neus-lib-2017-08-16-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Länderspezifische Anmerkungen Bei der Erstellung des LIB wurde der Fokus auf die wesentlichen Bereiche gelegt. Zusätzlich benötigte Informationen können bei Bedarf per Anfrage an die Staatendokumentation recherchiert werden. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 3 von 17
Inhaltsverzeichnis 1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen.........................................................5 2. Politische Lage.................................................................................................................. 6 3. Rechtsschutz/Justizwesen.................................................................................................6 4. Sicherheitsbehörden..........................................................................................................7 5. Folter und unmenschliche Behandlung.............................................................................7 6. Korruption..........................................................................................................................8 7. NGOs und Menschenrechtsaktivisten...............................................................................8 8. Ombudsmann....................................................................................................................8 9. Wehrdienst und Rekrutierungen........................................................................................9 10. Allgemeine Menschenrechtslage...................................................................................9 11. Meinungs- und Pressefreiheit......................................................................................10 12. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition.................................................10 13. Haftbedingungen..........................................................................................................10 14. Religionsfreiheit............................................................................................................11 14.1. Religiöse Gruppen................................................................................................11 15. Ethnische Minderheiten/Minderheitengruppen............................................................11 16. Relevante Bevölkerungsgruppen.................................................................................13 16.1. Frauen...................................................................................................................13 16.2. Kinder....................................................................................................................14 16.3. Homosexuelle.......................................................................................................14 17. Bewegungsfreiheit........................................................................................................15 18. IDPs und Flüchtlinge....................................................................................................15 19. Grundversorgung und Wirtschaft.................................................................................15 19.1. Sozialbeihilfen.......................................................................................................16 20. Medizinische Versorgung.............................................................................................16 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 4 von 17
1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 5 von 17
2. Politische Lage Neuseeland ist eine parlamentarische Demokratie. Die Bürger wählen ihre Vertreter in freien und fairen Mehrparteienwahlen, zuletzt im September 2014. Die Nationalpartei gewann 60 von 121 parlamentarischen Sitzen und bildete eine Koalitionsregierung mit drei anderen Parteien (USDOS 3.3.2017). Neuseeland ist eine konstitutionelle Monarchie mit Einkammer-Parlament (derzeit 121 Abgeordnete). Wahlen werden im dreijährigen Turnus durchgeführt, die letzten fanden am 20. September 2014 statt. Staatsoberhaupt ist Königin Elisabeth II. Neuseeland wird zentral verwaltet. Daneben besteht in beschränktem Rahmen regionale Selbstverwaltung durch 11 Regionalräte sowie 67 Stadt- und Bezirksräte bzw. zusammengefasste Regional-, Bezirks- und Stadträte („unitary authorities“). Das neuseeländische Verfassungsrecht - es gibt keine geschriebene Verfassung - beruht auf der britischen Habeas-Corpus-Akte von 1679, der Bill of Rights von 1689 und auf einer Anzahl neuseeländischer Gesetze, u.a. dem Waitangi- Vertrag von 1840, der die Beziehungen zwischen der Krone und den Maori-Stämmen regelt. In Neuseeland galt bis 1996 das relative Mehrheitswahlrecht, das in einer Volksabstimmung im November 1993 durch ein neues, erstmals in den Parlamentswahlen am 12. Oktober 1996 angewendetes gemischtes Verhältniswahlrecht mit Fünf-Prozent-Klausel ersetzt wurde: Das Mixed Member Proportional System (MMP). Eine Besonderheit stellen die 7 nur für Maoris im Parlament reservierten Sitze dar, deren Vertreter in speziellen Maori-Wahlkreisen bestimmt werden (Auswärtiges Amt 2.2017a). Quellen: - USDOS - US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 2016 - New Zealand, http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, Zugriff 31.7.2017 - Auswärtiges Amt (2.2017a): Neuseeland - Innenpolitik, http://www.auswaertiges- amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Neuseeland/Innenpolitik_node.html, Zugriff 31.7.2017 3. Rechtsschutz/Justizwesen In Neuseeland besteht ein unabhängiges Gerichtswesen, die Richter werden vom Generalgouverneur ernannt. Die Justiz ist hierarchisch gegliedert in District Courts (vergleichbar Amtsgerichten), High Courts (Landgerichten), den Court of Appeal (Berufungsgericht) und den Supreme Court (Oberster Gerichtshof), der im Mai 2004 den bisherigen Privy Council in London als höchste Instanz abgelöst hat (Auswärtiges Amt 2.2017a). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 6 von 17
Sowohl Einzelpersonen als auch Organisationen können Rechtsmittel für Menschenrechtsverletzungen in Anspruch nehmen, einschließlich des Zugangs zum Menschenrechtsüberprüfungsgericht (USDOS 3.3.2017). Die Anzahl von Māori im Strafjustiz-System blieb überproportional hoch (AI 22.2.2017). Quellen: - AI - Amnesty International (22.2.2017): Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - New Zealand, http://www.ecoi.net/local_link/336573/479249_de.html, Zugriff 3.8.2017 - Auswärtiges Amt (2.2017a): Neuseeland - Innenpolitik, http://www.auswaertiges- amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Neuseeland/Innenpolitik_node.html, Zugriff 31.7.2017 - USDOS - US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 2016 - New Zealand, http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, Zugriff 3.8.2017 4. Sicherheitsbehörden Zivile Behörden hatten eine wirksame Kontrolle über die Sicherheitskräfte. Die Regierung hat wirksame Mechanismen für die Verfolgung von Beamten, die Menschenrechtsverletzungen begehen, es gab jedoch keine Berichte über solche Missbräuche während des Jahres. Das Gesetz verbietet willkürliche Festnahme und Inhaftierung, und die Regierung hat diese Verbote allgemein beachtet. Die Polizei ist für die innere Sicherheit und die Streitkräfte, die dem Verteidigungsministerium unterstehen, sind für die externe Sicherheit verantwortlich. Die Zivilbehörden haben eine wirksame Kontrolle über die Sicherheitskräfte, und die Regierung hat wirksame Mechanismen, um Missbrauch und Korruption zu untersuchen und zu bestrafen. Es gab keine Berichte über Straflosigkeit, bei welchen Sicherheitskräfte involviert waren (USDOS 3.3.2017). Quellen: - USDOS - US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 2016 - New Zealand, http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, Zugriff 1.8.2017 5. Folter und unmenschliche Behandlung Es gab keine Berichte, dass die Regierung oder ihre Beauftragten willkürliche oder rechtswidrige Tötungen begangen haben. Es gab keine Berichte über politisch motiviertes Verschwinden-Lassen. Das Gesetz verbietet Folter und andere unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen oder Strafe, und es gab keine Berichte, dass die Regierungsbeamten solche begangen hätten (USDOS 3.3.2017). Quellen: .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 7 von 17
- USDOS - US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 2016 - New Zealand, http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, Zugriff 1.8.2017 6. Korruption Das Gesetz sieht die strafrechtliche Verfolgung von Korruption vor, und die Regierung hat diese Gesetze in der Regel effektiv umgesetzt. Es gab keine Berichte über staatliche Korruption im Laufe des Jahres [2016] (USDOS 3.3.2017). Transparency International listet im Corruption Perceptions Index 2016 Neuseeland gemeinsam mit Dänemark auf Platz 1 von 176 Ländern (TI 2017). Quellen: - TI – Transparency International (2017): Corruption Perceptions Index 2016, https://www.ti-austria.at/wp-content/uploads/2017/01/2017-01-25_Corruption- Perceptions-Index-2016-Ergebnisse-gesamt.pdf, Zugriff 3.8.2017 - USDOS - US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 2016 - New Zealand, http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, Zugriff 1.8.2017 7. NGOs und Menschenrechtsaktivisten Eine Reihe von nationalen und internationalen Menschenrechtsgruppen arbeitete in der Regel ohne staatliche Beschränkung, recherchierte und veröffentlichte ihre Erkenntnisse über Menschenrechtsfälle. Die Regierungsbeamten waren kooperativ und reagierten auf deren Ansichten. Das Justizministerium finanzierte die HRC (Human Rights Commission), die als unabhängige Agentur ohne staatliche Eingriffe betrieben wurde. Die HRC hatte ausreichend Personal und Ressourcen, um ihre Mission zu erfüllen. Die Öffentlichkeit betrachtete die HRC als effektiv und sie genoss ein hohes öffentliches Vertrauen. (USDOS 3.3.2017). Quellen: - USDOS - US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 2016 - New Zealand, http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, Zugriff 1.8.2017 8. Ombudsmann Gefängnisinsassen konnten unzensierte Beschwerden an gesetzlichen Inspektoren oder den Ombudsmann richten. Das Büro des Ombudsmannes berichtet jährlich dem Parlament über seine Ergebnisse. Das Amt des Bürgerbeauftragten, das dem Parlament verantwortlich, aber unabhängig von der Regierung ist, ist beauftragt, Beschwerden über Verwaltungsakte, Entscheidungen, Empfehlungen und Unterlassungen nationaler und lokaler Behörden zu .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 8 von 17
untersuchen. Es ist weiter für Inspektionen von Gefängnissen und bei Beschwerden von Häftlingen zuständig. Das Büro arbeitete mit der Regierung zusammen, jedoch ohne Regierungs- oder Parteibeeinflussung, hatte ausreichende Ressourcen und wurde als wirksam angesehen (USDOS 3.3.2017). Quellen: - USDOS - US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 2016 - New Zealand, http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, Zugriff 1.8.2017 9. Wehrdienst und Rekrutierungen Es gibt keine Wehrpflicht. Für den freiwilligen Wehrdienst ist ein Mindestalter von 17 Jahren vorgesehen. Soldaten können erst im Alter von 18 Jahren eingesetzt werden (CIA 25.7.2017). Quellen: - CIA, World Factbook (25.7.2017): New Zealand, Military and Security, https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/nz.html, Zugriff 3.8.2017 10.Allgemeine Menschenrechtslage Zu den wichtigsten Menschenrechtsproblemen gehörten unverhältnismäßige gesellschaftliche Probleme für indigene Personen, Kindesmissbrauch, Menschenhandel und gesellschaftliche Diskriminierung von Angehörigen ethnischer Minderheiten. Die Regierung hat wirksame Mechanismen für die Verfolgung von Beamten, die Menschenrechtsverletzungen begehen, es gab jedoch keine Berichte über solche Missbräuche während des Jahres. Es gab keine Berichte über politische Gefangene. Das Gesetz verbietet die willkürliche oder rechtswidrige Einmischung in die Privatsphäre, Familie, oder Korrespondenz. Es gab keine Berichte, dass die Regierung diese Verbote nicht respektierte. Das Gesetz bietet den Bürgern die Möglichkeit, die Regierung durch freie und faire periodische Wahlen zu wählen, die in geheimer Abstimmung stattfinden und auf dem allgemeinen und gleichen Wahlrecht basieren. Es gibt keine Gesetze, die die Teilnahme von Frauen oder Minderheiten am politischen Prozess einschränken (USDOS 3.3.2017). Neuseeland erhielt Kritik vom UN-Menschenrechtsausschuss und dem Ausschuss für die Rechte des Kindes für seine hohe Anzahl von indigenen Māori-Inhaftierten, für die Kinderarmut und die häusliche Gewalt (AI 22.2.2017). Quellen: - AI - Amnesty International (22.2.2017): Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - New Zealand, http://www.ecoi.net/local_link/336573/479249_de.html, Zugriff 3.8.2017 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 9 von 17
- USDOS - US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 2016 - New Zealand, http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, Zugriff 31.7.2017 11.Meinungs- und Pressefreiheit Das Gesetz sieht die Meinungs- und Pressefreiheit vor, und die Regierung hat diese Rechte in der Regel respektiert. Die Regierung beschränkte oder störte den Zugang zum Internet oder zensurierte Online-Inhalte nicht. Es gab keine glaubwürdigen Berichte. dass die Regierung private Online-Kommunikation ohne entsprechende rechtliche Befugnis überwachte. Das Internet war weit verbreitet und genutzt (USDOS 3.3.2017). Quellen: - USDOS - US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 2016 - New Zealand, http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, Zugriff 1.8.2017 12.Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition Das Gesetz sieht die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit vor, und die Regierung hat diese Rechte in der Regel respektiert (USDOS 3.3.2017). Quellen: - USDOS - US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 2016 - New Zealand, http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, Zugriff 1.8.2017 13.Haftbedingungen Es gab keine signifikanten Berichte über Gefängnis- oder Haftzentrumsbedingungen, die Menschenrechtsfragen aufwarfen. Die Regierung erlaubte Besuche durch unabhängige Menschenrechtsbeobachter. Personen, die eines Verbrechens angeklagt sind und 17 Jahre oder älter sind, werden als Erwachsene angesehen und, im Falle der Verurteilung, in Gefängnisse für Erwachsene eingeliefert. Die Behörden hielten männliche Gefangene, die jünger als 17 Jahre sind in Einrichtungen an, die von der nationalen Kinder- und Jugendhilfe betrieben wurden. Es gab keine getrennten Einrichtungen für jugendliche Frauen, da es weniger als fünf von ihnen zu irgendeinem Zeitpunkt im ganzen Land gab. (USDOS 3.3.2017). Quellen: - USDOS - US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 2016 - New Zealand, http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, Zugriff 1.8.2017 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 17
14.Religionsfreiheit Die Verfassung und andere Gesetze bestimmen Religionsfreiheit, Das Gesetz verbietet weiters Diskriminierung aufgrund religiöser Überzeugung. Jüdische und muslimische Führer berichteten über antisemitische und anti-islamische Vorfälle, und die neuseeländische Menschenrechtskommission (HRC) erhielt 49 Beschwerden über Diskriminierung aufgrund religiöser Überzeugung. Laut Daten der Volkszählung 2013 sind 12,6 Prozent der Bevölkerung römisch-katholisch, 11,8 Prozent der Bevölkerung sind Anglikanisch, 8,1 Prozent Presbyterianer, 7,5 Prozent gehören anderen protestantischen Konfessionen an, 5,5 Prozent sind Christen ohne bestimmter Zugehörigkeit, 2,6 Prozent Methodisten, 2,3 Prozent Hindu, 1,5 Prozent Buddhisten, 1,4 Prozent Anhänger der Maori -Religion, 1,2 Prozent Muslime und 0,2 Prozent jüdischen Glaubens. Mehr als 90 zusätzliche religiöse Gruppen bilden zusammen weniger als 1 Prozent der Bevölkerung (USDOS 10.8.2016). Quellen: - USDOS - US Department of State (10.8.2016): 2015 Report on International Religious Freedom - New Zealand, http://www.ecoi.net/local_link/328389/469168_de.html, Zugriff 1.8.2017 14.1. Religiöse Gruppen Die jüdische Gemeinde zählte laut Volkszählung 2013 etwa 7.000 Mitglieder. Antisemitische Vorfälle waren selten (USDOS 3.3.2017). Quellen: - USDOS - US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 2016 - New Zealand, http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, Zugriff 1.8.2017 15.Ethnische Minderheiten/Minderheitengruppen Die Maori, seit Ende des 19. Jahrhunderts Minderheit in Neuseeland, haben sich dem europäisch geprägten Wirtschafts- und Lebensstil weitgehend angepasst. Aufgrund des Vertrags von Waitangi von 1840 und darauf basierender Gesetze genießen sie volle Gleichberechtigung. Seit 1987 ist die Sprache der Maori neben Englisch Amtssprache in Neuseeland, wenn auch wesentlich weniger verbreitet. Alle Regierungen der letzten Jahre haben sich darum bemüht, die Stellung der Maori in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik zu stärken.1975 wurde das „Waitangi-Tribunal“ eingerichtet, um die Aufarbeitung des im 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts an den Maori begangenen Unrechts (vor allem durch Missachtung der unter dem Waitangi-Vertrag geschützten Eigentumsrechte an Grund und Boden) zu beschleunigen. Seit den 90er Jahren wurden Ansprüche verschiedener Maori- Stämme gegenüber der Regierung in langwierigen Schlichtungsverfahren (settlements) beigelegt. Zwischen 1994 und 2015 sind 68 vollständige Schlichtungsverfahren .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 17
abgeschlossen worden. 2016 wurden im neuseeländischen Parlament bisher u.a. Wiedergutmachungsgesetze (Treaty settlement bills) mit den Iwi (Stämmen) Ngāi Te Rangi, Ngā Hapū o Ngāti Ranginui, Ngāti Pūkenga und Ngatikahu ki Whangaroa behandelt. Eine Besonderheit stellen die sieben nur für Maoris reservierten Sitze dar, deren Vertreter in speziellen Maori-Wahlkreisen bestimmt werden. (Auswärtiges Amt 2.2017a). Laut Volkszählung 2013 der indigenen Maori, die etwa 15 Prozent der Bevölkerung ausmachen, sind 11,2 Prozent katholisch, 10,8 Prozent sind Anglikaner und 8,4 Prozent gehören zu Gruppen wie Ratana und Ringatu. 46 Prozent gaben keine religiöse Zugehörigkeit an (USDOS 10.8.2016). Etwa 15 Prozent der Bevölkerung behaupten von den indigenen Maori des Landes abzustammen. Die Regierung verleiht der indigenen Maori-Bevölkerung spezifische Rechte, die unter anderem auch im Gesetz verankert sind. Das Gesetz verbietet die Diskriminierung der indigenen Bevölkerung, aber es gab ein fortdauerndes Muster einer unverhältnismäßigen Anzahl von Maori unter den Arbeitslosen, den Gefängnisinsassen und Schulabbrechernsowie eine überproportionale Säuglingssterblichkeit. Maori bildeten 51 Prozent der Gefängnisinsassen und 45 Prozent der Personen, die ihre Strafe mit Sozialstunden ableisteten. Die Regierung setzte Programme und Dienstleistungen fort, um die Rückfallsrate von Maori und die Überrepräsentation im Strafvollzugssystem zu verringern. Die indigene Maori-Bevölkerung und die Einwanderer der Pazifikinsel-Gemeinde erlebten eine höhere Zahl von Gewalttaten, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt, verglichen mit der nichtindigenen Bevölkerung. Die Regierung hat eine Reihe von Programmen durchgeführt, um die Gewalt zu verringern und die Resilienz der Gemeinschaft zu verbessern. Das Ministerium für Maori Entwicklung, in Zusammenarbeit mit mehreren Maori NGOs, versuchte den Status der indigenen Personen zu verbessern (USDOS 3.3.2017). Quellen: - Auswärtiges Amt (2.2017a): Neuseeland - Innenpolitik, http://www.auswaertiges- amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Neuseeland/Innenpolitik_node.html, Zugriff 31.7.2017 - USDOS - US Department of State (10.8.2016): 2015 Report on International Religious Freedom - New Zealand, http://www.ecoi.net/local_link/328389/469168_de.html, Zugriff 1.8.2017 - USDOS - US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 2016 - New Zealand, http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, Zugriff 3.8.2017 16.Relevante Bevölkerungsgruppen Pazifische Inselbewohner, die sieben Prozent der Bevölkerung ausmachen, erlebten eine gesellschaftliche Diskriminierung und hatten im Vergleich zum Rest der Bevölkerung die .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 12 von 17