mont-lib-2024-02-09-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
geleistet. Es besteht zudem die Möglichkeit, durch Privatinitiative eine Betreuung auch durch ausgebildete Krankenpfleger zu organisieren. Zudem gibt es ein mit rund 300 Plätzen relativ großes Altenpflegeheim in Risan an der Küste, daneben noch vier kleinere in Podgorica und Bijelo Polje. Eine Kostenübernahme durch staatliche Stellen ist nach dem Gesetz für den Bedarfsfall vorgesehen, wegen des Vorrangs der familiären Fürsorge aber nicht üblich (AA 26.5.2023). Die Regierung hat die Abschaffung der Krankenversicherungsbeiträge beschlossen, wodurch wichtige Einnahmen für den Gesundheitssektor fehlen werden (WKO 9.2023). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung von Montenegro als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: April 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2092799/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_a uf_die_Einstufung_von_Montenegro_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29_ a_AsylG_%28Stand_April_2023%29%2C_26.05.2023.pdf, Zugriff 24.1.2024 - WKO – Wirtschaftskammer Österreich (9.2023): Wirtschaftsbericht Montenegro, https://www.wko.at/oe/aussenwirtschaft/montenegro-wirtschaftsbericht.pdf, Zugriff 8.2.2024 15. Rückkehr Es gibt keine Repressalien oder Schikanen seitens der Behörden gegen Rückkehrer. Es bestehen keine Aufnahmezentren für Rückkehrer. Internationale Organisationen sind in Montenegro nicht mit der Unterstützung von Rückkehrern beschäftigt. Rückkehrende kommen nur nach einer Anmeldung beim Arbeitsamt als arbeitslos in den Genuss staatlicher Krankenversicherungsleistungen. In einem zweiten Schritt muss die Anmeldung bei der staatlichen Krankenversicherung erfolgen (AA 26.5.2023). Die Verfassung und das Gesetz sehen Freizügigkeit im Inland, Auslandsreisen, Auswanderung und Rückkehr vor, und die Regierung respektiert im Allgemeinen diese Rechte (USDOS 20.3.2023). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung von Montenegro als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: April 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2092799/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_a uf_die_Einstufung_von_Montenegro_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29_ a_AsylG_%28Stand_April_2023%29%2C_26.05.2023.pdf, Zugriff 24.1.2024 - USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Montenegro, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089698.html, Zugriff 25.1.2024 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 35 von 35
