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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Quellen: - aditus foundation (Autor) / European Council for Refugees and Exiles (ECRE, Veröffentlicher) (9.2024): Country Report: Malta; 2023 Update, https://asylumineurope.org/wp-content/uploads/2024/09/AIDA-MT_2023-Update.pdf, Zugriff 5.3.2025 - International Protection Agency of Malta (IPA, Autor) / Europäische Asylunterstützungsagentur (EUAA, Veröffentlicher) (29.5.2024): Information on procedural elements and rights of applicants subject to a Dublin transfer to Malta, https://euaa.europa.eu/sites/default/files/2023-05/factsheet_dublin_transfers_mt.pdf, Zugriff 21.3.2025 5. Non-Refoulement Im Laufe des Jahres 2023 wurde mehrfach berichtet, dass Malta seine Politik fortsetzte, Personen, die auf dem Seeweg einreisen, den Zugang zu seinem Hoheitsgebiet zu verwehren. Es gibt Berichte über sogenannte Pushbacks, verzögerte oder verweigerte Hilfeleistung (aditus / ECRE 9.2024). Asylwerber genießen grundsätzlich ab Einbringung des Asylantrags Schutz vor Refoulement (aditus / ECRE 9.2024). Malta verfügt über eine Liste sicherer Herkunftsstaaten. Diese wurde 2020 zuletzt geändert und umfasst: Algerien, Australien, Bangladesch, Benin, Botswana, Brasilien, Chile, Costa Rica, Gabun, Ghana, Indien, Jamaika, Japan, Kanada, Kap Verde, Marokko, Neuseeland, Senegal, Tunesien, Uruguay, Vereinigte Staaten von Amerika, Mitgliedstaaten der Europäischen Union und EWR- Länder. Antragsteller aus diesen Ländern werden im beschleunigten Verfahren behandelt. 2023 wurden 149 Anträge unter Verweis auf die Herkunftsstaatssicherheit als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen (aditus / ECRE 9.2024). Das Konzept des sicheren Drittstaats kann in Malta angewendet werden, um Anträge im beschleunigten Verfahren, das vielfach wegen mangelnder Beschwerdemöglichkeiten kritisiert wird, als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen. Es gibt aber keine Liste sicherer Drittstaaten, sondern es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung und das Konzept wurde seit 2020 nicht mehr angewendet (aditus / ECRE 9.2024). Ist ein Antragsteller in einem anderen Land als Flüchtling anerkannt oder genießt dort anderweitig ausreichenden Schutz, einschließlich der Achtung des Grundsatzes des Non-Refoulement, und kann er dorthin auch zurückkehren, kann das als Grund für eine Unzulässigkeit gelten. Diese Bestimmung wird nur auf Einzelfallbasis angewendet und es wurde seit 2020 auf dieser Grundlage keine Entscheidung mehr getroffen (aditus / ECRE 9.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 19

Die maltesischen Behörden werden kritisiert, sich zu weigern, auf See gerettete Migranten aufzunehmen, ihrer Verpflichtung zur Durchführung von Rettungsaktionen nicht nachzukommen und Pushbacks von Migrantenschiffen nach Nordafrika zu fördern (FH 2024). Quellen: - aditus foundation (Autor) / European Council for Refugees and Exiles (ECRE, Veröffentlicher) (9.2024): Country Report: Malta; 2023 Update, https://asylumineurope.org/wp-content/uploads/2024/09/AIDA-MT_2023-Update.pdf, Zugriff 5.3.2025 - FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Malta, https://www.ecoi.net/de/dokument/2108053.html, Zugriff 19.3.2025 6. Versorgung 6.1. Unterbringung Unterbringungsbedingungen für Asylwerber umfassen in Malta Unterkunft, Verpflegung und Kleidung in Form von Sachleistungen sowie finanzielle Zuwendungen in Form von Schecks und anderer materieller Hilfe je nach Bedarf der Person (IPA / EUAA 29.5.2024). In Malta ist die Asylwerberversorgungsagentur „Agency for the Welfare of Asylum-Seekers“ (AWAS) für die Unterbringung von Asylwerbern zuständig (aditus / ECRE 9.2024; vgl. AWAS o.D.). Ein Recht auf Unterbringungsbedingungen besteht für bedürftige Personen ab Antragstellung. Familien und vulnerable Antragsteller können für ein Jahr untergebracht werden, nicht-vulnerable Antragssteller für sechs Monate. Nach dieser Zeit erfolgt generell eine Aufforderung zum Verlassen der Unterbringung, auch wenn das Asylverfahren noch läuft. Auch Unterbringungsleistungen von NGOs sind in das Unterbringungssystem integriert und werden von AWAS koordiniert (aditus / ECRE 9.2024). Die Versorgung in offener Unterbringung umfasst Unterkunft und ein Taggeld für Verpflegung und öffentliche Verkehrsmittel, kostenlosen Zugang zu öffentlichen Gesundheitsleistungen, aber nahezu keinen Zugang zu Sozialleistungen. In geschlossener Unterbringung erhalten Asylwerber Unterkunft, Verpflegung und Kleidung als Sachleistungen, sowie Zugang zu medizinischer Versorgung. Die Höhe des Taggelds geht von EUR 2,33/Tag für Kinder unter 17 Jahren, über EUR 2,91/Tag für Dublin-Rückkehrer bis EUR 4,66/Tag für erwachsene Asylwerber und wird als zu niedrig kritisiert. Asylwerber mit Einkommen erhalten kein Taggeld. Obwohl Asylwerber, die außerhalb des Unterbringungssystems leben (Ende 2023 waren das 214 Personen), kein Recht auf das Taggeld haben, erhielten sie dieses 2023 laut NGOs trotzdem (aditus / ECRE 9.2024). Malta verfügt über mehrere Unterbringungszentren mit zusammen ca. 2.200 Plätzen: .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 12 von 19

•Hal Far Zeltlager: beherbergt unbegleitete Minderjährige im Alter von 16-18 Jahren, sowie erwachsene Männer in getrennten Bereichen. Es besteht heute trotz des Namens nicht mehr aus Zelten, sondern aus Containern. •Offenes Zentrum Hangar: für Familien und alleinstehende Frauen. •Offenes Zentrum Hal Far: für Familien. •Zentrum Dar il-Liedna: für unbegleitete Minderjährige unter 16 Jahren. Es besteht im Grunde aus einem Apartmenthaus in der zentral gelegenen Stadt Fgura. •Erstaufnahmezentrum Marsa: für vulnerable Neuankömmlinge und Dublin-Rückkehrer; es verfügt über einen geschlossenen Bereich für die erste Phase der Unterbringung, der Rest des Zentrums ist offen. •Offenes Zentrum Balzan: ist ein NGO-Zentrum für Familien und alleinstehende Frauen 2023 waren die Zentren durch die geringe Belegung quasi fast leer. Zusätzlich gibt es noch etwa 200 Plätze in privater Unterbringung (aditus / ECRE 9.2024). Asylwerber, die illegal mit dem Boot einreisen, werden aus Gesundheitsgründen de facto zunächst automatisch in Gewahrsam genommen, bis sie von den Gesundheitsbehörden medizinisch untersucht wurden. Rechtlich betrachtet die Regierung dies nicht als Inhaftierung, sondern als Einschränkung der Bewegungsfreiheit, die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendig ist. In den Jahren 2022 und 2023 wurde die Dauer der Inhaftierung aus Gesundheitsgründen usw. erheblich verkürzt, und Antragsteller wurden im Allgemeinen nicht über die vorgeschriebenen Fristen hinaus inhaftiert (aditus / ECRE 9.2024). Malta verfügt über drei offizielle Haftzentren, die von den Detention Services (DS) geführt werden: •Safi Barracks •Lyster Barracks (derzeit wegen Renovierung geschlossen) •Erstaufnahmezentrum Hal Far (genannt “China House”): für die geschlossene Unterbringung aus Gesundheitsgründen der nicht-vulnerablen Neuankömmlinge (während als vulnerabel Identifizierte ins Erstaufnahmezentrum Marsa der AWAS kommen; s. o.) (aditus / ECRE 9.2024). In Malta sollen Asylwerber spätestens nach neun Monaten ohne Einschränkungen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. In der Praxis erhalten sie diesen Zugang sofort. Lediglich Asylwerber aus sicheren Herkunftsstaaten erhalten erst nach neun Monaten Zugang zu Arbeitsmarkt. In der Praxis werden Arbeitgeber durch den Verwaltungsaufwand abgehalten Asylwerber anzustellen. Die Sprachbarriere, intensiver Wettbewerb mit Flüchtlingen und anderen Migranten und begrenzte oder saisonale Beschäftigungsmöglichkeiten sind weitere Hindernisse. Niedrige Löhne, unbezahlte Löhne, lange Arbeitszeiten, unregelmäßige Arbeit, unsichere Arbeitsbedingungen und .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 19

Schattenwirtschaft sind Probleme. Außerdem dürfen Asylwerber keinen maltesischen Führerschein erwerben (aditus / ECRE 9.2024). UNHCR Malta führt eine Liste von Organisationen, die Asylwerbern Unterstützung bieten. Neben den am Verfahren und der Unterbringung/Versorgung beteiligten Regierungsbehörden, finden sich dort auch NGOs und Organisationen der ethnischen „Communities“, die auf dem Gebiet tätig sind (UNHCR o.D.) Quellen: - aditus foundation (Autor) / European Council for Refugees and Exiles (ECRE, Veröffentlicher) (9.2024): Country Report: Malta; 2023 Update, https://asylumineurope.org/wp-content/uploads/2024/09/AIDA-MT_2023-Update.pdf, Zugriff 5.3.2025 - AWAS - Agency for the Welfare of Asylum Seekers (ohne Datum): Directory of Service Providers, https://awas.gov.mt/, Zugriff 21.3.2025 - UNHCR - Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (ohne Datum): Malta. Rights of Asylum-seekers, https://www.unhcr.org/mt/wp-content/uploads/sites/54/2023/04/Service- Providers-for-POC-in-MT.pdf, Zugriff 31.3.2025 6.2. Medizinische Versorgung Asylwerber in Malta haben freien Zugang zur nationalen allgemeinen Gesundheitsversorgung. Das nationale Gesundheitssystem verfügt über integrierte Prozesse, welche die Bereitstellung von Dienstleistungen für Asylwerber ermöglichen. Die Behörde und die Gesundheitsbehörden arbeiten sehr eng zusammen, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Dienstleistungen für die bedürftigen Personen erbracht werden. AWAS verfügt auch über Ärzte und Krankenschwestern in den Zentren, die auch mit dem nationalen Gesundheitssystem zusammenarbeiten und Überweisungen vornehmen (IPA / EUAA 29.5.2024). Asylwerber haben Zugang zu notwendiger medizinischer Versorgung, auch im Falle von ernsten psychischen Störungen. Die Versorgung in offener Unterbringung umfasst u.a. Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem. Das größte Zugangshindernis ist die Sprachbarriere. Es gibt in Malta eingeschränkte Dienste für Traumatisierte und Folteropfer, hauptsächlich da hierfür im Land die Kapazitäten fehlen. Wenn für Antragsteller die materielle Versorgung – aus welchen Gründen auch immer – reduziert oder gestrichen wird, bleibt der Zugang zu Gesundheitsversorgung bestehen (aditus / ECRE 9.2024). Die Entitlement Unit des maltesischen Gesundheitsministeriums stellt die Berechtigungen des jeweiligen rechtlichen Status folgendermaßen dar: Vor der Beantragung von Schutz hat man das Recht auf Notfallversorgung und die grundlegende Behandlung von Krankheiten, einschließlich schwerer psychischer Störungen. Ab Asylantragstellung hat man das Recht auf Notfallversorgung und die unbedingt erforderliche Behandlung von Krankheiten und schweren psychischen .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 19

Störungen. Außerdem wird Antragstellern, die besondere Aufnahmebedürfnisse haben, die notwendige medizinische oder sonstige Hilfe gewährt, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen psychologischen Betreuung (MfH 12.3.2025). MedCOI bearbeitet keine medizinischen Anfragen zu EU-Mitgliedsstaaten (EUAA MedCOI 19.2.2021). Quellen: - aditus foundation (Autor) / European Council for Refugees and Exiles (ECRE, Veröffentlicher) (9.2024): Country Report: Malta; 2023 Update, https://asylumineurope.org/wp-content/uploads/2024/09/AIDA-MT_2023-Update.pdf, Zugriff 5.3.2025 - EUAA MedCOI – Medical COI (19.2.2021): Auskunft von EUAA MedCOI, per E-Mail - MfH – Ministry for Health and Active Ageing of Malta [Malta] – Entitlement Unit (12.3.2025): Health Entitlement to Refugees/Migrants, https://s2.eessi.gov.mt/en/health-entitlement-to- refugeesmigrants/, Zugriff 24.3.2025 7. Schutzberechtigte Anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte erhalten eine für drei Jahre gültige Aufenthaltsgenehmigung, die verlängerbar ist. Die Wartezeit für die Ausstellung der relevanten Papiere beträgt einige Monate, in denen Nutznießer keinen Zugang zu grundlegenden Ansprüchen haben. Besonders der Nachweis einer aktuellen Adresse ist schwierig, da sich maltesische Vermieter oft weigern Mietverträge oder persönliche Unterlagen vorzulegen, um Steuern zu vermeiden. Anerkannte Flüchtlinge haben ein Recht auf Familienzusammenführung. Wenn sie diese innerhalb von drei Monaten ab Statuszuerkennung beantragen, entfallen die Einkommensvoraussetzungen. Subsidiär Schutzberechtigte sind von der Familienzusammenführung gesetzlich ausgeschlossen (aditus / ECRE 9.2024). Wohnen Schutzberechtigte dürfen nach Statuszuerkennung generell nicht in den Aufnahmezentren für Asylwerber bleiben. Ausnahmen für Vulnerable und Familien sind von Fall zu Fall aber möglich (aditus / ECRE 9.2024). IOM Malta beauskunftet, dass es zwar die offizielle Position sei, dass die Aufnahmezentren in erster Linie für neu angekommene Asylwerber bestimmt sind. Jedoch würden auch Personen, die Schutz genießen, je nach Bedarf untergebracht. Dazu gehören auch Vulnerable. Daher sind Personen mit subsidiärem Schutz unter bestimmten Voraussetzungen anspruchsberechtigt (IOM 13.5.2025). Ein von AWAS betriebenes spezialisiertes Wohnheim steht Familien und Alleinerziehenden zur Verfügung, die entweder Asylwerber sind oder internationalen Schutz genießen (IOM 5.5.2025). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 19

Anerkannte Flüchtlinge, die bereits seit zwölf Monaten in Malta leben und über beschränkte Mittel verfügen, sind berechtigt, bei der maltesischen Wohnungsbehörde sozialen Wohnraum zu beantragen. Sie können auch eine Wohnzulage beantragen, wenn sie privaten Wohnraum mieten. Die hohen Mietpreise stellen für Schutzberechtigte generell ein Problem dar (aditus / ECRE 9.2024). Arbeit Asylberechtigte haben Zugang zum Arbeitsmarkt wie maltesische Bürger. Sie benötigen dazu eine Arbeitserlaubnis, die für zwölf Monate gilt und verlängerbar ist. Sowohl Erstausstellung als auch Verlängerung sind kostenpflichtig (aditus / ECRE 9.2024). Sozialleistungen Asylberechtigte haben Zugang zu Sozialleistungen wie maltesische Bürger. Für viele Leistungen fehlt ihnen jedoch die Anzahl vorgeschriebener Beitragsjahre im Sozialsystem. Der Zugang subsidiär Schutzberechtigter zu Sozialleistungen ist auf „soziale Kernleistungen“ beschränkt, was als Zugang zu lediglich Sozialhilfe interpretiert wird, einer Art eingeschränkter Arbeitslosenunterstützung. Sie haben aber Zugang zu beitragsabhängigen Leistungen, wenn sie berufstätig sind, Sozialbeiträge bezahlen und die Zugangsbedingungen erfüllen (aditus / ECRE 9.2024). Die Gewährung von Sozialhilfe unterliegt der Genehmigung durch einen gemäß dem Sozialversicherungsgesetz eingesetzten Ausschuss. In Malta wird die Sozialhilfe alle vier Wochen im Voraus ausgezahlt. Wenn die für den Haushalt verantwortliche Person allein lebt, wird die Sozialhilfe ihr persönlich gewährt. Wenn der Haushalt jedoch aus anderen Familienmitgliedern besteht, erhält die für den Haushalt verantwortliche Person Sozialhilfe, die auch den Anspruch für andere berechtigte Familienmitglieder umfasst, die zu diesem Haushalt gehören. Zieht ein Haushaltsmitglied aus, kann der Betrag entsprechend gekürzt werden. Jede Änderung der Lebensumstände, wie z.B. Adressänderung, Geburt eines Kindes, Änderung der Haushaltszusammensetzung usw. ist unverzüglich mitzuteilen, da dies Auswirkungen auf die Höhe der Leistungszahlung haben kann. Empfänger von Sozialleistungen im Alter zwischen 18 und 23 Jahren haben Anspruch auf ein Stipendium, wenn sie an einer höheren oder beruflichen Bildungseinrichtung eingeschrieben sind, unabhängig von anderen Leistungen, die sie erhalten. Empfänger von Sozialleistungen, die älter als 23 Jahre sind und sich an einer Universität einschreiben, erhalten die Unterstützung so lange weiter, wie die Beihilfe und andere Nebenleistungen nicht die Differenz zwischen der Sozialhilfe und dem nationalen Mindestlohn übersteigen (IOM 5.5.2025). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 19

Inhaber von subsidiärem Schutz können unter bestimmten Voraussetzungen für Kinder unter 16 Jahren Kindergeld erhalten. Darüber hinaus steht eine kostenlose staatliche Kinderbetreuung im Rahmen des Programms „Free Childcare Scheme“ von Jobsplus zur Verfügung, wenn die Eltern nachweisen können, dass sie erwerbstätig sind oder eine Ausbildung absolvieren. Alleinerziehende müssen ebenfalls Dokumente zum Nachweis ihres Status vorlegen. Kostenlose Kinderbetreuung steht Kindern im Alter von fünf Monaten bis zum Alter von drei Jahren zur Verfügung, wenn beide Elternteile erwerbstätig sind. Mit drei Jahren beginnt die Schulpflicht, die kostenlos ist (IOM 5.5.2025). Bildung Schutzberechtigte haben bis zum Alter von 16 Jahren kostenlosen Zugang zum staatlichen Bildungssystem (aditus / ECRE 9.2024). NGOs Abgesehen von den Leistungen der AWAS, die sich auf die Bereitstellung von Informationen und gegebenenfalls Unterkünfte beschränken, gibt es keine speziellen staatlichen Unterstützungsdienste für Personen mit subsidiärem Schutzstatus. Sie haben Zugang zu allen Formen der sozialer Unterstützung, die von NGOs und Behörden für vulnerable Personen bereitgestellt werden. Es gibt Schutzdienste für vulnerable Gruppen, die für die gesamte Bevölkerung Maltas zugänglich sind, einschließlich Personen mit subsidiärem Schutz: Die NGO Women for Women bietet spezielle Dienste für Frauen mit Kindern an. Die Agenzija Appogg, die zur staatlichen Stiftung für Sozialdienste gehört, erbringt soziale Dienste für vulnerable Gruppen, darunter auch Personen mit subsidiärem Schutz. Für Fälle von häuslicher Gewalt oder anderen Straftaten stehen Schutzunterkünfte zur Verfügung. Die Victim Support Agency, eine Regierungsbehörde, bietet spezialisierte Dienste für Frauen an, die Opfer von Gewaltverbrechen geworden sind. Bestimmte NGOs bieten spezielle Dienste für Personen mit subsidiärem Schutzstatus an, beispielsweise Rechtsberatung und psychologische Betreuung. Zu den wichtigsten NGOs, die Personen mit subsidiärem Schutzstatus gezielt unterstützen, gehören der Jesuitische Flüchtlingsdienst (JRS) Malta, die Aditus Foundation und die Women's Rights Foundation. Der Jesuitische Flüchtlingsdienst besucht regelmäßig Haftanstalten und offene Zentren, um wichtige Informationen zu vermitteln, vor allem über die Rechte von Asylwerbern und Personen, die internationalen Schutz genießen, sowie über Dokumentation, Bildung und Beschäftigung. Darüber hinaus bietet das Team Flüchtlingen sowohl in den Zentren als auch in der Gemeinde professionelle rechtliche, soziale, psychologische und gesundheitliche Unterstützung an. Der JRS Malta setzt sich auch auf nationaler Ebene für Flüchtlinge ein und führt Sensibilisierungsprogramme in Schulen, Pfarreien und verschiedenen sozialen Gruppen durch. Die Aditus Foundation ist eine Menschenrechtsorganisation, die Rechtsberatung anbietet und eng .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 19

mit dem UNHCR zusammenarbeitet. Die Women's Rights Foundation bietet Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt, sexuellen Übergriffen, Menschenhandel und geschlechtsspezifischer Diskriminierung geworden sind, kostenlose Rechtsberatung und erste rechtliche Vertretung an. Es gibt weitere NGOs, darunter: Hal Far Outreach, TAMA, African Media Association, Spark15, Blue Door Education, KOPIN (Empowering Communities), Caritas Malta, Migrants Commission (eine kirchliche Organisation, die spezifische Dienstleistungen für Migranten, einschließlich Personen mit internationalem Schutz, anbietet), Rotes Kreuz und MGRM (Malta LGBTIQ Rights Movement), die sich auf verschiedene Dienstleistungen spezialisiert haben (IOM 5.5.2025). medizinische Versorgung Flüchtlinge haben kostenlosen Zugang zu staatlichen medizinischen Leistungen wie maltesische Bürger. Zugang zu Medikamenten und zu nicht unbedingt notwendigen Leistungen ist nicht immer kostenlos, genauso wie für maltesische Bürger. Personen mit niedrigem Einkommen können ein gelbe Karte erhalten, welche den Anspruch auf kostenlose Medikamente beweist. Die wichtigste öffentliche psychiatrische Einrichtung des Landes, Mount Carmel, bietet Flüchtlingen kostenlose psychologische Dienste an. Auch subsidiär Schutzberechtigte haben Anspruch auf medizinische Leistungen. In der Praxis ist eine spezialisierte Behandlung für Folteropfer oder traumatisierte Schutzberechtigte nicht verfügbar. Diese werden an die allgemeinen psychiatrischen Dienste und an das psychiatrische Krankenhaus verwiesen. Die NGO Richmond Foundation bietet psychologische Unterstützung Nutznießer von Sozialhilfe auf Überweisungsbasis. NGOs bieten oft kostenlose Hilfe, etwa der Jesuitische Flüchtlingsdienst Malta und die NGO Migrant Women Association (Malta). Besonders langfristige Hilfe ist schwierig (aditus / ECRE 9.2024). Die Entitlement Unit des maltesischen Gesundheitsministeriums stellt die Berechtigungen des jeweiligen Schutzstatus folgendermaßen dar: Personen, denen der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde, haben Anspruch auf staatliche medizinische Versorgung. Familienangehörige einer Person, der der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde, genießen dieselben Rechte und Leistungen wie der Flüchtling, sofern sie sich zum Zeitpunkt der Entscheidung in Malta aufhalten oder wenn sie sich ihm in Malta anschließen, damit die Einheit der Familie gewahrt bleibt. Personen, denen der subsidiäre Schutzstatus gewährt wurde, haben Anspruch auf staatliche medizinische Versorgung. Familienangehörige einer Person, der der subsidiäre Schutzstatus gewährt wurde, genießen, wenn sie sich zum Zeitpunkt der Entscheidung in Malta aufhalten, dieselben Rechte und Leistungen wie die Person, der der subsidiäre Schutzstatus gewährt wurde, damit die Einheit der Familie gewahrt werden kann. Personen, denen der Status des temporären humanitären Schutzes gewährt wurde, haben Anspruch auf staatliche medizinische Versorgung (MfH 12.3.2025). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 18 von 19

Die staatliche medizinische Versorgung und Dienstleistungen in Malta sind kostenlos, einschließlich Notfall- und lebensnotwendiger medizinischer Behandlung sowie Mutterschaftsbetreuung. Personen mit subsidiärem Schutzstatus haben denselben Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem wie maltesische Staatsbürger. Um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen sie ihren Personalausweis und aktuelle relevante Unterlagen vorlegen. Dazu gehören spezialisierte Versorgung, Krankenhäuser und Polikliniken, die in den meisten Orten auf den Inseln Malta und Gozo verfügbar sind (IOM 5.5.2025). Quellen: - aditus foundation (Autor) / European Council for Refugees and Exiles (ECRE, Veröffentlicher) (9.2024): Country Report: Malta; 2023 Update, https://asylumineurope.org/wp-content/uploads/2024/09/AIDA-MT_2023-Update.pdf, Zugriff 5.3.2025 - IOM – International Organization for Migration (5.5.2025): Auskunft von IOM, per E-Mail - IOM – International Organization for Migration (13.5.2025): Auskunft von IOM, per E-Mail - MfH – Ministry for Health and Active Ageing of Malta [Malta] – Entitlement Unit (12.3.2025): Health Entitlement to Refugees/Migrants, https://s2.eessi.gov.mt/en/health-entitlement-to- refugeesmigrants/, Zugriff 24.3.2025 7.1. Schutzberechtigte Rückkehrer Die Schritte, welche Rückkehrer mit subsidiärem Schutz bei ihrer Rückkehr nach Malta unternehmen müssen, hängen weitgehend von der Gültigkeit ihrer Schutzbescheinigung und ihrer Aufenthaltsgenehmigung ab. Wenn sowohl die Schutzbescheinigung als auch die Aufenthaltsgenehmigung noch gültig sind, haben sie in der Regel Anspruch auf dieselben Leistungen und Dienste, die ihnen vor ihrer Ausreise zustanden. Sind diese Dokumente jedoch nicht mehr gültig, müssen die Begünstigten zunächst die Räumlichkeiten der International Protection Agency (IPA) aufsuchen, um ihre Schutzbescheinigung zu verlängern. Anschließend müssen sie sich an die Identita wenden, um eine neue Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Nach Kenntnis von IOM Malta gibt es keine Probleme mit der Verlängerung der maltesischen Schutzbescheinigung nach einem Aufenthalt in einem anderen EU-Land. IOM und die Internationale Schutzbehörde (IPA) pflegen eine enge Zusammenarbeit, die den Überweisungsprozess erleichtert. Die Sozialleistungen bleiben bis zur Verlängerung der Schutzbescheinigung zugänglich (IOM 5.5.2025). Quellen: - IOM – International Organization for Migration (5.5.2025): Auskunft von IOM, per E-Mail .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 19 von 19
