mali-lib-2023-11-10-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Quellen: -BS - Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 Country Report Mali, https://www.ecoi.net/en/file/local/2069611/country_report_2022_MLI.pdf, Zugriff 18.10.2023 -CLEISS - Centre des liaisons européennes et internationales de sécurité sociale [Frankreich] (2023): Le régime malien de sécurité sociale, https://www.cleiss.fr/docs/regimes/regime_mali.html, Zugriff 18.10.2023 -ILO - International Labour Organization (23.5.2022): Towards a Solidarity Future: The Gathering of Cooperative Societies for Development in Mali, http://www.ilo.org/africa/technical- cooperation/accel-africa/mali/WCMS_891739/lang--en/index.htm, Zugriff 18.10.2023 -ISSA- International Social Security Association (1.2019): Country Profiles: Mali, https://www.issa.int/node/195543?country=912, Zugriff 18.10.2023 -SSA - Social Security Administration [USA] (2019): Social Security Programs Throughout the World: Africa, 2019. Mali, https://www.ssa.gov/policy/docs/progdesc/ssptw/2018-2019/africa/mali.html, Zugriff 18.10.2023 -USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Reports on Human Rights Practices: Mali, https://www.ecoi.net/en/document/2089138.html, Zugriff 18.10.2023 -WB - World Bank, The (o.D.): Sahel Adaptive Social Protection Program: Mali, https://www.worldbank.org/en/programs/sahel-adaptive-social-protection-program-trust-fund/ country-work/mali, Zugriff 18.10.2023 22. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung in Mali ist mit Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und bzw. oder hygienisch problematisch (AA 14.8.2023). Die medizinische Infrastruktur ist zwar im Allgemeinen sehr begrenzt (C24 24.2.2022), aber es gibt Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen, in welchen überlebensnotwendige Maßnahmen durchgeführt sowie chronische Krankheiten behandelt werden (AA 3.6.2022). In einigen staatlichen Krankenhäusern und Privatkliniken werden Patienten operativ, intensivmedizinisch und bei internistischen Notfällen betreut (AA 14.8.2023). Für schwere chronische Krankheiten sind die Versorgungsmöglichkeiten eingeschränkt und in ländlichen Gebieten ist die medizinische Versorgung nicht gewährleistet (AA 3.6.2022). Auch in Bamako ist die ärztliche Versorgung begrenzt, aber eine gewisse Versorgung ist vorhanden (AA 14.8.2023; vgl. C24 24.2.2022). 3 % der bestehenden Gesundheitseinrichtungen waren im Jahr 2022 nicht oder nur teilweise funktionsfähig (OCHA 3.1.2023). Mali wendet seit mehreren Jahren konstant 3,8 % des BIP für Gesundheitsausgaben auf, welche dennoch zu den niedrigsten weltweit zählen (BS 23.2.2022). Während der Gesundheitssektor im Rahmen der COVID-19-Pandemie zusätzliche Mittel bekam (BS 23.2.2022), nimmt die medizinische Versorgungslage derzeit tendenziell wieder ab. Laut den UN wurden z.B. 2022 im Vergleich zum Vorjahr fast drei Millionen ärztliche Konsultationen weniger durchgeführt (OCHA 3.1.2023). Mali hat ein beitragsabhängiges Krankenversicherungssystem (AA 3.6.2022; vgl. CLEISS 2023), d. h., dass öffentlicher Krankenversicherungsschutz abhängig von der Berufstätigkeit im formellen .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 61 von 66

Sektor ist (AA 3.6.2022). Die bestehende Krankenversicherung, l'Assurance Maladie Obligatoire (AMO), war anfänglich für Arbeitnehmer und Beamte vorgesehen, wurde jedoch im Jahr 2018 um die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung für jedermann erweitert (BS 23.3.2023). Außerdem kommen Pensionsempfänger in den Genuss der AMO (CLEISS 2023). Der Deckungsgrad ist aber im ganzen Land weiterhin gering (BS 23.2.2022), da 70 % der Bevölkerung im informellen Sektor tätig sind und deshalb mutmaßlich ohne Versicherungsschutz leben. Für sie gibt es medizinische Erstversorgungszentren, wobei in diesen weder fachärztlichen Untersuchungen noch Operationen durchgeführt werden (AA 3.6.2022). In Zukunft soll der Versicherungsschutz auch auf Beschäftigte des landwirtschaftlichen wie informellen Sektors, und Studierende ausgedehnt werden. Um AMO grundsätzlich in Anspruch nehmen zu können, muss der Versicherte zumindest sechs Monate lang Beiträge gezahlt haben (CLEISS 2023). Mittellose, fürsorgebedürftige Malier ohne Versicherung werden durch das Régime d'Assistance Médicale (RAMED) medizinisch versorgt. Anspruchsberechtigt sind u. a. Waisenkinder, Bewohner von Wohlfahrtseinrichtungen, Häftlinge, Obdachlose oder durch Konflikte Verwundete. Sie erhalten eine RAMED-Karte, welche drei Jahre gültig ist und zu medizinischen Leistungen im gesamten Staatsgebiet berechtigt. All diese Leistungen müssen in einer öffentlichen oder gemeinschaftlichen, vertraglich gebundenen Einrichtung konsumiert werden und werden in voller Höhe übernommen (CLEISS 2023). Weil Apotheken Medikamente importieren, ist eine Versorgung mit diesen unter der Voraussetzung einer Deckung durch die Krankenversicherung oder die notwendigen finanziellen Ressourcen auf dem lokalen Markt gewährleistet (AA 3.6.2022). Die AMO übernimmt 70 % der Kosten gewisser Medikamente, sofern sie über Apotheken mit Kassenvertrag bezogen werden (CLEISS 2023). Engpässe bei rezeptfreien und verschreibungspflichtigen Medikamenten sind in Mali allerdings an der Tagesordnung. Folglich sind gefälschte Arzneimittel weit verbreitet, welche ein großes Problem darstellen (C24 24.2.2022). COVID-19 wirkt sich in Mali weiterhin auf das Gesundheitssystem aus, jedoch geringer als in den vergangenen Jahren. Gerade in den am stärksten betroffenen Landesteilen kommt humanitäre Hilfe zum Tragen. Die nördlichen Regionen weisen mit Bamako die höchsten Durchimpfungsraten auf; so hat Ménaka mit 28,6 % die höchste allgemeine Durchimpfungsrate von Mali (OCHA 3.1.2023). Mit Stand 10.3.2023 erhielten nur 17,84 % der Bevölkerung eine Impfdosis gegen COVID-19 (JHU 10.3.2023; vgl. SHCC 1.6.2023), allerdings 77 % der Kinder (OCHA 3.1.2023). Bedenken sowie Vorurteile über Impfstoffe sind in Mali weit verbreitet (SHCC 1.6.2023). Ein Mangel an und mit COVID-19 infiziertes Gesundheitspersonal wirken sich negativ auf Konsultationen, Entbindungen sowie die Impfabdeckung aus. Die niedrige Durchimpfungsrate .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 62 von 66

erhöht zudem die Anfälligkeit für Epidemien, vor allem Masern, deren Ausbrüche Mali 2022 erlebte. 57 % der Gesundheitsdistrikte (43 von 75) meldeten mindestens einen bestätigten Masernfall (OCHA 3.1.2023) Die Behandlung von HIV ist kostenlos, staatlich geregelt und findet in Zentren des CESAC (Center d’Ecoute, de Soins et d’Acceuil) statt. Kontrolluntersuchungen und Medikamentenverteilung sind in Mali generell zuverlässig (AA 3.6.2022). Nach Angaben der NGO Safeguarding Health in Conflict Coalition (SHCC) kam es im Jahr 2022 zu 46 Vorfällen von Gewalt gegen die Gesundheitsversorgung. Zumindest 26 medizinische Fachkräfte wurden entführt, über drei Viertel davon in Mopti und durch JNIM. In den Regionen Mopti, Sikasso, Tombouctou und insbesondere Gao wurden Krankenwägen entwendet sowie medizinische Güter, teils lebenswichtig Vorräte, und Geräte aus Gesundheitszentren wie Apotheken geplündert (SHCC 1.6.2023). Quellen: -AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (14.8.2023): Mali: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung),https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/mali-node/ malisicherheit/208258#content_5, Zugriff 19.10.2023 -AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2022): Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Mali (Stand: April 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/2074954/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_ %C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Mali_ %28Stand_April_2022%29%2C_03.06.2022.pdf, Zugriff 19.10.2023 -BS - Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 Country Report Mali, https://www.ecoi.net/en/file/local/2069611/country_report_2022_MLI.pdf, Zugriff 19.10.2023 -C24 - Crisis 24 (24.2.2022): Health and Medical. In Mali Country Report, https://crisis24.garda.com/insights-intelligence/intelligence/country-reports/mali? origin=de_riskalert, Zugriff 19.10.2023 -CLEISS - Centre des liaisons européennes et internationales de sécurité sociale [Frankreich] (2023): Le régime malien de sécurité sociale, https://www.cleiss.fr/docs/regimes/regime_mali.html, Zugriff 19.10.2023 -GHS - Global Health Security Index (12.2021): Advancing Collective Action and Accountability Amid Global Crisis, https://www.ghsindex.org/wp-content/uploads/2021/12/2021_GHSindexFullReport_Final.pdf, Zugriff 19.10.2023 -JHU - John Hopkins University (10.3.2023): Coronavirus Mali, https://coronavirus.jhu.edu/region/mali, Zugriff 19.10.2023 -OCHA - United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (3.1.2023): Aperçu des besoins humanitaires 2023: Mali, https://reliefweb.int/attachments/5e85c4c4-ab23-4469- 849e-bf95f3c7d1a2/HPC_2023-HNO_VF.pdf, Zugriff 19.10.2023 -SHCC - Safeguarding Health in Conflict Coalition (1.6.2023): Ignoring Red Lines. Violence Against Health Care in Conflict, https://reliefweb.int/attachments/634c40e4-80c1-431f-8e08- 5a171dd61902/SHCC-Report-Ignoring-Red-Lines.pdf, Zugriff 19.10.2023 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 63 von 66

23. Rückkehr Rückkehrende erfahren keine Repressalien von staatlicher Seite (auch dann nicht, wenn sie einen Asylantrag gestellt haben), werden aber teilweise gesellschaftlich geächtet. Es ist jedoch laut dem deutschen Auswärtigen Amt nicht absehbar, dass die Regierung mittelfristig in Rückführungsfragen zur Zusammenarbeit mit europäischen Staaten bereit sein wird. Der Grund hierfür ist, dass Mali die Einreise von Personen ohne reguläre Dokumente nicht gestattet. Ein in der EU ausgestelltes Heimreisepapier wird nicht anerkannt. Auch bei einer freiwilligen Rückkehr wird die Vorlage eines malischen Dokuments gefordert. Dies führt zu langen Verzögerungen, da malische Botschaften zur Ausstellung eines Reisedokuments eine Geburtsurkunde mit Identifizierungsnummer verlangen. Rückführungen malischer Migranten finden z. B. aus Libyen und Algerien (meist über den Landweg über den Niger) statt (AA 3.6.2022). Rückkehren werden durch regionale Büros der IOM sowie auf dem Gebiet tätiger NGOs betreut (AA 3.6.2022). IOM unterstützt malische Migranten, die in ihr Herkunftsland zurückkehren, sowie die freiwillige Rückkehr von Migranten auf der Durchreise durch Mali. Laut eigenen Angaben reicht diese Unterstützung von Formalitäten vor der Rückkehr bis hin zu einer effektiven Reintegration, etwa durch geeignete oder nachhaltige sozioökonomische Reintegrationsprogramme (IOM 2021). IOM unterstützt auch die Rückführungen in der Region (meist per Bus und teils mit Unterstützung durch malische Sicherheitskräfte) (AA 3.6.2022). Im Rahmen der AVRR- (assisted voluntary return and reintegration) Programme der IOM wird besonderes Augenmerk auf die Bereitstellung einer Unterstützung für besonders gefährdete Migranten gelegt, für unbegleitete Minderjährige, Opfer von Menschenhandel oder Migranten mit gesundheitlichen Bedürfnissen (IOM 2021). IOM Mali stellt u. a. Not- wie Übergangsunterkünfte bereit, verteilt Non-Food-Artikel (Haushalts- und Hygieneartikel) oder unterstützt die lokalen Gemeinschaften, die Menschen aufnehmen. Je nach Notwendigkeit werden hierbei Sach-, Geld-, oder gemischte Hilfen vergeben. Auch psychologische wie psychosoziale Unterstützung wird angeboten, häufig in akuten Fällen, wobei IOM, falls nötig, auch längerfristige Hilfsangebote vermittelt. IOM arbeitet auch mit Regierungsbehörden wie z. B. dem Gesundheitsministerium und NGOs zusammen und betätigt sich an längerfristigen Projekten zu Friedenskonsolidierung, Katastrophenschutz und Gemeindestabilisierung (IOM 20.12.2022). Gemeinsam mit dem OFII (Office Français de l’Immigration et de l’Intégration) stellt die BBU einige Reintegrationsleistungen bereit, die von rückkehrenden Maliern in Anspruch genommen werden können. Diese Sachleistungen in der Höhe von 3.000 EUR werden an die Bedürfnisse bzw. Pläne des Rückkehrenden geknüpft. Zu diesen zählen Unterbringung auf Zeit, medizinische sowie soziale Unterstützung, behördliche bzw. rechtliche Beratungshilfe, Finanzierung einer Schul-, .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 64 von 66

Berufs-, oder Weiterbildung oder Hilfe bei der Gründung eines Klein-Unternehmens (BBU 2023; vgl. OFII 2023). Ausländische politische Tätigkeiten werden wie inländische gehandhabt und führen nach Rückkehr nicht zu staatlichen Repressionen [Zur politischen Situation von Auslandsmalier siehe Kapitel 13. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition, Anm.] (AA 3.6.2022). Quellen: -AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2022): Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Mali (Stand: April 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/2074954/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_ %C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Mali_ %28Stand_April_2022%29%2C_03.06.2022.pdf, Zugriff 20.10.2023 -BBU - Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen [Österreich] (2023): Mali, https://www.returnfromaustria.at/mali/mali_deutsch.html, Zugriff 20.10.2023 -IOM - International Organization for Migration (20.12.2022): Mali Crisis Response Plan 2023- 2024, https://reliefweb.int/attachments/d7cdf1c9-a0ae-4fe3-8783- c4514c07f4e5/2023_Mali_Crisis_Response_Plan_2023__2024.pdf, Zugriff 20.10.2023 -IOM - International Organization for Migration (2021): IOM Mali Country Strategy 2021-2024, https://mali.iom.int/sites/g/files/tmzbdl1636/files/documents/plan-strategique-oim-2021-en- anglais.pdf, Zugriff 20.10.2023 -OFII - Office Français de l’Immigration et de l’Intégration [Frankreich] (2023): Retour Volontaire, http://www.retourvolontaire.fr/, Zugriff 20.10.2023 23.1. Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (UMF) Ein von Deutschland zur Hälfte über den Nothilfefonds der EU finanziertes Projekt von IOM zielt auch auf den Schutz - gerade minderjähriger - Migranten ab (AA 3.6.2022; vgl. IOM 2021). Quellen: -AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2022): Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Mali (Stand: April 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/2074954/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_ %C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Mali_ %28Stand_April_2022%29%2C_03.06.2022.pdf, Zugriff 16.10.2023 -IOM - International Organization for Migration (2021): IOM Mali Country Strategy 2021-2024, https://mali.iom.int/sites/g/files/tmzbdl1636/files/documents/plan-strategique-oim-2021-en- anglais.pdf, Zugriff 16.10.2023 24. Dokumente Gefälschte Dokumente sind aufgrund der weitverbreiteten Korruption in Mali relativ leicht zu beschaffen. Urkundendelikte werden kaum geahndet. An echte Dokumente unwahren Inhalts zu gelangen, ist vergleichsweise einfach. Es sind zahlreiche Personenstandsurkunden (Geburts- und Heiratsurkunden) mit falschem Inhalt im Umlauf (AA 3.6.2022). Die flächendeckende Geburtenerfassung ist bis heute keine Selbstverständlichkeit, besonders in den ländlichen Regionen. Gerade aus den Jahrgängen vor 1990 sind Nachbeurkundungen durch .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 65 von 66

Gerichtsbeschluss häufige Grundlage von Geburtsurkunden. Oft fehlt in diesen Urkunden dann der Hinweis auf den Gerichtsentscheid. Für jüngere Personen dürfte längst eine erste Geburtsurkunde ausgestellt worden sein, da für die Anmeldung zum Schulbesuch diese in Mali prinzipiell vorgelegt werden muss. Hebammen und Entbindungsstationen sind verpflichtet, ein Geburtenregister zu führen. Mit einer dort eingeholten Geburtsanzeige sollte die Beschaffung einer (echten) Urkunde jederzeit möglich sein (AA 3.6.2022). Nach Angaben lokaler Menschenrechtsorganisationen akzeptieren die malischen Behörden häufig falsche Geburtsurkunden oder andere Dokumente, aus denen hervorgeht, dass Mädchen unter 15 Jahren alt genug für eine Heirat sind (USDOS 20.3.2023). Quellen: -AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2022): Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Mali (Stand: April 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/2074954/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_ %C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Mali_ %28Stand_April_2022%29%2C_03.06.2022.pdf, Zugriff 16.10.2023 -USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Reports on Human Rights Practices: Mali, https://www.ecoi.net/en/document/2089138.html, Zugriff 16.10.2023 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 66 von 66
