nepa-lib-2025-02-07-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

/ 32
PDF herunterladen
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (25.9.2024a):  Nepal:  Steckbrief, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/nepal-node/steckbrief-221214,  Zugriff 
7.2.2025
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (25.9.2024b):  Nepal:  Politisches  Porträt, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/nepal-node/politisches-portrait-221262, 
Zugriff 7.2.2025
- DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (1.3.2024): Country Information 
Report  Nepal,  https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-information-report-nepal.pdf, 
Zugriff 31.1.2025
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  –  Nepal, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108056.html, Zugriff 31.1.2025
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (16.1.2025):  World  Report  2025  –  Nepal, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2120104.html, Zugriff 31.1.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Nepal, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107776.html, Zugriff 30.1.2025
 3. Sicherheitslage
Nepal  gilt  grundsätzlich  als  sicher  (EDA  7.2.2025).  Dennoch  muss,  insbesondere  im 
Zusammenhang mit Wahlen, mit politischen Spannungen gerechnet werden. Sie können
sporadisch zu Demonstrationen (können jederzeit sowohl lokal als auch landesweit auftreten und 
von  Ausschreitungen  begleitet  sein)  zu  Straßenblockaden  (Chaka  Jam)  und  Generalstreiks 
(Bandh) (werden häufig kurzfristig lokal, regional oder landesweit angekündigt. Diese Blockaden 
und  Streiks  gehen  oft  mit  zusätzlichen  Spannungen,  Unruhen  sowie  Behinderungen  und 
Verspätungen  im  Straßen-  und  Flugverkehr einher.  Bei  längerer  Dauer  können  zudem 
Versorgungsengpässe auftreten)  (EDA 7.2.2025;  vgl.  AA 7.2.2025,  BMEIA 7.2.2025)  und  zu 
Ausgangssperren/Ausnahmezustand  (bei  Unruhen  muss  in  den  betroffenen  Gebieten  mit 
Ausgangssperren  oder  dem  Ausnahmezustand  gerechnet  werden.  Ausgangssperren  werden 
meistens kurzfristig verhängt und danach wieder aufgehoben) führen (EDA 7.2.2025).
Im ganzen Land,  einschließlich in Kathmandu, kann es sporadisch zu  Anschlägen mit kleineren 
Sprengsätzen kommen (EDA 7.2.2025; vgl. AA 7.2.2025, BMEIA 7.2.2025).
Die nepalesische Armee hat das Land für Landminenfrei erklärt. Dennoch ist davon auszugehen, 
dass noch Blindgänger vorhanden sind (EDA 7.2.2025).
In Terai gibt es unterschwellige politische und ethnische Spannungen, die periodisch zunehmen 
(EDA 7.2.2025;  vgl.  BMEIA 7.2.2025).  Dabei  kann  es  periodisch  zu  Protesten,  Unruhen  und 
Blockaden kommen (BMEIA 7.2.2025), sowie ist unter Umständen auch mit Auseinandersetzungen 
zwischen verschiedenen politischen Gruppierungen und den Sicherheitskräften zu rechnen (AA 
7.2.2025).
Quellen:
- AA –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (7.2.2025):  Nepal:  Reise-  und  Sicherheitshinweise, 
Sicherheit, 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 8 von 32
8

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/nepal-node/nepalsicherheit-221216, Zugriff
7.2.2025
- BMEIA – BM Europäische und internationale Angelegenheiten [Österreich] (7.2.2025): Nepal, 
Sicherheit  und  Kriminalität,  https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/nepal; 
Zugriff 7.2.2025
- EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (7.2.2025): 
Reisehinweise  für  Nepal,  Grundsätzliche  Einschätzung, 
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/nepal/reisehinweise-
fuernepal.html, Zugriff 7.2.2025
 4. Justizwesen / Rechtsschutz
Die Verfassung und das Gesetz sehen eine unabhängige Justiz vor, aber die Regierung respektiert 
die  Unabhängigkeit  und  Unparteilichkeit  der  Justiz  im  Allgemeinen  nicht.  Die  Gerichte  sind 
weiterhin anfällig für politischen Druck, Bestechung und Einschüchterung (USDOS 23.4.2024; vgl. 
FH 2024).
Das Gesetz sieht das Recht auf ein faires und öffentliches Verfahren vor, und die Justiz setzt 
dieses Recht im Allgemeinen durch (USDOS 23.4.2024). 
Das  Gesetz  verbietet  willkürliche  Festnahmen  und  Inhaftierungen  und  sieht  das  Recht  jeder 
Person vor, die Rechtmäßigkeit ihrer Festnahme oder Inhaftierung vor Gericht anzufechten. Die 
Regierung hält sich im Allgemeinen nicht an diese Vorgaben (USDOS 23.4.2024).
Das Gesetz sieht vor, dass die Behörden, außer in Fällen, in denen der Verdacht auf Verstöße 
gegen die Sicherheits- und Betäubungsmittelgesetze besteht oder die Strafe für das Verbrechen 
mehr als drei Jahre Haft betragen würde, einen Haftbefehl zu erwirken und den Verdächtigen 
innerhalb von 24 Stunden nach der Festnahme (ohne Reisezeit) einem Gericht vorführen müssen.
Wenn das Gericht eine Inhaftierung bestätigt, ist die Polizei nach dem Gesetz im Allgemeinen 
befugt, den Verdächtigen bis zu 25 Tage lang festzuhalten, um eine Untersuchung abzuschließen 
und eine Strafanzeige zu erstatten. In besonderen Fällen wird dieser Zeitraum verlängert. Bei 
Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz kann ein Verdächtiger bis zu drei Monate
festgehalten werden, bei Verdacht auf organisierte Kriminalität 60 Tage und bei Verdacht auf 
Korruption sechs Monate (USDOS 23.4.2024). 
Die  Regierung  stellt  mittellosen  Häftlingen  auf  Anfrage  einen  Rechtsbeistand  zur  Verfügung; 
Personen,  die  ihre  Rechte  nicht  kennen,  darunter  Angehörige  marginalisierter  Kasten  und 
Mitglieder einiger ethnischer Gruppen, laufen daher Gefahr, keinen Rechtsbeistand zu erhalten. 
Die Gerichte verweigern Angeklagten gelegentlich das Recht auf einen Rechtsbeistand und das 
Recht, bei der eigenen Verhandlung anwesend zu sein und  Strafverteidiger berichten, dass sie 
nicht  genügend  Zeit  hatten,  um  ihre  Verteidigung  vorzubereiten.  Angeklagte  genießen  die 
Unschuldsvermutung,  außer  in  einigen  Fällen,  wie  z.  B.  Menschenhandel  und  Drogenhandel 
(USDOS 23.4.2024).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 9 von 32
9

Bedürftigen Personen werden sowohl vor Zivil- als auch vor Strafgerichten Prozesskostenhilfe 
durch staatlich bezahlte Pflichtverteidiger gewährt. Diese Anwälte werden vom Gericht bezahlt und 
ihre Effektivität wird manchmal in Frage gestellt. Unabhängige Organisationen bieten jedoch einer 
begrenzten Anzahl von Häftlingen, denen kriminelle Verstöße vorgeworfen wurden, kostenlose 
Rechtsberatung an (USDOS 23.4.2024).
Nach Einreichung der Anklageschrift gibt es ein funktionierendes Kautionssystem. Die Angeklagten 
haben auch die Möglichkeit, einen Antrag auf Haftprüfung zu stellen (USDOS 23.4.2024).
Ein Problem ist die lange Dauer der Untersuchungshaft. Die Haftzeit wird auf die Strafe des 
Gefangenen angerechnet, und niemand darf länger in Untersuchungshaft bleiben, als die Strafe 
lautete, die ihm bei einer Verurteilung droht (USDOS 23.4.2024).
Die Regierung kann Personen bis zu 12 Monate lang in Präventivhaft nehmen, ohne sie eines 
Verbrechens anzuklagen, wenn die Haft den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Gerichte 
haben bei Präventivhaft nach dem Gesetz keine wesentliche rechtliche Rolle (USDOS 23.4.2024).
Menschen,  die  eine  direkte  Bedrohung  für  mächtige  Interessen  darstellen,  zum  Beispiel  als 
Zeugen  in  Strafverfahren,  können  einem  höheren  Risiko  für  Gewalt,  Belästigung  oder 
Diskriminierung ausgesetzt sein, aber der staatliche Schutz ist vorhanden und im Allgemeinen 
wirksam (DFAT 1.3.2024).
Quellen:
- DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (1.3.2024): Country Information 
Report  Nepal,  https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-information-report-nepal.pdf, 
Zugriff 31.1.2025
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  –  Nepal, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108056.html, Zugriff 31.1.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Nepal, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107776.html, Zugriff 30.1.2025
 5. Sicherheitsbehörden
Die nepalesischen Streitkräfte die dem Verteidigungsministerium unterstellt sind bestehen aus der 
Armee einschließlich der Luftwaffe. Dem Innenministerium sind die Polizei und die nepalesische 
bewaffnete Polizei (APF – Armed Police Force) unterstellt. Die nepalesische Polizei ist für die 
Durchsetzung von Recht und Ordnung im ganzen Land zuständig; die APF ist für die Bekämpfung 
des Terrorismus, die Gewährleistung der Sicherheit bei Unruhen und öffentlichen Unruhen, die 
Unterstützung bei Naturkatastrophen und den Schutz lebenswichtiger Infrastrukturen, öffentlicher 
Bediensteter  und  der  Grenzen  verantwortlich;  sie  führen  auch  Operationen  zur 
Aufstandsbekämpfung und Terrorismusbekämpfung durch und würden die Armee im Falle einer 
Invasion von außen unterstützen (CIA 24.1.2025; vgl. DFAT 1.3.2024).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 32
10

Die nepalesische Polizei wird schlecht bezahlt, hat lange Arbeitszeiten und muss eine Vielzahl von
nicht  traditionellen  Aufgaben  übernehmen,  darunter  die  Brandbekämpfung  und  die  Räumung 
blockierter Straßen. Korruption und Fehlverhalten sind Berichten zufolge weit verbreitet. Die Polizei 
wird auch durch einen Mangel an Ausrüstung und Technologie behindert. Vielen Polizisten fehlt es 
an Ausbildung und Kapazitäten, um auf Gewalttaten gegen Frauen und Mitglieder der LGBTQIA+-
Gemeinschaft geschlechtsspezifisch und sensibel zu reagieren (DFAT 1.3.2024). 
Chief District Officers (CDOs, ein hoher Regierungsbeamter, der einen Bezirk leitet, der eine 
Unterabteilung der Provinzregierung ist) verfügen über einen großen Ermessensspielraum. Sie 
können  Inhaftierungen  oder  Geldstrafen  gegen  Kriminelle  anordnen  und  haben  eine 
koordinierende Funktion zwischen Polizei und anderen Sicherheitsbehörden (DFAT 1.3.2024).
Die  nepalesische  Armee  besteht  aus  sechs  über  ganz  Nepal  verteilten  Kampfdivisionen  mit 
insgesamt rund 95.000 Mann. Der Dienst in der Armee ist freiwillig und das Mindestalter für die 
Einberufung beträgt 18 Jahre. Das Militär untersteht der Kontrolle der zivilen Behörden (DFAT 
1.3.2024).
Straflosigkeit ist ein großes Problem bei den Sicherheitskräften (USDOS 23.4.2024).
Sicherheitskräfte nehmen weiterhin Aktivisten und Personen fest, die die Regierung und Politiker 
der  Regierungspartei  kritisierten,  und  greifen  häufig  zu  rechtswidriger  Gewalt  gegen 
Demonstranten (AI 24.4.2024).
Menschenrechtsgruppen behaupten, dass die Polizei ihre 24-Stunden-Haftbefugnis missbraucht,
indem  sie  Personen  unrechtmäßig  für  längere  Zeiträume  festhält,  ohne  formelle  Anklage  zu 
erheben, in einigen Fällen ohne angemessenen Zugang zu einem Rechtsbeistand, Nahrung und 
Medikamenten oder in unangemessenen Einrichtungen (USDOS 23.4.2024).
Die Polizei und die Armee verfügen über eine Menschenrechtsabteilung (USDOS 23.4.2024) und 
alle Angehörigen der Armee werden in Menschenrechtsfragen geschult (DFAT 1.3.2024).
Quellen:
- AI – Amnesty International (24.4.2024): The State of the World's Human Rights; Nepal 2023, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2107987.html, Zugriff 3.2.2025
- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (24.1.2025): The World Factbook, Nepal, Military and 
Security,  https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/nepal/#military-and-security,  Zugriff 
3.2.2025
- DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (1.3.2024): Country Information 
Report  Nepal,  https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-information-report-nepal.pdf, 
Zugriff 31.1.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Nepal, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107776.html, Zugriff 30.1.2025
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 32
11

6. Folter und unmenschliche Behandlung
Die Verfassung verbietet solche Praktiken, aber es gab glaubwürdige Berichte, dass
Regierungsbeamte sie einsetzen (USDOS 23.4.2024).
Das Gesetz stellt Folter unter Strafe und sieht Strafen für Folter sowie eine Entschädigung für 
Folteropfer vor; die Verjährungsfrist für Straftaten im Zusammenhang mit Folter beträgt jedoch nur 
sechs Monate (USDOS 23.4.2024).
Menschenrechtsaktivisten  und  Rechtsexperten  zufolge  setzt  die  Polizei   schweren 
Misshandlungen  ein  -  vor  allem  Schlägen  -  um  Verdächtige  zu  Geständnissen  zu  zwingen 
(USDOS  23.4.2024).  Es  wird  weiterhin  von  Folter  und  anderen  Misshandlungen  von 
Untersuchungshäftlingen berichtet, die ungestraft bleiben (AI 24.4.2024).
Quellen:
- AI – Amnesty International (24.4.2024): The State of the World's Human Rights; Nepal 2023, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2107987.html, Zugriff 3.2.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Nepal, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107776.html, Zugriff 30.1.2025
 7. Korruption
Korruption ist in Nepal weit verbreitet (FH 2024).
Das Gesetz sieht strafrechtliche Sanktionen für Korruption durch Beamte vor, aber die Regierung 
setzt das Gesetz nicht wirksam um. Es gibt zahlreiche Berichte über Korruption in der Regierung 
(USDOS  23.4.2024).  Die  oberste  nepalesische  Antikorruptionsbehörde,  die  Kommission  zur 
Untersuchung von Amtsmissbrauch (CIAA), ist in den letzten Jahren deutlich aktiver geworden (FH 
2024).
Der Corruption Perceptions Index 2024 von Transparency International listet Nepal auf Rang 107 
von 180 Staaten auf (TI ohne Datum).
Quellen:
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  –  Nepal, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108056.html, Zugriff 31.1.2025
- TI – Transparency International (ohne Datum): Corruption Perceptions Index 2024, Nepal, 
https://www.transparency.org/en/cpi/2024, Zugriff 10.2.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Nepal, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107776.html, Zugriff 30.1.2025
 8. NGOs und Menschenrechtsaktivisten
Eine Vielzahl von nationalen und internationalen Menschenrechtsgruppen kann im Allgemeinen 
ohne staatliche Einschränkungen arbeiten, um die Menschenrechtslage oder -fälle zu überwachen 
oder  zu  untersuchen  und  ihre  Ergebnisse  zu  veröffentlichen  (USDOS  23.4.2024). 
Regierungsbeamte sind einigermaßen kooperativ und gehen auf die Ansichten dieser Gruppen ein 
(USDOS 23.4.2024).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 12 von 32
12

Obwohl die Verfassung die Gründung und Tätigkeit von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in
Nepal erlaubt, wird dies in der Praxis manchmal durch gesetzliche Beschränkungen erschwert. Die 
für die Registrierung von NGOs zuständigen Regierungsstellen sind oft unterbesetzt (FH 2024).
Die  NHRC  (National  Human  Rights  Commission)  untersucht  Vorwürfe  von 
Menschenrechtsverletzungen,  aber  aufgrund  des  Personalmangels  und  der  Einschränkungen 
ihres  Mandats  betrachten  einige  Aktivisten  die  Behörde  als  ineffektiv  und  nicht  ausreichend 
unabhängig (USDOS 23.4.2024). 
Quellen:
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  –  Nepal, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108056.html, Zugriff 31.1.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Nepal, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107776.html, Zugriff 30.1.2025
 9. Wehrdienst und Rekrutierungen
Ab 18 Jahre für den freiwilligen Militärdienst für Männer und Frauen; es gibt keine Wehrpflicht (CIA 
24.1.2025; vgl. DFAT 1.3.2024).
Quellen:
- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (24.1.2025): The World Factbook, Nepal, Military and 
Security,  https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/nepal/#military-and-security,  Zugriff 
3.2.2025
- DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (1.3.2024): Country Information 
Report  Nepal,  https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-information-report-nepal.pdf, 
Zugriff 31.1.2025
 10. Allgemeine Menschenrechtslage
Betreffend schwerwiegenden  Menschenrechtsverletzungen gibt es glaubwürdige Berichte über: 
willkürliche oder rechtswidrige Tötungen, einschließlich außergerichtlicher Tötungen; Folter oder 
grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung durch die Regierung; 
willkürliche Inhaftierungen; schwerwiegende Einschränkungen der Meinungs- und Medienfreiheit, 
einschließlich  Gewalt  oder  Androhung  von  Gewalt  gegen  Journalisten  und  ungerechtfertigte 
Verhaftungen von Journalisten; erhebliche Eingriffe in die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, 
einschließlich übermäßig restriktiver Gesetze über die Organisation, Finanzierung und Tätigkeit 
von Nichtregierungsorganisationen und Organisationen der Zivilgesellschaft; Einschränkungen der 
Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen, insbesondere ansässigen Tibetern; schwere Korruption in der 
Regierung;  weit  verbreitete  geschlechtsspezifische  Gewalt,  einschließlich  häuslicher  oder 
partnerschaftlicher  Gewalt,  sexueller  Gewalt,  Gewalt  am  Arbeitsplatz,  Kinder-,  Früh-  und 
Zwangsheirat  und  andere  Formen  solcher  Gewalt;  und  Verbrechen,  die  Gewalt  oder 
Gewaltandrohungen gegen lesbische, schwule, bisexuelle, transgender, queere oder intersexuelle 
Personen beinhalten (USDOS 23.4.2024).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 32
13

Die  Regierung  führt  zwar  eine  Untersuchung  durch,  bestraft  aber  keine  Beamten,  die 
möglicherweise Menschenrechtsverletzungen begangen hatten (USDOS 23.4.2024).
Einige Beobachter der Zivilgesellschaft berichten, dass die Regierung oder ihre Vertreter im Laufe 
des  Jahres  2023  willkürliche  oder  rechtswidrige  Tötungen  begingen,  insbesondere  unter 
Mitgliedern  marginalisierter  Gemeinschaften.  Im  Gegensatz  zu  den  Vorjahren  gingen  bei  der 
Nationalen Menschenrechtskommission (NHRC) im Jahr 2023 keine Vorwürfe über willkürliche 
Tötungen durch Sicherheitskräfte ein. Auch gab es keine Berichte über Verschwindenlassen durch 
oder im Auftrag von Regierungsbehörden oder über politische Gefangene oder Inhaftierte (USDOS 
23.4.2024).
Das  Gesetz  verbietet  willkürliche  oder  unrechtmäßige  Eingriffe  in  die  Privatsphäre,  Familie, 
Wohnung oder Korrespondenz und es gibt keine Berichte darüber, dass die Regierung diese 
Verbote missachtet (USDOS 23.4.2024).
Das Land trägt zur Staatenlosigkeit bei, unter anderem durch Diskriminierung von Frauen im 
Staatsbürgerschaftsrecht, Diskriminierung aus anderen Gründen wie der ethnischen Zugehörigkeit, 
sowie  aufgrund  von  Problemen  bei  der  Registrierung  von  Geburten.  Schätzungsweise  6,7 
Millionen Menschen besitzen keine Staatsbürgerschaftsdokumente, obwohl die Mehrheit von ihnen 
nach lokalem Recht Anspruch auf die Staatsbürgerschaft hätte. Staatsbürgerschaftsdokumente, 
die im Alter von 16 Jahren ausgestellt werden, sind erforderlich, um sich für die Wahl registrieren
zu lassen, Ehen oder Geburten zu registrieren, Land und Immobilien zu kaufen, zu übertragen 
oder  zu  verkaufen,  Zugang  zu  höherer  Bildung  zu  erhalten,  zu  beruflichen  Prüfungen  zu 
erscheinen, im öffentlichen Dienst zu arbeiten, Bankkonten zu eröffnen oder Zugang zu Krediten 
zu erhalten und staatliche Sozialleistungen zu erhalten (USDOS 23.4.2024).
Staatenlose  Personen  werden  in  den  Bereichen  Beschäftigung,  Bildung,  Wohnen, 
Gesundheitswesen,  Eheschließung  und  Geburtenregistrierung,  Ausweisdokumente,  Zugang  zu 
Gerichten und Gerichtsverfahren, Migrationsmöglichkeiten, Land- und Grundbesitz sowie Zugang 
zu Erdbebenhilfe und Wiederaufbauprogrammen diskriminiert (USDOS 23.4.2024).
Das Gesetz gibt den Bürgern die Möglichkeit, ihre Regierung in freien und fairen, regelmäßigen 
Wahlen zu wählen, die in geheimer Abstimmung und auf der Grundlage des allgemeinen und 
gleichen Wahlrechts abgehalten werden (USDOS 23.4.2024). Alle nepalesischen Staatsbürger ab 
18 Jahren sind wahlberechtigt (DFAT 1.3.2024).
Das lang erwartete Gesetz zur Übergangsjustiz, das das Parlament im August verabschiedet hat, 
enthält positive Bestimmungen, die dazu beitragen könnten, die Wahrheitsfindung, Gerechtigkeit 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 32
14

und Wiedergutmachung für die weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen voranzutreiben, die
während des Konflikts zwischen Regierungstruppen und maoistischen Rebellen zwischen 1996 
und 2006 begangen wurden (HRW 16.1.2025).
Die Regierung von Nepal erfüllt die Mindeststandards zur Beseitigung des Menschenhandels nicht 
vollständig,  unternimmt  jedoch  erhebliche  Anstrengungen,  um  dies  zu  erreichen  (USDOS 
24.6.2024).
Die Polizei und die Armee verfügen über eine Menschenrechtsabteilung (USDOS 23.4.2024) und 
alle Angehörigen der Armee werden in Menschenrechtsfragen geschult (DFAT 1.3.2024).
Quellen:
- DFAT – Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (1.3.2024): Country Information 
Report  Nepal,  https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-information-report-nepal.pdf, 
Zugriff 31.1.2025
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (16.1.2025):  World  Report  2025  –  Nepal, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2120104.html, Zugriff 31.1.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (24.6.2024): 2024 Trafficking in Persons Report: 
Nepal, https://www.ecoi.net/de/dokument/2111727.html, Zugriff 3.2.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Nepal, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107776.html, Zugriff 30.1.2025
 11. Meinungs- und Pressefreiheit
Die  Verfassung  und  das  Gesetz  sehen  die  Freiheit  der  Meinungsäußerung  vor,  auch  für 
Angehörige der Presse und anderer Medien (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024), und die Regierung 
respektiert  dieses  Recht  im  Allgemeinen.  Unabhängige  Medien,  eine  effektive  Justiz  und  ein 
funktionierendes  demokratisches  politisches  System  tragen  gemeinsam  zur  Förderung  der 
Meinungsfreiheit bei, auch für Medienvertreter. Dennoch geben Journalisten, NGOs und politische 
Aktivisten an, dass die Regierung die Medienfreiheit einschränkt, indem sie Journalisten und
Nachrichtenorganisationen, die  die Regierung  kritisieren, bedroht (USDOS 23.4.2024; vgl.  FH 
2024), was zu Berichten über Selbstzensur führt (USDOS 23.4.2024). 
Die Verfassung listet jedoch beispielsweise mehrere Umstände auf, unter denen Gesetze zur 
Einschränkung  der  Rede-  und  Pressefreiheit  formuliert  werden  könnten.  Dazu  gehören 
Handlungen,  die  „harmonische  Beziehungen  zwischen  föderalen  Einheiten  gefährden“,  und 
Handlungen, die einem ausländischen Staat oder einer ausländischen Organisation dabei helfen, 
die nationale Sicherheit zu gefährden (USDOS 23.4.2024). 
Die  Regierung schränkt  die  Meinungsfreiheit  der  Mitglieder  der  tibetischen  Gemeinschaft des 
Landes weiterhin ein, indem sie versucht, Tibeter daran zu hindern, kulturell wichtige Ereignisse zu 
feiern. Nach dem Gesetz kann jede Person, die sich in den sozialen Medien oder auf einer 
anderen Online-Plattform scharf gegen einen hochrangigen Regierungsbeamten äußert, wegen 
eines Verbrechens angeklagt werden (USDOS 23.4.2024).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 32
15

Journalisten sind Bedrohungen und Schikanen durch kriminelle Gruppen und die Polizei
ausgesetzt (FH 2024).
Es  gibt  mehrere  Verstöße  gegen  die  Pressefreiheit,  darunter  Drohungen  und  Angriffe  auf 
Journalisten, die über Korruption berichteten, und die Regierung unternimmt keine ausreichenden 
Anstrengungen, um die Sicherheit und Unabhängigkeit der Medien zu gewährleisten (USDOS 
23.4.2024).
Journalisten und NGOs geben an, dass verfassungsrechtliche Bestimmungen und Gesetze, die 
normale Medienaktivitäten wie die Berichterstattung über Personen des öffentlichen Lebens sowie 
politische  Einflussnahme  kriminalisieren,  manchmal  zu  Selbstzensur  durch  die  Medien  führen 
(USDOS 23.4.2024).
Das Strafgesetzbuch definiert Verleumdung als Straftatbestand (USDOS 23.4.2024).
Die Regierung schränkt den Internetzugang nicht ein oder unterbricht ihn, zensiert jedoch Online-
Inhalte. Das Gesetz verbietet die Veröffentlichung von Material in elektronischer Form, das „gegen 
die öffentliche Moral oder das anständige Verhalten verstoßen“, „Hass oder Neid verbreiten“ oder 
„harmonische Beziehungen gefährden“ könnte (USDOS 23.4.2024).
In der Rangliste der Pressefreiheit 2024 liegt Nepal auf Platz 74 von 180 gelisteten Staaten, was 
eine Verbesserung um 21 Plätze gegenüber 2023 darstellt (RSF 2024).
Quellen:
- Vollständiges Zitat
- FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Nepal,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108056.html, Zugriff 31.1.2025
- RSF  –  Reporter  ohne  Grenzen  (2024):  Rangliste  der  Pressefreiheit  2024  –  Nepal, 
https://www.reporter-ohne-grenzen.de/fileadmin/Redaktion/Downloads/Ranglisten/
Rangliste_2024/RSF_Rangliste_der_Pressefreiheit_2024.pdf, Zugriff 31.1.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Nepal, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107776.html, Zugriff 30.1.2025
 12. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition
Obwohl das Gesetz die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit vorsieht, schränkt die Regierung 
diese Freiheiten, insbesondere für Minderheiten und Randgruppen, ein (USDOS 23.4.2024).
Für  die  Durchführung  großer  öffentlicher  Veranstaltungen  sind  behördliche  Genehmigungen 
erforderlich.  Das  Gesetz  ermächtigt  die  Chief  District  Officers  (CDOs),  Ausgangssperren  zu 
verhängen, wenn die Möglichkeit besteht, dass Demonstrationen oder Unruhen den Frieden stören 
könnten (USDOS 23.4.2024).
Die  Regierung  schränkt  die  Versammlungsfreiheit  für  Mitglieder  der  tibetischen  Gemeinschaft 
weiterhin ein. Bei bestimmten kulturell bedeutenden Ereignissen wie dem Geburtstag des Dalai 
Lama und dem tibetischen  Losar(Neujahr) lockerte die Regierung diese Haltung jedoch. Die 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 32
16

Regierung setzt weiterhin Polizeikräfte in tibetischen Siedlungen ein, um politisch wichtige
Ereignisse wie den Tag des tibetischen Aufstands und den Tag der tibetischen Demokratie zu 
überwachen (USDOS 23.4.2024).
Sicherheitskräfte haben in der Vergangenheit Proteste und Demonstrationen gewaltsam aufgelöst, 
insbesondere  im  Süden,  wo  eine  große  Madhesi-Bevölkerung  und  eine  damit  verbundene 
Sezessionsbewegung existieren (FH 2024).
Das  Gesetz  sah  Vereinigungsfreiheit  vor  und  die  Regierung  respektiert  dieses  Recht  im 
Allgemeinen (USDOS 23.4.2024).
Das Gesetz sieht das Recht der meisten Arbeitnehmer vor, Gewerkschaften ihrer Wahl zu gründen 
und  ihnen  beizutreten,  mit  Ausnahme  derjenigen  Organisationen,  die  von  der  Regierung  als 
subversiv  oder  aufrührerisch  eingestuft  werden.  Die  Vereinigungsfreiheit  gilt  für  Arbeitnehmer 
sowohl im formellen als auch im informellen Sektor (USDOS 23.4.2024).
Bestimmte Arbeitnehmer haben das Recht zu streiken und Tarifverhandlungen zu führen, mit 
Ausnahme der Beschäftigten in Bereichen, die von der Regierung als wesentliche Dienste definiert 
werden, darunter öffentlicher Verkehr, Banken, Sicherheitsdienste und Gesundheitswesen. Auch 
Angehörigen  der  Streitkräfte,  Polizeibeamten  und  Regierungsbeamten  ab  der  Ebene  des 
Unterstaatssekretärs  ist  es  untersagt,  Gewerkschaften  zu  gründen  oder  sich  an 
Gewerkschaftsaktivitäten zu beteiligen (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024).
Das  Gesetz  verbietet  es  den  Arbeitnehmern,  in  einer  Sonderwirtschaftszone  (SEZ) 
Gewerkschaften zu gründen und zu streiken (USDOS 23.4.2024).
Das Recht auf Tarifverhandlungen werden im Allgemeinen respektiert (USDOS 23.4.2024).
Ein lebendiges politisches Umfeld bietet Gelegenheit für verschiedene politische Parteien und 
Ansichten, und die Mitgliedschaft einer Person in einer politischen Partei sowie die Möglichkeit, 
sich  als  Mitglied  zu  erkennen  zu  geben  und  politisch  aktiv  zu  sein,  wird  in  Nepal  allgemein 
respektiert (DFAT 1.3.2024; vgl. FH 2024). Es ist üblich, die Regierung zu kritisieren, ohne dass 
dies mit Konsequenzen verbunden ist (DFAT 1.3.2024).
Politische Parteien haben eine realistische Chance, durch Wahlen und die Bildung von Koalitionen 
an  die  Macht  zu  kommen.  In  der  Vergangenheit  hatten  kleinere  Oppositionsparteien 
Schwierigkeiten, auf nationaler Ebene an die Macht zu kommen, was zum Teil auf die 3-Prozent-
Hürde für die proportionale Vertretung im Repräsentantenhaus zurückzuführen war (FH 2024).
Für  Nepalis  besteht  im  Allgemeinen  ein  geringes  Risiko  von  Gewalt,  Belästigung  oder 
Diskriminierung aufgrund ihrer politischen Meinung, unabhängig von ihrem Profil (DFAT 1.3.2024).
Quellen:
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 32
17

Go to next pages