nepa-lib-2025-02-07-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

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Die grundlegenden Gesundheitsdienste sind in den Zentren für die medizinische Grundversorgung
und in den Distriktkrankenhäusern kostenlos verfügbar, die keine Gebühren für die Anmeldung, 
ambulante, notfall und stationäre Versorgung sowie für wichtige Medikamente erheben. Dennoch 
sind die Gesundheitsausgaben, die aus eigener Tasche bezahlt werden müssen, nach wie vor 
hoch und machen mehr als die Hälfte aller medizinischen Ausgaben aus. Familien können für 28 
USD (40 AUD) pro Jahr eine staatliche Krankenversicherung abschließen, aber weniger als 20 
Prozent  der Menschen machen  davon Gebrauch. Über 70-Jährige und sehr  arme Menschen 
haben zwar Anspruch auf kostenlose Medikamente und Behandlungen im Rahmen des staatlichen 
Krankenversicherungssystems,  doch  können  komplexe  Anspruchsvoraussetzungen  und 
Korruption  den  Zugang  erschweren.  Nur  sehr  wenige  Menschen  haben  eine  private 
Krankenversicherung (DFAT 1.3.2025). 
Trotz des Vorhandenseins öffentlicher und privater Gesundheitsdienste steht der nepalesische 
Gesundheitssektor vor vielen Herausforderungen.  Die meisten Krankenhäuser auf Provinz- und 
Kommunalebene  verfügen  über  eine  angemessene  Grundausstattung  wie  fließendes  Wasser, 
Seife und zuverlässige Stromversorgung, viele ländliche Gesundheitszentren jedoch nicht (DFAT 
1.3.2024).
Die Versorgung mit Medikamenten ist nicht immer gesichert (AA 7.2.2025).
Quellen:
- AA –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (7.2.2025):  Nepal:  Reise-  und  Sicherheitshinweise, 
Sicherheit, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/nepal-node/nepalsicherheit-221216,  Zugriff 
7.2.2025
- EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (7.2.2025): 
Reisehinweise  für  Nepal,  Grundsätzliche  Einschätzung, 
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/nepal/reisehinweise-
fuernepal.html, Zugriff 7.2.2025
- DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (1.3.2024): Country Information 
Report  Nepal,  https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-information-report-nepal.pdf, 
Zugriff 31.1.2025
 22. Rückkehr
Das Gesetz sieht die Freiheit von Inlandsreisen, Auslandsreisen, Auswanderung und Rückkehr vor, 
und die Regierung respektiert diese Rechte im Allgemeinen (USDOS 23.4.2024).
Die Regierung arbeitet mit dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen
(UNHCR) und anderen humanitären Organisationen zusammen, um Flüchtlingen, 
zurückkehrenden Flüchtlingen, Asylbewerbern, Staatenlosen und anderen betroffenen Personen 
Schutz und Hilfe zu bieten (USDOS 23.4.2024).
Das  „EU  Reintegration  Programme“  (EURP)  bietet  in  Kooperation  mit  einer  lokalen 
Partnerorganisation Unterstützung bei der Reintegration nach der Rückkehr ins Heimatland an 
(BBU GmbH  2025).
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Quellen:
- BBU GmbH – Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (2025): Nepal, 
https://www.returnfromaustria.at/nepal/nepal_deutsch.html, Zugriff 7.2.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Nepal, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107776.html, Zugriff 5.2.2025
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 32 von 32
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