nepa-lib-2025-02-07-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Die grundlegenden Gesundheitsdienste sind in den Zentren für die medizinische Grundversorgung und in den Distriktkrankenhäusern kostenlos verfügbar, die keine Gebühren für die Anmeldung, ambulante, notfall und stationäre Versorgung sowie für wichtige Medikamente erheben. Dennoch sind die Gesundheitsausgaben, die aus eigener Tasche bezahlt werden müssen, nach wie vor hoch und machen mehr als die Hälfte aller medizinischen Ausgaben aus. Familien können für 28 USD (40 AUD) pro Jahr eine staatliche Krankenversicherung abschließen, aber weniger als 20 Prozent der Menschen machen davon Gebrauch. Über 70-Jährige und sehr arme Menschen haben zwar Anspruch auf kostenlose Medikamente und Behandlungen im Rahmen des staatlichen Krankenversicherungssystems, doch können komplexe Anspruchsvoraussetzungen und Korruption den Zugang erschweren. Nur sehr wenige Menschen haben eine private Krankenversicherung (DFAT 1.3.2025). Trotz des Vorhandenseins öffentlicher und privater Gesundheitsdienste steht der nepalesische Gesundheitssektor vor vielen Herausforderungen. Die meisten Krankenhäuser auf Provinz- und Kommunalebene verfügen über eine angemessene Grundausstattung wie fließendes Wasser, Seife und zuverlässige Stromversorgung, viele ländliche Gesundheitszentren jedoch nicht (DFAT 1.3.2024). Die Versorgung mit Medikamenten ist nicht immer gesichert (AA 7.2.2025). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (7.2.2025): Nepal: Reise- und Sicherheitshinweise, Sicherheit, https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/nepal-node/nepalsicherheit-221216, Zugriff 7.2.2025 - EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (7.2.2025): Reisehinweise für Nepal, Grundsätzliche Einschätzung, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/nepal/reisehinweise- fuernepal.html, Zugriff 7.2.2025 - DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (1.3.2024): Country Information Report Nepal, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-information-report-nepal.pdf, Zugriff 31.1.2025 22. Rückkehr Das Gesetz sieht die Freiheit von Inlandsreisen, Auslandsreisen, Auswanderung und Rückkehr vor, und die Regierung respektiert diese Rechte im Allgemeinen (USDOS 23.4.2024). Die Regierung arbeitet mit dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) und anderen humanitären Organisationen zusammen, um Flüchtlingen, zurückkehrenden Flüchtlingen, Asylbewerbern, Staatenlosen und anderen betroffenen Personen Schutz und Hilfe zu bieten (USDOS 23.4.2024). Das „EU Reintegration Programme“ (EURP) bietet in Kooperation mit einer lokalen Partnerorganisation Unterstützung bei der Reintegration nach der Rückkehr ins Heimatland an (BBU GmbH 2025). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 31 von 32

Quellen: - BBU GmbH – Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (2025): Nepal, https://www.returnfromaustria.at/nepal/nepal_deutsch.html, Zugriff 7.2.2025 - USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Nepal, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107776.html, Zugriff 5.2.2025 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 32 von 32
