mold-lib-2022-02-16-ke

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- USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human
Rights  Practices:  Moldova,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2048126.html,  Zugriff
27.12.2021
- VFGH  –  Verfassungsgerichtshof  [Moldau]  (29.7.1994):  КОНСТИТУЦИЯ РЕСПУБЛИКИ
МОЛДОВА [Verfassung  der Republik  Moldau],
https://www.constcourt.md/public/files/file/Baza%20legala/constitutia_ro_22.05.17_ru.pdf, 
Zugriff 24.1.2022 
 20. Rückkehr
Nach  vorliegenden  Erkenntnissen  müssen  rückgeführte  moldauische  Staatsangehörige  nicht
damit rechnen, bei ihrer Rückkehr in die Republik Moldau festgenommen, misshandelt oder
sonstigen staatlichen Maßnahmen ausgesetzt zu werden. Abgesehen von einem Pilotprojekt in 
der  Hauptstadt  zur  Notunterbringung  gibt  es  keine  weiteren  Aufnahmeeinrichtungen  für
Rückkehrer. Bei dem Pilotprojekt handelt es sich um einen Dienst beim Republikanischen
Asylheim für Beeinträchtigte und Pensionisten (untergeordnet dem Ministerium für Arbeit, Familie 
und soziale Sicherheit – MLSPF) mit einer Kapazität von maximal zehn Betten. Es gibt mehrere
Zentren,  wo  minderjährige  Kinder  aufgenommen  werden  können.  Das  größte  ist  das 
Tageszentrum des Generalkommissariats der Polizei. Neben repatriierten Kindern werden dort 
auch Straßenkinder und Kinder ohne elterliche Sorge und Aufsicht betreut. Das Zentrum besteht
seit dem Jahr 2002 und unterstützt jährlich etwa 1.500 Kinder. Daneben gibt es noch weitere
Einrichtungen zur Rehabilitierung und dem Schutz von Kindern, nicht nur in Chisinau, sondern 
auch in Soroca, Balti und Taraclia (AA 31.1.2022). Rückkehrer haben dasselbe Anrecht auf die
verfügbaren  Pensionen  wie  die  allgemeine  Bevölkerung.  Die  Republik  Moldau  hat  mehrere 
Sozialversicherungsabkommen mit 14 Zielländern moldauischer Migranten unterzeichnet. Wenn 
die  Rückkehrer  im  Ausland  formell  beschäftigt  waren,  können  sie  nach  der  Rückkehr  ihre
Sozialleistungen in der Republik Moldau übertragen (IOM o.D.). 
Am 1.1.2008 ist zwischen der EU und der Republik Moldau ein Rückübernahmeabkommen in
Kraft getreten (BMIH 10.2021).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (31.1.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in  der  Republik  Moldau  (Stand:  Juni  2021),
https://www.ecoi.net/en/file/local/2068039/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcb
er_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevant  e_Lage_in_der_Republik_Moldau  _%28Stand_Juni_2021%29%2  
C_31.01.2022.pdf, Zugriff 15.2.2022
- BMIH – Bundesministerium des Innern und für Heimat [Deutschland] (10.2021): Abkommen 
zur  Erleichterung  der  Rückkehr  ausreisepflichtiger  Ausländer:  Rückübernahmeabkommen
der  EU,      https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/
themen/migration/rueckkehrfluechtlinge.pdf?__blob=publicationFile&v=3, Zugriff 26.1.2022
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 41 von 42
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- IOM – Internationale Organisation für Migration (o.D.): REPUBLIK MOLDAU:
LÄNDERINFORMATIONSBLATT  2021, 
https://files.returningfromgermany.de/files/CFS_2021_Republik%20Moldau_DE.pdf,  Zugriff 
4.2.2022
 21. Dokumente
Das  Urkundenwesen  in  der  Republik  Moldau  ist  korruptionsanfällig.  Insbesondere  bei
Gerichtsurteilen und bei Schul- und Universitätsabschlüssen kann nicht ausgeschlossen werden,
dass diese durch Geldzahlungen beeinflusst wurden. Derartige (Ver-)Fälschungen können kaum
aufgedeckt  werden.  Nach  vorliegenden  Informationen  werden  gefälschte  Pässe  und 
Ausweisdokumente insbesondere für Schleusungen in Fällen von Menschenhandel zur sexuellen
Ausbeutung benutzt. Auch hat die Nutzung ge- und verfälschter rumänischer Dokumente
(insbesondere  ID-Karten)  durch  moldauische  Staatsangehörige  zur  Vortäuschung  der  EU-
Staatsangehörigkeit  und  Begründung  von  Daueraufenthalten  und  Beschäftigungen  in
Deutschland erheblich zugenommen (AA 31.1.2022).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (31.1.2022):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in  der  Republik  Moldau  (Stand:  Juni  2021),
https://www.ecoi.net/en/file/local/2068039/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht  _%C3%Bcb   
er_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Moldau_%28Stand_Juni_2021%29%2
C_31.01.2022.pdf, Zugriff 15.2.2022
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 42 von 42
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