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verwaiste Kinder mit Behinderungen, das Small Group Community Home for Children with 
Developmental Disabilities in Bijelo Polje, wo neun Kinder untergebracht sind. Die Kinder werden 
in die örtlichen Gemeinschaften integriert, besuchen die Schule und nehmen an sportlichen und 
anderen Aktivitäten teil (USDOS 20.3.2023).
Die Unterbringung und psychotherapeutische Behandlung von Kindern, die von Gewalt in der 
Familie betroffen sind, ist unzureichend und minderjährige Betroffene häuslicher Gewalt sind in
einigen Fällen in der Jugendstrafanstalt in Bijela untergebracht worden (KSW 12.2022).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung von 
Montenegro  als  sicheres  Herkunftsland  im  Sinne  des  §  29  a  AsylG  (Stand:  April  2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2092799/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_a
uf_die_Einstufung_von_Montenegro_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29_
a_AsylG_%28Stand_April_2023%29%2C_26.05.2023.pdf, Zugriff 24.1.2024
- KSW - Katholische Seelsorgeeinheit Waldkirch (12.2022): Die „Sicheren Herkunftsstaaten“ des 
Westbalkans,  https://www.kath-waldkirch.de/media/download/integration/1684343/2022-12-12-
die-sicheren-herkunftsstaaten-des-westbalkans_1.pdf, Zugriff 8.2.2024
- USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Montenegro, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089698.html, Zugriff 25.1.2024
 12. Bewegungsfreiheit
Verfassung und Gesetze sehen Freizügigkeit im Inland, Auslandsreisen, Auswanderung und 
Rückkehr vor, und die Regierung respektiert im Allgemeinen diese Rechte (USDOS 20.3.2023).
Die Freizügigkeit und das Recht der Bürger, ihren Wohnsitz, ihren Arbeitsplatz und ihre 
Hochschuleinrichtung zu wechseln, werden in der Praxis im Allgemeinen respektiert (FH 2023).
Quellen:
- FH  -  Freedom  House  (2023):  Freedom  in  the  World  2023  -  Montenegro, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088541.html, Zugriff 8.2.2024
- USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Montenegro, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089698.html, Zugriff 25.1.2024
 13. Grundversorgung und Wirtschaft
Der Tourismus ist nach wie vor die Haupteinnahmequelle des Landes. Ca. 20 Prozent der
Beschäftigten arbeiten direkt oder indirekt im Tourismus und ca. ein Viertel des BIP kommt aus 
diesem Sektor. Die pandemiebedingte Krise ist endgültig überwunden. Montenegro hat 2002 den 
Euro als Währung eingeführt, ohne Teil der Eurozone zu sein. Wie in anderen Ländern 
Südosteuropas stellt die im Ausland lebende Diaspora mit ihren Rücküberweisungen einen 
wichtigen Wirtschaftsfaktor dar. Die Rücküberweisungen betragen im Schnitt 10-11 Prozent des 
BIP, im Krisenjahr 2020 sogar 12,5 Prozent. Der montenegrinische Außenhandel ist seit der 
Unabhängigkeit des Landes defizitär, da das Land nur wenig Exporte generieren kann. Die größten 
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Außenhandelspartner im Export sind Serbien, Bosnien und Herzegowina, sowie die Schweiz und 
Slowenien. Der montenegrinische Staatshaushalt steht schon seit Jahren unter großem Druck, vor 
allem durch die Finanzierung des „chinesischen“ Autobahnprojekts Bar-Boljare. Die Pandemie hat 
zu einer weiteren Verschlechterung der Staatsfinanzen geführt. Die wirtschaftliche Erholung führte 
zu einer vorläufigen Reduktion des Schuldenstands, der aber über die nächsten Jahre noch immer 
sehr hoch bleiben wird. Dazu kommt, dass die Regierung die Abschaffung der 
Krankenversicherungsbeiträge beschlossen hat, wodurch wichtige Einnahmen für den
Gesundheitssektor fehlen werden. Diese und andere Maßnahmen, wie die 
Einkommensteuerbefreiung für Einkommen unter 700 Euro, die Auszahlung des Kindergeldes und 
die regelmäßige Anpassung der Pensionen werden den Staatshaushalt weiter belasten. Ein 
Sorgenkind bleibt der Arbeitsmarkt: Obwohl die Arbeitslosenrate Ende Juli 2023 mit 16,69 Prozent 
eine Besserung im Vergleich zu Ende Juli 2022 (19,17 Prozent) aufweist, wird erwartet, dass diese 
durch das Saisonsende und die hohe Anzahl an Beschäftigungen in Saisonbetrieben wieder 
steigen wird (WKO 9.2023).
Das Parlament Montenegros hat am 29. Dezember 2021 ein Gesetzpaket verabschiedet, das die 
Anhebung des Mindestlohns von 250 auf 450 Euro ab Anfang 2022 sicherstellte. Die zeitgleiche 
Abschaffung der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung führte zu einer weiteren 
Erhöhung der Mindestgehälter. Die Mindestrente wurde von 163 auf 253 Euro im Monat erhöht. 
Die Grundversorgung findet in Montenegro oft durch die Großfamilie statt eine staatliche 
Versorgung durch Sozialhilfe ist dem Umfang nach nicht ausreichend. Sozialleistungen werden seit 
dem 23. Februar 2023 für Familien ohne Erwerbseinkommen in folgender monatlicher Höhe 
gewährt:
- Einzelpersonen erhalten 80,23 Euro
- ein Zweipersonenhaushalt erhält 96,35 Euro
- ein Dreipersonenhaushalt erhält 115,65 Euro
- ein Vierpersonenhaushalt erhält 136,25 Euro
- ein Haushalt ab fünf Personen erhält 152,54 Euro.
Die Behindertenrente beträgt monatlich 271,37 Euro, Pflege- und Betreuungshilfen werden mit 
monatlich 79,62 Euro gewährt. Seit Anfang 2022 wird für jedes neu geborene Kind ein einmaliger 
Betrag in Höhe von 900 Euro ausgezahlt. Kindergeld wird für Kinder bis zur Vollendung des 18. 
Lebensjahres gezahlt. Ein Anspruch auf Zugang zu Krankenversicherung und sozialer Absicherung 
besteht für montenegrinische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Montenegro sowie ausländische 
Staatsangehörige mit legalem gewöhnlichem Aufenthalt. Der Zugang zum Wohnungs- und 
Arbeitsmarkt besteht ohne besondere Vorrechte gleich inländischen Staatsangehörigen (AA 
26.5.2023).
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Der staatliche Sektor dominiert einen Großteil der montenegrinischen Wirtschaft, und der damit 
verbundene Klientelismus sowie die Korruption stellen Hindernisse für normale 
Geschäftstätigkeiten dar. Stellen im öffentlichen Sektor werden häufig über klientelistische 
Netzwerke vergeben, was den Zugang für Personen ohne Beziehungen einschränkt. Die 
Regierung schränkt die persönlichen sozialen Freiheiten größtenteils nicht ein. Die meisten in der 
Privatwirtschaft beschäftigten Arbeitnehmer sind nach wie vor nicht vor Ausbeutung und 
willkürlichen Entscheidungen ihrer Arbeitgeber geschützt. Im Januar 2022 startete das Programm
Europe Now. Es führte einen progressiven Steuersatz ein und erhöhte den Mindestlohn von 250 € 
auf 450 € (260 $ auf 470 $). Das Programm zielt darauf ab, den Lebensstandard zu verbessern 
und die Bedeutung der Schattenwirtschaft zu verringern (FH 2023).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung von 
Montenegro  als  sicheres  Herkunftsland  im  Sinne  des  §  29  a  AsylG  (Stand:  April  2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2092799/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_a
uf_die_Einstufung_von_Montenegro_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29_
a_AsylG_%28Stand_April_2023%29%2C_26.05.2023.pdf, Zugriff 24.1.2024
- FH  -  Freedom  House  (2023):  Freedom  in  the  World  2023  -  Montenegro, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2088541.html, Zugriff 8.2.2024
- WKO  –  Wirtschaftskammer  Österreich  (9.2023):  Wirtschaftsbericht  Montenegro, 
https://www.wko.at/oe/aussenwirtschaft/montenegro-wirtschaftsbericht.pdf, Zugriff 8.2.2024
 14. Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist flächendeckend. Es gibt ein Klinikzentrum in Podgorica, zwei 
Krankenhäuser an der Küste (Bar, Kotor), drei Krankenhäuser in Zentralmontenegro (Cetinje, 
Niksic, Berane), zwei im Norden (Bijelo Polje, Plevlja) und eine Spezialklinik für Orthopädie in 
Risan (Küste). Des weiteren gibt es ein Spezialkrankenhaus für Lungenkrankheiten in der Nähe 
von Niksic, eine Spezialklinik für Psychiatrie in Dobrota bei Kotor sowie ein Rehabilitationszentrum 
in Herceg Novi (Küste). Daneben existieren Polikliniken, in denen üblicherweise eine ambulante 
Behandlung stattfindet: 42 im Gebiet von Podgorica, 20 in den übrigen Gemeinden des Landes. 
Die Versorgung hat sich in den letzten Jahren verbessert. Derzeit ausgeschlossen sind nach 
bisheriger Kenntnis Herz- und Nierentransplantationen, Herzoperationen bei Kindern (hierfür 
erfolgt in der Regel eine Überweisung nach Belgrad) sowie Gehirnoperationen. Insgesamt ist das 
öffentliche Gesundheitssystem überlastet, die technische Ausstattung ist veraltet und nicht immer 
einsatzbereit. Dennoch ist die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung sichergestellt. 
Medikamente sind im Regelfall verfügbar. Die Betreuung psychisch Kranker sowie die Behandlung 
und Betreuung Drogenabhängiger ist nicht durchgängig gewährleistet. Es gibt im Lande nur eine 
Institution für die stationäre Aufnahme psychisch Kranker, die chronisch überlastet ist. Die 
Fachärzte für Psychiatrie bieten im Einzelfall auch psychotherapeutische Behandlung an. Eine 
Behandlung von Drogenabhängigen erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis und gegen 
Kostenerstattung. Pflegedienste existieren nicht. Die Betreuung wird in der Regel im Familienkreis 
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geleistet. Es besteht zudem die Möglichkeit, durch Privatinitiative eine Betreuung auch durch 
ausgebildete Krankenpfleger zu organisieren. Zudem gibt es ein mit rund 300 Plätzen relativ 
großes Altenpflegeheim in Risan an der Küste, daneben noch vier kleinere in Podgorica und Bijelo 
Polje. Eine Kostenübernahme durch staatliche Stellen ist nach dem Gesetz für den Bedarfsfall 
vorgesehen, wegen des Vorrangs der familiären Fürsorge aber nicht üblich (AA 26.5.2023).
Die Regierung hat die Abschaffung der Krankenversicherungsbeiträge beschlossen, wodurch
wichtige Einnahmen für den Gesundheitssektor fehlen werden (WKO 9.2023).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung von 
Montenegro  als  sicheres  Herkunftsland  im  Sinne  des  §  29  a  AsylG  (Stand:  April  2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2092799/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_a
uf_die_Einstufung_von_Montenegro_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29_
a_AsylG_%28Stand_April_2023%29%2C_26.05.2023.pdf, Zugriff 24.1.2024
- WKO  –  Wirtschaftskammer  Österreich  (9.2023):  Wirtschaftsbericht  Montenegro, 
https://www.wko.at/oe/aussenwirtschaft/montenegro-wirtschaftsbericht.pdf, Zugriff 8.2.2024 
 15. Rückkehr
Es gibt keine Repressalien oder Schikanen seitens der Behörden gegen Rückkehrer. Es bestehen 
keine Aufnahmezentren für Rückkehrer. Internationale Organisationen sind in Montenegro nicht mit
der Unterstützung von Rückkehrern beschäftigt. Rückkehrende kommen nur nach einer 
Anmeldung beim Arbeitsamt als arbeitslos in den Genuss staatlicher 
Krankenversicherungsleistungen. In einem zweiten Schritt muss die Anmeldung bei der staatlichen 
Krankenversicherung erfolgen (AA 26.5.2023).
Die Verfassung und das Gesetz sehen Freizügigkeit im Inland, Auslandsreisen, Auswanderung und 
Rückkehr vor, und die Regierung respektiert im Allgemeinen diese Rechte (USDOS 20.3.2023).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung von 
Montenegro  als  sicheres  Herkunftsland  im  Sinne  des  §  29  a  AsylG  (Stand:  April  2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2092799/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_a
uf_die_Einstufung_von_Montenegro_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29_
a_AsylG_%28Stand_April_2023%29%2C_26.05.2023.pdf, Zugriff 24.1.2024
- USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Montenegro, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089698.html, Zugriff 25.1.2024
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