mont-lib-2024-02-09-ke

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geleistet. Es besteht zudem die Möglichkeit, durch Privatinitiative eine Betreuung auch durch 
ausgebildete Krankenpfleger zu organisieren. Zudem gibt es ein mit rund 300 Plätzen relativ 
großes Altenpflegeheim in Risan an der Küste, daneben noch vier kleinere in Podgorica und Bijelo 
Polje. Eine Kostenübernahme durch staatliche Stellen ist nach dem Gesetz für den Bedarfsfall 
vorgesehen, wegen des Vorrangs der familiären Fürsorge aber nicht üblich (AA 26.5.2023).
Die Regierung hat die Abschaffung der Krankenversicherungsbeiträge beschlossen, wodurch
wichtige Einnahmen für den Gesundheitssektor fehlen werden (WKO 9.2023).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung von 
Montenegro  als  sicheres  Herkunftsland  im  Sinne  des  §  29  a  AsylG  (Stand:  April  2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2092799/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_a
uf_die_Einstufung_von_Montenegro_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29_
a_AsylG_%28Stand_April_2023%29%2C_26.05.2023.pdf, Zugriff 24.1.2024
- WKO  –  Wirtschaftskammer  Österreich  (9.2023):  Wirtschaftsbericht  Montenegro, 
https://www.wko.at/oe/aussenwirtschaft/montenegro-wirtschaftsbericht.pdf, Zugriff 8.2.2024 
 15. Rückkehr
Es gibt keine Repressalien oder Schikanen seitens der Behörden gegen Rückkehrer. Es bestehen 
keine Aufnahmezentren für Rückkehrer. Internationale Organisationen sind in Montenegro nicht mit
der Unterstützung von Rückkehrern beschäftigt. Rückkehrende kommen nur nach einer 
Anmeldung beim Arbeitsamt als arbeitslos in den Genuss staatlicher 
Krankenversicherungsleistungen. In einem zweiten Schritt muss die Anmeldung bei der staatlichen 
Krankenversicherung erfolgen (AA 26.5.2023).
Die Verfassung und das Gesetz sehen Freizügigkeit im Inland, Auslandsreisen, Auswanderung und 
Rückkehr vor, und die Regierung respektiert im Allgemeinen diese Rechte (USDOS 20.3.2023).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung von 
Montenegro  als  sicheres  Herkunftsland  im  Sinne  des  §  29  a  AsylG  (Stand:  April  2023), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2092799/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_a
uf_die_Einstufung_von_Montenegro_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29_
a_AsylG_%28Stand_April_2023%29%2C_26.05.2023.pdf, Zugriff 24.1.2024
- USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights 
Practices: Montenegro, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089698.html, Zugriff 25.1.2024
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 35 von 35
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