neus-lib-2017-08-16-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

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- USDOS  -  US  Department  of  State  (3.3.2017):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2016  -  New  Zealand,  http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, 
Zugriff 1.8.2017
16.2. Kinder
Das gesetzliche Mindestalter für die Ehe ist für Männer und Frauen 20 Jahre. Personen im 
Alter von 16-19 Jahren können mit elterlicher Erlaubnis heiraten. Die Zahl der begründeten 
Fälle  von  Kindesmissbrauch  und  Vernachlässigung  verringerte  sich  leicht.  Eine 
unverhältnismäßig hohe Anzahl von gemeldeten Fällen von Kindesmissbrauch (mehr als 50 
Prozent) betrifft Maori Kinder. Das Amt des Kommissars für Kinder spielte eine
Schlüsselrolle bei der Abschreckung von Kindesmissbrauch, für die Interessen der Kinder 
und für die Überwachung von Gewalt und Missbrauch von Kindern. Das Gesetz sieht vor, 
dass jede Person, die eine sexuelle Verbindung mit einer Person hat, die jünger als 16 Jahre 
ist,  mit  Freiheitsstrafe  bis  zu  zehn  Jahre  bestraft  werden  kann.  Kinderpornographie  ist 
gesetzlich verboten. Das Gesetz verbietet die Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren in 
gefährlichen Industrien wie Fertigung, Bergbau und Forstwirtschaft. Kinder unter 16 Jahren 
dürfen laut Gesetz zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr nicht arbeiten (USDOS 3.3.2017).
Ein Bericht von 2016 über Kinderarmut stellte fest, dass fast jedes dritte Kind unterhalb der 
Armutsgrenze  lebt.  Der  Menschenrechtsausschuss  äußerte  sich  besorgt  über  die 
beträchtliche  Zahl  von  Kindern  mit  körperlichem  und  psychischem  Missbrauch  und 
Vernachlässigung. Die Regierung hat die Gründung eines Ministeriums für gefährdete Kinder 
angekündigt, welches 2017 mit der Arbeit beginnen soll (AI 22.2.2017).
Quellen:
- AI - Amnesty International (22.2.2017): Amnesty International Report 2016/17 - The State 
of  the  World's  Human  Rights  -  New  Zealand, 
http://www.ecoi.net/local_link/336573/479249_de.html, Zugriff 3.8.2017
- USDOS  -  US  Department  of  State  (3.3.2017):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2016  -  New  Zealand,  http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, 
Zugriff 1.8.2017
16.3. Homosexuelle
Das Gesetz kriminalisiert nicht einvernehmlich gleichgeschlechtliches sexuelles Verhalten 
zwischen Erwachsenen. Das Gesetz verbietet Missbrauch, Diskriminierung und Gewaltakte 
auf der Grundlage sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität, und die Regierung hat 
das Gesetz in der Regel durchgesetzt (USDOS 3.3.2017).
Quellen:
- USDOS  -  US  Department  of  State  (3.3.2017):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2016  -  New  Zealand,  http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, 
Zugriff 1.8.2017
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 14 von 17
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17.Bewegungsfreiheit
Das  Gesetz  sieht  die  Freiheit  der  Bewegung  im  Land,  der  Auslandsreisen,  der 
Auswanderung und der Rückkehr vor und die Regierung hat diese Rechte in der Regel 
respektiert (USDOS 3.3.2017).
Quellen:
- USDOS  -  US  Department  of  State  (3.3.2017):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2016  -  New  Zealand,  http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, 
Zugriff 1.8.2017
18.IDPs und Flüchtlinge
Die Regierung arbeitete mit dem Amt des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge und anderen 
humanitären Organisationen zusammen, um Flüchtlingen, Asylsuchenden, Staatenlosen und 
anderen  Betroffenen  Schutz  und  Unterstützung  zu  gewähren.  Das  Gesetz  sieht  die 
Gewährung von Asyl- oder Flüchtlingsstatus vor, und die Regierung hat ein System für den 
Schutz von Flüchtlingen eingerichtet. Die Regierung hat auch vorübergehend Schutz für 
Personen gewährt, die nicht als Flüchtlinge qualifiziert werden können  (USDOS 3.3.2017).
Quellen:
- USDOS  -  US  Department  of  State  (3.3.2017):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2016  -  New  Zealand,  http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, 
Zugriff 1.8.2017
19.Grundversorgung und Wirtschaft
Neuseelands  Volkswirtschaft  ist  am  Freihandel  orientiert  und  in  hohem  Maße 
exportabhängig.  Das  Land  hat  seit  Mitte  der  1980er  Jahre  Anstrengungen  zur 
Diversifizierung seines Außenhandels unternommen und seine Wirtschaft, einschließlich der
Landwirtschaft,  nahezu  vollständig  dereguliert.  Die  neuseeländische  Wirtschaft  bleibt  im 
Exportsektor dennoch stark landwirtschaftlich geprägt. Der Tourismus ist der zweitwichtigste 
Exportzweig und wächst derzeit wieder stark. Das Wirtschaftswachstum lag in den zwölf 
Monaten bis Juni 2016 bei durchschnittlich 2,8 %. Die Arbeitslosenquote fiel zuletzt von 5,7 
% (1. Quartal 2016) auf den Tiefstand von 5,1 % (2. Quartal 2016, niedrigster Stand seit 
März 2009) (Auswärtiges Amt 2.2017b). 
Die Arbeitslosenrate betrug 2016 5,1% im Vergleich zu 5,4% 2015. Die Wachstumsrate der 
industriellen Produktion betrug 2016 2,6%. Die Inflationsrate betrug 2016 0,6% im Vergleich 
zu 0,3% 2015 (CIA 25.7.2017).
Quellen:
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 15 von 17
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- Auswärtiges  Amt  (2.2017b):  Neuseeland  –  Wirtschaft, 
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Neuseeland/
Wirtschaft_node.html, Zugriff 31.7.2017
- CIA,  World  Factbook  (25.7.2017):  New  Zealand,  economy, 
https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/nz.html, Zugriff 3.8.2017
19.1. Sozialbeihilfen
Im  Social  Security  Administration  Dokument  werden  unter  anderem  folgende 
Themenbereiche angeführt bzw. erläutert: Alters- und Behindertenpension, Krankheit und 
Mutterschaft,  eine  Aufzählung  für  Zuschüsse  für  Arbeiter  für  medizinische  Leistungen, 
Verletzungen bei der Arbeit, zeitlich begrenzte und dauerhafte Berufsunfähigkeitsleistungen, 
Arbeitslosigkeit und Familienzuschüsse (3.2017).
Quellen:
- SSA – Social Security Administration (3.2017): SSPTW: Asia and Pacific, 2016, New 
Zealand,  https://www.ssa.gov/policy/docs/progdesc/ssptw/2016-2017/asia/new-
zealand.pdf, Zugriff 16.8.2017
20.Medizinische Versorgung
Das Gesundheitssystem in Neuseeland ist gut ausgebaut. Im Krankheitsfall muss zunächst 
ein Allgemeinarzt (General Practitioner, GP) aufgesucht werden, der dann erforderlichenfalls 
die Überweisung an einen Facharzt veranlasst (Auswärtiges Amt 16.8.2017).
Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Es kommt vor, dass Krankenhäuser und 
Arztpraxen  eine  finanzielle  Garantie  resp.  einen  Kostenvorschuss  verlangen  für 
Behandlungen  von  Patienten,  die  nicht  einer  neuseeländischen  Krankenversicherung 
angeschlossen sind. Andernfalls muss spätestens beim Verlassen des Krankenhauses der 
volle Rechnungsbetrag beglichen werden. Für unfallbedingte Notfallbehandlungen werden in 
der  Regel  die  Kosten  von  der  staatlich  neuseeländischen  Unfallversicherung  „Accident 
Compensation Corporation ACC“ übernommen (EDA 29.7.2016).
Quellen:
- Auswärtiges  Amt  (16.8.2017):  Neuseeland,  Reise-  und  Sicherheitshinweise, 
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/
NeuseelandSicherheit_node.html#doc391542bodyText5, Zugriff 31.7.2017
- EDA  –  Eidgenössisches  Departement  für  auswärtige  Angelegenheiten,  Neuseeland, 
medizinische  Versorgung,  https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-
reisehinweise/neuseeland/reisehinweise-fuerneuseeland.html, Zugriff 7.8.2017
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 16 von 17
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