mali-lib-2023-11-10-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Gerichtsbeschluss häufige Grundlage von Geburtsurkunden. Oft fehlt in diesen Urkunden dann der Hinweis auf den Gerichtsentscheid. Für jüngere Personen dürfte längst eine erste Geburtsurkunde ausgestellt worden sein, da für die Anmeldung zum Schulbesuch diese in Mali prinzipiell vorgelegt werden muss. Hebammen und Entbindungsstationen sind verpflichtet, ein Geburtenregister zu führen. Mit einer dort eingeholten Geburtsanzeige sollte die Beschaffung einer (echten) Urkunde jederzeit möglich sein (AA 3.6.2022). Nach Angaben lokaler Menschenrechtsorganisationen akzeptieren die malischen Behörden häufig falsche Geburtsurkunden oder andere Dokumente, aus denen hervorgeht, dass Mädchen unter 15 Jahren alt genug für eine Heirat sind (USDOS 20.3.2023). Quellen: -AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2022): Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Mali (Stand: April 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/2074954/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_ %C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Mali_ %28Stand_April_2022%29%2C_03.06.2022.pdf, Zugriff 16.10.2023 -USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Reports on Human Rights Practices: Mali, https://www.ecoi.net/en/document/2089138.html, Zugriff 16.10.2023 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 66 von 66
