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3. Sicherheitslage
Die Sicherheitslage ist im Land nicht nur volatil (AA 3.6.2022), sondern verschlechtert sich weiter
(BMZ 25.7.2022; vgl. BAMF 30.6.2023, FH 2023), vor allem im Norden und im Zentrum, aber auch 
im Süden (AA 3.6.2022). Es gilt weiterhin ein landesweiter Ausnahmezustand, und terroristische 
Anschläge sind überall möglich (BMZ 25.7.2023; vgl. C24 11.9.2023). In Nord- sowie Zentral-Mali 
stehen sie nach wie vor an der Tagesordnung, während sich gelegentlich öffentlichkeitswirksame 
Anschläge gegen Bamako richten (C24 11.9.2023). Besonders im Norden und im Zentrum kommt 
es immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen (BMZ 25.7.2023). Die Regierung nimmt 
zwar für sich in Anspruch, dschihadistische Kräfte in die Defensive gezwungen zu haben, der UN-
Sicherheitsrat spricht jedoch von einer zunehmenden Verschlechterung der Sicherheitslage, in der 
Sahelzone im Allgemeinen wie in Mali im Speziellen (BAMF 30.6.2023). Im Norden steht das Land 
zudem am Rand eines Bürgerkriegs (ACSS 10.7.2023), und in den Regionen Gao, Kidal, Ménaka 
sowie Taoudénit, ist die staatliche Ordnung weiterhin nicht vollständig wiederhergestellt. Auch in 
Zentral-Mali,  in  Mopti,  Timbuktu,  sowie  in  Teilen  von  Koulikoro  und  Ségou,  ist  sie  partiell 
zusammengebrochen (AA 3.6.2022; vgl. BS 23.2.2022). 
Eine Vielzahl bewaffneter Gruppen operiert in diesen Gebieten und verübt häufig Anschläge, wobei 
die Gewalt allmählich auch auf den Süden übergreift (C24 11.9.2023). Auch entlang der Grenze zu 
Burkina Faso, der Côte d’Ivoire und Mauretanien sind Terrorgruppierungen aktiv (BMZ 25.7.2023); 
ähnlich verhält es sich an der malisch-nigrischen Grenze (AA 3.6.2022). Die Gruppen stehen alle 
auch miteinander im Konflikt (BMZ 25.7.2023). Darüber hinaus kommt es in Mali zu intra- sowie 
interkommunitäre Auseinandersetzungen (AA 3.6.2022). Die Bedrohung durch Kriminalität ist im
Land allgegenwärtig (C24 27.4.2022). Die andauernde Instabilität trägt zudem dazu bei, dass sich 
die  Organisierte  Kriminalität  samt  damit  einhergehender  Gewalt  und  Entführungen  weiter 
ausbreitet  (FH  2023;  vgl.  AA 3.6.2022).  Proteste  aufgrund  sozioökonomischer  und  politischer 
Themen sind an der Tagesordnung und können in Gewalt ausarten (C24 27.4.2022).
Die instabile Sicherheitslage begrenzt den tatsächlichen Wirkungsbereich der Behörden im Norden 
und im Zentrum des Landes (FH 2023). Die Ausübung der Staatsgewalt sowie Durchsetzung der 
staatlichen Ordnung, einschließlich rudimentärer sozialer Staatsfunktionen außerhalb von Städten 
und größeren Gemeinden, werden durch mehrere Faktoren, u. a. durch die Aktivitäten bewaffneter 
Akteure, erschwert oder verhindert (AA 3.6.2022). Ungefähr zwei Drittel des Staatsgebiets werden 
nicht vom malischen Staat kontrolliert, der dort weder die Integrität des Territoriums gewährleisten 
noch das Gewaltmonopol halten kann (BS 23.2.2022). Bewaffnete Gruppen kontrollieren de facto 
weite Teile des Nordens (ACSS 10.7.2023), und in von islamistischen Gruppierungen gehaltenen 
Gebieten werden regelmäßig brutale Strafen verhängt, einschließlich Hinrichtungen, Amputationen 
und Steinigungen (FH 2023; vgl. LM 5.5.2021).
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Ausländische Streitkräfte haben stets eine wesentliche Rolle beim Kampf der jeweiligen Regierung 
gegen gewaltbereite extremistische Organisationen gespielt. Nach neun Jahren militärischer Hilfe 
kündigte Paris im Feber 2022 an, seine Truppen abzuziehen; der letzte französische Soldat verließ 
das Land im August 2022 (FH 2023). Am 30.6.2023 beschloss der UN-Sicherheitsrat des Weiteren 
den Abzug der MINUSMA, der am 1.7.2023 begonnen hat, derzeit läuft und schon am 31.12.2023 
abgeschlossen sein sollte (BAMF 3.7.2023; vgl. SCR 19.10.2023). Obwohl nie offiziell eingeräumt 
hat die Übergangsregierung im Dezember 2021 ein Abkommen mit Moskau verhandelt, das neben 
einer 10,9 Millionen USD pro Monat schweren Konzession für Goldminen in Mali die Entsendung 
von rund tausend Kämpfer der Gruppe Wagner vorsieht (ACSS 10.7.2023). Diese tausend Mann 
oder mehr sollen sich noch immer im Land befinden. Durch den Abzug der MINUSMA wird Mali 
außerdem stärker auf die Wagner-Gruppe angewiesen sein (BBC 30.6.2023). Die Sicherheitslage 
hat sich seit deren Entsendung nach Angaben des US-Verteidigungsministeriums ausschließlich 
verschlechtert (ACSS 10.7.2023). 
Die gegen Zivilpersonen gerichtete Gewalt hat in Mali im Jahr 2023 bisher um 38 % zugenommen. 
Hauptverantwortlich für den Anstieg sind die JNIM (180 Ereignisse; d. h. 33 %), die malische 
Armee bzw. die Gruppe Wagner (160; 29 %), und der ISGS (90; 15 %). Die Kämpfe sowie Angriffe 
haben sich angesichts gemeinsamer Militäroperationen der malischen Streitkräfte mit der Wagner-
Gruppe und des Wiederaufflammens der Feindseligkeiten im Norden auf weitere Orte ausgeweitet 
(ACLED 21.9.2023). Laut der US-Regierung sind viele der zivilen Todesfälle - seit Ankunft der
Söldner Ende 2021 ist die Anzahl um 278 % gestiegen - das Ergebnis dieser gemeinsamen 
Operationen (BAMF 31.7.2023), da sowohl das malische Heer als auch die Gruppe Wagner laut 
Experten  organisierte  Menschenrechtsverletzungen  begehen,  um  die  Bevölkerung 
einzuschüchtern.  Deswegen  ziele  ihre  Gewalt  gerade  gegen  Frauen  und  Mädchen  (BAMF 
4.9.2023).  Andererseits kann das Aufflackern extremistischer Gewalt u.a. durch den Rückzug 
einiger bewaffneter Gruppen aus dem Abkommen von Algier, das im Dezember 2022 geschah, 
erklärt werden (FH 2023; vgl. ICG 13.10.2023). Auch die JNIM hat eine Neuoffensive gestartet, in 
deren  Rahmen  sie  militärische  Stellungen  großflächig  angreift  und  Städte  sowie  wichtige 
Verkehrswege blockiert. Insgesamt hat die politische Gewalt in Mali, genauso wie in Burkina Faso 
und Niger, im Vergleich zum Vorjahr um 5 % und zu 2012 um 46 % zugenommen  (ACLED 
21.9.2023).
Diese Verschlechterung der Sicherheitslage verläuft in den nördlichen, zentralen sowie südlichen 
Regionen unterschiedlich (ACSS 10.7.2023).
Nord-Mali (Gao, Kidal, Ménaka, Timbuktu und Taoudénit):
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[Es gibt keine einheitliche Aufteilung des Landes in Nord-, Zentral- bzw. Süd-Mali. Je nach Quelle 
werden bestimmte Regionen zu dem einen oder anderen Teil gezählt - insbesondere bei Koulikoro 
und Timbuktu scheiden sich die Geister. Die Gliederung dieses Kapitels übernimmt die Auffassung 
des Africa Center for Strategic Studies - ACSS 10.7.2023, Anm.]
Der Schritt der Übergangsregierung, einen Abzug der MINUSMA-Truppen zu erwirken, hat Mali an 
den Rand eines neuen Bürgerkriegs im Norden gebracht, da die UN-Mission das Abkommen von 
Algier zwischen der Regierung und den Separatisten im Norden garantierte (ACSS 10.7.2023). Ein 
Abzug wurde z. B. von führenden Vertretern der nördlichen Gemeinschaften als „Todesstoß“ für 
das  Friedensabkommen  bezeichnet  (AJ  22.6.2023;  vgl.  ACSS  10.7.2023).  Es  wird  eine 
Wiederholung der Ereignisse von 2012 befürchtet, als Dschihadisten einige Städte im Norden 
unter  ihre  Kontrolle  brachten  (BAMF  4.9.2023).  Derzeit  nehmen  Angriffe  von  bewaffneten 
Islamlistengruppierungen sowie Tuareg-Rebellen weiter zu (BAMF 16.10.2023), welche bereits 
bedeutende Gebiete faktisch kontrollieren (ACSS 10.7.2023). Die malische Armee hat dem bisher 
wenig  entgegenzusetzen  (BAMF  16.10.2023)  und  führt  nur  vereinzelt  Luftschläge  oder 
Aufklärungsmissionen durch (ACSS 10.7.2023) - die Luftwaffe soll z. B. am 28. bzw. 29.8.2023 
Positionen von Rebellen in Anéfis (Kidal) bombardiert haben (BAMF 4.9.2023).
Nord-Mali hat sich in der Folge zu einem Schlachtfeld zwischen rivalisierenden Islamistengruppen 
entwickelt, die sich um Gebiete streiten, die zuvor von UN-Friedenstruppen gehalten wurden. Vor
allem der 2021 von der französischen Armee und der MINUSMA stark geschwächte ISGS konnte 
wiedererstarken (ACSS 10.7.2023; vgl. BAMF 4.9.2023) - in weniger als einem Jahr hat er die von 
ihm kontrollierten Gebiete nahezu verdoppelt, insbesondere im Osten von Ménaka und im Norden 
von Gao. Gleichzeitig profitiert auch die JNIM von der Schwäche der anderen Akteure, weil sie sich 
als Beschützer der Zivilbevölkerung positionieren kann (BAMF 4.9.2023). Diese Islamistengruppen 
bekämpfen sich aber auch untereinander, wie beispielsweise ISGS und JNIM in Gao wie Timbuktu 
(ACSS 10.7.2023).
Wie in den UN-Vorschriften vorgesehen leitete die MINUSMA im Juli 2023 den Übergabeprozess 
ihrer zwölf Militärbasen an den malischen Staat ein (ICG 13.10.2023), der auch plant, diese Basen 
zu übernehmen (BAMF 16.10.2023). Zwischen ihm und dem „Ständigen Strategischen Rahmen“ 
(Cadre Stratégique Permanent - CSP) herrschen in dieser Frage aber Meinungsverschiedenheiten 
- der CSP umfasst die separatistische „Koordination der Azawad-Bewegungen“ (Coordination des 
mouvements de l'Azawad - CMA) und einen Teil der bewaffneten Gruppen von der ursprünglich 
regierungsnahen „Plattform“ (Plateforme), die allesamt das Abkommen von Algier unterzeichneten. 
Einige der UN-Stützpunkte, insbesondere die in Ber (Timbuktu), Adjelhoc, Tessalit und Kidal (alle in 
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Kidal), befinden sich in Gebieten, die von Separatisten beansprucht werden. Sie weigern sich, eine
Rückeroberung durch die malischen Streitkräfte, ohne Vorabverhandlungen zu akzeptieren. Für 
die Übergangsregierung ist die Kontrolle über diese Militärbasen Teil ihres größeren Ziels, nämlich 
die Wiederherstellung der Souveränität über das gesamte Staatsgebiet. Diese Position bildet den 
Kern der Unterstützung, welche sie in der Bevölkerung genießt (ICG 13.10.2023; vgl. BAMF 
4.9.2023). Sie bezeichnete die Rückeroberung bzw. Okkupation aller Gebiete von Mali im Oktober 
2023 als einen „unumkehrbaren Prozess“ (MW 9.10.2023; vgl. ICG 13.10.2023). Im Allgemeinen 
lässt sich laut Medienberichten ein zunehmender Konflikt zwischen der malischen Regierung und 
der CMA feststellen (BAMF 4.9.2023).
Weil die malischen Behörden davon ausgehen, dass die JNIM und die CSP ihre Operationen 
koordinieren, werden Angriffe der CSP in offiziellen Verlautbarungen als „terroristisch“ bezeichnet 
(ICG 13.10.2023) - z. B. habe der Luftangriff auf Anéfis Ende August 2023 terroristischen Gruppen 
und nicht der CMA gegolten, so die malischen Streitkräfte (BAMF 4.9.2023). Die CSP dementierte 
jedoch vor Kurzem, dass sie gemeinsame Sache mit dem Al-Qaida-Ableger mache und betonte, 
dass ihre Agenda eine andere als die der JNIM sei (ICG 13.10.2023). Nichtsdestoweniger sollen 
Kombattanten aller Parteien des Friedensabkommens bereits zu dschihadistischen Gruppierungen 
oder Schmugglernetzwerken übergelaufen sein (BAMF 4.9.2023).
Am 11.8.2023 lieferte sich die malische Armee inklusive der Gruppe Wagner ein heftiges Gefecht 
mit CSP-Kämpfern um die Kontrolle des Stützpunkts Ber nahe Timbuktu (ICG 13.10.2023; vgl.
SCR 19.10.2023). Dank ihrer Schlagkraft kontrolliert sie seit dem 13.8.2023 die Militärbasis (ICG 
13.10.2023). Am 2.10.2023 verließ ein malischer Militärkonvoi aus über hundert Militärfahrzeugen, 
begleitet von russischen Söldnern, die Stadt Gao in Richtung der Stadt Kidal (BAMF 16.10.2023; 
vgl. ICG 13.10.2023), die Hochburg des CSP (ICG 13.10.2023). Auf dem Weg dorthin kam es 
immer wieder zu Kämpfen mit Tuareg-Rebellen und am 7.10.2023 sollen malische Truppen Anéfis 
erobert haben (BAMF 16.10.2023; vgl. ICG 13.10.2023). Da dieser Ort als Tor nach Kidal gilt, 
drohen die Kämpfe das Friedensabkommen aus 2015 endgültig zu untergraben (ICG 13.10.2023). 
Im September 2023 führte das CSP mehrere tödliche Angriffe auf vorgeschobene Stellungen der 
malischen Armee in Nord- und Zentral-Mali durch, vornehmlich in Léré (Timbuktu), Dioura (Mopti), 
Bamba, Bourem (beide in Gao) (ICG 13.10.2023; vgl. SCR 19.10.2023) und Taoussa (Gao) (SCR 
19.10.2023). Als Reaktion wurden Luftangriffe auf Stellungen der Rebellen geflogen und Truppen 
samt Kampfjets in den Norden verlegt (ICG 13.10.2023). Auch ein Passagierschiff auf dem Niger 
wurde attackiert, das von Gao nach Mopti unterwegs war. Nach Angaben der Übergangsregierung 
starben 49 Zivilisten (BBC 8.9.2023; vgl. BAMF 11.9.2023), eine weitere Quelle spricht von über 60 
Getöteten insgesamt. Jedenfalls handelt es sich um einen der bisher tödlichsten Vorfälle im Zuge 
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der zunehmenden, auf Zivilisten abzielenden Gewalt (ACLED 21.9.2023). Am 8.9.2023 wurde des
Weiteren ein Selbstmordattentat auf einen Militärstützpunkt in Gao verübt, wobei die Opferzahlen 
hier unbekannt sind (BAMF 11.9.2023).
Anfang Oktorber 2023 gaben Tuareg-Rebellen der CMA bekannt, die Stadt Bamba (Gao) von der 
Armee erobert zu haben; die Regierung bestätigte das. Gleichzeitig konstatierten Erstere, mehr als 
80 Soldaten im Zentrum getötet zu haben (BBC 1.10.2023). Gemäß einer Erklärung des Militärs 
sollen am 10.10.2023 bei einem weiteren Anschlag in Bourem (ebenfalls Gao) mindestens zehn 
Soldaten getötet und 13 verletzt worden sein, während 46 „Terroristen“ ebenfalls ums Leben 
gekommen sein sollen (BAMF 16.10.2023). Bereits im Vormonat gab es ebenda einen Anschlag 
auf ein Militärlager, bei welchem 15 Soldaten (BAMF 11.9.2023; vgl. BBC 8.9.2023) und wohl 50 
Militante getötet worden sind; die JNIM bekannte sich zu diesem Angriff. Die Behörden hingegen 
riefen eine dreitägige Staatstrauer aus (BBC 8.9.2023).
Die Stadt Timbuktu ist seit Wochen fast komplett von der Außenwelt abgeriegelt, mutmaßlich von 
der JNIM. Straßen und Wasserwege, die in die Stadt führen, sind blockiert (BAMF 16.10.2023; vgl. 
ACLED 21.9.2023, ICG 13.10.2023, SCR 19.10.2023). Hierbei kommt es häufiger zu Abgriffen auf 
Transportmittel (BBC 8.9.2023; vgl. ACLED 21.9.2023). Die Bewohner von Timbuktu leiden unter 
akuter Lebensmittelknappheit, und es kommt zu starken Preisanstiegen bei Lebensmitteln sowie 
Benzin (BAMF 16.10.2023). Der häufige Granatbeschuss der Stadt - es gab z.B. sechs Vorfälle 
zwischen Mitte August und Mitte September 2023 -, darunter des Flughafens, gehört ebenfalls zum
Repertoire der JNIM. Die Kanonade vom 11.9.2023 führte zu einer vorübergehenden Einstellung 
des Flugverkehrs von und nach Timbuktu, u. a. durch den Humanitären Flugdienst der UN (United 
Nations Humanitarian Air Service - UNHAS) (ACLED 21.9.2023).
Die Opferzahlen der letzten Monate sind hoch. Infolge der erneuten Feindseligkeiten in Nord-Mali 
wurden seit August 2023 ca. 400 Todesopfer (Stand Mitte Oktober 2023) registriert, davon fast die 
Hälfte Zivilisten. Die CSP beschuldigt die Armee sowie die Wagner-Gruppe, Gräueltaten an der 
Zivilbevölkerung begangen zu haben, insbesondere in Ersane, ein Dorf zwischen Gao und Kidal. 
Dort wurden angeblich 17 Personen hingerichtet und deren Leichen mit Sprengstoff präpariert. Die 
malischen Behörden wiesen diese Anschuldigungen jedoch zurück und beteuern, dass die Armee 
die Menschenrechte in vollem Umfang achtet (ICG 13.10.2023).
Zentral-Mali (Mopti und Ségou):
Der Konflikt zwischen der malischen Regierung und den dschihadistischen Gruppen ist im Zentrum 
noch intensiver als im dünn besiedelten Norden (KAS 6.2023). 55 % der verübten Gewaltakte, die 
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mit militanten Islamistengruppen in Verbindung gebracht werden, fanden in Mopti oder Ségou statt
[Zeitraum: Juli 2022 bis Juli 2023, Anm.] (ACSS 10.7.2023). Laut der UN finden auch 70 % der per 
Fernbedienung gezündeten Bombenanschläge in Zentral-Mali statt (KAS 6.2023) und die Gewalt 
dieser Gruppierungen konzentriert sich auch weiterhin auf die beiden Regionen (ACSS 10.7.2023). 
Die Armee hat allerdings mit Russlands Hilfe stark aufgerüstet - Kampfhubschrauber, -jets sowie 
Söldner wurden ins Land gebracht - und führt Stand Juni 2023 seit über einem Jahr eine Offensive 
im Zentrum (KAS 6.2023). Einige Operationen haben dort den Widerstand verschärft, weil sie auf 
Zivilisten abzielten (ACSS 10.7.2023). Im März 2022 sollen malische Sicherheitskräfte und ihre 
Verbündeten in Moura zwischen 300 (HRW 12.1.2023; vgl. FH 2023) und 500 (OHCHR 12.5.2023; 
vgl. AR 16.5.2023) inhaftierte Männer, unter ihnen mutmaßliche islamistische Kämpfer, kurzerhand 
hingerichtet haben. Der Vorfall stellt die bis dato schwerwiegendste Gräueltat im jahrzehntelangen 
Konflikt zwischen Regierungstruppen und bewaffneten islamistischen Gruppen dar [Siehe Kapitel 
6. Folter und unmenschliche Behandlung wie 17. Ethnische Minderheiten, Anm.] (HRW 12.1.2023). 
Die „Macina Befreiungsfront“ (Force de Libération du Macina - FLM), die aktivste Islamistengruppe 
in Mali, nutzt solche Menschenrechtsverletzungen und die Gewalt gegen Zivilisten für ihre Zwecke, 
u. a. für Rekrutierungen. Ferner verübt sie immer komplexere Angriffe auf kritische Infrastruktur, 
wie z. B. auf den Flugplatz in Sévaré, sowie auf Stellungen der malischen Armee bzw. Wagner. 
Aktuell rückt die FLM Richtung Süden vor (ACSS 10.7.2023). Grundsätzlich eskalieren regionale 
Konflikte im dicht besiedelten Landeszentrum schneller als in der weiten Wüste des Nordens, wo 
es kaum Straßen und wenige Siedlungen gibt (KAS 6.2023).
Als Reaktion auf die Offensiven der malischen Armee mit der Gruppe Wagner, und aufgrund deren 
Allianz mit den Milizen „Dan Na Ambassagou“ und Dozo (oder Donso) in Zentral-Mali ist die JNIM 
zunehmend aggressiver geworden. Sie hat daher ihr Vorgehen gegen diese Akteure intensiviert, u. 
a. durch regelmäßige Angriffe auf Dörfer, Blockaden, Zwangsumsiedelungen und Vertreibungen, 
vor allem in Mopti und Ségou (ACLED 21.9.2023). 
Schwere Gefechte der Sicherheitskräfte mit Dschihadisten zwischen den Städten Mopti und Ségou 
führten am 10.1.2023 zur Tötung von 14 Soldaten, elf wurden verletzt. Zudem sollen 31 Terroristen 
getötet worden sein. Die islamistischen Kämpfer sollen auch improvisierte Sprengsätze eingesetzt 
haben. Die JNIM reklamierte einen „doppelten Hinterhalt“ gegenüber Soldaten sowie Söldnern der 
Wagner-Gruppe in Mopti für sich. Bei einem Minenangriff habe man zudem eine unbestimmte Zahl 
von Soldaten und Söldnern, bei dem anderen fünf Söldner und sieben Soldaten getötet. Die JNIM 
selbst habe fünf „Märtyrer“ verloren (BAMF 30.6.2023). 
Laut Medienberichten kam es am 22.4.2023 in Sévaré in der Nähe des Militärstützpunktes zu drei 
Selbstmordanschlägen. Dabei sollen zumindest neun Zivilpersonen getötet und 60 verletzt worden 
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sein. Mit Sprengstoff beladene Fahrzeuge sollen dabei zur Explosion gebracht worden sein, die 20
Häuser zerstörten. Bisher hat sich niemand zu den Anschlägen bekannt (BAMF 30.6.2023).
Am 18.8.2023 kam es Medienberichten zufolge zu einem Angriff auf das Dorf Yarou in der Nähe 
der Stadt Bandiagara (Mopti). Bewaffnete Männer töteten bei dem Angriff mindestens 23 Zivilisten, 
zwölf wurden verletzt. Auch mehrere Häuser wurden in Brand gesteckt. Bisher hat sich niemand zu 
dem Angriff bekannt (BAMF 21.8.2023).
Süd-Mali (Bamako, Kayes, Koulikoro und Sikasso):
Gewalt vonseiten militanter Islamisten ist auch auf Gebiete übergeschwappt, welche bis dato ruhig 
waren. Kombattanten der FLM haben im gesamten Süden des Landes aufwendige Hinterhalte und 
Angriffe auf Sicherheitskräfte durchgeführt. Gleichzeitig haben sie eine Tragweite und Koordination 
an den Tag gelegt, die eher für ihre Aktivitäten in Nord- und Zentral-Mali typisch sind. Anschläge in 
Kayes, in der Nähe der südwestlichen Grenzen zu Mauretanien und dem Senegal, kamen in den 
letzten zehn Jahren selten vor, aber das beginnt sich zu ändern - in Kayes, die Region, welche in 
der Vergangenheit am wenigsten von islamistischer Gewalt betroffen war, hat sich die Zahl der 
Attacken  verdreifacht,  während  die  Aktivitäten  militanter  Gruppen  in  Süd-Mali  im  letzten  Jahr 
[Zeitraum: Juli 2022 bis Juli 2023, Anm.] insgesamt um 50 % zugenommen haben. Auch Bamako 
ist zunehmend bedroht: In der ersten Hälfte 2023 wurden im Umkreis von 150 km um Bamako 
mehr Anschläge verübt als in jedem anderen Jahr zuvor (ACSS 10.7.2023).
Quellen:
-AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2022): Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Mali (Stand: April 2022), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2074954/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_
%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Mali_
%28Stand_April_2022%29%2C_03.06.2022.pdf, Zugriff 10.11.2023
-ACLED - Armed Conflict Location & Event Data Project (21.9.2023): Fact Sheet: Attacks on 
Civilians Spike in Mali as Security Deteriorates Across the Sahel, 
https://www.ecoi.net/en/document/2097659.html, Zugriff 10.11.2023
-ACSS - Africa Center for Strategic Studies [USA] (10.7.2023); Mali Catastrophe Accelerating 
under Junta Rule, https://africacenter.org/spotlight/mali-catastrophe-accelerating-under-junta-
rule/, Zugriff 10.11.2023
-AJ - Al Jazeera (22.6.2023): „Fatal blow“: Mali rebels warn against UN peacekeepers 
departure, https://www.aljazeera.com/news/2023/6/22/fatal-blow-mali-rebels-warn-against-un-
peacekeepers-departure, Zugriff 10.11.2023
-AR - Africa Report, The (16.5.2023): Mali: UN report on Moura massacre reveals rape, torture, 
and executions, https://www.theafricareport.com/309317/mali-un-report-on-the-moura-massacre-
reveals-rape-torture-and-executions/, Zugriff 10.11.2023
-BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (16.10.2023): Briefing Notes. 
Gruppe 62 - Informationszentrum Asyl und Migration, 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/
2023/briefingnotes-kw42-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=5, Zugriff 10.11.2023
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-BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (11.9.2023): Briefing Notes. 
Gruppe 62 - Informationszentrum Asyl und Migration, 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/
2023/briefingnotes-kw37-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=5, Zugriff 10.11.2023
-BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (4.9.2023): Briefing Notes. 
Gruppe 62 - Informationszentrum Asyl und Migration, 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/
2023/briefingnotes-kw36-2023.html, Zugriff 10.11.2023
-BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (21.8.2023): Briefing Notes. 
Gruppe 62 - Informationszentrum Asyl und Migration, 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/
2023/briefingnotes-kw34-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 10.11.2023
-BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (31.7.2023): Briefing Notes. 
Gruppe 62 - Informationszentrum Asyl und Migration, 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/
2023/briefingnotes-kw31-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=6, Zugriff 10.11.2023
-BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (3.7.2023): Briefing Notes. 
Gruppe 62 - Informationszentrum Asyl und Migration, 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/
2023/briefingnotes-kw27-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=9, Zugriff 10.11.2023
-BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (30.6.2023): Briefing Notes 
Zusammenfassung. Gruppe 62 - Informationszentrum Asyl und Migration: Mali Januar - Juni 
2023, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/
BriefingNotes/2023/Zusammenfassungen/briefingnotes-zf-hj-1-2023-mali.pdf?
__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 10.11.2023
-BBC - British Broadcasting Coperation (1.10.2023): Mali crisis: Fierce fighting erupts after 
Tuareg rebels kill „more than 80 soldiers“, https://www.bbc.com/news/world-africa-66976440?
at_medium=RSS&at_campaign=KARANGA, Zugriff 10.11.2023
-BBC - British Broadcasting Coperation (8.9.2023): Mali: At least 49 civilians reported dead in 
attack on river boat, https://www.bbc.com/news/world-africa-66747884, Zugriff 10.11.2023
-BBC - British Broadcasting Coperation (30.6.2023): Boost for Wagner as Mali shuns UN troops, 
but at what cost?, https://www.bbc.co.uk/news/world-africa-66051450, Zugriff 10.11.2023
-BMZ - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [Deutschland] 
(25.7.2023): Mali: Westafrikanischer Binnenstaat in der Krise, 
https://www.bmz.de/de/laender/mali, Zugriff 10.11.2023
-BS - Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 Country Report Mali, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2069611/country_report_2022_MLI.pdf, Zugriff 10.11.2023
-C24 - Crisis 24 (11.9.2023): Mali Country Report, https://crisis24.garda.com/insights-
intelligence/intelligence/country-reports/mali?origin=de_riskalert, Zugriff 10.11.2023
-C24 - Crisis 24 (27.4.2022): Security. In Mali Country Report, 
https://crisis24.garda.com/insights-intelligence/intelligence/country-reports/mali?
origin=de_riskalert, Zugriff 10.11.2023
-FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Mali, 
https://www.ecoi.net/en/document/2097713.html, Zugriff 10.11.2023
-HRW - Human Rights Watch (12.1.2023): World Report 2023 - Mali, 
https://www.ecoi.net/en/document/2085475.html, Zugriff 10.11.2023
-ICG - International Crisis Group (13.10.2023): Nord du Mali: une confrontation dont personne 
ne sortira vainqueur, https://www.crisisgroup.org/node/21618, Zugriff 10.11.2023
-ICG - International Crisis Group (10.2023): Crisis Watch. Tracking Conflict Worldwide. Mali: 
October 2023, https://www.crisisgroup.org/crisiswatch/database?location[]=26, Zugriff 10.11.2023
-KAS - Konrad-Adenauer-Stiftung (6.2023): Länderbericht Regionalprogramm Sahel: Die 
Blauhelm-Mission in Mali vor dem Aus, https://www.ecoi.net/en/file/local/2093863/Die+Blauhelm-
Mission+in+Mali+vor+dem+Aus.pdf, Zugriff 10.11.2023
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 20 von 66
20

-LM - Le Monde (5.5.2021): Dans le nord du Mali, trois civils amputés par des terroristes, 
https://www.lemonde.fr/afrique/article/2021/05/05/dans-le-nord-du-mali-trois-civils-amputes-par-
des-terroristes_6079196_3212.html, Zugriff 10.11.2023
-MW - Mali Web (9.10.2023): Rétrocession des entreprises de la Minusma: La stratégie 
gagnante de l’Armée, https://www.maliweb.net/armee/retrocession-des-entreprises-de-la-
minusma-la-strategie-gagnante-de-larmee-3038719.html, Zugriff 10.11.2023
-OHCHR - United Nations Office of the High Commissioner for Human Rights (12.5.2023): 
Malian troops, foreign military personnel killed over 500 people during military operation in Moura 
in March 2022 - UN human rights report, 
https://www.ohchr.org/en/press-releases/2023/05/malian-troops-foreign-military-personnel-killed-
over-500-people-during, Zugriff 10.11.2023
-SCR - Security Council Report (19.10.2023): Mali: Meeting under „Any other Business“ on the 
Withdrawal of MINUSMA, https://www.securitycouncilreport.org/whatsinblue/2023/10/mali-
meeting-under-any-other-business-on-the-withdrawal-of-minusma.php, Zugriff 10.11.2023
 4. Rechtsschutz / Justizwesen
Die Judikative ist laut der Verfassung formell unabhängig (BS 23.2.2022; vgl. FH 2023, USDOS 
20.3.2023). Sie kontrolliert die Regierung jedoch nicht wirksam (BS 23.2.2022). Im Gegenteil, die 
Exekutive übt in der Praxis erheblichen Einfluss auf sie aus (BS 23.2.2022; vgl. FH 2023, USDOS
20.3.2023). Der Grund dafür ist in der Struktur des malischen Rechtssystems zu finden, bestehend 
aus Oberstem Gerichtshof, Oberstem Justizrat und Verfassungsgericht. Der Präsident leitet z. B. 
den Obersten Justizrat, das Gremium, das die Justizbehörden beaufsichtigt und Richter ernennt 
(BS 23.2.2022; vgl. AA 3.6.2022). Zudem überwacht der Justizminister sowohl die Strafverfolgung 
als auch die Justiz (FH 2023). Diese Praxis beeinträchtigt die Glaubwürdigkeit und Unparteilichkeit 
der Justiz und erschwert ihre Fähigkeit, interne Probleme zu lösen (BS 23.2.2022). 
Von der weitverbreiteten Korruption ist auch die Judikative nicht ausgenommen (AA 3.6.2022; vgl. 
BS 23.2.2022, USDOS 20.3.2023). Lokalen Menschenrechtsgruppen zufolge sind Bestechung und 
Vorteilsgewährung an malischen Gerichten durchaus üblich (USDOS 20.3.2023; vgl. AA 3.6.2022). 
Strafverfolgung und Strafzumessung kann von der eigenen wirtschaftlichen Fähigkeit zur Zahlung 
entsprechender Bestechungsgelder oder von der Fähigkeit zur Einbringung von Zeugenaussagen 
abhängen (AA 3.6.2022). Es wird berichtet, dass die Korruptionsanfälligkeit auf allen Ebenen einen 
Schlüsselfaktor für das fehlende Vertrauen der Bürger in die Justiz spielt. Das Justizwesen hat nur 
begrenzte finanzielle wie organisatorische Ressourcen. Der Staat gibt nur ca. 1 % seines Budgets 
für die Justiz aus, die daher weiterhin von Entwicklungshilfe abhängig ist (BS 23.2.2022).
Das Rechtssystem basiert auf französischem Zivilrecht und Gewohnheitsrecht (CIA 17.10.2023). 
Die Verfassung garantiert ein faires Verfahren und die Justiz versucht grundsätzlich, dieses Recht 
durchzusetzen (USDOS 20.3.2023). In der Praxis geschieht das jedoch nicht einheitlich (FH 2023).
Nicht digitalisierte Akten und analoge Fallverwaltungssysteme, Sicherheitsbedenken, politischer 
Druck wie Bearbeitungsrückstände behindern zuweilen die Gerichtsverfahren (USDOS 20.3.2023).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 21 von 66
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Die Justizgrundrechte werden weitgehend gewährt und Sippenhaft wird vom Staat nicht praktiziert
(AA 3.6.2022). Gerichtsentscheidungen werden häufig nicht vollstreckt (BS 23.2.2022; vgl. USDOS 
20.3.2023). Häftlinge werden nicht immer innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen 48-Stunden-
Frist angeklagt und müssen mit längeren Untersuchungshaftzeiten rechnen. Fälle willkürlicher 
Verhaftungen kommen ebenfalls vor (FH 2023). Das malische Rechtssystem deckt zudem nicht 
das gesamte Staatsgebiet ab; nur etwa 4 % der Anwälte sind z.B. außerhalb von Bamako tätig (BS 
23.2.2022). Ein Mangel an privaten Anwälten verhindert, besonders auf dem Land, einen schnellen 
Zugang zu Rechtshilfe (USDOS 20.3.2023), dasselbe gilt für die hohen Kosten sowie langwierigen 
Verfahren (FH 2023). 
Im Norden sowie im Zentrum ist das Justizwesen faktisch nicht vorhanden, hauptsächlich aufgrund 
der schwierigen Sicherheitslage (BS 23.2.2022). Die Justizgrundrechte werden in Landesteilen, die 
von bewaffneten Gruppen kontrolliert werden, wahrscheinlich nicht gewahrt werden (AA 3.6.2022) 
und mit ordnungsgemäßen Verfahren ist nicht zu rechnen (FH 2023). Die Richter sind dort mitunter 
monatelang nicht in den ihnen zugewiesenen Bezirken (USDOS 20.3.2023), auch, weil es bereits 
zu militanten Angriffen auf Justizmitarbeiter kam (FH 2023). Die Mehrzahl der Streitigkeiten in 
ländlichen Regionen werden von Dorfvorstehern oder Friedensrichtern, welche von der Regierung 
ernannt  werde,  entschieden.  Letztere  üben  die  Ermittlungs-,  die  Strafverfolgungs-,  sowie  die 
Gerichtsfunktion parallel aus. In Teilen von Kidal und Timbuktu legen islamische Richter regionale 
Dispute bei (USDOS 20.3.2023). Durch die Anwendung des Gewohnheitsrechts bzw. der Scharia 
haben traditionelle wie religiöse Autoritäten die Justiz dort de facto ersetzt (BS 23.2.2022), wobei
sie nicht dieselben Rechte wie Zivil- und Strafgerichte gewähren (USDOS 20.3.2023). In Gebieten, 
welche von islamistischen Gruppen kontrolliert werden, wird Recht von Scharia-Gerichten, die sich 
nicht an die Standards für faire Verfahren halten, gesprochen (HRW 12.1.2023).
Im Falle von Menschenrechtsverletzungen können sowohl Individuen als auch Organisationen den 
Zivilrechtsweg beschreiten. Sie können ihre Beschwerden beim ECOWAS-Gerichtshof oder beim 
Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker einlegen. Es wird berichtet, 
dass zivilrechtliche Gerichtsbeschlüsse in Fällen von erblicher Sklaverei nur schwer durchgesetzt 
werden können (USDOS 20.3.2023).
Quellen:
-AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2022): Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Mali (Stand: April 2022), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2074954/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_
%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Mali_
%28Stand_April_2022%29%2C_03.06.2022.pdf, Zugriff 25.10.2023
-BS - Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 Country Report Mali, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2069611/country_report_2022_MLI.pdf, Zugriff 25.10.2023
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 22 von 66
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