mong-lib-2024-01-02-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

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werden von der sozialen Krankenversicherung erstattet. Die Regierung führt ein Medicard
Programm ein, das berechtigten Armen, die durch eine Bedürftigkeitsprüfung ermittelt werden, und 
Obdachlosen unabhängig von ihrem Versicherungsstatus kostenlose Arzneimittel zur Verfügung 
stellt (IOM 7.2022).
Die staatliche Krankenversicherung ist für die Bevölkerung der Mongolei obligatorisch und wird 
durch automatische Abzüge vom Gehalt des Personals bezahlt. Die Krankenversicherung ist für 
Minderjährige  unter  18  Jahren,  rentebeziehende,  ältere  Menschen  und  Sozialhilfeempfänger 
kostenlos. Personen, die nur eine Rente beziehen, Wehrdienstleistende und Alleinerziehende mit 
Kindern im Alter von 2 bis 3 Jahren erhalten ebenfalls eine Ermäßigung (IOM 7.2022). 
Es gibt 15 Versicherungsgesellschaften, die private Krankenversicherungen anbieten. Auch wenn 
man eine private Krankenversicherung abschließt, ist man verpflichtet, die Pflichtversicherung 
weiterzuführen (IOM 7.2022).
Es gibt für Versicherte teilweise hohe Selbstbehalte bei Spitalsaufenthalten und Medikamenten. 
Grundsätzlich sind die „fragilen Gruppen“ von den Selbstbehalten ausgenommen, dennoch gibt es 
v.A. in Krankenhäusern häufig notwendige Korruptionszahlungen, um gewisse Leistungen rascher 
zu bekommen (ÖB 3.2023).
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und oft technisch, 
apparativ und/oder hygienisch problematisch (AA 14.12.2023; vgl. laenderdaten.info ohne Datum, 
Gesundheitswesen).
Quellen:
-AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (14.12.2023): Mongolei: Reise- und Sicherheitshinweise, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/mongolei-node/mongoleisicherheit/222842, 
Zugriff 14.12.2023
-IOM  –  Internationale  Organisation  für  Migration  (7.2022):  Länderinformationsblatt  2022, 
Mongolei,  https://files.returningfromgermany.de/files/CFS_2022_Mongolei_DE.pdf,  Zugriff 
7.12.2023
-laenderdaten.info  (ohne  Datum):  Mongolei,  Gesundheitswesen, 
https://www.laenderdaten.info/Asien/Mongolei/gesundheit.php, Zugriff 12.12.2023
-ÖB  –  Österreichische  Botschaft  Peking  [Österreich]  (3.2023):  Asylländerbericht  2022, 
Mongolei, Zugriff 28.12.2023
 23. Rückkehr
Seitens der IOM wird bereits seit vielen Jahren im Rahmen des so genannten „Assisted Voluntary 
Return  and  Reintegrations  Programme  (AVRR)“  administrative,  logistische  und  finanzielle 
Unterstützung  für  in  die  Mongolei  zurückkehrende  Personen  angeboten.  Umfasst  ist  auch 
Hilfestellung bei der Reintegration nach Ankunft in der Mongolei, wobei in diesem Zusammenhang 
auch  Unterstützung  bzgl.  Wohnungsbeschaffung,  Gesundenversorgung  und  Zugang  zum 
mongolischen  Gesundheitssystem  sowie  die  Wiedereingliederung  in  den  mongolischen 
Arbeitsmarkt umfasst sind (ÖB 3.2023; vgl. Return from Austria, ohne Datum).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 25 von 26
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Es sind keine Rückkehrerprobleme bei einer Asylantragstellung im Ausland oder bei oppositioneller
Betätigung im Ausland bekannt. Politische Betätigung im Ausland ist nicht strafbar (ÖB 3.2023).
Quellen:
-ÖB  –  Österreichische  Botschaft  Peking  [Österreich]  (3.2023):  Asylländerbericht  2022, 
Mongolei, Zugriff 2.1.2024
-Return  from  Austria  (ohne  Datum):  Mongolei, 
https://www.returnfromaustria.at/mongolei/mongolei_deutsch.html, Zugriff 2.1.2024
 24. Dokumente
Der Reisepass in Verbindung mit dem Personalausweis gilt als Nachweis der Staatsangehörigkeit 
(ÖB 3.2023).
Die  Miliz  ist  für  die  Ausstellung  und  Registrierung  des  Personalausweises  sowie  für  die 
Speicherung der Ausweisdaten zuständig. Alle Staatsangehörigen der Mongolei müssen ab dem 
16. Lebensjahr ständig einen Personalausweis bei sich führen (ÖB 3.2023).
Mongolische Staatsangehörige dürfen ohne Genehmigung das Land verlassen. Sie benötigen 
jedoch einen Reisepass, um mit Charterflügen aus der Mongolei ausreisen zu dürfen. An den 
Grenzkontrollstellen findet eine genaue Überprüfung statt, wobei bei mongolischen StA. auch der 
Personalausweis als weitere Überprüfungsgrundlage herangezogen werden kann (ÖB 3.2023). 
Quellen:
-ÖB  –  Österreichische  Botschaft  Peking  [Österreich]  (3.2023):  Asylländerbericht  2022, 
Mongolei, Zugriff 2.1.2024
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 26 von 26
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