem  Syrer  und 
Palästinenser,  bei  denen  der  Verdacht  einer  irregulären  Einreise  nach  Deutschland  besteht, 
müssen damit rechnen, dass ihnen die Einreise in den Libanon verweigert wird. Dies kann auch 
trotz einer aktuell gültigen Aufenthaltserlaubnis für Deutschland der Fall sein (AA 19.1.2023). 
Besteht bei der Einreise in den Libanon der Verdacht, dass ein Drittausländer vormals illegal nach 
Europa gelangt ist, verweigern libanesische Grenzbehörden die Einreise. Luftfahrtunternehmen 
sind dann in der Pflicht, den Passagier zurück zu befördern und pro Passagier wird ein Bußgeld in 
Höhe von derzeit 2.000 USD erhoben (AA 5.12.2022). 
Quellen:
-AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (19.1.2023): Libanon: Reise- und Sicherheitshinweise
(Teilreisewarnung),  https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/libanonsicherheit/
204048, Zugriff 19.1.2023
-AA  -  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (5.12.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante Lage in Libanon (Stand 7.10.2022), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2083550/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_
%C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Libanon_
%28Stand_07.10.2022%29%2C_05.12.2022.pdf, Zugriff 19.1.2023
-BL -  Botschaft  des  Libanon  in  der  Bundesrepublik  Deutschland  [Libanon]  (11.2021): 
Erforderliche Dokumente zur Beantragung eines elektronisch lesbaren Reisedokuments (DDV) 
für  palästinensische  Volkszugehörige  aus  dem  Libanon  (gültig  ab  November  2021), 
http://www.libanesische-botschaft.info/images/forms/info-ddv-de-Nov2021.pdf, Zugriff 19.1.2023
-DIS  -  Danish  Immigration  Service  (9.3.2020):  Lebanon,  Report  on  stateless  Palestinian 
refugees from Lebanon and their possibility to reenter Lebanon from a third country (Report 
based  on  a  Fact  Finding  Mission  to  Beirut,  Lebanon,  from  7  to  10  January  2020), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2026439/Landerapport+Lebanon+Marts+2020.pdf,  Zugriff 
19.1.2023
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 68 von 68
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