nica-lib-2016-11-04-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 12 von 21 Verschwindenlassen von Personen, Folter oder unmenschliche Behandlung sind nicht bekannt geworden. Sämtliche Regierungen seit 1990 bekennen sich uneingeschränkt zu den Menschenrechten. Nicaragua ist Mitglied der wichtigsten internationalen Menschenrechtspakte und im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen. (AA 10.2016e) Zu den wichtigsten Menschenrechtsverletzungen zählen hauptsächlich Einschränkungen des Wahlrecht, der Meinungs- und Pressefreiheit und verbreitete Korruption (auch in Polizei, Justiz und anderen Regierungsorganen), sowie gesellschaftliche Gewalt (hauptsächlich gegen Frauen und LGBT-Personen). Weitere erhebliche Menschenrechtsverletzungen umfassen eine stark parteiische Politik, Polizeigewalt, harte Haftbedingungen, willkürliche und lange Untersuchungshaft, Einschüchterung von Journalisten, Medien und NGOs, Diskriminierung von ethnischen Minderheiten, Menschen mit Behinderung und HIV/AIDS- Kranke sowie Verletzung der Gewerkschaftsrechte (USDOS 13.4.2016) Quellen: - AA - Auswärtiges Amt (10.2016e): Innenpolitik, http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Nicaragua/ Innenpolitik_node.html, Zugriff 18.10.2016 - USDOS - US Department of State (13.4.2016): Country Reports on Human Rights Practices 2015, Nicaragua, http://www.ecoi.net/local_link/322620/448395_en.html, Zugriff 18.10.2016 12.Meinungs- und Pressefreiheit Meinungs- und Pressefreiheit sind gegeben. Regierungskritische Medien werden aber zu offiziellen Terminen nicht eingeladen. Es wird subtiler Druck ausgeübt, Tendenzen der Selbstzensur steigen. Die Medienlandschaft konzentriert sich in zwei Blöcken: Einem regierungsnahen, der finanziell teilweise mit der Familie Ortega verflochten ist, und einem oppositionellen Block, der sich um die Familie der früheren Präsidentin Chamorro gruppiert (AA 10.2016e). Obwohl die Verfassung Meinungs- und Pressefreiheit garantiert, verwendet die Regierung administrative, justizielle und finanzielle Möglichkeiten um die Ausübung dieser Rechte einzuschränken. Unabhängige Medien sind aktiv und verbreiten eine Bandbreite an Sichtweisen. Die Regierung versucht durch Schikane, Zensur, willkürliche Anwendung von Verleumdungsklagen und den Vorwand der nationalen Sicherheit die Pressefreiheit zu beschränken. Präsident Ortega nutzt gelegentlich das Recht der Regierung auf Ausstrahlung von Notfallbotschaften, um seine Reden zu übertragen bzw. um Sender dazu zu zwingen, während dieser Zeit ein anderes Programm einzustellen. Die Regierung setzt weiterhin direkte und indirekte Mittel ein, um unabhängige Radiosender unter Druck zu setzen und versucht diese aus angeblich politischen Gründen zu schließen. Regierungsbeamte und

.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 21 Unterstützer sollen regelmäßig Journalisten einschüchtern und aggressiv oder verweigernd auf bestimmte Fragen, speziell nach Korruption, Rechtsstaatlichkeit, Verfassung usw., reagieren. Millionenschwere Werbeverträge gehen nur an Medien im Besitz der Familie Ortega oder ihrer Unterstützer. Aus Angst vor wirtschaftlichen und physischen Schäden praktizieren viele Journalisten Selbstzensur. Ein umstrittenes Gesetz belegt Tinte, Papier, Maschinen und andere Dinge die für den Druck gebraucht werden, mit hohen Einfuhrzöllen und führt zu bürokratischen Verzögerungen. Es gibt keine Einschränkungen der Regierung beim Zugang zum Internet, dennoch beklagen einige NGOs, dass ihre E-Mails ohne entsprechende rechtliche Befugnis überwacht werden (USDOS 13.4.2016). 2015 wurden Reporter Opfer von Polizeischikane, einige wurden festgenommen und einige erhielten Todesdrohungen (FH 27.1.2016). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt (10.2016e): Innenpolitik, http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Nicaragua/ Innenpolitik_node.html, Zugriff 18.10.2016 - FH - Freedom House (27.1.2016): Freedom in the World, http://www.ecoi.net/local_link/327724/468407_de.html, Zugriff 6.10.2016 - USDOS - US Department of State (13.4.2016): Country Reports on Human Rights Practices 2015, Nicaragua, http://www.ecoi.net/local_link/322620/448395_en.html, Zugriff 18.10.2016 13.Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition Die Gesetze garantieren das Demonstrationsrecht, es gibt aber eine Genehmigungspflicht. Demonstrationen der Regierungspartei werden von der Polizei bevorzugt, Oppositionsdemonstrationen hingegen aufgelöst oder gar nicht erst genehmigt. NGOs und Medien berichteten über mehrere Vorfälle von missbräuchlichen polizeilichen Maßnahmen gegen Oppositionskundgebungen und zivilgesellschaftliche Veranstaltungen. Das Gesetz garantiert die Vereinigungsfreiheit und das Recht politischen Parteien beizutreten oder solche zu gründen. Die oberste Wahlbehörde und die Nationalversammlung nutzen ihre Akkreditierungsbefugnisse jedoch für politische Zwecke (USDOS 13.4.2016). Die Verfassung garantiert Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, in der Praxis gestaltet sich die Anerkennung dieser Rechte jedoch problematisch. Während öffentliche Demonstrationen grundsätzlich erlaubt sind, hat die Polizei oftmals oppositionelle Demonstranten nicht vor regierungstreuen Gegendemonstranten geschützt und daher des parteiischen Verhaltens bezichtigt. Die FSLN kontrolliert viele Gewerkschaften und die gesetzlichen Rechte von nicht FSLN-Gewerkschaften werden nicht vollständig gewährleistet. Berichten zufolge wurden Arbeitgeber aufgrund von Gewerkschaftstätigkeiten entlassen.

.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 21 Bürger haben keinen wirksamen Rechtsbehelf gegen empfundene Verstöße gegen das Arbeitsrecht (FH 27.1.2016). Quellen: - FH - Freedom House (27.1.2016): Freedom in the World, http://www.ecoi.net/local_link/327724/468407_de.html, Zugriff 17.10.2016 - USDOS - US Department of State (13.4.2016): Country Reports on Human Rights Practices 2015, Nicaragua, http://www.ecoi.net/local_link/322620/448395_en.html, Zugriff 18.10.2016 14.Haftbedingungen Die Haftbedingungen sind harsch und lebensbedrohlich (BS 2016). Überbelegung, schlechte sanitäre Bedingungen, Schwierigkeiten beim Zugang zu medizinischer Versorgung und Gewalt unter den Häftlingen sind weiterhin ernste Probleme in den Gefängnissen. Untersuchungshäftlinge teilen sich oft eine Zelle mit verurteilten Verbrechern. Wegen der Überbelegung teilen sich jugendliche Gefangene Zellen mit Erwachsenen. Laut Menschenrechtsorganisationen hält die Polizei Verdächtige oft während ihres Prozesses in Arrestzellen, aus Fahrlässigkeit oder aus Mangel an Geld um sie zum Gericht zu transportieren. Familienangehörige, Kirchen und Wohltätigkeitsorganisationen unterstützen das nationale Budget mit ca. USD 0,36 pro Gefangenem und Tag für Nahrung. Für Gesundheits- und Körperpflege gibt es kein Budget. Die Bedingungen in temporären Hafteinrichtungen sind ebenfalls harsch. Die meisten Einrichtungen verschlechtern sich, sind von Ungeziefer befallen, haben unzureichend Belüftung, Strom und Abwassersysteme, und es mangelt an Trinkwasser. Viele Gefangene werden Opfer von Misshandlung durch Beamte und andere Gefangene. Die Nachweisführung über Häftlinge ist unzureichend, und die Regierung unternimmt keine Schritte dagegen, um dies zu verbessern. Die Haftbedingungen für Frauen sind generell besser als die der Männer, aber auch überbelegt und unhygienisch. In bestimmten Fällen beschränkt die Regierung den Zugang von Besuchern, Rechtsanwälten, Ärzten und Menschenrechtsbeauftragten. Obwohl Gefangene Beschwerden an die Justizbehörde richten dürfen, ignorieren die Behörden dies oft oder bearbeiten die Beschwerden nicht (USDOS 13.4.2016). Quellen: - BS - Bertelsmann Stiftung (2016): Nicaragua Country Report, http://www.bti-project.org/fileadmin/files/BTI/Downloads/Reports/2016/pdf/ BTI_2016_Nicaragua.pdf, Zugriff 18.10.2016 - USDOS - US Department of State (13.4.2016): Country Reports on Human Rights Practices 2015, Nicaragua, http://www.ecoi.net/local_link/322620/462097_de.html, Zugriff 18.10.2016 15.Todesstrafe

.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 21 Die Todesstrafe ist gemäß Artikel 23 der nicaraguanischen Verfassung untersagt (AA 10.2016e). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt (10.2016e): Innenpolitik, http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Nicaragua/ Innenpolitik_node.html, Zugriff 17.10.2016 16.Religionsfreiheit Die Verfassung verbietet die Diskriminierung aufgrund der Religion und legt Glaubens- und Religionsfreiheit fest (USDOS 10.8.2016). 58,5% der Bevölkerung sind nach offiziellen Angaben Katholiken, 23,2% Protestanten, 15,7% ohne Bekenntnis, 0,9% Zeugen Jehovas und 1,6% anderen Religionen zugehörig (CIA 27.10.2016). Die Verfassung Nicaraguas legt die Trennung von Staat und Kirche fest. Dennoch ist die katholische Kirche eine Institution mit großer politischer Macht und starker Präsenz in der nicaraguanischen Bevölkerung. Nach dem Bündnis zwischen Ortega und Managuas Erzbischof Ovando y Bravo, gewann die konservative katholische Kirche an Einfluss über soziale und moralische Angelegenheiten. Obwohl Nicaragua hauptsächlich katholisch ist, wächst die Präsenz der evangelischen Kirchen. Es gibt aber keine Spannungen oder Konflikte zwischen den Religionen (BS 2016). Die Bestimmungen zur rechtlichen Anerkennung von religiösen Gruppen sind ähnlich zu Bestimmungen für andere NGOs. Die Nationalversammlung muss dem Antrag zustimmen, danach muss sich die Gruppe im zuständigen Ministerium als Gesellschaft oder Stiftung registrieren. Nur so erhalten sie das Recht Verträge etc. abzuschließen. Katholische und evangelische Kirchenobere kritisierten die fortgesetzten Bemühungen der Regierung, den religiösen Klerus, Symbole etc. zu vereinnahmen um die Bevölkerung in ihrem Sinne zu beeinflussen (USDOS 10.8.2016). Quellen: - BS - Bertelsmann Stiftung (2016): Nicaragua Country Report, http://www.bti-project.org/fileadmin/files/BTI/Downloads/Reports/2016/pdf/ BTI_2016_Nicaragua.pdf, Zugriff 21.10.2016 - CIA - Central Intelligence Agency (27.10.2016): The World Factbook - Nicaragua, https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/nu.html, Zugriff 31.10.2016 - USDOS - US Department of State (10.8.2016): Report on International Religious Freedom - Nicaragua, http://www.ecoi.net/local_link/328472/469249_de.html, Zugriff 19.10.2016

.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 21 17.Ethnische Minderheiten Verschiedene indigene und andere ethnische Bevölkerungsgruppen aus den autonomen Regionen an der Atlantikküste (RACS und RAAN) erachten den Mangel an staatlichen Mittel für diese Regionen als ethnische Diskriminierung. Dunkelhäutige Personen afrikanischer Abstammung aus diesen Regionen erleben Diskriminierung wie beispielsweise zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen und illegale Hausdurchsuchungen. Indigene machen ca. 5% der Bevölkerung Nicaraguas aus. Sie leben hauptsächlich in den erwähnten Gebieten am Atlantik. An Entscheidungen über ihr Land, ihre Kultur und ihren Traditionen konnten sie oft nicht teilhaben, genauso wenig wie über die Nutzung von Energie, Mineralien, Holz und anderen natürlichen Ressourcen in ihrem Land. Vertreter von fünf großen indigenen Gruppen (Miskito, Sumo/Mayangna, Garifuna, Creolen, und Rama) beklagen Diskriminierung durch Unterrepräsentierung in der Gesetzgebung. Indigene aus ländlichen Gebieten haben oft keine Geburtsurkunden, Ausweisdokumente und Landtitel. Von ihnen gegründete politische Gruppen haben wenig Einfluss und werden oft entweder ignoriert oder instrumentalisiert. Vielen indigenen Völkern in ländlichen Gebieten fehlt der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen. Schlechte Infrastruktur macht medizinische Versorgung für viele fast unerreichbar. Die Raten bei Arbeitslosigkeit, Analphabetismus und Kindern, die keine Schule besuchen, gehören zu den höchsten im Land. Ethnisch diskriminierendes Verhalten ist besonders in „besseren“ urbanen Gegenden häufig (USDOS 13.4.2016) Landkonflikte in der RAAN-Region führten 2015 zu Zwangsvertreibungen und Zusammenstößen zwischen indigenen Völkern, Siedlern und der Polizei. Bewohner und Menschenrechtsgruppen behaupten, dass die nicaraguanische und die regionale Regierung sowie die Polizei wenig getan hätten, um Gewalt zu stoppen oder die Eigentumsrechte der indigenen Gemeinschaften zu schützen (FH 27.1.2016). Quellen: - FH - Freedom House (27.1.2016): Freedom in the World, http://www.ecoi.net/local_link/327724/468407_de.html, Zugriff 19.10.2016 - USDOS - US Department of State (13.4.2016): Country Reports on Human Rights Practices 2015, Nicaragua, http://www.ecoi.net/local_link/322620/462097_de.html, Zugriff 19.10.2016 18.Relevante Bevölkerungsgruppen 18.1. Frauen und Kinder Gewalt gegen Frauen und Kinder, einschließlich sexuellen und häuslichen Missbrauchs, sind weiterhin verbreitet und werden selten gemeldet. Nur wenige Fälle werden strafrechtlich verfolgt (FH 27.1.2016).

.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 21 Das Gesetz kriminalisiert alle Formen von Vergewaltigung, auch in der Ehe. Strafen für Vergewaltiger schwanken zwischen acht und zwölf Jahren Haft. 15 Jahre sind für schweren Missbrauch vorgesehen. Die Regierung setzt das Gesetz jedoch nicht effektiv um, was zu einer verbreiteten Straffreiheit und einer Zunahme von Gewalt führte. Viele Frauen zeigen Missbräuche nicht an, aus Furcht vor sozialer Stigmatisierung, Vergeltung, Straflosigkeit der Täter und Verlust der finanziellen Sicherheit. Das Gesetz stellt auch häusliche Gewalt unter Strafe. Zu Strafverfolgung und Verurteilungen sind keine umfassenden Statistiken verfügbar. Nach aktuellsten verfügbaren Angaben berichtete die nationale Polizei im Jahr 2013 über 1.126 Vergewaltigungsfälle (darunter schwere Vergewaltigung) und 1.090 Fälle von sexuellem Missbrauch. Das Institut für Gerichtsmedizin berichtete im selben Jahr über die Untersuchung von 6.069 Fällen von sexueller Gewalt (USDOS 13.4.2016). Abtreibung ist illegal, selbst aus gesundheitlichen Gründen (um das Leben der Mutter zu retten) oder im Falle von Vergewaltigung oder Inzest, und wird mit Freiheitsstrafen geahndet (FH 27.1.2016). Dies führt dazu, dass Dutzenden Nicaraguanerinnen ein Gerichtsverfahren droht (BS 2016). Nicaragua ist Zielland von Kindersextourismus, obwohl Strafen von fünf bis sieben Jahren dafür vorgesehen sind. 2015 gab es keine offiziell gemeldeten Fälle. Die nationale Polizei berichtet, dass Behörden im Jahr 2013 1.242 Klagen wegen Sexualverbrechen gegen Mädchen erhielten. Laut einer zivilgesellschaftlichen Organisation, waren 83% der Opfer sexueller Gewalt 16 Jahre alt oder jünger. Mehrere NGOs berichten, sexuelle Ausbeutung von jungen Mädchen sei verbreitet, wie die Ausbeutung durch ältere Männer unter dem Vorwand sie zu unterstützen (USDOS 13.4.2016). Menschenhandel ist ein wesentliches Problem in Nicaragua, welches als Ursprungsland für Zwangsprostitution von Frauen und Kindern gilt. Erwachsene und Kinder sind in einigen Sektoren auch Zwangsarbeit ausgesetzt (FH 27.1.2016). Quellen: - BS - Bertelsmann Stiftung (2016): Nicaragua Country Report, http://www.bti-project.org/fileadmin/files/BTI/Downloads/Reports/2016/pdf/ BTI_2016_Nicaragua.pdf, Zugriff 02.11.2016 - FH - Freedom House (27.1.2016): Freedom in the World, http://www.ecoi.net/local_link/327724/468407_de.html, Zugriff 21.10.2016 - USDOS - US Department of State (13.4.2016): Country Reports on Human Rights Practices 2015, Nicaragua, http://www.ecoi.net/local_link/322620/462097_de.html, Zugriff 20.10.2016 18.2. Homosexuelle Obwohl sexuelle Orientierung nicht extra erwähnt wird, sind laut Gesetz alle Personen vor dem Gesetz gleich und haben das gleiche Recht auf Schutz. LGBT-Personen erfahren

.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 18 von 21 jedoch weiterhin weitverbreitete gesellschaftliche Diskriminierung und Missbrauch, insbesondere in Bezug auf Wohnen, Bildung und Beschäftigung. Während ein eigener Staatsanwalt für sexuelle Diversität aktiv ist und mit NGOs zusammenarbeitet, ist die LGBT- Gemeinschaft der Meinung, er sei mit zu geringen Mitteln ausgestattet. Es existieren keine besonderen Gesetze die Hassverbrechen gegen LGBT-Personen bestrafen (USDOS 13.4.2016). LGBT-Personen sind wechselnden Bedrohungen und diskriminierender Behandlungen ausgesetzt (FH 27.1.2016). Quellen: - FH - Freedom House (27.1.2016): Freedom in the World, http://www.ecoi.net/local_link/327724/468407_de.html, Zugriff 17.10.2016 - USDOS - US Department of State (13.4.2016): Country Reports on Human Rights Practices 2015, Nicaragua, http://www.ecoi.net/local_link/322620/462097_de.html, Zugriff 17.10.2016 19.Bewegungsfreiheit Das Gesetz garantiert Bewegungs- und Reisefreiheit im In- und Ausland, Emigration und Rückkehr. Generell respektiert die Regierung diese Rechte (USDOS 13.4.2016). Quellen: - USDOS - US Department of State (13.4.2016): Country Reports on Human Rights Practices 2015, Nicaragua, http://www.ecoi.net/local_link/322620/448395_en.html, Zugriff 17.10.2016 20.Grundversorgung und Wirtschaft Die nicaraguanische Wirtschaft hat sich in den vergangenen Jahren gut entwickelt. Das Wachstum betrug im Jahr 2015 4,9%, für 2016 wird wieder mit circa 4-5% gerechnet. Die Weltmarktpreise von Nicaraguas Hauptexportgütern Kaffee, Rindfleisch, Zucker und Gold, waren zuletzt rückläufig, die Ernte zusätzlich durch andauernde Trockenheit beeinträchtigt. Das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen betrug 2015 circa 2000 US-Dollar, die Inflationsrate lag bei unter 3,5%. Nicaragua ist noch immer von der Entwicklungszusammenarbeit der internationalen Gemeinschaft sowie den Überweisungen der im Ausland lebenden Nicaraguaner an ihre Familien (sog. "remesas") abhängig, die v.a. aus den USA, Costa Rica und Spanien erfolgen. Letztere machten im Jahr 2015 1.2 Millionen US-Dollar aus. Schätzungsweise ein Zehntel des nationalen Haushalts steuern ausländische Geber jährlich bei, wobei die Tendenz (sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene) rückläufig ist. Nicaragua ist ein Agrarland mit schwacher industrieller Basis. Es erwirtschaftet rund ein Viertel seines

.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 19 von 21 Bruttoinlandsproduktes in Landwirtschaft und Fischerei. In der Industrie – vor allem in der Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte – findet ein weiteres Viertel der Wertschöpfung statt. Durch den Anstieg des Goldpreises tragen auch die Minen des Landes verstärkt zum Sozialprodukt bei. Branchen mit besonders großem Wachstumspotenzial sind die Bauwirtschaft, die Textilindustrie, der Tourismus, die Landwirtschaft sowie die Energiewirtschaft (AA 10.2016c). Im Human Development Index der Vereinten Nationen belegte Nicaragua 2015 Platz 125. Nicaragua ist das zweitärmste Land Lateinamerikas. 29,6% der Bevölkerung leben in Armut (2 Dollar oder weniger pro Tag), die Analphabetenrate liegt bei über 15-Jährigen bei 22%. Die Armut ist allerdings rückläufig (AA 10.2016c). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt (10.2016c): Wirtschaft, http://www.auswaertiges-amt.de/sid_6EE28FB3243E10495BCF776A70B46E3F/DE/ Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Nicaragua/Wirtschaft_node.html, Zugriff 24.10.2016 21.Medizinische Versorgung In Nicaragua entspricht die Gesundheitsversorgung besonders in ländlichen Gebieten häufig nicht den technischen und hygienischen westeuropäischen Standards (AA 19.10.2016a). Es gibt eine große Kluft zwischen den Gesundheitspflege-Standards unter Nicaraguas Bevölkerung. Gute Gesundheitsvorsorge beschränkt sich auf private Einrichtungen in den städtischen Gebieten, vorwiegend in der Hauptstadt Managua. Nicaraguas öffentlicher Gesundheitssektor besteht aus Regierungsstellen einschließlich des Gesundheitsministeriums und des Instituts für Sozialversicherung. Etwa 90% der nicaraguanischen Bevölkerung hängt vom öffentlichen Gesundheitswesen ab. Diejenigen, die auf das öffentliche Gesundheitswesen angewiesen sind, haben nur Zugang zu Basisversorgung mit konstantem Mangel an Ärzten und langen Wartelisten (PP o.D.). Nicaragua liegt in einem Gebiet, das anfällig für Orkane und Tropenstürme ist. Ausbrüche von bakteriellen wasserbedingten Krankheiten wie Cholera und Leptospirose sind während der daraus resultierenden Überschwemmungen verbreitet. Tuberkulose ist ebenfalls verbreitet (PP o.D.). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt (19.10.2016a): Reise- und Sicherheitshinweise, http://www.auswaertiges-amt.de/sid_AB5FFE9AB470F9F43FE4142D7F348957/DE/ Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/ NicaraguaSicherheit_node.html#doc397056bodyText6, Zugriff 19.10.2016

.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 20 von 21 - PP - Pacific Prime (o.D.): Nicaragua Health Insurance, https://www.pacificprime.com/country/americas/nicaragua-health-insurance-pacific- prime/, Zugriff 24.10.2016 22.Rückkehr Nicaragua ist seit den 1980er Jahren ein Auswanderungsland in großem Stile geworden. Zielländer der Migration sind vor allem Costa Rica und die USA. Die Zahl der Nicaraguaner, die dauerhaft in Costa Rica leben, wird auf ca. 500.000 geschätzt. Es besteht kein Zweifel, dass die große Mehrheit von ihnen aus wirtschaftlicher Not ihr Land verlassen hat. Die Zahl der Nicaraguaner, die legal in den USA leben, wird mit 350.000 angegeben. Zusammen mit den Migranten ohne Dokumente liegt ihre Zahl aber eher bei 500.000. Die meisten von ihnen leben in den Staaten Florida und Kalifornien. Ein weiteres Auswanderungsziel ist Spanien und seit den letzten Jahren auch Panama. Nach Angaben der International Organization for Migration (IOM) leben aktuell 683.000 Nicaraguaner im Ausland. Das entspricht 9,5% der Bevölkerung. Tatsächlich dürfte der Prozentsatz höher liegen. In jedem Falle ist die Auswanderung ein soziales Thema von größter Bedeutung geworden. Die Regierungen Zentralamerikas kümmern sich zwar auf diplomatischer Ebene um die Situation der Auswanderer in den Zielländern, aber sie entwickeln keine Perspektiven, um die Abwanderung zu stoppen oder gar die Rückkehr ihrer Landsleute zu ermöglichen. Die Regierung Ortega macht hier keine Ausnahme. Eine Erklärung dafür ist die überragende Bedeutung der Geldüberweisungen („remesas“) aus dem Ausland für die Volkswirtschaft (GIZ 9.2016). Die Regierung kooperiert mit UNHCR durch humanitäre Organisationen wie beispielsweise IOM, um Schutz und Hilfe für Flüchtlinge, zurückkehrende Flüchtlinge, Asylwerber, Staatenlose oder andere betroffene Personen zur Verfügung zu stellen (USDOS 13.4.2016). Quellen: - GIZ – Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (9.2016): Nicaragua, http://liportal.giz.de/nicaragua/wirtschaft-entwicklung/, Zugriff 24.10.2016 - USDOS – US Department of State (13.4.2016): Country Reports on Human Rights Practices 2015, Nicaragua, http://www.ecoi.net/local_link/322620/462097_de.html, Zugriff 24.10.2016
