neus-lib-2017-08-16-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
- USDOS - US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 2016 - New Zealand, http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, Zugriff 1.8.2017 16.2. Kinder Das gesetzliche Mindestalter für die Ehe ist für Männer und Frauen 20 Jahre. Personen im Alter von 16-19 Jahren können mit elterlicher Erlaubnis heiraten. Die Zahl der begründeten Fälle von Kindesmissbrauch und Vernachlässigung verringerte sich leicht. Eine unverhältnismäßig hohe Anzahl von gemeldeten Fällen von Kindesmissbrauch (mehr als 50 Prozent) betrifft Maori Kinder. Das Amt des Kommissars für Kinder spielte eine Schlüsselrolle bei der Abschreckung von Kindesmissbrauch, für die Interessen der Kinder und für die Überwachung von Gewalt und Missbrauch von Kindern. Das Gesetz sieht vor, dass jede Person, die eine sexuelle Verbindung mit einer Person hat, die jünger als 16 Jahre ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahre bestraft werden kann. Kinderpornographie ist gesetzlich verboten. Das Gesetz verbietet die Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren in gefährlichen Industrien wie Fertigung, Bergbau und Forstwirtschaft. Kinder unter 16 Jahren dürfen laut Gesetz zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr nicht arbeiten (USDOS 3.3.2017). Ein Bericht von 2016 über Kinderarmut stellte fest, dass fast jedes dritte Kind unterhalb der Armutsgrenze lebt. Der Menschenrechtsausschuss äußerte sich besorgt über die beträchtliche Zahl von Kindern mit körperlichem und psychischem Missbrauch und Vernachlässigung. Die Regierung hat die Gründung eines Ministeriums für gefährdete Kinder angekündigt, welches 2017 mit der Arbeit beginnen soll (AI 22.2.2017). Quellen: - AI - Amnesty International (22.2.2017): Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - New Zealand, http://www.ecoi.net/local_link/336573/479249_de.html, Zugriff 3.8.2017 - USDOS - US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 2016 - New Zealand, http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, Zugriff 1.8.2017 16.3. Homosexuelle Das Gesetz kriminalisiert nicht einvernehmlich gleichgeschlechtliches sexuelles Verhalten zwischen Erwachsenen. Das Gesetz verbietet Missbrauch, Diskriminierung und Gewaltakte auf der Grundlage sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität, und die Regierung hat das Gesetz in der Regel durchgesetzt (USDOS 3.3.2017). Quellen: - USDOS - US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 2016 - New Zealand, http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, Zugriff 1.8.2017 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 17
17.Bewegungsfreiheit Das Gesetz sieht die Freiheit der Bewegung im Land, der Auslandsreisen, der Auswanderung und der Rückkehr vor und die Regierung hat diese Rechte in der Regel respektiert (USDOS 3.3.2017). Quellen: - USDOS - US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 2016 - New Zealand, http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, Zugriff 1.8.2017 18.IDPs und Flüchtlinge Die Regierung arbeitete mit dem Amt des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge und anderen humanitären Organisationen zusammen, um Flüchtlingen, Asylsuchenden, Staatenlosen und anderen Betroffenen Schutz und Unterstützung zu gewähren. Das Gesetz sieht die Gewährung von Asyl- oder Flüchtlingsstatus vor, und die Regierung hat ein System für den Schutz von Flüchtlingen eingerichtet. Die Regierung hat auch vorübergehend Schutz für Personen gewährt, die nicht als Flüchtlinge qualifiziert werden können (USDOS 3.3.2017). Quellen: - USDOS - US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 2016 - New Zealand, http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, Zugriff 1.8.2017 19.Grundversorgung und Wirtschaft Neuseelands Volkswirtschaft ist am Freihandel orientiert und in hohem Maße exportabhängig. Das Land hat seit Mitte der 1980er Jahre Anstrengungen zur Diversifizierung seines Außenhandels unternommen und seine Wirtschaft, einschließlich der Landwirtschaft, nahezu vollständig dereguliert. Die neuseeländische Wirtschaft bleibt im Exportsektor dennoch stark landwirtschaftlich geprägt. Der Tourismus ist der zweitwichtigste Exportzweig und wächst derzeit wieder stark. Das Wirtschaftswachstum lag in den zwölf Monaten bis Juni 2016 bei durchschnittlich 2,8 %. Die Arbeitslosenquote fiel zuletzt von 5,7 % (1. Quartal 2016) auf den Tiefstand von 5,1 % (2. Quartal 2016, niedrigster Stand seit März 2009) (Auswärtiges Amt 2.2017b). Die Arbeitslosenrate betrug 2016 5,1% im Vergleich zu 5,4% 2015. Die Wachstumsrate der industriellen Produktion betrug 2016 2,6%. Die Inflationsrate betrug 2016 0,6% im Vergleich zu 0,3% 2015 (CIA 25.7.2017). Quellen: .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 17
- Auswärtiges Amt (2.2017b): Neuseeland – Wirtschaft, http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Neuseeland/ Wirtschaft_node.html, Zugriff 31.7.2017 - CIA, World Factbook (25.7.2017): New Zealand, economy, https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/nz.html, Zugriff 3.8.2017 19.1. Sozialbeihilfen Im Social Security Administration Dokument werden unter anderem folgende Themenbereiche angeführt bzw. erläutert: Alters- und Behindertenpension, Krankheit und Mutterschaft, eine Aufzählung für Zuschüsse für Arbeiter für medizinische Leistungen, Verletzungen bei der Arbeit, zeitlich begrenzte und dauerhafte Berufsunfähigkeitsleistungen, Arbeitslosigkeit und Familienzuschüsse (3.2017). Quellen: - SSA – Social Security Administration (3.2017): SSPTW: Asia and Pacific, 2016, New Zealand, https://www.ssa.gov/policy/docs/progdesc/ssptw/2016-2017/asia/new- zealand.pdf, Zugriff 16.8.2017 20.Medizinische Versorgung Das Gesundheitssystem in Neuseeland ist gut ausgebaut. Im Krankheitsfall muss zunächst ein Allgemeinarzt (General Practitioner, GP) aufgesucht werden, der dann erforderlichenfalls die Überweisung an einen Facharzt veranlasst (Auswärtiges Amt 16.8.2017). Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Es kommt vor, dass Krankenhäuser und Arztpraxen eine finanzielle Garantie resp. einen Kostenvorschuss verlangen für Behandlungen von Patienten, die nicht einer neuseeländischen Krankenversicherung angeschlossen sind. Andernfalls muss spätestens beim Verlassen des Krankenhauses der volle Rechnungsbetrag beglichen werden. Für unfallbedingte Notfallbehandlungen werden in der Regel die Kosten von der staatlich neuseeländischen Unfallversicherung „Accident Compensation Corporation ACC“ übernommen (EDA 29.7.2016). Quellen: - Auswärtiges Amt (16.8.2017): Neuseeland, Reise- und Sicherheitshinweise, http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/ NeuseelandSicherheit_node.html#doc391542bodyText5, Zugriff 31.7.2017 - EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten, Neuseeland, medizinische Versorgung, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und- reisehinweise/neuseeland/reisehinweise-fuerneuseeland.html, Zugriff 7.8.2017 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 17