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https://eeas.europa.eu/sites/default/files/swd_2021_295_f1_joint_staff_working_paper_en_v2
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- Humanium (o.D.): Kinder in Moldawien: Die Verwirklichung der Kinderrechte in Moldawien, 
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- IOM  –  Internationale  Organisation  für  Migration  (o.D.):  REPUBLIK  MOLDAU:
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- UNGA  –  United  Nations  General  Assembly  /  Human  Rights  Council  (10.11.2021): 
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16.3. Sexuelle Minderheiten
Homosexualität  ist  in  der  Republik  Moldau  nicht  strafbar,  wird  im  Alltag  jedoch  weitgehend
tabuisiert.  Das  im  Jänner  2013  in  Kraft  getretene  Gleichstellungsgesetz  verbietet
Diskriminierungen verschiedenster Art, Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung ist jedoch
nicht umfassend enthalten. Effektive Mechanismen zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund
sexueller Orientierung gibt es nicht (AA 31.1.2022). Diskriminierung aufgrund sexueller
Orientierung ist im Berufsleben gesetzlich verboten, jedoch gibt es in der Praxis gesellschaftliche
Diskriminierung wegen sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität (USDOS 30.3.2021; vgl.
FH 3.3.2021, UNGA 10.11.2021). Aufgrund von Schikanen wird politisches Engagement von 
LGBT+-Personen erschwert (FH 3.3.2021). Die LGBTI-Gemeinschaft berichtet über verbale und
körperliche Angriffe. In den meisten Fällen ist die Polizei nicht gewillt, Ermittlungen gegen die
Täter einzuleiten (USDOS 30.3.2021). Hassreden gegen LGBT-Personen sind verbreitet und
gehen nicht nur von Religionsführern aus, sondern auch von einflussreichen Politikern (BS 2020;
vgl. EC 13.10.2021, ILGA o.D.). Hassverbrechen werden selten gemeldet und kaum untersucht
(BS 2020). In Einzelfällen klagen Homosexuelle darüber, von der Polizei mit der Drohung der
Enthüllung ihrer sexuellen Orientierung zu Geldzahlungen erpresst worden zu sein. Seit 2013
finden  jährlich  unter  Polizeischutz  „Gay  Pride  Marches“  statt  (AA 31.1.2022).  Die  orthodoxe
Kirche veranstaltet regelmäßig Gegendemonstrationen dazu, aus denen heraus die Teilnehmer
der Parade mit Eiern o.ä. beworfen werden (AA 31.1.2022; vgl. BS 2020). Gegendemonstrationen
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werden auch von konservativen politischen Parteien organisiert (BS 2020). Bei den letzten beiden
Paraden (2018 und 2019) sorgte ein massives Polizeiaufgebot für die Sicherheit der Teilnehmer, 
sodass die Parade nicht wie in den Vorjahren abgebrochen werden musste (AA 31.1.2022). 
Eingetragene  gleichgeschlechtliche  Partnerschaften  sowie  Ehen  sind  nicht  möglich  (BAMF
6.2021).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (31.1.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in  der  Republik  Moldau  (Stand:  Juni  2021),
https://www.ecoi.net/en/file/local/2068039/Ausw%C3%A4rtige  s_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcb  
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- BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (6.2021): Länderreport 37: 
Republik Moldau (Politische Situation und Menschenrechtslage),
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- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  /  Transformationsindex  (2020):  Moldova Country  Report, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2029516/country_report_2020_MDA.pdf, Zugriff 27.12.2021 
- EC  –  European  Commission (13.10.2021):  Joint  Staff  Working  Document:  Association
Implementation  Report  on  the  Republic  of  Moldova, 
https://eeas.europa.eu/sites/default/files/swd_2021_295_f1_joint_staff_working_paper_en_v2
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- FH  –  Freedom  House (3.3.2021):  Freedom  in  the  World  2021  –  Moldova, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046529.html, Zugriff 27.12.2021 
- ILGA – International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (o.D.): Annual
Review of the Human Rights Situation of Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex People
in  Europe  and  Central  Asia  2022, 
http://www.ilga-europe.org/sites/default/files/2022/full_annual_review.pdf, Zugriff 16.2.2022
- UNGA  –  United  Nations  General  Assembly  /  Human  Rights  Council  (10.11.2021): 
Compilation on the Republic of Moldova: Report of the Office of the United Nations High
Commissioner  for  Human  Rights  (A/HRC/WG.6/40/MDA/2), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2065971/A_HRC_WG.6_40_MDA_2_E.pdf,  Zugriff 
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- USDOS –  US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020  Country Report on Human 
Rights  Practices:  Moldova,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2048126.html,  Zugriff
27.12.2021
 17. Bewegungsfreiheit
Gesetzlich ist Reisefreiheit innerhalb und außerhalb des Landes garantiert, und die moldauischen
Behörden respektieren diese Rechte im Allgemeinen. Obwohl die Bürger prinzipiell frei reisen und 
in die Republik Moldau zurückkehren dürfen, existieren einige Einschränkungen in Bezug auf
Auswanderung. Gesetzliche Vorgaben fordern, dass vor einer Auswanderung alle ausstehenden
finanziellen Verpflichtungen beglichen werden. Die Regierung setzt diese Anforderung aber nicht 
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strikt um. Gesetzlich ist außerdem vorgesehen, dass nahe Verwandte, welche finanziell von
einem potenziellen Auswanderer abhängig sind, der Auswanderung zustimmen müssen. Dieses 
Gesetz wird von den Behörden nicht umgesetzt (USDOS 30.3.2021). Alle ausreisenden Personen 
werden  gründlichen  Kontrollen  zur  Person  unterzogen  (AA 31.1.2022).  Bürger  der  Republik 
Moldau profitieren seit 2014 von Visafreiheit bei Reisen in die EU und in den Schengenraum (EC
13.10.2021).
Gesetzliche  Vorgaben  schützen  die  Personenfreizügigkeit  im  Inland  sowie  Ausland,  und  die 
Regierung respektiert diese Rechte im Allgemeinen. Es gibt keine formellen Einschränkungen in
Bezug auf das Recht, den Arbeits- oder Ausbildungsort zu wechseln, jedoch ist Bestechung in
Bildungseinrichtungen verbreitet (FH 3.3.2021).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (31.1.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in  der  Republik  Moldau  (Stand:  Juni  2021),
https://www.ecoi.net/en/file/local/2068039/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht  _%C3%Bcb   
er_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Moldau_%28Stand_Juni_2021%29%2
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- EC  –  European  Commission (13.10.2021):  Joint  Staff  Working  Document:  Association
Implementation  Report  on  the  Republic  of  Moldova, 
https://eeas.europa.eu/sites/default/files/swd_2021_295_f1_joint_staff_working_paper_en_v2
_p1_1535649.pdf, Zugriff 7.1.2022
- FH  –  Freedom  House (3.3.2021):  Freedom  in  the  World  2021  –  Moldova, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2046529.html, Zugriff 27.12.2021 
- USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human
Rights  Practices:  Moldova,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2048126.html,  Zugriff
27.12.2021
 18. Grundversorgung und Wirtschaft
Mit einem Bruttoinlandsprodukt von ca. 11,9 Milliarden US-Dollar im Jahr 2020 ist die Republik
Moldau eines der ärmsten Länder in Europa (BAMF 6.2021). Das reale Wirtschaftswachstum
sank im Jahr 2020 um 7%, und die Inflationsrate betrug 0,4% (WKO 10.2021). Die öffentliche
Verschuldung  stieg  2020  auf  32,9%  des  Bruttoinlandsprodukts  (EC  13.10.2021).  Das
Wirtschaftssystem  der  Republik  Moldau  ist  stark  vom  Agrarsektor  und  von  Energieimporten 
abhängig, vor allem von Erdgaslieferungen aus Russland (CIA 14.1.2022; vgl. HF o.D.a, WKO 
10.2021).  Die  Republik  Moldau  ist  durch  einen  hohen  Anteil  der  Schattenwirtschaft 
gekennzeichnet  (WKO  10.2021).  30,9%  der  Beschäftigten  sind  Schwarzarbeiter.  Im 
Landwirtschaftssektor beträgt der Anteil der Schwarzarbeiter ca. 63% (USDOS 30.3.2021). Die 
wirtschaftliche Lage wird von endemischer Korruption in allen Lebensbereichen beeinflusst (AA
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31.1.2022; vgl. EC 13.10.2021, HF o.D.a). Im Jahr 2014 verschwand mehr als eine Milliarde Euro
von  nationalen  Bankkonten  innerhalb  weniger  Monate.  Die  Vorgänge  und  die  Drahtzieher 
konnten bis dato nicht geklärt bzw. gefunden werden. Bis heute leidet die Republik Moldau unter
diesem Geldverlust, welcher vor allem die ärmsten Teile der Bevölkerung getroffen hat (ADA 
9.2021). Ein großer Teil der arbeitsfähigen Bevölkerung hat das Land verlassen (BAMF 6.2021; 
vgl.  ADA  9.2021,  IOM  o.D.).  Als  Zielsektoren  zur  Arbeitsmigration  für  moldauische 
Staatsangehörige gelten insbesondere das Sozial- und Baugewerbe in EU-Ländern und in der
Russischen  Föderation  (BAMF  6.2021).  Die  Überweisungen  der  im  Ausland  lebenden  und 
arbeitenden  Moldauer  an  ihre  Familien  bilden  einen  wichtigen  und  in  vielen  Fällen
entscheidenden  Beitrag  zum  Haushaltseinkommen  (WKO  10.2021;  vgl.  HF  o.D.b).  Die
Europäische Union ist der größte Handelspartner der Republik Moldau (EC 13.10.2021; vgl. WKO 
10.2021).  Das  2014  zwischen  der  EU  und  Moldau  unterzeichnete  Assoziierungsabkommen
beinhaltet  auch  die  Errichtung  einer  Freihandelszone  und  zielt  u.a.  auf  eine  wirtschaftliche 
Annäherung der EU und der Republik Moldau ab (DEU 22.11.2021).  
Das Stadt-Land-Gefälle in Hinblick auf finanzielle Armut, Zugang zu Gesundheitsversorgung,
Bildung, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ist beträchtlich. Es gibt große Defizite im 
Bereich der Trinkwasserversorgung: Mehr als 40% der ländlichen Bevölkerung haben keinen 
Zugang zu fließendem Wasser. In den meisten Kommunen gibt es auch keine funktionierende
Abwasserbehandlung.  Die  Grundversorgung  der  Bevölkerung  mit  Nahrungsmitteln  ist  unter 
normalen Umständen auch ohne humanitäre Hilfe aus dem Ausland auch in ländlichen Gebieten
sichergestellt (AA 31.1.2022). Die Mietpreise sind in den Städten verhältnismäßig höher als auf
dem Land. Eine durchschnittliche Ein-Zimmer-Wohnung in der Hauptstadt Chisinau kostet etwa 
EUR 150-300. Die Kosten für eine Zwei- oder Drei-Zimmer-Wohnung variieren zwischen EUR
220-400,  je nach  Lage  des  Hauses  und  Ausstattung.  Die  Regierung  führt  einige
Wohnungsbauprogramme  durch,  aber  die  Mehrzahl  ist  auf  den  benachteiligten  Teil  der 
Bevölkerung ausgerichtet (IOM o.D.). Staatliche Unterstützung bei der Wohnungssuche existiert
in begrenztem Ausmaß. Berechtigte, beispielsweise alleinerziehende Mütter oder Familien mit
mindestens drei Kindern, können sich in Wartelisten einschreiben, warten aber meist vergeblich
auf die Wohnungsvermittlung. Bedürftige können sehr geringe Zuschüsse zu den Heizkosten 
beantragen (AA 31.1.2022).
Der gesetzlich vorgesehene Mindestlohn liegt unter der Armutsgrenze (USDOS 30.3.2021) und 
beträgt seit Jänner 2021 MDL 2.935 [ca. EUR 140]. Deutliche Steigerungen verzeichnete das 
tatsächliche durchschnittliche Einkommen der arbeitenden Bevölkerung, welches mit Ende Juni
2021  auf  MDL 9.045  [ca.  EUR  435]  anstieg  (WKO  10.2021).  Arbeitslose  können  sich  bei 
Arbeitsbörsen anmelden und erhalten für die Dauer von bis zu maximal 9 Monaten geringe
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Unterstützung (AA 31.1.2022; vgl. IOM o.D.). Die Arbeitslosenrate betrug im Jahr 2020 3,8%
(WKO 10.2021), und die Jugendarbeitslosigkeit unter den 15- bis 24-Jährigen betrug 17,6% (EC
13.10.2021). 2017 wurde eine Pensionsreform eingeleitet, welche das Ziel der Anhebung des 
Pensionsalters auf 63 Jahre für Frauen und Männer verfolgt (BS 2020). Im Dezember 2020
erfolgte  eine  Senkung  des  Pensionsalters  auf  57  (Frauen)  bzw.  62  Jahre (Männer)  (EC
13.10.2021). Die Durchschnittspension liegt unter dem Existenzminimum (UNGA 10.11.2021; vgl.
IOM o.D.). Die durchschnittliche Alterspension beträgt umgerechnet ca. EUR 54 (IOM o.D.). 
Die Republik Moldau verfügt über ein Sozialsystem, für das alle Beschäftigten Beiträge einzahlen.
Zusätzlich  gibt  es  eine  vom  Staat  gewährte  Komponente  an  Sozialhilfen.  Es  gibt
Unterstützungsleistungen für beeinträchtige Personen, Hinterbliebene, Leistungen für Krankheit 
o.Ä., Mutterschaft, Pflegeleistungen, Leistungen bei Arbeitsunfällen, Familienbeihilfen usw. Der
Zugang zu den Leistungen richtet sich beispielsweise nach dem Alter, Anzahl der Arbeitsjahre
oder  dem  Grad  der  Behinderung  (SSA 9.2018).  In  der  Republik  Moldau  zeichnet  sich  die
Sozialhilfe durch eine breite Palette von Zulagen und Ausgleichszahlungen aus, die an bedürftige
Bevölkerungsgruppen vergeben werden. Ajutorul social ist das wichtigste Sozialhilfeprogramm in
der Republik Moldau. Das Programm wurde entwickelt, um ein minimales Lebenseinkommen für
bedürftige Familien zu garantieren (IOM o.D.). Alleinerziehende (zumeist Mütter) können sehr 
geringe  Zuschüsse  zum  Kindesunterhalt  beantragen  (AA  31.1.2022).  Die  Effizienz  des
moldauischen Sozialhilfesystems ist aufgrund der schlechten finanziellen Lage des Landes sehr 
eingeschränkt (BS 2020; vgl. UNGA 10.11.2021). 
  
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (31.1.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in  der  Republik  Moldau  (Stand:  Juni  2021),
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- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  /  Transformationsindex  (2020):  Moldova Country  Report, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2029516/country_report_2020_MDA.pdf, Zugriff 27.12.2021 
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- DEU – Delegation of the European Union to the Republic of Moldova (22.11.2021): The
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moldova-and-eu_en, Zugriff 4.1.2022 
- EC  –  European  Commission (13.10.2021):  Joint  Staff  Working  Document:  Association
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https://eeas.europa.eu/sites/default/files/swd_2021_295_f1_joint_staff_working_paper_en_v2
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- HF  –  Heritage  Foundation  (o.D.a):  2021 Index  of  Economic  Freedom:  Moldova, 
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- HF  –  Heritage  Foundation  (o.D.b):  2022 Index  of  Economic  Freedom:  Moldova, 
https://www.heritage.org/index/country/moldova, Zugriff 16.2.2022 
- IOM  –  Internationale  Organisation  für  Migration  (o.D.):  REPUBLIK  MOLDAU:
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- SSA – Social Security Administration [USA] (9.2018): Social Security Programs Throughout 
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- USDOS –  US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020  Country Report on Human 
Rights  Practices:  Moldova,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2048126.html,  Zugriff
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- WKO – Wirtschaftskammer Österreich [Österreich] (10.2021): Wirtschaftsbericht Republik
Moldau,  https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/moldau-wirtschaftsbericht.pdf,  Zugriff 
21.1.2022
 19. Medizinische Versorgung
Die Verfassung von 1994 garantiert in Artikel 36 das Recht auf Gesundheit und eine kostenlose
Basisbehandlung durch den Staat (VFGH 29.7.1994). Die öffentliche Gesundheitsversorgung ist
stark  unterfinanziert  (BS  2020).  Es  gibt  eine  staatliche  beitragsfinanzierte  Pflicht-
Krankenversicherung, welche auch (gegen Zahlung einer jährlichen Versicherungsgebühr) die 
Behandlung  nicht  erwerbstätiger  Personen  übernimmt.  Die  Dienstleistungen  im  staatlichen
Gesundheitswesen sind grundsätzlich für moldauische Staatsangehörige kostenfrei, und jegliche
Form der Bestechung ist unter Strafe gestellt (AA 31.1.2022). Im Bereich Gesundheitsversorgung
sind Bestechungen weitverbreitet (UNGA 10.11.2021). In der Praxis sind Extrazahlungen die 
Regel, um beispielsweise Zugang zu bestimmten Untersuchungen/Eingriffen zu erhalten oder
diesen  Zugang  zu  beschleunigen.  Ebenso  ist  die  freie  Arztwahl  tatsächlich  nur  gegen
entsprechende Zahlung möglich. Für derartige Zahlungen sind Quittungen natürlich nicht
erhältlich.  Sie  sind  somit  auch  nicht  erstattungsfähig.  Andere  Leistungen  wie  z.B. 
zahnmedizinische  Prophylaxen  bzw.  Behandlungen  werden  durch  die  staatliche
Pflichtversicherung  nicht  abgedeckt.  Behandlungsmöglichkeiten in  den  staatlichen 
Krankenhäusern  sind  nicht  mit  dem  westeuropäischen  Standard  vergleichbar.  Private 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 39 von 42
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Krankenhäuser sind hingegen gut ausgestattet und bieten durchaus westeuropäischen Standard.
In ländlichen Gebieten existiert bestenfalls eine eingeschränkte Grundversorgung.  Keine Klinik
kann ein umfassendes Behandlungspaket anbieten. Angeboten wird sowohl von staatlichen als 
auch Privatkliniken vielmehr nur in Teilbereichen Medizin auf hohem Niveau, wobei dieser Service
gelegentlich an die Fachkompetenz einzelner Ärzte gebunden ist und somit nicht für die gesamte
Klinik gilt. Die Versorgung mit Medikamenten ist nicht überall gesichert. Auch in der Hauptstadt
kommt es gelegentlich zu Engpässen. Staatliche Preisvorgaben haben in der Vergangenheit zu
einem Rückzug vieler ausländischer Arzneimittelhersteller vom moldauischen Markt geführt. Die
gezielte persönliche Einfuhr von Medikamenten aus dem Ausland ist grundsätzlich möglich (AA
31.1.2022). Mehr als ein Drittel der Gesundheitsausgaben gehen auf  Out-of-pocket-Zahlungen
(Barzahlungen) zurück. Diese betreffen vor allem Ausgaben für Medikamente (EOHSP o.D.). 
Das  System  der  primären  Gesundheitsversorgung  beruht  in  ländlichen  Gegenden  auf
hausärztlichen Ordinationen sowie Gesundheitszentren und im städtischen Raum auf großen
Familiengesundheitszentren. Die stationäre Gesundheitsversorgung findet auf der Gemeinde-
sowie  Distriktebene  (sekundäre  Versorgung)  und  auf  der  nationalen  Ebene  statt  (tertiäre 
Versorgung) (EOHSP o.D.; vgl. IOM o.D.).   
Roma  sind  mit  einem  Mangel  an  medizinischen  Notfalldiensten  in  entlegenen  Gegenden 
konfrontiert, mit ungerechter oder willkürlicher Behandlung durch Gesundheitsdienstleister und
mit geringeren Krankenversicherungsraten (USDOS 30.3.2021). 
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (31.1.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in  der  Republik  Moldau  (Stand:  Juni  2021),
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- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  /  Transformationsindex  (2020):  Moldova Country  Report, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2029516/country_report_2020_MDA.pdf, Zugriff 27.12.2021 
- EOHSP  –  European  Observatory  on  Health  Systems  and  Policies  (o.D.):  Republic  of
Moldova:  Country  overview,   https://eurohealthobservatory.who.int/countries/republic-of-
moldova/, Zugriff 26.1.2022
- IOM  –  Internationale  Organisation  für  Migration  (o.D.):  REPUBLIK  MOLDAU:
LÄNDERINFORMATIONSBLATT  2021, 
https://files.returningfromgermany.de/files/CFS_2021_Republik%20Moldau_DE.pdf,  Zugriff 
4.2.2022
- UNGA  –  United  Nations  General  Assembly  /  Human  Rights  Council  (10.11.2021): 
Compilation on the Republic of Moldova: Report of the Office of the United Nations High
Commissioner  for  Human  Rights  (A/HRC/WG.6/40/MDA/2), 
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40

- USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human
Rights  Practices:  Moldova,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2048126.html,  Zugriff
27.12.2021
- VFGH  –  Verfassungsgerichtshof  [Moldau]  (29.7.1994):  КОНСТИТУЦИЯ РЕСПУБЛИКИ
МОЛДОВА [Verfassung  der Republik  Moldau],
https://www.constcourt.md/public/files/file/Baza%20legala/constitutia_ro_22.05.17_ru.pdf, 
Zugriff 24.1.2022 
 20. Rückkehr
Nach  vorliegenden  Erkenntnissen  müssen  rückgeführte  moldauische  Staatsangehörige  nicht
damit rechnen, bei ihrer Rückkehr in die Republik Moldau festgenommen, misshandelt oder
sonstigen staatlichen Maßnahmen ausgesetzt zu werden. Abgesehen von einem Pilotprojekt in 
der  Hauptstadt  zur  Notunterbringung  gibt  es  keine  weiteren  Aufnahmeeinrichtungen  für
Rückkehrer. Bei dem Pilotprojekt handelt es sich um einen Dienst beim Republikanischen
Asylheim für Beeinträchtigte und Pensionisten (untergeordnet dem Ministerium für Arbeit, Familie 
und soziale Sicherheit – MLSPF) mit einer Kapazität von maximal zehn Betten. Es gibt mehrere
Zentren,  wo  minderjährige  Kinder  aufgenommen  werden  können.  Das  größte  ist  das 
Tageszentrum des Generalkommissariats der Polizei. Neben repatriierten Kindern werden dort 
auch Straßenkinder und Kinder ohne elterliche Sorge und Aufsicht betreut. Das Zentrum besteht
seit dem Jahr 2002 und unterstützt jährlich etwa 1.500 Kinder. Daneben gibt es noch weitere
Einrichtungen zur Rehabilitierung und dem Schutz von Kindern, nicht nur in Chisinau, sondern 
auch in Soroca, Balti und Taraclia (AA 31.1.2022). Rückkehrer haben dasselbe Anrecht auf die
verfügbaren  Pensionen  wie  die  allgemeine  Bevölkerung.  Die  Republik  Moldau  hat  mehrere 
Sozialversicherungsabkommen mit 14 Zielländern moldauischer Migranten unterzeichnet. Wenn 
die  Rückkehrer  im  Ausland  formell  beschäftigt  waren,  können  sie  nach  der  Rückkehr  ihre
Sozialleistungen in der Republik Moldau übertragen (IOM o.D.). 
Am 1.1.2008 ist zwischen der EU und der Republik Moldau ein Rückübernahmeabkommen in
Kraft getreten (BMIH 10.2021).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (31.1.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in  der  Republik  Moldau  (Stand:  Juni  2021),
https://www.ecoi.net/en/file/local/2068039/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcb
er_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevant  e_Lage_in_der_Republik_Moldau  _%28Stand_Juni_2021%29%2  
C_31.01.2022.pdf, Zugriff 15.2.2022
- BMIH – Bundesministerium des Innern und für Heimat [Deutschland] (10.2021): Abkommen 
zur  Erleichterung  der  Rückkehr  ausreisepflichtiger  Ausländer:  Rückübernahmeabkommen
der  EU,      https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/
themen/migration/rueckkehrfluechtlinge.pdf?__blob=publicationFile&v=3, Zugriff 26.1.2022
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 41 von 42
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- IOM – Internationale Organisation für Migration (o.D.): REPUBLIK MOLDAU:
LÄNDERINFORMATIONSBLATT  2021, 
https://files.returningfromgermany.de/files/CFS_2021_Republik%20Moldau_DE.pdf,  Zugriff 
4.2.2022
 21. Dokumente
Das  Urkundenwesen  in  der  Republik  Moldau  ist  korruptionsanfällig.  Insbesondere  bei
Gerichtsurteilen und bei Schul- und Universitätsabschlüssen kann nicht ausgeschlossen werden,
dass diese durch Geldzahlungen beeinflusst wurden. Derartige (Ver-)Fälschungen können kaum
aufgedeckt  werden.  Nach  vorliegenden  Informationen  werden  gefälschte  Pässe  und 
Ausweisdokumente insbesondere für Schleusungen in Fällen von Menschenhandel zur sexuellen
Ausbeutung benutzt. Auch hat die Nutzung ge- und verfälschter rumänischer Dokumente
(insbesondere  ID-Karten)  durch  moldauische  Staatsangehörige  zur  Vortäuschung  der  EU-
Staatsangehörigkeit  und  Begründung  von  Daueraufenthalten  und  Beschäftigungen  in
Deutschland erheblich zugenommen (AA 31.1.2022).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (31.1.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in  der  Republik  Moldau  (Stand:  Juni  2021),
https://www.ecoi.net/en/file/local/2068039/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht  _%C3%Bcb   
er_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Moldau_%28Stand_Juni_2021%29%2
C_31.01.2022.pdf, Zugriff 15.2.2022
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 42 von 42
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