mali-lib-2023-11-10-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Flüchtlingsstatus vor und die Regierung hat ein Schutzsystem für Flüchtlinge eingerichtet. Der stetige Anstieg von Flüchtlingsströmen belastet allerdings die ohnehin knappen Ressourcen, die für deren Schutz und Betreuung bereitgestellt werden. Die Regierung registriert und unterstützt Binnenvertriebene, die in der Regel bei Verwandten, Freunden oder in gemieteten Unterkünften leben. Die meisten IDPs leben in städtischen Gebieten und haben Zugang zu Nahrungsmitteln, Wasser und anderen Formen der Unterstützung. Ca. die Hälfte aller vertriebenen Familien verfügt nicht über die erforderlichen Ausweispapiere, um Zugang zu öffentlichen Diensten, einschließlich der Schulen, zu erhalten. Hilfsorganisationen leisten humanitäre Hilfe für IDPs in ganz Mali, sofern dies möglich ist (USDOS 20.3.2023). Von den derzeit in Mali lebenden 66.415 ausländischen Flüchtlingen kommt die Mehrheit aus drei Nachbarstaaten: Mit Stand 30.9.2023 stammen 29.138 aus Burkina Faso, 20.617 aus dem Niger, und 14.956 aus Mauretanien (UNHCR o.D.). Sie werden von IOM bzw. im Fall von Asylsuchenden vom UNHCR betreut (AA 3.6.2022). Der größten Gruppe (mauretanische Flüchtlinge sowie weitere Staatsangehörige von ECOWAS-Staaten, in denen ohnehin Bewegungsfreiheit gilt) wird wegen ihres sehr langen Aufenthaltes die Einbürgerung angeboten (AA 3.6.2022; vgl. USDOS 20.3.2023). Am 24.6.2022 beendete die Übergangsregierung den prima facie Flüchtlingsstatus für Ivoirer (USDOS 20.3.2023). Ältere Meldungen über große Zahlen (bis zu 20.000) von nigerianischen Frauen, die zur Prostitution nahe Goldminen gezwungen werden sollen, können in dieser Größenordnung nicht festgestellt werden, das Phänomen existiert aber. In Mali leben zudem zahlreiche Migranten aus Nachbarländern - aus dem Niger, Burkina Faso oder der Côte d‘Ivoire (AA 3.6.2022). Quellen: -AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2022): Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Mali (Stand: April 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/2074954/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_ %C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Mali_ %28Stand_April_2022%29%2C_03.06.2022.pdf, Zugriff 16.10.2023 -UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (o.D.): Operational Data Portal: Mali, https://data.unhcr.org/en/country/mli, Zugriff 16.10.2023 -USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Reports on Human Rights Practices: Mali, https://www.ecoi.net/en/document/2089138.html, Zugriff 16.10.2023 21. Grundversorgung und Wirtschaft Mali ist eines der ärmsten Länder der Welt (BS 23.2.2022). Gemäß dem aktuellen HDI (Human Development Index) liegt das Land auf Platz 186 von 191 untersuchten Ländern (UNDP 8.9.2022; vgl. BMZ 18.7.2023a) und in etwa 42,1 % der Bevölkerung leben unterhalb der Armutsgrenze (CIA 26.9.2023). Dementsprechend hart sind die Lebensbedingungen: Sehr viele Malier haben keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser, ca. 80 % verfügen über keine adäquate Sanitärversorgung. Die .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 55 von 66

Lebenserwartung beträgt nur etwa 59 Jahre. Das Bevölkerungswachstum liegt bei jährlich 3,1 % (BMZ 18.7.2023b) und 47 % der Einwohner von Mali sind jünger als 15 Jahre (BMZ 18.7.2023b; vgl. EB 12.10.2023). 17,3 % der Malier, die unter 25 Jahre alt sind, sind außerdem arbeitslos (CIA 26.9.2023). Aufgrund von Störungen des internationalen Handels infolge der COVID-19-Pandemie sowie der unsicheren Lage stiegen die Inlandspreise 2021 stark an. Besonders der Anstieg der Lebensmittelpreise verstärkt den Druck auf Armut und Ernährungsunsicherheit (WB 4.2022), vor allem, weil der malische Staat nicht in der Lage ist, die Armut konsequent aus eigener Kraft zu bekämpfen (BS 23.2.2022). 78,2 % der Gesamtbevölkerung sind von den Auswirkungen der Ernährungsunsicherheit betroffen. Zudem haben die kumulativen Auswirkungen der häufigen Dürre, der bewaffneten Gewalt und der weitverbreiteten Unsicherheit zu einer beständigen Verschlechterung der Lebensbedingungen in Mali beigetragen (WFP o.D.; vgl. WFP 31.3.2023). Im Global Hunger Index (GHI) von 2023 liegt Mali auf Platz 98 von 125 Ländern. Mit einem Wert von 25,6 weist Mali ein bedenkliches (serious) Hungerniveau auf (GHI o.D.). Im Jahr 2022 benötigten 7,5 Millionen Malier humanitäre Hilfe, so das UN-Welternährungsprogramm (WFP) (WFP 31.3.2023). Das deutsche Auswärtige Amt geht jedoch davon aus, dass die Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln in den vom Staat kontrollierten Gebieten gewährleistet ist (AA 3.6.2022). Am 1.9.2023 warnten die beiden UN- Organisationen WFP und UNICEF, dass fast eine Million Kinder unter fünf Jahren bis zum Jahresende von akuter Unterernährung betroffen sein und mindestens 200.000 an Hunger sterben könnten. Insgesamt seien fünf Millionen Kinder auf humanitäre Hilfe angewiesen, 1,5 Millionen mehr als noch in 2020 (BAMF 4.9.2023). 2022 ging die multidimensionale Krise in Mali in ihr zehntes Jahr. Das Land leidet weiterhin unter den Auswirkungen bereits bestehender Probleme, einschließlich der Unsicherheit, der politischen Instabilität und der Klimaunsicherheit (WFP 31.3.2023). Im Jänner 2022 verhängte die ECOWAS weitreichende Wirtschaftssanktionen gegen Mali, da es die Übergangsregierung versäumt hatte, Wahlen zu einem zuvor vereinbarten Zeitpunkt anzusetzen. Die Sanktionen wurden zwar im Juli 2022 aufgehoben, aber die malische Wirtschaft erholte sich zunächst nur schwer (ITA 8.8.2022), wobei sie sich trotz dieser Sanktionen, der hohen Lebensmittelinflation und des Parasitenbefalls, welcher die Baumwollproduktion beeinträchtigte, als widerstandsfähig erwies. Das BIP-Wachstum wird von der Weltbank auf 1,8 % geschätzt, was auf die Erholung der Nahrungsmittellandwirtschaft und die Resilienz des Gold- und Telekommunikationssektors zurückgeht (WB 26.7.2023). Die Versorgung mit Treibstoff, unerlässlich für die Stromerzeugung des Landes, ist allerdings durch den Russisch-Ukrainischen Krieg nach wie vor stark gestört (ITA 8.8.2022). Das BIP betrug 2022 19,2 Milliarden USD und 913 USD je Einwohner in 2013 (WKO 10.2023). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 56 von 66

Die malische Wirtschaft ist überwiegend agrarisch geprägt (EB 12.10.2023; vgl. WFP 31.3.2023). Auf die Landwirtschaft entfällt grundsätzlich ungefähr ein Drittel des BIP, wobei schätzungsweise 80 % der Bevölkerung in der Landwirtschaft, Viehzucht oder Fischerei tätig sind (ITA 8.8.2022), jedenfalls die Mehrheit. Der traditionelle Trockenfeldbau, bei dem die Pflanzen nur über natürliche Niederschläge ihr Wasser erhalten, kann die Ernährung der stark wachsenden Bevölkerung nicht sichern (BMZ 18.7.2023a). Der überwiegende Teil der Bevölkerung betreibt Subsistenzwirtschaft und ist dabei abhängig von internationaler Entwicklungshilfe (AA 3.6.2022). Viele Malier ergänzen dadurch ihr Einkommen durch den Anbau von Nutzpflanzen wie z. B. Baumwolle sowie saisonale Migration in die Côte d'Ivoire oder den Senegal (EB 12.10.2023). Ebenjene Arbeitsmigration sowie Geldsendungen sind wichtige Finanzierungsquellen der malischen Wirtschaft. Geldüberweisungen haben erhebliche Auswirkungen auf die Familien der Migranten, weil sie zu höheren Einkommen, weniger Armut und verbesserter Gesundheit respektive Bildung führen. Geldsendungen machen in etwa 11 % des BIP aus (BS 23.2.2022). Im Jahr 2022 wurde die landwirtschaftliche Produktion durch vielfältige Faktoren, insbesondere Unsicherheit und Klimawandel, beeinträchtigt. Das Land erlebte sprunghafte Wetterverhältnisse: In einigen Regionen kam es zu Dürreperioden, während andere Gebiete von Überschwemmungen betroffen waren (WFP 31.3.2023). Mali ist grundsätzlich mit einigen Umweltproblemen konfrontiert, welche direkte Auswirkungen auf die Wirtschaft haben. Dazu zählen Entwaldung, Bodenerosion, ein sinkender Grundwasserspiegel, eine fortschreitende Versandung des Niger und zunehmende Extremwetterereignisse (BMZ 18.7.2023a). Hohe Unterernährungsraten sind die Folge (WFP 31.3.2023). Die Übergangsregierung wendet rund 12 % des Jahresbudgets für die Entwicklung des Agrarsektors auf und fördert hierfür inländische wie ausländische Investitionen (ITA 8.8.2022). Neben der Landwirtschaft beruht die malische Wirtschaft vor allem auf dem Bergbau, weshalb sie stark von den Weltmarktpreisen der beiden wichtigsten Exportgüter Baumwolle und Gold abhängig ist (BMZ 18.7.2023a). Letzteres ist das Hauptexportprodukt des Landes (BMWi 6.2021) und machte 2020 82,9 % der Ausfuhren aus. Obwohl der Baumwollsektor im Vergleich zum Gold nur den zweiten Platz einnimmt, bietet er mehr als vier Millionen Maliern, d. h. mehr als einem Fünftel der Bevölkerung, eine Lebensgrundlage (ITA 8.8.2022). Dennoch leben heutzutage vier von fünf Baumwollbauern in Armut, trotz der hohen Nachfrage nach dem „weißen Gold“ auf dem Weltmarkt (MI 15.4.2023). Sowohl der Industriesektor als auch der Abbau natürlicher Ressourcen sind noch nicht stark entwickelt (EB 12.10.2023; vgl. ITA 8.8.2022). Die Industrie konzentriert sich vor allem auf die Verarbeitung von Nahrungsmitteln (EB 12.10.2023; vgl. CIA 26.9.2023), umfasst aber auch Textilien, landwirtschaftliche Geräte, Kosmetika, Batterien, Farben, Kunststoffe, Zement, Zigaretten und Getränke (ITA 8.8.2022). Weniger als ein Fünftel der Erwerbsbevölkerung ist in der Industrie beschäftigt; viele Menschen sind anstelle im Kleingewerbe tätig. Die Förderung der umfangreichen .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 57 von 66

Bodenschätze kommt überdies nur langsam voran (EB 12.10.2023). Die Übergangsregierung hat der Diversifizierung des Bergbausektors allerdings Vorrang eingeräumt und verspricht sich künftige Entwicklungsmöglichkeiten bei der Gewinnung von Uran, Bauxit, Phosphaten, Eisen, Lithium und Mangan (ITA 8.8.2022). Die Afrikanische Entwicklungsbank sieht Zukunftschancen in der Nutzung des großen malischen Naturkapitals, u. a. im Rahmen von privater Klimafinanzierung oder grünem Wachstum, und fördert diese (AFDB 5.10.2023). Gebremst wird die wirtschaftliche Entwicklung durch den schlechten Zustand der Infrastruktur (z.B. Verkehrswege) sowie die Abhängigkeit von Ölimporten. Ein Großteil der Bevölkerung erzielt sein Einkommen im informellen Sektor. Die staatlichen Steuereinnahmen sind dadurch entsprechend niedrig (BMZ 18.7.2023a). Zudem ist Armut in ländlichen Gebieten wesentlich stärker verbreitet als in den städtischen Gebieten, und die Einkommensverteilung ist in den zwei Gebieten sehr ungleich (BS 23.2.2022). Mali ist insgesamt ein Land mit niedrigem Einkommen (WB o.D.). 55 % der Bevölkerung leben auf dem Land. Die Urbanisierung durch Bevölkerungswachstum und Landflucht nimmt jedoch rasant zu. Der Staat steht vor der schwierigen Aufgabe, Beschäftigungsperspektiven für die stark wachsende, junge Bevölkerung zu schaffen und Zugang zu Basisdienstleistungen für alle Einwohner zu ermöglichen (BMZ 18.7.2023b). Quellen: -AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2022): Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Mali (Stand: April 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/2074954/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_ %C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Mali_ %28Stand_April_2022%29%2C_03.06.2022.pdf, Zugriff 17.10.2023 -AFDB - African Development Bank Group (5.10.2023): Mali's natural capital offers opportunities for private climate finance and green growth, says the African Development Bank's 2023 Country Focus Report, https://www.afdb.org/en/news-and-events/press-releases/malis-natural-capital- offers-opportunities-private-climate-finance-and-green-growth-says-african-development-banks- 2023-country-focus-report-64820, Zugriff 17.10.2023 -BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (4.9.2023): Briefing Notes. Gruppe 62 - Informationszentrum Asyl und Migration, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/ 2023/briefingnotes-kw36-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 17.10.2023 -BS - Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 Country Report Mali, https://www.ecoi.net/en/file/local/2069611/country_report_2022_MLI.pdf, Zugriff 17.10.2023 -BMWi - Bundesministerium für Wirtschaft und Energie [Deutschland] (6.2021): Sektoranalyse Mali und Senegal. Analyse des Potenzials der Energieversorgung des Bergbausektors durch erneuerbare Energien, https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Aussenwirtschaft/sektoranalyse-mali- senegal.pdf?__blob=publicationFile&v=1, Zugriff 17.10.2023 -BMZ - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [Deutschland] (18.7.2023a): Mali: Wirtschaftliche Situation. Mehrheit der Bevölkerung arbeitet in der Landwirtschaft, https://www.bmz.de/de/laender/mali/wirtschaftliche-situation-16134, Zugriff 17.10.2023 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 58 von 66

-BMZ - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [Deutschland] (18.7.2023b): Mali: Soziale Situation. Sehr harte Lebensbedingungen, https://www.bmz.de/de/laender/mali/soziale-situation-16132, Zugriff 17.10.2023 -CIA - Central Intelligence Agency [USA] (26.9.2023): Mali, https://www.cia.gov/the-world- factbook/countries/mali/, Zugriff 17.10.2023 -EB - Encyclopaedia Britannica (12.10.2023): Mali, https://www.britannica.com/place/Mali, Zugriff 17.10.2023 -GHI - Global Hunger Index (o.D.): Mali, https://www.globalhungerindex.org/mali.html, Zugriff 17.10.2023 -ITA - International Trade Administration [USA] (8.8.2022): Mali - Country Commercial Guide. Market Overview, https://www.trade.gov/country-commercial-guides/mali-market-overview, Zugriff 17.10.2023 -MI - Medico International (15.4.2023): Weißes Gold ohne Wert, https://www.medico.de/weisses-gold-ohne-wert-16492, Zugriff 17.10.2023 -UNDP - United Nations Development Programme (8.9.2022): Human Development Insights, https://hdr.undp.org/data-center/country-insights#/ranks, Zugriff 17.10.2023 -WB - World Bank, The (26.7.2023): World Bank Says Mali’s Economy Showed Signs of Resilience Despite Sanctions and Climate Shocks, https://www.worldbank.org/en/news/press- release/2023/07/26/mali-economy-has-shown-signs-of-resilience-despite-sanctions-and-climatic- shocks-says-the-world-bank, Zugriff 17.10.2023 -WB - World Bank, The (4.2022): Mali Economic Update, April 2022. Resilience in uncertain times: renewing the social contract, https://reliefweb.int/attachments/164a27f5-77e6-40b5-b021- ebdd17e843c2/EN.pdf, Zugriff 17.10.2023 -WB - World Bank, The (o.D.): Sahel Adaptive Social Protection Program: Mali, https://www.worldbank.org/en/programs/sahel-adaptive-social-protection-program-trust-fund/ country-work/mali, Zugriff 17.10.2023 -WFP - World Food Programme (31.3.2023): Mali. Annual Country Report 2022, https://docs.wfp.org/api/documents/WFP-0000148014/download/, Zugriff 17.10.2023 -WFP - World Food Programme (o.D.): Mali, https://www.wfp.org/countries/mali, Zugriff 17.10.2023 -WKO - Wirtschaftskammer Österreich (10.2023): Länderprofil Mali, https://wko.at/statistik/laenderprofile/lp-mali.pdf? _gl=1*rch4ti*_ga*ODcyNDk2Nzc0LjE2MjU4MTI4MzU.*_ga_4YHGVSN5S4*MTYzNzkyMzgzOS4x Ny4xLjE2Mzc5MjM4NTEuNDg, Zugriff 17.10.2023 21.1. Sozialbeihilfen Die politische Krise, ihre Folgen und die anhaltende Unsicherheit im Norden und im Zentrum von Mali haben die soziale Infrastruktur des Landes geschwächt. Ein großer Prozentsatz der malischen Bevölkerung stützt sich auf ein System gegenseitiger Selbsthilfe innerhalb der Großfamilie. Ferner greifen viele Malier (vorrangig in ländlichen Gebieten) auf das weite Netz an zivilgesellschaftlichen Organisationen zurück, die häufig mit internationalen Geldern gefördert werden (BS 23.2.2022). So betreibt z. B. die Weltbank das „Jigiséméjiri“-Projekt, das durch Bargeldtransfers, arbeitsintensive öffentliche Bauarbeiten oder einkommensschaffende Maßnahmen versucht, Hilfe zu leisten (WB o.D.). Genossenschaften spielen ebenfalls eine wichtige Rolle, indem sie grundlegende soziale Leistungen - Gesundheit, Bildung, Arbeitsplätze, etc. - bereitstellen (ILO 23.5.2022). Der Zugang zur staatlichen Sozial- und Krankenversicherung ist aufgrund der Dominanz des informellen Sektors, in dem Arbeitnehmer nicht versichert sind, eingeschränkt. Das gilt besonders .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 59 von 66

für Frauen (BS 23.2.2022). Das malische Sozialversicherungssystem versichert die Beschäftigten des öffentlichen und privaten Sektors. Selbstständigen steht der Versicherungsschutz für Alter, Krankheit und Familienleistungen auf freiwilliger Basis offen (CLEISS 2023). Für Beamte, Richter und Angehörige der Streitkräfte gibt es Sonderregelungen (SSA 2019; vgl. ISSA 1.2019). Die Regierung verpflichtet Arbeitgeber des Weiteren zur Bereitstellung obligatorischer Leistungen wie z. B. Sozialversicherung oder Gesundheitsfürsorge. Das Gesetz enthält einige Normen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (USDOS 20.3.2023) und bei Arbeitsunfällen, Unfällen am Arbeitsweg oder Berufskrankheiten stehen dem Arbeitnehmer medizinische (Not-)Versorgung, im Falle temporärer Invalidität Tagesgeld, und im Falle dauerhafter Erwerbsunfähigkeit eine Invaliditätspension zu (CLEISS 2023; vgl. ISSA 1.2019, SSA 2019). Das malische Pensionssystem umfasst die Invaliditäts-, Alters- sowie Hinterbliebenenversicherung. Eine Invaliditätspension erhalten Arbeitnehmer, die mindestens acht Versicherungsjahre (zehn für freiwillig Versicherte) absolviert haben, eine nicht arbeitsbedingte Minderung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mindestens 66,66 % aufweisen und nicht mehr in der Lage sind, mehr als ein Drittel ihres Lohns zu verdienen. Ab einem Alter von 53 Jahren (55 bei selbstständig Versicherten) wird die Invaliditätspension durch eine vorgezogene Alterspension ersetzt. Für einen Anspruch auf Letztere muss ein abhängig Beschäftigter 58 Jahre alt sein und braucht zumindest 13 vollendete Versicherungsjahre, ein freiwillig Versicherter 60 Jahre mit 15 Beitragsjahren. Die Höhe der Pension ist von der Anzahl jener Beitragsjahre abhängig, muss aber mindestens den doppelten Mindestlohn ausmachen. Beim Tod eines pensionierten oder erwerbstätigen Versicherten, welcher Anspruch auf eine Pension gehabt hätte, können Berechtigte - Ehepartner und Waisen - Anspruch auf eine Hinterbliebenenpension erlangen (CLEISS 2023; vgl. ISSA 1.2019;, SSA 2019). Pensionen werden in Mali vierteljährlich ausgezahlt (CLEISS 2023). Familienleistungen werden Arbeitnehmern gewährt, wenn sie zumindest neun aufeinanderfolgende Monate gearbeitet haben und ihr Gehalt dem Mindestlohn entspricht, freiwillig Versicherten, falls sie seit mindestens zwei Quartalen versichert sind und über einen Wohnsitz in Mali verfügen, und Pensionisten. Kinder müssen amtlich gemeldet sein und vom Versicherten tatsächlich unterhalten werden, um einen Anspruch auf Leistungen zu begründen. Die Witwe eines Leistungsbeziehers erhält, wenn sie die Kinder, für welche ihr Mann unterhaltspflichtig war, betreut, Familienleistungen, ohne dass sie erwerbstätig sein muss. Zu den Familienleistungen zählen Ersteinrichtungsprämien, pränatale Zulagen, Mutterschaftsleistungen, Tagesgeld für Arbeitnehmerinnen, Geburtsurlaub und Kindergeld (CLEISS 2023). [Für Krankenversicherungsleistungen vgl. Kapitel 23. Medizinische Versorgung, Anm.] .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 60 von 66

Quellen: -BS - Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 Country Report Mali, https://www.ecoi.net/en/file/local/2069611/country_report_2022_MLI.pdf, Zugriff 18.10.2023 -CLEISS - Centre des liaisons européennes et internationales de sécurité sociale [Frankreich] (2023): Le régime malien de sécurité sociale, https://www.cleiss.fr/docs/regimes/regime_mali.html, Zugriff 18.10.2023 -ILO - International Labour Organization (23.5.2022): Towards a Solidarity Future: The Gathering of Cooperative Societies for Development in Mali, http://www.ilo.org/africa/technical- cooperation/accel-africa/mali/WCMS_891739/lang--en/index.htm, Zugriff 18.10.2023 -ISSA- International Social Security Association (1.2019): Country Profiles: Mali, https://www.issa.int/node/195543?country=912, Zugriff 18.10.2023 -SSA - Social Security Administration [USA] (2019): Social Security Programs Throughout the World: Africa, 2019. Mali, https://www.ssa.gov/policy/docs/progdesc/ssptw/2018-2019/africa/mali.html, Zugriff 18.10.2023 -USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Reports on Human Rights Practices: Mali, https://www.ecoi.net/en/document/2089138.html, Zugriff 18.10.2023 -WB - World Bank, The (o.D.): Sahel Adaptive Social Protection Program: Mali, https://www.worldbank.org/en/programs/sahel-adaptive-social-protection-program-trust-fund/ country-work/mali, Zugriff 18.10.2023 22. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung in Mali ist mit Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und bzw. oder hygienisch problematisch (AA 14.8.2023). Die medizinische Infrastruktur ist zwar im Allgemeinen sehr begrenzt (C24 24.2.2022), aber es gibt Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen, in welchen überlebensnotwendige Maßnahmen durchgeführt sowie chronische Krankheiten behandelt werden (AA 3.6.2022). In einigen staatlichen Krankenhäusern und Privatkliniken werden Patienten operativ, intensivmedizinisch und bei internistischen Notfällen betreut (AA 14.8.2023). Für schwere chronische Krankheiten sind die Versorgungsmöglichkeiten eingeschränkt und in ländlichen Gebieten ist die medizinische Versorgung nicht gewährleistet (AA 3.6.2022). Auch in Bamako ist die ärztliche Versorgung begrenzt, aber eine gewisse Versorgung ist vorhanden (AA 14.8.2023; vgl. C24 24.2.2022). 3 % der bestehenden Gesundheitseinrichtungen waren im Jahr 2022 nicht oder nur teilweise funktionsfähig (OCHA 3.1.2023). Mali wendet seit mehreren Jahren konstant 3,8 % des BIP für Gesundheitsausgaben auf, welche dennoch zu den niedrigsten weltweit zählen (BS 23.2.2022). Während der Gesundheitssektor im Rahmen der COVID-19-Pandemie zusätzliche Mittel bekam (BS 23.2.2022), nimmt die medizinische Versorgungslage derzeit tendenziell wieder ab. Laut den UN wurden z.B. 2022 im Vergleich zum Vorjahr fast drei Millionen ärztliche Konsultationen weniger durchgeführt (OCHA 3.1.2023). Mali hat ein beitragsabhängiges Krankenversicherungssystem (AA 3.6.2022; vgl. CLEISS 2023), d. h., dass öffentlicher Krankenversicherungsschutz abhängig von der Berufstätigkeit im formellen .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 61 von 66

Sektor ist (AA 3.6.2022). Die bestehende Krankenversicherung, l'Assurance Maladie Obligatoire (AMO), war anfänglich für Arbeitnehmer und Beamte vorgesehen, wurde jedoch im Jahr 2018 um die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung für jedermann erweitert (BS 23.3.2023). Außerdem kommen Pensionsempfänger in den Genuss der AMO (CLEISS 2023). Der Deckungsgrad ist aber im ganzen Land weiterhin gering (BS 23.2.2022), da 70 % der Bevölkerung im informellen Sektor tätig sind und deshalb mutmaßlich ohne Versicherungsschutz leben. Für sie gibt es medizinische Erstversorgungszentren, wobei in diesen weder fachärztlichen Untersuchungen noch Operationen durchgeführt werden (AA 3.6.2022). In Zukunft soll der Versicherungsschutz auch auf Beschäftigte des landwirtschaftlichen wie informellen Sektors, und Studierende ausgedehnt werden. Um AMO grundsätzlich in Anspruch nehmen zu können, muss der Versicherte zumindest sechs Monate lang Beiträge gezahlt haben (CLEISS 2023). Mittellose, fürsorgebedürftige Malier ohne Versicherung werden durch das Régime d'Assistance Médicale (RAMED) medizinisch versorgt. Anspruchsberechtigt sind u. a. Waisenkinder, Bewohner von Wohlfahrtseinrichtungen, Häftlinge, Obdachlose oder durch Konflikte Verwundete. Sie erhalten eine RAMED-Karte, welche drei Jahre gültig ist und zu medizinischen Leistungen im gesamten Staatsgebiet berechtigt. All diese Leistungen müssen in einer öffentlichen oder gemeinschaftlichen, vertraglich gebundenen Einrichtung konsumiert werden und werden in voller Höhe übernommen (CLEISS 2023). Weil Apotheken Medikamente importieren, ist eine Versorgung mit diesen unter der Voraussetzung einer Deckung durch die Krankenversicherung oder die notwendigen finanziellen Ressourcen auf dem lokalen Markt gewährleistet (AA 3.6.2022). Die AMO übernimmt 70 % der Kosten gewisser Medikamente, sofern sie über Apotheken mit Kassenvertrag bezogen werden (CLEISS 2023). Engpässe bei rezeptfreien und verschreibungspflichtigen Medikamenten sind in Mali allerdings an der Tagesordnung. Folglich sind gefälschte Arzneimittel weit verbreitet, welche ein großes Problem darstellen (C24 24.2.2022). COVID-19 wirkt sich in Mali weiterhin auf das Gesundheitssystem aus, jedoch geringer als in den vergangenen Jahren. Gerade in den am stärksten betroffenen Landesteilen kommt humanitäre Hilfe zum Tragen. Die nördlichen Regionen weisen mit Bamako die höchsten Durchimpfungsraten auf; so hat Ménaka mit 28,6 % die höchste allgemeine Durchimpfungsrate von Mali (OCHA 3.1.2023). Mit Stand 10.3.2023 erhielten nur 17,84 % der Bevölkerung eine Impfdosis gegen COVID-19 (JHU 10.3.2023; vgl. SHCC 1.6.2023), allerdings 77 % der Kinder (OCHA 3.1.2023). Bedenken sowie Vorurteile über Impfstoffe sind in Mali weit verbreitet (SHCC 1.6.2023). Ein Mangel an und mit COVID-19 infiziertes Gesundheitspersonal wirken sich negativ auf Konsultationen, Entbindungen sowie die Impfabdeckung aus. Die niedrige Durchimpfungsrate .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 62 von 66

erhöht zudem die Anfälligkeit für Epidemien, vor allem Masern, deren Ausbrüche Mali 2022 erlebte. 57 % der Gesundheitsdistrikte (43 von 75) meldeten mindestens einen bestätigten Masernfall (OCHA 3.1.2023) Die Behandlung von HIV ist kostenlos, staatlich geregelt und findet in Zentren des CESAC (Center d’Ecoute, de Soins et d’Acceuil) statt. Kontrolluntersuchungen und Medikamentenverteilung sind in Mali generell zuverlässig (AA 3.6.2022). Nach Angaben der NGO Safeguarding Health in Conflict Coalition (SHCC) kam es im Jahr 2022 zu 46 Vorfällen von Gewalt gegen die Gesundheitsversorgung. Zumindest 26 medizinische Fachkräfte wurden entführt, über drei Viertel davon in Mopti und durch JNIM. In den Regionen Mopti, Sikasso, Tombouctou und insbesondere Gao wurden Krankenwägen entwendet sowie medizinische Güter, teils lebenswichtig Vorräte, und Geräte aus Gesundheitszentren wie Apotheken geplündert (SHCC 1.6.2023). Quellen: -AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (14.8.2023): Mali: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung),https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/mali-node/ malisicherheit/208258#content_5, Zugriff 19.10.2023 -AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2022): Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Mali (Stand: April 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/2074954/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_ %C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Mali_ %28Stand_April_2022%29%2C_03.06.2022.pdf, Zugriff 19.10.2023 -BS - Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 Country Report Mali, https://www.ecoi.net/en/file/local/2069611/country_report_2022_MLI.pdf, Zugriff 19.10.2023 -C24 - Crisis 24 (24.2.2022): Health and Medical. In Mali Country Report, https://crisis24.garda.com/insights-intelligence/intelligence/country-reports/mali? origin=de_riskalert, Zugriff 19.10.2023 -CLEISS - Centre des liaisons européennes et internationales de sécurité sociale [Frankreich] (2023): Le régime malien de sécurité sociale, https://www.cleiss.fr/docs/regimes/regime_mali.html, Zugriff 19.10.2023 -GHS - Global Health Security Index (12.2021): Advancing Collective Action and Accountability Amid Global Crisis, https://www.ghsindex.org/wp-content/uploads/2021/12/2021_GHSindexFullReport_Final.pdf, Zugriff 19.10.2023 -JHU - John Hopkins University (10.3.2023): Coronavirus Mali, https://coronavirus.jhu.edu/region/mali, Zugriff 19.10.2023 -OCHA - United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (3.1.2023): Aperçu des besoins humanitaires 2023: Mali, https://reliefweb.int/attachments/5e85c4c4-ab23-4469- 849e-bf95f3c7d1a2/HPC_2023-HNO_VF.pdf, Zugriff 19.10.2023 -SHCC - Safeguarding Health in Conflict Coalition (1.6.2023): Ignoring Red Lines. Violence Against Health Care in Conflict, https://reliefweb.int/attachments/634c40e4-80c1-431f-8e08- 5a171dd61902/SHCC-Report-Ignoring-Red-Lines.pdf, Zugriff 19.10.2023 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 63 von 66

23. Rückkehr Rückkehrende erfahren keine Repressalien von staatlicher Seite (auch dann nicht, wenn sie einen Asylantrag gestellt haben), werden aber teilweise gesellschaftlich geächtet. Es ist jedoch laut dem deutschen Auswärtigen Amt nicht absehbar, dass die Regierung mittelfristig in Rückführungsfragen zur Zusammenarbeit mit europäischen Staaten bereit sein wird. Der Grund hierfür ist, dass Mali die Einreise von Personen ohne reguläre Dokumente nicht gestattet. Ein in der EU ausgestelltes Heimreisepapier wird nicht anerkannt. Auch bei einer freiwilligen Rückkehr wird die Vorlage eines malischen Dokuments gefordert. Dies führt zu langen Verzögerungen, da malische Botschaften zur Ausstellung eines Reisedokuments eine Geburtsurkunde mit Identifizierungsnummer verlangen. Rückführungen malischer Migranten finden z. B. aus Libyen und Algerien (meist über den Landweg über den Niger) statt (AA 3.6.2022). Rückkehren werden durch regionale Büros der IOM sowie auf dem Gebiet tätiger NGOs betreut (AA 3.6.2022). IOM unterstützt malische Migranten, die in ihr Herkunftsland zurückkehren, sowie die freiwillige Rückkehr von Migranten auf der Durchreise durch Mali. Laut eigenen Angaben reicht diese Unterstützung von Formalitäten vor der Rückkehr bis hin zu einer effektiven Reintegration, etwa durch geeignete oder nachhaltige sozioökonomische Reintegrationsprogramme (IOM 2021). IOM unterstützt auch die Rückführungen in der Region (meist per Bus und teils mit Unterstützung durch malische Sicherheitskräfte) (AA 3.6.2022). Im Rahmen der AVRR- (assisted voluntary return and reintegration) Programme der IOM wird besonderes Augenmerk auf die Bereitstellung einer Unterstützung für besonders gefährdete Migranten gelegt, für unbegleitete Minderjährige, Opfer von Menschenhandel oder Migranten mit gesundheitlichen Bedürfnissen (IOM 2021). IOM Mali stellt u. a. Not- wie Übergangsunterkünfte bereit, verteilt Non-Food-Artikel (Haushalts- und Hygieneartikel) oder unterstützt die lokalen Gemeinschaften, die Menschen aufnehmen. Je nach Notwendigkeit werden hierbei Sach-, Geld-, oder gemischte Hilfen vergeben. Auch psychologische wie psychosoziale Unterstützung wird angeboten, häufig in akuten Fällen, wobei IOM, falls nötig, auch längerfristige Hilfsangebote vermittelt. IOM arbeitet auch mit Regierungsbehörden wie z. B. dem Gesundheitsministerium und NGOs zusammen und betätigt sich an längerfristigen Projekten zu Friedenskonsolidierung, Katastrophenschutz und Gemeindestabilisierung (IOM 20.12.2022). Gemeinsam mit dem OFII (Office Français de l’Immigration et de l’Intégration) stellt die BBU einige Reintegrationsleistungen bereit, die von rückkehrenden Maliern in Anspruch genommen werden können. Diese Sachleistungen in der Höhe von 3.000 EUR werden an die Bedürfnisse bzw. Pläne des Rückkehrenden geknüpft. Zu diesen zählen Unterbringung auf Zeit, medizinische sowie soziale Unterstützung, behördliche bzw. rechtliche Beratungshilfe, Finanzierung einer Schul-, .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 64 von 66
