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Meinungs- und Pressefreiheit; beträchtliche Eingriffe in die Versammlungs- und
Vereinigungsfreiheit; Einschränkungen der Bewegungsfreiheit; Verletzung des Rechts auf freie
und faire Wahlen; Korruption; Straflosigkeit bei Gewalt gegen Frauen; Gewalt gegen LGBTI-
Personen und Existenz schlimmster Formen von Kinderarbeit. Angeklagten wird das Recht auf 
ein faires Verfahren verweigert. Es gibt in Transnistrien keinen Mechanismus zur Untersuchung
mutmaßlicher Folterungen. Die transnistrischen De-facto-Behörden setzen Mittel unmenschlicher
und erniedrigender Behandlung ein, um Geständnisse zu erzwingen. Es gibt keine öffentlichen
Berichte zu etwaigen Ermittlungen oder Strafverfolgung in Bezug auf Folter oder unmenschliche
Behandlung  durch  „Sicherheitskräfte“.  Misshandlungen  von  Häftlingen  stellen  weiterhin  ein 
großes  Problem  dar.  Laut  transnistrischen  Eigenangaben  waren  mit  Stand  1.1.2021  1.824 
Personen inhaftiert. Die transnistrische „Ombudsperson“ erhielt 53 Beschwerden von Inhaftierten
und berichtete einen leichten Rückgang der Beschwerden von Häftlingen im Jahr 2020. Die
transnistrischen „Behörden“ lehnen ein unabhängiges Monitoring der Hafteinrichtungen weiterhin
ab. Zwei Organisationen kontrollieren den transnistrischen Massenmedienmarkt: die „Öffentliche 
Behörde für  Telekommunikation“, welche die Nachrichtenagenturen, Zeitungen und einen der 
zwei  populärsten  Fernsehkanäle  kontrolliert;   und  die  Sheriff  Holding,  ein
Unternehmenskonglomerat mit beträchtlichem Einfluss im transnistrischen „Obersten Sowjet“.
Journalisten praktizieren Selbstzensur, um so Vergeltungsmaßnahmen von „offizieller“ Seite zu 
vermeiden. Vereinigungsfreiheit wird nur denjenigen Personen zugestanden, welche als „Bürger“
von  Transnistrien  anerkannt  sind.  Alle  Aktivitäten  müssen  mit  lokalen  „Behörden“  koordiniert 
werden. Organisationen, welche für eine Wiedereingliederung mit Moldawien eintreten, sind strikt
verboten.  Die  Aktivitäten  von  NGOs  im  Menschenrechtsbereich  werden  eingeschränkt  und
überwacht (USDOS 30.3.2021).
 
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (10.2.2021b): Republik Moldau: Politisches Porträt,
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/moldau-node/politisches-portrait/
202838, Zugriff 27.12.2021 
- DEU – Delegation  of the European Union to the Republic of Moldova (22.11.2021):  The
Republic of Moldova and the EU, https://eeas.europa.eu/delegations/moldova/1538/republic-
moldova-and-eu_en, Zugriff 4.1.2022 
- FH  –  Freedom  House (4.3.2020):  Freedom  in  the  World 2020  –  Transnistria,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2030947.html, Zugriff 27.12.2021  
- RFE/RL – Radio Free Europe/Radio Liberty (12.12.2021): Breakaway Authorities Stage Vote
In Moldova's Transdniester Region,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2065108.html,  Zugriff
11.2.2022
- USDOS –  US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020  Country Report on Human 
Rights  Practices:  Moldova,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2048126.html,  Zugriff
27.12.2021 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 12 von 42
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5. Rechtsschutz / Justizwesen
Gesetzlich ist eine unabhängige Justiz vorgesehen (USDOS 30.3.2021). Ein großes Problem
stellt  in  der  Praxis  die  oftmals  mangelnde  Unabhängigkeit  des  Justiz-  und 
Strafverfolgungswesens dar  (AA 31.1.2022;  vgl.  AI  16.4.2020,  FH  3.3.2021).  Die  Justiz  ist
Unternehmerkreisen und regierenden politischen Gruppen gegenüber dienstbar (BS 2020). Der 
Justizsektor ist korruptionsanfällig (AA 31.1.2022; vgl. USDOS 30.3.2021, BS 2020). Selektive 
Justiz stellt ebenfalls ein Problem dar (USDOS 30.3.2021). Die Reform des Justizwesens der 
letzten Jahre wird allgemein als Misserfolg angesehen, da weder die Transparenz noch die 
Effizienz erhöht werden konnten (AA 31.1.2022; vgl. FH 28.4.2021). Das Auswahlverfahren und
die  derzeitige  Zusammensetzung  des  Obersten  Richterrats  entsprechen  nicht  europäischen 
Standards.  Intransparent  sind  Entscheidungen  des  Obersten  Richterrats  hinsichtlich
Ernennungen,  Beförderungen,  Versetzungen,  Evaluierungen  von  Richtern  sowie  hinsichtlich
Disziplinarverfahren gegen Richter (EC 13.10.2021; vgl. FH 3.3.2021). 
Rechtsanwälte beklagen Verletzungen des Rechts auf ein faires öffentliches Verfahren (USDOS 
30.3.2021;  vgl.  AI  7.4.2021),  welches  von  der  Verfassung  eigentlich  garantiert  ist  (USDOS
30.3.2021). Das Recht auf ein faires Verfahren wird unter anderem durch Befangenheit von
Richtern und durch Korruption in der Justiz geschmälert (BS 2020; vgl. FH 3.3.2021). Trotz der
von der Regierung erklärten Null-Toleranz-Politik in Bezug auf Folter haben Folteropfer häufig
keinen  Zugang  zu  Rechtsmitteln,  vor  allem  in  Fällen  von  Misshandlungen  in  Strafanstalten.
Gesetzliche  Vorgaben  garantieren  die  Unschuldsvermutung,  in  der  Praxis  wird  diese  aber 
gelegentlich nicht respektiert, wie Kommentare von Richtern zeigen (USDOS 30.3.2021). Es
existiert die gesetzliche Möglichkeit, gegen Menschenrechtsverletzungen gerichtlich vorzugehen.
Die Urteile in solchen Fällen fallen aber oft bescheiden aus und werden mangelhaft umgesetzt.
Mit Stand Juli 2020 betrug die Anzahl der Beschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte  (EGMR),  welche  sich  gegen  den  Staat  Moldau  richteten,  1.096  (USDOS 
30.3.2021). 
Unter früheren Regierungen ereigneten sich politisch motivierte Strafverfolgungen, die folgende 
Gruppen  ins  Visier  nahmen:  Oppositionelle  und  Rechtsanwälte,  welche  Gegner  der  Elite 
verteidigten.  Im  Februar  2020  versprach  das  Büro  der  Generalstaatsanwaltschaft,  Dutzende
politisch  motivierte  Fälle  zu  untersuchen,  und  mehrere  Fälle  wurden  im  Oktober  2020
abgeschlossen (FH 3.3.2021).
Quellen:
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 42
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- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (31.1.2022): Bericht über die asyl- und
abschiebungsrelevante  Lage  in  der  Republik  Moldau  (Stand:  Juni  2021),
https://www.ecoi.net/en/file/local/2068039/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcb
er_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Moldau_%28Stand_Juni_2021%29%2
C_31.01.2022.pdf, Zugriff 15.2.2022
- AI – Amnesty International (7.4.2021): Amnesty International Report 2020/21;  The State of
the World's Human Rights; Moldova  2020,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2048720.html,
Zugriff 28.12.2021 
- AI – Amnesty International (16.4.2020): Human Rights in Eastern Europe and Central Asia -
Review  of  2019  -  Moldova [EUR  01/1355/2020],
https://www.ecoi.net/de/dokument/2028169.html, Zugriff 28.12.2021  
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  /  Transformationsindex  (2020):  Moldova Country  Report, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2029516/country_report_2020_MDA.pdf, Zugriff 27.12.2021
- EC  –  European  Commission (13.10.2021):  Joint  Staff  Working  Document:  Association
Implementation  Report  on  the  Republic  of  Moldova, 
https://eeas.europa.eu/sites/default/files/swd_2021_295_f1_joint_staff_working_paper_en_v2
_p1_1535649.pdf, Zugriff 7.1.2022
- FH  –  Freedom  House  (28.4.2021):  Nations  in  Transit  2021  –  Moldova, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2050450.html, Zugriff 28.12.2021
- FH – Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 – Moldova,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046529.html, Zugriff 27.12.2021 
- USDOS –  US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020  Country Report on Human 
Rights  Practices:  Moldova,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2048126.html,  Zugriff
27.12.2021
 6. Sicherheitsbehörden
Die  Nationalpolizei  ist  die  primäre  Gesetzesvollzugsbehörde  und  unter  anderem  für  innere 
Sicherheit, die öffentliche Ordnung, Verkehr, kriminalpolizeiliche Ermittlungen, Migrations- und
Asylthemen  sowie  den  Grenzschutz  verantwortlich.  Die  Nationalpolizei  untersteht  dem
Innenministerium. Die Sicherheitskräfte werden effektiv von den zivilen Behörden kontrolliert.
Mitglieder der  Sicherheitskräfte haben mehrere missbräuchliche Handlungen begangen. Obwohl
die Behörden Berichten über Menschenrechtsverletzungen nachgehen, werden selten Beamte 
wegen Menschenrechtsverletzungen oder Korruption angeklagt und bestraft (USDOS 30.3.2021). 
Quellen:
- USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human
Rights  Practices:  Moldova,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2048126.html,  Zugriff
27.12.2021
 7. Folter und unmenschliche Behandlung
Die Republik Moldau hat die Europäische Konvention zur Bekämpfung von Folter ratifiziert (AA
31.1.2022). Die Verfassung (Artikel 24) untersagt die Anwendung von Folter und unmenschlicher 
Behandlung. Das Strafgesetzbuch sieht bis zu 15 Jahre Haft bei Folter vor (BAMF 6.2021; vgl.
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BS 2020). Es existiert ein Nationaler Präventionsmechanismus gegen Folter (USDOS 30.3.2021).
Die Anzahl der Anzeigen wegen Folter und Misshandlung in Gefängnissen ist rückläufig. Diese
richteten sich sowohl gegen andere Inhaftierte als auch gegen Vollzugsbeamte. Im Rahmen des
von  der  EU  finanzierten  Projekts  „Zusammen  sagen  wir  NEIN  zu  Folter  in  Moldau:
Zivilgesellschaft gegen Folter“ wurden drei Zentren in Chisinau, Comrat und Tiraspol eröffnet,
welche  Folteropfern  rechtliche  und  psychologische  Unterstützung  sowie
Rehabilitierungsmaßnahmen anbieten (AA 31.1.2022).
Obwohl gesetzliche Vorschriften Folter sowie Misshandlungen verbieten, gibt es Berichte über
Misshandlungen und Folter, vor allem in Haftanstalten. Fälle von Misshandlungen ereigneten sich
beispielsweise in Polizeistationen in  Untersuchungshaftanstalten  (USDOS 30.3.2021; vgl.  FH 
3.3.2021, UNGA 10.11.2021). Weiterhin gehen Täter straflos aus (USDOS 30.3.2021; vgl. AI
7.4.2021, FH 3.3.2021), und die Anzahl der Strafverfolgungen wegen Foltervorwürfen ist weitaus
geringer  als  die  Anzahl  der  eingereichten  Beschwerden.  Es  existieren  Ermittlungs-  und 
Strafverfolgungsdefizite  bzgl.  Gewaltanwendung  und  Folter  in  psychiatrischen  Einrichtungen.
Auch  mangelt  es  Behörden  an  einem  Rechtsrahmen  für  psychologische 
Bewertungsmechanismen  in  Bezug  auf  Gewalt-  und  Misshandlungsopfer  in  psychiatrischen
Institutionen  (USDOS  30.3.2021).  In  der  ersten  Jahreshälfte  2020  gingen  bei  der 
Generalstaatsanwaltschaft 262 Vorwürfe wegen Folter und Misshandlung ein, wovon 241 Fälle 
Misshandlungen,  acht  Fälle  Folter  und  neun  Fälle  Gesetzesvollzugsorgane  betrafen,  welche
Verdächtige oder Zeugen durch Gewalt, (Gewalt-)Drohungen oder Einschüchterungen zu
bestimmten Aussagen zwangen. Im Vergleich hierzu berichteten Behörden von 456 Vorwürfen 
wegen Misshandlungen und Folter während des ersten Halbjahres 2019. Gemäß einem Bericht
des Komitees des Europarats für Prävention von Folter (CPT), welches im Jänner und Februar
2020 die Republik Moldau besuchte, bestehen in Haftanstalten weiterhin Probleme wie Gewalt
unter Häftlingen, ein Klima der Angst und Einschüchterungen sowie mangelndes Vertrauen in die 
Fähigkeiten des Gefängnispersonals, für die Sicherheit der Gefängnisinsassen zu sorgen. Das 
Komitee des Europarats für Prävention von Folter berichtet über mehrere Vorwürfe körperlicher
Misshandlungen  durch Gefängnispersonal  in der  Haftanstalt Nr.  13 in  Chisinau, übermäßige 
Gewaltanwendung durch Gefängnispersonal beim Versuch, aufgewühlte Häftlinge zu beruhigen 
(Nr. 13/Chisinau, Nr. 5/Cahul, Nr. 1/Taraclia), und zu festes Anlegen von Handschellen in den
Hafteinrichtungen in Chisinau und Taraclia (USDOS 30.3.2021).  
Folteropfer und Familien der Opfer werden nicht voll und effektiv für den erlittenen Schaden
entschädigt (AI 7.4.2021). Trotz der von der Regierung erklärten Null-Toleranz-Politik in Bezug
auf Folter haben Folteropfer häufig keinen Zugang zu Rechtsmitteln, vor allem in Fällen von 
Misshandlungen in Strafanstalten (USDOS 30.3.2021). 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 42
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Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (31.1.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in  der  Republik  Moldau  (Stand:  Juni  2021),
https://www.ecoi.net/en/file/local/2068039/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcb
er_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Moldau_%28Stand_Juni_2021%29%2
C_31.01.2022.pdf, Zugriff 15.2.2022
- AI – Amnesty International (7.4.2021): Amnesty International Report 2020/21;  The State of
the World's Human Rights; Moldova  2020,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2048720.html,
Zugriff 28.12.2021 
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (6.2021): Länderreport 37: 
Republik  Moldau  (Politische  Situation  und  Menschenrechtslage), 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/
Laenderreporte/2021/laenderreport-37-Moldau.pdf?__blob=publicationFile&v=2,  Zugriff 
27.12.2021  
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  /  Transformationsindex  (2020):  Moldova Country  Report, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2029516/country_report_2020_MDA.pdf, Zugriff 27.12.2021 
- FH  –  Freedom  House (3.3.2021):  Freedom  in  the  World  2021  –  Moldova, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046529.html, Zugriff 27.12.2021 
- UNGA  –  United  Nations  General  Assembly  /  Human  Rights  Council  (10.11.2021): 
Compilation on the Republic of Moldova: Report of the Office of the United Nations High
Commissioner  for  Human  Rights  (A/HRC/WG.6/40/MDA/2), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2065971/A_HRC_WG.6_40_MDA_2_E.pdf,  Zugriff 
19.1.2022
- USDOS –  US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020  Country Report on Human 
Rights  Practices:  Moldova,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2048126.html,  Zugriff
27.12.2021
 8. Korruption
Korruption stellt ein ernstes Problem in der Republik Moldau dar. Innerhalb der Justiz und anderer
staatlicher  Strukturen  ist  Korruption  weit  verbreitet  (USDOS  30.3.2021).  Die  Bereiche
Gesundheitsversorgung und Bildung sind stark betroffen von Bestechungen (UNGA 10.11.2021). 
Die weit verbreitete Korruption beeinträchtigt den fairen Wettbewerb und Geschäftstätigkeiten (FH 
3.3.2021). Als Beispiel systemischer Korruption der jüngeren Vergangenheit gilt vor allem das
Verschwinden von insgesamt rund einer Milliarde US-Dollar, was auf zweifelhafte Kredite an
ausländische Firmen von drei moldauischen Banken im Jahr 2014 zurückzuführen war (BAMF
6.2021;  vgl.  FH  3.3.2021).  Es  herrscht  ein  Mangel  an  Transparenz  (BS  2020),  so  bei  der
Einstellung öffentlich Bediensteter (FH 3.3.2021). Während der vergangenen Jahre wurde die 
Antikorruptionsgesetzgebung  verbessert  (BS  2020).  Geltende  Antikorruptionsgesetze  werden
unzureichend  umgesetzt  (FH  3.3.2021).  Gesetzliche  Vorschriften  sehen  strafrechtliche
Sanktionen für Behördenkorruption vor, in der Praxis wird dies von der Regierung jedoch nicht
effektiv umgesetzt. Beamte wenden häufig ungestraft korrupte Praktiken an. Es gibt Berichte über
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Regierungsbeamte, welche Medienunternehmen verklagen, die über Korruptionsvorwürfe
berichten (USDOS 30.3.2021). 
Es existiert eine eigene Staatsanwaltschaft im Bereich Korruptionsbekämpfung (EC 13.10.2021).
Die zwei zentralen Antikorruptionsinstitutionen – die Nationale Behörde für Integrität (NIA) und die
Behörde für Aufdeckung kriminellen Vermögens – machen geringe Fortschritte bei Ermittlungen 
hinsichtlich illegaler Bereicherung und der Beschlagnahmung von Vermögenswerten (USDOS
30.3.2021). Die Antikorruptionsinstitutionen sind hoch politisiert und zu ineffektiv, um Korruption 
auf oberen Ebenen erfolgreich eindämmen zu können. Antikorruptionsinstitutionen werden von
Behörden oft dazu verwendet, um Konkurrenten im Politik- und Wirtschaftsbereich zu schwächen.
Der Kampf gegen Korruption wird durch eine selektive Justiz diskreditiert (BS 2020). Die in der
Republik Moldau überall anzutreffende große Korruptionsanfälligkeit wurde in der Vergangenheit
immer wieder dazu genutzt, missliebigen Personen zu drohen, diese einzuschüchtern oder sogar
strafrechtlich zu verfolgen (AA 31.1.2022). 
Gesetzliche Vorschriften fordern von öffentlich Bediensteten, deren Vermögen offenzulegen. Die
Nationale  Behörde  für  Integrität  (NIA)  hat  die  rechtliche  Befugnis,  Strafmaßnahmen  zu 
verhängen. Öffentlich Bedienstete können entlassen oder von der Bekleidung öffentlicher Ämter 
ausgeschlossen werden, wenn sie ihre Vermögensoffenlegungspflichten nicht erfüllen. Gemäß
den  gesetzlichen  Vorgaben  müssen  Leiter  staatlicher  Unternehmen  sowie  Gemeinderäte 
Einkommenserklärungen einreichen (USDOS 30.3.2021).
Gemäß dem Corruption Perceptions Index 2021 von Transparency International wird die Republik 
Moldau mit 36 von 100 Punkten bewertet (0=sehr korrupt, 100=sehr wenig korrupt). Die Republik
Moldau liegt gleichauf mit Peru, Panama, Ecuador und Cote d'Ivoire. (Der Corruption Perceptions 
Index  misst  das  von  Experten  und  Geschäftsleuten  wahrgenommene  Korruptionsniveau  im
öffentlichen Sektor) (TI 2022).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (31.1.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in  der  Republik  Moldau  (Stand:  Juni  2021),
https://www.ecoi.net/en/file/local/2068039/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcb
er_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Moldau_%28Stand_Juni_2021%29%2
C_31.01.2022.pdf, Zugriff 15.2.2022
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (6.2021): Länderreport 37: 
Republik  Moldau  (Politische  Situation  und  Menschenrechtslage), 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/
Laenderreporte/2021/laenderreport-37-Moldau.pdf?__blob=publicationFile&v=2,  Zugriff 
27.12.2021  
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 42
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- BS – Bertelsmann Stiftung / Transformationsindex (2020): Moldova Country Report,
https://www.ecoi.net/en/file/local/2029516/country_report_2020_MDA.pdf, Zugriff 27.12.2021 
- EC  –  European  Commission (13.10.2021):  Joint  Staff  Working  Document:  Association
Implementation  Report  on  the  Republic  of  Moldova, 
https://eeas.europa.eu/sites/default/files/swd_2021_295_f1_joint_staff_working_paper_en_v2
_p1_1535649.pdf, Zugriff 7.1.2022
- FH  –  Freedom  House (3.3.2021):  Freedom  in  the  World  2021  –  Moldova, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046529.html, Zugriff 27.12.2021 
- TI  –  Transparency  International  (2022):  Corruption  Perceptions Index  2021, 
https://images.transparencycdn.org/images/CPI2021_Report_EN-web.pdf, Zugriff 2.2.2022
- UNGA  –  United  Nations  General  Assembly  /  Human  Rights  Council  (10.11.2021): 
Compilation on the Republic of Moldova: Report of the Office of the United Nations High
Commissioner  for  Human  Rights  (A/HRC/WG.6/40/MDA/2), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2065971/A_HRC_WG.6_40_MDA_2_E.pdf,  Zugriff 
19.1.2022
- USDOS –  US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020  Country Report on Human 
Rights  Practices:  Moldova,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2048126.html,  Zugriff
27.12.2021
 9. Wehrdienst und Rekrutierungen
In der Republik Moldau existiert eine allgemeine zwölfmonatige Wehrpflicht für alle männlichen
Staatsbürger zwischen 18 und 27 Jahren. Bei einer Hochschulausbildung gilt eine verkürzte
Wehrdauer von drei Monaten (BAMF 6.2021). Merkmale für die Heranziehung zum Wehrdienst
sind das Alter (18 bis 27 Jahre) sowie die Zulassung zur Eignungsprüfung für den Militärdienst
(AA 31.1.2022). Seit mehreren Jahren wird seitens der Republik Moldau eine Umwandlung der
Armee angestrebt. Die Regierung hat im Juni 2018 das Programm  „Professional Army 2018-
2021“  gebilligt,  um  den  Verteidigungssektor  zu  reformieren.  Ziel  ist  es,  die  Anzahl  der
Wehrdienstleistenden schrittweise bis hin zur vollständigen Aufgabe des Pflichtwehrdienstes zu
senken (AA 31.1.2022; vgl. BAMF 6.2021, GS o.D.). 
Laut  Gesetz  besteht  das  Recht  auf  Ableistung  eines  zwölfmonatigen  Ersatzdienstes,  wenn 
Wehrdienstpflichtige aus religiöser Überzeugung oder wegen pazifistischer, ethischer, moralischer 
bzw. humanitärer Anschauung den Militärdienst nicht ableisten wollen. Für Staatsangehörige mit 
Hochschulausbildung beträgt die Dauer des Ersatzdienstes laut Gesetz sechs Monate (BAMF 
6.2021). Wer sich für den Zivildienst entscheidet, kann diesen bei öffentlichen Institutionen oder
Unternehmen  ableisten,  welche  auf  Bereiche  wie  Sozialdienste,  Gesundheitswesen,
Gewerbetechnik, Stadtplanung, Straßenbau, Umweltschutz,  Landwirtschaft, Stadtmanagement 
und Feuerwehr spezialisiert sind. Religiöse Gruppen sind nicht pauschal vom zivilen Ersatzdienst
ausgenommen,  jedoch  sind  höhere  Geistliche,  Mönche  und  Studierende  der  Theologie  vom 
Zivildienst befreit. Die Verweigerung der Zivildienstableistung zieht eine Geldstrafe von bis zu
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32.500 LEI [ca. EUR 1.606] oder zwischen 100 und 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit nach
sich.  Abgestrafte müssen dennoch Zivildienst leisten (USDOS 12.5.2021).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (31.1.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in  der  Republik  Moldau  (Stand:  Juni  2021),
https://www.ecoi.net/en/file/local/2068039/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcb
er_die_asyl-
_und_absch  iebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Moldau_%28Stand_Juni_2021%29%2  
C_31.01.2022.pdf, Zugriff 15.2.2022
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (6.2021): Länderreport 37: 
Republik  Moldau  (Politische  Situation  und  Menschenrechtslage), 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/
Laenderreporte/2021/laenderreport-37-Moldau.pdf?__blob=publicationFile&v=2,  Zugriff 
27.12.2021  
- GS  –  Global  Security (o.D.):  Military:  Moldova, 
https://www.globalsecurity.org/military/world/europe/md.htm, Zugriff 3.2.2022
- USDOS – US Department of State [USA] (12.5.2021): 2020 Report on International Religious 
Freedom: Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/2051667.html, Zugriff 28.12.2021
 10. Allgemeine Menschenrechtslage
Gemäß der NGO  Freedom House  wird die Republik Moldau als „teilweise frei“ (partly free)
eingestuft (FH 3.3.2021). Es gibt keine gezielten staatlichen Repressionsmaßnahmen, welche
sich gegen bestimmte Personen oder Personengruppen wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit,
Religion, Nationalität oder politischen Überzeugung richten (AA 31.1.2022). Auf offizieller Ebene
ist  die  Republik  Moldau  verpflichtet,  Bürgerrechte  zu  respektieren.  Diese  sind  gesetzlich 
kodifiziert. Doch trotz positiver Entwicklungen in dieser Hinsicht während der vergangenen Jahre
werden  Grundfreiheiten  noch  sehr  oft  verletzt  (BS  2020).  Die  Menschenrechtssituation  ist 
problematisch (ADA 9.2021). Zu den gravierendsten Menschenrechtsproblemen zählen: Folter;
harte und lebensbedrohliche  Haftbedingungen; ernste Probleme mit der Unabhängigkeit der 
Justiz; willkürliche oder gesetzwidrige Eingriffe in die Privatsphäre; Korruption; Ermittlungsdefizite
und Straflosigkeit hinsichtlich Gewalt gegen Frauen; Gewalt oder Androhung von Gewalt gegen
Menschen mit Beeinträchtigungen, gegen nationale und ethnische Minderheiten sowie gegen 
LGBTI-Personen;  schlimmste  Formen  von  Kinderarbeit   (USDOS  30.3.2021);  Fehlen  fairer
Verfahren;  Hassreden;  und  Verletzung  der  Rechte  der  Roma-Gemeinschaft  (BS  2020).
Menschenhandel  stellt  ebenfalls  ein  Problem  dar  (FH  3.3.2021;  vgl.  ADA  9.2021).  Die
Medienfreiheit wird eingeschränkt (ADA 9.2021). 
Eine Vielzahl moldauischer und internationaler Menschenrechtsgruppen ist im Allgemeinen ohne
staatliche  Einschränkungen  tätig,  untersucht  Menschenrechtsfälle  und  veröffentlicht  ihre
Ergebnisse.  Regierungsbedienstete  sind  einigermaßen  kooperativ  und  empfänglich  für  die
Ansichten  der  Menschenrechtsgruppen.  Behörden  untersuchen  zwar  Fälle  von
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Menschenrechtsverletzungen, jedoch bestrafen sie selten Amtsträger, welche solcher Delikte
beschuldigt  werden  (USDOS  30.3.2021).  Es  existieren  folgende  staatliche
Menschenrechtsinstitutionen: die Ombudsstelle; Behörde für interethnische Beziehungen; und 
der Rat für Diskriminierungsprävention und Gleichberechtigung.  Die Ombudsstelle und der Rat
für Diskriminierungsprävention und Gleichberechtigung sind unabhängige Einrichtungen, welche
dem Parlament gegenüber berichtspflichtig sind. Die Behörde für interethnische Beziehungen ist 
ein Teil der Regierung (USDOS 30.3.2021). Der Nationale Menschenrechtsrat überwacht die 
Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte (2018-2022). Im Jahr 2020 stellte 
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in 32 Fällen Verstöße der Republik
Moldau gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) fest (EC 13.10.2021). 
Die Verfassung der Republik Moldau sowie gesetzliche Vorgaben sehen Versammlungs- und 
Vereinigungsfreiheit vor, und die Regierung respektiert diese Rechte im Allgemeinen (USDOS 
30.3.2021;  vgl.  FH  3.3.2021).  Versammlungen  müssen  lediglich  angemeldet  werden  (AA
31.1.2022). Während der vergangenen Jahre fanden einige öffentliche Demonstrationen statt (BS 
2020).  Friedliche Demonstrationen und Protestzüge werden häufig abgehalten, vor allem in der 
Hauptstadt Chisinau. Vereinzelt gibt es Berichte über unverhältnismäßigen Mitteleinsatz durch 
Polizei- und Sicherheitskräfte (BAMF 6.2021). Gesetzlich sind Organisationen verboten, welche
gegen politischen Pluralismus, gegen die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit oder die Souveränität 
und  Unabhängigkeit  oder  gegen  die  territoriale  Integrität  des  Landes  auftreten  (USDOS 
30.3.2021). Die Tätigkeiten von Gewerkschaften werden in der Republik Moldau nicht wesentlich
behindert. Jedoch sind Gewerkschaften nicht aktiv, bleiben unsichtbar und spielen keine aktive
Rolle beim Schutz von Arbeitnehmern (FH 3.3.2021). 
 
Zwischen öffentlichen Behörden und der Zivilgesellschaft findet eine sporadische Kooperation
statt, welche größtenteils nicht institutionalisiert ist. Dies, obwohl für den Zeitraum 2018-2020 ein
Strategie- und Aktionsplan für die Entwicklung der Zivilgesellschaft existiert hat (EC 13.10.2021).
Trotz  einer  Verbesserung  der  rechtlichen  Grundlagen  bleibt  der  praktische  Einfluss  der 
Zivilgesellschaft auf politische Entscheidungsprozesse begrenzt (BS 2020). Verglichen mit dem
Jahr 2019 nahmen im Jahr 2020 die  Aktivitäten  regionaler und lokaler  zivilgesellschaftlicher
Organisationen  zu.  Im  Jahr  2020  entstanden  mehr  als  700  neue  zivilgesellschaftliche 
Organisationen. Insgesamt existieren nun ca. 14.000 Organisationen (FH 28.4.2021). 
Das  öffentliche  Vertrauen  in  NGOs  ist  begrenzt.  NGO-Mitglieder  beklagen  regelmäßig
mangelnden Zugang zu öffentlichen Informationen (BS 2020).  Der NGO-Sektor in Moldau ist
aktiv, wurde jedoch von legislativen Änderungen beeinflusst, welche in letzter Zeit erfolgten. Im 
Juni 2020 nahm das Parlament ein Gesetz an, welches die Registrierung von NGOs vereinfacht 
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und diesbezügliche Gebühren aufhebt (FH 3.3.2021). Nunmehr muss die Behörde für Öffentliche
Dienstleistungen innerhalb von 15 (anstatt früher 30) Tagen über die Registrierung einer NGO
entscheiden (FH 28.4.2021). Gemäß dem neuen Gesetz ist es NGOs verboten, Wahlkandidaten
zu unterstützen (FH 3.3.2021). Jede NGO muss jährlich einen Tätigkeitsbericht veröffentlichen. 
Auslandsfinanzierung von NGOs bleibt weiterhin erlaubt (KAS 7.2020; vgl. JM 27.7.2020). 
Oppositionsparteien  berichten  über  weniger  Vorfälle  von  Einschüchterung  und  politisch
motivierten Straftaten gegen ihre Mitglieder durch Behörden (USDOS 30.3.2021).
Die Republik Moldau ist im Jahr 2001 dem Abkommen über die Rechtsstellung ausländischer
Flüchtlinge vom 28.7.1951 beigetreten. Das moldauische Asylrecht kennt folgende Schutzarten:
Flüchtlingsstatus,  humanitären  Schutz,  vorübergehenden  Schutz,  politisches  Asyl.  Für
Asylantragsteller gibt es in der Hauptstadt eine geschlossene Unterkunft. Den als Flüchtlinge
anerkannten Personen wird staatlicherseits keine Unterkunft zur Verfügung gestellt. Vom Büro für
Migration  und  Flüchtlinge  (dem  moldauischen  Innenministerium  zugeordnet)  erhalten  sie 
theoretisch Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitssuche, welche aber in der Praxis kaum 
geleistet wird (AA 31.1.2022). Die Regierung kooperiert mit UNHCR (USDOS 30.3.2021; vgl. 
UNHCR  9.2021)  und  anderen  humanitären  Organisationen,  um  unter  anderem  Flüchtlingen,
Asylwerbern  und  Staatenlosen  Schutz  und  Unterstützung  anzubieten.  Das  Verfahren  zur
Erteilung  eines  formalen  Flüchtlingsstatus  ist  langsam,  jedoch  werden  internationale  und
europäische Standards eingehalten (USDOS 30.3.2021). UNHCR (United Nations High
Commissioner for Refugees) unterstützt Flüchtlinge finanziell (USDOS 30.3.2021; vgl. UNHCR
9.2021). Humanitärer Schutz wird Personen gewährt, welche nicht als Flüchtlinge zu qualifizieren
sind.  Mit  Stand  Juli  2020  verfügten  ca.  246  Personen  über  humanitären  Schutz  (USDOS
30.3.2021). 
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (31.1.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in  der  Republik  Moldau  (Stand:  Juni  2021),
https://www.ecoi.net/en/file/local/2068039/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht  _   %C3%Bcb   
er_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Moldau_%28Stand_Juni_2021%29%2
C_31.01.2022.pdf, Zugriff 15.2.2022
- ADA – Austrian  Development  Agency [Österreich]  (9.2021):  Moldau:  Länderinformation,
https://www.entwicklung.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/Laenderinformationen/
LI_Moldau_Sept2021.pdf, Zugriff 4.1.2022
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (6.2021): Länderreport 37: 
Republik Moldau (Politische Situation und Menschenrechtslage),
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/
Laenderreporte/2021/laenderreport-37-Moldau.pdf?__blob=publicationFile&v=2,  Zugriff 
27.12.2021 
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