mali-lib-2023-11-10-ke

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23. Rückkehr
Rückkehrende erfahren keine Repressalien von staatlicher Seite (auch dann nicht, wenn sie einen
Asylantrag gestellt haben), werden aber teilweise gesellschaftlich geächtet. Es ist jedoch laut dem 
deutschen Auswärtigen Amt nicht absehbar, dass die Regierung mittelfristig in Rückführungsfragen 
zur Zusammenarbeit mit europäischen Staaten bereit sein wird. Der Grund hierfür ist, dass Mali die 
Einreise von Personen ohne reguläre Dokumente nicht gestattet. Ein in der EU ausgestelltes 
Heimreisepapier wird nicht anerkannt. Auch bei einer freiwilligen Rückkehr wird die Vorlage eines 
malischen Dokuments gefordert. Dies führt zu langen Verzögerungen, da malische Botschaften zur 
Ausstellung eines Reisedokuments eine Geburtsurkunde mit Identifizierungsnummer verlangen. 
Rückführungen  malischer  Migranten  finden  z.  B.  aus  Libyen  und  Algerien  (meist  über  den 
Landweg über den Niger) statt (AA 3.6.2022).
Rückkehren werden durch regionale Büros der IOM sowie auf dem Gebiet tätiger NGOs betreut 
(AA 3.6.2022). IOM unterstützt malische Migranten, die in ihr Herkunftsland zurückkehren, sowie 
die freiwillige Rückkehr von Migranten auf der Durchreise durch Mali. Laut eigenen Angaben reicht 
diese Unterstützung von Formalitäten vor der Rückkehr bis hin zu einer effektiven Reintegration, 
etwa durch geeignete oder nachhaltige sozioökonomische Reintegrationsprogramme (IOM 2021). 
IOM unterstützt auch die Rückführungen in der Region (meist per Bus und teils mit Unterstützung 
durch malische Sicherheitskräfte) (AA 3.6.2022). Im Rahmen der AVRR- (assisted voluntary return 
and reintegration)  Programme der IOM wird besonderes Augenmerk auf die Bereitstellung  einer 
Unterstützung für besonders gefährdete Migranten gelegt, für unbegleitete Minderjährige, Opfer 
von Menschenhandel oder Migranten mit gesundheitlichen Bedürfnissen (IOM 2021).
IOM Mali stellt u. a. Not- wie Übergangsunterkünfte bereit, verteilt Non-Food-Artikel (Haushalts- 
und Hygieneartikel) oder unterstützt die lokalen Gemeinschaften, die Menschen aufnehmen. Je 
nach  Notwendigkeit  werden  hierbei  Sach-,  Geld-,  oder  gemischte  Hilfen  vergeben.  Auch 
psychologische wie psychosoziale Unterstützung wird angeboten, häufig in akuten Fällen, wobei 
IOM,  falls  nötig,  auch  längerfristige  Hilfsangebote  vermittelt.  IOM  arbeitet  auch  mit 
Regierungsbehörden wie z. B. dem Gesundheitsministerium und NGOs zusammen und betätigt 
sich  an  längerfristigen  Projekten  zu  Friedenskonsolidierung,  Katastrophenschutz  und 
Gemeindestabilisierung (IOM 20.12.2022).
Gemeinsam mit dem OFII (Office Français de l’Immigration et de l’Intégration) stellt die BBU einige 
Reintegrationsleistungen bereit, die von rückkehrenden Maliern in Anspruch genommen werden 
können. Diese Sachleistungen in der Höhe von 3.000 EUR werden an die Bedürfnisse bzw. Pläne 
des  Rückkehrenden  geknüpft.  Zu  diesen  zählen  Unterbringung  auf  Zeit,  medizinische  sowie 
soziale  Unterstützung,  behördliche  bzw.  rechtliche  Beratungshilfe,  Finanzierung  einer  Schul-, 
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Berufs-, oder Weiterbildung oder Hilfe bei der Gründung eines Klein-Unternehmens (BBU 2023;
vgl. OFII 2023).
Ausländische politische Tätigkeiten werden wie inländische gehandhabt und führen nach Rückkehr 
nicht zu staatlichen Repressionen [Zur politischen Situation von Auslandsmalier siehe Kapitel 13. 
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition, Anm.] (AA 3.6.2022).
Quellen:
-AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2022): Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Mali (Stand: April 2022), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2074954/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_
%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Mali_
%28Stand_April_2022%29%2C_03.06.2022.pdf, Zugriff 20.10.2023
-BBU - Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen [Österreich] (2023): Mali, 
https://www.returnfromaustria.at/mali/mali_deutsch.html, Zugriff 20.10.2023
-IOM - International Organization for Migration (20.12.2022): Mali Crisis Response Plan 2023-
2024, https://reliefweb.int/attachments/d7cdf1c9-a0ae-4fe3-8783-
c4514c07f4e5/2023_Mali_Crisis_Response_Plan_2023__2024.pdf, Zugriff 20.10.2023
-IOM - International Organization for Migration (2021): IOM Mali Country Strategy 2021-2024, 
https://mali.iom.int/sites/g/files/tmzbdl1636/files/documents/plan-strategique-oim-2021-en-
anglais.pdf, Zugriff 20.10.2023
-OFII -  Office Français de l’Immigration et de l’Intégration [Frankreich] (2023): Retour 
Volontaire, http://www.retourvolontaire.fr/, Zugriff 20.10.2023
23.1. Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (UMF)
Ein von Deutschland zur Hälfte über den Nothilfefonds der EU finanziertes Projekt von IOM zielt 
auch auf den Schutz - gerade minderjähriger - Migranten ab (AA 3.6.2022; vgl. IOM 2021).
Quellen:
-AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2022): Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Mali (Stand: April 2022), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2074954/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_
%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Mali_
%28Stand_April_2022%29%2C_03.06.2022.pdf, Zugriff 16.10.2023
-IOM - International Organization for Migration (2021): IOM Mali Country Strategy 2021-2024, 
https://mali.iom.int/sites/g/files/tmzbdl1636/files/documents/plan-strategique-oim-2021-en-
anglais.pdf, Zugriff 16.10.2023
 24. Dokumente
Gefälschte  Dokumente  sind  aufgrund  der  weitverbreiteten Korruption  in  Mali  relativ  leicht  zu 
beschaffen. Urkundendelikte werden kaum geahndet. An echte Dokumente unwahren Inhalts zu 
gelangen, ist vergleichsweise einfach. Es sind zahlreiche Personenstandsurkunden (Geburts- und 
Heiratsurkunden) mit falschem Inhalt im Umlauf (AA 3.6.2022).
Die flächendeckende Geburtenerfassung ist bis heute keine Selbstverständlichkeit, besonders in 
den ländlichen Regionen. Gerade aus den Jahrgängen vor 1990 sind Nachbeurkundungen durch 
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Gerichtsbeschluss häufige Grundlage von Geburtsurkunden. Oft fehlt in diesen Urkunden dann der
Hinweis auf den Gerichtsentscheid. Für jüngere Personen dürfte längst eine erste Geburtsurkunde 
ausgestellt worden sein, da für die Anmeldung zum Schulbesuch diese in Mali prinzipiell vorgelegt 
werden muss. Hebammen und Entbindungsstationen sind verpflichtet, ein Geburtenregister zu 
führen. Mit einer dort eingeholten Geburtsanzeige sollte die Beschaffung einer (echten) Urkunde 
jederzeit möglich sein (AA 3.6.2022).
Nach Angaben lokaler Menschenrechtsorganisationen akzeptieren die malischen Behörden häufig 
falsche Geburtsurkunden oder andere Dokumente, aus denen hervorgeht, dass Mädchen unter 15 
Jahren alt genug für eine Heirat sind (USDOS 20.3.2023).
Quellen:
-AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2022): Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und 
abschiebungsrelevante Lage in Mali (Stand: April 2022), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2074954/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_
%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Mali_
%28Stand_April_2022%29%2C_03.06.2022.pdf, Zugriff 16.10.2023
-USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Reports on 
Human Rights Practices: Mali, https://www.ecoi.net/en/document/2089138.html, Zugriff 
16.10.2023
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