mong-lib-2024-01-02-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
- USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Mongolia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089244.html, Zugriff 5.12.2023 10. Wehrdienst und Rekrutierungen In der Mongolei besteht Wehrpflicht für Männer zwischen 18-27 Jahren (für den freiwilligen Militärdienst ist ein Eintritt in die Militärschulen mit 17 Jahren möglich ist); 12-monatige Wehrpflicht in der Armee, den Luftstreitkräften oder der Polizei (kann unter besonderen Umständen um 3 Monate verlängert werden); der Wehrdienst kann gegen einen 24-monatigen Einsatz im Zivildienst oder eine von der mongolischen Regierung festgelegte Geldzahlung eingetauscht werden; nach der Wehrpflicht können sich Soldaten für 2 oder 4 Jahre zum Militärdienst verpflichten; der freiwillige Militärdienst für Männer und Frauen beträgt 24 Monate und kann bis zum Alter von 31 Jahren um weitere zwei Jahre verlängert werden (CIA 6.12.2023). Eine uneingeschränkte Befreiung von der Wehrpflicht gibt es nicht, eine Erkrankung oder die Unterstützung schwer erkrankter Familienangehöriger können zu einem Aufschub der Wehrpflicht führen. Studenten haben ebenfalls das Recht, einen Aufschub des Einberufungsbefehls zu beantragen (ÖB 3.2023). Strafrechtlich müssen Deserteure zu Friedenszeiten mit einer zweijährigen und Offiziere mit einer dreijährigen Freiheitsstrafe, rechnen (Art. 279 Abs.1 und 279 Abs. 2 StGB). In Kriegszeiten kann die Strafe auf fünf bis sieben Jahre ausgedehnt werden (ÖB 3.2023). Quellen: -CIA – Central Intelligence Agency [USA] (6.12.2023): The World Factbook, Mongolia, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/mongolia/#military-and-security, Zugriff 19.12.2023 -ÖB – Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (3.2023): Asylländerbericht 2022, Mongolei, Zugriff 28.12.2023 11. Allgemeine Menschenrechtslage Mit 17 der 18 internationalen Menschenrechtsverträge und deren Zusatzprotokolle hat die Mongolei mehr einschlägige Verträge ratifiziert als jedes andere asiatische Land (ÖB 3.2023). Daneben gab es glaubwürdige Berichte zu bestimmten Menschenrechtsverletzungen wie Einschränkungen der Meinungsfreiheit und der politischen Meinungsäußerung, einschließlich der Anwendung strafrechtlicher Verleumdungsgesetze und anderer Gesetze, Korruption oder Gewaltandrohungen gegen lesbische, schwule, bisexuelle, transgender, queere oder intersexuelle Personen und Kinderzwangsarbeit (USDOS 20.3.2023). Die Bemühungen der Regierung zur Bestrafung von Beamten, die Menschenrechtsverletzungen oder Korruptionshandlungen begangen haben, waren uneinheitlich. Bei angeblichen Menschenrechtsverletzungen stehen verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsmittel zur Verfügung (USDOS 20.3.2023). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 26

Quellen: -ÖB – Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (3.2023): Asylländerbericht 2022, Mongolei, Zugriff 28.12.2023 - USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Mongolia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089244.html, Zugriff 5.12.2023 12. Meinungs- und Pressefreiheit Das Gesetz sieht das Recht auf freie Meinungsäußerung vor, das auch für die Presse gilt, aber die Regierung hat dieses Recht nicht immer respektiert (USDOS 20.3.2023; vgl. ÖB 3.2023). Die Regierung verhängte strafrechtliche Sanktionen für die "Verbreitung falscher Informationen", und es wurde von Schikanen gegenüber Journalisten berichtet. Gesetze über die Verbreitung von Falschinformationen wurden von den Behörden mitunter zur Einschüchterung von Regierungskritikern eingesetzt. Das Gesetz legt den Grundsatz fest, dass der Staat öffentliche Informationen nicht kontrollieren oder zensieren sollte. Das Globe International Center berichtete von anhaltendem Druck auf die Medien durch Polizei, Politiker und große Unternehmen (USDOS 20.3.2023). Viele Journalisten zensieren sich selbst, um nicht gegen politische oder geschäftliche Interessen zu verstoßen und kostspielige Verleumdungs- oder Diffamierungsklagen zu vermeiden (FH 2023; vgl. USDOS 20.3.2023). Journalist:innen, die Korruptionsfälle aufdecken, werden mitunter von einflussreichen Betroffenen mittels Diffamierungs-Klagen in den Ruin getrieben (ÖB 3.2023). Das Gesetz gibt den Bürgern die Möglichkeit, ihre Regierung in freien und fairen, regelmäßig stattfindenden, geheimen Wahlen auf der Grundlage des allgemeinen und gleichen Wahlrechts zu wählen (USDOS 20.3.2023). Alle erwachsenen Bürger mit Ausnahme derjenigen, die inhaftiert sind, haben Anspruch auf die vollen politischen Rechte, und diese werden in der Praxis im Allgemeinen auch eingehalten (FH 2023). In der Rangliste der Pressefreiheit 2023 liegt die Mongolei auf Platz 88 von 180 gelisteten Plätzen, was eine Verbesserung um 2 Plätze darstellt (RSF ohne Datum). Quellen: - FH – Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 – Mongolia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2094382.html, Zugriff 5.12.2023 -ÖB – Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (3.2023): Asylländerbericht 2022, Mongolei, Zugriff 28.12.2023 - RSF – Reporter ohne Grenzen (ohne Datum): Mongolei, https://www.reporter-ohne- grenzen.de/fileadmin/Redaktion/Downloads/Ranglisten/Rangliste_2023/ RSF_Rangliste_der_Pressefreiheit_2023.pdf, Zugriff 19.12.2023 - USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Mongolia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089244.html, Zugriff 1.12.2023 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 12 von 26

13. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition Das Gesetz sieht die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit vor, und die Regierung respektierte diese Rechte im Allgemeinen (USDOS 20.3.2023). Es gibt nur wenige formale und signifikante Hindernisse für eine freie und offene private Diskussion. Dennoch berichten viele politisch aktive Mongolen seit einigen Jahren über zunehmende Spannungen, die die freie Meinungsäußerung behindern. Die Verhaftung und strafrechtliche Verfolgung von Aktivisten bei Demonstrationen wurde von vielen als Warnung an diejenigen interpretiert, die offen gegen die Regierungspolitik protestieren könnten (FH 2023). Frei gewählte Abgeordnete haben ein ordnungsgemäßes Mandat und sind im Allgemeinen in der Lage, die Regierungspolitik ohne unzulässige Einmischung zu gestalten. Die begrenzten Mittel, die den Parlamentariern zur Verfügung stehen, schränken jedoch ihre Möglichkeiten ein, Gesetzesinitiativen voranzutreiben, und Parteifunktionäre entwickeln nur selten solche Vorschläge (FH 2023). Quellen: - FH – Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 – Mongolia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2094382.html, Zugriff 5.12.2023 - USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Mongolia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089244.html, Zugriff 1.12.2023 14. Haftbedingungen Die Haftbedingungen in Polizeistationen und Gefängnissen liegen, trotz Verbesserungen, weit unter europäischen Standards. Wenngleich die Behörden seit den 90er Jahren Verbesserungen umsetzen und zuletzt auch Vorzeige-Strafanstalten eröffnet wurden, existieren besonders in älteren Haftanstalten und jenen am Land schlechte hygienische Bedingungen, die Verpflegung ist minderwertig, Überbelegung ist ein häufiges Problem (ÖB 3.2023; vgl. FH 2023). Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen (Working Group on Arbitrary Detention, WGAD) äußerte in einem vorläufigen Bericht im Oktober Bedenken über die schlechte Versorgung mit Lebensmitteln in allen Haftanstalten, über Personen, die lebenslange Haftstrafen verbüßen und 15 Jahre lang in Einzelhaft gehalten werden, sowie über Gefangene, die einem "sehr strengen Verhaltensregime" unterworfen sind (USDOS 20.3.2023). Die Generalstaatsanwaltschaft überwacht die Bedingungen in Gefängnissen, Arrestzentren und Haftanstalten; sie und der NHRC führten mehrere planmäßige, unangekündigte und auf Beschwerden basierende Inspektionen von Gefängnissen, Untersuchungshaftanstalten, Arrestzentren und von der Polizei betriebenen Entgiftungszentren durch. Die NHRC untersuchte auch glaubwürdige Berichte über Menschenrechtsverletzungen (USDOS 20.3.2023). Die Regierung erlaubte unabhängigen nichtstaatlichen Beobachtern und dem NHRC den Zugang (USDOS 20.3.2023; vgl. ÖB 3.2023). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 26

Quellen: - FH – Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 – Mongolia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2094382.html, Zugriff 1.12.2023 -ÖB – Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (3.2023): Asylländerbericht 2022, Mongolei, Zugriff 28.12.2023 - USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Mongolia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089244.html, Zugriff 1.12.2023 15. Todesstrafe Die Todesstrafe wurde am 1. Juli 2017 als strafrechtliche Repressalie (nicht jedoch verfassungsrechtlich) abgeschafft, nachdem bereits im Dezember 2015 eine Änderung des Strafgesetzbuches zu ihrer Abschaffung beschlossen wurde (ÖB 3.2023; vgl. Frankreich Diplomatie 10.2022, laenderdaten.info ohne Datum). Quellen: - Frankreich Diplomatie [Frankreich] (10.2022): Abschaffung der Todesstrafe, https://www.diplomatie.gouv.fr/de/aussenpolitik-frankreichs/menschenrechte-und-humanitare- hilfe/abschaffung-der-todesstrafe/, Zugriff 7.12.2023 -ÖB – Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (3.2023): Asylländerbericht 2022, Mongolei, Zugriff 28.12.2023 - laenderdaten.info (ohne Datum): Mongolei, politische Indikatoren, https://www.laenderdaten.info/Asien/Mongolei/index.php, Zugriff 7.12.2023 16. Religionsfreiheit Die Verfassung sieht Gewissens- und Religionsfreiheit vor, verbietet die Diskriminierung aufgrund der Religion und schreibt die Trennung der Tätigkeiten von staatlichen und religiösen Einrichtungen vor. Das Gesetz schreibt vor, dass sich religiöse Einrichtungen bei den Behörden registrieren lassen müssen, enthält jedoch nur wenige Einzelheiten zu den Registrierungsverfahren und überlässt den lokalen Behörden die Entscheidung über die meisten Einzelheiten der Umsetzung. Das Gesetz verbietet es, die freie Ausübung des Glaubens zu behindern, schränkt aber die Bekehrung ein (USDOS 15.5.2023; vgl. FH 2023). Laut der letzten Volkszählung von 2020 bezeichnen sich 59,4 Prozent der Personen ab 15 Jahren als religiös, während 40,6 % angeben, keine religiöse Identität zu haben. Von denjenigen, die eine religiöse Identität angegeben haben, bezeichnen sich 87,1 % als Buddhisten, 5,4 Prozent als Muslime, 4,2 % als Schamanisten, 2,2 % als Christen und 1,1 % als Anhänger anderer Religionen. Die Mehrheit der Buddhisten sind Mahayana-Buddhisten. Viele Menschen praktizieren Elemente des Schamanismus in Kombination mit anderen Religionen, insbesondere dem Buddhismus. Die Mehrheit der Christen ist protestantisch. Andere christliche Gruppen im Land sind die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage, die römisch-katholische Kirche, die Zeugen Jehovas, die russisch-orthodoxe Kirche und die Familienföderation für Weltfrieden und Vereinigung .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 26

(Vereinigungskirche). Auch andere religiöse Gruppen, darunter der Baha'i-Glaube, sind hier vertreten. Die ethnische kasachische Gemeinschaft, die sich vor allem im äußersten Westen befindet, ist mehrheitlich muslimisch (USDOS 15.5.2023). Quellen: - FH – Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 – Mongolia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2094382.html, Zugriff 1.12.2023 - USDOS – US Department of State [USA] (15.5.2023): 2022 Report on International Religious Freedom: Mongolia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2091951.html, Zugriff 7.12.2023 - USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Mongolia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089244.html, Zugriff 1.12.2023 17. Minderheiten Zu den ethnischen Minderheiten zählen Kasachen (3,8 %) sowie mehrere mongolische Gruppen, u.a. Durvud (2,6 %), Bayad (2 %), Buriad (1,4 %), Zakhchin (1,2 %), Dariganga (1,1 %) (ÖB 3.2023; vgl. CIA 6.12.2023). Die Verfassung bestimmt, dass keine Person aufgrund von Herkunft, Sprache, Abstammung, Alter, Geschlecht, sozialer Herkunft oder Status diskriminiert werden darf (ÖB 3.2023; vgl. USDOS 20.3.2023). Die Regierung hat die Gesetze wirksam durchgesetzt (USDOS 20.3.2023). Die Verfassung anerkennt zwar die Rechte von nationalen ethnischen Minderheiten (v.a. turksprachige Kasachen) auf Gebrauch der eigenen Sprache, jedoch werden diese Rechte von Seiten der Behörden kaum umgesetzt. Es gibt kasachische Medien, die allerdings über mangelnde staatliche Unterstützung klagen (ÖB 3.2023). NRO aus der kleinen kasachischen Minderheit des Landes, die sich auf den äußersten Westen konzentriert, äußerten gelegentlich Bedenken wegen Diskriminierung bei der Beschäftigung (USDOS 20.3.2023). Quellen: -CIA – Central Intelligence Agency [USA] (6.12.2023): The World Factbook, Mongolia, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/mongolia/#military-and-security, Zugriff 19.12.2023 -ÖB – Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (3.2023): Asylländerbericht 2022, Mongolei, Zugriff 28.12.2023 - USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Mongolia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089244.html, Zugriff 5.12.2023 18. Relevante Bevölkerungsgruppen 18.1.Frauen Art. 16 Abs. 11 VerfG bestimmt, dass Männer und Frauen in politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und familiären Angelegenheiten gleich behandelt werden müssen (ÖB 3.2023). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 26

Nach dem Wahlgesetz müssen mindestens 20 % der von einer politischen Partei oder Koalition für lokale und nationale politische Ämter nominierten Kandidaten Frauen sein; die politischen Parteien hielten sich im Allgemeinen an diese Vorschrift. So waren beispielsweise bei den Parlamentswahlen 2020 rund 25 % der von den verschiedenen Parteien und Koalitionen nominierten Kandidaten Frauen. Im August wurde die erste Gouverneurin des Landes in der Provinz Khovd ernannt (USDOS 20.3.2023). Trotz Quoten zur Förderung der Geschlechtervielfalt sind Frauen in der Politik jedoch nach wie vor unterrepräsentiert (FH 2023). Das Gesetz sieht für Frauen und Männer den gleichen Rechtsstatus und die gleichen Rechte vor (USDOS 20.3.2023; vgl. FH 2023, ÖB 3.2023), einschließlich gleichen Lohns für gleiche Arbeit und gleichen Zugangs zu Bildung. Diese Rechte wurden im Allgemeinen eingehalten, obwohl Frauen in der Arbeitswelt diskriminiert wurden. Die Regierung setzte das Gesetz wirksam durch (USDOS 20.3.2023). Ein großer Teil der Frauen - vor allem in ländlichen Gebieten - ist in unbezahlten Tätigkeiten wie der unbezahlten Familienarbeit beschäftigt (IOM 7.2022). Nach der letzten vom nationalen Statistikamt im Jahr 2020 durchgeführten Volkszählung lagen die Monatslöhne von Männern im Durchschnitt 20 % über denen von Frauen (USDOS 20.3.2023). Das Nationale Komitee für die Gleichstellung der Geschlechter unter dem Vorsitz des Premierministers und unter der Aufsicht des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz koordiniert die Politik und die Interessen der Frauen zwischen den Ministerien, den NRO und den Gleichstellungsräten auf Provinz- und lokaler Ebene (USDOS 20.3.2023). Das Strafgesetzbuch stellt erzwungenen oder nicht einvernehmlichen Geschlechtsverkehr oder sexuelle Handlungen unter Anwendung oder Androhung körperlicher Gewalt, den Missbrauch einer (finanziellen oder offiziellen) Machtposition und die Ausnutzung der Unfähigkeit einer Person, sich selbst zu schützen, unter Strafe; das Gesetz sieht je nach den Umständen Haftstrafen von einem Jahr bis lebenslänglich vor. Das Strafgesetzbuch stellt die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe (USDOS 20.3.2023). Häusliche Gewalt nach wie vor ein ernstes und weit verbreitetes Problem (USDOS 20.3.2023; vgl. FH 2023, ÖB 3.2023) und in der Mehrzahl der Fälle straflos (ÖB 3.2023). Die Bekämpfung von häuslicher Gewalt ist Teil des anerkannten Ausbildungsprogramms der Polizeiakademie und in allen Stellenbeschreibungen für Polizeibeamte enthalten. Eine spezielle nationale Polizeieinheit widmet sich der Bekämpfung von häuslicher Gewalt (USDOS 20.3.2023). Häusliche Gewalt ist ebenfalls eine Straftat, für die die Täter verwaltungsrechtlich oder strafrechtlich bestraft werden können, im letzteren Fall mit einer Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren (USDOS 20.3.2023). In einem Bericht der UN-Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen vom April 2022 wurde festgestellt, dass bei der Verhütung von Gewalt gegen Frauen Fortschritte erzielt wurden, aber auch eine breitere Definition dieser Gewalt über die häusliche .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 26

Gewalt hinaus sowie eine weitere Harmonisierung der nationalen Gesetze und mit internationalen Standards gefordert (FH 2023). Es gab 20 Heime und 17 zentrale Anlaufstellen für Opfer häuslicher Gewalt, die von der Polizei, Nichtregierungsorganisationen, lokalen Regierungsbehörden und Krankenhäusern betrieben wurden. Alle Heime arbeiteten nach Standardverfahren, die vom Nationalen Zentrum gegen Gewalt entwickelt wurden. Die zentralen Anlaufstellen, die sich hauptsächlich in Krankenhäusern befanden, boten Notunterkünfte für maximal 72 Stunden. Die relativ geringe Anzahl von Unterkünften in ländlichen Gebieten stellte ein Problem für die Opfer häuslicher Gewalt in diesen Gebieten dar (USDOS 20.3.2023). Die Regierung unterhält eine landesweite Datenbank über Täter häuslicher Gewalt, und wer ein zweites Mal häusliche Gewalt ausübt, wird automatisch strafrechtlich verfolgt. Die Regierung hat die Gesetze gegen Vergewaltigung und häusliche Gewalt nicht wirksam durchgesetzt (USDOS 20.3.2023). Das Mongolian Gender Equality Center (MGEC) arbeitet mit NGOs und staatlichen mongolischen Stellen zusammen und unterstützt Opfer von Menschenhandel, Gewalt gegen Frauen und geschlechtsspezifischer Diskriminierung (ÖB 3.2023). Das Strafgesetzbuch sieht in Fällen von sexueller Belästigung Geldstrafen oder obligatorische Schulungen vor. Das Arbeitsgesetz verpflichtet die Arbeitgeber, Maßnahmen zur Verhinderung sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu ergreifen, unter anderem durch die Festlegung interner Regeln für sexuelle Belästigung und die Bearbeitung von Beschwerden (USDOS 20.3.2023). Die Regierung setzte die Gesetze gegen sexuelle Belästigung wirksam durch; NRO bezeichneten die Gesetze jedoch als unzureichend und stellten fest, dass es in der Gesellschaft an Bewusstsein und Konsens darüber mangelt, was unangemessenes Verhalten darstellt, was es schwierig macht, das Ausmaß des Problems zu erfassen. Nach Eingang einer Beschwerde wegen sexueller Belästigung kann die NHRC eine Untersuchung einleiten und anschließend ein Schreiben an den Arbeitgeber senden, in dem sie Verwaltungssanktionen gegen die beschuldigte Partei empfiehlt (USDOS 20.3.2023). Es gab keine Berichte über erzwungene Abtreibungen oder unfreiwillige Sterilisationen seitens der Regierungsbehörden. Die Regierung gewährte Überlebenden sexueller Gewalt Zugang zu Diensten der sexuellen und reproduktiven Gesundheit. Überlebenden von Vergewaltigungen wird innerhalb von fünf Tagen eine Notfallverhütung angeboten (USDOS 20.3.2023). Das gesetzliche Pensionsantrittsalter für Frauen liegt mit 55 Jahren fünf Jahre unter jenem der Männer. Geschiedenen Frauen stehen laut Familiengesetz Alimente zu (ÖB 3.2023). Quellen: - FH – Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 – Mongolia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2094382.html, Zugriff 1.12.2023 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 26

-IOM – Internationale Organisation für Migration (7.2022): Länderinformationsblatt 2022, Mongolei, https://files.returningfromgermany.de/files/CFS_2022_Mongolei_DE.pdf, Zugriff 7.12.2023 -ÖB – Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (3.2023): Asylländerbericht 2022, Mongolei, Zugriff 28.12.2023 - USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Mongolia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089244.html, Zugriff 5.12.2023 18.2. Kinder Die Staatsbürgerschaft wird von den Eltern abgeleitet. Geburten werden sofort registriert, und eine Registrierungsnummer wird über ein vom Gesundheitsministerium, dem nationalen Statistikamt und der staatlichen Registrierungsbehörde gemeinsam entwickeltes Online-System vergeben. Die Nichtregistrierung kann zur Verweigerung von öffentlichen Dienstleistungen führen (USDOS 20.3.2023). Die Mongolei ist ein junges Land, in dem Kinder und Jugendliche fast ein Drittel der Bevölkerung ausmachen. Dennoch leben 28,9 % der Kinder in armen Haushalten, und diese Kinder machen 46 % der armen Menschen mit einem Einkommen unterhalb der Armutsgrenze aus. Die weit verbreitete Einkommensarmut untergräbt das Wohlergehen der Kinder (IOM 7.2022). Die Mongolei ist ein Ursprungs- und Transitland für den illegalen Handel von Personen zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsarbeit, sowie Kinderprostitution (ÖB 3.2023). Das Strafgesetzbuch enthält ein spezielles Kapitel über Straftaten gegen Kinder, darunter Aussetzen, Herbeiführen von Abhängigkeit, Heranziehen von Kindern zu kriminellen Aktivitäten oder gefährlicher Arbeit, Zwangsbettelei und Heranziehen von Kindern zur Pornografie (USDOS 20.3.2023). Kindesmissbrauch war ein großes Problem und bestand hauptsächlich aus häuslicher Gewalt (USDOS 20.3.2023; vgl. ÖB 3.2023) und sexuellem Missbrauch. Die Behörde für Familien-, Kinder- und Jugendentwicklung betrieb eine Hotline zur Meldung von Kindesmissbrauch, ein Notdienstzentrum und ein Heim für Kinder, die Opfer von Missbrauch wurden. Das von der Regierung betriebene Heim diente Opfern von häuslicher Gewalt, sexuellem Missbrauch, Vernachlässigung und Aussetzung von Kindern, verfügte jedoch nicht über ausreichende Kapazitäten, um besonders gefährdete Kinder separat unterzubringen (USDOS 20.3.2023). Obwohl illegal, war die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern unter 18 Jahren ein Problem. Das Mindestalter für einvernehmlichen Sex liegt bei 16 Jahren. Auf Verstöße gegen das Gesetz wegen Vergewaltigung (definiert als Geschlechtsverkehr mit einer Person unter 16 Jahren, der nicht mit körperlicher Gewalt oder der Androhung von Gewalt verbunden ist) steht eine Höchststrafe von fünf Jahren Gefängnis. Diejenigen, die Kinder dem Sexhandel oder der sexuellen Ausbeutung aussetzen, werden mit einer Höchststrafe von 20 Jahren Gefängnis oder bei Vorliegen erschwerender Umstände mit lebenslanger Haft bestraft. Das Gesetz verbietet Kinderpornografie .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 18 von 26

und die Behörden setzten das Gesetz durch. Die Höchststrafe für die Beteiligung von Kindern an pornografischen Darstellungen beträgt acht Jahre Freiheitsentzug (USDOS 20.3.2023). Auch die Vernachlässigung von Kindern war ein Problem. Einige Kinder wurden zu Waisen oder liefen von zu Hause weg, weil sie vernachlässigt oder von ihren Eltern misshandelt wurden. Polizeibeamte gaben an, dass sie Kinder misshandelnder Eltern in Heime schickten, aber einige Beobachter wiesen darauf hin, dass viele zu den misshandelnden Eltern zurückgebracht wurden. In jeder Provinz und in allen Bezirkspolizeibehörden Ulaanbaatars gab es einen spezialisierten Polizeibeamten, der für die Untersuchung von Straftaten gegen oder von Jugendlichen zuständig war (USDOS 20.3.2023). Der Kinderschutz auf Gemeindeebene wird von den multidisziplinären Teams (MDT) gewährleistet, die sich aus Sozialarbeitern, Gemeindearbeitern, Gesundheits- und Bildungsexperten, Polizeibeamten und den Gouverneuren der Khoroos und Soums zusammensetzen. Die Regierung stellt allen Kindern unter 16 Jahren eine kostenlose Gesundheitsversorgung zur Verfügung (IOM 7.2022). Es gab vereinzelte Berichte über Kinderzwangsarbeit, einschließlich Zwangsbettelei, aber es gab im Laufe des Jahres keine strafrechtliche Verfolgung von Kinderzwangsarbeit (USDOS 20.3.2023). Das gesetzliche Mindestalter für die Eheschließung liegt bei 18 Jahren, mit gerichtlich genehmigten Ausnahmen für Minderjährige zwischen 16 und 18 Jahren und mit Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten (USDOS 20.3.2023). Im Jahr 2022 machte die Mongolei moderate Fortschritte bei den Bemühungen, die schlimmsten Formen der Kinderarbeit zu beseitigen. Das überarbeitete Arbeitsgesetz der Mongolei enthält ein formelles Verbot der Ausbeutung von Kinderarbeit und setzt das Mindestalter für die Arbeit auf 15 Jahre fest. Die Nationale Menschenrechtskommission der Mongolei hat außerdem mit Unterstützung der Internationalen Arbeitsorganisation eine qualitative Studie über Kinderarbeit veröffentlicht. Darüber hinaus hat die Regierung im Rahmen der Child Protection Compact Partnership Sozialarbeiter und Pädagogen in der Gemeinde in der Prävention des Menschenhandels und der Identifizierung der Opfer geschult. Mit dem überarbeiteten Arbeitsgesetz wurden unangekündigte Arbeitsinspektionen legalisiert, die zu Sanktionen führen können (USDOL 26.9.2023). Kinder in Haushalten, die von ethnischen Minderheiten wie den Kasachen oder Tsaatan geführt werden, werden durch Indikatoren in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Schutz als benachteiligt anerkannt. Kinder mit Behinderungen haben nur begrenzten Zugang zu sozialen Diensten und sind Stigmatisierung und Diskriminierung ausgesetzt (IOM 7.2022). Quellen: -IOM – Internationale Organisation für Migration (7.2022): Länderinformationsblatt 2022, Mongolei, https://files.returningfromgermany.de/files/CFS_2022_Mongolei_DE.pdf, Zugriff 7.12.2023 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 19 von 26

-ÖB – Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (3.2023): Asylländerbericht 2022, Mongolei, Zugriff 28.12.2023 -USDOL – US Department of Labor [USA] (26.9.2023): 2022 Findings on the Worst Forms of Child Labor: Mongolia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2098506.html, Zugriff 7.12.2023 - USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Mongolia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089244.html, Zugriff 5.12.2023 18.3. Sexuelle Minderheiten Es gab keine Gesetze, die einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen unter Strafe stellten (USDOS 20.3.2023; vgl. BMEIA 12.12.2023c, AA 14.12.2023), aber gesellschaftlich nicht akzeptiert (BMEIA 12.12.2023c). Das Gesetz verbietet Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität, doch wurden diesbezügliche Fälle nur selten bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft registriert (USDOS 20.3.2023; vgl. AA 14.12.2023). Das Gesetz erkennt gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht an (USDOS 20.3.2023). LGBTQI+-Personen wurden sowohl in der Öffentlichkeit als auch zu Hause diskriminiert und berichteten von Angst vor Obdachlosigkeit und häuslicher Gewalt. Es wurde berichtet, dass LGBTQI+-Personen in ländlichen Gebieten stärker diskriminiert werden und mehr Angst haben als in Ulaanbaatar, was auf ein geringeres öffentliches Bewusstsein und einen begrenzten Zugang zu den Online-Medien zurückzuführen ist (USDOS 20.3.2023). NRO, die NHRC und Mitglieder der LGBTQI+-Gemeinschaft berichteten, dass Unternehmen nur selten LGBTQI+-Personen einstellten, die offen über ihre sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität sprachen, und dass LGBTQI+-Personen, die ihren Status am Arbeitsplatz offenlegten, häufig mit Diskriminierung konfrontiert waren, einschließlich der Möglichkeit einer Entlassung. Unrechtmäßig entlassene LGBTQI+-Personen suchten selten den Rechtsweg, um zu vermeiden, dass sie ihren Status offenlegen und das Risiko der Diskriminierung erhöhen (USDOS 20.3.2023). Die Nichtregierungsorganisation LGBT Center erhielt Berichte über Drohungen und Gewalt gegen LGBTQI+-Personen, wobei es sich in den meisten Fällen um junge Menschen handelte, die ihren LGBTQI+-Status gegenüber ihren Familien offenlegten oder deren Familien herausfanden, dass sie LGBTQI+ sind (USDOS 20.3.2023). Berichte aus der LGBTQI+-Gemeinschaft deuten auf ein mangelndes Verständnis der Gesundheitsdienstleister für sexuelle Minderheiten sowie auf ein mangelndes Verständnis der physischen und psychischen Probleme hin, mit denen Mitglieder der LGBTQI+-Gemeinschaft konfrontiert sein könnten (USDOS 20.3.2023). Die rechtliche Anerkennung des Geschlechts ist möglich, doch müssen die Betroffenen einen ärztlichen Nachweis über einen medizinischen Eingriff vorlegen (USDOS 20.3.2023). NRO berichten, dass es Fälle von so genannten Konversionstherapien gibt, einschließlich psychologischer Zwangsbehandlung und religiöser Rituale, die auf Jugendliche und junge .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 20 von 26
