myan-lib-2022-08-26-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

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Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und
Asyl wurde gemäß den vom Staatendokumentationsbeirat beschlossenen Standards und der
Methodologie der Staatendokumentation erstellt.
Ein Länderinformationsblatt (LIB) der Staatendokumentation ist ein COI-Dokument, das beruhend auf
den  Bedürfnissen  in  Verfahren  des  Asyl-  und  Fremdenwesens  (RD,  EASt,  ASt,  BVwG)  mittels
Recherche von vorhandenen, vertrauenswürdigen und vorrangig öffentlichen Informationen gemäß
den  Standards  der  Staatendokumentation  erstellt  wird.  Ein  LIB  gibt  eine  einzelfallunabhängige
Darstellung über  die  Lage  betreffend  relevanter  Tatsachen  in  Herkunftsländern  bzw.  in  EU-
Mitgliedsstaaten.
Die LIB dienen den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Für sie gilt § 5 Abs.
5 letzter Satz BFA-G, d.h. sie sind als solche nicht Teil der allgemein zugänglichen, öffentlichen
Staatendokumentation.  Sie  werden  aber  durch  Verwendung  im  Verfahren  (Parteiengehör,
Verwendung  im  Bescheid)  der  jeweiligen  Partei  zugänglich  und  durch  Verwendung  im  Bescheid
öffentlich gemacht.
Dieses Produkt ist als Arbeitsbehelf für österreichische Behörden und Gerichte entworfen worden. In
diesem Sinne stehen Lesbarkeit, flexible Nutzbarkeit und einfache Verwertbarkeit in Entscheidungen
im  Vordergrund.  Grundsätzlich  wird  jede  Information  mit  mindestens  einer  Quelle  belegt;  aus
vorgenannten Gründen wird jedoch auf die Hervorhebung von Originalzitaten verzichtet – nicht zuletzt
auch deshalb, weil sich daraus für die Entscheidungsfindung kein Mehrwert ergibt.
Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen keinen
Anspruch auf Vollständigkeit. Aus dem vorliegenden Produkt ergeben sich keine Schlussfolgerungen
für  die  rechtliche  Beurteilung  eines  konkreten  Verfahrens.  Das  LIB  stellt  keine  allgemeine  oder
individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument kann insbesondere auch nicht als
politische  Stellungnahme  seitens  der  Staatendokumentation  oder  des  Bundesamtes  für
Fremdenwesen und Asyl gewertet werden.
Zugunsten  der  besseren  Les-  und  Verwendbarkeit  wird  im  vorliegenden  Produkt  auf  eine
genderneutrale Schreibweise verzichtet. So nicht explizit angemerkt, sind immer alle Geschlechter
gemeint.
Qualitäts- und Aktualisierungshinweis
Das  LIB  beinhaltet  Arbeitsübersetzungen  fremdsprachiger  Quellen.  Auswahl,  Verwertung  und
Verwendung von Informationen im vorliegenden Produkt unterliegen dem Qualitätsmanagement der
Staatendokumentation.
Die  Aktualität  der  verwendeten  Quellen  wird  seitens  der  Staatendokumentation  überprüft.  Daher
können auch im LIB verwendete Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet werden.
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Länderspezifische Anmerkungen
Hinweis:
COVID-19:
Zur aktuellen Anzahl der Krankheits- und Todesfälle in den einzelnen Ländern empfiehlt die 
Staatendokumentation bei Interesse/Bedarf folgende Websites der WHO: 
https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/situation-reports oder der 
Johns-Hopkins-Universität:
https://gisanddata.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html#/
bda7594740fd40299423467b48e9ecf6
mit täglich aktualisierten Zahlen zu kontaktieren.
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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformation............................................................................4
COVID-19.........................................................................................................................................5
Politische Lage.................................................................................................................................6
Sicherheitslage.................................................................................................................................9
Regionale Problemzone Bundesstaat Rakhin................................................................................12
Regionale Problemzonen Bundesstaaten Shan und Kachin..........................................................14
Regionale Problemzone Bundesstaat Sagaing..............................................................................16
Rechtsschutz / Justizwesen...........................................................................................................17
Sicherheitsbehörden......................................................................................................................20
Folter und unmenschliche Behandlung..........................................................................................21
Korruption.......................................................................................................................................22
NGOs und Menschenrechtsaktivisten............................................................................................23
Wehrdienst und Rekrutierungen.....................................................................................................25
Allgemeine Menschenrechtslage....................................................................................................27
Meinungs- und Pressefreiheit.........................................................................................................28
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition....................................................................30
Haftbedingungen............................................................................................................................32
Todesstrafe.....................................................................................................................................34
Religionsfreiheit..............................................................................................................................34
Minderheiten..................................................................................................................................36
Rohingya........................................................................................................................................38
Relevante Bevölkerungsgruppen....................................................................................................40
Frauen............................................................................................................................................40
Kinder.............................................................................................................................................43
Sexuelle Minderheiten....................................................................................................................45
Bewegungsfreiheit..........................................................................................................................47
IDPs und Flüchtlinge......................................................................................................................48
Grundversorgung und Wirtschaft....................................................................................................50
Medizinische Versorgung...............................................................................................................52
Rückkehr........................................................................................................................................55
 1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformation
Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden.
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2. COVID-19
Derzeit befindet sich Myanmar in einer vierten COVID-19-Welle, wobei die Zahlen seit Anfang
März 2022 wieder zurückgehen (WKO 3.8.2022). Das Gesundheitsministerium von Myanmar gab 
an, dass  614.844  Covid-19  Fälle  bisher  bestätigt  wurden, von denen  19.437  tödlich  endeten 
(Xinhuanet  26.8.2022;  vgl.  WKO  3.8.2022,  WHO  o.D.).  Laut  WKO  sind  jedoch  seit  dem 
Militärputsch im Februar 2021 keine verlässlichen Corona-Daten verfügbar (WKO 3.8.2022).
Landesweit  gelten  noch  diverse  Einschränkungen.  Viele  Banken  und  Behörden  bleiben 
geschlossen oder bieten nur Basisdienste an.  Es gilt für ganz Myanmar ein Versammlungsverbot 
für mehr als 30 Personen (WKO 3.8.2022). In vielen Regionen des Landes fordert die Regierung 
die Leute nach wie vor auf, sich wenn möglich zu Hause aufzuhalten. Diese sogenannte „Stay at 
Home“ Regelung wurde jedoch in den meisten Bezirken  Yangons und in manchen  Teilen im 
Norden  Myanmars  wieder  aufgehoben.  In  Yangon,  Mandalay  und  Nay  Pyi  Taw  wurde  die 
nächtliche Ausgangssperre von 20:00 – 4:00 Uhr auf 0:00 – 4:00 Uhr reduziert (WKO 3.8.2022).
Myanmar hat bereits Ende Jänner 2021 mit COVID-Impfungen begonnen (vor allem im Bereich 
des medizinischen Personals) (WKO o.D.). Impfstoffe gegen das Coronavirus sind in Myanmar 
erhältlich, aber das Angebot kann schwanken (GOV.UK o.D.). Bis zum 18. Juni 2022 wurden 
insgesamt  64.549.994  Impfstoffdosen  verabreicht  (WHO  o.D.).  Myanmar  erwartet  bei  der 
derzeitigen Impfrate, dass 70 % der Bevölkerung bis zum September 2022 vollständig geimpft sein 
werden (WKO 3.8.2022)
Quellen:
-AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.8.2022): Myanmar: Reise- und Sicherheitshinweise, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/myanmar-node/
myanmarsicherheit/212100, Zugriff 25.8.2022
-WHO  –  World  Health  Organisation  (o.D.):  Covid  19  Myanmar, 
https://covid19.who.int/region/searo/country/mm, Zugriff 25. 8.2022
-WKO  –  Wirtschaftskammer  Österreich  (3.8.2022):  Coronavirus:  Situation  in  Myanmar, 
https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/myanmar-infos-zur-verbreitung-des-
coronavirus.html, Zugriff 25.8.2022
-USEB  –  US  Embassy  in  Burma  [USA]  (3.8.2022):  Covid-19  Information, 
https://mm.usembassy.gov/covid-19-information/, Zugriff 26.8.2022
-GOV.UK  –  Government  United  Kingdom  [Großbritannien]  (o.D.):  Foreign  travel  Advice. 
Myanmar  (Burma),  https://www.gov.uk/foreign-travel-advice/myanmar/coronavirus,  Zugriff 
26.8.2022
-Xinhuanet  (26.8.2022):  Myanmar  reports  33  new  COVID-19  cases, 
https://english.news.cn/asiapacific/20220826/8771f0dc29224e3ab894639e1e8e4111/c.html,
Zugriff 26.8.2022
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3. Politische Lage
Bis zum Militärputsch am 1.2.2021 war die Union Myanmar (Republic of the Union of Myanmar) als
parlamentarische  Demokratie  mit starkem Einfluss des Militärs [Tatmadaw  oder Sit-Tat, Anm.] 
konzipiert (AA 7.3.2022).
Im Jahr 2008 verabschiedete ein vom Militär ernannter und kontrollierter Nationalkonvent eine 
neue Verfassung, die die Rolle des Militärs in der Politik festschreibt. In dieser Verfassung sind 25 
% der Parlamentssitze für Angehörige des Militärs reserviert, wodurch das Militär ein Vetorecht bei 
Verfassungsänderungen erhält (BS 23.2.2022). Vor dem Militärputsch sah die Verfassung eine 
begrenzte  Möglichkeit  für  die  Bürger  vor,  ihre  Regierung  durch  geheime  Wahlen  zu  wählen 
(USDOS  12.4.2022).  Bereits  vor  dem  Putsch  haben  allerdings  verschiedene  Merkmale  des 
Wahlsystems den demokratischen Charakter der jüngsten Wahlen untergraben. Dazu gehören die 
Rolle des Militärs bei der Nominierung des Präsidenten und der Besetzung beider Kammern des 
Parlaments sowie starre Staatsbürgerschaftsgesetze und überzogene Wohnsitzanforderungen, die 
viele Menschen daran hindern, zu wählen oder zu kandidieren. Es war ein Ausschluss zahlreicher 
muslimischer  Kandidaten  und  der  Entzug  des  Wahlrechts  für  Hunderttausende  Rohingya  zu 
verzeichnen.  Die  Wahlkommission  der  Union  (Union  Election  Commission,  UEC)  hat  die 
Stimmabgabe  in  einer  Reihe  von  konfliktbetroffenen  Bezirken  abgesagt  und  damit  etwa eine 
Millionen Menschen daran gehindert, neue Abgeordnete zu wählen (FH 28.2.2022). Beobachter 
waren  der  Ansicht,  dass  die  nationalen  Wahlen  2020  trotz  einiger  struktureller  Mängel  im 
Allgemeinen den Willen der Bevölkerung widerspiegelten. Die National League for Democracy 
(NLD) unter dem Vorsitz von Aung San Suu Kyi gewann bei diesen Wahlen mehr als 80 % der
1.150 Sitze auf Staats-, Regional- und Gewerkschaftsebene. Die NLD gewann 396 von 476
Rennen um Sitze in der Nationalversammlung; eine dem Militär nahestehende Partei gewann 33 
und verschiedene ethnische Parteien 47 Sitze (USDOS 12.4.2022).
Die Zweikammer-Versammlung der Union besteht aus dem 440 Sitze umfassenden Unterhaus und 
dem 224 Sitze umfassenden Oberhaus der Nationalitäten. Die Amtszeit der Abgeordneten beträgt 
fünf Jahre. Ein Viertel der Sitze in beiden Kammern ist für das Militär reserviert und wird durch 
Ernennung  des  Oberbefehlshabers  der  Streitkräfte  besetzt.  Die  übrigen  Sitze  werden  in 
Direktwahlen nach dem Mehrheitswahlrecht vergeben (FH 28.2.2022). Die Legislative wählt den 
Präsidenten, der als Staatsoberhaupt und Regierungschef fungiert und eine Reihe von wichtigen 
Ministerposten besetzt. Die militärischen Mitglieder der Legislative haben das Recht, einen der drei 
Präsidentschaftskandidaten  zu  nominieren,  und  die  gewählten  Mitglieder  jeder  Kammer 
nominieren  die  beiden  anderen.  Der  Kandidat,  der  bei  einer  kombinierten  Abstimmung  im 
Parlament die meisten Stimmen erhält, wird Präsident. Die beiden anderen Kandidaten werden 
Vizepräsidenten, so dass ein vom Militär nominierter Kandidat immer entweder Präsident oder 
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Vizepräsident ist (FH 28.2.2022). Die Zusammensetzung der Exekutive, zu der auch das Militär 
gehört, erschwert die Festlegung von Prioritäten und die Politikgestaltung erheblich. Gemäß der 
Verfassung  von  2008  kontrolliert  das  Militär  die  für  Inneres,  Verteidigung  und 
Grenzangelegenheiten zuständigen Ministerien (BS 23.2.2022; vgl. FH 28.2.2022). Infolgedessen 
haben sich diese Ministerien oft gegen Reformen gewehrt, und die Fähigkeit des gewählten zivilen 
Teils der Regierung, Prioritäten zu setzen und Änderungen in diesen Bereichen zu bewirken, war 
nahezu gleich Null. Darüber hinaus hat die Tatsache, dass einige Ministerien unter ziviler Führung
standen, während andere unter militärischer Vormundschaft blieben, zu einer erheblichen
Zersplitterung der Politikgestaltung geführt (BS 23.2.2022).
Am 1. Februar 2021 ergriff das Militär in Myanmar unter der Führung von Seniorgeneral Min Aung 
Hlaing durch einen Militärputsch die Macht (AI 23.5.2022). Die vom Militär unterstützte politische 
Partei Union  Solidarity and  Development Party (USDP)  erlitt  eine  schwere  Niederlage  gegen 
andere politische Parteien, darunter die von Aung San Suu Kyi geführte NLD (AI 23.5.2022; vgl. 
FH 28.2.2022). Die USDP weigerte sich, die Wahlergebnisse anzuerkennen, da sie einen weit 
verbreiteten Betrug vermutete (FH 28.2.2022). Das Militär setzte die amtierende Regierung ab, 
verhinderte, dass neu gewählte Vertreter ihr Amt antraten (FH 28.2.2022), verhaftete politische 
Gegner,  darunter  Aung  San  Suu  Kyi,  die  de  facto  das  Staatsoberhaupt  war  (AI  23.5.2022), 
verhängte  den  Ausnahmezustand  und  übernahm  die  volle  Kontrolle  über  alle  Bereiche  der 
Regierungspolitik. Die Verfassung von 2008 erlaubt es dem Militär, die Zivilregierung und das 
Parlament  aufzulösen  und  direkt  zu  regieren,  wenn  der  Präsident  den  Notstand  ausruft  (FH 
28.2.2022).
Als  Reaktion  auf  den  Militärputsch  bildete  sich  eine  Massenprotestbewegung  und  ziviler 
Ungehorsam [Civil Disobedience Movements, Anm.] in der Gesellschaft. Die Militärregierung, der 
so  genannte  Staatsverwaltungsrat  (State  Administration  Council,  SAC),  reagierte  darauf  mit 
Brutalität: Soldaten und Polizisten eröffneten das Feuer auf die Demonstranten und verhafteten 
zahlreiche Politiker, Aktivisten, Mediziner, Journalisten und andere (AI 23.5.2022).
Im April 2021 bildeten die im November 2020, also vor dem Putsch, gewählten Vertreter eine
Regierung im Verborgenen und im Exil, die so genannte Regierung der Nationalen Einheit (NUG) 
(AI 23.5.2022; vgl. FH 28.2.2022). Der NUG gehören auch Vertreter einiger zivilgesellschaftlicher 
Gruppen, EAOs [Ethnic Armed Organisations, Anm.] und anderer Organisationen an, die ethnische 
Minderheiten vertreten (AI 23.5.2022). Die NUG wird von einem Großteil der Bevölkerung als 
rechtmäßige Regierung angesehen  (AI 23.5.2022; vgl. ÖB Bangkok 7.2022). Sie hat in den von 
ihnen  kontrollierten  Gebieten  auch  zunehmend  eine  eigene  Verwaltung  aufgebaut  (inkl.  zB. 
Schuleintrittstests) und auch Staatsbedienstete, die ihre Arbeit für die Regierung im Zuge des Civil 
Disobedience Movements zurückgelegt hatten, angestellt (ÖB Bangkok 7.2022). Im Oktober 2021 
hat das EU-Parlament als erstes internationales Gremium in einer Resolution offiziell die NUG als 
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einzige legitime Repräsentantin der demokratischen Wünsche des Volks Myanmar anerkannt (DW 
9.10.2021).
Außerdem  wurde  ein  sogenanntes  Generalstreikkomitee  der  Nationalitäten  (GSCN)  von 
Mitgliedern  aus  29  ethnischen  Gruppen  gegründet.  Das  GSCN  soll  antimilitärische  Proteste 
unterstützen  und  die  koordinierten  Forderungen  der  Minderheitengruppen  Myanmars 
repräsentieren,  die  ein  Ende  der  Militärherrschaft  und  die  Schaffung  einer  föderalen 
demokratischen Union beinhalten. Die NUG und die CRPH [Committee Representing Pyidaungsu
Hluttaw, ein gesetzgebendes Gremium im Exil, das eine Gruppe von Gesetzgebern der Nationalen
Liga für Demokratie und von Parlamentsmitgliedern vertritt, Anm.] haben sich ebenfalls bemüht, 
Mitglieder  der  ethnischen  Gruppen  Myanmars  einzubeziehen,  und  haben  sich  mit  vielen  der 
bewaffneten  ethnischen  Organisationen  (EAOs)  des  Landes  gegen  die  Tatmadaw-Herrschaft 
verbündet (FH 28.2.2022).
Weniger als einen Monat nach der Machtübernahme schlug das Militärregime vor, das derzeitige 
Mehrheitswahlsystem durch ein Verhältniswahlsystem zu ersetzen. Im Oktober 2021 kündigte die 
neu zusammengesetzte UEC [Union Election Commission, Anm.] an, dass sie die Änderung vor 
den nächsten Wahlen des Landes einführen wolle, obwohl es breite Kritik an der vorgeschlagenen 
Änderung gab, die nach Ansicht der Oppositionsparteien ein Versuch ist, das Militär an der Macht 
zu halten (FH 28.2.2022).
Die Fronten zwischen Militär und Opposition sind verhärtet, keine Seite ist zu einem echten Dialog 
bereit. Die Opposition fordert die Ablöse des Militärs und arbeitet an einem durch Föderalismus 
geprägten  neuem  Verfassungsentwurf.  Die  Junta  plant  hingegen  die  Abhaltung  von 
Parlamentswahlen 2023, was von der Opposition mangels Aussichten auf eine faire und freie 
Organisation der Wahlen abgelehnt wird. Die Junta hat zudem zuletzt ausgewählte bewaffnete 
ethnische Gruppierungen zu Friedensverhandlungen eingeladen, allerdings handelt es sich um 
sehr kleine Gruppen, die bisher kaum am Konflikt beteiligt waren. Für die Teilnahme weiterer EAOs 
und insbesondere PDFs [People’s Defense Forces, Anm.] stellt die Junta kaum akzeptable
Bedingungen, wie die Einstellung der Kämpfe oder die eine Bestätigung der Verfassung von 2008
als Grundlage für Verhandlungen. Von den angekündigten Verhandlungen sind keine Fortschritte 
zu  erwarten,  zumal  das  Militär  in  der  Vergangenheit  ähnliche  Initiativen  immer  wieder  als 
Ablenkungsmanöver bzw. zum Ausspielen der EAOs gegeneinander eingesetzt hat (ÖB Bangkok 
7.2022).
Quellen:
-AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (7.3.2022): Myanmar Steckbrief, https://www.auswaertiges-
amt.de/de/aussenpolitik/laender/myanmar-node/myanmar/212098, Zugriff 26.8.2022
-AI  –  Amnesty  International  (23.5.2021):  "Bullets  rained  from  the  sky”:  War  crimes  and 
displacement  in  eastern  Myanmar, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2073763/ASA1656292022ENGLISH.pdf, Zugriff 26.8.2022
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-BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (23.2.2022):  BTI  2022  -  Myanmar  Country  Report, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2069711/country_report_2022_MMR.pdf, Zugriff 26.8.2022
-DW  –  Deutsche  Welle  (9.10.2021):  Militär  in  Myanmar  gerät  stärker  unter  Druck, 
https://www.dw.com/de/milit%C3%A4r-in-myanmar-ger%C3%A4t-st%C3%A4rker-unter-druck/a-
59456993, Zugriff 26.08.2022
-FH  –  Freedom  House  (28.2.2022):  Freedom  in  the  World  2022  –  Myanmar, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2068763.html, Zugriff 26.8.2022
-ÖB  Bangkok  –  Österreichische  Botschaft  Bangkok  [Österreich]  (7.2022):  Asylländerbericht 
Myanmar
-USDOS – U.S. Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights 
Practices: Burma, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071145.html, Zugriff 26.8.2022
 4. Sicherheitslage
Die  Sicherheitslage  hat  sich  seit  dem  Putsch  im  Februar  2021  drastisch  verschlechtert  (ÖB 
Bangkok 7.2022). Als Reaktion auf den Militärputsch kam es im ganzen Land zu einem breiten 
Widerstand  in  der  Bevölkerung,  der  zuerst  durch  Kampagnen  des  zivilen  Ungehorsams  inkl. 
Streiks  und  kurz  darauf  auch  durch  tägliche,  landesweite,  weitestgehend  friedliche 
Massendemonstrationen zum Ausdruck gebracht wurde. Die Proteste wurden jedoch  von den 
Sicherheitskräften brutal, insbesondere mit gezielten tödlichen Schüssen und tödlicher Folter in 
Gefängnissen, niedergeschlagen, es kam zu einer rasanten Zunahme der Gewalt (ÖB Bangkok 
7.2022; vgl. ACLED 23.2.2022). Das Ausmaß der Gewalt gegen die Zivilbevölkerung durch die 
staatlichen Streitkräfte ist seit dem Putsch besonders schwerwiegend. 2021 wurde ein Anstieg 
solcher Vorfälle um 620 % im Vergleich zu 2020 verzeichnet. Nach Angaben von ACLED war
Myanmar im Jahr 2021 das Land mit den meisten Toten unter Demonstranten weltweit (ACLED
23.2.2022).
Neben weiterhin friedlichen Protesten formierte sich in Folge des Vorgehens der Sicherheitskräfte 
auch  zunehmend bewaffneter Widerstand (ÖB Bangkok 7.2022). Am 5. Mai 2021 erklärte die 
Regierung der Nationalen Einheit (NUG), dass sie offiziell eine „Volksverteidigungsarmee“ gebildet 
hat.  Die  Einheiten  der  PDF  lassen  sich  in  zwei  Kategorien  einteilen:  autonome  „lokale 
Verteidigungskräfte“ (LDFs) und solche, die mit dem Verteidigungsministerium der NUG verbunden 
sind  und  als  „PDFs“  bezeichnet  werden  können  (Wilson  Center  5.2022).  Beteiligt  an  dem 
Widerstand sind demnach neben einigen seit Jahrzehnten im Land aktiven bewaffneten ethnisch 
geprägten Gruppierungen [EAOs – werden auch als Ethnic Revolutionary Organizations (EROs) 
bezeichnet, Anm.] nun auch geschätzt ca. 600 neu gegründete Selbstverteidigungstrupps, die 
People’s Defense Forces (PDFs), wenngleich die Koordination der einzelnen Gruppen lose ist, und 
sich deren Interessen zum Teil unterscheiden (ÖB Bangkok 7.2022). Die Reaktion der bewaffneten 
ethnischen Gruppen auf den Militärputsch fiel unterschiedlich aus. Vor allem aber haben Gruppen 
wie die Kachin Independence Organization/Kachin Independence Army (KIO/KIA) und die Karen 
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National Union/Karen National Liberation Army (KNU/KNLA) Anti-Putsch-Aktivisten unterstützt, die 
in ihre Gebiete entlang der Grenze geflohen sind (ACLED 23.2.2022).
Am 7. September 2021 erklärte die NUG offiziell einen „Verteidigungskrieg des Volkes“ gegen die 
Militärjunta.  Dies  markierte  eine  neue  Phase  in  der  Volksrevolution.  Die  Ausrufung  des 
Verteidigungskriegs  des  Volkes  führte  zu  einem  landesweiten  Anstieg  der  Angriffe  der 
Widerstandskräfte (Wilson Center 5.2022). Die Junta kontrolliert nur einen Teil des Staatsgebiets,
während sich der Rest unter Kontrolle der EAOs und PDFs befindet, wobei die Grenzen kaum klar
definiert sind (ÖB Bangkok 7.2022). Verschiedenen  Quellen, die den Bürgerkrieg  beobachten 
zufolge, befinden sich etwa 40-50 % von Myanmar unter der Kontrolle von EAOs oder PDFs (CSIS 
21.6.2022).
In dem Bemühen, die Zivilbevölkerung, die sich ihrer Herrschaft widersetzt, weiter zu bedrohen, 
hat die Militärjunta die Bildung lokaler Milizen namens Pyu Saw Htee (PSH) unterstützt. Diese 
Milizen  haben  Zivilisten  ins  Visier  genommen  und  sind  in  Zusammenstöße  mit  den  örtlichen 
Verteidigungskräften verwickelt (ACLED 23.2.2022). Zusätzlich zum Einsatz von Soldaten und 
Mitgliedern der Grenzpolizei unterstützt die Junta die PSH mit Waffenlieferungen und Trainings. 
Diese kämpfen in Koordination mit dem Militär gegen die PDFs, liefern Informationen über die 
Lage vor Ort und machen es mangels offizieller Uniform der Opposition schwerer, die Gegner 
eindeutig zu identifizieren, was wiederum eine besorgniserregende Vergeltungsdynamik auslösen 
kann. Zudem gab es zuletzt Meldungen von einem die Junta unterstützenden Mörderkommando 
namens „Blood Drinkers“ oder „Blood Brothers“, das gezielt hochrangige Oppositionelle foltern und 
töten soll. Andererseits verüben Widerstandskämpfer u.a. Attentate auf Angehörige des Regimes, 
Angriffe auf Regierungsgebäude und Sabotageangriffe auf für die Junta wichtige Verkehrs- und 
Kommunikationsinfrastruktur. Es kommt auch zu Bombenanschlägen in den großen Städten (ÖB 
Bangkok 7.2022).
In der ersten Hälfte des Jahres 2022 ist der bewaffnete Kampf gegen die Junta im Vergleich zur
zweiten Hälfte des Jahres 2021 weiter eskaliert, während gleichzeitig die Demonstrationen
weitergehen.  In  den  ersten  sechs  Monaten  des  Jahres  verübten  die  staatlichen  Streitkräfte 
weiterhin Gewalt gegen Zivilisten in ganz Myanmar. Die meisten dieser Gewalttaten waren direkte 
Angriffe mit Handfeuerwaffen auf Personen, die unbewaffnet sind und nicht an Demonstrationen 
teilnehmen. In diesem Zeitraum wurden in Myanmar mehr Vorfälle von Gewalt gegen Zivilisten 
durch im Inland  operierende  staatliche  Kräfte gemeldet als  in  jedem  anderen  Land  der Welt 
(ACLED 8.2022). Radio Free Asia hat Daten eines privaten Mobiltelefons eines Junta-Soldaten 
ausgewertet, auf denen Soldaten schwere Gewalttaten, einschließlich Enthauptungen, zugeben 
(RFA 17.6.2022). Seit der Machtübernahme durch das Militär wurden fast 2.000 Zivilisten bei 
Feindseligkeiten und anderen tödlichen Zwischenfällen getötet, unter anderem durch Landminen 
und explosive Kampfmittelrückstände (ERWs) (UNOCHA 28.6.2022). Insbesondere die Zahl der 
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Todesopfer ist wahrscheinlich deutlich zu niedrig angesetzt, vor allem in Grenzgebieten wie den 
Bundesstaaten  Kayin  und  Kayah,  wo  Kämpfe  und  Verstöße  oft  in  abgelegenen  Gebieten 
stattfinden und die SAC die Kommunikation stark eingeschränkt hat (AI 23.5.2022). Das Ausmaß 
der Zerstörung von zivilem Eigentum, insbesondere von Häusern, in Verbindung mit den scheinbar 
nicht enden wollenden Kämpfen wird höchstwahrscheinlich die Vertreibung der Binnenflüchtlinge 
verlängern  und  ihre  bereits  prekären  Lebensbedingungen  weiter  verschlechtern  (UNOCHA 
28.6.2022). Die derzeitige instabile Sicherheitslage und die damit verbundenen Einschränkungen
wie bürokratische Verfahren und systematische Blockaden bei der Zugangsgenehmigung
erschweren weiterhin den Zugang für humanitäre Hilfe und verzögern die Bereitstellung der Hilfe 
(UNOCHA 28.6.2022; vgl. USDOS 12.4.2022).
Es  gibt  immer  mehr  Berichte  über  Luftangriffe  des  myanmarischen  Militärs  und  den  Einsatz 
schwerer Waffen, die zu Verlusten an Leben und Eigentum der Zivilbevölkerung führen. Der UN-
Sonderberichterstatter für Menschenrechte in Myanmar erklärte in seinem Bericht vom Februar 
über  die  Waffenverkäufe  der  Regierung  an  das  myanmarische  Militär,  dass  Düsenflugzeuge, 
Kampfhubschrauber,  gepanzerte  Fahrzeuge,  leichte  und  schwere  Artillerie,  Raketen  und 
Flugkörper gegen Zivilisten eingesetzt werden (HRW 18.3.2022). Berichten zufolge zwingt das 
Regime  außerdem  Zivilisten  dazu,  als  menschliche  Schutzschilde  zu  fungieren,  Hilfsgüter  zu 
transportieren oder andere unterstützende Aufgaben zu übernehmen (USDOS 12.4.2022).
Myanmars parallele Regierung der Nationalen Einheit (NUG) erklärte im Juni 2022, ihr bewaffneter 
Flügel, die Volksverteidigungskräfte (PDF), seien gereift und näherten sich über ein Jahr nach ihrer 
Gründung dem Niveau einer Berufsarmee an. Die NUG hat allerdings auch eingeräumt, dass die 
Versorgung mit Waffen und Munition ein Schwachpunkt bleibt. Der NUG und den EAOs ist es 
bisher nur gelungen, c.a. 20 bis 25 % aller von den Anti-Junta-Kämpfern benötigten Waffen zu 
beschaffen, größtenteils mit Hilfe von öffentlichen Spenden und eigenem Geld, während die von 
den  Widerstandskämpfern  selbst  gebauten  Gewehre  weiterhin  30  bis  40  %  der  PDF-Waffen 
ausmachen (Irrawady 22.6.2022).
Nachdem die NUG den „Verteidigungskrieg des Volkes“ ausgerufen hat, lassen sich mehrere 
Konfliktherde im ganzen Land ausmachen. Anyar, Chin, Kachin, Shan, Karenni und Karen State 
sind die Schauplätze des Konflikts, ebenso wie die Ausbrüche der Stadtguerilla in den Großstädten 
und im konfliktträchtigen Rakhine State (Wilson Center 5.2022).
Quellen:
-ACLED – Armed Conflict Location & Event Data Project (8.2022): Myanmar Mid-Year Update -
Continued  Resistance  Against  the  Military  Coup,  https://acleddata.com/10-conflicts-to-worry-
about-in-2022/myanmar/mid-year-update/, Zugriff 25.8.2022
-ACLED – Armed Conflict Location & Event Data Project (23.2.2022):  Myanmar - Continued 
Resistance  Against  the  Military  Coup, 
https://acleddata.com/10-conflicts-to-worry-about-in-2022/myanmar/, Zugriff 25.8.2022
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 55
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