malt-lib-2025-05-15-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Die staatliche medizinische Versorgung und Dienstleistungen in Malta sind kostenlos, einschließlich Notfall- und lebensnotwendiger medizinischer Behandlung sowie Mutterschaftsbetreuung. Personen mit subsidiärem Schutzstatus haben denselben Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem wie maltesische Staatsbürger. Um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen sie ihren Personalausweis und aktuelle relevante Unterlagen vorlegen. Dazu gehören spezialisierte Versorgung, Krankenhäuser und Polikliniken, die in den meisten Orten auf den Inseln Malta und Gozo verfügbar sind (IOM 5.5.2025). Quellen: - aditus foundation (Autor) / European Council for Refugees and Exiles (ECRE, Veröffentlicher) (9.2024): Country Report: Malta; 2023 Update, https://asylumineurope.org/wp-content/uploads/2024/09/AIDA-MT_2023-Update.pdf, Zugriff 5.3.2025 - IOM – International Organization for Migration (5.5.2025): Auskunft von IOM, per E-Mail - IOM – International Organization for Migration (13.5.2025): Auskunft von IOM, per E-Mail - MfH – Ministry for Health and Active Ageing of Malta [Malta] – Entitlement Unit (12.3.2025): Health Entitlement to Refugees/Migrants, https://s2.eessi.gov.mt/en/health-entitlement-to- refugeesmigrants/, Zugriff 24.3.2025 7.1. Schutzberechtigte Rückkehrer Die Schritte, welche Rückkehrer mit subsidiärem Schutz bei ihrer Rückkehr nach Malta unternehmen müssen, hängen weitgehend von der Gültigkeit ihrer Schutzbescheinigung und ihrer Aufenthaltsgenehmigung ab. Wenn sowohl die Schutzbescheinigung als auch die Aufenthaltsgenehmigung noch gültig sind, haben sie in der Regel Anspruch auf dieselben Leistungen und Dienste, die ihnen vor ihrer Ausreise zustanden. Sind diese Dokumente jedoch nicht mehr gültig, müssen die Begünstigten zunächst die Räumlichkeiten der International Protection Agency (IPA) aufsuchen, um ihre Schutzbescheinigung zu verlängern. Anschließend müssen sie sich an die Identita wenden, um eine neue Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Nach Kenntnis von IOM Malta gibt es keine Probleme mit der Verlängerung der maltesischen Schutzbescheinigung nach einem Aufenthalt in einem anderen EU-Land. IOM und die Internationale Schutzbehörde (IPA) pflegen eine enge Zusammenarbeit, die den Überweisungsprozess erleichtert. Die Sozialleistungen bleiben bis zur Verlängerung der Schutzbescheinigung zugänglich (IOM 5.5.2025). Quellen: - IOM – International Organization for Migration (5.5.2025): Auskunft von IOM, per E-Mail .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 19 von 19
