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deuten alle empirischen Indikatoren auf eine Gewaltzunahme gegen Frauen hin. Im August 1999 
wurde die erste Notunterkunft für Frauen gegründet. Neben der Aufnahmemöglichkeit bietet diese 
Institution auch Angebote für Frauen in Gewaltsituationen an wie grundlegende Beratung, 
Kontaktvermittlung zu staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen sowie psychologische und 
praktische Unterstützung. Es existieren ein nationales SOS-Telefon für Opfer häuslicher Gewalt, 
ein sicheres Haus für Frauen, ein SOS-Telefon für Frauen und Kinder, die Opfer von Gewalt 
wurden sowie unentgeltliche Prozesskostenhilfe für weibliche Gewaltopfer. Aktuell werden NGOs 
beim Aufbau einer 24-Stunden-Hilfe für Gewaltopfer unterstützt, u.a. bei der Erstellung der 
Anwendung „be safe“ für weibliche Gewaltopfer. Montenegro verfügt über ein gut entwickeltes Netz 
von NGOs, die Opfer von Gewalt unterstützen. Das in Montenegro existierende Schutzsystem 
funktioniert in der Praxis nicht immer angemessen (AA 26.5.2023).
Vergewaltigung ist gesetzlich verboten, einschließlich der Vergewaltigung in der Ehe und 
Partnerschaft. Die Behörden setzen die Gesetze im Allgemeinen durch. Die Strafen reichen von 
einem bis zehn Jahren Gefängnis. Die tatsächlich verhängten Strafen sind im Allgemeinen milde 
mit im Durchschnitt drei Jahren. Häusliche Gewalt wird im Allgemeinen mit einer Geldstrafe oder 
einer einjährigen Haftstrafe geahndet. Nach Gerichtsdaten, die von der NGO Women's Right 
Center (WRC) erhoben wurden, gab es im Jahr 2021 2.176 Fälle des Vergehens der häuslichen 
Gewalt und 282 einschlägige Straftaten. Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen 
(UNDP) schätzte, dass im Jahr 2021 eine von drei Frauen im Land im Laufe ihres Lebens 
irgendeine Form von Gewalt erlebt hat, während UNICEF schätzte, dass nur 12 Prozent der Opfer 
dies anzeigen. Berichten von NGOs zufolge haben Opfer häuslicher Gewalt nach wie vor 
Schwierigkeiten, ihre Fälle vor Gericht zu bringen, was eine Atmosphäre der Straffreiheit für die 
Täter fördert. Die Regierung betrieb in Zusammenarbeit mit der NGO "SOS Hotline Niksic" eine 
kostenlose Hotline für Opfer von Gewalt in der Familie. Die SOS Hotline Niksic meldete einen 
stetigen Anstieg der Fälle von häuslicher Gewalt ab 2019, Von Januar bis August 2022 nahmen sie 
53 mögliche Opfer häuslicher Gewalt (Frauen und Kinder) in ihrer Unterkunft auf, ein Anstieg um 6
Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum im Jahr 2021. Von Januar bis August 2022 wurden 
2.230 Personen betreut, das sind 13,9 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Jahres 2021. In 
den ersten acht Monaten des Jahres 2022 nahm das Frauenhaus der NGO Women's Safe House 
86 Opfer häuslicher Gewalt auf, gegenüber 75 im gesamten Jahr 2021. Die Regierung stellt laut 
NGOs nicht genügend Mittel bereit, um alle Kosten für die SOS-Hotline für Menschenhandel und 
die SOS-Hotline für häusliche Gewalt zu decken. Sexuelle Belästigung ist im Gesetz nicht als 
Straftat definiert. Die Regierung hat nicht ernsthaft versucht, dieses Problem anzugehen. Nach 
Angaben des Zentrums für Frauenrechte kommt sexuelle Belästigung, einschließlich Belästigung 
auf der Straße, häufig vor, aber nur wenige Frauen erstatteten Anzeige. Das öffentliche 
Bewusstsein für das Problem bleibt gering. Die Überlebenden zögern, Belästigungen am 
Arbeitsplatz zu melden, da sie Repressalien des Arbeitgebers befürchteten und nicht über 
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Rechtsmittel informiert sind. Stalking oder sexuelles Bedrängen mit körperlicher Einschüchterung 
wird gesetzlich mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft geahndet (USDOS 20.3.2023). 
NGOs berichten, dass je nach Ort ein Gynäkologe auf 5.000 bis 8.000 Frauen kommt, was den 
Zugang der Frauen zu Routinegesundheitsdiensten während der Schwangerschaft und Geburt 
beeinträchtigt. Frauen werden weiterhin bei der Beschäftigung, den Gehältern und dem Zugang zu 
Rentenleistungen diskriminiert. Die Abteilung für die Gleichstellung der Geschlechter im
Ministerium für Menschen- und Minderheitenrechte bemüht sich um die Aufklärung der Frauen 
über ihre Rechte, und im Parlament gibt es einen Ausschuss für die Gleichstellung der 
Geschlechter. Die Regierung verfügt über eine Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter für 
den Zeitraum 2021-25. Der Gleichstellungsindex 2020 für Montenegro liegt mit 55 Punkten 12 
Punkte unter dem EU-28-Durchschnitt, was vor allem auf die unzureichende politische und soziale 
Teilhabe von Frauen, die wirtschaftliche Ungleichheit und die ungleiche Aufgabenteilung 
zurückzuführen ist. Schwierigkeiten bestehen weiterhin, insbesondere in Bezug auf den Zugang 
von Frauen zu Arbeit, Berufsausbildung, Beschäftigung und Arbeitsbedingungen; außerdem sind 
sie in politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen weiterhin unterrepräsentiert 
(USDOS 20.3.2023).
Im Mai 2022 beanstandete der UN-Ausschuss gegen Folter die geringe Zahl der Strafverfolgungen 
und die milden Urteile in Fällen häuslicher Gewalt. Frauen, die sich aktiv am öffentlichen Leben 
beteiligten, waren frauenfeindlichen Beleidigungen ausgesetzt, auch durch Staatsbedienstete (AI 
28.3.2023).
Frauen in Montenegro haben einen gesetzlichen Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit, 
aber patriarchalische soziale Normen schränken oft ihr Lohnniveau und ihre Bildungschancen ein. 
Häusliche Gewalt ist ein immer größeres Problem (FH 2023). 
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung von 
Montenegro  als  sicheres  Herkunftsland  im  Sinne  des  §  29  a  AsylG  (Stand:  April  2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2092799/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_a
uf_die_Einstufung_von_Montenegro_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29_
a_AsylG_%28Stand_April_2023%29%2C_26.05.2023.pdf, Zugriff 24.1.2024
- AI – Amnesty International (28.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; Zur weltweiten 
Lage der Menschenrechte; Montenegro 2022,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2094438.html, 
Zugriff 7.2.2024
- FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Montenegro,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088541.html, Zugriff 8.2.2024
- USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Montenegro, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089698.html, Zugriff 25.1.2024
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 29 von 35
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11.2. Sexuelle Minderheiten
Die Verfassung verbietet Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Vorbehalte gegen 
Homosexuelle sind in der montenegrinischen Gesellschaft weiterhin tief verankert. LGBTI-
Personen vermeiden es im Alltag, ihre sexuelle Orientierung öffentlich auszuleben, um sich nicht 
herabwürdigenden Äußerungen oder im Extremfall Übergriffen auszusetzen. Wiederholt ist es in 
der Vergangenheit zu Übergriffen gegen LGBTI-Personen gekommen. Die strafrechtliche 
Verfolgung dieser Taten verläuft zum Teil schleppend. Die Polizei kommt ihrer Verpflichtung zum 
Schutz von LGBTI-Personen im Gefährdungsfall in aller Regel nach. Seit 2013 gibt es in Podgorica 
eine jährliche Pride-Parade. Musste diese im ersten Jahr noch durch ein massives Polizeiaufgebot 
gegen gewalttätige Protestierende geschützt werden, so bleiben inzwischen nennenswerte 
Proteste aus. Montenegro hat im Juli 2020 als erstes Land am Westbalkan die
gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft legalisiert. Die im Nachgang zur Legalisierung 
gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften erforderlichen Anpassungen weiterer Gesetze sind 
bislang nicht erfolgt. LGBTI-Personen können in den größeren Städten ein freieres Leben führen 
als z.B. in den ländlichen Gegenden im Norden des Landes (AA 26.5.2023).
Es gibt keine Gesetze, die einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zwischen 
Erwachsenen oder das so genannte Cross-Dressing kriminalisieren. Die Gesetze verbieten die 
Aufstachelung zum Hass und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung oder 
Geschlechtsidentität. Die Regierung setzt die Gesetze teilweise durch. LGBTQI+-Personen 
genießen ein gewisses Maß an gesellschaftlicher Akzeptanz; Diskriminierung und Missbrauch sind 
jedoch weit verbreitet. Die einzige LGBTQI+-Unterkunft wurde im Jänner 2022 wegen fehlender 
Finanzierung geschlossen. Für die Anerkennung eines geänderten Geschlechts von Transgender-
Personen wird weiterhin Sterilisation, geschlechtsangleichende Operationen und die obligatorische 
Scheidung einer bestehenden Ehe als Voraussetzung verlangt. Die Anerkennung einer nicht-
binären Geschlechtsidentität ist nicht möglich. Es gibt keine Einschränkungen der Rechte von 
LGBTQI+ Personen auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit oder friedliche 
Versammlung (USDOS 20.3.2023).
Die Regierung sorgte nicht für die Harmonisierung der Bestimmungen des 2020 verabschiedeten 
Gesetzes über Lebenspartnerschaften, was im Ausland verheiratete Paare daran hindert, ihre
Lebenspartnerschaft in Montenegro zu registrieren (AI 28.3.2023). 
LGBTQI+-Personen sind Diskriminierungen ausgesetzt. Im Juli 2020 hat Montenegro 
gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften legalisiert. Die erste gleichgeschlechtliche 
Lebenspartnerschaft wurde im Juli 2021 eingetragen (FH 2023).
Quellen:
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 30 von 35
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- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung von 
Montenegro  als  sicheres  Herkunftsland  im  Sinne  des  §  29  a  AsylG  (Stand:  April  2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2092799/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_a
uf_die_Einstufung_von_Montenegro_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29_
a_AsylG_%28Stand_April_2023%29%2C_26.05.2023.pdf, Zugriff 24.1.2024
- AI – Amnesty International (28.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; Zur weltweiten 
Lage der Menschenrechte; Montenegro 2022,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2094438.html, 
Zugriff 7.2.2024
- FH  -  Freedom  House  (2023):  Freedom  in  the  World  2023  -  Montenegro, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088541.html, Zugriff 8.2.2024
- USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Montenegro, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089698.html, Zugriff 25.1.2024
11.3. Kinder
Die besonderen Rechte der Kinder werden im Familiengesetz geschützt. Es herrscht Schulpflicht. 
In der Praxis kann die Schulpflicht allerdings umgangen werden. Falls die Eltern ihrer Aufgabe 
nicht gerecht werden, ist das Einschreiten des örtlichen Jugendamts gesetzlich geregelt. 
Insgesamt kann von einem einigermaßen funktionierenden Schutz der Rechte der Kinder 
gesprochen werden (AA 26.5.2023).
Die Strafen für Kindesmissbrauch reichen bis zu 15 Jahren Gefängnis, wenn sie zum Tod des 
Opfers führen. Schwere Strafen werden jedoch nur selten verhängt, kurze Gefängnisaufenthalte, 
Bewährungsstrafen oder geringe Geldstrafen sind die Regel. Das gesetzliche Mindestalter für die
Eheschließung liegt bei 18 Jahren, doch können auch schon 16-Jährige mit der Zustimmung eines 
Gerichts oder eines Elternteils heiraten. Die Strafen für die Vermittlung von Zwangsehen reichen 
von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Gefängnis, doch kommt es nur selten zu Verurteilungen, 
was in der Regel auf fehlende Beweise oder mangelndes Verständnis des Gesetzes 
zurückzuführen ist. Kinderehen sind nach wie vor ein ernstes Problem in den Gemeinschaften der 
Roma und der Balkan-Ägypter. Die Regierung hat einige Maßnahmen zur Verhinderung von 
Eheschließungen Minderjähriger ergriffen, darunter die Einführung der Schulpflicht. Die Gesetze 
verbieten die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern. Die Regierung setzt die Gesetze 
teilweise durch. Das Alter der sexuellen Mündigkeit liegt bei 18 Jahren.  Kinderpornografie ist 
illegal, und die Strafen für Verstöße reichen von sechs Monaten Gefängnis für das Zeigen von 
Kinderpornografie bis zu acht Jahren für die Herstellung. Die Behörden setzen die Gesetze durch. 
In ihrem Bericht vom Jänner 2022 stellte die UN-Sonderberichterstatterin fest, dass Kinder auf der 
Durchreise, einschließlich Asylwerber, Migrantenkinder und Flüchtlinge, der Gefahr der 
Ausbeutung ausgesetzt sind. Dem Bericht zufolge gab es Anschuldigungen, dass Kinder zum 
Zwecke der sexuellen Ausbeutung in Clubs, Hotels und auf Jachten entlang der Küste gehandelt 
wurden. Der Mangel an angemessenen, systematischen, zentralisierten und aufgeschlüsselten 
Daten über die sexuelle Ausbeutung von Kindern ist ein anhaltendes Problem. Die Polizei 
berichtete , zwischen 2016 und August 2022 neun Fälle von Kinderpornografie aufgedeckt zu 
haben, in deren Zusammenhang neun Strafanzeigen gestellt wurden. Es gibt eine Einrichtung für 
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verwaiste Kinder mit Behinderungen, das Small Group Community Home for Children with 
Developmental Disabilities in Bijelo Polje, wo neun Kinder untergebracht sind. Die Kinder werden 
in die örtlichen Gemeinschaften integriert, besuchen die Schule und nehmen an sportlichen und 
anderen Aktivitäten teil (USDOS 20.3.2023).
Die Unterbringung und psychotherapeutische Behandlung von Kindern, die von Gewalt in der 
Familie betroffen sind, ist unzureichend und minderjährige Betroffene häuslicher Gewalt sind in
einigen Fällen in der Jugendstrafanstalt in Bijela untergebracht worden (KSW 12.2022).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung von 
Montenegro  als  sicheres  Herkunftsland  im  Sinne  des  §  29  a  AsylG  (Stand:  April  2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2092799/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_a
uf_die_Einstufung_von_Montenegro_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29_
a_AsylG_%28Stand_April_2023%29%2C_26.05.2023.pdf, Zugriff 24.1.2024
- KSW - Katholische Seelsorgeeinheit Waldkirch (12.2022): Die „Sicheren Herkunftsstaaten“ des 
Westbalkans,  https://www.kath-waldkirch.de/media/download/integration/1684343/2022-12-12-
die-sicheren-herkunftsstaaten-des-westbalkans_1.pdf, Zugriff 8.2.2024
- USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Montenegro, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089698.html, Zugriff 25.1.2024
 12. Bewegungsfreiheit
Verfassung und Gesetze sehen Freizügigkeit im Inland, Auslandsreisen, Auswanderung und 
Rückkehr vor, und die Regierung respektiert im Allgemeinen diese Rechte (USDOS 20.3.2023).
Die Freizügigkeit und das Recht der Bürger, ihren Wohnsitz, ihren Arbeitsplatz und ihre 
Hochschuleinrichtung zu wechseln, werden in der Praxis im Allgemeinen respektiert (FH 2023).
Quellen:
- FH  -  Freedom  House  (2023):  Freedom  in  the  World  2023  -  Montenegro, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088541.html, Zugriff 8.2.2024
- USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Montenegro, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089698.html, Zugriff 25.1.2024
 13. Grundversorgung und Wirtschaft
Der Tourismus ist nach wie vor die Haupteinnahmequelle des Landes. Ca. 20 Prozent der
Beschäftigten arbeiten direkt oder indirekt im Tourismus und ca. ein Viertel des BIP kommt aus 
diesem Sektor. Die pandemiebedingte Krise ist endgültig überwunden. Montenegro hat 2002 den 
Euro als Währung eingeführt, ohne Teil der Eurozone zu sein. Wie in anderen Ländern 
Südosteuropas stellt die im Ausland lebende Diaspora mit ihren Rücküberweisungen einen 
wichtigen Wirtschaftsfaktor dar. Die Rücküberweisungen betragen im Schnitt 10-11 Prozent des 
BIP, im Krisenjahr 2020 sogar 12,5 Prozent. Der montenegrinische Außenhandel ist seit der 
Unabhängigkeit des Landes defizitär, da das Land nur wenig Exporte generieren kann. Die größten 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 32 von 35
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Außenhandelspartner im Export sind Serbien, Bosnien und Herzegowina, sowie die Schweiz und 
Slowenien. Der montenegrinische Staatshaushalt steht schon seit Jahren unter großem Druck, vor 
allem durch die Finanzierung des „chinesischen“ Autobahnprojekts Bar-Boljare. Die Pandemie hat 
zu einer weiteren Verschlechterung der Staatsfinanzen geführt. Die wirtschaftliche Erholung führte 
zu einer vorläufigen Reduktion des Schuldenstands, der aber über die nächsten Jahre noch immer 
sehr hoch bleiben wird. Dazu kommt, dass die Regierung die Abschaffung der 
Krankenversicherungsbeiträge beschlossen hat, wodurch wichtige Einnahmen für den
Gesundheitssektor fehlen werden. Diese und andere Maßnahmen, wie die 
Einkommensteuerbefreiung für Einkommen unter 700 Euro, die Auszahlung des Kindergeldes und 
die regelmäßige Anpassung der Pensionen werden den Staatshaushalt weiter belasten. Ein 
Sorgenkind bleibt der Arbeitsmarkt: Obwohl die Arbeitslosenrate Ende Juli 2023 mit 16,69 Prozent 
eine Besserung im Vergleich zu Ende Juli 2022 (19,17 Prozent) aufweist, wird erwartet, dass diese 
durch das Saisonsende und die hohe Anzahl an Beschäftigungen in Saisonbetrieben wieder 
steigen wird (WKO 9.2023).
Das Parlament Montenegros hat am 29. Dezember 2021 ein Gesetzpaket verabschiedet, das die 
Anhebung des Mindestlohns von 250 auf 450 Euro ab Anfang 2022 sicherstellte. Die zeitgleiche 
Abschaffung der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung führte zu einer weiteren 
Erhöhung der Mindestgehälter. Die Mindestrente wurde von 163 auf 253 Euro im Monat erhöht. 
Die Grundversorgung findet in Montenegro oft durch die Großfamilie statt eine staatliche 
Versorgung durch Sozialhilfe ist dem Umfang nach nicht ausreichend. Sozialleistungen werden seit 
dem 23. Februar 2023 für Familien ohne Erwerbseinkommen in folgender monatlicher Höhe 
gewährt:
- Einzelpersonen erhalten 80,23 Euro
- ein Zweipersonenhaushalt erhält 96,35 Euro
- ein Dreipersonenhaushalt erhält 115,65 Euro
- ein Vierpersonenhaushalt erhält 136,25 Euro
- ein Haushalt ab fünf Personen erhält 152,54 Euro.
Die Behindertenrente beträgt monatlich 271,37 Euro, Pflege- und Betreuungshilfen werden mit 
monatlich 79,62 Euro gewährt. Seit Anfang 2022 wird für jedes neu geborene Kind ein einmaliger 
Betrag in Höhe von 900 Euro ausgezahlt. Kindergeld wird für Kinder bis zur Vollendung des 18. 
Lebensjahres gezahlt. Ein Anspruch auf Zugang zu Krankenversicherung und sozialer Absicherung 
besteht für montenegrinische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Montenegro sowie ausländische 
Staatsangehörige mit legalem gewöhnlichem Aufenthalt. Der Zugang zum Wohnungs- und 
Arbeitsmarkt besteht ohne besondere Vorrechte gleich inländischen Staatsangehörigen (AA 
26.5.2023).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 33 von 35
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Der staatliche Sektor dominiert einen Großteil der montenegrinischen Wirtschaft, und der damit 
verbundene Klientelismus sowie die Korruption stellen Hindernisse für normale 
Geschäftstätigkeiten dar. Stellen im öffentlichen Sektor werden häufig über klientelistische 
Netzwerke vergeben, was den Zugang für Personen ohne Beziehungen einschränkt. Die 
Regierung schränkt die persönlichen sozialen Freiheiten größtenteils nicht ein. Die meisten in der 
Privatwirtschaft beschäftigten Arbeitnehmer sind nach wie vor nicht vor Ausbeutung und 
willkürlichen Entscheidungen ihrer Arbeitgeber geschützt. Im Januar 2022 startete das Programm
Europe Now. Es führte einen progressiven Steuersatz ein und erhöhte den Mindestlohn von 250 € 
auf 450 € (260 $ auf 470 $). Das Programm zielt darauf ab, den Lebensstandard zu verbessern 
und die Bedeutung der Schattenwirtschaft zu verringern (FH 2023).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung von 
Montenegro  als  sicheres  Herkunftsland  im  Sinne  des  §  29  a  AsylG  (Stand:  April  2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2092799/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_a
uf_die_Einstufung_von_Montenegro_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29_
a_AsylG_%28Stand_April_2023%29%2C_26.05.2023.pdf, Zugriff 24.1.2024
- FH  -  Freedom  House  (2023):  Freedom  in  the  World  2023  -  Montenegro, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088541.html, Zugriff 8.2.2024
- WKO  –  Wirtschaftskammer  Österreich  (9.2023):  Wirtschaftsbericht  Montenegro, 
https://www.wko.at/oe/aussenwirtschaft/montenegro-wirtschaftsbericht.pdf, Zugriff 8.2.2024
 14. Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist flächendeckend. Es gibt ein Klinikzentrum in Podgorica, zwei 
Krankenhäuser an der Küste (Bar, Kotor), drei Krankenhäuser in Zentralmontenegro (Cetinje, 
Niksic, Berane), zwei im Norden (Bijelo Polje, Plevlja) und eine Spezialklinik für Orthopädie in 
Risan (Küste). Des weiteren gibt es ein Spezialkrankenhaus für Lungenkrankheiten in der Nähe 
von Niksic, eine Spezialklinik für Psychiatrie in Dobrota bei Kotor sowie ein Rehabilitationszentrum 
in Herceg Novi (Küste). Daneben existieren Polikliniken, in denen üblicherweise eine ambulante 
Behandlung stattfindet: 42 im Gebiet von Podgorica, 20 in den übrigen Gemeinden des Landes. 
Die Versorgung hat sich in den letzten Jahren verbessert. Derzeit ausgeschlossen sind nach 
bisheriger Kenntnis Herz- und Nierentransplantationen, Herzoperationen bei Kindern (hierfür 
erfolgt in der Regel eine Überweisung nach Belgrad) sowie Gehirnoperationen. Insgesamt ist das 
öffentliche Gesundheitssystem überlastet, die technische Ausstattung ist veraltet und nicht immer 
einsatzbereit. Dennoch ist die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung sichergestellt. 
Medikamente sind im Regelfall verfügbar. Die Betreuung psychisch Kranker sowie die Behandlung 
und Betreuung Drogenabhängiger ist nicht durchgängig gewährleistet. Es gibt im Lande nur eine 
Institution für die stationäre Aufnahme psychisch Kranker, die chronisch überlastet ist. Die 
Fachärzte für Psychiatrie bieten im Einzelfall auch psychotherapeutische Behandlung an. Eine 
Behandlung von Drogenabhängigen erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis und gegen 
Kostenerstattung. Pflegedienste existieren nicht. Die Betreuung wird in der Regel im Familienkreis 
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geleistet. Es besteht zudem die Möglichkeit, durch Privatinitiative eine Betreuung auch durch 
ausgebildete Krankenpfleger zu organisieren. Zudem gibt es ein mit rund 300 Plätzen relativ 
großes Altenpflegeheim in Risan an der Küste, daneben noch vier kleinere in Podgorica und Bijelo 
Polje. Eine Kostenübernahme durch staatliche Stellen ist nach dem Gesetz für den Bedarfsfall 
vorgesehen, wegen des Vorrangs der familiären Fürsorge aber nicht üblich (AA 26.5.2023).
Die Regierung hat die Abschaffung der Krankenversicherungsbeiträge beschlossen, wodurch
wichtige Einnahmen für den Gesundheitssektor fehlen werden (WKO 9.2023).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung von 
Montenegro  als  sicheres  Herkunftsland  im  Sinne  des  §  29  a  AsylG  (Stand:  April  2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2092799/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_a
uf_die_Einstufung_von_Montenegro_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29_
a_AsylG_%28Stand_April_2023%29%2C_26.05.2023.pdf, Zugriff 24.1.2024
- WKO  –  Wirtschaftskammer  Österreich  (9.2023):  Wirtschaftsbericht  Montenegro, 
https://www.wko.at/oe/aussenwirtschaft/montenegro-wirtschaftsbericht.pdf, Zugriff 8.2.2024 
 15. Rückkehr
Es gibt keine Repressalien oder Schikanen seitens der Behörden gegen Rückkehrer. Es bestehen 
keine Aufnahmezentren für Rückkehrer. Internationale Organisationen sind in Montenegro nicht mit
der Unterstützung von Rückkehrern beschäftigt. Rückkehrende kommen nur nach einer 
Anmeldung beim Arbeitsamt als arbeitslos in den Genuss staatlicher 
Krankenversicherungsleistungen. In einem zweiten Schritt muss die Anmeldung bei der staatlichen 
Krankenversicherung erfolgen (AA 26.5.2023).
Die Verfassung und das Gesetz sehen Freizügigkeit im Inland, Auslandsreisen, Auswanderung und 
Rückkehr vor, und die Regierung respektiert im Allgemeinen diese Rechte (USDOS 20.3.2023).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung von 
Montenegro  als  sicheres  Herkunftsland  im  Sinne  des  §  29  a  AsylG  (Stand:  April  2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2092799/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_a
uf_die_Einstufung_von_Montenegro_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29_
a_AsylG_%28Stand_April_2023%29%2C_26.05.2023.pdf, Zugriff 24.1.2024
- USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Montenegro, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089698.html, Zugriff 25.1.2024
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