malt-lib-2025-05-15-ke

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Beschäftigung eine Informationsbroschüre entwickelt, die an allen Ankunftsorten verteilt werden
soll (UNHCR 9.2024).
In Malta gab es Mitte 2024 8.732 aufhältige Flüchtlinge (davon 2.383 Ukrainer) und 645 
Asylwerber (UNHCR 9.2024). 
Quellen:
- aditus foundation (Autor) / European Council for Refugees and Exiles (ECRE, Veröffentlicher) 
(9.2024):  Country  Report:  Malta;  2023  Update, 
https://asylumineurope.org/wp-content/uploads/2024/09/AIDA-MT_2023-Update.pdf,  Zugriff 
5.3.2025
- UNHCR - Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (9.2024): Malta Fact Sheet 
September  2024,  https://www.unhcr.org/europe/sites/europe/files/2024-10/bi-annual-fact-
sheet-2024-09-malta.pdf, Zugriff 19.3.2025
 3. Dublin-Rückkehrer
Wenn Asylwerber mit anhängigem Verfahren Malta verlassen, besteht das Risiko, dass ihr Antrag 
als implizit zurückgezogen betrachtet und geschlossen wird. Das betrifft auch anhängige 
Beschwerden (aditus / ECRE 9.2024). 
Bestimmungen, dass gegen negative Entscheidungen aufgrund von Herkunftsstaatssicherheit, 
oder weil der Antrag aus anderen Gründen als offensichtlich unbegründet gilt, kein Rechtsmittel 
möglich ist, gelten auch für Dublin-Rückkehrer. Bedenken bezüglich der Wirksamkeit der 
Beschwerde im Asylverfahren (Kritik bezüglich Kompetenz und Unteilbarkeit der Mitglieder des 
International Protection Appeals Tribunal, IPAT) betreffen auch Dublin-Rückkehrer (aditus / ECRE 
9.2024). 
Nach einer Dublin-Überstellung kann der Antragsteller persönlich einen Asylantrag stellen. Die 
Mitarbeiter der Behörde am Flughafen informieren den Antragsteller mündlich und bei Bedarf 
mithilfe eines Dolmetschers über die Möglichkeit, persönlich bei der IPA vorzusprechen, um seinen 
Antrag in Malta zu stellen oder fortzusetzen. Falls der Antragsteller noch nie einen Antrag in Malta 
gestellt hat, wird ihm auch die Adresse der Behörde mitgeteilt. Ein Termin ist nicht erforderlich 
(IPA / EUAA 29.5.2024).
Wird nach Einreichung eines Folgeantrags festgestellt, dass Malta für den Folgeantrag zuständig 
ist, wird eine Vorprüfung durchgeführt, um festzustellen, ob der Antrag gemäß den geltenden 
Rechtsvorschriften zulässig ist oder nicht. Wird der Folgeantrag als zulässig erachtet, wird er 
gemäß dem Gesetz weiter geprüft. Folgeantragsteller erhalten ein Dokument als Bestätigung. Wird 
ein zweiter oder dritter Folgeantrag gestellt, erhält der Betreffende dieses Dokument erst, wenn der
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Folgeantrag als zulässig erachtet wird, da sie nur bei Zulässigkeit Anspruch auf
Aufnahmebedingungen haben (IPA / EUAA 29.5.2024).
Versorgungsbedingungen für Dublin-Rückkehrer sind grundsätzlich gleich wie für andere 
Antragsteller. Es gibt Berichte, dass Dublin-Rückkehrer in offenen Zentren untergebracht wurden, 
insbesondere wenn die Asylwerberversorgungsagentur „Agency for the Welfare of Asylum-
seekers“ (AWAS) von NGOs auf deren Rückkehr aufmerksam gemacht wurde. Angesichts der 
strengen Politik Maltas, die Aufnahmebedingungen nach sechs Monaten zu beenden, 
einschließlich der Unterbringung in den offenen Zentren, ist unklar, ob die Zeit, die vor der Abreise 
aus Malta in Unterbringung verbracht wurde, als Teil dieser Sechsmonatsfrist angerechnet wird. 
Grundsätzlich gilt, dass Personen, die das System der offenen Zentren verlassen haben, in der 
Regel nicht berechtigt sind, wieder in diese zurückzukehren, was dazu führt, dass sie von den 
Aufnahmebedingungen ausgeschlossen werden. AWAS hat jedoch darauf hingewiesen, dass 
einige Personen möglicherweise über das Aufnahmesystem der Agentur zur Rückkehr in 
Aufnahmezentren berechtigt sind, obwohl dies selten der Fall ist. Es gibt keine formalen Kriterien, 
um zu entscheiden, warum bestimmte Personen wieder in Aufnahmezentren aufgenommen 
werden können, aber AWAS gab an, dass die Vulnerabilität vorrangig berücksichtigt wird (aditus / 
ECRE 9.2024).
Die Mitgliedstaaten klären untereinander die Einzelheiten der Überstellung. Sobald der Rückkehrer 
ankommt, setzen sich die Dublin-Einheit und die Fremdenpolizei in der Regel mit der
Asylwerberversogungsagentur (AWAS) in Verbindung, falls die Person eine Unterkunft und andere 
Dienstleistungen, einschließlich Aufnahmebedingungen, beantragt oder benötigt. Je nach Fall 
können die Personen entweder selbst bei der Empfangsinformationsstelle in Marsa anrufen, oder 
mit Unterstützung durch Polizei oder AWAS. In einigen Fällen, in denen die Person nach 
Büroschluss in Malta ankommt, wird diese bei Ankunft untergebracht. In Fällen, in denen die 
Person unmittelbar nach der Erstregistrierung die Empfangs- und Informationszentrale in Marsa 
anruft, wird die Person einer Aufnahmeeinrichtung zugewiesen, nämlich dem 
Erstaufnahmezentrum Hangar, und es wird ein Transport zur zugewiesenen Einrichtung 
organisiert. Die Dauer dieser Schritte sind vom Einzelfall abhängig, übersteigt aber nicht einen 
Arbeitstag (IPA / EUAA 29.5.2024).
Inhaftierung von Dublin-Rückkehrern kam 2023 in einigen Fällen vor. Doch die Behörden 
bestreiten eine systematische Inhaftierung und auch NGOs können eine solche nicht bestätigen 
(aditus / ECRE 9.2024).
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Quellen:
- aditus foundation (Autor) / European Council for Refugees and Exiles (ECRE, Veröffentlicher) 
(9.2024):  Country  Report:  Malta;  2023  Update, 
https://asylumineurope.org/wp-content/uploads/2024/09/AIDA-MT_2023-Update.pdf,  Zugriff 
5.3.2025
- IPA  /  EUAA  -  International  Protection  Agency  of  Malta  (IPA,  Autor)  /  Europäische 
Asylunterstützungsagentur  (EUAA,  Veröffentlicher)  (29.5.2024):  Information  on  procedural 
elements  and  rights  of  applicants  subject  to  a  Dublin  transfer  to  Malta, 
https://euaa.europa.eu/sites/default/files/2023-05/factsheet_dublin_transfers_mt.pdf,  Zugriff 
21.3.2025
 4. Unbegleitete minderjährige Asylwerber (UMA)/ Vulnerable 
Vulnerable können sein: Minderjährige, unbegleitete Minderjährige, Behinderte, Alte, Schwangere, 
alleinerziehende Eltern mit minderjährigen Kindern, Opfer von Menschenhandel, ernsthaft Kranke, 
geistig Behinderte, Opfer von Folter, Vergewaltigung oder anderen Formen ernster physischer, 
psychischer oder sexueller Gewalt wie Opfer von weiblicher Genitalverstümmelung. Die
Asylwerberversogungsagentur AWAS ist für das Vulnerabilitätsscreening verantwortlich und dieses 
muss innerhalb eines vernünftigen Zeitraums nach Asylantragsstellung erfolgen. Die Feststellung 
der Vulnerabilität erfolgt nicht im Kontext des Asylverfahrens, sondern zur Identifizierung 
geeigneter Unterbringungsmöglichkeiten. Nach Angaben der Asylbehörde IPA geschah 2023 das 
Vulnerabilitätsscreening bei der Antragsstellung anhand des Augenscheins und eigenen Angaben 
der Antragsteller. In der Praxis werden alle Personen, die über See irregulär in Malta ankommen, 
vorerst für zumindest einige Tage inhaftiert. Offensichtlich Vulnerable werden generell im 
Erstaufnahmezentrum Marsa in Gewahrsam genommen. 
Die Vulnerabilität wird in vier Stufen gemessen:
1) L1: sehr dringender Bedarf an Unterstützung;
2) L2: medizinische Hilfe wird dringend benötigt;
3) L3: medizinische Hilfe wird nicht dringend benötigt;
4) L4: Bedarf an Unterkunft und Bildung besteht.
Jedoch gibt es dafür keine klaren und öffentlich zugänglichen Regeln. Nach der Bewertung wird 
ein Bericht erstellt und eine Empfehlung bezüglich Unterbringungsbedingungen und 
Verfahrensgarantien ausgesprochen. Diese Bewertungen/Empfehlungen von AWAS sind jedoch 
für die Asylbehörde nicht bindend (aditus / ECRE 9.2024).
Zu den Unterstützungsmaßnahmen für Vulnerable gehören unter anderem spezifische 
Unterbringungs- und Aufnahmeeinrichtungen, materielle Aufnahmebedingungen, rund um die Uhr
verfügbare Unterstützungsdienste innerhalb der Einrichtungen, Vorkehrungen für UMA, 
Sozialarbeiter, psychosoziale Dienste und Bereitstellung von Informationen. Die Behörde verfügt 
über ein Verfahrenshandbuch, das spezifische Bedingungen für vulnerable Gruppen enthält. Die 
Mitarbeiter sind für die Betreuung bestimmter Personengruppen geschult (IPA / EUAA 29.5.2024).
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Wenn Antragsteller angeben unter 18 Jahren alt zu sein, werden sie an die 
Asylwerberversogungsagentur AWAS zur Altersfeststellung überwiesen. Die Altersfeststellung 
erfolgt im Erstaufnahmezentrum Marsa durch ein Gespräch mit drei Sozialarbeitern von AWAS und 
bei Bedarf einem Dolmetscher. Ist das Ergebnis uneindeutig, kann der Betreffende zu einer 
medizinischen Altersfeststellung mittels Knochendichtemessung per Handgelenksröntgen 
überwiesen werden. Wenn das Gremium empfiehlt, dass es sich um einen Minderjährigen handelt, 
wird dieser an den Direktor für den Schutz von Minderjährigen überwiesen, der beim 
Jugendgericht einen Antrag auf Erlass einer Sorgerechtsverfügung und die Ernennung oder 
Bestätigung des gesetzlichen Vormunds stellt. NGOs anerkennen zwar die erheblichen 
Verbesserungen am System zur Altersfeststellung, kritisieren jedoch einige Punkte, wie etwa: den 
möglichen Interessenkonflikt, da der gesetzliche Vormund ein von AWAS angestellter 
Regierungsmitarbeiter ist; dass vor der Altersfeststellung keine Einschätzung des Kindeswohls 
durchgeführt wird; dass Personen, die sich einer Altersfeststellung unterziehen müssen, keine 
ausreichenden Informationen erhalten; die fehlende rechtliche Vertretung während 
Altersfeststellungsverfahrens; oder dass das Verfahren zur Altersfeststellung in der Regel 
durchgeführt wird, während der Betreffende sich in Gewahrsam befindet (aditus / ECRE 9.2024).
Die Asylwerberversogungsagentur AWAS ist für Antragsteller mit besonderen 
Unterbringungsbedürfnissen verantwortlich. Unterbringungsbedingungen für Vulnerable haben die 
Familieneinheit so weit als möglich zu berücksichtigen und sollen einen angemessenen
Lebensstandard garantieren. Da alle Asylwerber, auch Vulnerable und UM, zunächst de facto aus 
Gesundheitsgründen inhaftiert werden, wird auch die Einschätzung spezieller Bedürfnisse 
hauptsächlich in Haft vorgenommen. Unterbringungsmöglichkeiten für Vulnerable existieren in den 
regulären offenen Zentren. Vulnerable werden im Erstaufnahmezentrum Marsa, im Zeltdorf Hal Far 
und im Offenen Zentrum Hangar untergebracht, und zwar in Hütten oder Zimmern in der Nähe der 
Verwaltungsgebäude, um eine kontinuierliche Überwachung und Unterstützung zu gewährleisten. 
Darüber hinaus werden LGBTIQ+-Antragsteller einem bestimmten Bereich innerhalb des Offenen 
Familienzentrums Hal Far untergebracht. Trotz Verbesserungen in den Jahren 2022 und 2023, 
berichten NGOs über anhaltende Schwierigkeiten für Vulnerable angemessene Unterstützung zu 
erhalten. Es gibt Berichte, dass Vulnerable in Haft belassen wurden, wenn es als in ihrem 
Interesse liegend betrachtet wurde, dort entsprechend versorgt werden zu können (aditus / ECRE 
9.2024).
Minderjährige bis 16 Jahre haben generell kostenlosen Zugang zu staatlichen maltesischen 
Bildungseinrichtungen der Primar- und Sekundarschulbildung (aditus / ECRE 9.2024).
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Quellen:
- aditus foundation (Autor) / European Council for Refugees and Exiles (ECRE, Veröffentlicher) 
(9.2024):  Country  Report:  Malta;  2023  Update, 
https://asylumineurope.org/wp-content/uploads/2024/09/AIDA-MT_2023-Update.pdf,  Zugriff 
5.3.2025
- International Protection Agency of Malta (IPA, Autor) / Europäische Asylunterstützungsagentur 
(EUAA, Veröffentlicher) (29.5.2024): Information on procedural elements and rights of applicants 
subject  to  a  Dublin  transfer  to  Malta, 
https://euaa.europa.eu/sites/default/files/2023-05/factsheet_dublin_transfers_mt.pdf,  Zugriff 
21.3.2025
 5. Non-Refoulement
Im Laufe des Jahres 2023 wurde mehrfach berichtet, dass Malta seine Politik fortsetzte, Personen, 
die auf dem Seeweg einreisen, den Zugang zu seinem Hoheitsgebiet zu verwehren. Es gibt 
Berichte über sogenannte Pushbacks, verzögerte oder verweigerte Hilfeleistung (aditus / ECRE 
9.2024).
Asylwerber genießen grundsätzlich ab Einbringung des Asylantrags Schutz vor Refoulement 
(aditus / ECRE 9.2024).
Malta verfügt über eine Liste sicherer Herkunftsstaaten. Diese wurde 2020 zuletzt geändert und 
umfasst: Algerien, Australien, Bangladesch, Benin, Botswana, Brasilien, Chile, Costa Rica, Gabun, 
Ghana, Indien, Jamaika, Japan, Kanada, Kap Verde, Marokko, Neuseeland, Senegal, Tunesien, 
Uruguay, Vereinigte Staaten von Amerika, Mitgliedstaaten der Europäischen Union und EWR-
Länder. Antragsteller aus diesen Ländern werden im beschleunigten Verfahren behandelt. 2023 
wurden 149 Anträge unter Verweis auf die Herkunftsstaatssicherheit als offensichtlich unbegründet 
zurückgewiesen (aditus / ECRE 9.2024).
Das Konzept des sicheren Drittstaats kann in Malta angewendet werden, um Anträge im 
beschleunigten Verfahren, das vielfach wegen mangelnder Beschwerdemöglichkeiten kritisiert 
wird, als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen. Es gibt aber keine Liste sicherer Drittstaaten, 
sondern es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung und das Konzept wurde seit 2020 
nicht mehr angewendet (aditus / ECRE 9.2024).
Ist ein Antragsteller in einem anderen Land als Flüchtling anerkannt oder genießt dort anderweitig 
ausreichenden Schutz, einschließlich der Achtung des Grundsatzes des Non-Refoulement, und
kann er dorthin auch zurückkehren, kann das als Grund für eine Unzulässigkeit gelten. Diese 
Bestimmung wird nur auf Einzelfallbasis angewendet und es wurde seit 2020 auf dieser Grundlage 
keine Entscheidung mehr getroffen (aditus / ECRE 9.2024).
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Die maltesischen Behörden werden kritisiert, sich zu weigern, auf See gerettete Migranten
aufzunehmen, ihrer Verpflichtung zur Durchführung von Rettungsaktionen nicht nachzukommen 
und Pushbacks von Migrantenschiffen nach Nordafrika zu fördern (FH 2024). 
Quellen:
- aditus foundation (Autor) / European Council for Refugees and Exiles (ECRE, Veröffentlicher) 
(9.2024):  Country  Report:  Malta;  2023  Update, 
https://asylumineurope.org/wp-content/uploads/2024/09/AIDA-MT_2023-Update.pdf,  Zugriff 
5.3.2025
- FH  -  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Malta, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108053.html, Zugriff 19.3.2025
 6. Versorgung
6.1. Unterbringung
Unterbringungsbedingungen für Asylwerber umfassen in Malta Unterkunft, Verpflegung und 
Kleidung in Form von Sachleistungen sowie finanzielle Zuwendungen in Form von Schecks und 
anderer materieller Hilfe je nach Bedarf der Person (IPA / EUAA 29.5.2024).
In Malta ist die Asylwerberversorgungsagentur „Agency for the Welfare of Asylum-Seekers“
(AWAS) für die Unterbringung von Asylwerbern zuständig (aditus / ECRE 9.2024; vgl. AWAS o.D.).
Ein Recht auf Unterbringungsbedingungen besteht für bedürftige Personen ab Antragstellung. 
Familien und vulnerable Antragsteller können für ein Jahr untergebracht werden, nicht-vulnerable 
Antragssteller für sechs Monate. Nach dieser Zeit erfolgt generell eine Aufforderung zum Verlassen 
der Unterbringung, auch wenn das Asylverfahren noch läuft. Auch Unterbringungsleistungen von 
NGOs sind in das Unterbringungssystem integriert und werden von AWAS koordiniert (aditus / 
ECRE 9.2024).
Die Versorgung in offener Unterbringung umfasst Unterkunft und ein Taggeld für Verpflegung und 
öffentliche Verkehrsmittel, kostenlosen Zugang zu öffentlichen Gesundheitsleistungen, aber 
nahezu keinen Zugang zu Sozialleistungen. In geschlossener Unterbringung erhalten Asylwerber 
Unterkunft, Verpflegung und Kleidung als Sachleistungen, sowie Zugang zu medizinischer 
Versorgung. Die Höhe des Taggelds geht von EUR 2,33/Tag für Kinder unter 17 Jahren, über EUR 
2,91/Tag für Dublin-Rückkehrer bis EUR 4,66/Tag für erwachsene Asylwerber und wird als zu 
niedrig kritisiert. Asylwerber mit Einkommen erhalten kein Taggeld. Obwohl Asylwerber, die 
außerhalb des Unterbringungssystems leben (Ende 2023 waren das 214 Personen), kein Recht 
auf das Taggeld haben, erhielten sie dieses 2023 laut NGOs trotzdem (aditus / ECRE 9.2024).
Malta verfügt über mehrere Unterbringungszentren mit zusammen ca. 2.200 Plätzen:
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•Hal Far Zeltlager: beherbergt unbegleitete Minderjährige im Alter von 16-18 Jahren, sowie
erwachsene Männer in getrennten Bereichen. Es besteht heute trotz des Namens nicht 
mehr aus Zelten, sondern aus Containern. 
•Offenes Zentrum Hangar: für Familien und alleinstehende Frauen. 
•Offenes Zentrum Hal Far: für Familien.
•Zentrum Dar il-Liedna: für unbegleitete Minderjährige unter 16 Jahren. Es besteht im 
Grunde aus einem Apartmenthaus in der zentral gelegenen Stadt Fgura.
•Erstaufnahmezentrum Marsa: für vulnerable Neuankömmlinge und Dublin-Rückkehrer; 
es verfügt über einen geschlossenen Bereich für die erste Phase der Unterbringung, der 
Rest des Zentrums ist offen. 
•Offenes Zentrum Balzan: ist ein NGO-Zentrum für Familien und alleinstehende Frauen 
2023 waren die Zentren durch die geringe Belegung quasi fast leer. Zusätzlich gibt es noch etwa 
200 Plätze in privater Unterbringung (aditus / ECRE 9.2024).
Asylwerber, die illegal mit dem Boot einreisen, werden aus Gesundheitsgründen de facto zunächst 
automatisch in Gewahrsam genommen, bis sie von den Gesundheitsbehörden medizinisch 
untersucht wurden. Rechtlich betrachtet die Regierung dies nicht als Inhaftierung, sondern als 
Einschränkung der Bewegungsfreiheit, die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendig ist. 
In den Jahren 2022 und 2023 wurde die Dauer der Inhaftierung aus Gesundheitsgründen usw. 
erheblich verkürzt, und Antragsteller wurden im Allgemeinen nicht über die vorgeschriebenen 
Fristen hinaus inhaftiert (aditus / ECRE 9.2024).
Malta verfügt über drei offizielle Haftzentren, die von den Detention Services (DS) geführt werden: 
•Safi Barracks
•Lyster Barracks (derzeit wegen Renovierung geschlossen)
•Erstaufnahmezentrum Hal Far (genannt “China House”): für die geschlossene 
Unterbringung aus Gesundheitsgründen der nicht-vulnerablen Neuankömmlinge (während 
als vulnerabel Identifizierte ins Erstaufnahmezentrum Marsa der AWAS kommen; s. o.)
(aditus / ECRE 9.2024).
In Malta sollen Asylwerber spätestens nach neun Monaten ohne Einschränkungen Zugang zum 
Arbeitsmarkt erhalten. In der Praxis erhalten sie diesen Zugang sofort. Lediglich Asylwerber aus 
sicheren Herkunftsstaaten erhalten erst nach neun Monaten Zugang zu Arbeitsmarkt. In der Praxis 
werden Arbeitgeber durch den Verwaltungsaufwand abgehalten Asylwerber anzustellen. Die 
Sprachbarriere, intensiver Wettbewerb mit Flüchtlingen und anderen Migranten und begrenzte 
oder saisonale Beschäftigungsmöglichkeiten sind weitere Hindernisse. Niedrige Löhne, unbezahlte 
Löhne, lange Arbeitszeiten, unregelmäßige Arbeit, unsichere Arbeitsbedingungen und 
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Schattenwirtschaft sind Probleme. Außerdem dürfen Asylwerber keinen maltesischen Führerschein
erwerben (aditus / ECRE 9.2024).
UNHCR Malta führt eine Liste von Organisationen, die Asylwerbern Unterstützung bieten. Neben 
den am Verfahren und der Unterbringung/Versorgung beteiligten Regierungsbehörden, finden sich 
dort auch NGOs und Organisationen der ethnischen „Communities“, die auf dem Gebiet tätig sind 
(UNHCR o.D.)
Quellen:
- aditus foundation (Autor) / European Council for Refugees and Exiles (ECRE, Veröffentlicher) 
(9.2024):  Country  Report:  Malta;  2023  Update, 
https://asylumineurope.org/wp-content/uploads/2024/09/AIDA-MT_2023-Update.pdf,  Zugriff 
5.3.2025
- AWAS  -  Agency  for  the  Welfare  of  Asylum  Seekers  (ohne  Datum):  Directory  of  Service 
Providers, https://awas.gov.mt/, Zugriff 21.3.2025
- UNHCR - Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (ohne Datum): Malta. Rights of 
Asylum-seekers, https://www.unhcr.org/mt/wp-content/uploads/sites/54/2023/04/Service-
Providers-for-POC-in-MT.pdf, Zugriff 31.3.2025
6.2. Medizinische Versorgung
Asylwerber in Malta haben freien Zugang zur nationalen allgemeinen Gesundheitsversorgung. Das 
nationale Gesundheitssystem verfügt über integrierte Prozesse, welche die Bereitstellung von 
Dienstleistungen für Asylwerber ermöglichen. Die Behörde und die Gesundheitsbehörden arbeiten 
sehr eng zusammen, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Dienstleistungen für die 
bedürftigen Personen erbracht werden. AWAS verfügt auch über Ärzte und Krankenschwestern in 
den Zentren, die auch mit dem nationalen Gesundheitssystem zusammenarbeiten und 
Überweisungen vornehmen (IPA / EUAA 29.5.2024).
Asylwerber haben Zugang zu notwendiger medizinischer Versorgung, auch im Falle von ernsten 
psychischen Störungen. Die Versorgung in offener Unterbringung umfasst u.a. Zugang zum 
öffentlichen Gesundheitssystem. Das größte Zugangshindernis ist die Sprachbarriere. Es gibt in 
Malta eingeschränkte Dienste für Traumatisierte und Folteropfer, hauptsächlich da hierfür im Land 
die Kapazitäten fehlen. Wenn für Antragsteller die materielle Versorgung – aus welchen Gründen 
auch immer – reduziert oder gestrichen wird, bleibt der Zugang zu Gesundheitsversorgung 
bestehen (aditus / ECRE 9.2024).
Die Entitlement Unit des maltesischen Gesundheitsministeriums stellt die Berechtigungen des 
jeweiligen rechtlichen Status folgendermaßen dar: Vor der Beantragung von Schutz hat man das 
Recht auf Notfallversorgung und die grundlegende Behandlung von Krankheiten, einschließlich 
schwerer psychischer Störungen. Ab Asylantragstellung hat man das Recht auf Notfallversorgung
und die unbedingt erforderliche Behandlung von Krankheiten und schweren psychischen 
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Störungen. Außerdem wird Antragstellern, die besondere Aufnahmebedürfnisse haben, die
notwendige medizinische oder sonstige Hilfe gewährt, erforderlichenfalls einschließlich einer 
angemessenen psychologischen Betreuung (MfH 12.3.2025).
MedCOI bearbeitet keine medizinischen Anfragen zu EU-Mitgliedsstaaten (EUAA MedCOI 
19.2.2021).
Quellen:
- aditus foundation (Autor) / European Council for Refugees and Exiles (ECRE, Veröffentlicher) 
(9.2024):  Country  Report:  Malta;  2023  Update, 
https://asylumineurope.org/wp-content/uploads/2024/09/AIDA-MT_2023-Update.pdf,  Zugriff 
5.3.2025
- EUAA MedCOI – Medical COI (19.2.2021): Auskunft von EUAA MedCOI, per E-Mail
- MfH – Ministry for Health and Active Ageing of Malta [Malta] – Entitlement Unit (12.3.2025): 
Health  Entitlement  to  Refugees/Migrants,  https://s2.eessi.gov.mt/en/health-entitlement-to-
refugeesmigrants/, Zugriff 24.3.2025
 7. Schutzberechtigte
Anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte erhalten eine für drei Jahre gültige 
Aufenthaltsgenehmigung, die verlängerbar ist. Die Wartezeit für die Ausstellung der relevanten
Papiere beträgt einige Monate, in denen Nutznießer keinen Zugang zu grundlegenden Ansprüchen 
haben. Besonders der Nachweis einer aktuellen Adresse ist schwierig, da sich maltesische 
Vermieter oft weigern Mietverträge oder persönliche Unterlagen vorzulegen, um Steuern zu 
vermeiden. Anerkannte Flüchtlinge haben ein Recht auf Familienzusammenführung. Wenn sie 
diese innerhalb von drei Monaten ab Statuszuerkennung beantragen, entfallen die 
Einkommensvoraussetzungen. Subsidiär Schutzberechtigte sind von der 
Familienzusammenführung gesetzlich ausgeschlossen (aditus / ECRE 9.2024).
Wohnen
Schutzberechtigte dürfen nach Statuszuerkennung generell nicht in den Aufnahmezentren für 
Asylwerber bleiben. Ausnahmen für Vulnerable und Familien sind von Fall zu Fall aber möglich 
(aditus / ECRE 9.2024). IOM Malta beauskunftet, dass es zwar die offizielle Position sei, dass die 
Aufnahmezentren in erster Linie für neu angekommene Asylwerber bestimmt sind. Jedoch würden 
auch Personen, die Schutz genießen, je nach Bedarf untergebracht. Dazu gehören auch 
Vulnerable. Daher sind Personen mit subsidiärem Schutz unter bestimmten Voraussetzungen 
anspruchsberechtigt (IOM 13.5.2025). Ein von AWAS betriebenes spezialisiertes Wohnheim steht 
Familien und Alleinerziehenden zur Verfügung, die entweder Asylwerber sind oder internationalen 
Schutz genießen (IOM 5.5.2025). 
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Anerkannte Flüchtlinge, die bereits seit zwölf Monaten in Malta leben und über beschränkte Mittel 
verfügen, sind berechtigt, bei der maltesischen Wohnungsbehörde sozialen Wohnraum zu 
beantragen. Sie können auch eine Wohnzulage beantragen, wenn sie privaten Wohnraum mieten. 
Die hohen Mietpreise stellen für Schutzberechtigte generell ein Problem dar (aditus / ECRE 
9.2024).
Arbeit
Asylberechtigte haben Zugang zum Arbeitsmarkt wie maltesische Bürger. Sie benötigen dazu eine 
Arbeitserlaubnis, die für zwölf Monate gilt und verlängerbar ist. Sowohl Erstausstellung als auch 
Verlängerung sind kostenpflichtig (aditus / ECRE 9.2024).
Sozialleistungen
Asylberechtigte haben Zugang zu Sozialleistungen wie maltesische Bürger. Für viele Leistungen 
fehlt ihnen jedoch die Anzahl vorgeschriebener Beitragsjahre im Sozialsystem. Der Zugang 
subsidiär Schutzberechtigter zu Sozialleistungen ist auf „soziale Kernleistungen“ beschränkt, was 
als Zugang zu lediglich Sozialhilfe interpretiert wird, einer Art eingeschränkter 
Arbeitslosenunterstützung. Sie haben aber Zugang zu beitragsabhängigen Leistungen, wenn sie 
berufstätig sind, Sozialbeiträge bezahlen und die Zugangsbedingungen erfüllen (aditus / ECRE 
9.2024). 
Die Gewährung von Sozialhilfe unterliegt der Genehmigung durch einen gemäß dem
Sozialversicherungsgesetz eingesetzten Ausschuss. In Malta wird die Sozialhilfe alle vier Wochen 
im Voraus ausgezahlt. Wenn die für den Haushalt verantwortliche Person allein lebt, wird die 
Sozialhilfe ihr persönlich gewährt. Wenn der Haushalt jedoch aus anderen Familienmitgliedern 
besteht, erhält die für den Haushalt verantwortliche Person Sozialhilfe, die auch den Anspruch für 
andere berechtigte Familienmitglieder umfasst, die zu diesem Haushalt gehören. Zieht ein 
Haushaltsmitglied aus, kann der Betrag entsprechend gekürzt werden. Jede Änderung der 
Lebensumstände, wie z.B. Adressänderung, Geburt eines Kindes, Änderung der 
Haushaltszusammensetzung usw. ist unverzüglich mitzuteilen, da dies Auswirkungen auf die Höhe 
der Leistungszahlung haben kann. Empfänger von Sozialleistungen im Alter zwischen 18 und 23 
Jahren haben Anspruch auf ein Stipendium, wenn sie an einer höheren oder beruflichen 
Bildungseinrichtung eingeschrieben sind, unabhängig von anderen Leistungen, die sie erhalten. 
Empfänger von Sozialleistungen, die älter als 23 Jahre sind und sich an einer Universität 
einschreiben, erhalten die Unterstützung so lange weiter, wie die Beihilfe und andere 
Nebenleistungen nicht die Differenz zwischen der Sozialhilfe und dem nationalen Mindestlohn 
übersteigen (IOM 5.5.2025).
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