mong-lib-2024-01-02-ke

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Alle zwei Jahre wird der Mindestlohn vom Arbeitsministerium, in Konsultation mit den
Sozialpartnern,  angepasst.  Zuletzt  wurde  der  Mindestlohn  am  1.  Jänner  2023  um  31  %  auf 
550.000 MNT pro Monat (ca. 146,44 EUR) angehoben. Lt. Nationalem Statistikamt erhalten von 
den.  1,1  Mio.  Erwerbstätigen  in  der  Mongolei  ca.  10  %  den  Mindestlohn.  Der  monatliche 
Durchschnittslohn in der Mongolei beträgt 1,3 Mio. MNT (ca. 346,20 EUR) (ÖB 3.2023).
Die Verfassung verbietet alle Formen von Zwangs- oder Pflichtarbeit, es sei denn, sie sind Teil 
einer  gesetzlich  verhängten  Strafe.  Das  Strafgesetzbuch  sieht  für  Verstöße  gegen  die 
Zwangsarbeit eine Geld- oder Freiheitsstrafe vor. Die Regierung hat das Gesetz nicht wirksam 
durchgesetzt.  Die  Kontrollen  waren  unzureichend,  und  die  Inspektoren  führten  keine 
unangekündigten Inspektionen durch und setzten das Gesetz im informellen Sektor nicht durch 
(USDOS 20.3.2023).
Das Gesetz verbietet die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf aufgrund der nationalen 
Herkunft, der Sprache, der Rasse, des Alters, des Geschlechts, der sexuellen Ausrichtung, des 
Geschlechts  oder  des  Familienstands,  der  sozialen  Herkunft  oder  des  sozialen  Status,  des 
Vermögens, der Religion, der Weltanschauung, der Bildung oder des medizinischen Status. Es 
verbietet Arbeitgebern auch, die Einstellung von Menschen mit Behinderungen zu verweigern, 
sieht jedoch weitreichende Ausnahmen vor (USDOS 20.3.2023).
Quellen:
-CIA  –  Central  Intelligence  Agency  [USA]  (6.12.2023):  The  World  Factbook,  Mongolia, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/mongolia/#military-and-security,  Zugriff 
19.12.2023
-IOM  –  Internationale  Organisation  für  Migration  (7.2022):  Länderinformationsblatt  2022, 
Mongolei, https://files.returningfromgermany.de/files/CFS_2022_Mongolei_DE.pdf, Zugriff
7.12.2023
-laenderdaten.info  (ohne  Datum):  Mongolei,  Index, 
https://www.laenderdaten.info/Asien/Mongolei/index.php, Zugriff 7.12.2023
-laenderdaten.info  (ohne  Datum):  Mongolei,  Wirtschaft, 
https://www.laenderdaten.info/Asien/Mongolei/wirtschaft.php, Zugriff 12.12.2023
-ÖB  –  Österreichische  Botschaft  Peking  [Österreich]  (3.2023):  Asylländerbericht  2022, 
Mongolei, Zugriff 28.12.2023
- USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Mongolia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089244.html, Zugriff 19.12.2023
- WKO  –  Wirtschaftskammer  Österreich  (10.2023):  Länderprofil  Mongolei, 
https://www.wko.at/statistik/laenderprofile/lp-mongolei.pdf, Zugriff 28.12.2023
21.1. Sozialbeihilfen
Die  Sozialfürsorge  in  der  Mongolei  besteht  aus  Transferleistungen  und  Dienstleistungen  zur 
Unterstützung armer und gefährdeter Gruppen wie ältere Menschen, Waisen und Menschen mit 
Behinderungen. In der Mongolei gibt es 72 Sozialfürsorgeprogramme, eingeteilt in verschiedene
Kategorien (IOM 7.2022). Die Sozialrenten und Sozialbeihilfen werden monatlich gezahlt (IOM 
7.2022).
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In der Mongolei erhält jeder ältere Mensch eine Rente. Das mongolische Altersrentensystem
umfasst sowohl ein Sozialversicherungs- als auch ein Sozialhilfe-Rentensystem. In der Mongolei 
gibt es zwei parallele beitragsabhängige Rentensysteme. ein leistungsorientiertes Rentensystem 
(DB) für die vor 1960 Geborenen und ein fiktives beitragsorientiertes System (NDC) für die nach 
1960 Geborenen. Sowohl für das DB- als auch für das NDC-System liegt das Rentenalter bei 55 
Jahren für Frauen und 60 Jahren für Männer (IOM 7.2022). Neben den Altersleistungen aus dem 
beitragsabhängigen (obligatorischen und freiwilligen) Rentenfonds führt das Ministerium für Arbeit 
und Sozialschutz (MLSP) auch ein beitragsunabhängiges Sozialrentensystem für Frauen über 55 
und  Männer  über  60  ein,  die  keine  Beiträge  geleistet  haben  oder  nicht  die  erforderlichen 
Qualifikationsjahre für den Zugang zur beitragsabhängigen Rente aufweisen (IOM 7.2022).
Der Zugang zu staatlichen Sozialleistungen ist in der Praxis oft sehr schwierig (ÖB 3.2023).
Quellen:
-IOM  –  Internationale  Organisation  für  Migration  (7.2022):  Länderinformationsblatt  2022, 
Mongolei,  https://files.returningfromgermany.de/files/CFS_2022_Mongolei_DE.pdf,  Zugriff 
7.12.2023
-ÖB  –  Österreichische  Botschaft  Peking  [Österreich]  (3.2023):  Asylländerbericht  2022, 
Mongolei, Zugriff 28.12.2023
 22. Medizinische Versorgung
Die  Mongolei  verfügt  über  ein  zweistufiges  Gesundheitssystem  –  Primärversorgung  und 
fachmedizinische Versorgung. Die Gesundheitsdienste werden in drei Arten von Einrichtungen 
(Primär-, Sekundär- und Tertiärversorgung) und in zwei Verwaltungsbereichen (Hauptstadt und 
Provinzen) angeboten. Die primäre Gesundheitsversorgung wird in Familiengesundheitszentren, 
Soum-  Gesundheitszentren  und  Intersoum-Krankenhäusern  erbracht.  Die  sekundäre 
Gesundheitsversorgung  wird  von  den  allgemeinen  Krankenhäusern  der  Distrikte  sowie  von 
Privatkliniken  erbracht.  Die  tertiäre  Gesundheitsversorgung  wird  von  zentralen 
Multispezialkrankenhäusern und spezialisierten Zentren erbracht, die sich alle in der Hauptstadt 
befinden (IOM 7.2022).
Die medizinische Grundversorgung steht allen Einwohnern der Mongolei kostenlos zur Verfügung 
und wird aus den Einnahmen des Staatshaushalts finanziert. Die primäre Gesundheitsversorgung 
wird in den städtischen Gebieten durch Familiengesundheitszentren (FHC) und in den ländlichen 
Gebieten durch Soum-Gesundheitszentren (SHC) gewährleistet (IOM 7.2022).
Der Zugang zu ausreichender medizinischer Versorgung ist insbesondere im ländlichen Raum 
beschränkt (ÖB 3.2023).
Es gibt 1502 registrierte Arzneimittel, die von 190 Unternehmen aus 36 Ländern und inländischen 
Arzneimittelfabriken geliefert werden. Im Allgemeinen sind die Kosten für Arzneimittel hoch. Mehr 
als  362  Arzneimittel  sind  im  Rahmen  des  Arzneimittelpreis-Rabattprogramms  zugelassen  und 
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werden von der sozialen Krankenversicherung erstattet. Die Regierung führt ein Medicard
Programm ein, das berechtigten Armen, die durch eine Bedürftigkeitsprüfung ermittelt werden, und 
Obdachlosen unabhängig von ihrem Versicherungsstatus kostenlose Arzneimittel zur Verfügung 
stellt (IOM 7.2022).
Die staatliche Krankenversicherung ist für die Bevölkerung der Mongolei obligatorisch und wird 
durch automatische Abzüge vom Gehalt des Personals bezahlt. Die Krankenversicherung ist für 
Minderjährige  unter  18  Jahren,  rentebeziehende,  ältere  Menschen  und  Sozialhilfeempfänger 
kostenlos. Personen, die nur eine Rente beziehen, Wehrdienstleistende und Alleinerziehende mit 
Kindern im Alter von 2 bis 3 Jahren erhalten ebenfalls eine Ermäßigung (IOM 7.2022). 
Es gibt 15 Versicherungsgesellschaften, die private Krankenversicherungen anbieten. Auch wenn 
man eine private Krankenversicherung abschließt, ist man verpflichtet, die Pflichtversicherung 
weiterzuführen (IOM 7.2022).
Es gibt für Versicherte teilweise hohe Selbstbehalte bei Spitalsaufenthalten und Medikamenten. 
Grundsätzlich sind die „fragilen Gruppen“ von den Selbstbehalten ausgenommen, dennoch gibt es 
v.A. in Krankenhäusern häufig notwendige Korruptionszahlungen, um gewisse Leistungen rascher 
zu bekommen (ÖB 3.2023).
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und oft technisch, 
apparativ und/oder hygienisch problematisch (AA 14.12.2023; vgl. laenderdaten.info ohne Datum, 
Gesundheitswesen).
Quellen:
-AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (14.12.2023): Mongolei: Reise- und Sicherheitshinweise, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/mongolei-node/mongoleisicherheit/222842, 
Zugriff 14.12.2023
-IOM  –  Internationale  Organisation  für  Migration  (7.2022):  Länderinformationsblatt  2022, 
Mongolei,  https://files.returningfromgermany.de/files/CFS_2022_Mongolei_DE.pdf,  Zugriff 
7.12.2023
-laenderdaten.info  (ohne  Datum):  Mongolei,  Gesundheitswesen, 
https://www.laenderdaten.info/Asien/Mongolei/gesundheit.php, Zugriff 12.12.2023
-ÖB  –  Österreichische  Botschaft  Peking  [Österreich]  (3.2023):  Asylländerbericht  2022, 
Mongolei, Zugriff 28.12.2023
 23. Rückkehr
Seitens der IOM wird bereits seit vielen Jahren im Rahmen des so genannten „Assisted Voluntary 
Return  and  Reintegrations  Programme  (AVRR)“  administrative,  logistische  und  finanzielle 
Unterstützung  für  in  die  Mongolei  zurückkehrende  Personen  angeboten.  Umfasst  ist  auch 
Hilfestellung bei der Reintegration nach Ankunft in der Mongolei, wobei in diesem Zusammenhang 
auch  Unterstützung  bzgl.  Wohnungsbeschaffung,  Gesundenversorgung  und  Zugang  zum 
mongolischen  Gesundheitssystem  sowie  die  Wiedereingliederung  in  den  mongolischen 
Arbeitsmarkt umfasst sind (ÖB 3.2023; vgl. Return from Austria, ohne Datum).
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Es sind keine Rückkehrerprobleme bei einer Asylantragstellung im Ausland oder bei oppositioneller
Betätigung im Ausland bekannt. Politische Betätigung im Ausland ist nicht strafbar (ÖB 3.2023).
Quellen:
-ÖB  –  Österreichische  Botschaft  Peking  [Österreich]  (3.2023):  Asylländerbericht  2022, 
Mongolei, Zugriff 2.1.2024
-Return  from  Austria  (ohne  Datum):  Mongolei, 
https://www.returnfromaustria.at/mongolei/mongolei_deutsch.html, Zugriff 2.1.2024
 24. Dokumente
Der Reisepass in Verbindung mit dem Personalausweis gilt als Nachweis der Staatsangehörigkeit 
(ÖB 3.2023).
Die  Miliz  ist  für  die  Ausstellung  und  Registrierung  des  Personalausweises  sowie  für  die 
Speicherung der Ausweisdaten zuständig. Alle Staatsangehörigen der Mongolei müssen ab dem 
16. Lebensjahr ständig einen Personalausweis bei sich führen (ÖB 3.2023).
Mongolische Staatsangehörige dürfen ohne Genehmigung das Land verlassen. Sie benötigen 
jedoch einen Reisepass, um mit Charterflügen aus der Mongolei ausreisen zu dürfen. An den 
Grenzkontrollstellen findet eine genaue Überprüfung statt, wobei bei mongolischen StA. auch der 
Personalausweis als weitere Überprüfungsgrundlage herangezogen werden kann (ÖB 3.2023). 
Quellen:
-ÖB  –  Österreichische  Botschaft  Peking  [Österreich]  (3.2023):  Asylländerbericht  2022, 
Mongolei, Zugriff 2.1.2024
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