mold-lib-2022-02-16-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Meinungs- und Pressefreiheit; beträchtliche Eingriffe in die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit; Einschränkungen der Bewegungsfreiheit; Verletzung des Rechts auf freie und faire Wahlen; Korruption; Straflosigkeit bei Gewalt gegen Frauen; Gewalt gegen LGBTI- Personen und Existenz schlimmster Formen von Kinderarbeit. Angeklagten wird das Recht auf ein faires Verfahren verweigert. Es gibt in Transnistrien keinen Mechanismus zur Untersuchung mutmaßlicher Folterungen. Die transnistrischen De-facto-Behörden setzen Mittel unmenschlicher und erniedrigender Behandlung ein, um Geständnisse zu erzwingen. Es gibt keine öffentlichen Berichte zu etwaigen Ermittlungen oder Strafverfolgung in Bezug auf Folter oder unmenschliche Behandlung durch „Sicherheitskräfte“. Misshandlungen von Häftlingen stellen weiterhin ein großes Problem dar. Laut transnistrischen Eigenangaben waren mit Stand 1.1.2021 1.824 Personen inhaftiert. Die transnistrische „Ombudsperson“ erhielt 53 Beschwerden von Inhaftierten und berichtete einen leichten Rückgang der Beschwerden von Häftlingen im Jahr 2020. Die transnistrischen „Behörden“ lehnen ein unabhängiges Monitoring der Hafteinrichtungen weiterhin ab. Zwei Organisationen kontrollieren den transnistrischen Massenmedienmarkt: die „Öffentliche Behörde für Telekommunikation“, welche die Nachrichtenagenturen, Zeitungen und einen der zwei populärsten Fernsehkanäle kontrolliert; und die Sheriff Holding, ein Unternehmenskonglomerat mit beträchtlichem Einfluss im transnistrischen „Obersten Sowjet“. Journalisten praktizieren Selbstzensur, um so Vergeltungsmaßnahmen von „offizieller“ Seite zu vermeiden. Vereinigungsfreiheit wird nur denjenigen Personen zugestanden, welche als „Bürger“ von Transnistrien anerkannt sind. Alle Aktivitäten müssen mit lokalen „Behörden“ koordiniert werden. Organisationen, welche für eine Wiedereingliederung mit Moldawien eintreten, sind strikt verboten. Die Aktivitäten von NGOs im Menschenrechtsbereich werden eingeschränkt und überwacht (USDOS 30.3.2021). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (10.2.2021b): Republik Moldau: Politisches Porträt, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/moldau-node/politisches-portrait/ 202838, Zugriff 27.12.2021 - DEU – Delegation of the European Union to the Republic of Moldova (22.11.2021): The Republic of Moldova and the EU, https://eeas.europa.eu/delegations/moldova/1538/republic- moldova-and-eu_en, Zugriff 4.1.2022 - FH – Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2020 – Transnistria, https://www.ecoi.net/de/dokument/2030947.html, Zugriff 27.12.2021 - RFE/RL – Radio Free Europe/Radio Liberty (12.12.2021): Breakaway Authorities Stage Vote In Moldova's Transdniester Region, https://www.ecoi.net/de/dokument/2065108.html, Zugriff 11.2.2022 - USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048126.html, Zugriff 27.12.2021 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 12 von 42

5. Rechtsschutz / Justizwesen Gesetzlich ist eine unabhängige Justiz vorgesehen (USDOS 30.3.2021). Ein großes Problem stellt in der Praxis die oftmals mangelnde Unabhängigkeit des Justiz- und Strafverfolgungswesens dar (AA 31.1.2022; vgl. AI 16.4.2020, FH 3.3.2021). Die Justiz ist Unternehmerkreisen und regierenden politischen Gruppen gegenüber dienstbar (BS 2020). Der Justizsektor ist korruptionsanfällig (AA 31.1.2022; vgl. USDOS 30.3.2021, BS 2020). Selektive Justiz stellt ebenfalls ein Problem dar (USDOS 30.3.2021). Die Reform des Justizwesens der letzten Jahre wird allgemein als Misserfolg angesehen, da weder die Transparenz noch die Effizienz erhöht werden konnten (AA 31.1.2022; vgl. FH 28.4.2021). Das Auswahlverfahren und die derzeitige Zusammensetzung des Obersten Richterrats entsprechen nicht europäischen Standards. Intransparent sind Entscheidungen des Obersten Richterrats hinsichtlich Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen, Evaluierungen von Richtern sowie hinsichtlich Disziplinarverfahren gegen Richter (EC 13.10.2021; vgl. FH 3.3.2021). Rechtsanwälte beklagen Verletzungen des Rechts auf ein faires öffentliches Verfahren (USDOS 30.3.2021; vgl. AI 7.4.2021), welches von der Verfassung eigentlich garantiert ist (USDOS 30.3.2021). Das Recht auf ein faires Verfahren wird unter anderem durch Befangenheit von Richtern und durch Korruption in der Justiz geschmälert (BS 2020; vgl. FH 3.3.2021). Trotz der von der Regierung erklärten Null-Toleranz-Politik in Bezug auf Folter haben Folteropfer häufig keinen Zugang zu Rechtsmitteln, vor allem in Fällen von Misshandlungen in Strafanstalten. Gesetzliche Vorgaben garantieren die Unschuldsvermutung, in der Praxis wird diese aber gelegentlich nicht respektiert, wie Kommentare von Richtern zeigen (USDOS 30.3.2021). Es existiert die gesetzliche Möglichkeit, gegen Menschenrechtsverletzungen gerichtlich vorzugehen. Die Urteile in solchen Fällen fallen aber oft bescheiden aus und werden mangelhaft umgesetzt. Mit Stand Juli 2020 betrug die Anzahl der Beschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), welche sich gegen den Staat Moldau richteten, 1.096 (USDOS 30.3.2021). Unter früheren Regierungen ereigneten sich politisch motivierte Strafverfolgungen, die folgende Gruppen ins Visier nahmen: Oppositionelle und Rechtsanwälte, welche Gegner der Elite verteidigten. Im Februar 2020 versprach das Büro der Generalstaatsanwaltschaft, Dutzende politisch motivierte Fälle zu untersuchen, und mehrere Fälle wurden im Oktober 2020 abgeschlossen (FH 3.3.2021). Quellen: .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 42

- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (31.1.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Moldau (Stand: Juni 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2068039/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcb er_die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Moldau_%28Stand_Juni_2021%29%2 C_31.01.2022.pdf, Zugriff 15.2.2022 - AI – Amnesty International (7.4.2021): Amnesty International Report 2020/21; The State of the World's Human Rights; Moldova 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048720.html, Zugriff 28.12.2021 - AI – Amnesty International (16.4.2020): Human Rights in Eastern Europe and Central Asia - Review of 2019 - Moldova [EUR 01/1355/2020], https://www.ecoi.net/de/dokument/2028169.html, Zugriff 28.12.2021 - BS – Bertelsmann Stiftung / Transformationsindex (2020): Moldova Country Report, https://www.ecoi.net/en/file/local/2029516/country_report_2020_MDA.pdf, Zugriff 27.12.2021 - EC – European Commission (13.10.2021): Joint Staff Working Document: Association Implementation Report on the Republic of Moldova, https://eeas.europa.eu/sites/default/files/swd_2021_295_f1_joint_staff_working_paper_en_v2 _p1_1535649.pdf, Zugriff 7.1.2022 - FH – Freedom House (28.4.2021): Nations in Transit 2021 – Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/2050450.html, Zugriff 28.12.2021 - FH – Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 – Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/2046529.html, Zugriff 27.12.2021 - USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048126.html, Zugriff 27.12.2021 6. Sicherheitsbehörden Die Nationalpolizei ist die primäre Gesetzesvollzugsbehörde und unter anderem für innere Sicherheit, die öffentliche Ordnung, Verkehr, kriminalpolizeiliche Ermittlungen, Migrations- und Asylthemen sowie den Grenzschutz verantwortlich. Die Nationalpolizei untersteht dem Innenministerium. Die Sicherheitskräfte werden effektiv von den zivilen Behörden kontrolliert. Mitglieder der Sicherheitskräfte haben mehrere missbräuchliche Handlungen begangen. Obwohl die Behörden Berichten über Menschenrechtsverletzungen nachgehen, werden selten Beamte wegen Menschenrechtsverletzungen oder Korruption angeklagt und bestraft (USDOS 30.3.2021). Quellen: - USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048126.html, Zugriff 27.12.2021 7. Folter und unmenschliche Behandlung Die Republik Moldau hat die Europäische Konvention zur Bekämpfung von Folter ratifiziert (AA 31.1.2022). Die Verfassung (Artikel 24) untersagt die Anwendung von Folter und unmenschlicher Behandlung. Das Strafgesetzbuch sieht bis zu 15 Jahre Haft bei Folter vor (BAMF 6.2021; vgl. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 42

BS 2020). Es existiert ein Nationaler Präventionsmechanismus gegen Folter (USDOS 30.3.2021). Die Anzahl der Anzeigen wegen Folter und Misshandlung in Gefängnissen ist rückläufig. Diese richteten sich sowohl gegen andere Inhaftierte als auch gegen Vollzugsbeamte. Im Rahmen des von der EU finanzierten Projekts „Zusammen sagen wir NEIN zu Folter in Moldau: Zivilgesellschaft gegen Folter“ wurden drei Zentren in Chisinau, Comrat und Tiraspol eröffnet, welche Folteropfern rechtliche und psychologische Unterstützung sowie Rehabilitierungsmaßnahmen anbieten (AA 31.1.2022). Obwohl gesetzliche Vorschriften Folter sowie Misshandlungen verbieten, gibt es Berichte über Misshandlungen und Folter, vor allem in Haftanstalten. Fälle von Misshandlungen ereigneten sich beispielsweise in Polizeistationen in Untersuchungshaftanstalten (USDOS 30.3.2021; vgl. FH 3.3.2021, UNGA 10.11.2021). Weiterhin gehen Täter straflos aus (USDOS 30.3.2021; vgl. AI 7.4.2021, FH 3.3.2021), und die Anzahl der Strafverfolgungen wegen Foltervorwürfen ist weitaus geringer als die Anzahl der eingereichten Beschwerden. Es existieren Ermittlungs- und Strafverfolgungsdefizite bzgl. Gewaltanwendung und Folter in psychiatrischen Einrichtungen. Auch mangelt es Behörden an einem Rechtsrahmen für psychologische Bewertungsmechanismen in Bezug auf Gewalt- und Misshandlungsopfer in psychiatrischen Institutionen (USDOS 30.3.2021). In der ersten Jahreshälfte 2020 gingen bei der Generalstaatsanwaltschaft 262 Vorwürfe wegen Folter und Misshandlung ein, wovon 241 Fälle Misshandlungen, acht Fälle Folter und neun Fälle Gesetzesvollzugsorgane betrafen, welche Verdächtige oder Zeugen durch Gewalt, (Gewalt-)Drohungen oder Einschüchterungen zu bestimmten Aussagen zwangen. Im Vergleich hierzu berichteten Behörden von 456 Vorwürfen wegen Misshandlungen und Folter während des ersten Halbjahres 2019. Gemäß einem Bericht des Komitees des Europarats für Prävention von Folter (CPT), welches im Jänner und Februar 2020 die Republik Moldau besuchte, bestehen in Haftanstalten weiterhin Probleme wie Gewalt unter Häftlingen, ein Klima der Angst und Einschüchterungen sowie mangelndes Vertrauen in die Fähigkeiten des Gefängnispersonals, für die Sicherheit der Gefängnisinsassen zu sorgen. Das Komitee des Europarats für Prävention von Folter berichtet über mehrere Vorwürfe körperlicher Misshandlungen durch Gefängnispersonal in der Haftanstalt Nr. 13 in Chisinau, übermäßige Gewaltanwendung durch Gefängnispersonal beim Versuch, aufgewühlte Häftlinge zu beruhigen (Nr. 13/Chisinau, Nr. 5/Cahul, Nr. 1/Taraclia), und zu festes Anlegen von Handschellen in den Hafteinrichtungen in Chisinau und Taraclia (USDOS 30.3.2021). Folteropfer und Familien der Opfer werden nicht voll und effektiv für den erlittenen Schaden entschädigt (AI 7.4.2021). Trotz der von der Regierung erklärten Null-Toleranz-Politik in Bezug auf Folter haben Folteropfer häufig keinen Zugang zu Rechtsmitteln, vor allem in Fällen von Misshandlungen in Strafanstalten (USDOS 30.3.2021). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 42

Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (31.1.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Moldau (Stand: Juni 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2068039/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcb er_die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Moldau_%28Stand_Juni_2021%29%2 C_31.01.2022.pdf, Zugriff 15.2.2022 - AI – Amnesty International (7.4.2021): Amnesty International Report 2020/21; The State of the World's Human Rights; Moldova 2020, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048720.html, Zugriff 28.12.2021 - BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (6.2021): Länderreport 37: Republik Moldau (Politische Situation und Menschenrechtslage), https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/ Laenderreporte/2021/laenderreport-37-Moldau.pdf?__blob=publicationFile&v=2, Zugriff 27.12.2021 - BS – Bertelsmann Stiftung / Transformationsindex (2020): Moldova Country Report, https://www.ecoi.net/en/file/local/2029516/country_report_2020_MDA.pdf, Zugriff 27.12.2021 - FH – Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 – Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/2046529.html, Zugriff 27.12.2021 - UNGA – United Nations General Assembly / Human Rights Council (10.11.2021): Compilation on the Republic of Moldova: Report of the Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (A/HRC/WG.6/40/MDA/2), https://www.ecoi.net/en/file/local/2065971/A_HRC_WG.6_40_MDA_2_E.pdf, Zugriff 19.1.2022 - USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048126.html, Zugriff 27.12.2021 8. Korruption Korruption stellt ein ernstes Problem in der Republik Moldau dar. Innerhalb der Justiz und anderer staatlicher Strukturen ist Korruption weit verbreitet (USDOS 30.3.2021). Die Bereiche Gesundheitsversorgung und Bildung sind stark betroffen von Bestechungen (UNGA 10.11.2021). Die weit verbreitete Korruption beeinträchtigt den fairen Wettbewerb und Geschäftstätigkeiten (FH 3.3.2021). Als Beispiel systemischer Korruption der jüngeren Vergangenheit gilt vor allem das Verschwinden von insgesamt rund einer Milliarde US-Dollar, was auf zweifelhafte Kredite an ausländische Firmen von drei moldauischen Banken im Jahr 2014 zurückzuführen war (BAMF 6.2021; vgl. FH 3.3.2021). Es herrscht ein Mangel an Transparenz (BS 2020), so bei der Einstellung öffentlich Bediensteter (FH 3.3.2021). Während der vergangenen Jahre wurde die Antikorruptionsgesetzgebung verbessert (BS 2020). Geltende Antikorruptionsgesetze werden unzureichend umgesetzt (FH 3.3.2021). Gesetzliche Vorschriften sehen strafrechtliche Sanktionen für Behördenkorruption vor, in der Praxis wird dies von der Regierung jedoch nicht effektiv umgesetzt. Beamte wenden häufig ungestraft korrupte Praktiken an. Es gibt Berichte über .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 42

Regierungsbeamte, welche Medienunternehmen verklagen, die über Korruptionsvorwürfe berichten (USDOS 30.3.2021). Es existiert eine eigene Staatsanwaltschaft im Bereich Korruptionsbekämpfung (EC 13.10.2021). Die zwei zentralen Antikorruptionsinstitutionen – die Nationale Behörde für Integrität (NIA) und die Behörde für Aufdeckung kriminellen Vermögens – machen geringe Fortschritte bei Ermittlungen hinsichtlich illegaler Bereicherung und der Beschlagnahmung von Vermögenswerten (USDOS 30.3.2021). Die Antikorruptionsinstitutionen sind hoch politisiert und zu ineffektiv, um Korruption auf oberen Ebenen erfolgreich eindämmen zu können. Antikorruptionsinstitutionen werden von Behörden oft dazu verwendet, um Konkurrenten im Politik- und Wirtschaftsbereich zu schwächen. Der Kampf gegen Korruption wird durch eine selektive Justiz diskreditiert (BS 2020). Die in der Republik Moldau überall anzutreffende große Korruptionsanfälligkeit wurde in der Vergangenheit immer wieder dazu genutzt, missliebigen Personen zu drohen, diese einzuschüchtern oder sogar strafrechtlich zu verfolgen (AA 31.1.2022). Gesetzliche Vorschriften fordern von öffentlich Bediensteten, deren Vermögen offenzulegen. Die Nationale Behörde für Integrität (NIA) hat die rechtliche Befugnis, Strafmaßnahmen zu verhängen. Öffentlich Bedienstete können entlassen oder von der Bekleidung öffentlicher Ämter ausgeschlossen werden, wenn sie ihre Vermögensoffenlegungspflichten nicht erfüllen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben müssen Leiter staatlicher Unternehmen sowie Gemeinderäte Einkommenserklärungen einreichen (USDOS 30.3.2021). Gemäß dem Corruption Perceptions Index 2021 von Transparency International wird die Republik Moldau mit 36 von 100 Punkten bewertet (0=sehr korrupt, 100=sehr wenig korrupt). Die Republik Moldau liegt gleichauf mit Peru, Panama, Ecuador und Cote d'Ivoire. (Der Corruption Perceptions Index misst das von Experten und Geschäftsleuten wahrgenommene Korruptionsniveau im öffentlichen Sektor) (TI 2022). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (31.1.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Moldau (Stand: Juni 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2068039/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcb er_die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Moldau_%28Stand_Juni_2021%29%2 C_31.01.2022.pdf, Zugriff 15.2.2022 - BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (6.2021): Länderreport 37: Republik Moldau (Politische Situation und Menschenrechtslage), https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/ Laenderreporte/2021/laenderreport-37-Moldau.pdf?__blob=publicationFile&v=2, Zugriff 27.12.2021 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 42

- BS – Bertelsmann Stiftung / Transformationsindex (2020): Moldova Country Report, https://www.ecoi.net/en/file/local/2029516/country_report_2020_MDA.pdf, Zugriff 27.12.2021 - EC – European Commission (13.10.2021): Joint Staff Working Document: Association Implementation Report on the Republic of Moldova, https://eeas.europa.eu/sites/default/files/swd_2021_295_f1_joint_staff_working_paper_en_v2 _p1_1535649.pdf, Zugriff 7.1.2022 - FH – Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 – Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/2046529.html, Zugriff 27.12.2021 - TI – Transparency International (2022): Corruption Perceptions Index 2021, https://images.transparencycdn.org/images/CPI2021_Report_EN-web.pdf, Zugriff 2.2.2022 - UNGA – United Nations General Assembly / Human Rights Council (10.11.2021): Compilation on the Republic of Moldova: Report of the Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (A/HRC/WG.6/40/MDA/2), https://www.ecoi.net/en/file/local/2065971/A_HRC_WG.6_40_MDA_2_E.pdf, Zugriff 19.1.2022 - USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048126.html, Zugriff 27.12.2021 9. Wehrdienst und Rekrutierungen In der Republik Moldau existiert eine allgemeine zwölfmonatige Wehrpflicht für alle männlichen Staatsbürger zwischen 18 und 27 Jahren. Bei einer Hochschulausbildung gilt eine verkürzte Wehrdauer von drei Monaten (BAMF 6.2021). Merkmale für die Heranziehung zum Wehrdienst sind das Alter (18 bis 27 Jahre) sowie die Zulassung zur Eignungsprüfung für den Militärdienst (AA 31.1.2022). Seit mehreren Jahren wird seitens der Republik Moldau eine Umwandlung der Armee angestrebt. Die Regierung hat im Juni 2018 das Programm „Professional Army 2018- 2021“ gebilligt, um den Verteidigungssektor zu reformieren. Ziel ist es, die Anzahl der Wehrdienstleistenden schrittweise bis hin zur vollständigen Aufgabe des Pflichtwehrdienstes zu senken (AA 31.1.2022; vgl. BAMF 6.2021, GS o.D.). Laut Gesetz besteht das Recht auf Ableistung eines zwölfmonatigen Ersatzdienstes, wenn Wehrdienstpflichtige aus religiöser Überzeugung oder wegen pazifistischer, ethischer, moralischer bzw. humanitärer Anschauung den Militärdienst nicht ableisten wollen. Für Staatsangehörige mit Hochschulausbildung beträgt die Dauer des Ersatzdienstes laut Gesetz sechs Monate (BAMF 6.2021). Wer sich für den Zivildienst entscheidet, kann diesen bei öffentlichen Institutionen oder Unternehmen ableisten, welche auf Bereiche wie Sozialdienste, Gesundheitswesen, Gewerbetechnik, Stadtplanung, Straßenbau, Umweltschutz, Landwirtschaft, Stadtmanagement und Feuerwehr spezialisiert sind. Religiöse Gruppen sind nicht pauschal vom zivilen Ersatzdienst ausgenommen, jedoch sind höhere Geistliche, Mönche und Studierende der Theologie vom Zivildienst befreit. Die Verweigerung der Zivildienstableistung zieht eine Geldstrafe von bis zu .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 18 von 42

32.500 LEI [ca. EUR 1.606] oder zwischen 100 und 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit nach sich. Abgestrafte müssen dennoch Zivildienst leisten (USDOS 12.5.2021). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (31.1.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Moldau (Stand: Juni 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2068039/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcb er_die_asyl- _und_absch iebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Moldau_%28Stand_Juni_2021%29%2 C_31.01.2022.pdf, Zugriff 15.2.2022 - BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (6.2021): Länderreport 37: Republik Moldau (Politische Situation und Menschenrechtslage), https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/ Laenderreporte/2021/laenderreport-37-Moldau.pdf?__blob=publicationFile&v=2, Zugriff 27.12.2021 - GS – Global Security (o.D.): Military: Moldova, https://www.globalsecurity.org/military/world/europe/md.htm, Zugriff 3.2.2022 - USDOS – US Department of State [USA] (12.5.2021): 2020 Report on International Religious Freedom: Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/2051667.html, Zugriff 28.12.2021 10. Allgemeine Menschenrechtslage Gemäß der NGO Freedom House wird die Republik Moldau als „teilweise frei“ (partly free) eingestuft (FH 3.3.2021). Es gibt keine gezielten staatlichen Repressionsmaßnahmen, welche sich gegen bestimmte Personen oder Personengruppen wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Nationalität oder politischen Überzeugung richten (AA 31.1.2022). Auf offizieller Ebene ist die Republik Moldau verpflichtet, Bürgerrechte zu respektieren. Diese sind gesetzlich kodifiziert. Doch trotz positiver Entwicklungen in dieser Hinsicht während der vergangenen Jahre werden Grundfreiheiten noch sehr oft verletzt (BS 2020). Die Menschenrechtssituation ist problematisch (ADA 9.2021). Zu den gravierendsten Menschenrechtsproblemen zählen: Folter; harte und lebensbedrohliche Haftbedingungen; ernste Probleme mit der Unabhängigkeit der Justiz; willkürliche oder gesetzwidrige Eingriffe in die Privatsphäre; Korruption; Ermittlungsdefizite und Straflosigkeit hinsichtlich Gewalt gegen Frauen; Gewalt oder Androhung von Gewalt gegen Menschen mit Beeinträchtigungen, gegen nationale und ethnische Minderheiten sowie gegen LGBTI-Personen; schlimmste Formen von Kinderarbeit (USDOS 30.3.2021); Fehlen fairer Verfahren; Hassreden; und Verletzung der Rechte der Roma-Gemeinschaft (BS 2020). Menschenhandel stellt ebenfalls ein Problem dar (FH 3.3.2021; vgl. ADA 9.2021). Die Medienfreiheit wird eingeschränkt (ADA 9.2021). Eine Vielzahl moldauischer und internationaler Menschenrechtsgruppen ist im Allgemeinen ohne staatliche Einschränkungen tätig, untersucht Menschenrechtsfälle und veröffentlicht ihre Ergebnisse. Regierungsbedienstete sind einigermaßen kooperativ und empfänglich für die Ansichten der Menschenrechtsgruppen. Behörden untersuchen zwar Fälle von .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 19 von 42

Menschenrechtsverletzungen, jedoch bestrafen sie selten Amtsträger, welche solcher Delikte beschuldigt werden (USDOS 30.3.2021). Es existieren folgende staatliche Menschenrechtsinstitutionen: die Ombudsstelle; Behörde für interethnische Beziehungen; und der Rat für Diskriminierungsprävention und Gleichberechtigung. Die Ombudsstelle und der Rat für Diskriminierungsprävention und Gleichberechtigung sind unabhängige Einrichtungen, welche dem Parlament gegenüber berichtspflichtig sind. Die Behörde für interethnische Beziehungen ist ein Teil der Regierung (USDOS 30.3.2021). Der Nationale Menschenrechtsrat überwacht die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte (2018-2022). Im Jahr 2020 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in 32 Fällen Verstöße der Republik Moldau gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) fest (EC 13.10.2021). Die Verfassung der Republik Moldau sowie gesetzliche Vorgaben sehen Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit vor, und die Regierung respektiert diese Rechte im Allgemeinen (USDOS 30.3.2021; vgl. FH 3.3.2021). Versammlungen müssen lediglich angemeldet werden (AA 31.1.2022). Während der vergangenen Jahre fanden einige öffentliche Demonstrationen statt (BS 2020). Friedliche Demonstrationen und Protestzüge werden häufig abgehalten, vor allem in der Hauptstadt Chisinau. Vereinzelt gibt es Berichte über unverhältnismäßigen Mitteleinsatz durch Polizei- und Sicherheitskräfte (BAMF 6.2021). Gesetzlich sind Organisationen verboten, welche gegen politischen Pluralismus, gegen die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit oder die Souveränität und Unabhängigkeit oder gegen die territoriale Integrität des Landes auftreten (USDOS 30.3.2021). Die Tätigkeiten von Gewerkschaften werden in der Republik Moldau nicht wesentlich behindert. Jedoch sind Gewerkschaften nicht aktiv, bleiben unsichtbar und spielen keine aktive Rolle beim Schutz von Arbeitnehmern (FH 3.3.2021). Zwischen öffentlichen Behörden und der Zivilgesellschaft findet eine sporadische Kooperation statt, welche größtenteils nicht institutionalisiert ist. Dies, obwohl für den Zeitraum 2018-2020 ein Strategie- und Aktionsplan für die Entwicklung der Zivilgesellschaft existiert hat (EC 13.10.2021). Trotz einer Verbesserung der rechtlichen Grundlagen bleibt der praktische Einfluss der Zivilgesellschaft auf politische Entscheidungsprozesse begrenzt (BS 2020). Verglichen mit dem Jahr 2019 nahmen im Jahr 2020 die Aktivitäten regionaler und lokaler zivilgesellschaftlicher Organisationen zu. Im Jahr 2020 entstanden mehr als 700 neue zivilgesellschaftliche Organisationen. Insgesamt existieren nun ca. 14.000 Organisationen (FH 28.4.2021). Das öffentliche Vertrauen in NGOs ist begrenzt. NGO-Mitglieder beklagen regelmäßig mangelnden Zugang zu öffentlichen Informationen (BS 2020). Der NGO-Sektor in Moldau ist aktiv, wurde jedoch von legislativen Änderungen beeinflusst, welche in letzter Zeit erfolgten. Im Juni 2020 nahm das Parlament ein Gesetz an, welches die Registrierung von NGOs vereinfacht .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 20 von 42

und diesbezügliche Gebühren aufhebt (FH 3.3.2021). Nunmehr muss die Behörde für Öffentliche Dienstleistungen innerhalb von 15 (anstatt früher 30) Tagen über die Registrierung einer NGO entscheiden (FH 28.4.2021). Gemäß dem neuen Gesetz ist es NGOs verboten, Wahlkandidaten zu unterstützen (FH 3.3.2021). Jede NGO muss jährlich einen Tätigkeitsbericht veröffentlichen. Auslandsfinanzierung von NGOs bleibt weiterhin erlaubt (KAS 7.2020; vgl. JM 27.7.2020). Oppositionsparteien berichten über weniger Vorfälle von Einschüchterung und politisch motivierten Straftaten gegen ihre Mitglieder durch Behörden (USDOS 30.3.2021). Die Republik Moldau ist im Jahr 2001 dem Abkommen über die Rechtsstellung ausländischer Flüchtlinge vom 28.7.1951 beigetreten. Das moldauische Asylrecht kennt folgende Schutzarten: Flüchtlingsstatus, humanitären Schutz, vorübergehenden Schutz, politisches Asyl. Für Asylantragsteller gibt es in der Hauptstadt eine geschlossene Unterkunft. Den als Flüchtlinge anerkannten Personen wird staatlicherseits keine Unterkunft zur Verfügung gestellt. Vom Büro für Migration und Flüchtlinge (dem moldauischen Innenministerium zugeordnet) erhalten sie theoretisch Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitssuche, welche aber in der Praxis kaum geleistet wird (AA 31.1.2022). Die Regierung kooperiert mit UNHCR (USDOS 30.3.2021; vgl. UNHCR 9.2021) und anderen humanitären Organisationen, um unter anderem Flüchtlingen, Asylwerbern und Staatenlosen Schutz und Unterstützung anzubieten. Das Verfahren zur Erteilung eines formalen Flüchtlingsstatus ist langsam, jedoch werden internationale und europäische Standards eingehalten (USDOS 30.3.2021). UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees) unterstützt Flüchtlinge finanziell (USDOS 30.3.2021; vgl. UNHCR 9.2021). Humanitärer Schutz wird Personen gewährt, welche nicht als Flüchtlinge zu qualifizieren sind. Mit Stand Juli 2020 verfügten ca. 246 Personen über humanitären Schutz (USDOS 30.3.2021). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (31.1.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Moldau (Stand: Juni 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2068039/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht _ %C3%Bcb er_die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Moldau_%28Stand_Juni_2021%29%2 C_31.01.2022.pdf, Zugriff 15.2.2022 - ADA – Austrian Development Agency [Österreich] (9.2021): Moldau: Länderinformation, https://www.entwicklung.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/Laenderinformationen/ LI_Moldau_Sept2021.pdf, Zugriff 4.1.2022 - BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (6.2021): Länderreport 37: Republik Moldau (Politische Situation und Menschenrechtslage), https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/ Laenderreporte/2021/laenderreport-37-Moldau.pdf?__blob=publicationFile&v=2, Zugriff 27.12.2021 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 21 von 42
