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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
deuten alle empirischen Indikatoren auf eine Gewaltzunahme gegen Frauen hin. Im August 1999 wurde die erste Notunterkunft für Frauen gegründet. Neben der Aufnahmemöglichkeit bietet diese Institution auch Angebote für Frauen in Gewaltsituationen an wie grundlegende Beratung, Kontaktvermittlung zu staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen sowie psychologische und praktische Unterstützung. Es existieren ein nationales SOS-Telefon für Opfer häuslicher Gewalt, ein sicheres Haus für Frauen, ein SOS-Telefon für Frauen und Kinder, die Opfer von Gewalt wurden sowie unentgeltliche Prozesskostenhilfe für weibliche Gewaltopfer. Aktuell werden NGOs beim Aufbau einer 24-Stunden-Hilfe für Gewaltopfer unterstützt, u.a. bei der Erstellung der Anwendung „be safe“ für weibliche Gewaltopfer. Montenegro verfügt über ein gut entwickeltes Netz von NGOs, die Opfer von Gewalt unterstützen. Das in Montenegro existierende Schutzsystem funktioniert in der Praxis nicht immer angemessen (AA 26.5.2023). Vergewaltigung ist gesetzlich verboten, einschließlich der Vergewaltigung in der Ehe und Partnerschaft. Die Behörden setzen die Gesetze im Allgemeinen durch. Die Strafen reichen von einem bis zehn Jahren Gefängnis. Die tatsächlich verhängten Strafen sind im Allgemeinen milde mit im Durchschnitt drei Jahren. Häusliche Gewalt wird im Allgemeinen mit einer Geldstrafe oder einer einjährigen Haftstrafe geahndet. Nach Gerichtsdaten, die von der NGO Women's Right Center (WRC) erhoben wurden, gab es im Jahr 2021 2.176 Fälle des Vergehens der häuslichen Gewalt und 282 einschlägige Straftaten. Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) schätzte, dass im Jahr 2021 eine von drei Frauen im Land im Laufe ihres Lebens irgendeine Form von Gewalt erlebt hat, während UNICEF schätzte, dass nur 12 Prozent der Opfer dies anzeigen. Berichten von NGOs zufolge haben Opfer häuslicher Gewalt nach wie vor Schwierigkeiten, ihre Fälle vor Gericht zu bringen, was eine Atmosphäre der Straffreiheit für die Täter fördert. Die Regierung betrieb in Zusammenarbeit mit der NGO "SOS Hotline Niksic" eine kostenlose Hotline für Opfer von Gewalt in der Familie. Die SOS Hotline Niksic meldete einen stetigen Anstieg der Fälle von häuslicher Gewalt ab 2019, Von Januar bis August 2022 nahmen sie 53 mögliche Opfer häuslicher Gewalt (Frauen und Kinder) in ihrer Unterkunft auf, ein Anstieg um 6 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum im Jahr 2021. Von Januar bis August 2022 wurden 2.230 Personen betreut, das sind 13,9 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Jahres 2021. In den ersten acht Monaten des Jahres 2022 nahm das Frauenhaus der NGO Women's Safe House 86 Opfer häuslicher Gewalt auf, gegenüber 75 im gesamten Jahr 2021. Die Regierung stellt laut NGOs nicht genügend Mittel bereit, um alle Kosten für die SOS-Hotline für Menschenhandel und die SOS-Hotline für häusliche Gewalt zu decken. Sexuelle Belästigung ist im Gesetz nicht als Straftat definiert. Die Regierung hat nicht ernsthaft versucht, dieses Problem anzugehen. Nach Angaben des Zentrums für Frauenrechte kommt sexuelle Belästigung, einschließlich Belästigung auf der Straße, häufig vor, aber nur wenige Frauen erstatteten Anzeige. Das öffentliche Bewusstsein für das Problem bleibt gering. Die Überlebenden zögern, Belästigungen am Arbeitsplatz zu melden, da sie Repressalien des Arbeitgebers befürchteten und nicht über .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 28 von 35

Rechtsmittel informiert sind. Stalking oder sexuelles Bedrängen mit körperlicher Einschüchterung wird gesetzlich mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft geahndet (USDOS 20.3.2023). NGOs berichten, dass je nach Ort ein Gynäkologe auf 5.000 bis 8.000 Frauen kommt, was den Zugang der Frauen zu Routinegesundheitsdiensten während der Schwangerschaft und Geburt beeinträchtigt. Frauen werden weiterhin bei der Beschäftigung, den Gehältern und dem Zugang zu Rentenleistungen diskriminiert. Die Abteilung für die Gleichstellung der Geschlechter im Ministerium für Menschen- und Minderheitenrechte bemüht sich um die Aufklärung der Frauen über ihre Rechte, und im Parlament gibt es einen Ausschuss für die Gleichstellung der Geschlechter. Die Regierung verfügt über eine Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter für den Zeitraum 2021-25. Der Gleichstellungsindex 2020 für Montenegro liegt mit 55 Punkten 12 Punkte unter dem EU-28-Durchschnitt, was vor allem auf die unzureichende politische und soziale Teilhabe von Frauen, die wirtschaftliche Ungleichheit und die ungleiche Aufgabenteilung zurückzuführen ist. Schwierigkeiten bestehen weiterhin, insbesondere in Bezug auf den Zugang von Frauen zu Arbeit, Berufsausbildung, Beschäftigung und Arbeitsbedingungen; außerdem sind sie in politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen weiterhin unterrepräsentiert (USDOS 20.3.2023). Im Mai 2022 beanstandete der UN-Ausschuss gegen Folter die geringe Zahl der Strafverfolgungen und die milden Urteile in Fällen häuslicher Gewalt. Frauen, die sich aktiv am öffentlichen Leben beteiligten, waren frauenfeindlichen Beleidigungen ausgesetzt, auch durch Staatsbedienstete (AI 28.3.2023). Frauen in Montenegro haben einen gesetzlichen Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit, aber patriarchalische soziale Normen schränken oft ihr Lohnniveau und ihre Bildungschancen ein. Häusliche Gewalt ist ein immer größeres Problem (FH 2023). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung von Montenegro als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: April 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2092799/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_a uf_die_Einstufung_von_Montenegro_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29_ a_AsylG_%28Stand_April_2023%29%2C_26.05.2023.pdf, Zugriff 24.1.2024 - AI – Amnesty International (28.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; Zur weltweiten Lage der Menschenrechte; Montenegro 2022, https://www.ecoi.net/de/dokument/2094438.html, Zugriff 7.2.2024 - FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Montenegro, https://www.ecoi.net/de/dokument/2088541.html, Zugriff 8.2.2024 - USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Montenegro, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089698.html, Zugriff 25.1.2024 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 29 von 35

11.2. Sexuelle Minderheiten Die Verfassung verbietet Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Vorbehalte gegen Homosexuelle sind in der montenegrinischen Gesellschaft weiterhin tief verankert. LGBTI- Personen vermeiden es im Alltag, ihre sexuelle Orientierung öffentlich auszuleben, um sich nicht herabwürdigenden Äußerungen oder im Extremfall Übergriffen auszusetzen. Wiederholt ist es in der Vergangenheit zu Übergriffen gegen LGBTI-Personen gekommen. Die strafrechtliche Verfolgung dieser Taten verläuft zum Teil schleppend. Die Polizei kommt ihrer Verpflichtung zum Schutz von LGBTI-Personen im Gefährdungsfall in aller Regel nach. Seit 2013 gibt es in Podgorica eine jährliche Pride-Parade. Musste diese im ersten Jahr noch durch ein massives Polizeiaufgebot gegen gewalttätige Protestierende geschützt werden, so bleiben inzwischen nennenswerte Proteste aus. Montenegro hat im Juli 2020 als erstes Land am Westbalkan die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft legalisiert. Die im Nachgang zur Legalisierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften erforderlichen Anpassungen weiterer Gesetze sind bislang nicht erfolgt. LGBTI-Personen können in den größeren Städten ein freieres Leben führen als z.B. in den ländlichen Gegenden im Norden des Landes (AA 26.5.2023). Es gibt keine Gesetze, die einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen oder das so genannte Cross-Dressing kriminalisieren. Die Gesetze verbieten die Aufstachelung zum Hass und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung oder Geschlechtsidentität. Die Regierung setzt die Gesetze teilweise durch. LGBTQI+-Personen genießen ein gewisses Maß an gesellschaftlicher Akzeptanz; Diskriminierung und Missbrauch sind jedoch weit verbreitet. Die einzige LGBTQI+-Unterkunft wurde im Jänner 2022 wegen fehlender Finanzierung geschlossen. Für die Anerkennung eines geänderten Geschlechts von Transgender- Personen wird weiterhin Sterilisation, geschlechtsangleichende Operationen und die obligatorische Scheidung einer bestehenden Ehe als Voraussetzung verlangt. Die Anerkennung einer nicht- binären Geschlechtsidentität ist nicht möglich. Es gibt keine Einschränkungen der Rechte von LGBTQI+ Personen auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit oder friedliche Versammlung (USDOS 20.3.2023). Die Regierung sorgte nicht für die Harmonisierung der Bestimmungen des 2020 verabschiedeten Gesetzes über Lebenspartnerschaften, was im Ausland verheiratete Paare daran hindert, ihre Lebenspartnerschaft in Montenegro zu registrieren (AI 28.3.2023). LGBTQI+-Personen sind Diskriminierungen ausgesetzt. Im Juli 2020 hat Montenegro gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften legalisiert. Die erste gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft wurde im Juli 2021 eingetragen (FH 2023). Quellen: .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 30 von 35

- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung von Montenegro als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: April 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2092799/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_a uf_die_Einstufung_von_Montenegro_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29_ a_AsylG_%28Stand_April_2023%29%2C_26.05.2023.pdf, Zugriff 24.1.2024 - AI – Amnesty International (28.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; Zur weltweiten Lage der Menschenrechte; Montenegro 2022, https://www.ecoi.net/de/dokument/2094438.html, Zugriff 7.2.2024 - FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Montenegro, https://www.ecoi.net/de/dokument/2088541.html, Zugriff 8.2.2024 - USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Montenegro, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089698.html, Zugriff 25.1.2024 11.3. Kinder Die besonderen Rechte der Kinder werden im Familiengesetz geschützt. Es herrscht Schulpflicht. In der Praxis kann die Schulpflicht allerdings umgangen werden. Falls die Eltern ihrer Aufgabe nicht gerecht werden, ist das Einschreiten des örtlichen Jugendamts gesetzlich geregelt. Insgesamt kann von einem einigermaßen funktionierenden Schutz der Rechte der Kinder gesprochen werden (AA 26.5.2023). Die Strafen für Kindesmissbrauch reichen bis zu 15 Jahren Gefängnis, wenn sie zum Tod des Opfers führen. Schwere Strafen werden jedoch nur selten verhängt, kurze Gefängnisaufenthalte, Bewährungsstrafen oder geringe Geldstrafen sind die Regel. Das gesetzliche Mindestalter für die Eheschließung liegt bei 18 Jahren, doch können auch schon 16-Jährige mit der Zustimmung eines Gerichts oder eines Elternteils heiraten. Die Strafen für die Vermittlung von Zwangsehen reichen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Gefängnis, doch kommt es nur selten zu Verurteilungen, was in der Regel auf fehlende Beweise oder mangelndes Verständnis des Gesetzes zurückzuführen ist. Kinderehen sind nach wie vor ein ernstes Problem in den Gemeinschaften der Roma und der Balkan-Ägypter. Die Regierung hat einige Maßnahmen zur Verhinderung von Eheschließungen Minderjähriger ergriffen, darunter die Einführung der Schulpflicht. Die Gesetze verbieten die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern. Die Regierung setzt die Gesetze teilweise durch. Das Alter der sexuellen Mündigkeit liegt bei 18 Jahren. Kinderpornografie ist illegal, und die Strafen für Verstöße reichen von sechs Monaten Gefängnis für das Zeigen von Kinderpornografie bis zu acht Jahren für die Herstellung. Die Behörden setzen die Gesetze durch. In ihrem Bericht vom Jänner 2022 stellte die UN-Sonderberichterstatterin fest, dass Kinder auf der Durchreise, einschließlich Asylwerber, Migrantenkinder und Flüchtlinge, der Gefahr der Ausbeutung ausgesetzt sind. Dem Bericht zufolge gab es Anschuldigungen, dass Kinder zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung in Clubs, Hotels und auf Jachten entlang der Küste gehandelt wurden. Der Mangel an angemessenen, systematischen, zentralisierten und aufgeschlüsselten Daten über die sexuelle Ausbeutung von Kindern ist ein anhaltendes Problem. Die Polizei berichtete , zwischen 2016 und August 2022 neun Fälle von Kinderpornografie aufgedeckt zu haben, in deren Zusammenhang neun Strafanzeigen gestellt wurden. Es gibt eine Einrichtung für .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 31 von 35

verwaiste Kinder mit Behinderungen, das Small Group Community Home for Children with Developmental Disabilities in Bijelo Polje, wo neun Kinder untergebracht sind. Die Kinder werden in die örtlichen Gemeinschaften integriert, besuchen die Schule und nehmen an sportlichen und anderen Aktivitäten teil (USDOS 20.3.2023). Die Unterbringung und psychotherapeutische Behandlung von Kindern, die von Gewalt in der Familie betroffen sind, ist unzureichend und minderjährige Betroffene häuslicher Gewalt sind in einigen Fällen in der Jugendstrafanstalt in Bijela untergebracht worden (KSW 12.2022). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung von Montenegro als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: April 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2092799/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_a uf_die_Einstufung_von_Montenegro_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29_ a_AsylG_%28Stand_April_2023%29%2C_26.05.2023.pdf, Zugriff 24.1.2024 - KSW - Katholische Seelsorgeeinheit Waldkirch (12.2022): Die „Sicheren Herkunftsstaaten“ des Westbalkans, https://www.kath-waldkirch.de/media/download/integration/1684343/2022-12-12- die-sicheren-herkunftsstaaten-des-westbalkans_1.pdf, Zugriff 8.2.2024 - USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Montenegro, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089698.html, Zugriff 25.1.2024 12. Bewegungsfreiheit Verfassung und Gesetze sehen Freizügigkeit im Inland, Auslandsreisen, Auswanderung und Rückkehr vor, und die Regierung respektiert im Allgemeinen diese Rechte (USDOS 20.3.2023). Die Freizügigkeit und das Recht der Bürger, ihren Wohnsitz, ihren Arbeitsplatz und ihre Hochschuleinrichtung zu wechseln, werden in der Praxis im Allgemeinen respektiert (FH 2023). Quellen: - FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Montenegro, https://www.ecoi.net/de/dokument/2088541.html, Zugriff 8.2.2024 - USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Montenegro, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089698.html, Zugriff 25.1.2024 13. Grundversorgung und Wirtschaft Der Tourismus ist nach wie vor die Haupteinnahmequelle des Landes. Ca. 20 Prozent der Beschäftigten arbeiten direkt oder indirekt im Tourismus und ca. ein Viertel des BIP kommt aus diesem Sektor. Die pandemiebedingte Krise ist endgültig überwunden. Montenegro hat 2002 den Euro als Währung eingeführt, ohne Teil der Eurozone zu sein. Wie in anderen Ländern Südosteuropas stellt die im Ausland lebende Diaspora mit ihren Rücküberweisungen einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar. Die Rücküberweisungen betragen im Schnitt 10-11 Prozent des BIP, im Krisenjahr 2020 sogar 12,5 Prozent. Der montenegrinische Außenhandel ist seit der Unabhängigkeit des Landes defizitär, da das Land nur wenig Exporte generieren kann. Die größten .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 32 von 35

Außenhandelspartner im Export sind Serbien, Bosnien und Herzegowina, sowie die Schweiz und Slowenien. Der montenegrinische Staatshaushalt steht schon seit Jahren unter großem Druck, vor allem durch die Finanzierung des „chinesischen“ Autobahnprojekts Bar-Boljare. Die Pandemie hat zu einer weiteren Verschlechterung der Staatsfinanzen geführt. Die wirtschaftliche Erholung führte zu einer vorläufigen Reduktion des Schuldenstands, der aber über die nächsten Jahre noch immer sehr hoch bleiben wird. Dazu kommt, dass die Regierung die Abschaffung der Krankenversicherungsbeiträge beschlossen hat, wodurch wichtige Einnahmen für den Gesundheitssektor fehlen werden. Diese und andere Maßnahmen, wie die Einkommensteuerbefreiung für Einkommen unter 700 Euro, die Auszahlung des Kindergeldes und die regelmäßige Anpassung der Pensionen werden den Staatshaushalt weiter belasten. Ein Sorgenkind bleibt der Arbeitsmarkt: Obwohl die Arbeitslosenrate Ende Juli 2023 mit 16,69 Prozent eine Besserung im Vergleich zu Ende Juli 2022 (19,17 Prozent) aufweist, wird erwartet, dass diese durch das Saisonsende und die hohe Anzahl an Beschäftigungen in Saisonbetrieben wieder steigen wird (WKO 9.2023). Das Parlament Montenegros hat am 29. Dezember 2021 ein Gesetzpaket verabschiedet, das die Anhebung des Mindestlohns von 250 auf 450 Euro ab Anfang 2022 sicherstellte. Die zeitgleiche Abschaffung der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung führte zu einer weiteren Erhöhung der Mindestgehälter. Die Mindestrente wurde von 163 auf 253 Euro im Monat erhöht. Die Grundversorgung findet in Montenegro oft durch die Großfamilie statt eine staatliche Versorgung durch Sozialhilfe ist dem Umfang nach nicht ausreichend. Sozialleistungen werden seit dem 23. Februar 2023 für Familien ohne Erwerbseinkommen in folgender monatlicher Höhe gewährt: - Einzelpersonen erhalten 80,23 Euro - ein Zweipersonenhaushalt erhält 96,35 Euro - ein Dreipersonenhaushalt erhält 115,65 Euro - ein Vierpersonenhaushalt erhält 136,25 Euro - ein Haushalt ab fünf Personen erhält 152,54 Euro. Die Behindertenrente beträgt monatlich 271,37 Euro, Pflege- und Betreuungshilfen werden mit monatlich 79,62 Euro gewährt. Seit Anfang 2022 wird für jedes neu geborene Kind ein einmaliger Betrag in Höhe von 900 Euro ausgezahlt. Kindergeld wird für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Ein Anspruch auf Zugang zu Krankenversicherung und sozialer Absicherung besteht für montenegrinische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Montenegro sowie ausländische Staatsangehörige mit legalem gewöhnlichem Aufenthalt. Der Zugang zum Wohnungs- und Arbeitsmarkt besteht ohne besondere Vorrechte gleich inländischen Staatsangehörigen (AA 26.5.2023). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 33 von 35

Der staatliche Sektor dominiert einen Großteil der montenegrinischen Wirtschaft, und der damit verbundene Klientelismus sowie die Korruption stellen Hindernisse für normale Geschäftstätigkeiten dar. Stellen im öffentlichen Sektor werden häufig über klientelistische Netzwerke vergeben, was den Zugang für Personen ohne Beziehungen einschränkt. Die Regierung schränkt die persönlichen sozialen Freiheiten größtenteils nicht ein. Die meisten in der Privatwirtschaft beschäftigten Arbeitnehmer sind nach wie vor nicht vor Ausbeutung und willkürlichen Entscheidungen ihrer Arbeitgeber geschützt. Im Januar 2022 startete das Programm Europe Now. Es führte einen progressiven Steuersatz ein und erhöhte den Mindestlohn von 250 € auf 450 € (260 $ auf 470 $). Das Programm zielt darauf ab, den Lebensstandard zu verbessern und die Bedeutung der Schattenwirtschaft zu verringern (FH 2023). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung von Montenegro als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: April 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2092799/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_a uf_die_Einstufung_von_Montenegro_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29_ a_AsylG_%28Stand_April_2023%29%2C_26.05.2023.pdf, Zugriff 24.1.2024 - FH - Freedom House (2023): Freedom in the World 2023 - Montenegro, https://www.ecoi.net/de/dokument/2088541.html, Zugriff 8.2.2024 - WKO – Wirtschaftskammer Österreich (9.2023): Wirtschaftsbericht Montenegro, https://www.wko.at/oe/aussenwirtschaft/montenegro-wirtschaftsbericht.pdf, Zugriff 8.2.2024 14. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung ist flächendeckend. Es gibt ein Klinikzentrum in Podgorica, zwei Krankenhäuser an der Küste (Bar, Kotor), drei Krankenhäuser in Zentralmontenegro (Cetinje, Niksic, Berane), zwei im Norden (Bijelo Polje, Plevlja) und eine Spezialklinik für Orthopädie in Risan (Küste). Des weiteren gibt es ein Spezialkrankenhaus für Lungenkrankheiten in der Nähe von Niksic, eine Spezialklinik für Psychiatrie in Dobrota bei Kotor sowie ein Rehabilitationszentrum in Herceg Novi (Küste). Daneben existieren Polikliniken, in denen üblicherweise eine ambulante Behandlung stattfindet: 42 im Gebiet von Podgorica, 20 in den übrigen Gemeinden des Landes. Die Versorgung hat sich in den letzten Jahren verbessert. Derzeit ausgeschlossen sind nach bisheriger Kenntnis Herz- und Nierentransplantationen, Herzoperationen bei Kindern (hierfür erfolgt in der Regel eine Überweisung nach Belgrad) sowie Gehirnoperationen. Insgesamt ist das öffentliche Gesundheitssystem überlastet, die technische Ausstattung ist veraltet und nicht immer einsatzbereit. Dennoch ist die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung sichergestellt. Medikamente sind im Regelfall verfügbar. Die Betreuung psychisch Kranker sowie die Behandlung und Betreuung Drogenabhängiger ist nicht durchgängig gewährleistet. Es gibt im Lande nur eine Institution für die stationäre Aufnahme psychisch Kranker, die chronisch überlastet ist. Die Fachärzte für Psychiatrie bieten im Einzelfall auch psychotherapeutische Behandlung an. Eine Behandlung von Drogenabhängigen erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis und gegen Kostenerstattung. Pflegedienste existieren nicht. Die Betreuung wird in der Regel im Familienkreis .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 34 von 35

geleistet. Es besteht zudem die Möglichkeit, durch Privatinitiative eine Betreuung auch durch ausgebildete Krankenpfleger zu organisieren. Zudem gibt es ein mit rund 300 Plätzen relativ großes Altenpflegeheim in Risan an der Küste, daneben noch vier kleinere in Podgorica und Bijelo Polje. Eine Kostenübernahme durch staatliche Stellen ist nach dem Gesetz für den Bedarfsfall vorgesehen, wegen des Vorrangs der familiären Fürsorge aber nicht üblich (AA 26.5.2023). Die Regierung hat die Abschaffung der Krankenversicherungsbeiträge beschlossen, wodurch wichtige Einnahmen für den Gesundheitssektor fehlen werden (WKO 9.2023). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung von Montenegro als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: April 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2092799/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_a uf_die_Einstufung_von_Montenegro_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29_ a_AsylG_%28Stand_April_2023%29%2C_26.05.2023.pdf, Zugriff 24.1.2024 - WKO – Wirtschaftskammer Österreich (9.2023): Wirtschaftsbericht Montenegro, https://www.wko.at/oe/aussenwirtschaft/montenegro-wirtschaftsbericht.pdf, Zugriff 8.2.2024 15. Rückkehr Es gibt keine Repressalien oder Schikanen seitens der Behörden gegen Rückkehrer. Es bestehen keine Aufnahmezentren für Rückkehrer. Internationale Organisationen sind in Montenegro nicht mit der Unterstützung von Rückkehrern beschäftigt. Rückkehrende kommen nur nach einer Anmeldung beim Arbeitsamt als arbeitslos in den Genuss staatlicher Krankenversicherungsleistungen. In einem zweiten Schritt muss die Anmeldung bei der staatlichen Krankenversicherung erfolgen (AA 26.5.2023). Die Verfassung und das Gesetz sehen Freizügigkeit im Inland, Auslandsreisen, Auswanderung und Rückkehr vor, und die Regierung respektiert im Allgemeinen diese Rechte (USDOS 20.3.2023). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung von Montenegro als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: April 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2092799/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_a uf_die_Einstufung_von_Montenegro_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29_ a_AsylG_%28Stand_April_2023%29%2C_26.05.2023.pdf, Zugriff 24.1.2024 - USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Montenegro, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089698.html, Zugriff 25.1.2024 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 35 von 35
