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2. Politische Lage
Neuseeland ist eine parlamentarische Demokratie. Die Bürger wählen ihre Vertreter in freien 
und fairen Mehrparteienwahlen, zuletzt im September 2014. Die Nationalpartei gewann 60 
von 121 parlamentarischen Sitzen und bildete eine Koalitionsregierung mit drei anderen 
Parteien (USDOS 3.3.2017).
Neuseeland  ist  eine  konstitutionelle  Monarchie  mit  Einkammer-Parlament  (derzeit  121 
Abgeordnete). Wahlen werden im dreijährigen Turnus durchgeführt, die letzten fanden am 
20. September 2014 statt. Staatsoberhaupt ist Königin Elisabeth II. Neuseeland wird zentral 
verwaltet. Daneben besteht in beschränktem Rahmen regionale Selbstverwaltung durch 11
Regionalräte sowie 67 Stadt- und Bezirksräte bzw. zusammengefasste Regional-, Bezirks- 
und Stadträte („unitary authorities“). Das neuseeländische Verfassungsrecht - es gibt keine 
geschriebene Verfassung - beruht auf der britischen Habeas-Corpus-Akte von 1679, der Bill 
of Rights von 1689 und auf einer Anzahl neuseeländischer Gesetze, u.a. dem Waitangi-
Vertrag von 1840, der die Beziehungen zwischen der Krone und den Maori-Stämmen regelt. 
In Neuseeland galt bis 1996 das relative Mehrheitswahlrecht, das in einer Volksabstimmung 
im November 1993 durch ein neues, erstmals in den Parlamentswahlen am 12. Oktober 
1996 angewendetes gemischtes Verhältniswahlrecht mit Fünf-Prozent-Klausel ersetzt wurde: 
Das Mixed Member Proportional System (MMP). Eine Besonderheit stellen die 7 nur für 
Maoris im Parlament reservierten Sitze dar, deren Vertreter in speziellen Maori-Wahlkreisen 
bestimmt werden (Auswärtiges Amt 2.2017a).
Quellen:
- USDOS  -  US  Department  of  State  (3.3.2017):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices 2016 - New Zealand, http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html,
Zugriff 31.7.2017
- Auswärtiges  Amt  (2.2017a):  Neuseeland  -  Innenpolitik,  http://www.auswaertiges-
amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Neuseeland/Innenpolitik_node.html, 
Zugriff 31.7.2017 
3. Rechtsschutz/Justizwesen
In  Neuseeland  besteht  ein  unabhängiges  Gerichtswesen,  die  Richter  werden  vom 
Generalgouverneur  ernannt.  Die  Justiz  ist  hierarchisch  gegliedert  in  District  Courts 
(vergleichbar  Amtsgerichten),  High  Courts  (Landgerichten),  den  Court  of  Appeal 
(Berufungsgericht) und den Supreme Court (Oberster Gerichtshof), der im Mai 2004 den 
bisherigen  Privy  Council  in  London  als  höchste  Instanz  abgelöst  hat  (Auswärtiges  Amt 
2.2017a).
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Sowohl  Einzelpersonen  als  auch  Organisationen  können  Rechtsmittel  für 
Menschenrechtsverletzungen  in  Anspruch  nehmen,  einschließlich  des  Zugangs  zum 
Menschenrechtsüberprüfungsgericht (USDOS 3.3.2017).
Die Anzahl von Māori im Strafjustiz-System blieb überproportional hoch (AI 22.2.2017).
Quellen:
- AI - Amnesty International (22.2.2017): Amnesty International Report 2016/17 - The State 
of  the  World's  Human  Rights  -  New  Zealand, 
http://www.ecoi.net/local_link/336573/479249_de.html, Zugriff 3.8.2017
- Auswärtiges  Amt  (2.2017a):  Neuseeland  -  Innenpolitik,  http://www.auswaertiges-
amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Neuseeland/Innenpolitik_node.html,
Zugriff 31.7.2017 
- USDOS  -  US  Department  of  State  (3.3.2017):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2016  -  New  Zealand,  http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, 
Zugriff 3.8.2017
4. Sicherheitsbehörden
Zivile Behörden hatten eine wirksame Kontrolle über die Sicherheitskräfte. Die Regierung hat 
wirksame Mechanismen für die Verfolgung von Beamten, die Menschenrechtsverletzungen 
begehen, es gab jedoch keine Berichte über solche Missbräuche während des Jahres. Das 
Gesetz  verbietet  willkürliche  Festnahme  und  Inhaftierung,  und  die  Regierung  hat  diese 
Verbote allgemein beachtet. Die Polizei ist für die innere Sicherheit und die Streitkräfte, die 
dem Verteidigungsministerium unterstehen, sind für die externe Sicherheit verantwortlich. 
Die  Zivilbehörden  haben  eine  wirksame  Kontrolle  über  die  Sicherheitskräfte,  und  die 
Regierung hat wirksame Mechanismen, um Missbrauch und Korruption zu untersuchen und 
zu  bestrafen.  Es  gab  keine  Berichte  über  Straflosigkeit,  bei  welchen  Sicherheitskräfte 
involviert waren (USDOS 3.3.2017).
Quellen:
- USDOS  -  US  Department  of  State  (3.3.2017):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2016  -  New  Zealand,  http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, 
Zugriff 1.8.2017
5. Folter und unmenschliche Behandlung
Es  gab  keine  Berichte,  dass  die  Regierung  oder  ihre  Beauftragten  willkürliche  oder 
rechtswidrige Tötungen begangen haben. Es gab keine Berichte über politisch motiviertes
Verschwinden-Lassen.  Das  Gesetz  verbietet  Folter  und  andere  unmenschliche  oder 
erniedrigende  Behandlungen  oder  Strafe,  und  es  gab  keine  Berichte,  dass  die 
Regierungsbeamten solche begangen hätten (USDOS 3.3.2017). 
Quellen:
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 7 von 17
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- USDOS  -  US  Department  of  State  (3.3.2017):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2016  -  New  Zealand,  http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, 
Zugriff 1.8.2017
6. Korruption
Das Gesetz sieht die strafrechtliche Verfolgung von Korruption vor, und die Regierung hat 
diese  Gesetze  in  der  Regel  effektiv  umgesetzt.  Es  gab  keine  Berichte  über  staatliche 
Korruption im Laufe des Jahres [2016] (USDOS 3.3.2017).
Transparency  International  listet  im  Corruption  Perceptions  Index  2016  Neuseeland 
gemeinsam mit Dänemark auf Platz 1 von 176 Ländern (TI 2017).
Quellen:
- TI – Transparency International (2017): Corruption Perceptions Index 2016,
https://www.ti-austria.at/wp-content/uploads/2017/01/2017-01-25_Corruption-
Perceptions-Index-2016-Ergebnisse-gesamt.pdf, Zugriff 3.8.2017
- USDOS  -  US  Department  of  State  (3.3.2017):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2016  -  New  Zealand,  http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, 
Zugriff 1.8.2017
7. NGOs und Menschenrechtsaktivisten
Eine  Reihe  von  nationalen  und  internationalen  Menschenrechtsgruppen  arbeitete  in  der 
Regel ohne  staatliche Beschränkung, recherchierte und veröffentlichte ihre Erkenntnisse 
über Menschenrechtsfälle.  Die  Regierungsbeamten waren  kooperativ und  reagierten  auf 
deren Ansichten. Das Justizministerium finanzierte die HRC (Human Rights Commission), 
die  als  unabhängige  Agentur  ohne  staatliche  Eingriffe  betrieben  wurde.  Die  HRC hatte 
ausreichend  Personal  und  Ressourcen,  um  ihre  Mission  zu  erfüllen.  Die  Öffentlichkeit 
betrachtete die HRC als effektiv und sie genoss ein hohes öffentliches Vertrauen. (USDOS 
3.3.2017).
Quellen:
- USDOS  -  US  Department  of  State  (3.3.2017):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2016  -  New  Zealand,  http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, 
Zugriff 1.8.2017
8. Ombudsmann
Gefängnisinsassen konnten unzensierte Beschwerden an gesetzlichen Inspektoren oder den 
Ombudsmann richten. Das Büro des Ombudsmannes berichtet jährlich dem Parlament über 
seine Ergebnisse. Das Amt des Bürgerbeauftragten, das dem Parlament verantwortlich, aber 
unabhängig  von  der  Regierung  ist,  ist  beauftragt,  Beschwerden  über  Verwaltungsakte, 
Entscheidungen, Empfehlungen und Unterlassungen nationaler und lokaler Behörden zu 
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untersuchen. Es ist weiter für Inspektionen von Gefängnissen und bei Beschwerden von 
Häftlingen  zuständig.  Das  Büro  arbeitete  mit  der  Regierung  zusammen,  jedoch  ohne 
Regierungs-  oder  Parteibeeinflussung,  hatte  ausreichende  Ressourcen  und  wurde  als 
wirksam angesehen (USDOS 3.3.2017).
Quellen:
- USDOS  -  US  Department  of  State  (3.3.2017):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2016  -  New  Zealand,  http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, 
Zugriff 1.8.2017
9. Wehrdienst und Rekrutierungen
Es gibt keine Wehrpflicht. Für den freiwilligen Wehrdienst ist ein Mindestalter von 17 Jahren 
vorgesehen. Soldaten können erst im Alter von 18 Jahren eingesetzt werden (CIA
25.7.2017).
Quellen:
- CIA,  World  Factbook  (25.7.2017):  New  Zealand,  Military  and  Security,  
https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/nz.html, Zugriff 3.8.2017
10.Allgemeine Menschenrechtslage
Zu  den  wichtigsten  Menschenrechtsproblemen  gehörten  unverhältnismäßige 
gesellschaftliche Probleme für indigene Personen, Kindesmissbrauch, Menschenhandel und 
gesellschaftliche Diskriminierung von Angehörigen ethnischer Minderheiten. Die Regierung 
hat  wirksame  Mechanismen  für  die  Verfolgung  von  Beamten,  die 
Menschenrechtsverletzungen  begehen,  es  gab  jedoch  keine  Berichte  über  solche 
Missbräuche während des Jahres. Es gab keine Berichte über politische Gefangene.  Das 
Gesetz verbietet die willkürliche oder rechtswidrige Einmischung in die Privatsphäre, Familie, 
oder  Korrespondenz.  Es  gab  keine  Berichte,  dass  die  Regierung  diese  Verbote  nicht 
respektierte. Das Gesetz bietet den Bürgern die Möglichkeit, die Regierung durch freie und 
faire periodische Wahlen zu wählen, die in geheimer Abstimmung stattfinden und auf dem 
allgemeinen und gleichen Wahlrecht basieren. Es gibt keine Gesetze, die die Teilnahme von 
Frauen oder Minderheiten am politischen Prozess einschränken (USDOS 3.3.2017). 
Neuseeland erhielt Kritik vom UN-Menschenrechtsausschuss und dem Ausschuss für die 
Rechte  des  Kindes  für  seine  hohe  Anzahl  von  indigenen  Māori-Inhaftierten,  für  die 
Kinderarmut und die häusliche Gewalt (AI 22.2.2017).
Quellen:
- AI - Amnesty International (22.2.2017): Amnesty International Report 2016/17 - The State 
of  the  World's  Human  Rights  -  New  Zealand, 
http://www.ecoi.net/local_link/336573/479249_de.html, Zugriff 3.8.2017
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 9 von 17
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- USDOS  -  US  Department  of  State  (3.3.2017):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2016  -  New  Zealand,  http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, 
Zugriff 31.7.2017
11.Meinungs- und Pressefreiheit
Das Gesetz sieht die Meinungs- und Pressefreiheit vor, und die Regierung hat diese Rechte 
in der Regel respektiert. Die Regierung beschränkte oder störte den Zugang zum Internet 
oder  zensurierte  Online-Inhalte  nicht.  Es  gab  keine  glaubwürdigen  Berichte.  dass  die 
Regierung  private  Online-Kommunikation  ohne  entsprechende  rechtliche  Befugnis 
überwachte. Das Internet war weit verbreitet und genutzt (USDOS 3.3.2017).
Quellen:
- USDOS - US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights
Practices  2016  -  New  Zealand,  http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, 
Zugriff 1.8.2017
12.Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition
Das Gesetz sieht die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit vor, und die Regierung hat 
diese Rechte in der Regel respektiert (USDOS 3.3.2017).
Quellen:
- USDOS  -  US  Department  of  State  (3.3.2017):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2016  -  New  Zealand,  http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, 
Zugriff 1.8.2017
13.Haftbedingungen
Es gab keine signifikanten Berichte über Gefängnis- oder Haftzentrumsbedingungen, die 
Menschenrechtsfragen  aufwarfen.  Die  Regierung  erlaubte  Besuche  durch  unabhängige 
Menschenrechtsbeobachter. Personen, die eines Verbrechens angeklagt sind und 17 Jahre 
oder älter sind, werden als Erwachsene angesehen und, im Falle der Verurteilung, in
Gefängnisse für Erwachsene eingeliefert. Die Behörden hielten männliche Gefangene, die 
jünger als 17 Jahre sind in Einrichtungen an, die von der nationalen Kinder- und Jugendhilfe 
betrieben wurden. Es gab keine getrennten Einrichtungen für jugendliche Frauen, da es 
weniger  als  fünf  von  ihnen  zu  irgendeinem  Zeitpunkt  im  ganzen  Land  gab.  (USDOS 
3.3.2017).
Quellen:
- USDOS  -  US  Department  of  State  (3.3.2017):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2016  -  New  Zealand,  http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, 
Zugriff 1.8.2017
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14.Religionsfreiheit
Die  Verfassung  und  andere  Gesetze  bestimmen  Religionsfreiheit,  Das  Gesetz  verbietet 
weiters Diskriminierung aufgrund religiöser Überzeugung. Jüdische und muslimische Führer 
berichteten  über  antisemitische  und  anti-islamische  Vorfälle,  und  die  neuseeländische 
Menschenrechtskommission (HRC) erhielt 49 Beschwerden über Diskriminierung aufgrund 
religiöser  Überzeugung.  Laut  Daten  der  Volkszählung  2013  sind  12,6  Prozent  der 
Bevölkerung  römisch-katholisch,  11,8  Prozent  der  Bevölkerung  sind  Anglikanisch,  8,1 
Prozent Presbyterianer, 7,5 Prozent gehören anderen protestantischen Konfessionen an, 5,5 
Prozent sind Christen ohne bestimmter Zugehörigkeit, 2,6 Prozent Methodisten, 2,3 Prozent
Hindu,  1,5 Prozent  Buddhisten,  1,4  Prozent  Anhänger  der  Maori  -Religion,  1,2  Prozent 
Muslime und 0,2 Prozent jüdischen Glaubens. Mehr als 90 zusätzliche religiöse Gruppen 
bilden zusammen weniger als 1 Prozent der Bevölkerung (USDOS 10.8.2016).
Quellen:
- USDOS - US Department of State (10.8.2016): 2015 Report on International Religious 
Freedom - New Zealand,  http://www.ecoi.net/local_link/328389/469168_de.html, Zugriff 
1.8.2017
14.1. Religiöse Gruppen
Die jüdische Gemeinde zählte laut Volkszählung 2013 etwa 7.000 Mitglieder. Antisemitische 
Vorfälle waren selten (USDOS 3.3.2017).
Quellen:
- USDOS  -  US  Department  of  State  (3.3.2017):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2016  -  New  Zealand,  http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, 
Zugriff 1.8.2017
15.Ethnische Minderheiten/Minderheitengruppen
Die  Maori,  seit  Ende  des  19.  Jahrhunderts Minderheit  in  Neuseeland,  haben  sich  dem 
europäisch  geprägten  Wirtschafts-  und  Lebensstil  weitgehend  angepasst.  Aufgrund  des 
Vertrags  von  Waitangi  von  1840  und  darauf  basierender  Gesetze  genießen  sie  volle 
Gleichberechtigung. Seit 1987 ist die Sprache der Maori neben Englisch Amtssprache in
Neuseeland, wenn auch wesentlich weniger verbreitet. Alle Regierungen der letzten Jahre 
haben sich darum bemüht, die Stellung der Maori in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik zu 
stärken.1975 wurde das „Waitangi-Tribunal“ eingerichtet, um die Aufarbeitung des im 19. 
und Anfang des 20. Jahrhunderts an den Maori begangenen Unrechts (vor allem durch 
Missachtung der unter dem Waitangi-Vertrag geschützten Eigentumsrechte an Grund und 
Boden) zu beschleunigen. Seit den 90er Jahren wurden Ansprüche verschiedener Maori-
Stämme  gegenüber  der  Regierung  in  langwierigen  Schlichtungsverfahren  (settlements) 
beigelegt.  Zwischen  1994  und  2015  sind  68  vollständige  Schlichtungsverfahren 
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abgeschlossen  worden.  2016  wurden  im  neuseeländischen  Parlament  bisher  u.a. 
Wiedergutmachungsgesetze (Treaty settlement bills) mit den Iwi (Stämmen) Ngāi Te Rangi, 
Ngā Hapū o Ngāti Ranginui, Ngāti Pūkenga und Ngatikahu ki Whangaroa behandelt. Eine 
Besonderheit stellen die sieben nur für Maoris reservierten Sitze dar, deren Vertreter in 
speziellen Maori-Wahlkreisen bestimmt werden. (Auswärtiges Amt 2.2017a).
Laut  Volkszählung  2013  der  indigenen  Maori,  die  etwa  15  Prozent  der  Bevölkerung 
ausmachen, sind 11,2 Prozent katholisch, 10,8 Prozent sind Anglikaner und 8,4 Prozent 
gehören  zu  Gruppen  wie  Ratana  und  Ringatu.  46  Prozent  gaben  keine  religiöse 
Zugehörigkeit an (USDOS 10.8.2016).
Etwa  15  Prozent  der  Bevölkerung  behaupten  von  den  indigenen  Maori  des  Landes 
abzustammen. Die Regierung verleiht der indigenen Maori-Bevölkerung spezifische Rechte, 
die unter anderem auch im Gesetz verankert sind. Das Gesetz verbietet die Diskriminierung 
der indigenen Bevölkerung, aber es gab ein fortdauerndes Muster einer unverhältnismäßigen 
Anzahl von Maori unter den Arbeitslosen, den Gefängnisinsassen und
Schulabbrechernsowie  eine  überproportionale  Säuglingssterblichkeit.  Maori  bildeten  51 
Prozent  der  Gefängnisinsassen  und  45  Prozent  der  Personen,  die  ihre  Strafe  mit 
Sozialstunden ableisteten. Die Regierung setzte Programme und Dienstleistungen fort, um 
die  Rückfallsrate  von  Maori  und  die  Überrepräsentation  im  Strafvollzugssystem  zu 
verringern. Die indigene Maori-Bevölkerung und die Einwanderer der Pazifikinsel-Gemeinde 
erlebten eine höhere Zahl von Gewalttaten, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt, 
verglichen  mit  der  nichtindigenen  Bevölkerung.  Die  Regierung  hat  eine  Reihe  von 
Programmen durchgeführt, um die Gewalt zu verringern und die Resilienz der Gemeinschaft 
zu verbessern. Das Ministerium für Maori Entwicklung, in Zusammenarbeit mit mehreren 
Maori  NGOs,  versuchte  den  Status  der  indigenen  Personen  zu  verbessern  (USDOS 
3.3.2017).
Quellen:
- Auswärtiges  Amt  (2.2017a):  Neuseeland  -  Innenpolitik,  http://www.auswaertiges-
amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Neuseeland/Innenpolitik_node.html,
Zugriff 31.7.2017 
- USDOS - US Department of State (10.8.2016): 2015 Report on International Religious 
Freedom - New Zealand,  http://www.ecoi.net/local_link/328389/469168_de.html, Zugriff 
1.8.2017
- USDOS  -  US  Department  of  State  (3.3.2017):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2016  -  New  Zealand,  http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, 
Zugriff 3.8.2017
16.Relevante Bevölkerungsgruppen
Pazifische Inselbewohner, die sieben Prozent der Bevölkerung ausmachen, erlebten eine 
gesellschaftliche Diskriminierung und hatten im Vergleich zum Rest der Bevölkerung die 
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höchste  Arbeitslosenquote  (13,1  Prozent)  und  die  niedrigste  Erwerbsbeteiligung  (61 
Prozent). Asiaten machten zwölf Prozent der Bevölkerung aus und berichteten auch über 
eine gesellschaftliche Diskriminierung. Ein Regierungs-Kommissar verwaltete das Diversity-
Aktionsprogramm,  das  darauf  abzielte,  die  Rassendiskriminierung  gegen  die  Maori-, 
pazifischen  Inselbewohner  und  asiatischen  Gemeinden  zu  beseitigen.  Das  Büro  für 
ethnische Angelegenheiten konzentrierte sich auf die Verbesserung des Dialogs und des 
Verständnisses über Minderheitengemeinschaften in der Bevölkerung (USDOS 3.3.2017).
Laut Volkszählung 2013 sind: Europäer 71,2%, Maori 14,1%, asiatisch 11,3%, pazifische 
Völker 7,6%, Naher Osten, lateinamerikanische, afrikanische Völker 1,1%, sonstige 1,6%, 
nicht angegeben 5,4% (CIA 1.8.2017).
Quellen:
- CIA,  World  Factbook  (1.8.2017):  New  Zealand,  people  and  society, 
https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/nz.html, Zugriff 9.8.2017
- USDOS  -  US  Department  of  State  (3.3.2017):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2016  -  New  Zealand,  http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, 
Zugriff 3.8.2017
16.1. Frauen
Gewalt  gegen  Frauen  hat  alle  sozioökonomischen  Gruppen  betroffen.  Das  Gesetz 
kriminalisiert  Vergewaltigung,  einschließlich  Vergewaltigung  durch  den  Ehegatten.  Die 
Höchststrafe beträgt 20 Jahre Gefängnis. Häusliche Gewalt ist eine Straftat, aber die Polizei 
klassifiziert die häusliche Gewalt nicht getrennt von anderen Arten von Angriffen. Die Polizei 
kann einen angeblichen Täter aus dem Haus der Familie für bis zu fünf Tage entfernen. 
Die Regierung finanzierte teilweise Frauenunterkünfte, psychosoziale Dienste, Krisenzentren 
für  Vergewaltigungsopfer,  sexuelle  Missbrauchsberatung  und  Gewaltpräventionsdienste. 
Sexuelle Belästigung ist gesetzlich verboten und unter Strafe gestellt. Frauen genießen den 
gleichen Rechtsstatus und Rechte wie Männer, und das Gesetz verbietet Diskriminierung bei 
Beschäftigung und Lohn für gleiche oder ähnliche Arbeit. Das Frauenministerium behandelt 
Probleme der Diskriminierung und der Gleichstellung der Geschlechter, und es gibt einen 
Ministerposten für Frauen im Kabinett. (USDOS 3.3.2017).
Sexuelle und andere körperliche Gewalt gegen Frauen und Mädchen blieben hoch, trotz der 
breiten  Anerkennung  des  Problems  und  der  Bemühungen,  es  zu  lösen.  Ein 
Menschenrechtsausschuss äußerte sich besorgt über die  niedrige Verfolgungsquote von 
Tätern. Eine Überarbeitung des Gesetzes über häusliche Gewalt wurde angekündigt (AI 
22.2.2017).
Quellen:
- AI - Amnesty International (22.2.2017): Amnesty International Report 2016/17 - The State 
of  the  World's  Human  Rights  -  New  Zealand, 
http://www.ecoi.net/local_link/336573/479249_de.html, Zugriff 3.8.2017
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 13 von 17
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- USDOS  -  US  Department  of  State  (3.3.2017):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2016  -  New  Zealand,  http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, 
Zugriff 1.8.2017
16.2. Kinder
Das gesetzliche Mindestalter für die Ehe ist für Männer und Frauen 20 Jahre. Personen im 
Alter von 16-19 Jahren können mit elterlicher Erlaubnis heiraten. Die Zahl der begründeten 
Fälle  von  Kindesmissbrauch  und  Vernachlässigung  verringerte  sich  leicht.  Eine 
unverhältnismäßig hohe Anzahl von gemeldeten Fällen von Kindesmissbrauch (mehr als 50 
Prozent) betrifft Maori Kinder. Das Amt des Kommissars für Kinder spielte eine
Schlüsselrolle bei der Abschreckung von Kindesmissbrauch, für die Interessen der Kinder 
und für die Überwachung von Gewalt und Missbrauch von Kindern. Das Gesetz sieht vor, 
dass jede Person, die eine sexuelle Verbindung mit einer Person hat, die jünger als 16 Jahre 
ist,  mit  Freiheitsstrafe  bis  zu  zehn  Jahre  bestraft  werden  kann.  Kinderpornographie  ist 
gesetzlich verboten. Das Gesetz verbietet die Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren in 
gefährlichen Industrien wie Fertigung, Bergbau und Forstwirtschaft. Kinder unter 16 Jahren 
dürfen laut Gesetz zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr nicht arbeiten (USDOS 3.3.2017).
Ein Bericht von 2016 über Kinderarmut stellte fest, dass fast jedes dritte Kind unterhalb der 
Armutsgrenze  lebt.  Der  Menschenrechtsausschuss  äußerte  sich  besorgt  über  die 
beträchtliche  Zahl  von  Kindern  mit  körperlichem  und  psychischem  Missbrauch  und 
Vernachlässigung. Die Regierung hat die Gründung eines Ministeriums für gefährdete Kinder 
angekündigt, welches 2017 mit der Arbeit beginnen soll (AI 22.2.2017).
Quellen:
- AI - Amnesty International (22.2.2017): Amnesty International Report 2016/17 - The State 
of  the  World's  Human  Rights  -  New  Zealand, 
http://www.ecoi.net/local_link/336573/479249_de.html, Zugriff 3.8.2017
- USDOS  -  US  Department  of  State  (3.3.2017):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2016  -  New  Zealand,  http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, 
Zugriff 1.8.2017
16.3. Homosexuelle
Das Gesetz kriminalisiert nicht einvernehmlich gleichgeschlechtliches sexuelles Verhalten 
zwischen Erwachsenen. Das Gesetz verbietet Missbrauch, Diskriminierung und Gewaltakte 
auf der Grundlage sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität, und die Regierung hat 
das Gesetz in der Regel durchgesetzt (USDOS 3.3.2017).
Quellen:
- USDOS  -  US  Department  of  State  (3.3.2017):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2016  -  New  Zealand,  http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, 
Zugriff 1.8.2017
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17.Bewegungsfreiheit
Das  Gesetz  sieht  die  Freiheit  der  Bewegung  im  Land,  der  Auslandsreisen,  der 
Auswanderung und der Rückkehr vor und die Regierung hat diese Rechte in der Regel 
respektiert (USDOS 3.3.2017).
Quellen:
- USDOS  -  US  Department  of  State  (3.3.2017):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2016  -  New  Zealand,  http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, 
Zugriff 1.8.2017
18.IDPs und Flüchtlinge
Die Regierung arbeitete mit dem Amt des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge und anderen 
humanitären Organisationen zusammen, um Flüchtlingen, Asylsuchenden, Staatenlosen und 
anderen  Betroffenen  Schutz  und  Unterstützung  zu  gewähren.  Das  Gesetz  sieht  die 
Gewährung von Asyl- oder Flüchtlingsstatus vor, und die Regierung hat ein System für den 
Schutz von Flüchtlingen eingerichtet. Die Regierung hat auch vorübergehend Schutz für 
Personen gewährt, die nicht als Flüchtlinge qualifiziert werden können  (USDOS 3.3.2017).
Quellen:
- USDOS  -  US  Department  of  State  (3.3.2017):  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices  2016  -  New  Zealand,  http://www.ecoi.net/local_link/337287/480059_de.html, 
Zugriff 1.8.2017
19.Grundversorgung und Wirtschaft
Neuseelands  Volkswirtschaft  ist  am  Freihandel  orientiert  und  in  hohem  Maße 
exportabhängig.  Das  Land  hat  seit  Mitte  der  1980er  Jahre  Anstrengungen  zur 
Diversifizierung seines Außenhandels unternommen und seine Wirtschaft, einschließlich der
Landwirtschaft,  nahezu  vollständig  dereguliert.  Die  neuseeländische  Wirtschaft  bleibt  im 
Exportsektor dennoch stark landwirtschaftlich geprägt. Der Tourismus ist der zweitwichtigste 
Exportzweig und wächst derzeit wieder stark. Das Wirtschaftswachstum lag in den zwölf 
Monaten bis Juni 2016 bei durchschnittlich 2,8 %. Die Arbeitslosenquote fiel zuletzt von 5,7 
% (1. Quartal 2016) auf den Tiefstand von 5,1 % (2. Quartal 2016, niedrigster Stand seit 
März 2009) (Auswärtiges Amt 2.2017b). 
Die Arbeitslosenrate betrug 2016 5,1% im Vergleich zu 5,4% 2015. Die Wachstumsrate der 
industriellen Produktion betrug 2016 2,6%. Die Inflationsrate betrug 2016 0,6% im Vergleich 
zu 0,3% 2015 (CIA 25.7.2017).
Quellen:
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 15 von 17
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