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Flüchtlingsstatus vor und die Regierung hat ein Schutzsystem für Flüchtlinge eingerichtet. Der
stetige Anstieg von Flüchtlingsströmen belastet allerdings die ohnehin knappen Ressourcen, die 
für deren Schutz und Betreuung bereitgestellt werden. Die Regierung registriert und unterstützt 
Binnenvertriebene, die in der Regel bei Verwandten, Freunden oder in gemieteten Unterkünften 
leben. Die meisten IDPs leben in städtischen Gebieten und haben Zugang zu Nahrungsmitteln, 
Wasser und anderen Formen der Unterstützung. Ca. die Hälfte aller vertriebenen Familien verfügt 
nicht über die erforderlichen Ausweispapiere, um Zugang zu öffentlichen Diensten, einschließlich 
der Schulen, zu erhalten. Hilfsorganisationen leisten humanitäre Hilfe für IDPs in ganz Mali, sofern 
dies möglich ist (USDOS 20.3.2023). 
Von den derzeit in Mali lebenden 66.415 ausländischen Flüchtlingen kommt die Mehrheit aus drei 
Nachbarstaaten: Mit Stand 30.9.2023 stammen 29.138 aus Burkina Faso, 20.617 aus dem Niger, 
und 14.956 aus Mauretanien (UNHCR o.D.). Sie werden von IOM bzw. im Fall von Asylsuchenden 
vom UNHCR betreut (AA 3.6.2022). Der größten Gruppe (mauretanische Flüchtlinge sowie weitere 
Staatsangehörige von ECOWAS-Staaten, in denen ohnehin Bewegungsfreiheit gilt) wird wegen 
ihres sehr langen Aufenthaltes die Einbürgerung angeboten (AA 3.6.2022; vgl. USDOS 20.3.2023). 
Am  24.6.2022  beendete  die  Übergangsregierung  den  prima  facie  Flüchtlingsstatus  für  Ivoirer 
(USDOS 20.3.2023). Ältere Meldungen über große Zahlen (bis zu 20.000) von nigerianischen 
Frauen,  die  zur  Prostitution  nahe  Goldminen  gezwungen  werden  sollen,  können  in  dieser 
Größenordnung  nicht  festgestellt  werden,  das  Phänomen  existiert  aber.  In  Mali  leben  zudem 
zahlreiche Migranten aus Nachbarländern - aus dem Niger, Burkina Faso oder der Côte d‘Ivoire
(AA 3.6.2022).
Quellen:
-AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2022): Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Mali (Stand: April 2022), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2074954/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_
%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Mali_
%28Stand_April_2022%29%2C_03.06.2022.pdf, Zugriff 16.10.2023
-UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (o.D.): Operational Data Portal: 
Mali, https://data.unhcr.org/en/country/mli, Zugriff 16.10.2023
-USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Reports on 
Human Rights Practices: Mali, https://www.ecoi.net/en/document/2089138.html, Zugriff 
16.10.2023
 21. Grundversorgung und Wirtschaft
Mali ist eines der ärmsten Länder der Welt (BS 23.2.2022). Gemäß dem aktuellen HDI (Human 
Development Index) liegt das Land auf Platz 186 von 191 untersuchten Ländern (UNDP 8.9.2022; 
vgl. BMZ 18.7.2023a) und in etwa 42,1 % der Bevölkerung leben unterhalb der Armutsgrenze (CIA 
26.9.2023). Dementsprechend hart sind die Lebensbedingungen: Sehr viele Malier haben keinen 
Zugang zu sauberem Trinkwasser, ca. 80 % verfügen über keine adäquate Sanitärversorgung. Die
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Lebenserwartung beträgt nur etwa 59 Jahre. Das Bevölkerungswachstum liegt bei jährlich 3,1 %
(BMZ 18.7.2023b) und 47 % der Einwohner von Mali sind jünger als 15 Jahre (BMZ 18.7.2023b; 
vgl. EB 12.10.2023). 17,3 % der Malier, die unter 25 Jahre alt sind, sind außerdem arbeitslos (CIA 
26.9.2023). Aufgrund von Störungen des internationalen Handels infolge der COVID-19-Pandemie 
sowie der unsicheren Lage stiegen die Inlandspreise 2021 stark an. Besonders der Anstieg der 
Lebensmittelpreise verstärkt den Druck auf Armut und Ernährungsunsicherheit (WB 4.2022), vor 
allem, weil der malische Staat nicht in der Lage ist, die Armut konsequent aus eigener Kraft zu 
bekämpfen (BS 23.2.2022).
78,2 % der Gesamtbevölkerung sind von den Auswirkungen der Ernährungsunsicherheit betroffen. 
Zudem haben die kumulativen Auswirkungen der häufigen Dürre, der bewaffneten Gewalt und der 
weitverbreiteten Unsicherheit zu einer beständigen Verschlechterung der Lebensbedingungen in 
Mali beigetragen (WFP o.D.; vgl. WFP 31.3.2023). Im Global Hunger Index (GHI) von 2023 liegt 
Mali auf Platz 98 von 125 Ländern. Mit einem Wert von 25,6 weist Mali ein bedenkliches (serious) 
Hungerniveau auf (GHI o.D.). Im Jahr 2022 benötigten 7,5 Millionen Malier humanitäre Hilfe, so 
das UN-Welternährungsprogramm (WFP) (WFP 31.3.2023). Das deutsche Auswärtige Amt geht 
jedoch davon aus, dass die Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln in den vom 
Staat kontrollierten Gebieten gewährleistet ist (AA 3.6.2022). Am 1.9.2023 warnten die beiden UN-
Organisationen  WFP  und  UNICEF,  dass  fast  eine  Million  Kinder  unter  fünf  Jahren  bis  zum 
Jahresende von akuter Unterernährung betroffen sein und mindestens 200.000 an Hunger sterben 
könnten. Insgesamt seien fünf Millionen Kinder auf humanitäre Hilfe angewiesen, 1,5 Millionen
mehr als noch in 2020 (BAMF 4.9.2023).
2022 ging die multidimensionale Krise in Mali in ihr zehntes Jahr. Das Land leidet weiterhin unter 
den Auswirkungen bereits bestehender Probleme, einschließlich der Unsicherheit, der politischen 
Instabilität und der Klimaunsicherheit (WFP 31.3.2023). Im Jänner 2022 verhängte die ECOWAS 
weitreichende Wirtschaftssanktionen gegen Mali, da es die Übergangsregierung versäumt hatte, 
Wahlen zu einem zuvor vereinbarten Zeitpunkt anzusetzen. Die Sanktionen wurden zwar im Juli 
2022 aufgehoben, aber die malische Wirtschaft erholte sich zunächst nur schwer (ITA 8.8.2022), 
wobei sie sich trotz dieser Sanktionen, der hohen Lebensmittelinflation und des Parasitenbefalls, 
welcher die Baumwollproduktion beeinträchtigte, als widerstandsfähig erwies. Das BIP-Wachstum 
wird von der Weltbank auf 1,8 % geschätzt, was auf die Erholung der Nahrungsmittellandwirtschaft 
und die Resilienz des Gold- und Telekommunikationssektors zurückgeht (WB 26.7.2023). Die 
Versorgung mit Treibstoff, unerlässlich für die Stromerzeugung des Landes, ist allerdings durch 
den Russisch-Ukrainischen Krieg nach wie vor stark gestört (ITA 8.8.2022). Das BIP betrug 2022 
19,2 Milliarden USD und 913 USD je Einwohner in 2013 (WKO 10.2023).
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Die malische Wirtschaft ist überwiegend agrarisch geprägt (EB 12.10.2023; vgl. WFP 31.3.2023).
Auf die Landwirtschaft entfällt grundsätzlich ungefähr ein Drittel des BIP, wobei schätzungsweise 
80 % der Bevölkerung in der Landwirtschaft, Viehzucht oder Fischerei tätig sind (ITA 8.8.2022), 
jedenfalls die Mehrheit. Der traditionelle Trockenfeldbau, bei dem die Pflanzen nur über natürliche 
Niederschläge ihr Wasser erhalten, kann die Ernährung der stark wachsenden Bevölkerung nicht 
sichern (BMZ 18.7.2023a). Der überwiegende Teil der Bevölkerung betreibt Subsistenzwirtschaft 
und ist dabei abhängig von internationaler Entwicklungshilfe (AA 3.6.2022). Viele Malier ergänzen 
dadurch ihr Einkommen durch den Anbau von Nutzpflanzen wie z. B. Baumwolle sowie saisonale 
Migration in die Côte d'Ivoire oder den Senegal (EB 12.10.2023). Ebenjene Arbeitsmigration sowie 
Geldsendungen sind wichtige Finanzierungsquellen der malischen Wirtschaft. Geldüberweisungen 
haben erhebliche Auswirkungen auf die Familien der Migranten, weil sie zu höheren Einkommen, 
weniger Armut und verbesserter Gesundheit respektive Bildung führen. Geldsendungen machen in 
etwa 11 % des BIP aus (BS 23.2.2022).
Im Jahr 2022 wurde die landwirtschaftliche Produktion durch vielfältige Faktoren, insbesondere 
Unsicherheit und Klimawandel, beeinträchtigt. Das Land erlebte sprunghafte Wetterverhältnisse: In 
einigen Regionen kam es zu Dürreperioden, während andere Gebiete von Überschwemmungen 
betroffen waren (WFP 31.3.2023). Mali ist grundsätzlich mit einigen Umweltproblemen konfrontiert, 
welche direkte Auswirkungen auf die Wirtschaft haben. Dazu zählen Entwaldung, Bodenerosion, 
ein sinkender Grundwasserspiegel, eine fortschreitende Versandung des Niger und zunehmende 
Extremwetterereignisse (BMZ 18.7.2023a). Hohe Unterernährungsraten sind die Folge (WFP
31.3.2023). Die Übergangsregierung wendet rund 12 % des Jahresbudgets für die Entwicklung 
des Agrarsektors auf und fördert hierfür inländische wie ausländische Investitionen (ITA 8.8.2022).
Neben der Landwirtschaft beruht die malische Wirtschaft vor allem auf dem Bergbau, weshalb sie 
stark von den Weltmarktpreisen der beiden wichtigsten Exportgüter Baumwolle und Gold abhängig 
ist  (BMZ  18.7.2023a).  Letzteres  ist  das  Hauptexportprodukt  des  Landes  (BMWi  6.2021)  und 
machte 2020 82,9 % der Ausfuhren aus. Obwohl der Baumwollsektor im Vergleich zum Gold nur 
den zweiten Platz einnimmt, bietet er mehr als vier Millionen Maliern, d. h. mehr als einem Fünftel 
der Bevölkerung, eine Lebensgrundlage (ITA 8.8.2022). Dennoch leben heutzutage vier von fünf 
Baumwollbauern in Armut, trotz der hohen Nachfrage nach dem „weißen Gold“ auf dem Weltmarkt 
(MI 15.4.2023). Sowohl der Industriesektor als auch der Abbau natürlicher Ressourcen sind noch 
nicht stark entwickelt (EB 12.10.2023; vgl. ITA 8.8.2022). Die Industrie konzentriert sich vor allem 
auf die Verarbeitung von Nahrungsmitteln (EB 12.10.2023; vgl. CIA 26.9.2023), umfasst aber auch 
Textilien, landwirtschaftliche Geräte, Kosmetika, Batterien, Farben, Kunststoffe, Zement, Zigaretten 
und Getränke (ITA 8.8.2022). Weniger als ein Fünftel der Erwerbsbevölkerung ist in der Industrie 
beschäftigt; viele Menschen sind anstelle im Kleingewerbe tätig. Die Förderung der umfangreichen 
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Bodenschätze kommt überdies nur langsam voran (EB 12.10.2023). Die Übergangsregierung hat
der Diversifizierung des Bergbausektors allerdings Vorrang eingeräumt und verspricht sich künftige 
Entwicklungsmöglichkeiten bei der Gewinnung von Uran, Bauxit, Phosphaten, Eisen, Lithium und 
Mangan (ITA 8.8.2022). Die Afrikanische Entwicklungsbank sieht Zukunftschancen in der Nutzung 
des großen malischen Naturkapitals, u. a. im Rahmen von privater Klimafinanzierung oder grünem 
Wachstum, und fördert diese (AFDB 5.10.2023).
Gebremst wird die wirtschaftliche Entwicklung durch den schlechten Zustand der Infrastruktur (z.B. 
Verkehrswege) sowie die Abhängigkeit von Ölimporten. Ein Großteil der Bevölkerung erzielt sein 
Einkommen im informellen Sektor. Die staatlichen Steuereinnahmen sind dadurch entsprechend 
niedrig (BMZ 18.7.2023a). Zudem ist Armut in ländlichen Gebieten wesentlich stärker verbreitet als 
in den städtischen Gebieten, und die Einkommensverteilung ist in den zwei Gebieten sehr ungleich 
(BS 23.2.2022). Mali ist insgesamt ein Land mit niedrigem Einkommen (WB o.D.). 55 % der 
Bevölkerung leben auf dem Land. Die Urbanisierung durch Bevölkerungswachstum und Landflucht 
nimmt jedoch rasant zu. Der Staat steht vor der schwierigen Aufgabe, Beschäftigungsperspektiven 
für die stark wachsende, junge Bevölkerung zu schaffen und Zugang zu Basisdienstleistungen für 
alle Einwohner zu ermöglichen (BMZ 18.7.2023b).
Quellen:
-AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2022): Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Mali (Stand: April 2022), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2074954/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_
%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Mali_
%28Stand_April_2022%29%2C_03.06.2022.pdf, Zugriff 17.10.2023
-AFDB - African Development Bank Group (5.10.2023): Mali's natural capital offers opportunities 
for private climate finance and green growth, says the African Development Bank's 2023 Country 
Focus Report, https://www.afdb.org/en/news-and-events/press-releases/malis-natural-capital-
offers-opportunities-private-climate-finance-and-green-growth-says-african-development-banks-
2023-country-focus-report-64820, Zugriff 17.10.2023
-BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (4.9.2023): Briefing Notes. 
Gruppe 62 - Informationszentrum Asyl und Migration, 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/
2023/briefingnotes-kw36-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 17.10.2023
-BS - Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 Country Report Mali, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2069611/country_report_2022_MLI.pdf, Zugriff 17.10.2023
-BMWi - Bundesministerium für Wirtschaft und Energie [Deutschland] (6.2021): Sektoranalyse 
Mali und Senegal. Analyse des Potenzials der Energieversorgung des Bergbausektors durch 
erneuerbare Energien, 
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Aussenwirtschaft/sektoranalyse-mali-
senegal.pdf?__blob=publicationFile&v=1, Zugriff 17.10.2023
-BMZ - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [Deutschland] 
(18.7.2023a): Mali: Wirtschaftliche Situation. Mehrheit der Bevölkerung arbeitet in der 
Landwirtschaft, https://www.bmz.de/de/laender/mali/wirtschaftliche-situation-16134, Zugriff 
17.10.2023
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-BMZ - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [Deutschland] 
(18.7.2023b): Mali: Soziale Situation. Sehr harte Lebensbedingungen, 
https://www.bmz.de/de/laender/mali/soziale-situation-16132, Zugriff 17.10.2023
-CIA - Central Intelligence Agency [USA] (26.9.2023): Mali, https://www.cia.gov/the-world-
factbook/countries/mali/, Zugriff 17.10.2023
-EB - Encyclopaedia Britannica (12.10.2023): Mali, https://www.britannica.com/place/Mali, 
Zugriff 17.10.2023
-GHI - Global Hunger Index (o.D.): Mali, https://www.globalhungerindex.org/mali.html, Zugriff 
17.10.2023
-ITA - International Trade Administration [USA] (8.8.2022): Mali - Country Commercial Guide. 
Market Overview, https://www.trade.gov/country-commercial-guides/mali-market-overview, Zugriff 
17.10.2023
-MI - Medico International (15.4.2023): Weißes Gold ohne Wert, 
https://www.medico.de/weisses-gold-ohne-wert-16492, Zugriff 17.10.2023
-UNDP - United Nations Development Programme (8.9.2022): Human Development Insights, 
https://hdr.undp.org/data-center/country-insights#/ranks, Zugriff 17.10.2023
-WB - World Bank, The (26.7.2023): World Bank Says Mali’s Economy Showed Signs of 
Resilience Despite Sanctions and Climate Shocks, https://www.worldbank.org/en/news/press-
release/2023/07/26/mali-economy-has-shown-signs-of-resilience-despite-sanctions-and-climatic-
shocks-says-the-world-bank, Zugriff 17.10.2023
-WB - World Bank, The (4.2022): Mali Economic Update, April 2022. Resilience in uncertain 
times: renewing the social contract, https://reliefweb.int/attachments/164a27f5-77e6-40b5-b021-
ebdd17e843c2/EN.pdf, Zugriff 17.10.2023
-WB - World Bank, The (o.D.): Sahel Adaptive Social Protection Program: Mali, 
https://www.worldbank.org/en/programs/sahel-adaptive-social-protection-program-trust-fund/
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-WFP - World Food Programme (31.3.2023): Mali. Annual Country Report 2022, 
https://docs.wfp.org/api/documents/WFP-0000148014/download/, Zugriff 17.10.2023
-WFP - World Food Programme (o.D.): Mali, https://www.wfp.org/countries/mali, Zugriff 
17.10.2023
-WKO - Wirtschaftskammer Österreich (10.2023): Länderprofil Mali, 
https://wko.at/statistik/laenderprofile/lp-mali.pdf?
_gl=1*rch4ti*_ga*ODcyNDk2Nzc0LjE2MjU4MTI4MzU.*_ga_4YHGVSN5S4*MTYzNzkyMzgzOS4x
Ny4xLjE2Mzc5MjM4NTEuNDg, Zugriff 17.10.2023
21.1. Sozialbeihilfen
Die politische Krise, ihre Folgen und die anhaltende Unsicherheit im Norden und im Zentrum von 
Mali haben die soziale Infrastruktur des Landes geschwächt. Ein großer Prozentsatz der malischen 
Bevölkerung stützt sich auf ein System gegenseitiger Selbsthilfe innerhalb der Großfamilie. Ferner 
greifen viele Malier (vorrangig in ländlichen Gebieten) auf das weite Netz an zivilgesellschaftlichen 
Organisationen zurück, die häufig mit internationalen Geldern gefördert werden (BS 23.2.2022). So 
betreibt z. B. die Weltbank das „Jigiséméjiri“-Projekt, das durch Bargeldtransfers, arbeitsintensive 
öffentliche Bauarbeiten oder einkommensschaffende Maßnahmen versucht, Hilfe zu leisten (WB 
o.D.).  Genossenschaften spielen ebenfalls eine wichtige Rolle, indem sie grundlegende soziale 
Leistungen - Gesundheit, Bildung, Arbeitsplätze, etc. - bereitstellen (ILO 23.5.2022).
Der Zugang zur staatlichen Sozial- und Krankenversicherung ist aufgrund der Dominanz des 
informellen Sektors, in dem Arbeitnehmer nicht versichert sind, eingeschränkt. Das gilt besonders 
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für Frauen (BS 23.2.2022). Das malische Sozialversicherungssystem versichert die Beschäftigten
des öffentlichen und privaten Sektors. Selbstständigen steht der Versicherungsschutz für Alter, 
Krankheit und Familienleistungen auf freiwilliger Basis offen (CLEISS 2023). Für Beamte, Richter 
und Angehörige der Streitkräfte gibt es Sonderregelungen (SSA 2019; vgl. ISSA 1.2019).
Die Regierung verpflichtet Arbeitgeber des Weiteren zur Bereitstellung obligatorischer Leistungen 
wie z. B. Sozialversicherung oder Gesundheitsfürsorge. Das Gesetz enthält einige Normen zu 
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (USDOS 20.3.2023) und bei Arbeitsunfällen, 
Unfällen  am  Arbeitsweg  oder  Berufskrankheiten  stehen  dem  Arbeitnehmer  medizinische 
(Not-)Versorgung,  im  Falle  temporärer  Invalidität  Tagesgeld,  und  im  Falle  dauerhafter 
Erwerbsunfähigkeit eine Invaliditätspension zu (CLEISS 2023; vgl. ISSA 1.2019, SSA 2019).
Das malische Pensionssystem umfasst die Invaliditäts-, Alters- sowie Hinterbliebenenversicherung. 
Eine Invaliditätspension erhalten Arbeitnehmer, die mindestens acht Versicherungsjahre (zehn für 
freiwillig Versicherte) absolviert haben, eine nicht arbeitsbedingte Minderung der körperlichen oder 
geistigen Leistungsfähigkeit von mindestens 66,66 % aufweisen und nicht mehr in der Lage sind, 
mehr als ein Drittel ihres Lohns zu verdienen. Ab einem Alter von 53 Jahren (55 bei selbstständig 
Versicherten) wird die Invaliditätspension durch eine vorgezogene Alterspension ersetzt. Für einen 
Anspruch auf Letztere muss ein abhängig Beschäftigter 58 Jahre alt sein und braucht zumindest 
13 vollendete Versicherungsjahre, ein freiwillig Versicherter 60 Jahre mit 15 Beitragsjahren. Die 
Höhe der Pension ist von der Anzahl jener Beitragsjahre abhängig, muss aber mindestens den
doppelten  Mindestlohn  ausmachen.  Beim  Tod  eines  pensionierten  oder  erwerbstätigen 
Versicherten, welcher Anspruch auf eine Pension gehabt hätte, können Berechtigte - Ehepartner 
und  Waisen  -  Anspruch  auf  eine  Hinterbliebenenpension  erlangen  (CLEISS  2023;  vgl.  ISSA 
1.2019;, SSA 2019). Pensionen werden in Mali vierteljährlich ausgezahlt (CLEISS 2023).
Familienleistungen werden Arbeitnehmern gewährt, wenn sie zumindest neun aufeinanderfolgende 
Monate gearbeitet haben und ihr Gehalt dem Mindestlohn entspricht, freiwillig Versicherten, falls 
sie seit mindestens zwei Quartalen versichert sind und über einen Wohnsitz in Mali verfügen, und 
Pensionisten. Kinder müssen amtlich gemeldet sein und vom Versicherten tatsächlich unterhalten 
werden, um einen Anspruch auf Leistungen zu begründen. Die Witwe eines Leistungsbeziehers 
erhält, wenn sie die Kinder, für welche ihr Mann unterhaltspflichtig war, betreut, Familienleistungen, 
ohne dass sie erwerbstätig sein muss. Zu den Familienleistungen zählen Ersteinrichtungsprämien, 
pränatale Zulagen, Mutterschaftsleistungen, Tagesgeld für Arbeitnehmerinnen, Geburtsurlaub und 
Kindergeld (CLEISS 2023).
[Für Krankenversicherungsleistungen vgl. Kapitel 23. Medizinische Versorgung, Anm.]
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Quellen:
-BS - Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 Country Report Mali, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2069611/country_report_2022_MLI.pdf, Zugriff 18.10.2023
-CLEISS - Centre des liaisons européennes et internationales de sécurité sociale [Frankreich] 
(2023): Le régime malien de sécurité sociale, 
https://www.cleiss.fr/docs/regimes/regime_mali.html, Zugriff 18.10.2023
-ILO - International Labour Organization (23.5.2022): Towards a Solidarity Future: The 
Gathering of Cooperative Societies for Development in Mali, http://www.ilo.org/africa/technical-
cooperation/accel-africa/mali/WCMS_891739/lang--en/index.htm, Zugriff 18.10.2023
-ISSA- International Social Security Association (1.2019): Country Profiles: Mali, 
https://www.issa.int/node/195543?country=912, Zugriff 18.10.2023
-SSA - Social Security Administration [USA] (2019): Social Security Programs Throughout the 
World: Africa, 2019. Mali, 
https://www.ssa.gov/policy/docs/progdesc/ssptw/2018-2019/africa/mali.html, Zugriff 18.10.2023
-USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Reports on 
Human Rights Practices: Mali, https://www.ecoi.net/en/document/2089138.html, Zugriff 
18.10.2023
-WB - World Bank, The (o.D.): Sahel Adaptive Social Protection Program: Mali, 
https://www.worldbank.org/en/programs/sahel-adaptive-social-protection-program-trust-fund/
country-work/mali, Zugriff 18.10.2023
 22. Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Mali ist mit Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, 
apparativ und bzw. oder hygienisch problematisch (AA 14.8.2023). Die medizinische Infrastruktur 
ist zwar im Allgemeinen sehr begrenzt (C24 24.2.2022), aber es gibt Krankenhäuser und andere 
medizinische Einrichtungen, in welchen überlebensnotwendige Maßnahmen durchgeführt sowie 
chronische Krankheiten behandelt werden (AA 3.6.2022). In einigen staatlichen Krankenhäusern 
und Privatkliniken werden Patienten operativ, intensivmedizinisch und bei internistischen Notfällen 
betreut (AA 14.8.2023). Für schwere chronische Krankheiten sind die Versorgungsmöglichkeiten 
eingeschränkt und in ländlichen Gebieten ist die medizinische Versorgung nicht gewährleistet (AA 
3.6.2022). Auch in Bamako ist die ärztliche Versorgung begrenzt, aber eine gewisse Versorgung ist 
vorhanden (AA 14.8.2023; vgl. C24 24.2.2022). 3 % der bestehenden Gesundheitseinrichtungen 
waren im Jahr 2022 nicht oder nur teilweise funktionsfähig (OCHA 3.1.2023).
Mali wendet seit mehreren Jahren konstant 3,8 % des BIP für Gesundheitsausgaben auf, welche 
dennoch zu den niedrigsten weltweit zählen (BS 23.2.2022). Während der Gesundheitssektor im
Rahmen  der  COVID-19-Pandemie  zusätzliche  Mittel  bekam  (BS  23.2.2022),  nimmt  die 
medizinische Versorgungslage derzeit tendenziell wieder ab. Laut den UN wurden z.B. 2022 im 
Vergleich zum Vorjahr fast drei Millionen ärztliche Konsultationen weniger durchgeführt (OCHA 
3.1.2023).
Mali hat ein beitragsabhängiges Krankenversicherungssystem (AA 3.6.2022; vgl. CLEISS 2023), d. 
h., dass öffentlicher Krankenversicherungsschutz abhängig von der Berufstätigkeit im formellen 
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Sektor ist (AA 3.6.2022). Die bestehende Krankenversicherung, l'Assurance Maladie Obligatoire
(AMO), war anfänglich für Arbeitnehmer und Beamte vorgesehen, wurde jedoch im Jahr 2018 um 
die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung für jedermann erweitert (BS 23.3.2023). Außerdem 
kommen Pensionsempfänger in den Genuss der AMO (CLEISS 2023). Der Deckungsgrad ist aber 
im ganzen Land weiterhin gering (BS 23.2.2022), da 70 % der Bevölkerung im informellen Sektor 
tätig sind und deshalb mutmaßlich ohne Versicherungsschutz leben. Für sie gibt es medizinische 
Erstversorgungszentren, wobei in diesen weder fachärztlichen Untersuchungen noch Operationen 
durchgeführt werden (AA 3.6.2022). In Zukunft soll der Versicherungsschutz auch auf Beschäftigte 
des landwirtschaftlichen wie informellen Sektors, und Studierende ausgedehnt werden. Um AMO 
grundsätzlich in Anspruch nehmen zu können, muss der Versicherte zumindest sechs Monate lang 
Beiträge gezahlt haben (CLEISS 2023).
Mittellose, fürsorgebedürftige Malier ohne Versicherung werden durch das Régime d'Assistance 
Médicale (RAMED) medizinisch versorgt. Anspruchsberechtigt sind u. a. Waisenkinder, Bewohner 
von Wohlfahrtseinrichtungen, Häftlinge, Obdachlose oder durch Konflikte Verwundete. Sie erhalten 
eine RAMED-Karte, welche drei Jahre gültig ist und zu medizinischen Leistungen im gesamten 
Staatsgebiet berechtigt. All diese Leistungen müssen in einer öffentlichen oder gemeinschaftlichen, 
vertraglich gebundenen Einrichtung konsumiert werden und werden in voller Höhe übernommen 
(CLEISS 2023). 
Weil Apotheken Medikamente importieren, ist eine Versorgung mit diesen unter der Voraussetzung
einer Deckung durch die Krankenversicherung oder die notwendigen finanziellen Ressourcen auf 
dem lokalen Markt gewährleistet (AA 3.6.2022). Die AMO übernimmt 70 % der Kosten gewisser 
Medikamente, sofern sie über Apotheken mit Kassenvertrag bezogen werden (CLEISS 2023). 
Engpässe bei rezeptfreien und verschreibungspflichtigen Medikamenten sind in Mali allerdings an 
der Tagesordnung. Folglich sind gefälschte Arzneimittel weit verbreitet, welche ein großes Problem 
darstellen (C24 24.2.2022).
COVID-19 wirkt sich in Mali weiterhin auf das Gesundheitssystem aus, jedoch geringer als in den 
vergangenen Jahren. Gerade in den am stärksten betroffenen Landesteilen kommt humanitäre 
Hilfe zum Tragen. Die nördlichen Regionen weisen mit Bamako die höchsten Durchimpfungsraten 
auf;  so  hat  Ménaka  mit  28,6  %  die  höchste  allgemeine  Durchimpfungsrate  von  Mali (OCHA 
3.1.2023). Mit Stand 10.3.2023 erhielten nur 17,84 % der Bevölkerung eine Impfdosis gegen 
COVID-19 (JHU 10.3.2023; vgl. SHCC 1.6.2023), allerdings 77 % der Kinder (OCHA 3.1.2023). 
Bedenken  sowie  Vorurteile  über  Impfstoffe  sind  in  Mali  weit  verbreitet (SHCC  1.6.2023).  Ein 
Mangel  an  und  mit  COVID-19  infiziertes  Gesundheitspersonal  wirken  sich  negativ  auf 
Konsultationen,  Entbindungen  sowie  die  Impfabdeckung  aus.  Die  niedrige  Durchimpfungsrate 
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erhöht zudem die Anfälligkeit für Epidemien, vor allem Masern, deren Ausbrüche Mali 2022 erlebte.
57 % der Gesundheitsdistrikte (43 von 75) meldeten mindestens einen bestätigten Masernfall 
(OCHA 3.1.2023)
Die Behandlung von HIV ist kostenlos, staatlich geregelt und findet in Zentren des CESAC (Center 
d’Ecoute, de Soins et d’Acceuil) statt. Kontrolluntersuchungen und Medikamentenverteilung sind in 
Mali generell zuverlässig (AA 3.6.2022).
Nach Angaben der NGO Safeguarding Health in Conflict Coalition (SHCC) kam es im Jahr 2022 zu 
46 Vorfällen von Gewalt gegen die Gesundheitsversorgung. Zumindest 26 medizinische Fachkräfte 
wurden entführt, über drei Viertel davon in Mopti und durch JNIM. In den Regionen Mopti, Sikasso, 
Tombouctou und insbesondere Gao wurden Krankenwägen entwendet sowie medizinische Güter, 
teils lebenswichtig Vorräte, und Geräte aus Gesundheitszentren wie Apotheken geplündert (SHCC 
1.6.2023).
Quellen:
-AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (14.8.2023): Mali: Reise- und Sicherheitshinweise 
(Teilreisewarnung),https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/mali-node/
malisicherheit/208258#content_5, Zugriff 19.10.2023
-AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2022): Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Mali (Stand: April 2022), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2074954/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_
%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Mali_
%28Stand_April_2022%29%2C_03.06.2022.pdf, Zugriff 19.10.2023
-BS - Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 Country Report Mali, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2069611/country_report_2022_MLI.pdf, Zugriff 19.10.2023
-C24 - Crisis 24 (24.2.2022): Health and Medical. In Mali Country Report, 
https://crisis24.garda.com/insights-intelligence/intelligence/country-reports/mali?
origin=de_riskalert, Zugriff 19.10.2023
-CLEISS - Centre des liaisons européennes et internationales de sécurité sociale [Frankreich] 
(2023): Le régime malien de sécurité sociale, 
https://www.cleiss.fr/docs/regimes/regime_mali.html, Zugriff 19.10.2023
-GHS - Global Health Security Index (12.2021): Advancing Collective Action and Accountability 
Amid Global Crisis, 
https://www.ghsindex.org/wp-content/uploads/2021/12/2021_GHSindexFullReport_Final.pdf, 
Zugriff 19.10.2023
-JHU - John Hopkins University (10.3.2023): Coronavirus Mali, 
https://coronavirus.jhu.edu/region/mali, Zugriff 19.10.2023
-OCHA - United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (3.1.2023): Aperçu 
des besoins humanitaires 2023: Mali, https://reliefweb.int/attachments/5e85c4c4-ab23-4469-
849e-bf95f3c7d1a2/HPC_2023-HNO_VF.pdf, Zugriff 19.10.2023
-SHCC - Safeguarding Health in Conflict Coalition (1.6.2023): Ignoring Red Lines. Violence 
Against Health Care in Conflict, https://reliefweb.int/attachments/634c40e4-80c1-431f-8e08-
5a171dd61902/SHCC-Report-Ignoring-Red-Lines.pdf, Zugriff 19.10.2023
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23. Rückkehr
Rückkehrende erfahren keine Repressalien von staatlicher Seite (auch dann nicht, wenn sie einen
Asylantrag gestellt haben), werden aber teilweise gesellschaftlich geächtet. Es ist jedoch laut dem 
deutschen Auswärtigen Amt nicht absehbar, dass die Regierung mittelfristig in Rückführungsfragen 
zur Zusammenarbeit mit europäischen Staaten bereit sein wird. Der Grund hierfür ist, dass Mali die 
Einreise von Personen ohne reguläre Dokumente nicht gestattet. Ein in der EU ausgestelltes 
Heimreisepapier wird nicht anerkannt. Auch bei einer freiwilligen Rückkehr wird die Vorlage eines 
malischen Dokuments gefordert. Dies führt zu langen Verzögerungen, da malische Botschaften zur 
Ausstellung eines Reisedokuments eine Geburtsurkunde mit Identifizierungsnummer verlangen. 
Rückführungen  malischer  Migranten  finden  z.  B.  aus  Libyen  und  Algerien  (meist  über  den 
Landweg über den Niger) statt (AA 3.6.2022).
Rückkehren werden durch regionale Büros der IOM sowie auf dem Gebiet tätiger NGOs betreut 
(AA 3.6.2022). IOM unterstützt malische Migranten, die in ihr Herkunftsland zurückkehren, sowie 
die freiwillige Rückkehr von Migranten auf der Durchreise durch Mali. Laut eigenen Angaben reicht 
diese Unterstützung von Formalitäten vor der Rückkehr bis hin zu einer effektiven Reintegration, 
etwa durch geeignete oder nachhaltige sozioökonomische Reintegrationsprogramme (IOM 2021). 
IOM unterstützt auch die Rückführungen in der Region (meist per Bus und teils mit Unterstützung 
durch malische Sicherheitskräfte) (AA 3.6.2022). Im Rahmen der AVRR- (assisted voluntary return 
and reintegration)  Programme der IOM wird besonderes Augenmerk auf die Bereitstellung  einer 
Unterstützung für besonders gefährdete Migranten gelegt, für unbegleitete Minderjährige, Opfer 
von Menschenhandel oder Migranten mit gesundheitlichen Bedürfnissen (IOM 2021).
IOM Mali stellt u. a. Not- wie Übergangsunterkünfte bereit, verteilt Non-Food-Artikel (Haushalts- 
und Hygieneartikel) oder unterstützt die lokalen Gemeinschaften, die Menschen aufnehmen. Je 
nach  Notwendigkeit  werden  hierbei  Sach-,  Geld-,  oder  gemischte  Hilfen  vergeben.  Auch 
psychologische wie psychosoziale Unterstützung wird angeboten, häufig in akuten Fällen, wobei 
IOM,  falls  nötig,  auch  längerfristige  Hilfsangebote  vermittelt.  IOM  arbeitet  auch  mit 
Regierungsbehörden wie z. B. dem Gesundheitsministerium und NGOs zusammen und betätigt 
sich  an  längerfristigen  Projekten  zu  Friedenskonsolidierung,  Katastrophenschutz  und 
Gemeindestabilisierung (IOM 20.12.2022).
Gemeinsam mit dem OFII (Office Français de l’Immigration et de l’Intégration) stellt die BBU einige 
Reintegrationsleistungen bereit, die von rückkehrenden Maliern in Anspruch genommen werden 
können. Diese Sachleistungen in der Höhe von 3.000 EUR werden an die Bedürfnisse bzw. Pläne 
des  Rückkehrenden  geknüpft.  Zu  diesen  zählen  Unterbringung  auf  Zeit,  medizinische  sowie 
soziale  Unterstützung,  behördliche  bzw.  rechtliche  Beratungshilfe,  Finanzierung  einer  Schul-, 
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