mold-lib-2022-02-16-ke

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Haftanstalten mangelt es an adäquaten Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen,
was  zu  unmenschlicher  und  erniedrigender  Behandlung  führt  (USDOS  30.3.2021).
Untersuchungshaft wird offenbar unverhältnismäßig oft angeordnet und ist unter anderem ein 
Grund  für  die  Überbelegung  der  Haftanstalten  (AA 31.1.2022).  Die  maximale  Dauer  einer
Untersuchungshaft beträgt jeweils 30 Tage (in Summe nicht länger als zwölf Monate) (USDOS
30.3.2021).  Lange  Untersuchungshaft  ist  üblich  (FH  3.3.2021).  Zwangsarbeit  gibt  es  im 
moldauischen Strafvollzug nicht. Die Inhaftierten haben ein Recht auf Arbeit im Strafvollzug, sind
zur Arbeitsleistung aber nicht verpflichtet (AA 31.1.2022).
Interne Untersuchungsverfahren im Strafvollzug sind schwach ausgeprägt, und Inhaftierte haben
eingeschränkten Zugang zu Beschwerdemechanismen. Während Gefangene im Allgemeinen das
Recht  haben,  bei  Justizbehörden  Beschwerden  einzureichen,  berichten  sie  von  Zensur  und 
Vergeltungsmaßnahmen  durch  Gefängnispersonal  oder  durch  andere  Insassen  im
Zusammenhang mit Beschwerden (USDOS 30.3.2021). Die Anzahl der Anzeigen wegen Folter 
und Misshandlung in Gefängnissen ist rückläufig. Diese richteten sich sowohl gegen andere
Inhaftierte als auch gegen Vollzugsbeamte (AA 31.1.2022). Inhaftierte haben ein Recht auf einen
Verteidiger.  Die  Regierung  erlaubt  einigermaßen  ein  unabhängiges  Monitoring  von
Haftbedingungen  durch  lokale  und  internationale  Menschenrechtsbeobachter,  und 
Gefängnispersonal  gestattet  Beobachtern  generell  private  Gespräche  mit  Insassen  (USDOS 
30.3.2021). 
Haftanstalten  fallen  unter  die  Zuständigkeit  des  Justizministeriums.  Nach  Informationen  der
nationalen Gefängnisverwaltung waren mit Stand 1.10.2021 insgesamt 6.429 Personen inhaftiert.
Davon waren 16,3% Untersuchungshäftlinge, 5,7% weibliche Personen und 0,9% minderjährig
(WPB o.D.).  
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (31.1.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in  der  Republik  Moldau  (Stand:  Juni  2021),
https://www.ecoi.net/en/file/local/2068039/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcb
er_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Moldau_%28Stand_Juni_2021%29%2
C_31.01.2022.pdf, Zugriff 15.2.2022
- AI – Amnesty International (16.4.2020): Human Rights in Eastern Europe and Central Asia -
Review  of  2019  -  Moldova [EUR  01/1355/2020],
https://www.ecoi.net/de/dokument/2028169.html, Zugriff 28.12.2021  
- FH  –  Freedom  House (3.3.2021):  Freedom  in  the  World  2021  –  Moldova, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046529.html, Zugriff 27.12.2021
- UNGA  –  United  Nations  General  Assembly  /  Human  Rights  Council  (10.11.2021): 
Compilation on the Republic of Moldova: Report of the Office of the United Nations High
Commissioner  for  Human  Rights  (A/HRC/WG.6/40/MDA/2), 
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https://www.ecoi.net/en/file/local/2065971/A_HRC_WG.6_40_MDA_2_E.pdf, Zugriff
19.1.2022
- USDOS –  US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020  Country Report on Human 
Rights  Practices:  Moldova,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2048126.html,  Zugriff
27.12.2021
- WPB  –  World  Prison Brief  (o.D.):  Moldova –  Overview,
https://www.prisonstudies.org/country/moldova-republic, Zugriff 19.1.2022 
 13. Todesstrafe
Die  Todesstrafe  ist  in  der  Republik  Moldau  laut  Verfassung  (Artikel  24)  abgeschafft  (AA
31.1.2022; vgl. AI 4.2021, WCADP o.D.).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (31.1.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in  der  Republik  Moldau  (Stand:  Juni  2021),
https://www.ecoi.net/en/file/local/2068039/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcb
er_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Moldau_%28Stand_Juni_2021%29%2
C_31.01.2022.pdf, Zugriff 15.2.2022
- AI  –  Amnesty  International  (4.2021):  Death  Sentences  and  Executions  2020,
https://www.amnesty.org/en/wp-content/uploads/2021/05/ACT5037602021ENGLISH.pdf, 
Zugriff 10.11.2021
- WCADP  –  World  Coalition  Against  the  Death  Penalty  (o.D.):  Moldova, 
https://worldcoalition.org/pays/moldova/, Zugriff 19.1.2022
 14. Religionsfreiheit
Von den geschätzt 3,4 Mio. Einwohnern der Republik Moldau sind 90% orthodoxe Christen:
Davon gehören rund 90% der Moldauisch-Orthodoxen Kirche (MOK) an, die restlichen 10% der
Bessarabisch-Orthodoxen  Kirche  (BOK).  Erstere  ist  der  Russisch-Orthodoxen  Kirche
untergeordnet, letztere der Rumänisch-Orthodoxen Kirche (USDOS 12.5.2021). Gesetzlich wird 
die „besondere Bedeutung“ der Moldauisch-Orthodoxen Kirche (MOK) für Geschichte und Kultur 
des Landes hervorgehoben (USDOS 12.5.2021; vgl. FH  3.3.2021). 7% der Bevölkerung geben 
keine religiöse Bindung an. Die größten nicht-orthodoxen Gruppen sind mit jeweils 15.000-30.000
Anhängern Baptisten, Zeugen Jehovas und die Pfingstbewegung. Schätzungen hinsichtlich der
jüdischen Bevölkerung im Land klaffen weit auseinander und bewegen sich zwischen 1.600 und 
30.000 Personen. Zusammen weniger als 5% der Bevölkerung machen unter anderem folgende
religiöse  Gruppen  aus:  die  Siebenten-Tags-Adventisten,  evangelische  Christen,  römische
Katholiken,  Lutheraner,  Muslime  und  Atheisten. Zu  den kleineren religiösen  Gruppen zählen 
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Bahais, Molokanen, Messianische Juden, Presbyterianer, Heilsarmee, Falun Gong, Internationale
Gesellschaft für Krishna-Bewusstsein usw. (USDOS 12.5.2021). 
Verfassung  und  gesetzliche  Vorgaben  schützen  die  Rechte  des  Einzelnen  auf  freie 
Religionsausübung.  Religiöse  Gruppen  sind  autonom  und  unabhängig  vom  Staat  (USDOS 
12.5.2021; vgl. FH 3.3.2021). Verboten ist die Verbreitung von Hass und Diskriminierung aus 
religiösen Gründen. Der Antidiskriminierungsrat, eine unabhängige und vom Parlament besetzte
Institution, ist mit der Prüfung von Beschwerden wegen Diskriminierung (einschließlich religiöser 
Diskriminierung) befasst und kann entsprechende Fälle an die Staatsanwaltschaft weiterleiten
(USDOS 12.5.2021). 
Moldauische  Steuerzahler  dürfen  2%  ihrer  Einkommenssteuer  NGOs  oder
Religionsgemeinschaften zukommen lassen. Es herrscht keine Registrierungspflicht für religiöse
Gruppen. Jedoch ist eine Registrierung erforderlich, damit religiöse Gruppen einen Rechtsstatus 
und folgende Privilegien erhalten können: beispielsweise Bau von Andachtsstätten, Besitz von 
Grundstücken  (für  Errichtung  von  Friedhöfen  etc.),  Veröffentlichung  oder  Import  religiöser
Literatur,  Eröffnung  von  Bankkonten,  Einstellung  von  Mitarbeitern  und  Befreiung  von  der 
Grundsteuer. Auf Antrag des Justizministeriums dürfen Gerichte die Registrierung einer religiösen 
Gruppe  suspendieren,  beispielsweise  wenn  deren  Aktivitäten  die  Verfassung  oder  Gesetze
verletzen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder wenn sich die Gruppe politisch 
betätigt. 2020 wurden 29 religiöse Organisationen registriert (neue Unterorganisationen
existierender Gruppen), und keine Registrierungsanträge wurden abgelehnt (USDOS 12.5.2021). 
In der Republik Moldau sind über 2.600 religiöse Organisationen registriert. Die Angehörigen
religiöser Minderheiten (insbesondere des Judentums und des Islams) beklagen Schwierigkeiten
mit  kommunalen  öffentlichen  Behörden  (beispielsweise  Probleme  bei  der  Durchführung  von
Veranstaltungen  oder  Schaffung  von  Hindernissen  durch  die  Bürgermeister  beim  Bau  von 
Gotteshäusern)  (AA 31.1.2022;  vgl.  UNGA 10.11.2021).  Es  gibt  Fälle  von  Vandalismus  und
Online-Hassreden gegen religiöse Minderheiten (USDOS 12.5.2021). 
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (31.1.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante Lage in der Republik Moldau (Stand: Juni 2021),
https://www.ecoi.net/en/file/l  ocal/2068039/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_  %C3%Bcb   
er_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Moldau_%28Stand_Juni_2021%29%2
C_31.01.2022.pdf, Zugriff 15.2.2022
- FH  –  Freedom  House (3.3.2021):  Freedom  in  the  World  2021  –  Moldova, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046529.html, Zugriff 27.12.2021 
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- UNGA – United Nations General Assembly / Human Rights Council (10.11.2021):
Compilation on the Republic of Moldova: Report of the Office of the United Nations High
Commissioner  for  Human  Rights  (A/HRC/WG.6/40/MDA/2), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2065971/A_HRC_WG.6_40_MDA_2_E.pdf,  Zugriff 
19.1.2022
- USDOS – US Department of State [USA] (12.5.2021): 2020 Report on International Religious 
Freedom: Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/2051667.html, Zugriff 28.12.2021
 15. Ethnische Minderheiten 
Die  Republik  Moldau  ist  ein  Vielvölkerstaat,  in  welchem  zahlreiche  Volksgruppen  friedlich 
zusammenleben. Die nationalen Minderheiten sind durch die Verfassung geschützt und haben 
das Recht auf Aufrechterhaltung und Pflege ihrer Sprache und Kultur. Eine nach Hautfarbe,
Herkunft  oder  Zugehörigkeit  zu  einer  ethnischen  Gruppe  unterscheidende  diskriminierende 
Gesetzgebung gibt es in der Republik Moldau nicht. Das im Jänner 2013 in Kraft getretene
Gleichstellungsgesetz verbietet Diskriminierungen verschiedenster Art, unter anderem aufgrund
von  Religion  (AA 31.1.2022).  Kein  Gesetz  beschränkt  die  Teilnahme  von  Minderheiten  am
politischen Prozess, und Minderheiten nehmen in der Praxis daran teil. Gesetzliche Vorgaben
sehen Sanktionen gegen politische Parteien vor, welche diskriminierende Botschaften öffentlich
verbreiten  (USDOS  30.3.2021).  Im  November  2017  hat  die  Regierung  den  Aktionsplan  zur
Strategie  zur  Konsolidierung  der  interethnischen  Beziehungen  für  die  Jahre  2017-2027
verabschiedet.  Bei  der  Umsetzung  stellt  sich  neben  mangelndem  politischen  Willen  vieler 
Ministerien  die  unzureichende  Finanzierung  als  problematisch  dar.  Gemäß  der  letzten
Volkszählung aus dem Jahr 2014 bezeichnen sich 75,1% der Einwohner als Moldauer, 7% als 
ethnische  Rumänen,  6,6%  als  Ukrainer,  4,6%  als  Gagausen,  4,1%  als  Russen,  1,9%  als
Bulgaren  und  0,3%  als  Roma.  Die  Minderheit  der  Gagausen  (126.010  Personen  laut
Volkszählung 2014) genießt weitgehende Autonomierechte. Die Sprache der Minderheiten ist in 
der Regel Russisch. In den Siedlungsgebieten der Minderheiten mangelt es häufig an
muttersprachlichem Unterricht, sodass Schüler, welche Ukrainisch, Gagausisch oder Bulgarisch 
lernen  möchten,  russischsprachige  Schulen  besuchen  müssen,  die  wiederum  Kindern  aus
Minderheiten  unzureichende  Möglichkeiten  bieten,  die  Staatssprache  (Rumänisch  bzw.
„Moldauisch“) zu erlernen (AA 31.1.2022). Öffentliche  Dokumente und Gesetze werden nicht
regelmäßig in Minderheitensprachen übersetzt (UNGA 10.11.2021; vgl. BS 2020).
Teile der  moldauischen  Gruppe  der  Roma (9.323  Personen  gemäß  der  Volkszählung 2014)
zählen zu der am meisten marginalisierten gesellschaftlichen Gruppe (geringer Bildungsstand,
begrenzter Zugang zu Gesundheitsversorgung, höhere offizielle Arbeitslosenrate), wobei eine
gezielte Benachteiligung durch andere Bevölkerungsgruppen nicht vorliegt (AA 31.1.2022; vgl. 
USDOS 30.3.2021, FH 3.3.2021). 45% der Roma sind arbeitslos. Nur die Hälfte der Roma-Kinder
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besucht die Schule, und nur jedes fünfte Roma-Kind besucht die Vorschule. Behörden verfügen
über keine effektiven Mechanismen, um an vulnerable Familien heranzutreten, deren Kinder nicht
die  Schule  besuchen.  Roma-Frauen  sind  besonders  anfällig  für  soziale  Ausgrenzung  und 
Diskriminierung  (USDOS  30.3.2021).  Ungefähr  60%  der  Roma-Familien  leben  in  ländlichen
Gebieten. Einige Roma-Gemeinschaften haben weder fließendes Wasser, noch sanitäre Anlagen
und Heizungen (USDOS 30.3.2021; vgl. BAMF 6.2021). Weitere Probleme, mit welchen Roma
konfrontiert sind, sind ein Mangel an medizinischen Notfalldiensten in entlegenen Gegenden, 
ungerechte  oder  willkürliche  Behandlung  durch  Gesundheitsdienstleister  und  geringere
Krankenversicherungsraten (USDOS 30.3.2021). 
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (31.1.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in  der  Republik  Moldau  (Stand:  Juni  2021),
https://www.ecoi.net/en/file/local/2068039/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C  _Bericht_%C3%Bcb   
er_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Moldau_%28Stand_Juni_2021%29%2
C_31.01.2022.pdf, Zugriff 15.2.2022
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (6.2021): Länderreport 37: 
Republik  Moldau  (Politische  Situation  und  Menschenrechtslage), 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/
Laenderreporte/2021/laenderreport-37-Moldau.pdf?__blob=publicationFile&v=2,  Zugriff 
27.12.2021 
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  /  Transformationsindex  (2020):  Moldova Country  Report, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2029516/country_report_2020_MDA.pdf, Zugriff 27.12.2021 
- FH  –  Freedom  House (3.3.2021):  Freedom  in  the  World  2021  –  Moldova, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046529.html, Zugriff 27.12.2021 
- UNGA  –  United  Nations  General  Assembly  /  Human  Rights  Council  (10.11.2021): 
Compilation on the Republic of Moldova: Report of the Office of the United Nations High
Commissioner  for  Human  Rights  (A/HRC/WG.6/40/MDA/2), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2065971/A_HRC_WG.6_40_MDA_2_E.pdf, Zugriff
19.1.2022
- USDOS –  US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020  Country Report on Human 
Rights  Practices:  Moldova,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2048126.html,  Zugriff
27.12.2021
 16. Relevante Bevölkerungsgruppen
16.1. Frauen
Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist zwar durch die Verfassung garantiert, aber nicht
gesellschaftliche  Realität  (AA  31.1.2022).  Trotz  rechtlicher  Gleichstellung  sind  Frauen  im
öffentlichen  Leben  unterrepräsentiert,  und  die  politische  Kultur  ist  unter  anderem  durch  den
Einfluss der orthodoxen Kirche patriarchalisch geprägt (BAMF 6.2021). Kein Gesetz beschränkt 
die Teilnahme von Frauen am politischen Prozess, und Frauen nehmen in der Praxis daran teil
(USDOS  30.3.2021).  Ein  im  April  2016  verabschiedetes  Gleichstellungsgesetz  sieht  die
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Einführung einer Frauenquote in Höhe von 40% bei Regierung und politischen Parteien vor (AA
31.1.2022).  Bei  der  letzten  Parlamentswahl  wurden  40  Frauen  ins  Parlament  gewählt  (von
insgesamt 101 Parlamentssitzen) (OSZE 22.12.2021). Frauen verdienen im Durchschnitt 14,1%
weniger als Männer (AA 31.1.2022). Die Pensionsbezüge von Frauen sind beträchtlich geringer
als die Pensionsbezüge von Männern (BS 2020). Der Zugang zu Bildung ist für Frauen und
Mädchen im Allgemeinen gewährleistet (BS 2020; vgl. ADC 1.2020). 
Gewalt  gegen  Frauen  kommt  häufig  vor  (UNGA  10.11.2021;  vgl.  UNCEDAW  10.3.2020). 
Besonders  in  ländlichen  Gebieten  ist  häusliche  Gewalt  ein  weit  verbreitetes  Problem  (AA
31.1.2022). Gesetzliche Vorschriften definieren häusliche Gewalt als Straftat und bieten auch 
Mechanismen  zur  Erlangung  einstweiliger  Verfügungen  gegen  Täter.  Die  Höchststrafe  für
innerfamiliäre Gewalt beträgt 15 Jahre Haft (USDOS 30.3.2021). Gesetze im Bereich häuslicher
und geschlechtsspezifischer Gewalt werden inadäquat umgesetzt, und Delikte, welche zu keinen 
signifikanten Verletzungen führen, werden nur mit Verwaltungsstrafen abgehandelt (FH 3.3.2021).
Gesetzliche Vorgaben kriminalisieren Vergewaltigung, darunter auch Vergewaltigung in der Ehe.
Vergewaltigung  ist  weiterhin  ein  Problem,  und  es  gibt  keine  spezifischen  staatlichen 
Präventionsmaßnahmen (USDOS  30.3.2021). Sexuelle Belästigung ist ebenfalls ein Problem 
(USDOS 30.3.2021; vgl. FH 3.3.2021). Das Gesetz sieht strafrechtliche Sanktionen für sexuelle
Belästigung vor, welche von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von maximal drei
Jahren reichen. NGOs zufolge haben die Gesetzesvollzugsbehörden ihre Behandlung von Fällen 
sexueller Belästigung stetig verbessert. Zwischen Jänner und September 2020 erließen die
Gerichte 534 Schutzbefehle. 1.409 Fälle häuslicher Gewalt wurden innerhalb der ersten neun
Monate  des  Jahres  2020  polizeilich  registriert,  darunter  zehn  Fälle  mit  Todesfolge.  3.205
einstweilige Verfügungen wurden erlassen (USDOS 30.3.2021). 
Das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
und häuslicher Gewalt („Istanbul-Konvention“) wurde im Jahr 2017 von der Republik Moldau
unterzeichnet  (IWPR  14.12.2021;  vgl.  BAMF  6.2021)  und  im  Jahr  2021  ratifiziert  (IWPR
14.12.2021). Im Jahr 2018 hat die Regierung die Nationale Strategie für die Vorbeugung und
Bekämpfung  der Gewalt gegen  Frauen  und in  der  Familie  sowie  einen  Aktionsplan  für  den
Zeitraum 2018-2023 beschlossen. Es gibt mehrere Hilfszentren sowohl in Chisinau als auch in 
anderen Städten, wo Frauen und deren Kinder Zuflucht finden und sich rechtlich beraten lassen
können (AA 31.1.2022). Zehn Hilfszentren für Opfer häuslicher Gewalt und zwei zusätzliche
Zentren für Beratung und Resozialisierung von Tätern sind in Betrieb (USDOS 30.3.2021). Vor
allem  in  ländlichen  Gegenden  existieren  zu  wenige  Zufluchtsstätten  und 
Unterstützungsleistungen für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt (UNCEDAW 10.3.2020). Die
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internationale NGO La Strada betreibt eine Hotline zur Meldung von Fällen häuslicher Gewalt und
bietet unter anderem psychologische und rechtliche Hilfe für Opfer an (USDOS 30.3.2021). 
Frauen in ländlichen Regionen, Frauen mit Beeinträchtigungen sowie weibliche Angehörige der 
Roma-Gemeinschaft  haben  eingeschränkten  Zugang  zu  hochwertigen  Gesundheitsleistungen 
und zu Krankenversicherungen (UNCEDAW 10.3.2020).
Gemäß dem  Global Gender Gap Index  2021 des Weltwirtschaftsforums nimmt die Republik 
Moldau Rang 28 von insgesamt 156 Ländern ein. Rangmäßig befindet sich die Republik Moldau
zwischen Barbados und Dänemark (WEF 3.2021).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (31.1.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in  der  Republik  Moldau  (Stand:  Juni  2021),
https://www.ecoi.net/en/file/local/2068039/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcb
er_die_asyl-
_und_abschiebu  ngsrelevante_Lage_in_der_Republik_Moldau_%28Stand_Juni_2021%29%2  
C_31.01.2022.pdf, Zugriff 15.2.2022
- ADC  –  Anti-Discrimination  Center  (ADC  Memorial)  (1.2020):  Alternative  information  on
Moldova’s  implementation  of  the  UN  Convention  on  the  Elimination  of  All  Forms  of
Discrimination Against Women in connection with the review of the state report by the UN
Committee on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women – For the 75th
Session  of  the  CEDAW  10–28  February  2020:  “Exercise  of  the  right  to  labor”,
https://tbinternet.ohchr.org/Treaties/CEDAW/Shared%20Documents/MDA/
INT_CEDAW_CSS_MDA_41084_E.docx, Zugriff 20.1.2022
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (6.2021): Länderreport 37: 
Republik  Moldau  (Politische  Situation  und  Menschenrechtslage), 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/
Laenderreporte/2021/laenderreport-37-Moldau.pdf?__blob=publicationFile&v=2,  Zugriff 
27.12.2021  
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  /  Transformationsindex  (2020):  Moldova Country  Report, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2029516/country_report_2020_MDA.pdf, Zugriff 27.12.2021 
- FH  –  Freedom  House (3.3.2021):  Freedom  in  the  World  2021  –  Moldova, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046529.html, Zugriff 27.12.2021 
- IWPR  –  Institute  for  War  and  Peace  Reporting  (14.12.2021):  Moldova  Ratifies  Istanbul
Convention  Amid  Disinformation  and  Opposition, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2065191.html, Zugriff 20.1.2022     
- OSZE  –  Organisation  für  Sicherheit  und  Zusammenarbeit  in  Europa  (22.12.2021):
REPUBLIC OF MOLDOVA: EARLY PARLIAMENTARY ELECTIONS 11 July 2021 – ODIHR 
Election  Observation  Mission  Final  Report, 
https://www.osce.org/files/f/documents/0/5/508979.pdf, Zugriff 4.1.2022 
- UNCEDAW – United Nations Committee on the Elimination of Discrimination against Women
(10.3.2020): Concluding observations on the sixth periodic report of the Republic of Moldova,
https://www.ecoi.net/en/file/local/2026586/N2006263.pdf, Zugriff 4.2.2022
- UNGA  –  United  Nations  General  Assembly  /  Human  Rights  Council  (10.11.2021): 
Compilation on the Republic of Moldova: Report of the Office of the United Nations High
Commissioner  for  Human  Rights  (A/HRC/WG.6/40/MDA/2), 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 31 von 42
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https://www.ecoi.net/en/file/local/2065971/A_HRC_WG.6_40_MDA_2_E.pdf, Zugriff
19.1.2022
- USDOS –  US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020  Country Report on Human 
Rights  Practices:  Moldova,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2048126.html,  Zugriff
27.12.2021
- WEF  –  World  Economic  Forum  (3.2021):  Global  Gender  Gap  Report  2021, 
https://www3.weforum.org/docs/WEF_GGGR_2021.pdf, Zugriff 20.1.2022 
16.2. Kinder
Die UN-Kinderrechtskonvention wurde von der Republik Moldau ratifiziert (USDOL 29.9.2021). Es 
existiert  eine  Ombudsperson  für  Kinderrechte  (BAMF  6.2021;  vgl.  USDOS  30.3.2021).  Die 
Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Kindern scheitert meist an fehlenden
finanziellen Mitteln. Missbrauch von Kindern (sexueller Missbrauch, physische und psychische
Gewalt, Verwahrlosung und Kinderarbeit) stellt nach wie vor ein Problem dar. In der Republik
Moldau gibt es keine gegen Kinder gerichteten staatlichen Maßnahmen wie Zwangsarbeit etc.
Die  umfangreichen  gesetzlichen  Regelungen  zur  Kinderarbeit  werden  nicht  ausreichend
umgesetzt (AA 31.1.2022). 15- und 16-Jährige sollten nicht mehr als 24 Stunden pro Woche
arbeiten (USDOS 30.3.2021). Zwangsrekrutierungen von Kindern (Kindersoldaten) finden nicht 
statt. Die Lebensbedingungen in der Jugendhaftanstalt Goian wurden von der Ombudsperson für
Kinderrechte scharf kritisiert (Gesundheitsversorgungsmängel, fehlender Kontakt zu
Familienangehörigen der Inhaftierten usw.) (AA 31.1.2022). Im Jahr 2020 machte die Republik
Moldau minimale Fortschritte bei der Bekämpfung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit. 
Kinder in der Republik Moldau sind schlimmsten Formen von Kinderarbeit ausgesetzt, darunter
kommerzieller sexueller Ausbeutung. Kinderarbeit findet auch in der Landwirtschaft statt (USDOL 
29.9.2021;  vgl.  EC  13.10.2021).  In  ländlichen  Gebieten, wo  Kinder  häufig  zur  Feldarbeit 
herangezogen werden, ist es für die staatlichen Kontrollstellen schwierig, verbotene Kinderarbeit 
von  familiärer  Hilfeleistung  abzugrenzen.  2019  nahm  die  Zahl  der  illegal  außer  Landes
gebrachten Kinder gemäß dem Innenministerium von 53 auf 49 leicht ab, 2020 sank die Zahl
weiter auf 23. Die Kinder werden entweder zum Zweck der sexuellen Ausbeutung außer Landes 
geschafft, oder um zu betteln oder einer illegalen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Laut Polizei lag
die Anzahl der sexuellen Übergriffe gegen Kinder im Jahr 2020 bei 212 (AA 31.1.2022). Im Jahr
2020 identifizierten Behörden 23 Kinder als Opfer von Menschenhandel (USDOL 29.9.2021). 
Kinderarmut ist in der Republik Moldau weit verbreitet, insbesondere in ländlichen Gebieten
(BAMF 6.2021). 10,1% der Kinder leiden unter extremer Armut (IOM o.D.). Die Kindersterblichkeit
ist hoch. Sie betrug im Jahr 2021 1,4% bei Kindern unter fünf Jahren (UNGA 10.11.2021; vgl. 
WHI 2021).
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Geburtenregistrierung ist für alle Bürger kostenlos. Das Fehlen von
Registrierungsbescheinigungen ist insbesondere in ländlichen Gebieten und in Roma-Familien
ein Problem. Es herrscht kostenlose Schulpflicht bis zur neunten Schulstufe (USDOS 30.3.2021).
Nur die Hälfte der Roma-Kinder besucht die Schule, und nur jedes fünfte Roma-Kind besucht die
Vorschule (USDOS 30.3.2021; vgl. UNICEF o.D.a). Obwohl Vernachlässigung und Misshandlung
von Kindern gesetzlich verboten sind, stellt Kindesmisshandlung weiterhin ein Problem dar. Eine
Spezialeinheit  für  Minderjährige  innerhalb  der  Generalstaatsanwaltschaft  ist  für  solche  Fälle
zuständig.  Nach  Angaben  des  Bildungsministeriums  wurden  während  des  Wintersemesters 
2019/2020  4.738  Fälle  von  Gewalt  gegen  Kinder  registriert.  2.171  Kinder  berichteten  von 
physischer  Gewalt,  und  1.316  Kinder  berichteten  von  Vernachlässigung.  40  Fälle  betrafen 
Arbeitsausbeutung, und 17 Fälle betrafen sexuellen Missbrauch. Das gesetzliche Mindestalter für 
die Eheschließung beträgt 16 Jahre für Frauen und 18 Jahre für Männer. Es existieren keine
offiziellen  Statistiken  über  Kinderehen  (USDOS  30.3.2021).  Gemäß  Berichten  kommen 
Kinderehen innerhalb der Roma-Gemeinschaft vor (FH 3.3.2021).  
Kinder  in  Heimen  sind  in  ihrem  späteren  Leben  einem  höheren  Risiko  von  Arbeitslosigkeit,
sexueller  Ausbeutung,  Menschenhandel  und  Selbstmord  ausgesetzt  als  Kinder,  welche  in
Familien aufwachsen. Rechtliche Schutzmechanismen für Straßenkinder sind nicht funktionsfähig 
(USDOS 30.3.2021). Die in etwa 100.000 Kinder, welche von ihren ins Ausland abgewanderten 
Eltern  zurückgelassen  wurden,  sind  vielfach  Schulabbrecher  und  befinden  sich  in  einem 
schlechten Gesundheitszustand (UNGA 10.11.2021; vgl. Humanium o.D.). 
Gemäß dem Index der Umsetzung von Kinderrechten erreicht die Republik Moldau 8,05 von
insgesamt  10  Punkten,  was  „wahrnehmbare  Probleme“  bedeutet  (orange  Stufe)  (Humanium
o.D.). 
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (31.1.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in  der  Republik  Moldau  (Stand:  Juni  2021),
https://www.ecoi.net/en/file/local/2068039/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcb
er_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Moldau_%28Stand_Juni_2021%29%2
C_31.01.2022.pdf, Zugriff 15.2.2022
- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (6.2021): Länderreport 37: 
Republik  Moldau  (Politische  Situation  und  Menschenrechtslage), 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/
Laenderreporte/2021/laenderreport-37-Moldau.pdf?__blob=publicationFile&v=2,  Zugriff 
27.12.2021
- EC  –  European  Commission (13.10.2021):  Joint  Staff  Working  Document:  Association
Implementation  Report  on  the  Republic  of  Moldova, 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 33 von 42
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https://eeas.europa.eu/sites/default/files/swd_2021_295_f1_joint_staff_working_paper_en_v2
_p1_1535649.pdf, Zugriff 7.1.2022
- FH  –  Freedom  House (3.3.2021):  Freedom  in  the  World  2021  –  Moldova, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046529.html, Zugriff 27.12.2021 
- Humanium (o.D.): Kinder in Moldawien: Die Verwirklichung der Kinderrechte in Moldawien, 
https://www.humanium.org/de/moldawien/, Zugriff 20.1.2022
- IOM  –  Internationale  Organisation  für  Migration  (o.D.):  REPUBLIK  MOLDAU:
LÄNDERINFORMATIONSBLATT  2021, 
https://files.returningfromgermany.de/files/CFS_2021_Republik%20Moldau_DE.pdf,  Zugriff 
4.2.2022
- UNGA  –  United  Nations  General  Assembly  /  Human  Rights  Council  (10.11.2021): 
Compilation on the Republic of Moldova: Report of the Office of the United Nations High
Commissioner  for  Human  Rights  (A/HRC/WG.6/40/MDA/2), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2065971/A_HRC_WG.6_40_MDA_2_E.pdf,  Zugriff 
19.1.2022
- UNICEF  –  United  Nations  International  Children's  Emergency  Fund  (o.D.a):  Education
[Moldova], https://www.unicef.org/moldova/en/what-we-do/education, Zugriff 20.1.2022
- USDOL – US Department of Labor [USA] (29.9.2021): 2020 Findings on the Worst Forms of 
Child Labor: Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/2061946.html, Zugriff 20.1.2022
- USDOS –  US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020  Country Report on Human 
Rights Practices: Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048126.html, Zugriff
27.12.2021
- WHI  –  Welthunger-Index  2021  (2021):  Moldau, 
https://www.globalhungerindex.org/  de/moldova.html   , Zugriff 21.1.2022
16.3. Sexuelle Minderheiten
Homosexualität  ist  in  der  Republik  Moldau  nicht  strafbar,  wird  im  Alltag  jedoch  weitgehend
tabuisiert.  Das  im  Jänner  2013  in  Kraft  getretene  Gleichstellungsgesetz  verbietet
Diskriminierungen verschiedenster Art, Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung ist jedoch
nicht umfassend enthalten. Effektive Mechanismen zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund
sexueller Orientierung gibt es nicht (AA 31.1.2022). Diskriminierung aufgrund sexueller
Orientierung ist im Berufsleben gesetzlich verboten, jedoch gibt es in der Praxis gesellschaftliche
Diskriminierung wegen sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität (USDOS 30.3.2021; vgl.
FH 3.3.2021, UNGA 10.11.2021). Aufgrund von Schikanen wird politisches Engagement von 
LGBT+-Personen erschwert (FH 3.3.2021). Die LGBTI-Gemeinschaft berichtet über verbale und
körperliche Angriffe. In den meisten Fällen ist die Polizei nicht gewillt, Ermittlungen gegen die
Täter einzuleiten (USDOS 30.3.2021). Hassreden gegen LGBT-Personen sind verbreitet und
gehen nicht nur von Religionsführern aus, sondern auch von einflussreichen Politikern (BS 2020;
vgl. EC 13.10.2021, ILGA o.D.). Hassverbrechen werden selten gemeldet und kaum untersucht
(BS 2020). In Einzelfällen klagen Homosexuelle darüber, von der Polizei mit der Drohung der
Enthüllung ihrer sexuellen Orientierung zu Geldzahlungen erpresst worden zu sein. Seit 2013
finden  jährlich  unter  Polizeischutz  „Gay  Pride  Marches“  statt  (AA 31.1.2022).  Die  orthodoxe
Kirche veranstaltet regelmäßig Gegendemonstrationen dazu, aus denen heraus die Teilnehmer
der Parade mit Eiern o.ä. beworfen werden (AA 31.1.2022; vgl. BS 2020). Gegendemonstrationen
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