mali-lib-2023-11-10-ke

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Quellen:
-BS - Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 Country Report Mali, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2069611/country_report_2022_MLI.pdf, Zugriff 18.10.2023
-CLEISS - Centre des liaisons européennes et internationales de sécurité sociale [Frankreich] 
(2023): Le régime malien de sécurité sociale, 
https://www.cleiss.fr/docs/regimes/regime_mali.html, Zugriff 18.10.2023
-ILO - International Labour Organization (23.5.2022): Towards a Solidarity Future: The 
Gathering of Cooperative Societies for Development in Mali, http://www.ilo.org/africa/technical-
cooperation/accel-africa/mali/WCMS_891739/lang--en/index.htm, Zugriff 18.10.2023
-ISSA- International Social Security Association (1.2019): Country Profiles: Mali, 
https://www.issa.int/node/195543?country=912, Zugriff 18.10.2023
-SSA - Social Security Administration [USA] (2019): Social Security Programs Throughout the 
World: Africa, 2019. Mali, 
https://www.ssa.gov/policy/docs/progdesc/ssptw/2018-2019/africa/mali.html, Zugriff 18.10.2023
-USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Reports on 
Human Rights Practices: Mali, https://www.ecoi.net/en/document/2089138.html, Zugriff 
18.10.2023
-WB - World Bank, The (o.D.): Sahel Adaptive Social Protection Program: Mali, 
https://www.worldbank.org/en/programs/sahel-adaptive-social-protection-program-trust-fund/
country-work/mali, Zugriff 18.10.2023
 22. Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Mali ist mit Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, 
apparativ und bzw. oder hygienisch problematisch (AA 14.8.2023). Die medizinische Infrastruktur 
ist zwar im Allgemeinen sehr begrenzt (C24 24.2.2022), aber es gibt Krankenhäuser und andere 
medizinische Einrichtungen, in welchen überlebensnotwendige Maßnahmen durchgeführt sowie 
chronische Krankheiten behandelt werden (AA 3.6.2022). In einigen staatlichen Krankenhäusern 
und Privatkliniken werden Patienten operativ, intensivmedizinisch und bei internistischen Notfällen 
betreut (AA 14.8.2023). Für schwere chronische Krankheiten sind die Versorgungsmöglichkeiten 
eingeschränkt und in ländlichen Gebieten ist die medizinische Versorgung nicht gewährleistet (AA 
3.6.2022). Auch in Bamako ist die ärztliche Versorgung begrenzt, aber eine gewisse Versorgung ist 
vorhanden (AA 14.8.2023; vgl. C24 24.2.2022). 3 % der bestehenden Gesundheitseinrichtungen 
waren im Jahr 2022 nicht oder nur teilweise funktionsfähig (OCHA 3.1.2023).
Mali wendet seit mehreren Jahren konstant 3,8 % des BIP für Gesundheitsausgaben auf, welche 
dennoch zu den niedrigsten weltweit zählen (BS 23.2.2022). Während der Gesundheitssektor im
Rahmen  der  COVID-19-Pandemie  zusätzliche  Mittel  bekam  (BS  23.2.2022),  nimmt  die 
medizinische Versorgungslage derzeit tendenziell wieder ab. Laut den UN wurden z.B. 2022 im 
Vergleich zum Vorjahr fast drei Millionen ärztliche Konsultationen weniger durchgeführt (OCHA 
3.1.2023).
Mali hat ein beitragsabhängiges Krankenversicherungssystem (AA 3.6.2022; vgl. CLEISS 2023), d. 
h., dass öffentlicher Krankenversicherungsschutz abhängig von der Berufstätigkeit im formellen 
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Sektor ist (AA 3.6.2022). Die bestehende Krankenversicherung, l'Assurance Maladie Obligatoire
(AMO), war anfänglich für Arbeitnehmer und Beamte vorgesehen, wurde jedoch im Jahr 2018 um 
die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung für jedermann erweitert (BS 23.3.2023). Außerdem 
kommen Pensionsempfänger in den Genuss der AMO (CLEISS 2023). Der Deckungsgrad ist aber 
im ganzen Land weiterhin gering (BS 23.2.2022), da 70 % der Bevölkerung im informellen Sektor 
tätig sind und deshalb mutmaßlich ohne Versicherungsschutz leben. Für sie gibt es medizinische 
Erstversorgungszentren, wobei in diesen weder fachärztlichen Untersuchungen noch Operationen 
durchgeführt werden (AA 3.6.2022). In Zukunft soll der Versicherungsschutz auch auf Beschäftigte 
des landwirtschaftlichen wie informellen Sektors, und Studierende ausgedehnt werden. Um AMO 
grundsätzlich in Anspruch nehmen zu können, muss der Versicherte zumindest sechs Monate lang 
Beiträge gezahlt haben (CLEISS 2023).
Mittellose, fürsorgebedürftige Malier ohne Versicherung werden durch das Régime d'Assistance 
Médicale (RAMED) medizinisch versorgt. Anspruchsberechtigt sind u. a. Waisenkinder, Bewohner 
von Wohlfahrtseinrichtungen, Häftlinge, Obdachlose oder durch Konflikte Verwundete. Sie erhalten 
eine RAMED-Karte, welche drei Jahre gültig ist und zu medizinischen Leistungen im gesamten 
Staatsgebiet berechtigt. All diese Leistungen müssen in einer öffentlichen oder gemeinschaftlichen, 
vertraglich gebundenen Einrichtung konsumiert werden und werden in voller Höhe übernommen 
(CLEISS 2023). 
Weil Apotheken Medikamente importieren, ist eine Versorgung mit diesen unter der Voraussetzung
einer Deckung durch die Krankenversicherung oder die notwendigen finanziellen Ressourcen auf 
dem lokalen Markt gewährleistet (AA 3.6.2022). Die AMO übernimmt 70 % der Kosten gewisser 
Medikamente, sofern sie über Apotheken mit Kassenvertrag bezogen werden (CLEISS 2023). 
Engpässe bei rezeptfreien und verschreibungspflichtigen Medikamenten sind in Mali allerdings an 
der Tagesordnung. Folglich sind gefälschte Arzneimittel weit verbreitet, welche ein großes Problem 
darstellen (C24 24.2.2022).
COVID-19 wirkt sich in Mali weiterhin auf das Gesundheitssystem aus, jedoch geringer als in den 
vergangenen Jahren. Gerade in den am stärksten betroffenen Landesteilen kommt humanitäre 
Hilfe zum Tragen. Die nördlichen Regionen weisen mit Bamako die höchsten Durchimpfungsraten 
auf;  so  hat  Ménaka  mit  28,6  %  die  höchste  allgemeine  Durchimpfungsrate  von  Mali (OCHA 
3.1.2023). Mit Stand 10.3.2023 erhielten nur 17,84 % der Bevölkerung eine Impfdosis gegen 
COVID-19 (JHU 10.3.2023; vgl. SHCC 1.6.2023), allerdings 77 % der Kinder (OCHA 3.1.2023). 
Bedenken  sowie  Vorurteile  über  Impfstoffe  sind  in  Mali  weit  verbreitet (SHCC  1.6.2023).  Ein 
Mangel  an  und  mit  COVID-19  infiziertes  Gesundheitspersonal  wirken  sich  negativ  auf 
Konsultationen,  Entbindungen  sowie  die  Impfabdeckung  aus.  Die  niedrige  Durchimpfungsrate 
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erhöht zudem die Anfälligkeit für Epidemien, vor allem Masern, deren Ausbrüche Mali 2022 erlebte.
57 % der Gesundheitsdistrikte (43 von 75) meldeten mindestens einen bestätigten Masernfall 
(OCHA 3.1.2023)
Die Behandlung von HIV ist kostenlos, staatlich geregelt und findet in Zentren des CESAC (Center 
d’Ecoute, de Soins et d’Acceuil) statt. Kontrolluntersuchungen und Medikamentenverteilung sind in 
Mali generell zuverlässig (AA 3.6.2022).
Nach Angaben der NGO Safeguarding Health in Conflict Coalition (SHCC) kam es im Jahr 2022 zu 
46 Vorfällen von Gewalt gegen die Gesundheitsversorgung. Zumindest 26 medizinische Fachkräfte 
wurden entführt, über drei Viertel davon in Mopti und durch JNIM. In den Regionen Mopti, Sikasso, 
Tombouctou und insbesondere Gao wurden Krankenwägen entwendet sowie medizinische Güter, 
teils lebenswichtig Vorräte, und Geräte aus Gesundheitszentren wie Apotheken geplündert (SHCC 
1.6.2023).
Quellen:
-AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (14.8.2023): Mali: Reise- und Sicherheitshinweise 
(Teilreisewarnung),https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/mali-node/
malisicherheit/208258#content_5, Zugriff 19.10.2023
-AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2022): Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Mali (Stand: April 2022), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2074954/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_
%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Mali_
%28Stand_April_2022%29%2C_03.06.2022.pdf, Zugriff 19.10.2023
-BS - Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 Country Report Mali, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2069611/country_report_2022_MLI.pdf, Zugriff 19.10.2023
-C24 - Crisis 24 (24.2.2022): Health and Medical. In Mali Country Report, 
https://crisis24.garda.com/insights-intelligence/intelligence/country-reports/mali?
origin=de_riskalert, Zugriff 19.10.2023
-CLEISS - Centre des liaisons européennes et internationales de sécurité sociale [Frankreich] 
(2023): Le régime malien de sécurité sociale, 
https://www.cleiss.fr/docs/regimes/regime_mali.html, Zugriff 19.10.2023
-GHS - Global Health Security Index (12.2021): Advancing Collective Action and Accountability 
Amid Global Crisis, 
https://www.ghsindex.org/wp-content/uploads/2021/12/2021_GHSindexFullReport_Final.pdf, 
Zugriff 19.10.2023
-JHU - John Hopkins University (10.3.2023): Coronavirus Mali, 
https://coronavirus.jhu.edu/region/mali, Zugriff 19.10.2023
-OCHA - United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (3.1.2023): Aperçu 
des besoins humanitaires 2023: Mali, https://reliefweb.int/attachments/5e85c4c4-ab23-4469-
849e-bf95f3c7d1a2/HPC_2023-HNO_VF.pdf, Zugriff 19.10.2023
-SHCC - Safeguarding Health in Conflict Coalition (1.6.2023): Ignoring Red Lines. Violence 
Against Health Care in Conflict, https://reliefweb.int/attachments/634c40e4-80c1-431f-8e08-
5a171dd61902/SHCC-Report-Ignoring-Red-Lines.pdf, Zugriff 19.10.2023
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23. Rückkehr
Rückkehrende erfahren keine Repressalien von staatlicher Seite (auch dann nicht, wenn sie einen
Asylantrag gestellt haben), werden aber teilweise gesellschaftlich geächtet. Es ist jedoch laut dem 
deutschen Auswärtigen Amt nicht absehbar, dass die Regierung mittelfristig in Rückführungsfragen 
zur Zusammenarbeit mit europäischen Staaten bereit sein wird. Der Grund hierfür ist, dass Mali die 
Einreise von Personen ohne reguläre Dokumente nicht gestattet. Ein in der EU ausgestelltes 
Heimreisepapier wird nicht anerkannt. Auch bei einer freiwilligen Rückkehr wird die Vorlage eines 
malischen Dokuments gefordert. Dies führt zu langen Verzögerungen, da malische Botschaften zur 
Ausstellung eines Reisedokuments eine Geburtsurkunde mit Identifizierungsnummer verlangen. 
Rückführungen  malischer  Migranten  finden  z.  B.  aus  Libyen  und  Algerien  (meist  über  den 
Landweg über den Niger) statt (AA 3.6.2022).
Rückkehren werden durch regionale Büros der IOM sowie auf dem Gebiet tätiger NGOs betreut 
(AA 3.6.2022). IOM unterstützt malische Migranten, die in ihr Herkunftsland zurückkehren, sowie 
die freiwillige Rückkehr von Migranten auf der Durchreise durch Mali. Laut eigenen Angaben reicht 
diese Unterstützung von Formalitäten vor der Rückkehr bis hin zu einer effektiven Reintegration, 
etwa durch geeignete oder nachhaltige sozioökonomische Reintegrationsprogramme (IOM 2021). 
IOM unterstützt auch die Rückführungen in der Region (meist per Bus und teils mit Unterstützung 
durch malische Sicherheitskräfte) (AA 3.6.2022). Im Rahmen der AVRR- (assisted voluntary return 
and reintegration)  Programme der IOM wird besonderes Augenmerk auf die Bereitstellung  einer 
Unterstützung für besonders gefährdete Migranten gelegt, für unbegleitete Minderjährige, Opfer 
von Menschenhandel oder Migranten mit gesundheitlichen Bedürfnissen (IOM 2021).
IOM Mali stellt u. a. Not- wie Übergangsunterkünfte bereit, verteilt Non-Food-Artikel (Haushalts- 
und Hygieneartikel) oder unterstützt die lokalen Gemeinschaften, die Menschen aufnehmen. Je 
nach  Notwendigkeit  werden  hierbei  Sach-,  Geld-,  oder  gemischte  Hilfen  vergeben.  Auch 
psychologische wie psychosoziale Unterstützung wird angeboten, häufig in akuten Fällen, wobei 
IOM,  falls  nötig,  auch  längerfristige  Hilfsangebote  vermittelt.  IOM  arbeitet  auch  mit 
Regierungsbehörden wie z. B. dem Gesundheitsministerium und NGOs zusammen und betätigt 
sich  an  längerfristigen  Projekten  zu  Friedenskonsolidierung,  Katastrophenschutz  und 
Gemeindestabilisierung (IOM 20.12.2022).
Gemeinsam mit dem OFII (Office Français de l’Immigration et de l’Intégration) stellt die BBU einige 
Reintegrationsleistungen bereit, die von rückkehrenden Maliern in Anspruch genommen werden 
können. Diese Sachleistungen in der Höhe von 3.000 EUR werden an die Bedürfnisse bzw. Pläne 
des  Rückkehrenden  geknüpft.  Zu  diesen  zählen  Unterbringung  auf  Zeit,  medizinische  sowie 
soziale  Unterstützung,  behördliche  bzw.  rechtliche  Beratungshilfe,  Finanzierung  einer  Schul-, 
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Berufs-, oder Weiterbildung oder Hilfe bei der Gründung eines Klein-Unternehmens (BBU 2023;
vgl. OFII 2023).
Ausländische politische Tätigkeiten werden wie inländische gehandhabt und führen nach Rückkehr 
nicht zu staatlichen Repressionen [Zur politischen Situation von Auslandsmalier siehe Kapitel 13. 
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition, Anm.] (AA 3.6.2022).
Quellen:
-AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2022): Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Mali (Stand: April 2022), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2074954/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_
%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Mali_
%28Stand_April_2022%29%2C_03.06.2022.pdf, Zugriff 20.10.2023
-BBU - Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen [Österreich] (2023): Mali, 
https://www.returnfromaustria.at/mali/mali_deutsch.html, Zugriff 20.10.2023
-IOM - International Organization for Migration (20.12.2022): Mali Crisis Response Plan 2023-
2024, https://reliefweb.int/attachments/d7cdf1c9-a0ae-4fe3-8783-
c4514c07f4e5/2023_Mali_Crisis_Response_Plan_2023__2024.pdf, Zugriff 20.10.2023
-IOM - International Organization for Migration (2021): IOM Mali Country Strategy 2021-2024, 
https://mali.iom.int/sites/g/files/tmzbdl1636/files/documents/plan-strategique-oim-2021-en-
anglais.pdf, Zugriff 20.10.2023
-OFII -  Office Français de l’Immigration et de l’Intégration [Frankreich] (2023): Retour 
Volontaire, http://www.retourvolontaire.fr/, Zugriff 20.10.2023
23.1. Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (UMF)
Ein von Deutschland zur Hälfte über den Nothilfefonds der EU finanziertes Projekt von IOM zielt 
auch auf den Schutz - gerade minderjähriger - Migranten ab (AA 3.6.2022; vgl. IOM 2021).
Quellen:
-AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2022): Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Mali (Stand: April 2022), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2074954/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_
%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Mali_
%28Stand_April_2022%29%2C_03.06.2022.pdf, Zugriff 16.10.2023
-IOM - International Organization for Migration (2021): IOM Mali Country Strategy 2021-2024, 
https://mali.iom.int/sites/g/files/tmzbdl1636/files/documents/plan-strategique-oim-2021-en-
anglais.pdf, Zugriff 16.10.2023
 24. Dokumente
Gefälschte  Dokumente  sind  aufgrund  der  weitverbreiteten Korruption  in  Mali  relativ  leicht  zu 
beschaffen. Urkundendelikte werden kaum geahndet. An echte Dokumente unwahren Inhalts zu 
gelangen, ist vergleichsweise einfach. Es sind zahlreiche Personenstandsurkunden (Geburts- und 
Heiratsurkunden) mit falschem Inhalt im Umlauf (AA 3.6.2022).
Die flächendeckende Geburtenerfassung ist bis heute keine Selbstverständlichkeit, besonders in 
den ländlichen Regionen. Gerade aus den Jahrgängen vor 1990 sind Nachbeurkundungen durch 
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Gerichtsbeschluss häufige Grundlage von Geburtsurkunden. Oft fehlt in diesen Urkunden dann der
Hinweis auf den Gerichtsentscheid. Für jüngere Personen dürfte längst eine erste Geburtsurkunde 
ausgestellt worden sein, da für die Anmeldung zum Schulbesuch diese in Mali prinzipiell vorgelegt 
werden muss. Hebammen und Entbindungsstationen sind verpflichtet, ein Geburtenregister zu 
führen. Mit einer dort eingeholten Geburtsanzeige sollte die Beschaffung einer (echten) Urkunde 
jederzeit möglich sein (AA 3.6.2022).
Nach Angaben lokaler Menschenrechtsorganisationen akzeptieren die malischen Behörden häufig 
falsche Geburtsurkunden oder andere Dokumente, aus denen hervorgeht, dass Mädchen unter 15 
Jahren alt genug für eine Heirat sind (USDOS 20.3.2023).
Quellen:
-AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2022): Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Mali (Stand: April 2022), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2074954/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_
%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Mali_
%28Stand_April_2022%29%2C_03.06.2022.pdf, Zugriff 16.10.2023
-USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Reports on 
Human Rights Practices: Mali, https://www.ecoi.net/en/document/2089138.html, Zugriff 
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