malt-lib-2025-05-15-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

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Die staatliche medizinische Versorgung und Dienstleistungen in Malta sind kostenlos, 
einschließlich Notfall- und lebensnotwendiger medizinischer Behandlung sowie 
Mutterschaftsbetreuung. Personen mit subsidiärem Schutzstatus haben denselben Zugang zum 
öffentlichen Gesundheitssystem wie maltesische Staatsbürger. Um diese Leistungen in Anspruch 
nehmen zu können, müssen sie ihren Personalausweis und aktuelle relevante Unterlagen 
vorlegen. Dazu gehören spezialisierte Versorgung, Krankenhäuser und Polikliniken, die in den 
meisten Orten auf den Inseln Malta und Gozo verfügbar sind (IOM 5.5.2025).
Quellen:
- aditus foundation (Autor) / European Council for Refugees and Exiles (ECRE, Veröffentlicher) 
(9.2024):  Country  Report:  Malta;  2023  Update, 
https://asylumineurope.org/wp-content/uploads/2024/09/AIDA-MT_2023-Update.pdf,  Zugriff 
5.3.2025
- IOM – International Organization for Migration (5.5.2025): Auskunft von IOM, per E-Mail 
- IOM – International Organization for Migration (13.5.2025): Auskunft von IOM, per E-Mail 
- MfH – Ministry for Health and Active Ageing of Malta [Malta] – Entitlement Unit (12.3.2025): 
Health Entitlement to Refugees/Migrants, https://s2.eessi.gov.mt/en/health-entitlement-to-
refugeesmigrants/, Zugriff 24.3.2025
7.1. Schutzberechtigte Rückkehrer
Die Schritte, welche Rückkehrer mit subsidiärem Schutz bei ihrer Rückkehr nach Malta 
unternehmen müssen, hängen weitgehend von der Gültigkeit ihrer Schutzbescheinigung und ihrer 
Aufenthaltsgenehmigung ab. Wenn sowohl die Schutzbescheinigung als auch die 
Aufenthaltsgenehmigung noch gültig sind, haben sie in der Regel Anspruch auf dieselben 
Leistungen und Dienste, die ihnen vor ihrer Ausreise zustanden. Sind diese Dokumente jedoch 
nicht mehr gültig, müssen die Begünstigten zunächst die Räumlichkeiten der International 
Protection Agency (IPA) aufsuchen, um ihre Schutzbescheinigung zu verlängern. Anschließend 
müssen sie sich an die Identita wenden, um eine neue Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Nach 
Kenntnis von IOM Malta gibt es keine Probleme mit der Verlängerung der maltesischen 
Schutzbescheinigung nach einem Aufenthalt in einem anderen EU-Land. IOM und die 
Internationale Schutzbehörde (IPA) pflegen eine enge Zusammenarbeit, die den 
Überweisungsprozess erleichtert. Die Sozialleistungen bleiben bis zur Verlängerung der 
Schutzbescheinigung zugänglich (IOM 5.5.2025).
Quellen:
- IOM – International Organization for Migration (5.5.2025): Auskunft von IOM, per E-Mail 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 19 von 19
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