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Verschwindenlassen  von  Personen,  Folter  oder  unmenschliche  Behandlung  sind  nicht 
bekannt geworden. Sämtliche Regierungen seit 1990 bekennen sich uneingeschränkt zu den 
Menschenrechten.  Nicaragua  ist  Mitglied  der  wichtigsten  internationalen 
Menschenrechtspakte und im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen. (AA 10.2016e)
Zu den wichtigsten Menschenrechtsverletzungen zählen hauptsächlich Einschränkungen des 
Wahlrecht, der Meinungs- und Pressefreiheit und verbreitete Korruption (auch in Polizei, 
Justiz  und  anderen  Regierungsorganen),  sowie  gesellschaftliche  Gewalt  (hauptsächlich 
gegen  Frauen  und  LGBT-Personen).  Weitere  erhebliche  Menschenrechtsverletzungen 
umfassen eine stark parteiische Politik, Polizeigewalt, harte Haftbedingungen, willkürliche 
und  lange  Untersuchungshaft,  Einschüchterung  von  Journalisten,  Medien  und  NGOs, 
Diskriminierung von ethnischen Minderheiten, Menschen mit Behinderung und HIV/AIDS-
Kranke sowie Verletzung der Gewerkschaftsrechte (USDOS 13.4.2016)
Quellen:
- AA  -  Auswärtiges  Amt  (10.2016e):  Innenpolitik, 
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Nicaragua/
Innenpolitik_node.html, Zugriff 18.10.2016
- USDOS  -  US  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Reports  on  Human  Rights 
Practices 2015, Nicaragua, http://www.ecoi.net/local_link/322620/448395_en.html, Zugriff 
18.10.2016
12.Meinungs- und Pressefreiheit
Meinungs- und Pressefreiheit sind gegeben. Regierungskritische Medien werden aber zu 
offiziellen  Terminen  nicht  eingeladen.  Es  wird  subtiler  Druck  ausgeübt,  Tendenzen  der 
Selbstzensur  steigen.  Die  Medienlandschaft  konzentriert  sich  in  zwei  Blöcken:  Einem 
regierungsnahen, der finanziell teilweise mit der Familie Ortega verflochten ist, und einem 
oppositionellen Block, der sich um die Familie der früheren Präsidentin Chamorro gruppiert 
(AA 10.2016e).
Obwohl die Verfassung Meinungs- und Pressefreiheit garantiert, verwendet die Regierung 
administrative,  justizielle  und  finanzielle  Möglichkeiten  um  die  Ausübung  dieser  Rechte 
einzuschränken.  Unabhängige  Medien  sind  aktiv  und  verbreiten  eine  Bandbreite  an 
Sichtweisen. Die Regierung versucht durch Schikane, Zensur, willkürliche Anwendung von 
Verleumdungsklagen und den Vorwand der nationalen Sicherheit die Pressefreiheit zu
beschränken. Präsident Ortega nutzt gelegentlich das Recht der Regierung auf Ausstrahlung 
von Notfallbotschaften, um seine Reden zu übertragen bzw. um Sender dazu zu zwingen, 
während  dieser  Zeit  ein  anderes  Programm  einzustellen.  Die  Regierung  setzt  weiterhin 
direkte und indirekte Mittel ein, um unabhängige Radiosender unter Druck zu setzen und 
versucht diese aus angeblich politischen Gründen zu schließen. Regierungsbeamte und
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Unterstützer sollen regelmäßig Journalisten einschüchtern und aggressiv oder verweigernd 
auf  bestimmte  Fragen,  speziell  nach  Korruption,  Rechtsstaatlichkeit,  Verfassung  usw., 
reagieren. Millionenschwere Werbeverträge gehen nur an Medien im Besitz der Familie 
Ortega oder ihrer Unterstützer. Aus Angst vor wirtschaftlichen und physischen Schäden 
praktizieren viele Journalisten Selbstzensur. Ein umstrittenes Gesetz belegt Tinte, Papier, 
Maschinen und andere Dinge die für den Druck gebraucht werden, mit hohen Einfuhrzöllen 
und führt zu bürokratischen Verzögerungen. Es gibt keine Einschränkungen der Regierung 
beim  Zugang  zum  Internet,  dennoch  beklagen  einige  NGOs,  dass  ihre  E-Mails ohne 
entsprechende rechtliche Befugnis überwacht werden (USDOS 13.4.2016).
2015 wurden Reporter Opfer von Polizeischikane, einige wurden festgenommen und einige 
erhielten Todesdrohungen (FH 27.1.2016). 
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt (10.2016e): Innenpolitik,
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Nicaragua/
Innenpolitik_node.html, Zugriff 18.10.2016
- FH  -  Freedom  House  (27.1.2016):  Freedom  in  the  World, 
http://www.ecoi.net/local_link/327724/468407_de.html, Zugriff 6.10.2016
- USDOS  -  US  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Reports  on  Human  Rights 
Practices 2015, Nicaragua, http://www.ecoi.net/local_link/322620/448395_en.html, Zugriff 
18.10.2016
13.Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition
Die Gesetze garantieren das Demonstrationsrecht, es gibt aber eine Genehmigungspflicht. 
Demonstrationen  der  Regierungspartei  werden  von  der  Polizei  bevorzugt, 
Oppositionsdemonstrationen hingegen aufgelöst oder gar nicht erst genehmigt. NGOs und 
Medien berichteten über mehrere Vorfälle von missbräuchlichen polizeilichen Maßnahmen 
gegen  Oppositionskundgebungen  und  zivilgesellschaftliche  Veranstaltungen.  Das  Gesetz 
garantiert  die  Vereinigungsfreiheit  und  das  Recht  politischen  Parteien  beizutreten  oder 
solche zu gründen. Die oberste Wahlbehörde und die Nationalversammlung nutzen ihre 
Akkreditierungsbefugnisse jedoch für politische Zwecke (USDOS 13.4.2016).
Die Verfassung garantiert Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, in der Praxis gestaltet 
sich  die  Anerkennung  dieser  Rechte  jedoch  problematisch.  Während  öffentliche 
Demonstrationen  grundsätzlich  erlaubt  sind,  hat  die  Polizei  oftmals  oppositionelle 
Demonstranten nicht vor regierungstreuen Gegendemonstranten geschützt und daher des 
parteiischen  Verhaltens  bezichtigt.  Die  FSLN  kontrolliert  viele  Gewerkschaften  und  die 
gesetzlichen Rechte von nicht FSLN-Gewerkschaften werden nicht vollständig gewährleistet. 
Berichten  zufolge  wurden  Arbeitgeber  aufgrund  von  Gewerkschaftstätigkeiten  entlassen.
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Bürger  haben  keinen  wirksamen  Rechtsbehelf  gegen  empfundene  Verstöße  gegen  das 
Arbeitsrecht (FH 27.1.2016).
Quellen:
- FH  -  Freedom  House  (27.1.2016):  Freedom  in  the  World, 
http://www.ecoi.net/local_link/327724/468407_de.html, Zugriff 17.10.2016
- USDOS  -  US  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Reports  on  Human  Rights 
Practices 2015, Nicaragua, http://www.ecoi.net/local_link/322620/448395_en.html, Zugriff 
18.10.2016
14.Haftbedingungen
Die Haftbedingungen sind harsch und lebensbedrohlich (BS 2016). 
Überbelegung,  schlechte  sanitäre  Bedingungen,  Schwierigkeiten  beim  Zugang  zu 
medizinischer Versorgung und Gewalt unter den Häftlingen sind weiterhin ernste Probleme 
in  den  Gefängnissen.  Untersuchungshäftlinge  teilen  sich  oft  eine  Zelle  mit  verurteilten 
Verbrechern.  Wegen  der  Überbelegung  teilen  sich  jugendliche  Gefangene  Zellen  mit 
Erwachsenen. Laut Menschenrechtsorganisationen hält die Polizei Verdächtige oft während 
ihres Prozesses in Arrestzellen, aus Fahrlässigkeit oder aus Mangel an Geld um sie zum 
Gericht  zu  transportieren.  Familienangehörige,  Kirchen  und  Wohltätigkeitsorganisationen 
unterstützen das nationale Budget mit ca. USD 0,36 pro Gefangenem und Tag für Nahrung. 
Für Gesundheits- und Körperpflege gibt es kein Budget. Die Bedingungen in temporären
Hafteinrichtungen sind ebenfalls harsch. Die meisten Einrichtungen verschlechtern sich, sind 
von Ungeziefer befallen, haben unzureichend Belüftung, Strom und Abwassersysteme, und 
es mangelt an Trinkwasser. Viele Gefangene werden Opfer von Misshandlung durch Beamte 
und  andere  Gefangene.  Die  Nachweisführung  über  Häftlinge  ist  unzureichend,  und  die 
Regierung unternimmt keine Schritte dagegen, um dies zu verbessern. Die Haftbedingungen 
für Frauen sind generell besser als die der Männer, aber auch überbelegt und unhygienisch. 
In  bestimmten  Fällen  beschränkt  die  Regierung  den  Zugang  von  Besuchern, 
Rechtsanwälten,  Ärzten  und  Menschenrechtsbeauftragten.  Obwohl  Gefangene 
Beschwerden an die Justizbehörde richten dürfen, ignorieren die Behörden dies oft oder 
bearbeiten die Beschwerden nicht (USDOS 13.4.2016).
Quellen:
- BS  -  Bertelsmann  Stiftung  (2016):  Nicaragua  Country  Report, 
http://www.bti-project.org/fileadmin/files/BTI/Downloads/Reports/2016/pdf/
BTI_2016_Nicaragua.pdf, Zugriff 18.10.2016
- USDOS  -  US  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Reports  on  Human  Rights 
Practices 2015, Nicaragua, http://www.ecoi.net/local_link/322620/462097_de.html, Zugriff
18.10.2016
15.Todesstrafe
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Die  Todesstrafe  ist  gemäß  Artikel  23  der  nicaraguanischen  Verfassung  untersagt  (AA 
10.2016e).
Quellen:
- AA  -  Auswärtiges  Amt  (10.2016e):  Innenpolitik, 
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Nicaragua/
Innenpolitik_node.html, Zugriff 17.10.2016
16.Religionsfreiheit
Die Verfassung verbietet die Diskriminierung aufgrund der Religion und legt Glaubens- und 
Religionsfreiheit fest (USDOS 10.8.2016).
58,5% der Bevölkerung sind nach offiziellen Angaben Katholiken, 23,2% Protestanten,
15,7% ohne Bekenntnis, 0,9% Zeugen Jehovas und 1,6% anderen Religionen zugehörig 
(CIA 27.10.2016).
Die Verfassung Nicaraguas legt die Trennung von Staat und Kirche fest. Dennoch ist die 
katholische Kirche eine Institution mit großer politischer Macht und starker Präsenz in der 
nicaraguanischen  Bevölkerung.  Nach  dem  Bündnis  zwischen  Ortega  und  Managuas 
Erzbischof Ovando y Bravo, gewann die konservative katholische Kirche an Einfluss über 
soziale und moralische Angelegenheiten. Obwohl Nicaragua hauptsächlich katholisch ist, 
wächst  die  Präsenz  der  evangelischen  Kirchen.  Es  gibt  aber  keine  Spannungen  oder 
Konflikte zwischen den Religionen (BS 2016).
Die Bestimmungen zur rechtlichen Anerkennung von religiösen Gruppen sind ähnlich zu 
Bestimmungen für andere NGOs. Die Nationalversammlung muss dem Antrag zustimmen, 
danach muss sich die Gruppe im zuständigen Ministerium als Gesellschaft oder Stiftung 
registrieren. Nur so erhalten sie das Recht Verträge etc. abzuschließen. Katholische und 
evangelische Kirchenobere kritisierten die fortgesetzten Bemühungen der Regierung, den 
religiösen Klerus, Symbole etc. zu vereinnahmen um die Bevölkerung in ihrem Sinne zu 
beeinflussen (USDOS 10.8.2016).
Quellen:   
- BS - Bertelsmann Stiftung (2016): Nicaragua Country Report,
http://www.bti-project.org/fileadmin/files/BTI/Downloads/Reports/2016/pdf/
BTI_2016_Nicaragua.pdf, Zugriff 21.10.2016
- CIA  -  Central  Intelligence  Agency  (27.10.2016):  The  World  Factbook  -  Nicaragua, 
https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/nu.html,  Zugriff 
31.10.2016
- USDOS  -  US  Department  of  State  (10.8.2016):  Report  on  International  Religious 
Freedom  -  Nicaragua,  http://www.ecoi.net/local_link/328472/469249_de.html,  Zugriff 
19.10.2016
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17.Ethnische Minderheiten
Verschiedene indigene und andere ethnische Bevölkerungsgruppen aus den autonomen 
Regionen an der Atlantikküste (RACS und RAAN) erachten den Mangel an staatlichen Mittel 
für diese Regionen als  ethnische  Diskriminierung.  Dunkelhäutige Personen afrikanischer 
Abstammung aus diesen Regionen erleben Diskriminierung wie beispielsweise zusätzliche 
Sicherheitsmaßnahmen und illegale Hausdurchsuchungen. Indigene machen ca. 5% der 
Bevölkerung  Nicaraguas  aus.  Sie  leben  hauptsächlich  in  den  erwähnten  Gebieten  am 
Atlantik. An Entscheidungen über ihr Land, ihre Kultur und ihren Traditionen konnten sie oft 
nicht teilhaben, genauso wenig wie über die Nutzung von Energie, Mineralien, Holz und
anderen  natürlichen  Ressourcen  in  ihrem  Land.  Vertreter  von  fünf  großen  indigenen 
Gruppen (Miskito, Sumo/Mayangna, Garifuna, Creolen, und Rama) beklagen Diskriminierung 
durch Unterrepräsentierung in der Gesetzgebung. Indigene aus ländlichen Gebieten haben 
oft  keine  Geburtsurkunden,  Ausweisdokumente  und  Landtitel.  Von  ihnen  gegründete 
politische  Gruppen  haben  wenig  Einfluss  und  werden  oft  entweder  ignoriert  oder 
instrumentalisiert.  Vielen  indigenen  Völkern  in  ländlichen  Gebieten  fehlt  der  Zugang  zu 
öffentlichen  Dienstleistungen.  Schlechte  Infrastruktur  macht  medizinische  Versorgung  für 
viele fast unerreichbar. Die Raten bei Arbeitslosigkeit, Analphabetismus und Kindern, die 
keine  Schule  besuchen,  gehören  zu  den  höchsten  im  Land.  Ethnisch  diskriminierendes 
Verhalten ist besonders in „besseren“ urbanen Gegenden häufig (USDOS 13.4.2016)
Landkonflikte  in  der  RAAN-Region  führten  2015  zu  Zwangsvertreibungen  und 
Zusammenstößen zwischen indigenen  Völkern, Siedlern und der Polizei. Bewohner und 
Menschenrechtsgruppen behaupten, dass die nicaraguanische und die regionale Regierung 
sowie die Polizei wenig getan hätten, um Gewalt zu stoppen oder die Eigentumsrechte der 
indigenen Gemeinschaften zu schützen (FH 27.1.2016).
Quellen:
- FH  -  Freedom  House  (27.1.2016):  Freedom  in  the  World, 
http://www.ecoi.net/local_link/327724/468407_de.html, Zugriff 19.10.2016
- USDOS  -  US  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Reports  on  Human  Rights 
Practices 2015, Nicaragua, http://www.ecoi.net/local_link/322620/462097_de.html, Zugriff 
19.10.2016
18.Relevante Bevölkerungsgruppen
18.1. Frauen und Kinder
Gewalt gegen Frauen und Kinder, einschließlich sexuellen und häuslichen Missbrauchs, sind
weiterhin verbreitet und werden selten gemeldet. Nur wenige Fälle werden strafrechtlich 
verfolgt (FH 27.1.2016).
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Das Gesetz kriminalisiert alle Formen von Vergewaltigung, auch in der Ehe. Strafen für 
Vergewaltiger schwanken zwischen acht und zwölf Jahren Haft. 15 Jahre sind für schweren 
Missbrauch vorgesehen. Die Regierung setzt das Gesetz jedoch nicht effektiv um, was zu 
einer verbreiteten Straffreiheit und einer Zunahme von Gewalt führte. Viele Frauen zeigen 
Missbräuche nicht an, aus Furcht vor sozialer Stigmatisierung, Vergeltung, Straflosigkeit der 
Täter und Verlust der finanziellen Sicherheit. Das Gesetz stellt auch häusliche Gewalt unter 
Strafe. Zu Strafverfolgung und Verurteilungen sind keine umfassenden Statistiken verfügbar. 
Nach aktuellsten verfügbaren Angaben berichtete die nationale Polizei im Jahr 2013 über 
1.126  Vergewaltigungsfälle  (darunter  schwere  Vergewaltigung)  und  1.090  Fälle  von 
sexuellem Missbrauch. Das Institut für Gerichtsmedizin berichtete im selben Jahr über die 
Untersuchung von 6.069 Fällen von sexueller Gewalt (USDOS 13.4.2016).
Abtreibung ist illegal, selbst aus gesundheitlichen Gründen (um das Leben der Mutter zu 
retten) oder im Falle von Vergewaltigung oder Inzest, und wird mit Freiheitsstrafen geahndet
(FH 27.1.2016). Dies führt dazu, dass Dutzenden Nicaraguanerinnen ein Gerichtsverfahren 
droht (BS 2016).
Nicaragua ist Zielland von Kindersextourismus, obwohl Strafen von fünf bis sieben Jahren 
dafür vorgesehen sind. 2015 gab es keine offiziell gemeldeten Fälle. Die nationale Polizei 
berichtet,  dass  Behörden  im  Jahr  2013  1.242  Klagen  wegen  Sexualverbrechen  gegen 
Mädchen erhielten. Laut einer zivilgesellschaftlichen Organisation, waren 83% der Opfer 
sexueller Gewalt 16 Jahre alt oder jünger. Mehrere NGOs berichten, sexuelle Ausbeutung 
von jungen Mädchen sei verbreitet, wie die Ausbeutung durch ältere Männer unter dem 
Vorwand sie zu unterstützen (USDOS 13.4.2016). 
Menschenhandel ist ein wesentliches Problem in Nicaragua, welches als Ursprungsland für 
Zwangsprostitution von Frauen und Kindern gilt. Erwachsene und Kinder sind in einigen 
Sektoren auch Zwangsarbeit ausgesetzt (FH 27.1.2016). 
Quellen:
- BS  -  Bertelsmann  Stiftung  (2016):  Nicaragua  Country  Report, 
http://www.bti-project.org/fileadmin/files/BTI/Downloads/Reports/2016/pdf/
BTI_2016_Nicaragua.pdf, Zugriff 02.11.2016
- FH  -  Freedom  House  (27.1.2016):  Freedom  in  the  World, 
http://www.ecoi.net/local_link/327724/468407_de.html, Zugriff 21.10.2016
- USDOS  -  US  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Reports  on  Human  Rights 
Practices 2015, Nicaragua, http://www.ecoi.net/local_link/322620/462097_de.html, Zugriff 
20.10.2016
18.2. Homosexuelle
Obwohl sexuelle Orientierung nicht extra erwähnt wird, sind laut Gesetz alle Personen vor 
dem Gesetz gleich und  haben  das gleiche  Recht  auf Schutz. LGBT-Personen erfahren
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jedoch  weiterhin  weitverbreitete  gesellschaftliche  Diskriminierung  und  Missbrauch, 
insbesondere  in  Bezug  auf  Wohnen,  Bildung  und  Beschäftigung.  Während  ein  eigener 
Staatsanwalt für sexuelle Diversität aktiv ist und mit NGOs zusammenarbeitet, ist die LGBT-
Gemeinschaft der Meinung, er sei mit zu geringen Mitteln ausgestattet. Es existieren keine 
besonderen  Gesetze  die  Hassverbrechen  gegen  LGBT-Personen  bestrafen  (USDOS 
13.4.2016). 
LGBT-Personen  sind  wechselnden  Bedrohungen  und  diskriminierender  Behandlungen 
ausgesetzt (FH 27.1.2016).
Quellen:
- FH  -  Freedom  House  (27.1.2016):  Freedom  in  the  World, 
http://www.ecoi.net/local_link/327724/468407_de.html, Zugriff 17.10.2016
- USDOS  -  US  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Reports  on  Human  Rights 
Practices 2015, Nicaragua, http://www.ecoi.net/local_link/322620/462097_de.html, Zugriff 
17.10.2016
19.Bewegungsfreiheit
Das Gesetz garantiert Bewegungs- und Reisefreiheit im In- und Ausland, Emigration und 
Rückkehr. Generell respektiert die Regierung diese Rechte (USDOS 13.4.2016).
Quellen:
- USDOS  -  US  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Reports  on  Human  Rights 
Practices 2015, Nicaragua, http://www.ecoi.net/local_link/322620/448395_en.html, Zugriff 
17.10.2016
20.Grundversorgung und Wirtschaft
Die nicaraguanische Wirtschaft hat sich in den vergangenen Jahren gut entwickelt. Das 
Wachstum betrug im Jahr 2015 4,9%, für 2016 wird wieder mit circa 4-5% gerechnet. Die 
Weltmarktpreise von Nicaraguas Hauptexportgütern Kaffee, Rindfleisch, Zucker und Gold, 
waren zuletzt rückläufig, die Ernte zusätzlich durch andauernde Trockenheit beeinträchtigt. 
Das  durchschnittliche  Pro-Kopf-Einkommen  betrug  2015  circa  2000  US-Dollar,  die 
Inflationsrate lag bei unter 3,5%.
Nicaragua  ist  noch  immer  von  der  Entwicklungszusammenarbeit  der  internationalen 
Gemeinschaft sowie den Überweisungen der im Ausland lebenden Nicaraguaner an ihre 
Familien  (sog.  "remesas")  abhängig,  die  v.a.  aus  den  USA,  Costa  Rica  und  Spanien 
erfolgen. Letztere machten im Jahr 2015 1.2 Millionen US-Dollar aus. Schätzungsweise ein 
Zehntel  des  nationalen  Haushalts  steuern  ausländische  Geber  jährlich  bei,  wobei  die 
Tendenz (sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene) rückläufig ist. Nicaragua 
ist ein Agrarland mit schwacher industrieller Basis. Es erwirtschaftet rund ein Viertel seines
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Bruttoinlandsproduktes in Landwirtschaft und Fischerei. In der Industrie – vor allem in der 
Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte – findet ein weiteres Viertel der Wertschöpfung 
statt. Durch den Anstieg des Goldpreises tragen auch die Minen des Landes verstärkt zum 
Sozialprodukt  bei.  Branchen  mit  besonders  großem  Wachstumspotenzial  sind  die 
Bauwirtschaft,  die  Textilindustrie,  der  Tourismus,  die  Landwirtschaft  sowie  die 
Energiewirtschaft (AA 10.2016c).
Im Human Development Index der Vereinten Nationen belegte Nicaragua 2015 Platz 125. 
Nicaragua ist das zweitärmste Land Lateinamerikas. 29,6% der Bevölkerung leben in Armut 
(2 Dollar oder weniger pro Tag), die Analphabetenrate liegt bei über 15-Jährigen bei 22%. 
Die Armut ist allerdings rückläufig (AA 10.2016c).
Quellen:
- AA  -  Auswärtiges  Amt  (10.2016c):  Wirtschaft, 
http://www.auswaertiges-amt.de/sid_6EE28FB3243E10495BCF776A70B46E3F/DE/
Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Nicaragua/Wirtschaft_node.html, Zugriff 24.10.2016
21.Medizinische Versorgung
In Nicaragua entspricht die Gesundheitsversorgung besonders in ländlichen Gebieten häufig 
nicht den technischen und hygienischen westeuropäischen Standards (AA 19.10.2016a).
Es  gibt  eine  große  Kluft  zwischen  den  Gesundheitspflege-Standards  unter  Nicaraguas 
Bevölkerung. Gute Gesundheitsvorsorge beschränkt sich auf private Einrichtungen in den 
städtischen  Gebieten,  vorwiegend  in  der  Hauptstadt  Managua.  Nicaraguas  öffentlicher 
Gesundheitssektor  besteht  aus  Regierungsstellen  einschließlich  des 
Gesundheitsministeriums  und  des  Instituts  für  Sozialversicherung.  Etwa  90%  der 
nicaraguanischen Bevölkerung hängt vom öffentlichen Gesundheitswesen ab. Diejenigen, 
die  auf  das  öffentliche  Gesundheitswesen  angewiesen  sind,  haben  nur  Zugang  zu 
Basisversorgung mit konstantem Mangel an Ärzten und langen Wartelisten (PP o.D.). 
Nicaragua liegt in einem Gebiet, das anfällig für Orkane und Tropenstürme ist. Ausbrüche 
von bakteriellen wasserbedingten Krankheiten wie Cholera und Leptospirose sind während 
der daraus resultierenden Überschwemmungen verbreitet. Tuberkulose ist ebenfalls
verbreitet (PP o.D.).
Quellen:
- AA  -  Auswärtiges  Amt  (19.10.2016a):  Reise-  und  Sicherheitshinweise, 
http://www.auswaertiges-amt.de/sid_AB5FFE9AB470F9F43FE4142D7F348957/DE/
Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/
NicaraguaSicherheit_node.html#doc397056bodyText6, Zugriff 19.10.2016
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.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 20 von 21
- PP  -  Pacific  Prime  (o.D.):  Nicaragua  Health  Insurance, 
https://www.pacificprime.com/country/americas/nicaragua-health-insurance-pacific-
prime/, Zugriff 24.10.2016
22.Rückkehr
Nicaragua ist seit den 1980er Jahren ein Auswanderungsland in großem Stile geworden. 
Zielländer der Migration sind vor allem Costa Rica und die USA. Die Zahl der Nicaraguaner, 
die dauerhaft in Costa Rica leben, wird auf ca. 500.000 geschätzt. Es besteht kein Zweifel, 
dass die große Mehrheit von ihnen aus wirtschaftlicher Not ihr Land verlassen hat. Die Zahl 
der Nicaraguaner, die legal in den USA leben, wird mit 350.000 angegeben. Zusammen mit 
den Migranten ohne Dokumente liegt ihre Zahl aber eher bei 500.000. Die meisten von ihnen 
leben in den Staaten Florida und Kalifornien. Ein weiteres Auswanderungsziel ist Spanien
und seit den letzten Jahren auch Panama. Nach Angaben der International Organization for 
Migration (IOM) leben aktuell 683.000 Nicaraguaner im Ausland. Das entspricht 9,5% der 
Bevölkerung.  Tatsächlich  dürfte  der  Prozentsatz  höher  liegen.  In  jedem  Falle  ist  die 
Auswanderung  ein soziales  Thema  von  größter  Bedeutung  geworden. Die Regierungen 
Zentralamerikas  kümmern  sich  zwar  auf  diplomatischer  Ebene  um  die  Situation  der 
Auswanderer  in  den  Zielländern,  aber  sie  entwickeln  keine  Perspektiven,  um  die 
Abwanderung  zu  stoppen  oder  gar  die  Rückkehr  ihrer  Landsleute  zu  ermöglichen.  Die 
Regierung Ortega macht hier keine Ausnahme. Eine Erklärung dafür ist die überragende 
Bedeutung der Geldüberweisungen („remesas“) aus dem Ausland für die Volkswirtschaft 
(GIZ 9.2016).
Die Regierung kooperiert mit UNHCR durch humanitäre Organisationen wie beispielsweise 
IOM,  um  Schutz  und  Hilfe  für  Flüchtlinge,  zurückkehrende  Flüchtlinge,  Asylwerber, 
Staatenlose oder andere betroffene Personen zur Verfügung zu stellen (USDOS 13.4.2016).
Quellen:
- GIZ – Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (9.2016): Nicaragua, 
http://liportal.giz.de/nicaragua/wirtschaft-entwicklung/, Zugriff 24.10.2016
- USDOS  –  US  Department  of  State  (13.4.2016):  Country  Reports  on  Human  Rights 
Practices 2015, Nicaragua, http://www.ecoi.net/local_link/322620/462097_de.html, Zugriff 
24.10.2016
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